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Private Krankenversicherung (PKV) Vergleich


Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung?

Eine private Krankenversicherung bietet dem Versicherungsnehmer fünf wesentliche Vorteile:

  • Bessere Leistungen
  • Einkommensunabhängige Beiträge
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Vertragssicherheit
  • Mehr Flexibilität
MoneyCheck | Private Krankenversicherung

Bessere Leistungen

Die privaten Versicherungsgesellschaften erstatten Ärzten den 2-fachen bis 3,5-fachen Honorarsatz der Gebührenordnung. Davon profitieren Sie als Patient in doppelter Hinsicht. Zum einen erhalten Sie die weitaus bessere medizinische Versorgung als ein gesetzlich Versicherter.

Zum anderen müssen Sie praktisch keine Wartezeiten in Kauf nehmen. Als Privatpatient werden Sie stets bevorzugt behandelt und bekommen binnen weniger Tage Ihren Termin. Ein Kassenpatient muss hingegen häufig Monate auf einen Termin bei einem Facharzt warten.

Die erstattungsfähigen Behandlungen übertreffen in aller Regel den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Dies betrifft die ambulanten und stationären Behandlungen, aber auch die Erstattung von Arzneien sowie Heil- und Hilfsmitteln. So können Sie zum Beispiel höhere Zuzahlungen bei Brillen, Kontaktlinsen, Hörgeräten, Zahnersatz oder Therapien aller Art erwarten.

Einkommensunabhängige Beiträge

Bei der GKV bemisst sich Ihr Versicherungsbeitrag nach Ihrem Einkommen. Bei der PKV ist Ihr Eintrittsalter entscheidend. Je jünger Sie bei Antragstellung sind, desto weniger zahlen Sie. Da im Laufe des Alters das Erkrankungsrisiko steigt, passt Ihre Versicherung die Prämien für Ihre Tarifgruppe von Zeit zu Zeit an.

Um die Anpassung in erträglichen Grenzen zu halten, bilden die Privatversicherten seit einigen Jahren Altersrückstellungen. Sie zahlen in jungen Jahren ein wenig mehr zu Ihrem üblichen Beitrag ein. Der Versicherer legt das Geld verzinst an und verbessert damit auf lange Sicht die Beitragsstabilität. Sie haben zudem die Möglichkeit, Ihre monatliche Belastung über eine Selbstbeteiligung zu reduzieren.

Und wer gesund lebt und ohne Behandlung auskommt, wird von den Versicherungsgesellschaften belohnt. Sie erhalten im Gegenzug häufig großzügige Beitragsrückerstattungen.

Freie Arzt- und Klinikwahl

Als Kassenpatient müssen Sie sich zunächst eine Überweisung von Ihrem Hausarzt besorgen, um einen Spezialisten aufzusuchen. Dies ist lästig und zeitaufwendig. Bei einem Krankenhausaufenthalt bestimmt Ihr Arzt bzw. die Krankenkasse darüber, in welche Klinik Sie eingewiesen werden. Meistens handelt es sich um ein Krankenhaus in der Nähe Ihres Wohnortes. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Klinik hinsichtlich der Behandlung einen guten Ruf genießt oder vielleicht chronisch überbelegt ist.

Als Privatpatient genießen Sie von vornherein freie Arzt- und Krankenhauswahl. Sie entscheiden, wo und von wem Sie behandelt werden. Zudem enthalten viele private Tarife eine Chefarztklausel. Sie haben damit Anspruch auf Behandlung durch die besten Spezialisten.

Vertragssicherheit

Die gesetzlichen Krankenversicherungen legen einen Leistungskatalog fest, der darüber bestimmt, welche Behandlungen erstattet werden. Dieser Katalog kann jedoch jederzeit geändert werden. Und in der Praxis passiert dies leider auch oft genug. Sie wissen also nicht, welche Leistungen Ihre Kasse in fünf, zehn oder gar dreißig Jahren übernehmen wird. Dies ist bei der PKV völlig anders geregelt. Sie unterzeichnen einen rechtsverbindlichen Vertrag. Was Ihnen Ihr Versicherer dort garantiert, muss er auch einhalten, solange der Vertrag Bestand hat.

