100% unverbindlich
100% kostenfrei

Wohngebäudeversicherung
im Vergleich

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Wohngebäudeversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung?

MoneyCheck | WohngebäudeversicherungEin starker Sturm deckt das Dach des Einfamilienhauses zu einem großen Teil ab, ein durchgeschmortes Kabel verursacht einen Brand, der das Haus bis auf die Grundmauern zerstört, ein Wasserrohrbruch überschwemmt die Küche und beschädigt Schränke und Elektrogeräte der Einbauküche. All das sind Schadensmeldungen, die sich kein Eigenheimbesitzer gerne vorstellen mag und von denen er hofft, dass sie ihm nie passieren werden. Kleinere und größere Schäden am Wohngebäude, die durch Sturm, Leitungswasser oder Feuer verursacht werden, sind dennoch gängiger Alltag in Deutschland. Selbst bei stabilster Bauweise und üblichen Sicherheitsvorkehrungen, wie beispielsweise der Installation eines Rauchmelders oder einer regelmäßige Dachwartung, ist ein Unfall beziehungsweise ein Schaden nie ganz unvermeidlich.

Die entstehenden Kosten hat der Eigentümer selbst zu tragen. Was aber ist, wenn er diese nicht finanzieren kann und gleichzeitig sein Haus oder zumindest ein Teil davon unbewohnbar ist? Um im Falle eines Falles die möglicherweise sehr hohen Kosten für Reparatur und Wiederherstellung nicht aus eigener Tasche zahlen zu müssen und im schlimmsten Fall das Eigenheim zu verlieren, wenn kein finanzielles Polster vorhanden ist, sollte eine gute Absicherung selbstverständlich sein.

Im Schadensfall übernimmt eine Gebäudeversicherung die Kosten zur Wiederherstellung oder Reparatur und kommt je nach Anbieter auch für weitere Neben- und Folgekosten auf. Auch wenn die Wohngebäudeversicherung keine gesetzliche Pflichtversicherung darstellt, verlangen viele Kreditgeber bei einer finanzierten Immobilie den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung. Auch in Mietpreisen eines Hauses ist häufig die Umlage einer Wohngebäudeversicherung enthalten.

Der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung sollte bereits bei Einzug in die selbst gebaute oder gebraucht gekauft Immobilie für jeden Eigenheimbesitzer selbstverständlich sein. Auch für ein vermietetes Objekt ist die Absicherung durch eine Wohngebäudeversicherung unbedingt empfehlenswert.

 

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

Welche Schäden sind mitversichert?

Eine Wohngebäudeversicherung wird auch häufig als verbundene Wohngebäudeversicherung bezeichnet. Von einer verbundenen Wohngebäudeversicherung ist die Rede, wenn sie Schäden absichert, die durch folgende drei Ursachen entstanden sind:

Dabei handelt es sich einerseits um Schäden, die im Haus selbst (wie ein Feuer durch einen Kabelschaden) oder durch äußere Einflüsse entstehen (zum Beispiel ein Blitzeinschlag). Zusätzlich sind bei den meisten Anbietern auch folgende Schäden mitversichert:

  • Vandalismus
  • Einbruch
  • Rauch
  • Brandstiftung
  • abgestürzte Flugkörper
  • umgestürzte Bäume, sofern diese gesund waren

Im Versicherungsumfang sind dabei enthalten:

  • die Immobilie inklusive Dach, Keller, Fundament, Außenmauern, tragenden Wänden, fest verbauten Fußböden
  • die Nebengebäude, wie eine Garage, ein Gartenhaus, eine Werkstatt oder ein Carport (sofern sie in der Police zur Gebäudeversicherung aufgeführt sind)
  • eingebaute Möbel, wie Küche oder sanitäre Anlagen
  • das fest installierte Zubehör, wie Klingel, Briefkasten oder Terrasse
  • eingebaute Haustechnik, wie Alarm- oder Klimaanlage

Was sollte ich beachten, bevor ich abschließe?

