Betriebsinhaltsversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung?
Eine Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für Berufsgruppen geeignet, die direkten Kontakt zu Ihren Kunden vorweisen und somit mögliche Schäden am Vermögen des Kunden anrichten können. Bei einer Betriebsinhaltsversicherung handelt es sich um eine Versicherung, mit der Sie das gesamte Eigentum Ihres Betriebes, also sowohl sämtliche technischen als auch sämtliche kaufmännischen Einrichtungsgegenstände, gegen jede Art von Schaden und auch gegen Verlust versichern können. Damit ist die Betriebsinhaltsversicherung also eine ideale Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung, da die Betriebshaftpflicht lediglich Schäden gegenüber Dritten abdeckt, welche durch Ihr Unternehmen entstanden sind. Die Betriebsinhaltsversicherung hingegen kompensiert alle betriebseigenen Vermögenswerte und Gegenstände.
Die Betriebsinhaltsversicherung versichert alle wichtigen Schäden, die in Ihrem Unternehmen entstehen können, wie zum Beispiel:
- Elementarschäden
- Schäden durch kriminelle Aktivitäten
- bedingte Vermögensschäden aufgrund von teilweisen oder sogar vollständiger Schließung des Betriebes
Die Betriebsinhaltsversicherung, die auch als Inventarversicherung bekannt ist, erfasst nicht nur das Schadensrisiko bei den Einrichtungsgegenständen. Zusätzlich sind auch zum Beispiel Kommissionswaren versichert und sogar zur Auslieferung bestimmte Waren, die bereits durch den Empfänger bezahlt wurden und bei dem es sich somit theoretisch nicht mehr um Eigentum Ihres Unternehmens handelt. Haben Sie Gegenstände geleast oder gemietet und kommt es bei diesen zu einem Schadensfall, dann müssen Sie hierfür selbstverständlich finanziell aufkommen. Doch auch hierfür kommt die Betriebsinhaltsversicherung auf. Es ist möglich, dass die Betriebsinhaltsversicherung insoweit optimiert werden kann, dass sämtliche Schäden abgesichert sind, welche das Kerngeschäft des Betriebsvermögens gefährden würden.
Ob die Ursache eines Schadens nun innerhalb des versicherten Unternehmens liegt, ist für die Betriebsinhaltsversicherung unerheblich. Als möglicher Ort der Ursache eines Schadens sind auch beispielsweise ein Nebengebäude oder auch der Wohnbereich möglich, welche direkt an den versicherten Geschäftsbereich angrenzen. Befinden sich zum Beispiel Wohn– und Geschäftsbereich innerhalb eines Gebäudes und es kommt in der privaten Wohnung zu einem Brand, kann es infolge der Löscharbeiten oder sogar bereits während des Brandes auch im Geschäftsbereich schnell zu einem Schaden kommen, durch den die Einrichtung und das Inventar zerstört werden können. Dabei kann es sich unter Umständen auch um eingelagerte Gegenstände von Kunden handeln, welche ebenfalls betroffen sein können, die Sie ebenfalls ersetzen müssen. Die gegnerische Versicherung kommt in der Regel für solche Nebenschäden nicht auf, weshalb oftmals das Unternehmen auf diesen Schäden und somit auf den gesamten Kosten sitzen bleibt. Nicht so jedoch mit einer Betriebsinhaltsversicherung, denn die Betriebsinhaltsversicherung steht auch für solche Schäden ein – sogar in voller Höhe oder zumindest bis zur vereinbarten Deckungssumme.
Mit dem Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung haben Sie die Möglichkeit, eine große Versicherungslücke zwischen einer regulären Betriebshaftpflichtversicherung und einer Produkthaftpflichtversicherung zu schließen. Grundlegend kann die Betriebsinhaltsversicherung beispielsweise mit der privaten Hausratsversicherung verglichen werden, auch wenn die Leistungen bei der Betriebsinhaltsversicherung doch deutlich tiefgreifender sind.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebsinhaltsversicherung mitversichert?