Mehr Flexibilität

Die PKV bietet Ihnen Basis– und Kompakttarife mit einem festen Leistungsumfang an. Aber solche fertig geschnürten Pakete sind nicht die eigentliche Stärke eines PKV-Tarifs. Das Potenzial schöpfen Sie erst dann voll aus, wenn Sie sich Ihre Police nach dem Baukastenprinzip frei zusammenstellen. Sie zahlen in diesem Fall nur für Leistungen, die Sie tatsächlich auch wünschen und für notwendig erachten. Sie können so gezielt besondere Risiken abdecken oder bestimmte Sonderleistungen in den Versicherungsschutz einschließen.

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Welche Leistungen sind im Rahmen einer privaten Krankenversicherung mitversichert?

Sofern Sie bei der PKV lediglich einen Basistarif abschließen, entspricht der Leistungsumfang ziemlich genau dem Leistungskatalog der GKV. Hierbei handelt es sich um einen vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Tarif, den jede private Krankenversicherung seit 2009 anbieten muss.

Bei allen anderen Tarifen gibt es allenfalls Standardleistungen, die in den meisten Verträgen enthalten sind. Doch bei mehr als 1.000 erhältlichen Tarifkombinationen ist Ihre Auswahlmöglichkeit de facto weitaus größer. Zu den üblichen Extras einer privaten Krankenversicherung zählen unter anderem:

  • Kostenübernahme für alle ärztlichen Leistungen plus Psychotherapie
  • Erstattung bei alternativen Heilverfahren
  • Erstattung für zahnärztliche Behandlungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie
  • Medikamenten- und Verbandsmittelkosten
  • Zahnersatz
  • Kosten für Sehhilfen, Hilfs- oder Heilmittel
  • Chefarztbehandlung
  • Anspruch auf Ein- oder Zweibettzimmer bei ambulanter Behandlung

In welchem Umfang die Kosten für die genannten Leistungen übernommen werden, kann allerdings von Tarif zu Tarif variieren.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine private Krankenversicherung abschließe?

Ihr Hauptaugenmerk vor Vertragsabschluss sollte sich auf drei Punkte richten:

  • Welche Leistungen wünschen Sie?
  • Selbstbeteiligung
  • Gesundheitsprüfung

Welche Leistungen wünschen Sie?

MoneyCheck | Private KrankenversicherungDie PKV-Verträge lassen sich flexibel gestalten. Sie sollten von diesem Vorteil Gebrauch machen und nur jene Leistungen einschließen, die Ihnen tatsächlich nützen. Dies hängt sehr stark von Ihrer Lebenssituation, Ihrer bisherigen Krankengeschichte, möglichen familiären Vorbelastungen und Ihrem persönlichen Sicherheitsbedürfnis ab.

Fertigen Sie zu diesem Zweck am besten eine stichwortartige Checkliste an. So haben Sie jederzeit im Blick, welche Leistungen Ihnen wichtig sind und auf welche Sie verzichten können.

 Selbstbeteiligung

Selbstbeteiligung bedeutet, dass Sie jährlich bis zu einem festgelegten Betrag Ihre Gesundheitsausgaben selbst übernehmen. Ihr Vorteil: Dadurch sinkt Ihre monatliche Versicherungsprämie. Wenn Sie gleichzeitig eine Beitragsrückerstattung vereinbart haben, kann sich der Selbstbehalt für Sie durchaus rechnen. Überschlagen Sie einfach, wie viel Geld Sie durch die geringere Prämie und die Rückerstattung gegenüber dem Normaltarif einsparen. So hoch dürfen Sie letztlich Ihre Selbstbeteiligung ansetzen.