Vor dem Abschluss sollte auf jeden Fall eine Abgrenzung zu anderen, ähnlichen Versicherungen erfolgen, da es sehr häufig zu Verwechslungen und in der Folge zu einem unzureichenden Versicherungsschutz führen kann. Eine Abgrenzung sollte stattfinden zu

  • einer Hausratversicherung: Im Gegensatz zu einer Wohngebäudeversicherung sichert sie ausschließlich das im Wohngebäude vorhandene Inventar, zum Beispiel Möbel, Fernseher oder Wertgegenstände. Eine Hausratversicherung kann auch ein Mieter einer Wohnung abschließen. Einige Versicherer bieten ein Kombi-Versicherungspaket von Hausrat- und Gebäudeversicherung an.
  • einer (Feuer-)Rohbauversicherung: Diese sichert das Haus gegen Gefahren und daraus entstandene Schäden am Rohbau der Immobilie ab. Erst mit Bezugsfertigkeit des Eigenheims greift der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung. Eine Rohbauversicherung kann bei den meisten Anbietern direkt in eine Wohngebäudeversicherung umgewandelt werden.
  • einer Elementarschadenversicherung: Diese sichert das Wohngebäude gegen Naturkatastrophen, wie Erdbeben, Überschwemmungen oder Lawinen ab. Meist kann die Elementarschadenversicherung als Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung integriert werden.
  • einer Glasversicherung: Wird Glas, beispielsweise das der Fenster, durch einen Schaden zerstört, kommt dafür nicht die Wohngebäudeversicherung auf, sondern muss über eine spezielle Glasversicherung (meist ebenfalls als Zusatzbaustein der Wohngebäudeversicherung möglich) abgesichert werden.
  • einer Photovoltaikversicherung: Wenn auch fest mit dem Haus verankert, gehören Solar- und Photovoltaikanlagen nicht zum Versicherungsumfang einer Wohngebäudeversicherung, sondern bedürfen einer zusätzlichen Absicherung einer Photovoltaikversicherung.
  • einer Haftpflichtversicherung: Über die Wohngebäudeversicherung sind ausschließlich die eigenen Schäden versichert und nicht Sach-und Personenschäden, die durch das versicherte Gebäude Dritten entstehen. Verletzt beispielsweise ein herabfallender Dachziegel eine dritte Person, dann leistet die private Haftpflichtversicherung Schadensersatz.

 

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Absicherung für Ihr Haus. Sie ersetzt hohe Kosten, wenn es nach Unwettern oder technischen Schäden repariert werden muss.

Die Versicherungssumme wird pauschal festgelegt. Achten Sie also darauf, dass das versicherte Risiko auch den Tatsachen entspricht! Wenn die Schaden und versicherter Wert drastisch auseinanderliegen, verschenken Sie entweder Geld bei den Beiträgen oder aber Sie sind zu Ihrem Nachteil unterversichert.

Tipp: Vergleichen Sie darum die wichtigsten Eckdaten für Ihren Versicherungsschutz. Auch, wenn Sie bereits eine Versicherung besitzen, kann der Vergleich sich lohnen. Denn neuere Policen haben häufig eine umfassendere Deckung!

Welche Leistungen sind bei einer Wohngebäudeversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte ein Schaden am Wohngebäude durch ein oben genanntes Risiko eintreten, so erbringt die Versicherung grundsätzlich folgende Leistungen:

  • Kosten für die Reparatur
  • Kosten für die Wiederherstellung beziehungsweise den Wiederaufbau

Sollte ein Haus komplett zerstört sein und muss neu errichtet werden, übernimmt die Wohngebäudeversicherung die Kosten in der Regel zum „gleitenden Neuwert“. Diese Bezeichnung bedeutet, dass die Wohngebäudeversicherung nicht den Neupreis des Hauses zum Zeitpunkt der Fertigstellung erstattet, sondern den Betrag, der für eine aktuelle Neuerrichtung notwendig ist. Somit wird die Versicherungssumme der Wohngebäudeversicherung der jeweiligen Marktsituation angepasst, um eine Über- oder Unterversicherung zu vermeiden.

Über die reinen Wiederherstellungs- und Reparaturkosten hinaus bieten Versicherer (je nach Police) weitere Leistungen im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung:

  • die Kosten für Aufräumarbeiten und Schuttbeseitigung
  • die Kosten für einen Abriss des Hauses
  • die Folgekosten, die zum Beispiel durch Löschwasser– oder Rußschäden entstehen
  • die Übernachtungs- und Hotelkosten, sofern das Haus vorübergehend oder komplett unbewohnbar ist
  • die Kosten für entstandene Umweltschäden
  • die Kosten für einen Sachverständigen
  • die Kosten für Mietausfälle (bei vermieteten Immobilien)
  • die Gebühren für notwendige Genehmigungen

 

