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Berufsunfähigkeitsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

MoneyCheck | Berufsunfähigkeitsversicherung

Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung handelt es sich um eine sehr wichtige Möglichkeit zur Absicherung der persönlichen Lebensumstände. Die berufliche Leistungsfähigkeit eines jeden Menschen ist enorm wichtig, da sie bestimmt, über welchen Wohlstand man verfügen kann. In der Regel sind von Ihrer Berufsfähigkeit nicht nur Sie selbst abhängig, sondern auch Ihre Familie und unter Umständen sogar noch weitere Angehörige. Darüber hinaus gibt es aber auch noch weiter Verbindlichkeiten, die bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit auch weiterhin bedient werden müssen, wie etwa Rentenversicherung, Sozialversicherung, Haftpflichtversicherung und vieles mehr.

Sobald Sie nicht mehr in der Lage sind, Ihren erlernten Beruf auszuüben, bedeutet dies einen enormen finanziellen Verlust und somit einen großen Einschnitt in Ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Position. Sollten Sie erkranken und somit Ihrem Beruf nicht mehr nachkommen können, ist eine Genesung in der Regel wieder möglich. Doch können gesundheitliche Einschränkungen zurückbleiben, welche Sie am weiteren Ausüben Ihres Berufes hindern können. Dadurch können die bisherigen finanziellen Einkünfte oftmals nicht mehr aufrechterhalten werden.

Durch den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben Sie jedoch die Möglichkeit, eben jene wirtschaftlichen Einschnitte zu kompensieren, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung übernimmt im Ernstfall einer Berufsunfähigkeit die finanziellen Verluste. Diese werden, je nach Grad der Berufsunfähigkeit, von der Berufsunfähigkeitsversicherung übernommen. Handelt es sich beispielsweise um eine verminderte Berufsfähigkeit, sodass Sie zumindest zeitweise einem Beruf nachgehen können, dann kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung für einen teilweisen Ausgleich der vereinbarten Versorgung auf. Sind Sie hingegen vollständig berufsunfähig, dann übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Versorgung bis zur vollen Höhe des bei Abschluss der Versicherung vereinbarten Leistung.

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung:
Wo ist der Unterschied und was ist besser?

Es gibt Rentenversicherungen sowie einige individuell anpassbare Vorsorgeversicherungen, in denen eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits enthalten ist. Im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung allerdings einen wesentlichen Nachteil: Die Leistungen beziehen sich auf die Fähigkeit zum Arbeiten im Allgemeinen. Handelt es sich aber um einen berufsbezogenen Ausfall, so könnte es sein, dass dem bislang ausgeübten Beruf zwar nicht mehr weiter nachgegangen werden kann, einer anderen in der Regel minderen Tätigkeit, die jedoch nichts mit dem erlernten Beruf zu tun hat, hingegen schon. Durch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird nur der theoretische Zustand geprüft, nicht jedoch die tatsächlichen Gegebenheiten des Arbeitsmarktes. Faktisch bedeutet dies also, dass die Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen erbringt, sollten Sie zwar Berufsunfähig, aber nicht Erwerbsunfähig sein.
Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen sieht es vollkommen anders aus, denn hier geht es ausschließlich darum, welchen Beruf Sie zum aktuellen Zeitpunkt, zu dem Sie berufsunfähig geworden sind, ausgeübt haben. Sobald die Voraussetzungen zur Erfüllung dieses Berufes wegfallen, Sie dem Beruf also nicht mehr nachkommen können, handelt es sich um eine Berufsunfähigkeit, wodurch der Versicherungsfall eintritt. Ganz anders, als es bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung der Fall ist, müssen Sie mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Wahrung Ihrer Lebensumstände also nicht jedem noch so beliebigen Beruf nachgehen, denn die Berufsunfähigkeitsversicherung wird auf bestimmte und zuvor definierte Voraussetzungen des ausgeübten Berufes hin abgeschlossen.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung mitversichert?

Versicherungsrechtlich betrachtet handelt es sich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung um eine sogenannte Summenversicherung, wodurch diese das Pendant zur Schadenversicherung darstellt. Die Summenversicherung ist auch unter dem Begriff Leistungsversicherung bekannt. Eine solche Versicherung ersetzt also niemals einen eingetretenen Schaden, wie etwa einen Haftpflichtschaden, sondern ersetzt lediglich den bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungswert, dessen Auszahlung ab dem Tag des Eintritts des Schadens beginnt. Die Übernahme von Sach- oder Vermögensschäden durch die Berufsunfähigkeitsversicherung wird daher grundsätzlich abgelehnt.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt immer dann auf, wenn es Ihnen als Versicherungsnehmer nicht mehr möglich ist, Ihrem Beruf nachzukommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den Beruf nur teilweise oder vollständig nicht mehr ausüben können. Sobald die Berufsunfähigkeit einen medizinischen Hintergrund hat, ist der Eintritt eines entsprechend begründeten Versicherungsfalls gegeben. In den meisten Fällen handelt es sich um eine körperliche Beeinträchtigung, aber auch eine geistige, mentale Beeinträchtigung kann der Grund sein, weshalb Sie einen bestimmten Beruf nicht mehr ausüben können. Ob dies tatsächlich gegeben ist, wird in der Regel durch einen Arzt oder durch ein medizinisches Gutachten festgestellt.