Erfahrungsgemäß profitieren Selbstständige von diesem Modell am ehesten. Sie müssen in der Regel ihren Versicherungsbeitrag komplett selbst zahlen. Angestellte oder Beamte erhalten hingegen von Ihrem Arbeitgeber einen Beitragszuschuss. Die Ersparnis fällt folglich geringer aus, weshalb auch der Selbstbehalt deutlich niedriger angesetzt werden sollte.

Gesundheitsprüfung

Wenn Sie bei einem privaten Versicherer einen Antrag auf Mitgliedschaft stellen, müssen Sie gleichzeitig eine Gesundheitsprüfung durchlaufen. Für die Prüfung müssen Sie in den seltensten Fällen einen Arzt aufsuchen. Es geht dabei nur um die Beantwortung eines ausführlichen Fragenkatalogs.

Dort geben Sie ausführlich Auskunft zu eventuellen Vorerkrankungen. Wenn sich darunter Leiden wie beispielsweise Rückenbeschwerden oder Herz-Kreislauf-Erkrankungen befinden, wird Ihr Versicherer aller Voraussicht nach einen Risikozuschlag verlangen. Dieser Zuschlag wird Ihrem normalen Beitrag prozentual aufgeschlagen. Erkundigen Sie sich lieber im Vorfeld, wie die einzelnen Versicherer Ihr persönliches Risiko bewerten. Denn hier gibt es mitunter große Unterschiede.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Selbstständige Unternehmer und Menschen mit besonders hohem Einkommen, können die Absicherung ihrer medizinischen Versorgung auch privat sicherstellen. Versichert werden dann die konkreten Leistungen, die jeder im Krankheitsfall möchte. Im Verhältnis zum einkommensbasierten Krankenkassen-Modell sind in der PKV die Beiträge oft niedriger und bieten mehr Behandlungsmöglichkeiten.

Die wichtigsten Fragen haben wir euch hier zusammengestellt!

Voraussetzung: Der Tarif muss gut geprüft sein!

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen?

MoneyCheck | Private Krankenversicherung Als GKV-Mitglied haben Sie selten etwas mit der Begleichung von Arztrechnungen zu tun. Sie müssen allenfalls in der Apotheke Rechnungen direkt begleichen oder bei Beanspruchung von Leistungen, für die Ihre Versicherung keine Erstattung übernimmt.

Für Privatpatienten gelten andere Regeln. Der Arzt stellt Ihnen persönlich die Rechnung aus. Sie müssen den Betrag dann selber begleichen. Anschließend reichen Sie den Rechnungsbeleg bei Ihrer Versicherung ein. Erst dann erbringt Ihr Anbieter seine Versicherungsleistung und erstattet Ihnen das vorgestreckte Geld abzüglich eines möglichen Selbstbehalts zurück.

Die Ausnahme bilden Krankenhauskosten, die meist im vier- bis fünfstelligen Bereich liegen. Diese Gelder rechnet die Kasse zum Großteil direkt mit der Klinikverwaltung ab.

Erstattungsfähig sind lediglich Leistungen, die Sie vertraglich mit Ihrer Versicherung vereinbart haben. Wenn es im Vertrag also heißt, dass Ihr Versicherer maximal bis zu 80 % bei Zahnersatz zuzahlt, haben Sie auch keinen Anspruch auf eine 100-prozentige Erstattung.

Medizinische Notwendigkeit

Außerdem ist Voraussetzung, dass für die Behandlung oder die Verschreibung von Hilfs- und Heilmitteln eine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Das heißt, Ihre Krankenversicherung ersetzt Ihnen im Normalfall nicht die Kosten für ein Wellness-Wochenende oder eine Schönheits-OP. Es sei denn, Ihr behandelnder Arzt legt plausibel dar, warum in Ihrem speziellen Fall diese Behandlung aus medizinischen Erwägungen dennoch gerechtfertigt erscheint.

