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Gewerbestrom

Gewerbestrom: Wichtig für alle Unternehmen und Betriebe

Betriebskosten spielen in Unternehmen eine wesentliche Rolle. Vor allem der Strom ist ein nicht unbeträchtlicher Kostenpunkt, der in großen Industriebetrieben sogar die Lohnkosten übersteigen kann und damit eine große finanzielle Belastung darstellt. Gewerbekunden haben daher ein großes Interesse, durch günstigen Gewerbestrom Einsparungen zu erzielen. Seit der Liberalisierung des Strommarktes können Gewerbekunden die Wettbewerbsvorteile nutzen und haben die Möglichkeit, ihren Versorger für Gewerbestrom frei zu wählen. Zahlreiche Anbieter haben verschiedene Tarife für gewerbliche Kunden in ihrem Angebot. Mit einem Vergleichsrechner für Gewerbestrom wird die Ermittlung des passenden Anbieters besonders einfach. Nach Eingabe der Postleitzahl und des Jahresverbrauchs werden die verschiedenen Optionen angezeigt. Wer als Gewerbekunde eine größere Menge Strom abnimmt, kann sich individuelle Angebote erstellen lassen und dabei viel Geld sparen.

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Was unterscheidet Gewerbestrom von &bdquonormalem“ Strom?

MoneyCheck | Gewerbestrom

Grundsätzlich ist Strom natürlich Strom und bleibt elektrische Energie, ganz gleich, ob er aus Kohle, aus Kernenergie oder aus Wind, Sonne oder Erdwärme gewonnen wird. Der haushaltsübliche Strom unterscheidet sich daher in seiner physikalischen Zusammensetzung nicht vom Gewerbestrom. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal stellt vielmehr die Zielgruppe dar, sprich die Abnehmer von Gewerbestrom. Haushaltsstrom erhalten die Privatverbraucher und Gewerbestrom die gewerblichen Betriebe und Unternehmen – vom kleinen Handwerksbetrieb über den Handel und den Dienstleister bis hin zum großen Industrieunternehmen. Denn Gewerbestrom benötigt jeder Betrieb: für die Maschinen, für die PC-Anlagen und Server und natürlich auch für die Beleuchtung, damit die Mitarbeiter nicht im Dunklen arbeiten müssen.

In Deutschland liegt der Anteil an Gewerbestrom bei gut 70 Prozent. Davon entfallen 45 Prozent allein auf die Industrie. Der Stromverbrauch hat dabei kontinuierlich von Jahr zu Jahr zugenommen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, wie wichtig die Gewerbekunden für die einzelnen Stromversorger sind.

Gewerbestrom unterscheidet sich dabei im Wesentlichen im Preis von Haushaltsstrom. Vor allem große Betriebe profitieren von deutlich vergünstigten Konditionen bei Abnahme von Gewerbestrom. Der Kostenvorteil liegt zum einen in der meist deutlich größeren Abnahmemenge begründet, zum anderen aber auch in diversen gesetzlichen Sonderregelungen für Industrie und Gewerbe. So setzt sich der Preis für Gewerbestrom anders zusammen als der normale Strom.

Die Preiszusammensetzung für Gewerbestrom:

  • circa 67 Prozent für Stromerzeugung beziehungsweise-beschaffung, Vertrieb und Messung
  • circa 22 Prozent für Netzentgelte
  • circa 11 Prozent für Steuern und Abgaben