Teilweise Berufsunfähigkeit

Berufsunfähigkeitsversicherung Frau wird beim Arzt untersucht

Je nachdem, um welchen Beruf es sich handelt, können die Gefahren, aber auch die Leistungen, welche durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgesichert werden, vollkommen unterschiedlich sein. Leiden Sie beispielsweise an einem chronischen Leiden an der Wirbelsäule, weshalb Sie nicht mehr schwer tragen können, dann wird es eine unterschiedliche Wertung auf die Beeinträchtigung Ihrer Berufsfähigkeit haben, ob Sie nun etwa einem Bürojob nachgehen, oder aber als Handwerker auf Baustellen oder in einer Fabrik tätig sind.

Mittels eines ärztlichen Attests wird bestimmt, in wie weit eine Beeinträchtigung vorliegt. Dieses kann unter Umständen durch ein medizinisches Gutachten begleitet werden. Sobald eine solche Bestimmung durchgeführt wurde und der Berufsunfähigkeitsversicherung vorliegt, wird diese entsprechend der individuellen Bedingungen der Versicherung eingeordnet. Je nachdem, wie die Bewertung des Arztes beziehungsweise des medizinischen Dienstes ausfällt und die tatsächliche Minderung eingestuft wird, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung schließlich eine entsprechende Leistung erbringen, mit welcher die Differenz zum regulären Einkommen aufgefangen werden kann. Hierbei ist es wichtig, dass insbesondere bei Berufen, die eine hohe Qualifikation voraussetzen, diese auch entsprechend beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden, wie dies beispielsweise bei medizinischen Berufen oder bei Ingenieuren oft der Fall ist.

Vollständige Berufsunfähigkeit

Sobald nicht nur eine teilweise, sondern tatsächlich eine vollständige Berufsunfähigkeit vorliegt, die auch ärztlich attestiert wurde, wird die Berufsunfähigkeitsversicherung die vertraglich vereinbarten Leistungen in voller Höhe erbringen. In der Regel handelt es sich dabei um einen monatlichen Betrag, der im Versicherungsvertrag vereinbart worden ist, der aber auch während der gesamten Laufzeit bis vor Eintritt des Versicherungsfalls in den meisten Fällen jederzeit angepasst werden kann. Im Vertrag wird stets der genaue Umfang festgelegt. So wäre es beispielsweise möglich, dass festgelegt wird, ob die bisherige Tätigkeit möglicherweise in einer verwandten Tätigkeit auch weiterhin ausgeübt werden könnte.

Zwar ist es richtig, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichsweise hohe Beitragskosten verursacht. Im Vergleich zu ähnlichen Versicherungen, wie der Grundfähigkeitsversicherung, der Dread Disease Versicherung oder einer Unfallversicherung, stellt sie aber die optimalste und leistungsstärkste Versicherungslösung zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft dar, die alle Risiken abdeckt. Und: Wer sich frühzeitig in jungen Jahren für eine Berufsunfähigkeitsversicherung entscheidet, kann noch von einem günstigen Beitrag profitieren.
Unterschätze das Risiko nicht. Berufsunfähigkeit kann jeden treffen, unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird. Selbst wer tagtäglich einer „ungefährlichen“ sitzenden Tätigkeit nachgeht, kann beispielsweise durch ein Rückenleiden dauerhaft berufsunfähig werden. Die häufigste Ursache für eine Berufsunfähigkeit sind übrigens psychische Erkrankungen. Vergiss zudem nicht, eine Berufsunfähigkeit kann auch infolge eines Unfalls eintreten. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist daher für jeden Berufstätigen zu empfehlen.
Zwar ist es richtig, dass bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung sowohl das Alter, der Gesundheitszustand als auch der ausgeübte Beruf eine Rolle spielen, zu kompletten Ablehnungen kommt es jedoch eher selten. Vorhandene Risiken führen vielmehr zu höheren Beiträgen (zum Beispiel anhand der Einteilung in berufliche Risikogruppen) oder zu Leistungsausschlüssen. Wer bereits eine psychische Erkrankung hatte, kann daher davon ausgehen, dass dieses Risiko aus dem Versicherungsschutz gestrichen wird. Unser Tipp: Schließe eine Berufsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich ab, zu einem Zeitpunkt, wenn du noch jung und gesund bist.
Eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt bereits dann, wenn der Beruf voraussichtlich für mindestens sechs Monate nicht mehr ausgeübt werden kann. Ist daher schon nach einem Monat absehbar, dass du mindestens für weitere fünf Monate deinem Beruf nicht nachgehen kannst, besteht bereits zu diesem Zeitpunkt ein Leistungsanspruch. Doch Achtung: In älteren Verträgen kann es andere Regelungen geben, daher prüfe deine Vertragsunterlagen nochmal genau. Bei einigen Tarifen ist der Prognosezeitraum übrigens auch länger und bis zu drei Jahre festgelegt.
Keine Sorge. Ein Berufswechsel verändert den zu Versicherungsbeginn festgelegten Beitrag nicht, selbst dann nicht, wenn der neue Beruf einer höheren Risikogruppe zuzuordnen ist. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem Versicherer besteht nicht. Der Vertrag bleibt unverändert bestehen, ohne dass der Versicherungsschutz gefährdet ist: Versichert ist immer der zuletzt ausgeübte Beruf.
Auf keinen Fall. Denn eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet bereits ab einer Berufsunfähigkeit von 50 Prozent – das gilt für alle Tarife. Für einen berechtigten Leistungsanspruch musst du allerdings mindestens sechs Monate infolge von Unfall, Krankheit oder Pflegebedürftigkeit berufsunfähig sein. Liegt ein ärztliches Attest vor, kannst du deine BU-Rente beim Versicherer beantragen.
Nein, das ist bei einem Großteil der BU-Verträge nicht der Fall. Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen enthalten die Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“. Diese besagt, dass ein Leistungsanspruch bereits dann besteht, wenn der bisherige Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann. Auf eine abstrakte Verweisung in einen Beruf, der theoretisch noch ausgeführt werden könnte, wird verzichtet. Achte vor einem Vertragsabschluss unbedingt darauf, dass deine Berufsunfähigkeitsversicherung diese Klausel enthält.
Nein, das stimmt nicht. Wenn du deiner beruflichen Tätigkeit nur noch zu 50 Prozent (oder weniger) nachgehen kannst, giltst du als berufsunfähig und hast (sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind) einen Anspruch auf die volle BU-Rente. Du hast sogar die Möglichkeit, weiter zu arbeiten und damit ein Zusatzeinkommen zu beziehen. Um die BU-Rente nicht zu gefährden, darf mit der neuen Tätigkeit jedoch nicht die Lebensstellung des vorherigen Berufs erreicht werden. Prüfe hier die vertraglichen Vereinbarungen.
Nein, einen Zusammenhang zwischen Erwerbsminderungs- und Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht. Die Erwerbsminderungsrente ist eine Leistung vom Staat, deren Höhe vom eigenen Einkommen abhängt und die jeder Erwerbsunfähige erhält, der mindestens fünf Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt hat. Dagegen handelt es sich bei der Berufsunfähigkeitsversicherung um eine private Versicherung, die auf freiwilliger Basis und mit einer individuell festgelegten Rentenhöhe abgeschlossen wird. Eine Kürzung oder sogar der Wegfall der Erwerbsminderungsrente ist daher nicht zu befürchten.
Das kommt darauf an. Sofern dich das Burn-out-Syndrom gesundheitlich so beeinträchtigt, dass du deinen Beruf weniger als 50 Prozent für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nicht mehr ausüben kannst, besteht ein Leistungsanspruch gegenüber deiner Berufsunfähigkeitsversicherung. Im Gegensatz zu ähnlichen Versicherungen deckt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch psychische Erkrankungen ab.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließe?

