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Hundehaftpflicht & Versicherung Kampfhunde & Listenhunde

Hunderassen Übersicht: sogenannte gefährliche Hunde, Kampfhunde, Listenhunde

Jeder Hund hatte einmal eine spezielle Aufgabe, jede Hunderasse einen Zweck. Die Zeiten, in denen Hunde hauptsächlich als Begleiter im Alltag auftreten, sind noch recht neu. 

Um im Alltag ein harmonisches Miteinander leben zu können, ist es wichtig, sich über die eigentliche Aufgabe seines Hundes im Klaren zu sein. Ein Mischling verkörpert natürlich ebenfalls die Eigenschaften der Rassen, die sich in ihm vereinen. Welche jedoch am meisten hervortritt, zeigt sich meist erst mit der Zeit. Manchmal sind sie auch im Gleichgewicht. So kann ein Golden Retriever-Dalmatiner Mischling (Wasserhund und Laufhund) Wasser lieben und ebenfalls ein großes Laufbedürfnis haben. 

Der Hundezuchtverband FCI unterteilt die Hunderassen in zehn verschiedene Klassen, von den Hütehunden über die Terrier und Gesellschaftshunde bis zu den Windhunden. Wir machen es uns etwas leichter und unterteilen sie in drei wesentliche Gruppen: Arbeitshunde, Begleithunde und sogenannte Kampfhunde. Diese Unterscheidung hilft uns dabei, die passenden Versicherungen für unseren Hund auszuwählen. Gerade bei den sogenannten Kampfhunden gibt es außerdem einiges zu beachten.

Hinweis: In vielen Bundesländern ist eine Haftpflichtversicherung für den Hund Pflicht. Jeder Hund kann krank werden oder sich verletzen, was zu erheblichen Tierarztkosten führen kann. Davor können Halter sich mit einer Hunde-Op-Versicherung schützen. Natürlich ist ein sportlicher und agiler Hund eher gefährdet, sich eine Verletzung zuzuziehen, doch es gibt auch viele rassetypische Krankheiten, die kleine „Schoßhunde“ betreffen können. Wer auf Nummer sicher gehen will, wählt eine Kombiversicherung. Darin ist alles abgedeckt. 

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Woher kommt der Begriff: Kampfhunde?

Bei manchen der als Kampfhunde bezeichneten Rassen handelt es sich tatsächlich um Züchtungen, die speziell für den Hundekampf trainiert und gezüchtet wurden. Das ist heute in den meisten Ländern verboten, wird illegal aber dennoch betrieben. Hunde kämpften gegen Hunde, aber auch gegen andere Tiere wie Dachse, Wölfe und Bären. Das klingt zwar grausam, hat aber einen ernsten Hintergrund. Denn oftmals kämpften Hunde dieser Rassen schon im Krieg mit ihren Menschen, oder sie mussten die Tierherde ihres Besitzers vor Angriffen anderer Tiere schützen. Viele dieser Rassen zählen zu den Molosserartigen (in der FCI Einteilung Gruppe 2, Sektion 2).

Hundekämpfe und Kampfhunde haben eine lange Geschichte 

Schon im alten Rom wurden Hundekämpfe aufgeführt. Im 16. – 19. Jahrhundert waren sie eine Belustigung für die Massen. Alle schauten zu, Arm und Reich. Doch manchmal waren die Leistungen der Hunde nicht aufsehenerregend genug. So wurden die kräftigen Bulldoggen dafür eingesetzt, Bullen totzubeißen. Das erledigten sie schnell und ohne viel Aufsehen, weshalb man die griffigen Terrier einkreuzte (Bull and Terrier). Das gab deutlich mehr Spektakel, denn Terrier sind schnell und es kamen ausdauernde, mutige und kampflustige Hunde dabei heraus.

Übrigens: Diese Hunde durften gegenüber Menschen niemals Aggression zeigen! Sie wurden auch während des Kampfes berührt oder hochgehoben. Zudem befanden sich immer auch Schiedsrichter mit im Ring, die keiner Gefahr ausgesetzt sein sollten. Wenn es heute zu einem Problem mit solchen Hunden kommt, dann ist der Grund immer am anderen Ende der Leine zu finden. 