Diese prozentuale Kostenverteilung unterscheidet sich deutlich von der des normalen Stroms. Während beim Gewerbestrom Einkauf und Vertrieb den größten Kostenfaktor darstellen, setzt sich der Preis für den haushaltsüblichen Verbrauchsstrom zu einem wesentlichen Anteil aus Steuern und Abgaben zusammen und nimmt rund die Hälfte der Kosten ein. Beim Gewerbestrom hingegen fallen deutlich weniger Kosten für staatliche Abgaben an, zwar sind sie zu zahlen, jedoch deutlich reduziert. Vor allem die EEG-Umlage (Erneuerbare Energien Gesetz) ist wesentlich geringer als bei privaten Stromendverbrauchern, einige Unternehmen mit einem Verbrauch von mehr als 1 GWh können sich sogar gänzlich davon befreien lassen. Auch bei der Konzessionsabgabe an die Kommunen für die Bereitstellung der Wegerechte zur Verlegung von Stromleitungen sowie bei der KWK-Umlage zur Förderung von Stromerzeugung durch Kraft-Wärme-Kopplung müssen Gewerbekunden weniger tief in die Taschen greifen. Die verminderte Konzessionsabgabe beträgt nur 0,11 Cent /kWH, die KWK-Umlage 0,05 Cent/kWh. Eine Befreiung oder Reduzierung ist hierbei ebenfalls auf Beantragung möglich. Auch bei der Umsatzsteuer haben Betriebe einen Vorteil. Zwar ist diese zu entrichten, für Unternehmen stellt sie jedoch einen durchlaufenden Posten dar, da sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Grund für diese staatliche Berücksichtigung ist vor allem das Argument, Deutschland wettbewerbsfähig zu erhalten und die Wirtschaft zu stärken und ihr nicht zusätzliche finanzielle Hürden aufzuerlegen.

Auch bei den Netzentgelten fallen beim Gewerbestrom weniger Kosten an. Während Privathaushalte an das sogenannte Niederspannungsnetz angeschlossen sind, nutzen Unternehmen die Hoch- beziehungsweise Mittelspannungsnetze, dessen Anschluss weniger Kosten verursacht. Wie hoch die Kosten für die Netzentgelte bei den jeweiligen Stromanbietern sind, hängt vor allem von der jeweiligen Region ab.

Wieviel kostet Gewerbestrom für den gewerblichen Verbraucher?

Wieviel ein gewerblicher Verbraucher für seinen Gewerbestrom zahlen muss, lässt allein aufgrund der genannten Sonderregelungen keine pauschale Antwort zu. Generell steht jedoch fest, dass ein Unternehmen weniger Kosten für Gewerbestrom hat, als der private Verbraucher für seinen Strom.

Neben der jeweils anderen Preiszusammensetzung von Gewerbestrom und Haushaltsstrom spielt auch die Abnahmemenge eine wesentliche Rolle, bei der Beantwortung der Frage, wieviel ein Kunde für seinen Gewerbestrom je Kilowattstunde zahlen muss. Ein Kunde, der jährlich mehr als 100.000 kWh verbraucht, zahlt durch deutlich günstigere Konditionen beispielsweise weniger für seinen Gewerbestrom als ein kleiner Dienstleister mit einem jährlichen Verbrauch von 10.000 kWh. Je größer die Abnahmemenge, desto geringer wird der Preis je Kilowattstunde.

Darüber hinaus sind zudem regionale Unterschiede beim Preis je Kilowattstunde zu verzeichnen. Grund dafür sind unter anderem die regional unterschiedlich hohen Netzentgelte, die Stromanbieter zu zahlen haben. Auch die jeweiligen Vertragsbedingungen und das Preisniveau des Anbieters tragen dazu bei, dass der Preis für Gewerbestrom keine konstante Größe ist.

Durchschnittlich zahlen Gewerbekunden pro Jahr 21,2 Cent/kWh (Stand 2016). Für Industriebetriebe ist es günstiger: Sie zahlen im Schnitt 14,21 Cent/kWh. Privilegierte Industrieunternehmen können im besten Fall sogar mit Bezugspreisen von unter fünf Cent/kWh bei ihrem Gewerbestrom kalkulieren. Im Vergleich: Private Verbraucher zahlen im Durchschnitt 29,16 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde. Vor allem die großen Industriebetriebe profitieren von jährlich sinkenden Preisen für ihren Gewerbestrom, im Gegensatz zu den privaten Endverbrauchern, bei denen der Strompreis in den letzten Jahren kontinuierlich um mehr als 30 Prozent angestiegen ist. Auch kleine Betriebe waren in den letzten Jahren von steigenden Gewerbestrom Preisen betroffen, jedoch nicht in dem Ausmaß wie die Privatkunden. Die durchschnittliche Erhöhung kann gerade mal auf 15 Prozent beziffert werden.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Bei großen Abnahmemengen lohnt sich ein Gewerbestrom-Tarif. Die Kosten je kWh sinken überproportional. Das können Sie sich zum Vorteil machen – wenn Sie den Bedarf tatsächlich nachweisen können.