Da es sich bei einer Betriebsinhaltsversicherung um eine gewerbliche Sachversicherung handelt, werden sämtliche Schäden vom Versicherer übernommen, welche Ihnen an der Einrichtung des Unternehmens oder an darin eingeschlossenen sowie betriebswichtigen Gegenständen entstehen. Dies umfasst aber nicht nur Beschädigungen ist eigentlichen Sinn, sondern auch einen Totalverlust. Versichert sind diese Schäden oder Verluste bis zur vollen Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Durch die Betriebsinhaltsversicherung tragen Sie wesentlich zu einer Stabilisierung des Unternehmensbetriebs bei, denn dieser kann aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen schnell beeinträchtigt werden oder sogar vollständig zum Erliegen kommen.
Die Betriebsinhaltsversicherung tritt unter anderem für folgende Schäden ein:
Elementarschäden
- Überschwemmung
- Schneedruck
- Erdrutsch
- Hochwasser
Unwetterschäden
- Hagel
- Schnee
- Regen
- Sturm
Feuerschäden
- Blitzeinschlag
- Kabelbrand
- Kurzschluss
- Absturz von Flugkörpern
oder Teilen davon
Leitungswasserschäden
- Wasserrohrbruch
- Defekt von Ventilen
- Wasseraustritt
sowie Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
Bei Unwetterschäden werden nicht nur die direkten Schäden selbst durch die Betriebsinhaltsversicherung ersetzt, sondern die Versicherung steht auch für die daraus resultierenden Folgeschäden ein, wenn etwa aufgrund des Unwetters das Gebäude beschädigt wird und dadurch Schäden am Inventar entstehen. Entstehen infolge eines Diebstahls oder eines Einbruchs Schäden, werden diese ebenfalls von der Betriebsinhaltsversicherung übernommen und ersetzt. Dies umfasst sämtliche entwendeten Gegenstände und dadurch entstehende weitere Folgeschäden.
Darüber hinaus übernimmt die Betriebsinhaltsversicherung aber auch Folgekosten, die Ihnen nach einem versicherten Schaden entstehen und nicht zum Schadensvolumen im eigentlichen Sinne gezählt werden. Dies trifft insbesondere für zum Beispiel Entsorgungs- oder Räumungskosten zu. Ist beispielsweise ein Schaden an einer Maschine entstanden, dann kann es schnell zum Austreten von Betriebsstoffen wie etwa Öl, Treibstoff, Schmiermittel, Kühlflüssigkeit oder anderen gesundheits- oder umweltschädigenden Stoffen kommen, für deren Beseitigung Ihr Unternehmen haften muss. Die Kosten für eine solche Beräumung können schnell sehr hoch werden, wenn die gefährlichen Substanzen beispielsweise im Erdboden versickern und dieses kontaminieren.
Durch den Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung sind auch Wertgegenstände und Bargeldbestände mitversichert. Jedoch gilt hierfgenaugenommenür für das Unternehmen eine entsprechende Sicherungspflicht.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsinhaltsversicherung abschließe?
Eine Betriebsinhaltsversicherung kann beim Abschluss individuell auf die Bedürfnisse Ihres zu versichernden Unternehmens angepasst werden. Die Größe des Betriebes ist dabei grundlegend recht unwichtig, denn neben der festgelegten Deckungssumme ergibt sich der Versicherungsumfang aus den versicherten Schäden. Die Betriebsinhaltsversicherung richtet sich somit also danach, welche Risiken und Schäden Sie versichern möchten. Sollen auch geleaste, gemietete oder geliehene Gegenstände oder Maschinen versichert werden, so sollten Sie darauf achten, dass deren Wert ebenfalls bemessen werden müssen, damit sie im Schadensfall vollständig ersetzt werden können.
Je nachdem, in welcher Branche das Unternehmen, welches Sie versichern möchten, tätig ist, sind unterschiedliche Versicherungsleistungen erforderlich. In einem Büro beispielsweise gibt es ganz andere Risiken und Gefahren als beispielsweise in einem Hotel oder einer Arztpraxis. Ein Risikofaktor ist beispielsweise, ob täglich viele Kunden ein und ausgehen oder ob Sie auch Bargeschäfte abwickeln, da dies ebenfalls für die Betriebsinhaltsversicherung berücksichtigt werden muss. Nur, wenn auch wirklich alle Faktoren berücksichtigt werden, ist auch ein optimaler Versicherungsschutz möglich.