Kostenübernahmeerklärung

In solchen Fällen empfiehlt sich jedoch immer, von Ihrem Versicherer vor Therapiebeginn eine schriftliche Kostenübernahme einzufordern. Von Ihrem Arzt erbitten Sie sich dazu einen Therapieplan und einen Kostenvoranschlag. Diese Dokumente reichen Sie bei Ihrer Versicherung ein.

Im Rahmen der Kostenübernahmeprüfung kontrolliert Ihr Versicherer, ob alle anfallenden Behandlungskosten durch den Versicherungstarif abgedeckt sind.Wenn sich der Versicherer schriftlich zur Übernahme bereit erklärt, haben Sie die Gewissheit, dass Ihre Kosten erstattet werden. Der Entscheid Ihrer Krankenkasse ist nämlich rechtsverbindlich. Andernfalls haben Sie noch die Möglichkeit, sich an den Ombudsmann zu wenden, der in Streitfällen zwischen PKV und Versicherungsnehmern schlichtet.

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Es ist zwar nicht der Regelfall, aber hin und wieder kann die PKV die Kostenübernahme verweigern. Dafür müssen jedoch triftige Gründe vorliegen:

  1. Sie haben Leistungen in Anspruch genommen, die in Ihrem Vertrag nicht enthalten sind.
  2. Sie haben sich im Ausland behandeln lassen, obwohl Ihr Tarif für diesen Staat nicht gültig ist.
  3. Sie haben den jährlichen Höchstsatz für eine bestimmte Leistung überschritten.
  4. Sie haben in Ihrer Gesundheitsprüfung unvollständige oder falsche Angaben zu Ihrer medizinischen Vorgeschichte gemacht.

1. Nicht im Tarif vorgesehene Leistungen

Sie können sich vor dieser Leistungsverweigerung in zweifacher Hinsicht schützen. Schauen Sie in Ihrer Versicherungspolice nach, ob die anstehende Behandlung tatsächlich abgedeckt ist.

Sollten Sie Zweifel haben, fordern Sie von Ihrer Versicherung eine Kostenübernahmeerklärung an, bevor Sie sich in Behandlung begeben.

2. Auslandsschutz

Die meisten Tarife enthalten zumindest einen Versicherungsschutz für den EU-Raum. Bei Aufenthalten im außereuropäischen Ausland sieht die Sache jedoch mitunter anders aus. Wenn Sie sich privat oder geschäftlich häufig dort aufhalten, sollten Sie bereits von vornherein darauf achten, diese Absicherung mit in Ihren Vertrag aufzunehmen. Sie können aber auch zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Zusatzversicherung abschließen.

3. Überschreitung des Höchstbetrags

In vielen Tarifen sind Leistungen wie Zahnersatz, Heilmittel und Hilfsmittel durch eine prozentuale Beteiligung oder einen Höchstbetrag pro Kalenderjahr gedeckelt. Wenn Sie eine solche Klausel abgeschlossen haben, erstattet Ihre Versicherung die Behandlungskosten auch nur bis zu diesem Betrag.

Fehlerhafte Angaben bei der Gesundheitsprüfung

Wenn Ihr Versicherer herausfindet, dass Sie bei der Gesundheitsprüfung falsche oder unvollständige Angaben zu Vorerkrankungen gemacht haben, kann er Ihnen die Behandlungserstattung verweigern. Ein entsprechender Passus in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen macht dies möglich. Im schlimmsten Fall müssen Sie damit rechnen, dass die Versicherung Ihnen eine außerordentliche Kündigung ausspricht.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Die PKV unterscheidet zwischen Haupttarifen und Zusatztarifen. Die Haupttarife decken alle wesentlichen Behandlungen aus den folgenden Bereichen ab:

  • ambulante Behandlung
  • stationäre Behandlung
  • Zahnarztbehandlung

Viele Haupttarife sind individuell anpassbar. Sie können als Versicherungsnehmer zum Beispiel festlegen, ob und in welchem Umfang Sie eine Erstattung von Heil- oder Hilfsmitteln wünschen, in welcher Höhe Ihre Versicherung Zahnersatzleistungen abdeckt usw.