So wie bei jeder anderen Versicherung auch und überhaupt bei Verträgen gibt es auch bei vor dem Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein paar Punkte, die Sie unbedingt noch vor dem Setzen Ihrer Unterschrift beachten sollten. Für eine problemlose Leistungsvereinbarung sind beispielsweise die folgenden Punkte zu berücksichtigen:

  • Ausbildung
  • Tätigkeit im Beruf
  • vorhandene Weiterbildungen und deren Auswirkungen auf den Verdienst
  • tatsächliche Tätigkeit, der Sie in Ihrer Anstellung nachgehen

Diese und auch noch einige andere Punkte sind maßgeblich relevant, um die erforderliche Mindestleistung der abzuschließenden Berufsunfähigkeitsversicherung korrekt berechnen und somit entsprechend gewährleisten zu können. Darüber hinaus werden aber auch eventuell bestehende Vorerkrankungen berücksichtigt, ebenso chronische Leiden oder dauerhaft bestehende gesundheitliche Einschränkungen. Durch ein ärztliches Gutachten ist es möglich, entsprechende Fragen mit Gewissheit beantworten zu können, denn werden entsprechende Vorerkrankungen nicht angegeben, wie beispielsweise ein Bandscheibenvorfall vor mehreren Jahren, dann kann dies dazu führen, dass sie im Ernstfall die Leistungserbringung verweigert, da bereits bei Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung unwahre Angaben gemacht wurden. Fragen zum Gesundheitsstand sollten daher stets wahrheitsgemäß beantwortet werden. Sollten entsprechende Leiden bestehen, dann führt dies nicht automatisch zur Ablehnung, sondern es wird vielmehr geprüft, ab wann und in welcher Höhe die Versicherung im Falle des Eintritts einer Berufsunfähigkeit Leistungen erbringen wird. Eine möglichst genaue Leistungsbestimmung ist daher unerlässlich.

Für eine optimale Leistungsbestimmung ist es natürlich auch wichtig, das konkrete Berufsbild zu betrachten und die Leistungen darauf abzustimmen. Gehen Sie beispielsweise einem medizinischen Beruf nach, dann sind Sie unter Umständen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Ein Fakt, der etwa bei einem Bürojob in der Regel nicht gegeben ist. Daher spielen die genaue Berufsbezeichnung und auch ein eventuell vorhandener Fachbereich eine maßgebende Rolle, um die Risiken, denen Sie in Ihrem Beruf ausgesetzt sind, besser einschätzen zu können.