Wenn sich in Ihrem Unternehmen speziell angefertigte Maschinen und Anlagen befinden, dann sollten Sie dafür sorgen, dass diese zusätzlich abgesichert werden, wie zum Beispiel durch eine spezielle Elektronikversicherung. Eine solche Zusatzversicherung kann beispielsweise direkt in die Betriebsinhaltsversicherung integriert oder auch gesondern abgeschlossen werden. Damit können eventuelle Lücken in der Deckung zuverlässig geschlossen werden, wie sie etwa durch die Wiederherstellung von Datenträgern entstehen können.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Nach außen sichert die Haftpflichtversicherung ein Unternehmen. Aber, wie man so sagt: Das ist nur "die halbe Miete". Denn natürlich unterliegt auch die Einrichtung der Unternehmensgebäude selbst einem Schaden-Risiko.
Typische Risiken:
- Die Gefahr durch sogenannte Elementarschäden
- Schäden durch technische Probleme
- Verluste durch Einbruch oder Einbruchdiebstahl
Diese Risiken werden in der Betriebsinhaltsversicherung abgedeckt.
Sie erstattet:
- Den Einkaufspreis der beschädigten Gegenstände im Gebäude
- Ersatz für in Besitz befindliche Gegenstände
- Erstattung vom Kommissionswaren oder anderen Gegenständen
Besonders der letztere Punkt muss richtig abgesichert werden. Wenn beispielsweise ein Versandlager Feuer gefangen hat, müssen vor allem auch die darin enthaltenen Versandartikel ersetzt werden, die nicht Eigentum des Händlers sind.
IT-Unternehmen und Büro-Einrichtung
Auch eine Extra-Absicherung spezieller Geräte kann wichtig sein. Nämlich dann, wenn sie einen zentralen Bestandteil des Geschäftsbetriebs darstellen. Das trifft unter anderem auf Unternehmen in der IT-Branche zu. Aber auch Call-Center oder Unternehmen mit ähnlichem Geschäftszweck hängen im Kern vom Funktionieren ihrer Infrastruktur ab. Sie muss im Schadenfall ebenfalls ersetzt werden.
Dazu werden als Ergänzung der Betriebsinhaltsversicherung von der Versicherungswirtschaft angeboten:
- Produkthaftpflicht-Versicherungen
- Elektronikversicherungen
- Betriebsunterbrechungsversicherungen
Die Versicherung gegen eine Betriebsunterbrechung nützt vor allem für die Zeit der Sanierungsarbeiten oder während der erneuten Instandsetzung.
Sie sehen: Die Betriebsinhalte richtig abzusichern, ist vor allem eine Frage der Genauigkeit. Es besteht das Risiko unrentabler Überversicherung - Sie zahlen also für wesentlich mehr Versicherungen, als Ihnen im Ernstfall nutzen.
Aber eben auch das Risiko einer Unterversicherung oder von ganzen Versicherungslücken muss berücksichtigt werden.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebsinhaltsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Im Schadensfall kommt die Betriebsinhaltsversicherung als eine Form der gewerblichen Sachversicherung für sämtliche Kosten auf, welche Ihnen durch Schadenersatzansprüche, Reparaturen, Verlust oder Teilersatz der versicherten Gegenstände entstehen.
