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Wohngebäudeversicherung Eigentümerwechsel

Wechselt eine Immobilie den Besitzer, geht die Wohngebäudeversicherung auf den neuen Eigentümer über. Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehen automatisch auf den neuen Eigentümer über. Die Modalitäten über den Übergang der Versicherung regelt das Versicherungsvertragsgesetz.

Wann erfolgt der Eigentümerwechsel?

MoneyCheck l Wohngebäudeversicherung - EigentümerwechselDer Eigentümerwechsel einer Immobilie erfolgt mit der Umschreibung und Eintragung im Grundbuch. Zu diesem Zeitpunkt gilt der Versicherungsschutz für den neuen Eigentümer – das Gesetz regelt diesen Übergang, damit eine Immobilie stets einen ausreichenden Versicherungsschutz genießt. Als Käufer sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die Versicherungsprämie ordnungsgemäß beglichen wurde. Lassen Sie sich bei der Objektübergabe die Vertragsunterlagen aushändigen und nehmen idealerweise direkt Kontakt zur Versicherung auf. Für den Beitrag der laufenden Versicherungsperiode haften Käufer und Verkäufer gesamtschuldnerisch, das heißt beide Parteien einigen sich über den Ausgleich der Prämie. Damit Versicherungsschutz besteht, muss der Beitrag unbedingt fristgemäß entrichtet werden. Nach der Eigentumsumschreibung ist der Käufer in den folgenden Jahre für die Zahlung der Prämie verantwortlich.

Handelt es sich nicht um einen klassischen Kaufvertrag sondern den Erwerb im Rahmen einer Zwangsversteigerung, wird der Eigentumswechsel mit dem Tag des Zuschlag vollzogen. Die Versicherung geht zu diesem Zeitpunkt auf den neuen Eigentümer über. Bei einem vererbten Objekt erfolgt ein Übergang der Versicherung auf die Erben.

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Information des Gebäudeversicherers

Wer eine Immobilie erwirbt, sollte umgehend den Versicherer über den Eigentumswechsel informieren. Als Nachweis über den erfolgten Eigentumswechsel reichen Sie dem Gebäudeversicherer am besten einen Grundbuchauszug aus dem die Eigentumsumschreibung hervorgeht ein. Nach erfolgter Eigentumsumschreibung stehen die Leistungen der Wohngebäudeversicherung dem neuen Eigentümer zu. Innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eigentumseintragung im Grundbuch besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der neue Eigentümer hat die Möglichkeit, eine preiswertere Versicherung abzuschließen. Dabei sollte der neue Immobilieneigentümer nicht nur auf die Beitragshöhe, sondern vor allem auf die Leistungen achten.

Sonderkündigungsrecht nach Eigentümerwechsel

Ist die Grundbuchumschreibung erfolgt, kann nur der neue Eigentümer über die Versicherung verfügen und eine Kündigung veranlassen. Das Sonderkündigungsrecht muss innerhalb von vier Wochen nach der Umschreibung ausgeübt werden. Die Versicherungs erhält in diesem Fall nur den Beitrag, der bis zum Ende der Kündigungsfrist zu zahlen ist. Auch der Versicherer kann bei einem Eigentümerwechsel von seinem Kündigungsrecht Gebrauch machen und die Wohngebäudeversicherung kündigen.

Handelt es sich um eine ererbte Immobilie, gibt es bei einem Eigentümerwechsel kein Sonderkündigungsrecht. Hier haben Sie als neuer Eigentümer nur die Möglichkeit, zum Ablauf der regulären Versicherungslaufzeit zu kündigen. Der oder die Erben werden also nicht wie Käufer einer Immobilie behandelt. Eine reguläre Kündigung ist zum Ablauf des Versicherungszeitraums mit einer Frist von drei Monaten möglich. Kündigen Sie nicht rechtzeitig, verlängert sich die Vertragslaufzeit um ein weiteres Jahr. Wurde ein Schadenfall abgewickelt, haben sowohl der Versicherer als auch der Versicherungsnehmer das Recht, eine Kündigung auszusprechen.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Prüfen Sie als Käufer einer Immobilie unbedingt den bestehenden Gebäudeversicherungsvertrag und lassen sich die Unterlagen vom Verkäufer aushändigen. Innerhalb der ersten vier Wochen nach Eigentumsumschreibung steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu. Unter Umständen erzielen Sie durch den Wechsel zu einem anderen Versicherer nicht zu eine Beitragsersparnis, sondern profitieren auch von besseren Leistungen! 