Da es nicht selten vorkommt, dass Arbeitnehmer im Laufe Ihrer Berufskarriere auch anderen Tätigkeiten nachgehen, die normalerweise überhaupt nicht zum eigentlichen Berufsbild gehören, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung idealerweise jederzeit angepasst werden können, was jedoch nicht immer der Fall ist. Achten Sie daher unbedingt darauf, dass die bei Vertragsabschluss vereinbarten Leistungen auch zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal anpassbar sind, um eventuell entstehende Deckungslücken zu schließen.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die meisten Menschen verdienen Ihr Einkommen mit dem Einsatz Ihrer eigenen Arbeitskraft. Um diese abzusichern, lässt sich unter anderem eine Berufsunfähigkeitsversicherung nutzen.

Für wen lohnt sich das?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) zahlt eine zusätzliche monatliche Rente, wenn Sie nicht mehr in Ihrem Beruf arbeiten können.

Nur wer vor 1961 geboren ist, bezieht noch die staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Seit 2001 gilt für alle anderen die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Sie leistet deutlich weniger. Vor allem wenn die Arbeitsfähigkeit für artverwandte Berufe noch besteht, muss zusätzlich abgesichert werden. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung gehört vor diesem Hintergrund bereits zu den existenzsichernden Maßnahmen!

Es gibt verschiedene Modelle und Angebote. Einige werden als Kombination angeboten, zum Beispiel mit einer Lebensversicherung. Andere sichern das Berufsleben ab und setzen bei Eintritt in die Rente aus.

In der Regel entscheidet sich am eigenen Einkommen und den Risiken im aktuellen Beruf, ob eine zusätzliche Absicherung der Arbeitsfähigkeit rentabel ist. Die Beiträge werden am Berufsfeld (eben wegen des erwähnten Risikos einer vorzeitigen Berufsunfähigkeit) und an der späteren Höhe der Rentenzahlung orientiert.

Häufig sind Handwerksberufe von einem erhöhten Risiko betroffen - aber auch typische Büro-Tätigkeiten. Das macht die Prämien gerade für die teurer, die weniger Einkommen haben. Suchen Sie darum nach Kombi-Angeboten, von denen Sie nicht nur eine Absicherung Ihrer Arbeitsfähigkeit erwarten können, sondern die auch noch als zusätzliche Altersvorsorge wirken.

 

Was sollten Sie unbedingt beachten?

Wenn Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, sollten die Leistungen in erster Linie Ihren eigenen Erwartungen entsprechen. Das betrifft vor allem die Höhe der BU-Rentenzahlung - die ergänzt Ihr Einkommen aus der Erwerbsminderungsrente.

Aber es gibt eine Reihe allgemeiner Merkmale, die die BU tragen sollte, damit sich die Beiträge auch lohnen:

  • Versicherung folgt der Einschätzung der Rentenversicherung
    In der Regel schätzt Ihr Rentenversicherungsträger ein, ob Sie berufsunfähig sind. Das Gutachten wird ärztlich erstellt. Sie müssen die Prozedur nur einmal durchlaufen wenn Sie eine BU haben, die diesem Attest automatisch folgt und sparen sich im Zweifel "Kämpfe an zwei Fronten". Wenn nämlich die eine Versicherung sagt: "Ja, berufsunfähig zu 50%" und die andere "Ja, zu 25%".
  • Volle Leistung ab 50% Einschränkung
    Die meisten BU-Angebote zahlen bereits die volle Rente, wenn Ihre Einschränkung über 50% liegt. Achten Sie dennoch darauf, ob das wirklich gilt. Denn Sie müssen mit einer ernsten finanziellen Einschränkung leben, wenn Sie nicht mehr voll arbeiten können.
  • Einmalzahlungen bei Eintritt der Berufsunfähigkeit
    Ob Sie das brauchen, entscheidet Ihre persönliche Situation. Bewohnen Sie ein eigenes Haus? Dann kommen vielleicht Umbaumaßnahmen auf Sie zu, wenn Sie eingeschränkt werden. Dafür loht sich die Vereinbarung einer einmaligen Zahlung zusätzlich zur BU-Rente.
  • Verzicht auf die sogenannte abstrakte Verweisung
    Die wohl wichtigste Option: Die Versicherung tritt ein, wenn Sie in Ihrem aktuellen Beruf nicht mehr arbeiten können. Sie müssen nicht in einem ähnlichen Beruf arbeiten und erhalten trotzdem die vereinbarte Leistung.
  • Einstellung der Beitragszahlung im Versicherungsfall
    Vereinbaren Sie, dass Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen, wenn Sie ab einem bestimmten Grad berufsunfähig werden. Manche Versicherer machen diese Option von der Höhe der aktuellen Beiträge abhängig - Sie zahlen also weniger, wenn Sie später weiterzahlen. Rechnen Sie für sich durch, was Ihnen mehr entgegenkommt.

folgende Artikel empfehlen wir zu diesem Thema:

In welchen Fällen erbringt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Die Berufsunfähigkeitsversicherung kümmert sich im Falle des Eintretens einer Berufsunfähigkeit darum, die finanziellen Ausfälle bestmöglich zu kompensieren, welche Ihnen als Versicherungsnehmer durch ein vermindertes oder unter Umständen sogar vollständiges Erliegen Ihrer Arbeitsfähigkeit entsteht. Als Grundlage für die zu erbringenden Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung wird vom Versicherer Ihr bisheriger Verdienst herangezogen, welcher die maximale Höhe der monatlichen Vergütung im Versicherungsfall bestimmt. Dabei kann es sein, dass der Versicherer mehrere Quellen hierfür heranzieht, wie zum Beispiel:

  • Ihren tatsächlichen Lohn
  • den durchschnittlichen Lohn anhand von Lohntabellen
  • im Falle einer Selbstständigkeit anhand der Steuerbescheide

Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung kommt es ganz besonders darauf an, dass sie optimal auf Ihren individuellen Bedarf abgestimmt wird. Ganz anders, als es zum Beispiel bei einer Schadenversicherung der Fall ist, wird bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages festgelegt, welche Summe Ihnen im Versicherungsfall ausbezahlt wird. Dadurch ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung im Grunde genommen mit einer Rentenversicherung vergleichbar. Jedoch gibt es bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung gewisse Leistungsbereiche, die es bei einem allgemeinen Rentenanspruch nicht gibt. Bei der Festlegung der Leistungen, welche im Schadenfall erbracht werden, wird unter anderem Folgendes zu Grunde gelegt:

  1. die Berufsgruppe
  2. die Höhe der von Ihnen zu zahlenden Beiträge
  3. die Höhe der m Schadenfall vom Versicherer zu zahlende Leistung
  4. Ihre Berufserfahrung
  5. Eventuell weitere Bestimmungen

Teilweise Berufsunfähigkeit

Damit bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung ein Versicherungsfall vorliegt, ist es nicht zwingend erforderlich, dass ein vollständiger Verlust Ihrer Berufsfähigkeit eintritt. Schon bei einem teilweisen Verlust der Fähigkeit zur Ausübung Ihres Berufes kann die vereinbarte Leistung teilweise ausgeschöpft werden. Damit übernimmt die Berufsunfähigkeitsversicherung im Anschluss an eine erfolgte Festlegung des Grades der Erwerbsminderung den Teil des Verdienstausfalls, der Ihnen aufgrund Ihrer reduzierten Berufstätigkeit entsteht.

Vollständige Berufsunfähigkeit

Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung ausgerichtet, dass Sie im Falle des Wegfalls Ihrer Berufsfähigkeit optimal abgesichert sind. Ist dieser Fall eingetreten, dann wird Ihnen durch die Berufsunfähigkeitsversicherung ein zuvor vertraglich vereinbarter monatlicher Betrag ausgezahlt.

Medizinisches Gutachten

Manchmal wird von einem Versicherungsanbieter zusätzlich zu einem ärztlichen Attest auch noch ein medizinisches Gutachten gefordert. In einem solchen Fall werden die Kosten, welche hierfür entstehen, in der Regel vom Versicherer getragen. Dies ist aber nicht etwa nur beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung der Fall, sondern auch dann, wenn Sie Berufsunfähig werden sollten und dieser Zustand über einen längeren Zeitraum fortbestehen sollte. In einigen Fällen kann der Versicherer dann auch einer Prüfung bestehen. Doch auch hierfür wird dieser üblicherweise für die anfallenden Kosten aufkommen.

In welchen Fällen erbringt eine Berufsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Berufsunfähigkeitsversicherung Behandlung beim ArztEine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet im Schadenfall eine vertraglich vereinbarte Leistung an den Versicherungsnehmer. Die Höhe der Leistungen wird bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrages fest vereinbart, wobei unter Umständen eine jährliche Anpassung möglich ist. Weitere Schäden als eine Berufsunfähigkeit werden durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht übernommen. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Vermögens- oder Haftpflichtschaden handeln. Aber auch Folgekosten, die Ihnen durch eine Berufsunfähigkeit entstehen, wie zum Beispiel Reha- oder Heilkosten, werden ebenfalls nicht übernommen. Dies gilt ebenso für medizinische und soziale Pflege- und Hilfsleistungen, Kosten für Hilfsmittel, welche zur Krankheitsbewältigung erforderlich sind und noch einiges mehr. Insbesondere ist zu berücksichtigen, dass eine Berufsunfähigkeit in der Regel sehr häufig durch weitere medizinische Kosten begleitet wird. Kosten, die von einer Berufsunfähigkeitsversicherung nicht übernommen werden, denn dafür sind wiederum andere Versicherungen verantwortlich, die gesondert abgeschlossen werden müssen. Dementsprechend werden die Leistungen, die für Ihre Berufsgruppe nicht erforderlich sind, auch gleich ausgeschlossen, um die Kosten für die Beiträge nicht unnötig in die Höhe zu treiben.

Tritt eine Berufsunfähigkeit ein, dann kann es mitunter vorkommen, dass diese mit einem Vermögensschaden einhergeht. Es kann vorkommen, dass der finanzielle Schaden, der Ihnen durch eine eintretende Berufsunfähigkeit entsteht, nicht alleine aus Ihren aktuellen Bezügen bestimmt werden kann. Nicht selten gab es eine Steigerung des Einkommens, oder aber beispielsweise einen Karrierewechsel. Dadurch kommt es zu einer entsprechenden Einkommenssteigerung. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, dann muss entsprechend geprüft werden, ob zusätzlich zur Berufsunfähigkeitsversicherung noch eine weitere Versicherung, nämlich eine Vermögensschadenversicherung für den entsprechend zusätzlichen finanziellen Schaden Über den vertraglich vereinbart dann Leistungsumfang hinaus aufzukommen hat. Darüber hinaus ist auch zu prüfen, ob möglicherweise sogar weitere Versicherungen Leistungen zu erbringen haben, um die finanziellen Verluste optimal zu kompensieren. Für Vermögensschäden ist die Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch nicht unmittelbar verantwortlich.