Tipp: Achten Sie bei Gewerbestrom-Anbietern vor allem auf die Versorgungssicherheit. Wenn Ihr Unternehmen von der sicheren durchgängigen Stromversorgung abhängt, sollten Sie das bei der Auswahl des Stromlieferanten berücksichtigen.

Lohnt sich ein Vergleich für Gewerbestrom?

Ein Stromvergleich lohnt sich nicht nur für private Haushalte, sondern auch für die gewerblichen Kunden. Auf dem deutschen Markt gibt es gut 900 Anbieter und 7.000 Tarife für Gewerbestrom. Betriebe können den großen Wettbewerb der Stromanbieter für sich nutzen und für sich selbst einen Tarif für Gewerbestrom wählen, der vor allem preisgünstig ist. Wer als Unternehmer regelmäßig Tarife für Gewerbestrom vergleicht, kann die Energiekosten dauerhaft gering halten. Zu beachten ist jedoch, dass das günstigste Angebot nicht immer das beste sein muss, es gilt die jeweiligen Tarifkonditionen genau zu prüfen, um auf den Betrieb abgestimmten und bedarfsgerechten Gewerbestrom zu erhalten.

Vor allem für kleine und mittelständische Betriebe ist ein Tarifvergleich für Gewerbestrom lohnenswert. Sie können einfach und schnell einen Online-Tarifrechner nutzen. Für große Industriebetriebe mit hohem Stromverbrauch werden in der Regel individuelle Angebote erstellt.

Wie wird der passende Tarif für Gewerbestrom gefunden?

Die meisten Betriebe können mit einem Vergleichsrechner für Gewerbestrom einen Stromvergleich durchführen. In der Regel besitzen sie genau wie die Haushalte einen Stromzähler (meist im Keller), welcher den Verbrauch registriert und durch den die notwendige Strommenge gut abschätzbar ist. Der durchschnittliche Jahresverbrauch, welcher der Jahresabrechnung zu entnehmen ist, wird für einen Gewerbestrom Vergleich genauso benötigt wie die Postleitzahl des Unternehmens. Mehr Angaben sind zunächst nicht notwendig. Der Tarifrechner wird passende Tarife für Gewerbestrom ermitteln. Die angegebenen Preise sind netto ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.

Etwas anders verhält es sich bei Großabnehmern von Gewerbestrom. Ein einfacher Stromvergleich ist hier nicht empfehlenswert und meist auch nicht möglich. Wer einen hohen Verbrauch an Gewerbestrom hat, kann sich ein individuelles Angebot erstellen lassen. Sinnvoll ist es, auch hierbei den Service eines Vergleichsportals zu nutzen. Stellen Sie eine direkte Anfrage und der Anbieter wird in der Regel eine Ausschreibung veranlassen, bei der viele Stromversorger für Gewerbestrom teilnehmen und daher auch hier die Möglichkeit eines effektiven Preisvergleichs besteht. Um sicher zu gehen, ein gutes Angebot zu erhalten, ist großen Industriekunden zu empfehlen, sich bereits im Vorwege über die üblichen Preise für Gewerbestrom zu informieren.

Als Großabnehmer von Gewerbestrom gilt, wer einen jährlichen Verbrauch von mehr als 100.000 kWh jährlich hat. Diese Grenze variiert jedoch von Anbieter zu Anbieter und kann auch nur 50.000 kWh betragen. Diese Großkunden, meist Industriebetriebe, verfügen in der Regel über einen sogenannten RLM-Zähler, einen Zähler für die sogenannte registrierende Leistungsmessung. Dieser Zähler erfasst die Daten alle 15 Minuten und übermittelt diese direkt an den Stromanbieter, die Abrechnung wird monatlich vorgenommen. Diese bereits vorliegenden Daten dienen als Basis für ein individuelles Angebot von Gewerbestrom.