Welche Leistungen sind im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Keinen Anspruch auf Leistungen einer Wohngebäudeversicherung hat der Versicherungsnehmer bei folgenden Schäden:

  • Schäden am Inventar (Hausratversicherung)
  • Elementarschäden (Elementarschadenversicherung)
  • Schäden am Rohbau eines Hauses (Rohbauversicherung)
  • Glasschäden (Glasversicherung)
  • Schäden an Photovoltaik- oder Solaranlagen (Photovoltaikversicherung)
  • Sach- und Personenschäden von Dritten (private Haftpflichtversicherung)

Diese Schäden können über eine zusätzliche Versicherung versichert werden, teilweise lassen sich die Versicherungen kombinieren oder als Zusatzbaustein in die Wohngebäudeversicherung integrieren.

Ein weiterer Leistungsausschluss bei der Wohngebäudeversicherung besteht bei

  • vorsätzlichem Handeln und arglistiger Täuschung
  • Folgen von Krieg, innerer Unruhe und Terrorakten
  • Kernenergie
  • Wasserschäden, die durch Grundwasser oder Überschwemmung entstanden sind
  • Sturm, der unter der Sturmstärke acht gemeldet war
  • Brand, der durch den Kamin verursacht wurde oder durch selbst angezündete Gegenstände entstanden ist. Auch bei einem fehlenden Rauchmelder leistet die Wohngebäudeversicherung nicht.
  • Überspannungsschäden
  • grober Fahrlässigkeit

Einschluss der groben Fahrlässigkeit

Da ein Schaden am Wohngebäude bereits durch einen kleinen unbedachten, aber versicherungstechnisch grob fahrlässigen Fehler passieren kann, bieten einige Versicherer den „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ mit an. Wurde beispielsweise im Winter die Heizung beim Verlassen des Hauses abgedreht und entsteht dadurch ein Rohrbruch, ist dieses „grob fahrlässige“ Verhalten beim Einschluss der groben Fahrlässigkeit im Versicherungsumfang der Wohngebäudeversicherung bis zu einer Höhe von 10.000 Euro eingeschlossen.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | WohngebäudeversicherungEin Schaden am eigenen Haus ist der Albtraum eines jeden Eigenheimbesitzers, vor allem dann, wenn dieser größeren Ausmaßes ist und große Teile oder gar das gesamte Haus beschädigt oder zerstört sind. Aber auch bei kleineren Schäden gilt es im Schadensfall richtig zu handeln, um Anspruch auf die Leistungen der Wohngebäudeversicherung zu haben.

Dazu steht der Versicherungsnehmer direkt nach Auftreten des Schadens in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. Natürlich muss ein Hausbrand nicht selbst gelöscht werden, jedoch sollte unverzüglich die Feuerwehr gerufen werden. Bei kleineren Bränden können Sie jedoch versuchen, diese selbst einzudämmen, sofern Sie sich nicht selbst oder andere in Gefahr bringen. Bei einem Wasserrohrbruch muss beispielsweise der Hauptwasserhahn abgedreht werden.

An der bestehenden Schadenssituation selbst dürfen jedoch keine Veränderungen vorgenommen werden, bis ein Sachverständiger der Wohngebäudeversicherung den Schaden besichtigt und geprüft hat. Sollte dies nicht möglich sein, gilt es, das Schadensszenario zu fotografieren und beschädigte Teile aufzubewahren. Allgemein ist eine genaue Dokumentation für eine spätere Rekonstruktion und damit verbunden die zweifelsfreie Inanspruchnahme von Leistungen aus der Wohngebäudeversicherung immer zu empfehlen. Ist der Schaden durch einen Sturm entstanden, obliegt es übrigens dem Versicherungsnehmer diesen der Versicherung nachzuweisen. Dafür kann er beispielsweise eine Windmessung des Wetteramtes einholen.

Weiterhin muss der Schaden schnellstmöglich, spätestens aber nach einer Woche, der Wohngebäudeversicherung gemeldet werden. Die kostenlose Notfall-Hotline der jeweiligen Versicherung bietet meist die bequemste und schnellste Möglichkeit der Schadensmeldung. Sollten Sie hierbei Anweisungen erhalten, wie der Schaden weiter abzumildern ist, sollten Sie diesen nachgehen. Weiterhin erhält der Versicherte ein Schadensformular, in dem relevante Daten zum Unfallhergang, wie Ort und Zeit des Geschehens, zur Ursache und zum Ausmaß des Schadens verlangt werden.