„Kampfhunde“ beißen nicht öfter als andere Hunde 

Ein Blick in die Hundebiss-Statistik etwa von Berlin 2017 gibt hier Aufschluss. So „verletzten Menschen oder sprangen sie an“:

  • American Staffordshire Terrier 16  
  • Dachshunde (Dackel) 11 
  • Deutscher Schäferhund 56 
  • Golden Retriever u. Labrador Retriever 22 

Die so beliebten Retriever als „Familienhunde“ sind nicht ungefährlicher als  sogenannte Kampfhunde. Häufig werden Kinder die Opfer solcher Bisse, die von den Hunden jedoch oft als Abwehr eingesetzt werden. Betrachtet man mit einem kundigen Blick die angeblich niedlichen Bilder von Kindern und Hunden, die etwa in den sozialen Medien verbreitet werden, dann wird auch klar, warum das so ist. Viele Hunde zeigen in ihrer Körpersprache Abwehr gegenüber den Zugriffen der Kinder, doch selbst die Eltern können diese Zeichen nicht lesen und ihre (und andere) Kinder darum nicht beschützen. Was zehnmal gut geht, kann beim elften Mal doch in einem Biss enden, etwa das Ziehen an den Ohren oder am Schwanz. 

Natürlich gibt es auch Hunde, die schwere seelische Probleme haben, weil sie schlecht behandelt wurden. Und gerade sogenannte „gefährliche Hunde“ landen häufig bei einem bestimmten Klientel und werden dann „scharf gemacht“. 

Das soll keineswegs die tragischen Unfälle relativieren, die mit Hunden und Menschen geschehen.

Es gilt: Jeder Hund muss einerseits seiner Rasse entsprechend gehalten werden und andererseits als das Individuum betrachtet werden, das er ist.

Dazu zählen auch seine persönlichen Erfahrungen, Ängste und Probleme. 

Auch ein „gefährlicher Hund“ kann ein toller Partner sein

Gerade der individuelle Charakter ist es, der viele Menschen zu Fans der „gefährlichen Hunde“ oder „Kampfhunde“ macht. Man kann sich in diese Tiere genau so „vergucken“ wie in jeden anderen Hund. Gerade Molosser sind loyal, ruhig und anhänglich, eignen sich aber auch als Wächter, weil sie Fremden gegenüber reserviert sind. Zudem sind sie oft kleine „Clowns“, mit denen man eine Menge Spaß haben kann.

Dennoch gehören diese Hunde in erfahrene Hände. Das gilt jedoch generell für alle Hunde, weil sie potenziell Menschen verletzen könnten. Und natürlich gewährleistet die Erfahrung eines Halters auch, dass die Hunde selbst eine artgerechte Behandlung erfahren können.

Die Herausforderungen bei der Haltung von Listenhunden 

Vermeintlich gefährliche Hunde werden in Listen aufgeführt, darum der Name „Listenhunde“. Dass diese Listen immer willkürlich sind, zeigt der erste Blick: In einem Bundesland gelten manche Hunde als gefährlich, in einem anderen nicht. Niedersachsen hat etwa alle Rasselisten wieder aus der Gefahrtierverordnung gestrichen. Es ist nämlich selbst in Fachkreisen umstritten, ob Hunde gesteigert aggressiv oder gefährlich sind, nur weil sie einer bestimmten Rasse angehören.

Auch in Schleswig-Holstein und Thüringen wurden die Rasselisten durch andere Gesetze abgelöst. 

In manchen Bundesländern kann ein Hund nach einem Wesenstest als ungefährlich eingestuft werden. Doch auch dann darf er im Bundesland nebenan eventuell nur mit einem Maulkorb und an der kurzen Leine ausgeführt werden. Wenn man dann mit seinem Hund ins Ausland verreisen will, steht man ebenfalls vor Herausforderungen. Ein Hund, der daheim als ungefährlich eingestuft wurde, steht hier vielleicht auf einer Liste und darf das Land nur zum Erleichtern betreten. 

Tarife und Anbieter vorgestellt:

Alles in allem muss man bei der Haltung sogenannter gefährlicher oder Listenhunde mit einigen Schwierigkeiten rechnen. Die Hundesteuer fällt oftmals höher aus, die Gebühren für die Haftpflichtversicherung ebenfalls und man kann sich mit dem Tier an vielen Stellen nicht frei bewegen. Dennoch können diese Hunde treue, liebevolle und lustige Partner sein, die man keinesfalls missen möchte. Dann sucht man den Ort für den gemeinsamen Urlaub eben etwas sorgfältiger aus!