Ein weiterer Bereich, für den die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht aufkommt, ist der Bereich der regulären Altersrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt ausschließlich für Leistungen auf, die auf Basis ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit und des damit zusammenhängenden Einkommens bestimmt werden können. Für gewöhnliche Rentenleistungen, wie sie bei einer herkömmlichen Altersrente bezahlt werden, kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung hingegen nicht auf.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

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Wann setzt der Versicherungsschutz der Berufsunfähigkeitsversicherung ein?

Nicht immer kann die Frage nach dem Versicherungsschutz bei einer Versicherung pauschal beantwortet werden, denn dies wird sowohl von Versicherung zu Versicherung als auch von Anbieter zu AnbieterAnbieter zu Anbieter teilweise völlig unterschiedlich gehandhabt. Nicht so hier doch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung, denn diese beginnt immer unmittelbar nach dem Abschluss. Aus diesem Grund ist es auch unerlässlich, dass bereits vor der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages sämtliche relevanten Kriterien bezüglich der Versicherungsbedingungen lückenlos geklärt werden. Zwar gibt es für üblich bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung im Allgemeinen keinerlei Warte- oder Sperrzeiten. Allerdings ist es so, dass es bei einigen Berufsgruppen, die einer gewissen Risikobewertung unterlegen, durchaus dennoch zu einer Wartezeit kommen kann. Deshalb lohnt sich in jedem Fall der Blick in die Vertragsbedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrages. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass je nach Versicherungsanbieter, Versicherungsvertrag oder Berufsgruppe eine gestaffelte Wartezeit vereinbart wird. Außerdem kann sogar eine Wartezeit für den ersten Eintritt eines eventuellen Versicherungsfalls vereinbart werden.

Sobald es zu einem Versicherungsfall kommt, ist die Berufsunfähigkeitsversicherung unverzüglich zur Zahlung verpflichtet. Allerdings ist es so, dass die Versicherung erst dann eine Leistung erbringen muss, wenn die teilweise oder vollständige Berufsunfähigkeit über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten besteht. Ist dies der Fall, so wird die vertraglich vereinbarte Versicherungsleistung selbstverständlich rückwirkend ab dem Tag des Eintritts des Versicherungsfalls bezahlt.

Gelegentlich kann es vorkommen, dass aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht der Tag des Vertragsabschlusses als Versicherungsbeginn vereinbart wird, sondern ein späterer Zeitpunkt. Dies ist insbesondere dann ratsam, wenn es beispielsweise in Kürze zu einem Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses kommen wird.

In der Regel ist es nun also so, dass üblicherweise der Tag des Vertragsabschlusses automatisch auch der Tag des Versicherungsbeginns ist. Wirtschaftlich betrachtet ist der tatsächliche Beginn des Versicherungsschutzes allerdings der Tag, an dem die erste Rate des Versicherungsbeitrages beim Versicherungsanbieter verbucht wurde.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung sein?

Wie so oft bei den meisten Versicherungen ist es auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung so, dass die Höhe der Beiträge grundsätzlich nicht pauschal betrachtet werden kann. Hier kommt es auf verschiedene Faktoren an, die zur Berechnung der erwarteten Versicherungsleistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung zu Grunde gelegt werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Ihr tatsächliches Einkommen, um die zu erwartende Einkommensentwicklung, um Nachversicherungsleistungen und um individuelle Regelungen für Beamte (Dienstunfähigkeitsversicherung).

Um die erforderliche Deckungssumme in Erfahrung bringen zu können, wird das aktuelle Einkommen als Basis festgelegt. Dabei gilt es zu beachten, welche Berufserfahrung Ihnen zu Grunde legt und welche Berufserwartungen zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages vorliegen. Darüber hinaus werden außerdem in der Regel Prognosen über die möglichen Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt oder anhand der Tarifverträge herangezogen. Im Idealfall wird der Versicherungsvertrag aber nicht endgültig, sondern vielmehr auf eine dynamische Anpassung abgeschlossen, so dass Sie jederzeit die Möglichkeit haben, die Versicherungssumme entsprechend der tatsächlichen Einkommensentwicklung anzupassen. Schließlich können auch die besten Prognosen nicht über Jahrzehnte hinweg in die Zukunft blicken.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Berufsunfähigkeitsversicherung berechnet?

Berufsunfähigkeitsversicherung Abschluss onlineDie Höhe der Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung wird anhand unterschiedlicher Faktoren berechnet. Dies ist zum Beispiel das Alter, ab dem sie die Auszahlung der Versicherungsleistung durch die Berufsunfähigkeitsversicherung erwarten. In der Regel handelt es sich dabei um das gesetzlich vorgegebene Renteneintrittsalter. Allerdings besteht auch die Möglichkeit der Begrenzung der Leistungsdauer auf einen früheren Zeitpunkt, was sich schließlich direkt auf die Höhe der Versicherungsbeiträge auswirkt.