Sollte Ihnen ein Schaden an Einrichtungsgegenständen und dem Inventar entstehen, dann kommt die Betriebsinhaltsversicherung für die Übernahme der Ihnen entstehenden Kosten auf. Hierfür erstattet Ihnen die Betriebsinhaltsversicherung den versicherten Gegenstand bis zur Höhe des aktuellen Wiederbeschaffungswertes, maximal jedoch bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Deckungssumme. Sollten Sie beim Abschluss der Betriebsinhaltsversicherung einen Selbstbehalt vereinbart haben, dann wird der durch die Betriebsinhaltsversicherung erstattete Betrag um den vertraglich vereinbarten Selbstbehalt entsprechend gemindert. Die Höhe des Selbstbehaltes ist auch in den Bestimmungen des Versicherungsvertrages schriftlich festgehalten. Als Einrichtungsgegenstände gelten beispielsweise betriebsrelevante Anlagen und Systeme, Inventar welches Besitz des Unternehmens ist, aber auch geleastes oder gemietetes Inventar, sowie auch Werkzeuge, welche für den Betrieb des Unternehmens erforderlich ist.
Befinden sich im versicherten Unternehmen eingelagerte Sachen, welche zum Beispiel in Kommission verkauft werden, oder handelt es sich um Sachen, die nur unmittelbar zum Betriebsvermögen gehören beziehungsweise bei denen es sich um Lagergegenstände handelt, die bereits zur Auslieferung angedacht sind, so sind Sie als Unternehmen dafür verantwortlich, einen Schaden an diesen Sachen ihrem rechtmäßigen Eigentümer gegenüber zu erstatten. In diesem Fall kommt die Betriebsinhaltsversicherung für den Schaden auf und übernimmt die kompletten Kosten für den Ersatz der Sache. Es muss also nicht unmittelbar das Unternehmen Besitzer einer Sache sein, was beispielsweise in einer PC-Werkstatt der Fall sein kann, in welcher der Kunde sein Notebook zur Reparatur abgegeben hat.
Sollte eine versicherte Sache lediglich beschädigt worden sein und eine Reparatur günstiger ausfallen als eine Wiederbeschaffung, so kommt die Betriebsinhaltsversicherung auch in diesem Fall für die Übernahme der Reparaturkosten auf. Auch hier gilt ebenso wie bei einer Wiederbeschaffung die Deckungssumme als Höchstgrenze, wobei auch hier ein eventuell vorhandener Selbstbehalt zu berücksichtigen ist.
Daneben kommt die Betriebsinhaltsversicherung auch für eine Beräumung sowie für Nebenkosten auf, wenn beispielsweise in der Folge eines Schadens Erdreich verschmutzt wurde und abgetragen werden muss. Ebenso kommt die Betriebsinhaltsversicherung für die Kosten auf, welche für die Wiederherstellung von Daten oder Akten entstehen, die infolge eines versicherten Schadens verloren gegangen sind. Die genauen erweiterten Ersatzleistungen sind in der Regel im Versicherungsvertrag festgehalten.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebsinhaltsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Es gibt einige Leistungen, welche im Schadensfall nicht von der Betriebsinhaltsversicherung übernommen werden. Dies sind unter anderem:
- Verschleiß
- Abnutzung
- Betriebsmittel
- Rechtskosten
- Haftpflichtschäden
- Ersatzleistungen nach Vorsatz
Sind für den Betrieb technischer Anlagen Betriebsmittel erforderlich, wie zum Beispiel
- Schmiermittel
- Treibstoff
- Druckertinte oder -toner
- Farbmittel
Sollte es in einem Schadensfall, für den die Betriebsinhaltsversicherung aufgekommen ist, zu einem Rechtsstreit kommen, so wird die Betriebsinhaltsversicherung die Kosten für diesen nicht übernehmen. Für einen solchen Fall ist es empfehlenswert, eine gesonderte Berufsrechtsschutzversicherung abzuschließen, welche die Kosten für einen Rechtsstreit übernimmt. Zwar ist es durchaus möglich, dass auch die Betriebsinhaltsversicherung beispielsweise für die Abwehr einer unberechtigten Schadenersatzforderung aufkommt. Allerdings ist eine solche Leistung in der Regel nicht automatisch in der Betriebsinhaltsversicherung enthalten.
Die Betriebsinhaltsversicherung kommt für Haftpflichtschäden jedweder Form gegenüber Dritten grundsätzlich nicht auf. Eine Ausnahme dieser Regelung gilt ausschließlich dann, wenn es sich um Neben- oder Folgekosten nach einem Schadensfall handelt. In allen anderen Fällen ist aber der Abschluss einer Betriebshaftpflicht zu empfehlen.