Zusatztarife

Die Zusatztarife sind hingegen kein Bestandteil des Haupttarifs, sondern müssen mit Ihrem Versicherer separat vereinbart werden. Auch Mitglieder der GKV haben die Möglichkeit, solche Leistungen als private Zusatzversicherung abzuschließen, um ihre Gesundheitsversorgung zu verbessern.

Zu den gängigen Zusatzbausteinen zählen:

  • Krankentagegeld
  • Krankenhaustagegeld
  • Kurtarif
  • Pflegezusatztarif (verbesserter Schutz gegenüber der Pflegepflichtversicherung)
  • Vorsorgetarif (geringere Beiträge im Alter)
  • Optionstarif (unkomplizierter Wechsel in verbesserten Tarif ohne neue Gesundheitsprüfung)

Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung ein?

MoneyCheck | Private KrankenversicherungIn der gesetzlichen Krankenversicherung werden Sie automatisch Mitglied, sobald Sie eine nicht-selbstständige, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen. In der PKV müssen Sie zunächst einmal die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung schriftlich beantragen.

Dies können Sie beispielsweise tun, wenn Ihr Einkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet. Dabei sind aber Fristen einzuhalten. Die PKV unterscheidet deshalb zwischen drei verschiedenen Arten des Versicherungsbeginns:

  • formeller Versicherungsbeginn
  • technischer Versicherungsbeginn
  • materieller Versicherungsbeginn

Formeller Versicherungsbeginn

Der formelle Versicherungsbeginn setzt ab dem Zeitpunkt ein, zu dem Sie Ihren Versicherungsvertrag abgeschlossen haben. Sobald Sie die Versicherungspolice Ihrer Assekuranz in Händen halten, tritt der Vertrag formal in Kraft.

Technischer Versicherungsbeginn

Der technische Versicherungsbeginn definiert sich durch das Datum, das als Versicherungsbeginn in der Police eingetragen ist. Dazu müssen Sie wissen, dass sich der technische Versicherungsbeginn in bestimmten zeitlichen Grenzen sowohl vor- als auch zurückdatieren lässt.

Dies ist in der Praxis notwendig, um den Versicherungsbeginn des Neuvertrags mit der Kündigungsfrist des Altvertrags abstimmen zu können. Andernfalls würde eine Versicherungslücke oder eine Doppelversicherung auftreten.

Sofern in dem Vertrag eine Wartezeit vereinbart ist, beginnt diese mit dem technischen Versicherungsbeginn. Während dieses Zeitraums ist das PKV-Mitglied zwar technisch gesehen versichert, darf aber noch keine Leistungen in Anspruch nehmen. Dieses Konstrukt findet man zum Beispiel häufig bei rückdatierten Verträgen.

Materieller Versicherungsbeginn

Angesichts der Wartezeiten ist für den PKV-Kunden immer der materielle Versicherungsbeginn entscheidend. Dies ist der Zeitpunkt, ab dem er tatsächlich ein Anrecht auf volle finanzielle Erstattung von Behandlungen hat.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Krankenversicherung sein?

Konkrete Deckungssummen spielen bei der PKV eine untergeordnete Rolle. Grundsätzlich sind alle medizinisch notwendigen Behandlungen und operativen Eingriffe in unbegrenzter Höhe abgesichert.

Ausnahmen können allerdings für zahnärztliche Leistungen sowie Heil- und Hilfsmittel bestehen.

 Einige Beispiele:
  • Zahnersatz
  • Sehhilfen
  • Hörgeräte
  • Psychotherapie
  • alternative Heilverfahren
  • Massagen
  • sonstige therapeutische Leistungen (Logopäde, Ergotherapeut etc.)