Worauf sollte bei einem Vergleich für Gewerbestrom geachtet werden?

Gewerbliche Verbraucher ganz gleich welcher Unternehmensgröße sollten sich bei einem Vergleich von Gewerbestrom nicht direkt für das kostengünstigste Angebot entscheiden, sondern weitere Kriterien in die Entscheidungsfindung mit einbeziehen. Zu prüfen sind vor allem die jeweiligen folgenden Tarifoptionen:

  • eine Strompreisgarantie
  • die Mindestvertragslaufzeit
  • die Kündigungsfrist
  • ein Neukundenrabatt
  • die Zahlungsmodalitäten
  • eine automatische Vertragsverlängerung
  • eine Mindestabnahmemenge
  • Ökostrom oder konventioneller Strom
  • die Servicequalität des Anbieters

Mit einer Strompreisgarantie gehen Gewerbekunden auf Nummer sicher, dass ihr Preis für Gewerbestrom für einen bestimmen Zeitraum oder sogar für die gesamte Laufzeitdauer konstant bleibt. Eine Preisgarantie bietet somit einen effektiven Schutz vor steigenden Stromkosten. Wer auf eine Preisgarantie zum Beispiel zugunsten eines günstigeren Strompreises verzichten kann, sollte nicht davor scheuen, regelmäßig Stromvergleiche durchzuführen und im Falle von Beitragserhöhungen seinen Anbieter für Gewerbestrom wieder zu wechseln.

Die Mindestvertragslaufzeit bindet Gewerbekunden für die im Vertrag festgelegte Dauer an den jeweiligen Tarif für Gewerbestrom. Allgemein empfohlen werden Vertragslaufzeiten von maximal zwölf Monaten, damit Sie flexibel bleiben und im Bedarfsfall den Anbieter für Gewerbestrom wieder wechseln können.

Die Kündigungsfrist variiert von Anbieter zu Anbieter und kann nur wenige Wochen, teilweise aber auch bis zu drei Monaten betragen. Je kürzer diese ist, desto schneller können Gewerbekunden aus ihrem Gewerbestromvertrag entlassen werden und zu einem anderen Anbieter für Gewerbestrom wechseln.

Ein Neukundenrabatt wird relativ häufig, auch bei Gewerbekunden, gewährt. Zum Ende des ersten Vertragsjahres oder auch bereits nach wenigen Wochen erhalten Kunden dann einen Bonus, der ihrem Kundenkonto gutgeschrieben wird. Die Angebote sind meist verlockend, da der Kunde von einer deutlichen Kostenersparnis profitiert. Dennoch ist Vorsicht geboten: Nicht selten werden in diesen Tarifen die Kosten ab dem zweiten Vertragsjahr drastisch angehoben, so dass die Ersparnis schnell wieder aufgehoben sein kann. Wer in diesem Fall jedoch seinen Gewerbestromtarif direkt wechselt, für den kann sich ein Neukundenrabatt durchaus lohnen.

Idealerweise wird mit dem neuen Anbieter für Gewerbestrom eine monatliche Zahlungsweise vereinbart. Der optionale Preisvorteil einer jährlichen Abrechnung kann schnell durch das Risiko einer möglichen Insolvenz des Stromanbieters wieder aufgehoben sein. In dem Fall wäre der jährlich im Voraus gezahlte Betrag verloren.>/p>

Automatische Vertragsverlängerungen sind bei einigen Anbietern für Gewerbestrom gängiger Usus, jedoch nicht unbedingt empfehlenswert. Die jeweilige Kündigungsfrist ist schnell versäumt und die Kunden wären für eine weitere Laufzeit an ihren Stromanbieter gebunden. Eine automatische Vertragsverlängerung ist daher bei Gewerbestrom im besten Fall gar nicht vorgesehen oder beträgt maximal einen Monat.