Damit kommen wir auch direkt zur Dauer des Versicherungsvertrages, denn die Versicherungsdauer kann ungeachtet des Alters des Versicherungsnehmers individuell vereinbart werden. Möchten Sie also beispielsweise nicht erst ab dem gesetzlichen Renteneintrittsalter von den Versicherungsleistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung profitieren, sondern bereits ab dem 60. Lebensjahr, so wirkt sich dies unmittelbar auf die Beitragshöhe aus.

So wie bei beinahe jeder Versicherung spielt auch das Eintrittsalter in die Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Rolle, ebenso die festlegte Wartezeit. So haben sie also beispielsweise die Möglichkeit, bereits bei Vertragsabschluss eine individuelle Wartezeit bis zur Zahlung der Versicherungsleistung im Schadensfall zu vereinbaren. Sind es beispielsweise vom Tag des Vertragsabschlusses bis zum Rentenalter noch 30 Jahre, dann könnten Sie beispielsweise eine Karenzzeit von zehn Jahren vereinbaren und so die Höhe der Beiträge deutlich senken. Innerhalb dieser Karenzzeit wäre dann zwar im Schadensfall die Voraussetzung für einen Versicherungsfall gegeben, allerdings würde die Berufsunfähigkeitsversicherung in diesem Fall nicht zahlen müssen. Der eigentliche Versicherungsschutz würde dann also erst nach Ablauf dieser vereinbarten Wartezeit Inkrafttreten. Zwar wäre dies im Falle des Eintretens eines Versicherungsfalls zum Nachteil des Versicherten, tritt ein Versicherungsfall jedoch nicht ein, ist dies zu dessen Vorteil.

Ein weiterer Faktor, der sich auf die Höhe der Beiträge auswirkt, ist die Berufsgruppe, in der Sie tätig sind. Diese Berufsgruppe kann nicht von Ihnen selbst bestimmt werden, sondern dies erfolgt von Seiten des Versicherungsanbieters. Zusätzlich gibt es aber auch noch die Möglichkeit, bestimmte Versicherungsleistungen gezielt auszuschließen. Auch dadurch können die Versicherungsbeiträge noch einmal gesenkt werden.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Berufsunfähigkeitsversicherung für mich?

Um die für Sie am besten geeignete Berufsunfähigkeitsversicherung finden zu können, ist es erforderlich, sämtliche verfügbaren Angebote auf dem Markt miteinander zu vergleichen. Nur so haben Sie die Möglichkeit, möglichst viele Leistungen zu erhalten, ohne dabei ein kleines Vermögen ausgeben zu müssen. Aufgrund der riesigen Masse an verfügbaren Angeboten ist es aber so, dass kein Laie in der Lage ist, diese große Zahl in eine übersichtliche, geordnete Form zu bringen. Viel zu schnell würden Sie dabei den Überblick verlieren. Glücklicherweise gibt es aber Anbieter, die sich genau darauf spezialisiert haben. Hier werden Ihnen sämtliche Angebote aller Anbieter übersichtlich aufgelistet. Hier müssen Sie nichts weiter tun, als ihre individuellen Wünsche und Anforderungen, sowie ihre persönlichen Daten anzugeben, schon werden Ihnen verschiedene Angebote auf Basis ihrer Vergleichsparameter Für einen direkten Vergleich dargeboten. Dadurch ist es Ihnen möglich, nicht nur die gebotenen Leistungen des Versicherers Anbieters miteinander vergleichen zu können, sondern auch den Anbieter mit dem günstigsten Beitrag zu finden.

Sie haben aber nicht nur die Möglichkeit, verschiedene Berufsunfähigkeitsversicherungen im direkten Vergleich gegenüberzustellen. Darüber hinaus können Sie sogar, sobald sie einen für Sie passenden Anbieter sowie Tarif gefunden haben, sich direkt mit dem jeweiligen Anbieter in Verbindung setzen und den Vertrag für die gewünschte Berufsunfähigkeitsversicherung sofort abschließen. Sollten Sie vor dem Abschluss noch Fragen haben, dann haben Sie außerdem noch die Möglichkeit, diese ebenfalls direkt zu klären.

  • Ist meine BU-Rente ausreichend hoch gewählt, damit ich im Fall der Fälle meinen Lebensstandard halten kann? Welche weiteren Einnahmequellen hätte ich bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit?
  • Enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“?
  • Läuft die Berufsunfähigkeitsversicherung bis zum Eintritt ins Rentenalter?
  • Leistet die Berufsunfähigkeitsversicherung bereits bei einer Berufsunfähigkeit von voraussichtlich sechs Monaten mit einem verkürzten Prognosezeitraum?
  • Habe ich alle Fragen zu meinem Gesundheitszustand vollständig und wahrheitsgemäß beantwortet?
  • Enthält meine Berufsunfähigkeitsversicherung eine Nachversicherungsgarantie, damit ich meine BU-Rente sich ändernden Umständen bei Bedarf anpassen kann?
  • Beinhaltet die Berufsunfähigkeitsversicherung eine AU-Klausel (Arbeitsunfähigkeit) und ist diese für mich sinnvoll?
  • Bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung weitere Zusatzleistungen, zum Beispiel eine Wiedereingliederungshilfe bei Rückkehr ins Berufsleben?
  • Ist eine sogenannte Starter-Berufsunfähigkeitsversicherung für mich eine Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung, damit die Beiträge zu Beginn günstiger sind?
  • Enthält die Berufsunfähigkeitsversicherung die Klausel „Verzicht auf Arztanordnungsklausel“?