Handelt es sich um einen kleineren, überschaubaren Schaden, dann genügen oft eine Schadensmeldung und das Einreichen der Reparaturrechnung. Ist der Schaden größer, verlangt die Wohngebäudeversicherung oftmals einen Kostenvoranschlag, der entsprechend genehmigt werden muss. Bei großen Schäden zieht die Wohngebäudeversicherung immer einen Gutachter hinzu, der den Schaden direkt vor Ort eingehend prüft. Sollte das Haus komplett zerstört sein und muss wieder neu errichtet werden, kann die Schadensregulierung durch eine möglicherweise langwierigere Ermittlung der Schadensersatzsumme etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Wohngebäudeversicherung ein?

Viele Anbieter einer Wohngebäudeversicherung vereinbaren eine Wartezeit zwischen Inkrafttreten der Versicherungspolice durch gegenseitige Unterschrift sowie Zahlung der ersten Prämie und der Gewährleistung der Leistungsinanspruchnahme. Diese Wartezeit beträgt in der Regel zwischen zwei bis vier Wochen. Jedem Immobilieneigentümer ist daher zu empfehlen, eine Wohngebäudeversicherung rechtzeitig abzuschließen, damit keine Deckungslücke entsteht.

Bestand vorher bereits Versicherungsschutz über eine Feuerrohbauversicherung und geht diese automatisch in eine Wohngebäudeversicherung über, entfällt die Wartezeit. Auch bei einem Anbieterwechsel der Wohngebäudeversicherung sollte nicht mit einer Wartezeit gerechnet werden.

Verkauft der Besitzer seine Immobile, geht die Wohngebäudeversicherung automatisch mit einem lückenlosen Versicherungsschutz an den neuen Eigentümer über. Dieser hat jedoch das Recht, diese binnen eines Monats zu kündigen.

 

Schnell checken. Viel sparen.

Beste Leistung. Bester Preis. Kostenfrei & unverbindlich

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung sein?

Für die Ermittlung der Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung können unterschiedliche Verfahren eingesetzt werden:

  • der Wohnflächentarif: Die Deckungssumme der Wohngebäudeversicherung bezieht sich auf den Neubauwert des Hauses, welcher anhand von Größe und Ausstattung errechnet wird. Da keine Anpassung der Baukostenentwicklung stattfindet, ist eine Unterversicherung nach einigen Jahren möglich.
  • das Wertgutachten: Hierbei schätzt ein Gutachter den Verkehrswert des Hauses und legt dementsprechend eine Deckungssumme fest. Verkehrswert und Kosten für den Wiederaufbau müssen jedoch nicht deckungsgleich sein, so dass es auch bei dem Wertgutachten zu einer Unterversicherung kommen kann.
  • der gleitende Neuwert: Die gängigste und wohl sinnvollste Variante zur Ermittlung der optimalen Deckungssumme ist die Festlegung über einen gleitenden Neuwert. Hierbei wird die Wertentwicklung der Immobilie berücksichtigt, so dass die Kosten, die für einen Wiederaufbau des Hauses nötig sind, zu jedem Zeitpunkt voll abgedeckt werden.

Der gleitende Neuwert

Für die Berechnung des gleitenden Neuwerts dienen zwei relevante Faktoren:

  • der Wert 1914: Als unabhängige Bezugsgröße gilt hierbei das Basisjahr 1914, da nach Ansicht von Experten in diesem Jahr noch ein stabiler Baumarkt in Europa vorherrschte. Dementsprechend wird ermittelt, wieviel das Haus im Jahre 1914 in Goldmark gekostet hätte. Berücksichtigt werden dabei die Größe der bewohnten Fläche, der Gebäudetyp sowie die Bauausführung.
  • der Baupreisindex: Der Baupreisindex beschreibt die Kostenentwicklung in der Baubranche und wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

MoneyCheck | WohngebäudeversicherungEine Kombination von dem stabilen Wert 1914 und dem sich ändernden Baupreisindex ergibt den gleitenden Neuwert, der für den Wiederaufbau eines Hauses zu jedem beliebigen Zeitpunkt benötigt wird. Eine Unter- oder Überversicherung ist damit ausgeschlossen. Es ist gut möglich, dass der Betrag des gleitenden Neuwerts unter dem des Kaufpreises liegt. Das liegt unter anderem daran, dass hierbei zusätzliche Faktoren, wie das umgebene Grundstück oder die Lage des Hauses keine Rolle mehr spielen.