Mindestabnahmemengen finden sich häufig in sogenannten Strompaketen von Gewerbestrom. Wer seinen Stromverbrauch exakt beziffern kann, der kann bei diesen Strompaketen deutliche Kostenersparnisse erzielen. Anderenfalls ist von Mindestabnahmemengen eher abzuraten. Wird der Gewerbestrom nicht verbraucht, kann der Gewerbekunde kein Geld zurückfordern. Sollte andersherum der Stromverbrauch deutlich höher sein, wird das erhöhte Verbrauchsvolumen von Gewerbestrom meist zu einem deutlich höheren Preis abgerechnet.

Jeder Gewerbebetrieb kann sich frei für einen Tarif mit konventionellem Strom oder mit Ökostrom entscheiden. Wird Wert auf Nachhaltigkeit gelegt und entspricht umweltfreundliches Denken sogar der Unternehmensphilosophie, ist es sinnvoll, bei einem Vergleich zu berücksichtigen, dass der Gewerbestrom aus erneuerbaren Energien kommt.

Auch die Serviceleistungen können ein Kriterium sein, die als Entscheidungshilfe bei der Wahl für den passenden Gewerbestromanbieter fungieren. Checken Sie beispielsweise anhand von Kundenbewertungen und Erfahrungsberichten, wie gut das Servicemanagement (Kundenhotline, Umgang mit Beschwerden etc.) des Stromlieferanten für Gewerbestrom ist.

Wie wird der Anbieter für Gewerbestrom gewechselt?

Ein Anbieterwechsel ist unkompliziert und lässt sich mit entsprechender Vorbereitung leicht realisieren. Wichtig ist stets die Einhaltung der Kündigungsfristen und der vereinbarten Vertragslaufzeit. Einige Monate vor Vertragsende sollten Kunden von Gewerbestrom alternative Angebote andere Stromlieferanten einholen, um einen passenden Tarif für ihre Ansprüche zu finden. Gerade Großkunden mit einem hohen Verbrauch erhalten von den Anbietern individuelle Konditionen, so dass für die Wahl des passenden Lieferanten einige Zeit eingeplant werden sollte.

Ist der passende Tarif für Gewerbestrom gefunden, kann in der Regel mit dem neuen Anbieter direkt online ein Vertrag geschlossen werden. Dafür benötigt der Stromversorger neben dem Namen und der Anschrift des Betriebs auch die Bankverbindung beziehungsweise eine Einzugsermächtigung sowie das Datum des Vertragsbeginns. Wichtig ist zudem die Übermittlung der Zählernummer und des Zählerstands (abzulesen am Strom- oder RLM-zähler).

Zum Service des neuen Stromversorgers für Gewerbestrom gehört nun, sich um die weiteren administrativen Formalitäten zu kümmern. Der Gewerbekunde selbst muss seinen bestehenden Vertrag für Gewerbestrom daher nicht selbst kündigen, dies übernimmt der neue Versorger. Ein reibungsloser Wechsel von Gewerbestrom zu Gewerbestrom ist somit gewährleistet

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Zu welchem Zeitpunkt ist ein Anbieterwechsel von Gewerbestrom möglich?

Der Anbieter von Gewerbestrom kann zum Laufzeitende eines bestehenden Stromvertrags unter Einhaltung der Kündigungsfristen gewechselt werden. Damit diese Fristen nicht verpasst werden, lohnt es sich, bereits bei Vertragsabschluss eine Erinnerung einzutragen. Es wäre ärgerlich, wenn ein günstiges Angebot für Gewerbestrom gefunden wurde, zu diesem Zeitpunkt die Kündigungsfrist aber bereits verstrichen ist.