In diesen Fällen vereinbaren die Versicherungen mit ihren Kunden gerne jährliche Höchstbeträge oder ein maximales Kontingent an Therapiesitzungen, um die Ausgaben zu beschränken. Vor Vertragsabschluss können Sie jedoch meist festlegen, wie hoch Ihr Versicherungsschutz bei jedem dieser Punkte ausfallen soll. Dies wirkt sich natürlich auf Ihre Versicherungsprämie aus.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung berechnet?

Alter und Leistungsumfang

Die PKV bemisst den Versicherungsbeitrag grundsätzlich am Risiko, das sie absichert. Ein junger, gesunder Antragsteller zahlt deshalb immer den geringsten Beitrag. Entscheidend ist aber natürlich auch, welche Leistungen der Versicherungsnehmer in seinem Vertrag aufnimmt.

Mehr Leistungen bedeuten aus Sicht der Versicherung auch automatisch mehr Risiko. Denn im Schadensfall muss sie für die Erstattung geradestehen. Umgekehrt reduziert sich das Risiko, sofern der Kunde einer Selbstbeteiligung zustimmt.

Geschlossene Tarifgruppen

Die privaten Versicherungsgesellschaften bilden geschlossene Tarifgruppen. Das bedeutet, sie bieten einen Tarif mehrere Jahre auf dem Markt an und nehmen dann keine Neukunden mehr auf. Zu Beginn sind die meisten Mitglieder unter 40 Jahre alt und haben ein niedriges Erkrankungsrisiko. Entsprechend günstig kann das Unternehmen die Prämienstruktur gestalten. Da die Tarifgruppe jedoch altert, steigt auch die Zahl der Behandlungen. Die Versicherung reagiert auf diese Entwicklung, indem sie das Risikoprofil der Tarifgruppe regelmäßig überprüft und gegebenenfalls Beitragsanpassungen vornimmt.

Altersrückstellungen

Damit die Kosten im Laufe der Jahre nicht explodieren, entrichtet jedes Mitglied bereits in jungen Jahren Zusatzbeiträge für die Altersrückstellung. Die PKV schlägt einen prozentualen Betrag auf die Normalprämie auf.

Dieses Geld wird auf den Kapitalmärkten zu den marktüblichen Zinsen angelegt. Die Versicherung darf dieses Anlagevermögen nicht antasten, sondern lediglich bei älteren Versichertengruppen verwenden, um deren Beiträge zu subventionieren.

Risikozuschläge

In früheren Jahren nahmen die privaten Versicherer praktisch nur Neukunden auf, die nicht an einer chronischen Erkrankung oder einer risikobehafteten Vorerkrankungen litten. Dies hat sich geändert. Dadurch haben heute weitaus mehr Personen die Chancen, Mitglied der PKV zu werden. Doch sie müssen bei Vertragsabschluss entweder mit einem Risikozuschlag oder einem Leistungsausschluss rechnen.

Wer sich beispielsweise wegen eines Bandscheibenvorfalls in Behandlung befunden hat, muss dann entweder monatlich mehr einzahlen oder bekommt für alle Behandlungen, die mit seinem Rückenleiden in direkter Verbindung stehen, keine Erstattung gezahlt. Die gute Nachricht: Solche Risikozuschläge lassen sich oftmals nachträglich aus der Police streichen. Dies setzt voraus, dass man sich mehrere Jahre wegen dieser Erkrankung nicht in Behandlung begeben musste und aus ärztlicher Sicht als geheilt gilt.

Die wichtigsten Themen für Berufsgruppen

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für mich?

MoneyCheck | Private Krankenversicherung Der Vergleich der verschiedenen PKV-Angebote empfiehlt sich aus einem ganz einfachen Grund. Auf dem Markt sind mehr als tausend verschiedene Tarife erhältlich, die sich mitunter sehr stark im Preis-Leistungs-Verhältnis unterscheiden. Die Beitragsdifferenz kann im Extremfall 50 % oder mehr betragen.