Wer darf bei einem Eigentümerwechsel die Wohngebäudeversicherung kündigen?

Bis zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch ist der Verkäufer noch Eigentümer der Immobilie und tritt gegenüber der Wohngebäudeversicherung als Versicherungsnehmer auf. Bei einem Verkauf muss der Verkäufer seine Versicherung umgehend über den Eigentümerwechsel informieren. Nach der Eintragung im Grundbuch kann der Käufer von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Versicherung kündigen. Übrigens gilt dieses Recht nicht nur für den Versicherungsnehmer, sondern auch für die Versicherung. Mit einer einmonatigen Frist nach der Eigentumsumschreibung im Grundbuch kann auch die Versicherung eine Kündigung aussprechen.

Erwerb einer Eigentumswohnung

Handelt es sich bei der Immobilie im eine Eigentumswohnung, können Sie als neuer Eigentümer kein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen. Die Wohngebäudeversicherung gilt für die gesamte Eigentümergemeinschaft und das gesamte Objekt bzw. Mehrfamilienhaus. In der Regel beschließt die Eigentümerversammlung, bei welchem Versicherer eine Police für das Haus abgeschlossen werden soll. Der Hausverwalter kümmert sich in der Regel um den Abschluss der Versicherung. Der Beitrag wird entsprechend der Miteigentumsanteile auf alle Eigentümer umgelegt.

Eigentümerwechsel bei vererbten Immobilien

Wir eine Immobilie vererbt, gibt es das Sonderkündigungsrecht für die Wohngebäudeversicherung nicht. Die Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag gehen auf die Erben oder den Erben über. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt im Namen der sogenannten Gesamtrechtsnachfolge den Übergang auf die Erben. Die Erben treten, sofern Sie das Erbe annehmen als Gesamtrechtsnachfolger in den bestehenden Versicherungsvertrag ein.

Ist die Kündigung bei einem Eigentümerwechsel zu empfehlen?

Ob die Kündigung bei einem Erwerb einer neuen Versicherung sinnvoll ist, lässt sich im Rahmen eines Vergleichs prüfen. Mit einem neuen Versicherungsvertrag der ein verbessertes Preis-Leistungs-Niveau bietet, liegt der Käufer einer Immobilie unter Umständen richtig. Gerade wenn es sich um einen sogenannten Altvertrag handelt, haben oftmals auch die Versicherungen ein Interesse daran, die Versicherung zu kündigen und machen bei einem Eigentümerwechsel von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch. Um einen neuen Vertrag abzuschließen, ist es immer besser selbst zu kündigen, daher sollte der neue Eigentümer der Versicherung besser zuvorkommen und zu einem anderen Anbieter wechseln. Ob dieser Schritt sinnvoll ist, sollte idealerweise mit dem Gebäudeversicherer geklärt werden.

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Vorgehen bei einer Kündigung nach Eigentümerwechsel

Wichtig bei einem Versicherungswechsel sind die Vorschäden am Gebäude, diese sind dem neuen Versicherer stets zu melden. Relevant sind Schäden in den letzten fünf Jahren. Ob die neue Versicherung die Absicherung eines Gebäudes akzeptiert, ist entscheidend von der Anzahl der Vorschäden abhängig. Gab es am Objekt innerhalb der letzten fünf Jahre mehrere Schäden, ist ein Wechsel unter Umständen nicht problemlos möglich. In diesen Fällen ist es besser, zunächst beim bestehenden Versicherer zu bleiben. Fragen Sie als Käufer daher den Verkäufer immer nach der Anzahl der über die Gebäudeversicherung abgewickelten Schäden um hier auf der sicheren Seite zu sein.

Die Leistungen der Wohngebäudeversicherung im Überblick

Die allgemeine Wohngebäudeversicherung schützt vor den Gefahren

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Hagel

Weitere Leistungserweiterungen stehen bei den verschiedenen Versicherern in der Regel zur Auswahl bereit. Hier kommt es auf Ihre persönlichen Ansprüche an. Grundsätzlich sind das Gebäude sowie feste Einbauten durch eine Wohngebäudeversicherung gesichert. Die Versicherung erstattet Kosten für die Schadenbeseitigung aller versicherten Gefahren. Dabei erhalten Sie

  • Reparaturkosten
  • Kosten für einen Wiederaufbau, sofern es sich um einen Totalschaden handelt
  • Kosten für Aufräumarbeiten und Schuttbeseitigung