Unter bestimmten Voraussetzungen haben Betriebe auch ein Sonderkündigungsrecht innerhalb der Laufzeit. So steht dem Kunden beispielsweise bei einer Erhöhung des Strompreises durch den Anbieter von Gewerbestrom ein Sonderkündigungsrecht zu. Damit die Beitragserhöhung rechtlich gültig ist, muss der Anbieter für Gewerbestrom aber einige Formalitäten einhalten. So hat er seinen Kunden schriftlich über die Erhöhung des Strompreises in Kenntnis setzen und ihn zudem auf sein Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Dieses kann der Gewerbekunde dann innerhalb einer bestimmten Frist, die meist zwei, teilweise auch vier Wochen beträgt, in Anspruch nehmen. Das Sonderkündigungsrecht besteht übrigens auch dann, wenn der Versorger die Beitragserhöhung mit gestiegenen Steuern und Abgaben begründet.

Da die Kündigung in diesem Fall kurzfristig eingereicht werden muss, ist es empfehlenswert, dass der Gewerbekunde die Kündigung selbst vornimmt und diese nicht dem neuen Anbieter überlässt. Unter Umständen kann dieser Vorgang beim neuen Versorger für Gewerbestrom längere Zeit in Anspruch nehmen und in der Folge die relativ kurze Kündigungsfrist bereits verstrichen sein. Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form und ist idealerweise per Einschreiben zu verschicken, damit im Zweifel ein Nachweis vorgelegt werden kann.

Selbst wenn die Zeit drängt, einen neuen Versorger für Gewerbestrom zu finden, ist keine Panik angesagt, dass plötzlich aufgrund von Strommangel die Maschinen still stehen. Sollte es zu einer zeitlichen Lücke beim Anbieterwechsel kommen, springt automatisch ein sogenannter Notfalltarif ein. Zwar bezieht der Gewerbekunde dann meist etwas teureren Strom des örtlichen Grundversorgers, kann sich jedoch darauf verlassen, dass der Strom zu jeder Zeit fließt.

Ein weiterer Grund für ein Sonderkündigungsrecht kann ein Umzug sein. Vor allem bei kleineren Betrieben kommt es vor, dass ein Umzug aus den Büro- beziehungsweise Betriebsräumlichkeiten ansteht. Versäumen Sie nicht, diesen Umzug Ihrem Anbieter rechtzeitig mitzuteilen. Wird der Gewerbestrom über den Grundversorger bezogen, ist ein Sonderkündigungsrecht rechtlich garantiert, ansonsten steht es dem Anbieter für Gewerbestrom frei, seinen Kunden frühzeitig aus der vertraglichen Bindung zu entlassen. Entsprechende Regelungen sind den jeweiligen Vertragsbedingungen zu entnehmen. Nicht selten wird hierbei unterschieden, ob ein Umzug inner- oder außerhalb des Netzbetriebes erfolgt. Wer in seinem Netzbetrieb trotz Umzugs verbleibt, kann damit rechnen, dass der Anbieter für Gewerbestrom auf eine Erfüllung des Stromvertrages besteht, wer weiter weg zieht und den Netzbetrieb verlässt, hat bessere Chancen auf ein Sonderkündigungsrecht.

Worauf müssen gewerbliche Verbraucher achten, wenn sie sich für Ökostrom entscheiden?

Wer als Betrieb beziehungsweise als Unternehmen aktiv einen Beitrag zur Umwelt leisten will, der kann sich für einen Gewerbestrom Tarif mit Ökostrom entscheiden. In der Regel ist Ökostrom (je nach Tarif und Anbieter) nicht wesentlich teurer als konventioneller Gewerbestrom. Im Vergleich zum Gewerbestrom des Grundversorgers können sogar deutliche Einsparungen erzielt werden.

Wer sicher sein will, dass es sich bei dem Tarif tatsächlich um 100 Prozent reinen Ökostrom handelt, der sollte bei einem Vergleich von Gewerbestrom auf spezielle Gütesiegel, wie das ok Power Label oder das Grüner Strom Label achten. Auch bei der Auswahl des Anbieters sollten Gewerbekunden genauer hinsehen. Zwar gibt es auf dem Strommarkt heutzutage eine Vielzahl an Ökostromtarifen, hinter vielen stehen jedoch Großkonzerne, die ebenso Strom aus Kohle- oder Atomenergie im Angebot haben und die Stromkunden damit den konventionellen Strom weiterhin mitfinanzieren würden. Nur einige wenige unabhängige Ökostromanbieter vertreiben echten Ökostrom und fördern beziehungsweise unterstützen zudem den Aus- und Neubau von regenerativen Anlagen.