Kommt es zu einem Schadensfall, den der Versicherungsnehmer oder ein gesetzlicher Vertreter vorsätzlich verursacht hat, wird die Betriebsinhaltsversicherung nicht für die Schadenregulierung aufkommen.
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Damit die Betriebsinhaltsversicherung im Schadensfall für die Regulierung aufkommen kann, sollten Sie einige Dinge beachten. So muss der Schaden etwa direkt nach dessen Eintritt an den Versicherer gemeldet werden. Hierfür erstellen Sie eine Schadenmeldung und senden diese unverzüglich an das Versicherungsunternehmen. Folge- oder Nebenschäden müssen nicht sofort, sondern können auch zu einem späteren Zeitpunkt gemeldet werden, sofern diese nicht direkt bei Eintritt des Schadens erkennbar gewesen sind.
Bei der Übermittlung der Schadenmeldung gibt es einige Angaben, die Sie unbedingt machen sollten. Dies sind im Einzelnen:
Detaillierte Beschreibung von Art und Umfang des Schadens
Dadurch ist es dem Versicherer möglich, die Schadenersatzleistung möglichst genau zu ermitteln. Dafür ist es allerdings notwendig, dass Sie nicht nur Angaben zur betroffenen Infrastruktur machen, sondern auch Schäden an betroffenen Systemen oder Gebäuden melden.
Erfassung des Schadensbereichs sowie der Mängel
Bei einem Schaden muss sich die Ursache nicht zwingend im versicherten Bereich befinden. So kann es beispielsweise auch aufgrund von Löscharbeiten in einem unmittelbar angrenzenden Bereich zu einem Schaden kommen. Auch in einem solchen Fall muss umgehend eine detaillierte Schadenmeldung an den Versicherer erfolgen.
Auflistung direkter sowie indirekter Schäden
Handelt es sich bei dem vorliegenden Schaden um einen Umweltschaden, so sind Sie verpflichtet, nicht nur den Versicherer, sondern auch die Behörden darüber in Kenntnis zu setzen. Dabei kann es sich beispielsweise um eine Havarie handeln, durch welche die Umwelt geschädigt werden kann.
Im Schadensfall sind Sie zu einer Schadenminderung verpflichtet. Dies bedeutet zum Beispiel, dass Sie Maschinen und Anlagen, die teilweise beschädigt wurden, vorerst nicht mehr weiter betreiben, sondern diese abschalten, wenn durch den Weiterbetrieb Folgeschäden entstehen können. Führen Sie am besten ein Protokoll darüber, welche Maßnahmen Sie zur Schadenminderung eingeleitet haben. Die Maßnahmen müssen allerdings stets im Rahmen des Vertretbaren sein. Handelt es sich beispielsweise um einen Brand in einem Gebäude, dann sollte niemand das Gebäude betreten, um noch laufende Anlagen abzuschalten, da in diesem Fall eine große Gefahr besteht.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsinhaltsversicherung ein?
Der Zeitpunkt, wann der Versicherungsschutz der Betriebsinhaltsversicherung einsetzt, wird durch zwei Faktoren beeinflusst. In der Regel beginnt der Versicherungsschutz zu einem bei Abschluss der Betriebsinhaltsversicherung vereinbarten Zeitpunkt, jedoch meist erst ab dem Tag, an dem die Zahlung des ersten Beitrages beim Versicherer eingegangen ist. Wartezeiten werden in der Regel nicht erhoben, daher ist der Versicherungsschutz unmittelbar nach Zahlungseingang beziehungsweise zum vereinbarten Zeitpunkt wirksam.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsinhaltsversicherung sein?