Vergleich Gebäudeversicherung nach Eigentümerwechsel

Bei einem Eigentümerwechsel hat der neue Eigentümer das Recht, innerhalb von vier Wochen nach Eigentumsumschreibung den Versicherer zu wechseln. Vor einem Wechsel steht jedoch ein Vergleich der verschiedenen Leistungen und Beiträge der einzelnen Anbieter. Idealerweise lassen Sie sich als Käufer bereits vor Vertragsabschluss die Versicherungsunterlagen übergeben. Auf diese Weise haben Sie die Möglichkeit, frühzeitig einen Vergleich anzustellen und beim Eigentümerwechsel direkt reagieren zu können. Halten Sie bei einem Vergleich folgende Objektangaben bereit:

  • Postleitzahl des Versicherungsobjekts
  • Angaben über die Wohnfläche
  • Baujahr
  • Bauartklasse
  • Dachart
  • Anzahl der Geschosse
  • Anzahl der Wohneinheiten
  • Unterkellerung
  • Nebengebäude

Im Idealfall schließen Sie eine Wohngebäudeversicherung zum gleitenden Neuwert ab. Als neuer Eigentümer sollten Sie bei einem Eigentümerwechsel die Versicherungsunterlagen genau prüfen. Wichtig ist eine ausreichende Versicherungssumme, im Schadenfall erhalten sie sonst keine ausreichende Entschädigung, um den Schaden zu beheben. Haben Sie sich für eine Versicherung zum gleitenden Neuwert entschieden, können Sie in jedem Fall von einer ausreichenden Entschädigung ausgehen.

Die Versicherungssumme bei einem Eigentümerwechsel

MoneyCheck l Wohngebäudeversicherung - EigentümerwechselLegen Sie als Versicherungssumme den Neubauwert fest, kann es sein, dass Sie bei einem Schaden in einigen Jahren keine ausreichende Entschädigung erhalten, da sich die Preisentwicklung verändert hat und ein Wiederaufbau der Immobilie deutlich teurer ist als vor einigen Jahren.

Achten Sie also bei Erwerb einer Immobilie auf die Versicherungssumme, die sich stets den aktuellen Gegebenheiten anpasst. Es wäre jedoch sehr umständlich, jedes Jahr einen neuen Vertrag mit einer neuen Summe abzuschließen. Bei einer Absicherung zum gleitenden Neuwert stellt die Versicherung sicher, dass die Versicherungssumme jederzeit an das aktuelle Kostenniveau angepasst wird.

Als Basis zur Berechnung der richtigen Summe dient der Wert 1914, der anhand der Objektangaben ermittelt und dann auf die aktuellen Verhältnisse hochgerechnet wird. Der Wert 1914 dient als reine Rechengröße. Die Versicherungswirtschaft verwendet aufgrund stabiler Preise in diesem Jahr den Wert 1914 als Grundlage. Zunächst ermitteln Sie also, welchen Wert in Goldmark Ihre Immobilie im Jahr 1914 gehabt hätte. Als zweite Rechengröße gibt es den Baupreisindex, den das Statistische Bundesamt jährlich neu festsetzt. Der Index setzt sich aus den aktuellen Baupreisen und den Lohnkosten zusammen. Aus der Multiplikation des Wertes 1914 mit dem Baupreisindex geteilt durch 100 ergibt sich der aktuelle Gebäudewert der Immobilie. Damit der Versicherungsschutz jederzeit den aktuellen Bedingungen entspricht, wird der Jahresbeitrag mit einem Anpassungsfaktor multipliziert.

Mit einem Selbstbehalt nach dem Eigentümerwechsel die Versicherungsprämie reduzieren

Bei einem Eigentümerwechsel haben Sie als neuer Immobilienbesitzer das Recht, die bestehende Wohngebäudeversicherung innerhalb eines Monats nach Eigentumsumschreibung zu kündigen. Bei Vereinbarung eines Selbstbehalts zahlen Sie Schäden bis zu einer bestimmten Summe aus eigener Tasche. Schadensummen, die über den Selbstbehalt hinausgehen, erhalten Sie von der Versicherung. Unter Umständen ist es sinnvoll nur für bestimmte Schäden wie Leitungswasserschäden eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Mit einem Versicherungsrechner haben Sie die Möglichkeit, verschiedene Optionen zu prüfen. Insbesondere wenn es an einem Objekt bereits mehrere Schäden gab, verlangen viele Versicherer ohnehin eine Selbstbeteiligung für diesen Versicherungsbereich – gerade bei Leitungswasserschäden, die zu den häufigsten Schäden bei Gebäudeversicherungen zählen, kann dies der Fall sein.