Bei einem Ökostromvergleich für Gewerbekunden ist die Option Ökostrom bei der Eingabe der Suchkriterien lediglich mit einem Klick zu berücksichtigen. Möglich ist es auch, einen reinen Ökostrom-Tarifrechner zu nutzen. Für den gewerblichen Verbraucher ist dies mit keinem größeren Aufwand verbunden.

Kann der Anbieter für Gewerbestrom beliebig oft gewechselt werden?

Grundsätzlich lässt sich die Frage, ob der Anbieter für Gewerbestrom beliebig oft gewechselt werden kann, mit einem Ja beantworten. Voraussetzung ist lediglich, dass der bestehende Vertrag zum gewünschten Wechselzeitpunkt gekündigt werden kann. Ansonsten spricht nichts gegen eine häufige Wechselfrequenz. Im Gegenteil: Wer regelmäßig mit einem Stromvergleich Tarife für Gewerbestrom vergleicht, kann sich jeweils für das beste und damit in der Regel kostengünstigste Angebot entscheiden. Verbraucherzentralen empfehlen sogar, etwa einmal pro Jahr einen Stromvergleich durchzuführen. Der Strommarkt für Gewerbestrom unterliegt ständigen preislichen Schwankungen, so dass mit einem gezielten Wechsel kontinuierlich Kostenersparnisse erzielt werden können beziehungsweise Preiserhöhungen entgegengewirkt werden kann.

Wie können Betriebe ihre Stromkosten zusätzlich reduzieren?

Der Bezug von kostengünstigem Gewerbestrom ist eine gute Möglichkeit die betriebsinternen Stromkosten möglichst gering zu halten. Jedes Unternehmen kann durch gezielte Energiesparmaßnahmen darüber hinaus dazu beitragen, weniger Gewerbestrom zu verbrauchen und in der Folge nicht nur die Betriebskosten effektiv zu senken, sondern gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Die Möglichkeiten für stromsparende Maßnahmen von Gewerbestrom sind dabei vielfältig und variieren je nach Branche und Betrieb. Hier seien beispielhaft einige optionale Maßnahmen im Überblick genannt:

  • Umstellung auf energieeffiziente Pumpen, Lüftungs- und Druckluftsysteme und weitere Anlagen
  • energieeffiziente Beleuchtung, zum Beispiel Stromsparlampen, sparsame Leuchtstoffröhren und soweit möglich Tageslicht anstelle von elektrischer Beleuchtung nutzen
  • Klimaanlagen regulieren beziehungsweise ausschalten
  • in der Nacht beziehungsweise nach Betriebsschluss sämtliche Stromquellen komplett ausschalten
  • PCs in Pausen in den Standby setzen
  • Ausdrucke und Kopien weitestgehend vermeiden
  • Spülmaschinen im Energiesparprogramm und nur, wenn sie voll sind, verwenden

Vor allem bei größeren Unternehmen stellen Energiesparmaßnahmen nicht nur einen effektiven betriebsinternen Kostensenker dar, sondern sie haben positive Auswirkungen auf die gesamte Umwelt. Je mehr Unternehmen sich daran beteiligen, desto grüner wird die Umwelt. Viele große Industriebetriebe nehmen zudem an diversen Förderprogrammen und Energie-Initiativen der Europäischen Kommission, der Bundesregierung und der Bundesländer teil, um Effizienzpotentiale zu erschließen. Wer sich nach der DIN EN ISO 50001 zertifiziert, stellt für sein Unternehmen spezielle Energiemanagementsysteme auf. Mit gezielten Maßnahmen in allen Bereichen und Branchen lassen sich laut Umwelt Bundesamt bis zum Jahr 2020 gut 44 Milliarden kWh Gewerbestrom einsparen.