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Nicht immer ist es möglich, einen Versicherungsvertrag nach Abschluss noch einmal individuell anzupassen. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung jedoch sollten Sie unbedingt darauf achten, dass Sie sich für einen Versicherer entscheiden, der genau diese Option anbietet. Nicht selten ist es so, dass ein Versicherungsnehmer während eines laufenden Vertrages einer Berufsunfähigkeitsversicherung seiner Anstellung innerhalb des Betriebes oder sogar komplett zu einem anderen Betrieb wechselt. Dies kann schnell mit einer Veränderung der Einkommensverhältnisse verbunden sein. Durch Lehrgänge und Fortbildungen beispielsweise gibt es häufig Aussichten auf ein höheres Einkommen. Wer hat dieses höre Einkommen jedoch nicht berücksichtigt und der Versicherungsvertrag entsprechend nachträglich angepasst, dann können bei einem späteren Eintritt eines Versicherungsfalls schnell enorme finanzielle Verluste entstehen. Lesen Sie sich das mal unbedingt die Vertragsbedingungen das jeweiligen Versicherung Anbieters genau durch. Nur, wenn die Versicherungsleistungen individuell und flexibel angepasst werden können, sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Berufsunfähigkeitsversicherung Beratungsgespräch Nicht jede Versicherung kann pauschal von der Steuer abgesetzt werden. Nicht so aber bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Hierbei gibt es allerdings ein paar Punkte zu beachten. So gibt es beispielsweise den Punkt der Veranlagung über den Sonderausgabenabzug. Hier war ist es aber wichtig, ob sie in einem Angestelltenverhältnis tätig sind, oder einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Gehen Sie einem Angestelltenverhältnis nach, so gelten für sie bestimmte Mindest- und Höchstgrenzen, die sie in ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können. Da auch die Krankenversicherung sowie die Pflegeversicherung in Verbindung mit der Berufsunfähigkeitsversicherung berücksichtigt werden, kann es hier sogar sein, dass die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung am Ende gar nicht steuerlich geltend gemacht werden können. Hierbei spielt aber auch die Steuerklasse des Versicherungsnehmers eine große Rolle, ebenso die familiären Verhältnisse. Grundlegend gilt diese Regelung genauso auch für Versicherungsnehmer, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Allerdings ist es hier in der Regel so, dass die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sehr unterschiedlich ausfallen können. Darüber hinaus können Selbstständige häufig sogar auch noch weitere Vorsorgeleistungen von der Steuer absetzen. In jedem Fall ist es ratsam, sich bei einem Steuerberater Hilfe zu holen und sich beraten zu lassen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

Eine bestehende Berufsunfähigkeitsversicherung zu kündigen ist zwar grundsätzlich jederzeit möglich, jedoch ist davon in der Regel stets abzuraten. In jedem Fall sollten Sie nach einer Kündigung jedoch direkt eine Anschluss Versicherung abschließen oder sich für eine alternative Lösung entscheiden. Lediglich in dem Fall, dass eine Berufsunfähigkeitsversicherung schlichtweg nicht mehr erforderlich ist, ist eine Kündigung der Berufsunfähigkeitsversicherung bedenkenlos möglich.

Nun ist es aber so, dass sie selbst in dem Fall, dass sie eine direkte Anschluss Versicherung abschließen, jederzeit das Risiko eingehen, dass für die neue Berufsunfähigkeitsversicherung deren Abschluss deutlich höhere Kosten verursacht. Dies ist nicht zuletzt im höheren Eintrittsalter begründet.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Berufsunfähigkeitsversicherung achten?

In der Regel ist es so, dass beinahe jedes Jahr zum Jahresende die Versicherungsanbieter ihre Tarife an die aktuellen Gegebenheiten anpassen und sich somit die Leistungen und unter Umständen sogar die Beiträge verändern. Ist dies der Fall, so haben Sie jederzeit das Recht, mit ihrer Berufsunfähigkeit Versicherung zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Viele Versicherungsnehmer wählen diesen Weg, um in erster Linie um eine Vergünstigung der Beiträge herbeizuführen.

In der Regel handelt es sich so oder so am Ende jedoch um einen Neuabschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit verbunden ist auch ein entsprechend höheres Eintrittsalter und möglicherweise sogar auch bereits bestehende Vorerkrankungen. Beides wirkt sich entsprechend auf die Höhe der Beiträge aus. Auch wenn grundsätzlich von einer Kündigung des bestehenden Versicherungsvertrages beziehungsweise von einem Wechsel zu einem neuen Anbieter abzuraten ist, ist ein Wechsel selbstverständlich jederzeit möglich. In diesem Fall sollten Sie allerdings unbedingt einen Vergleich durchführen, um so den günstigsten Tarif zu finden. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die höhere Belastung aufgrund des höheren Eintrittsalters und der möglicherweise bereits bestehenden Vorbelastung entsprechend zu kompensieren.