Durch den Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung werden genau definierte Schadensbereiche in Bezug auf das Inventar und sämtliche Einrichtungsgegenstände eines Unternehmens, für das die Betriebsinhaltsversicherung abgeschlossen wird, abgedeckt. Dabei umfasst die vereinbarte Versicherungssumme größtenteils die realen Werte der versicherten Sachen. Im Regelfall liegt diesen Werten der Neuwert der Sache Zugrunde. Die Deckungssumme sollte daher also mindestens dem realen Neuwert aller versicherten Sachen entsprechen. Hierfür sollten Sie also eine detaillierte Auflistung anfertigen, in der sämtliche Werte Ihres Unternehmens, die über die Betriebsinhaltsversicherung versichert werden sollen, enthält, um so die Mindesthöhe der Deckungssumme zu ermitteln. Im Idealfall liegt die Deckungssumme aber etwas höher, da auch aus einem Schaden entstehende Folge- und Nebenkosten ebenfalls abgedeckt werden sollten. Ebenfalls sollten Sie auch angemietete, geleaste oder geliehene Sachen bei der Berechnung der Deckungssumme berücksichtigen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsinhaltsversicherung berechnet?
Die Höhe der für die Betriebsinhaltsversicherung zu zahlenden Beiträge richtet sich im Großen und Ganzen nach der Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Somit liegt den Beiträgen also der reale Wert des zu versichernden Unternehmens Zugrunde. Um zu Hohe Beitragszahlungen zu vermeiden, sollten Sie eine Senkung der Unternehmenswerte stets zum Anlass nehmen, um die Deckungssumme anpassen zu lassen. Um nicht eines Tages unterversichert zu sein, sollten Sie aber auch eine Erhöhung der Unternehmenswerte an die Versicherung melden, um die Deckungssumme entsprechend nach oben zu setzen. Es gibt aber auch noch weitere Möglichkeiten, wie Sie die Höhe der zu zahlenden Beiträge senken können. Möglich sind zum Beispiel:
- die Vereinbarung eines Selbstbehalts
- eine längere Mindestvertragslaufzeit
- der gezielte Ausschluss einiger Vermögenswerte oder Einrichtungsgegenstände
Wenn Sie einen Selbstbehalt vereinbaren, dann können Sie die Höhe der Versicherungsbeiträge mehr oder weniger unerheblich senken. Bei jedem Schadensfall wird dann entsprechend der Schadenshöhe geprüft, ob der Versicherer überhaupt für den Schaden aufkommen muss, oder ob der Schaden noch innerhalb der Höhe des vereinbarten Selbstbehalts liegt.
Vereinbaren Sie eine längere Vertragslaufzeit als normalerweise üblich, dann belohnt Sie der Versicherer in der Regel mit Rabatten. Dadurch können Sie die Kosten mitunter nicht unerheblich senken. Viele Versicherer bieten ihren Neukunden bei der Neugründung eines Unternehmens außerdem besonders attraktive Sondertarife, die zumindest am Anfang günstigere Beiträge versprechen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsinhaltsversicherung für mich?
Ein Vergleich bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten. Durch ihn haben Sie die Möglichkeit, beim Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung ordentlich Geld zu sparen, ohne dabei auf wichtige Leistungen verzichten zu müssen. Ermitteln Sie mit einem Vergleich der Betriebsinhaltsversicherung alle erforderlichen Versicherungsinhalte sowie die erforderliche Deckung für Ihr Unternehmen.
Bei einem Betriebsinhaltsversicherung Vergleich werden Ihnen sämtliche verfügbaren Tarife angeboten, aus denen Sie sich den für Sie am besten geeigneten Tarif heraussuchen können. Alle verfügbaren Tarife werden übersichtlich aufgelistet, sodass Sie unmittelbar das Leistungsspektrum, die Risikofelder und sogar die eventuell vorhandenen Ausschlüsse gegenüberstellen können. Erst durch einen Vergleich ist es oftmals möglich, den optimalen Tarif für Ihr Unternehmen zu finden und darüber hinaus auch noch einen möglichst günstigen Beitrag zu erhalten.