Für die jeweiligen Zusatzleistungen, wie Aufräumarbeiten, Hotelübernachtungskosten oder Mietausfälle, wird bei der Wohngebäudeversicherung eine separate Deckungssumme festgelegt. Diese kann je nach Tarif und Bedürfnissen des Versicherten sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Einige günstige Basistarife bieten lediglich eine Kostenübernahme für eine Grundversorgung, andere Komforttarife bieten einen wesentlich höheren Deckungsumfang, welcher auch mit höheren Beiträgen einhergeht.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Wohngebäudeversicherung berechnet?

Grundlegend zur Bestimmung der Beitragshöhe zur Wohngebäudeversicherung trägt der gleitende Neuwert bei. Hierbei nutzen fast alle Versicherungen folgende Berechnungsgrundlage:

Wert 1914 x gleitender Neuwertfaktor x Beitragssatz der Wohngebäudeversicherung / 1000 = Beitrag zur Wohngebäudeversicherung

Der Beitragssatz wird von der Versicherungsgesellschaft bestimmt und kann je nach Anbieter mal höher, mal niedriger ausfallen. Da der gleitende Neuwertfaktor keine konstante Größe darstellt, unterliegt auch der Beitrag der Wohngebäudeversicherung preislichen Schwankungen und passt sich jeweils an.

Weiteren Einfluss auf den jeweiligen Beitrag zur Wohngebäudeversicherung nehmen unter anderem

  • die vereinbarten (zusätzlichen) Versicherungsleistungen und die jeweilige Deckungssumme
  • der geografische Standort der Immobilie. Befindet sich das Gebäude zum Beispiel in einem Risikogebiet, in dem die Gefahr eines Sturms besonders hoch ist? Je risikobehafteter der Standort, desto höher der Beitrag.
  • mögliche Kombipakete mit anderen Versicherungen, zum Beispiel einer Hausratversicherung.
  • die Zahlungsintervalle
  • die Laufzeit der Police zur Wohngebäudeversicherung
  • die Höhe einer Selbstbeteiligung
  • mögliche Rabatte

Sowohl eine lange Laufzeit, eine Selbstbeteiligung als auch die Zahlung von jährlich im Voraus fälligen Jahresbeiträgen können den Beitrag zur Wohngebäudeversicherung positiv für den Versicherungsnehmer beeinflussen.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Wohngebäudeversicherung für mich?

Ein Vergleich der Wohngebäudeversicherung ist für jeden Eigenheimbesitzer empfehlenswert. Die jeweiligen Beitragssätze sowie auch der Leistungsumfang der einzelnen Anbieter können enorm variieren. Dies geht unter anderem aus einem aktuellen Test der Stiftung Warentest aus dem Jahr 2015 hervor. Die Beiträge für ein und dasselbe Musterhaus unterscheiden sich dabei um mehrere hundert Euro.

Der Vergleich einer Wohngebäudeversicherung kann sich daher zu jedem Zeitpunkt lohnen. Übersichtlich, schnell und unverbindlich gestaltet sich dabei der Vergleich mit einem Online-Tarifrechner. Für ein aussagekräftiges Ergebnis mit dem individuell besten Tarif ist hierbei eine möglichst genaue und wahrheitsgemäße Angabe sämtlicher relevanter Daten. Dazu gehören unter anderem:

  • der Gebäudetyp
  • das Baujahr
  • die Bauartklasse
  • der Standort mit Postleitzahl
  • die Fläche des Gebäudes
  • ausgeführte oder notwendige Sanierungsmaßnahmen
  • Eigennutzung oder Vermietung
  • die eingeschlossenen Leistungen mit jeweiliger Deckung
  • beitragsreduzierende Angaben: Selbstbehalt, Laufzeit, Zahlungsintervall
  • mögliche Zusatzleistungen, zum Beispiel Elementarversicherung, Photovoltaikversicherung, etc.

Der Tarifrechner ermittelt eine Übersicht von Tarifen, die zum jeweiligen Anspruchsprofil passen. Hieraus können Sie denjenigen mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis wählen. Mitunter kann eine Einbeziehung der Testergebnisse von Stiftung Warentest sinnvoll sein.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

MoneyCheck | WohngebäudeversicherungDie Versicherungsbeiträge für die Wohngebäudeversicherung können bei privater Nutzung der Immobilie steuerlich nicht geltend gemacht werden. Anders als die private Haftpflichtversicherung oder eine Unfall- und Lebensversicherung gelten sie nicht als persönliche Vorsorgeaufwendungen, sondern dem Schutz des privaten Vermögens und verschaffen damit keinen steuerlichen Vorteil.