Klären Sie zunächst mal für sich, welche Leistungen Sie sich von Ihrer Versicherung erwarten. Dann können Sie im nächsten Schritt die passenden Angebote zusammentragen. Ein effektiver Vergleich ist aber lediglich bei Anbietern möglich, die Sie unabhängig beraten und Ihnen einen Gesamtüberblick über den Markt verschaffen.

Nur wenn Sie die Konditionen und Preise aller wichtigen Anbieter übersichtlich miteinander vergleichen können, können Sie sichergehen, die beste Lösung für Ihren Bedarf zu finden. Nach diesen Kriterien ist unser Tarifvergleich angelegt.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Sie können noch so genau vor Ihrem ersten PKV-Vertrag recherchiert haben: Sie werden erst in der Praxis erfahren, wie gut Ihr Versicherungsschutz wirklich ist. Erkrankungen lassen sich nun mal nicht vorhersagen. Und so werden Sie möglicherweise feststellen, dass Sie in bestimmten Bereichen über- oder unterversichert sind. In diesen Fällen empfiehlt sich eine Anpassung Ihres Vertrages. Dazu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Wechseln Sie in einen günstigeren Vertrag, der aber vergleichbare Leistungen wie Ihr jetziger Vertrag bietet.
  • Wechseln Sie in einen günstigeren Tarif mit einem geringeren Leistungsumfang.
  • Wechseln Sie in einen Tarif, der über mehr Leistung verfügt.

Wechsel in Tarif mit gleichen Leistungen zu günstigeren Konditionen

Im Fachjargon bezeichnet man den versicherungsinternen Wechsel zu einem günstigeren Tarif mit gleichem Leistungsumfang als Tarifoptimierung. Hiervor können insbesondere langjährige PKV-Mitglieder profitieren. Wenn Tarifgruppen geschlossen werden, öffnen die Versicherungsgesellschaften nämlich wieder neue Tarife mit niedrigeren Einstiegsbeiträgen. Prinzipiell haben Sie ein Anrecht darauf, in diesem Tarif aufgenommen zu werden. Dies ist im Versicherungsgesetz so geregelt.

Höherer Leistungsumfang

Sollten Sie jedoch in einen Tarif mit besserem Leistungsumfang wechseln wollen, sind die Hürden ungleich höher. In diesem Fall müssen Sie sich in der Regel einer erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen. Als älterer Versicherter haben Sie dann das Problem, dass Sie sich möglicherweise wegen einiger Erkrankungen bereits in Behandlung befunden haben. Ihnen droht folglich ein Risikozuschlag. Doch inzwischen bieten die Versicherungsgesellschaften auch verstärkt Zusatzbausteine wie einen Optionstarif an, mit denen Sie Ihren bestehenden Vertrag einfach upgraden können. Dadurch kommen Sie um eine weitere Gesundheitsprüfung herum.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

MoneyCheck | Private KrankenversicherungPrinzipiell können Sie alle Gesundheitskosten – dazu gehören auch Ihre Versicherungsbeiträge – steuerlich gültig zu machen. Tragen Sie dazu die fälligen Beiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand Ihrer Einkommensteuererklärung ein. Allerdings erkennt das Finanzamt bei Privatversicherten nur Ausgaben an, die in etwa dem Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen.

Da Sie aber vermutlich weder Experte für Steuer- noch Versicherungsrecht sind, übernimmt Ihre PKV für Sie die Aufschlüsselung der Beiträge. Einmal im Jahr erhalten Sie von Ihrem Versicherer ein Schreiben, in dem genau aufgeführt ist, welcher Prämienanteil in die Basisabsicherung und welcher in die Zusatzleistungen geflossen ist.