Während einem kostenlosen Betriebsinhaltsversicherung Vergleich haben Sie außerdem den Vorteil, dass Sie Fragen und Unklarheiten zu beispielsweise den Versicherungsbedingungen bereits vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages zu klären. Haben Sie schließlich den für Ihr zu versicherndes Unternehmen passenden Tarif gefunden, können Sie direkt aus dem Vergleich heraus einen Vertrag abschließen. Auch dafür entstehen Ihnen zu keinem Zeitpunkt kosten, sondern Sie zahlen lediglich die Beiträge für die Betriebsinhaltsversicherung.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich kann man sagen, dass die Beiträge zur Betriebsinhaltsversicherung durchaus von der Steuer absetzbar sind. Immerhin handelt es sich hierbei um eine Versicherung zur Abwehr von Schäden, welche dem Unternehmen entstehen und dessen wirtschaftliche Sicherheit gefährden können. Bei einem Abschluss einer Betriebsinhaltsversicherung handelt es sich also genau genommen um eine Sicherheitsmaßnahme. Deshalb haben Sie auch die Möglichkeit, die Beiträge zur Betriebsinhaltsversicherung sowohl als Betriebsausgabe geltend als auch steuerlich zu veranlagen. Dies betrifft nicht nur die eigentliche Betriebsinhaltsversicherung, sondern auch eventuelle Zusatzvereinbarungen und auch zusätzliche Versicherungen, welche zur Absicherung des Betriebsinhaltes betreffen und somit die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens sicherstellen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsinhaltsversicherung achten?
Wenn Sie eine bestehende Betriebsinhaltsversicherung kündigen möchten, dann sollten Sie in erster Linie darauf achten, dass Sie die vereinbarten Fristen einhalten. Eine Kündigung der Betriebsinhaltsversicherung ist immer erst zum Ende der jeweils aktuellen Vertragslaufzeit möglich. Wurde die Betriebsinhaltsversicherung auf mehrere Jahre abgeschlossen, dann können Sie diese erst frühestens zum Ende des dritten Jahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate. Sie müssen daher darauf achten, dass Ihr Kündigungsschreiben noch vor Ablauf dieser Frist bei Ihrem Versicherer eingegangen sein muss, da die Laufzeit sich ansonsten automatisch verlängert und die Kündigung erst zum Ende der neuen Laufzeit anerkannt wird. Um auf Nummer sicher zu gehen senden Sie die Kündigung am besten per Einschreiben mit Rückschein ab. So haben Sie im Ernstfall etwas Schriftliches in der Hand, mit dem Sie den fristgerechten Eingang der Kündigung nachweisen können.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsinhaltsversicherung achten?
Bevor Sie einen Wechsel der Betriebsinhaltsversicherung anstreben, sollten Sie immer erst einen ausführlichen Vergleich durchführen, um so den optimalen Tarif zu finden, der idealerweise nicht nur günstiger ist als die aktuell laufende Betriebsinhaltsversicherung, sondern im Idealfall sogar bessere Leistungen verspricht. Stellen Sie schon vor dem Wechsel klar, welche Zusatzvereinbarungen in die neue Betriebsinhaltsversicherung übernommen werden sollen und auf welche Sie unter Umständen sogar inzwischen verzichten könnten. In der neuen Betriebsinhaltsversicherung sollten sämtliche Betriebsinhalte angemessen erfasst werden. Manche Versicherer bieten in ihren Betriebsinhaltsversicherung Tarifen die Möglichkeit, Versicherungsinhalte, die Sie bisher gesondert abschließen mussten, in die neue Betriebsinhaltsversicherung zu integrieren. Prüfen Sie unbedingt auch, welche Maßnahmen möglich sind, um die Beiträge senken zu können. Wurden einige Spezialbereiche Ihres Unternehmens bisher gesondert abgesichert, was nicht in die neue Betriebsinhaltsversicherung übertragen werden kann, dann sollten Sie diese Bereiche auch bei der neuen Betriebsinhaltsversicherung gesondert absichern. Achten Sie unbedingt auch darauf, dass Sie den Wechsel nicht irgendwann vornehmen, sondern auf einer fristgerechten Kündigung der laufenden Betriebsinhaltsversicherung basiert, um einen nahtlosen Übergang zu gewährleisten. Andernfalls besteht das Risiko von Deckungslücken.