Sollte die Immobilie jedoch vermietet werden, ist es möglich, die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung nach § 9 EStG als Werbungskosten abzusetzen. Wenn die Prämien für die Wohngebäudeversicherung jedoch auf die einzelnen Mieter in den Betriebskosten umgelegt werden, so müssen diese Zahlungen in der Steuererklärung jedoch auch als Einnahmen verbucht werden. In dem Fall würde sich der steuerliche Vorteil aufheben.

Wird die Immobilie selbst bewohnt und ein Teil, zum Beispiel eine Einliegerwohnung, vermietet, so gestaltet sich die Berechnung der jeweiligen Beitragsanteile für die Steuererklärung meist etwas schwieriger. In dem Fall sollte die beratende Unterstützung eines Steuerberaters in Anspruch genommen werden.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Wohngebäudeversicherung achten?

Wer seine Wohngebäudeversicherung kündigen möchte, kann dies schriftlich ohne Angabe von Gründen zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit tun. Zu beachten ist jedoch die jeweilige Kündigungsfrist, welche bei fast allen Anbietern einer Wohngebäudeversicherung drei Monate beträgt.

Neben diesem ordentlichen Kündigungsrecht, gibt es auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Wohngebäudeversicherung. Diese ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Das Versicherungsunternehmen führt eine Beitragserhöhung durch, die nicht in Bezug zur vertraglich geregelten Anpassung zum gleitenden Neuwert steht
  • Es ist ein Schadensfall eingetreten
  • Bei der versicherten Immobilie findet ein Eigentümerwechsel statt. Grundsätzlich geht der Versicherungsschutz einer Wohngebäudeversicherung automatisch an den Käufer der Immobilie über, damit keine Versorgungslücke entsteht. Dieser ist jedoch nicht gezwungen, die bestehende Wohngebäudeversicherung fortzuführen.

Die Kündigungsfrist bei der außerordentlichen Kündigung beträgt jeweils einen Monat nach schriftlicher Ankündigung einer Beitragserhöhung, nach Schadenseintritt beziehungsweise nach Grundbucheintrag.

Grundsätzlich sollte eine Kündigung der Wohngebäudeversicherung immer vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels erfolgen, da ansonsten im Schadensfall kein Versicherungsschutz besteht und der Eigentümer der Immobile im schlimmsten Fall sein gesamtes Hab und Gut verliert.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Wohngebäudeversicherung achten?

Der Wechsel einer Wohngebäudeversicherung kann sich immer dann lohnen, wenn sich nach einem Vergleich der Wohngebäudeversicherung ein Tarif findet, der bessere Konditionen im Hinblick auf Beitragshöhe und Leistungsumfang bietet. Besonders bei Verträgen, die beispielsweise von dem Vorbesitzer übernommen wurden, sollte genauer hingeschaut werden, ob die Versicherungsleistungen nicht möglicherweise veraltet sind und eine neue Wohngebäudeversicherung einen besseren, auf die aktuellen Bedingungen angepassten Tarif bietet.

Achten Sie bei einem Wechsel auf jeden Fall auf die Einhaltung der Kündigungsfrist, welche drei Monate zum Ende der Laufzeit bei einer ordentlichen Kündigung beträgt und einen Monat bei einer außerordentlichen Kündigung. Ist bereits eine neue Wohngebäudeversicherung gefunden, ist es in der Regel möglich, diese so abzuschließen, dass sie erst im Anschluss an die noch bestehende Wohngebäudeversicherung wirksam wird. Achten Sie aber auf jeden Fall auf einen möglichst lückenlosen Versicherungsschutz, damit nicht der schlimmste Fall eintritt und sich ein Schaden während einer Versicherungslücke ereignet.

Besteht eine Verbindung zur Wohngebäudeversicherung und der kreditgebenden Bank, welche als Voraussetzung für die Kreditvergabe den Nachweis einer Wohngebäudeversicherung verlangt hat, bedarf ein Wechsel der Wohngebäudeversicherung der Zustimmung dieser Bank. Sollten die Leistungen der neuen Wohngebäudeversicherung jedoch ausreichen, um im Schadensfall das Haus wieder komplett zu errichten, darf das Kreditinstitut seine Zustimmung nicht verweigern.