Den angegebenen Betrag für die Basisabsicherung können Sie dann steuerlich absetzen. Sie müssen in Ihrer Steuerklärung aber auch eventuelle Beitragsrückerstattungen angeben, die dann gegengerechnet werden.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Krankenversicherung achten?

Die private Krankenversicherung lässt sich jährlich kündigen. Sie müssen dazu lediglich die Kündigungsfristen berücksichtigen. Normalerweise beträgt die Frist drei Monate vor Vertragsablauf. Die meisten PKV-Verträge enden zum 31. Dezember bzw. verlängern sich zum 1. Januar, weshalb Sie Ihre Kündigung vor Oktober abschicken sollten. Es empfiehlt sich aber auf jeden Fall einen Blick in Ihren Vertrag, da dies einige Versicherer anders handhaben.

Sonderkündigungsrecht

Neben diesem ordentlichen Kündigungsrecht besitzen Sie bei Vertragsveränderungen wie zum Beispiel einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall bleiben Ihnen nach Erhalt des Schreibens Ihres Versicherers meist noch vier Wochen, um Ihren bestehenden Vertrag ohne Rücksicht auf sonstige Fristen aufzukündigen.

Versicherungsnachweis notwendig

Wenn Sie eine Kündigung Ihres PKV-Vertrages ins Auge fassen, sollten Sie jedoch eine wichtige Veränderung der Gesetzgebung berücksichtigen. Seit 2007 besteht für jeden Bundesbürger eine Krankenversicherungspflicht. Aus diesem Grund können Sie Ihr Versicherungsverhältnis nur kündigen, wenn Sie anderweitig bereits eine Krankenversicherung abgeschlossen haben. Ohne einen schriftlichen Nachweis, den Sie Ihrem Kündigungsschreiben beilegen müssen, ist Ihre Kündigung ungültig. Neuverträge lassen sich im Übrigen vordatieren, sodass Sie nicht befürchten müssen, für einzelne Monate doppelte Beiträge zu entrichten.

Anwartschaftsversicherung

Ein Sonderkündigungsrecht kann auch entstehen, wenn Sie als PKV-Mitglied durch einen Berufswechsel plötzlich gesetzlich versicherungspflichtig werden. In diesem Fall ist jedoch die Frage, ob dieses Beschäftigungsverhältnis von Dauer ist. Ist dem nicht so, sollten Sie eine Anwartschaftsversicherung in Erwägung ziehen.

Dadurch haben Sie die Möglichkeit, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Ihren PKV-Altvertrag zurückzuwechseln.

Dazu müssen Sie keine neuerliche Gesundheitsprüfung über sich ergehen lassen und behalten zudem Ihre angesparten Altersrückstellungen. Solch eine Anwartschaftsversicherung ist auch gebräuchlich, sofern es Sie für eine befristete Zeit beruflich ins Ausland verschlägt.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Krankenversicherung achten?

Wenn Sie die Versicherungsgesellschaft wechseln wollen, müssen Sie zunächst die Bedingungen für eine ordentliche Kündigung berücksichtigen. Darüber hinaus spielt es eine entscheidende Rolle, wann Sie Ihren ersten PKV-Vertrag abgeschlossen haben. Wenn Sie erst nach 2008 PKV-Mitglied wurden, dürfen Sie einen Teil Ihrer bereits gebildeten Altersrücklagen zum neuen Versicherer mitnehmen. Für andere Versicherungsnehmer besteht diese Möglichkeit leider nicht. Sie fangen also mit Ihren Altersrückstellungen wieder bei Null an.

Zudem müssen Sie sich bei einer erneuten Antragstellung wieder einer Gesundheitsüberprüfung unterziehen. Bei der Tarifwahl haben Sie jedoch freie Auswahl. Sie sind folglich nicht an den Leistungsumfang Ihres bisherigen Vertrags gebunden. Mit anderen Worten: Sie wagen einen kompletten Neustart.

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