Kfz Versicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Kfz-Versicherung?
Ohne eine Kfz-Versicherung kann in Deutschland kein Auto angemeldet werden. Das betrifft jedoch lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie soll bei einem Unfall der geschädigten Partei den entstandenen Sachschaden am betroffenen Fahrzeug, mögliche Ausfallzeiten und Personenschäden sowie geldwerte Leistungen erstatten. Eine Kfz-Versicherung schützt darüber hinaus vor den Schäden am eigenen Fahrzeug. Das betrifft nicht nur solche Momente, in denen ein Unfall verursacht wurde.
Eine Kfz-Versicherung hilft bei folgenden Schäden:
1. Unfallgegner unbekannt
Stellt der Fahrzeugbesitzer fest, dass sein Fahrzeug beschädigt wurde, jedoch niemand als Verursacher auffind- oder nach polizeilicher Anzeige ermittelbar ist, bleibt nur der Weg über die eigene Kaskoversicherung, den Schaden zu regulieren. Reguliert werden durch die Versicherungen nur Schadensfälle, die in der jeweiligen Teil- oder Vollkasko versichert sind.
2. Versicherung im Ausland
Von Vorteil ist eine Haftpflichtversicherung mit sogenannter Mallorcapolice, wenn im Ausland ein Fahrzeug angemietet wird. Die Haftpflichtversicherung tritt bis zur vereinbarten Versicherungssumme für Schäden ein, die über die Versicherungssumme der ausländischen Versicherung gehen.
3. Teilschuld und Haftungsteilung
Nicht bei allen Unfällen ist der Verursacher zweifelsfrei feststellbar. Auch bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung kann eine Teilschuld ermittelt werden. In diesen Fällen tritt eine Haftungsteilung ein. Das heißt, dass die gegnerische Haftpflichtversicherung entsprechend des prozentualen Teilungssatzes den Schaden trägt und die Restsumme selbst zu schultern ist. Für diesen Restbetrag steht entsprechend der versicherten Leistungen und unter Berücksichtigung der vereinbarten Selbstbeteiligung die Kaskoversicherung zur Verfügung.
4. Unversichertes Fahrzeug
Der Schock nach einem Unfall kann sehr tief sitzen. Unangenehm wird es, wenn der Unfallgegner keine Versicherung besitzt. Das scheint im ersten Moment unlogisch, da es eine Versicherungspflicht gibt. Ist die Versicherung jedoch nicht bezahlt oder nach einer Kündigung noch keine neue Versicherung beantragt, dann kann dies zu einer Lücke im Versicherungsschutz führen. In wieweit dabei eine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung des Unfallgegners vorliegt, bleibt dabei erst einmal unberücksichtigt.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Kfz-Versicherung mitversichert?
Eine Kfz-Versicherung bietet verschiedene Leistungsbereiche.
- Selbstverschuldete Unfälle mit Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Schadensfälle ohne Beteiligung von anderen Fahrzeugen
- Beschädigungen des Fahrzeugs durch Dritte, ohne dass der Verursacher feststellbar ist
- Schadensfälle, ohne das ein Unfall vorliegt (Sturm- oder Hagelschäden)
Entschädigung erfolgt Neu für Alt
Eine Besonderheit bei selbstverschuldeten Unfällen besteht in der Kfz-Haftpflichtversicherung darin, dass keine alters- oder nutzungsbedingte Abzüge vorgenommen werden. Ist eine Tür beschädigt, wird eine Reparatur vollständig entschädigt, auch wenn ein Fahrzeug schon mehrere Jahre alt und Gebrauchsspuren erkennbar sind. Ausgenommen davon sind wesentliche Vorschäden. Damit aus einem alten Fahrzeug kein Neuwagen aus dieser Regelung resultiert, bestehen anerkannte Höchstentschädigungsgrenzen. Die Versicherung nennt diesen Zustand Totalschaden. Sie ermittelt den Wiederbeschaffungswert und zieht davon den Restwert ab. Der Restwert stellt die Summe dar, die ein Käufer – häufig in Form einer Internetauktion ermittelt – bereit ist für das nicht reparierte Fahrzeug zu bezahlen. Eine Regelung setzt die Höchstentschädigungsgrenze außer Kraft.
Reparatur auch nach Totalschaden
Vermag der Geschädigte das Fahrzeug fachgerecht reparieren zu lassen und werden die Kosten nicht um mehr als 30% überschritten, wird die Reparatur finanziell komplett übernehmen. Dabei muss der Geschädigte das Fahrzeug anschließend weitere 6 Monate fahren beziehungsweise auf seinen Namen angemeldet lassen. Damit diese Regelung zur Anwendung kommen kann, muss das Fahrzeug grundsätzlich noch fahrfähig sein. Handelt es sich um einen technischen Totalschaden und das Fahrzeug ist nicht mehr reparabel (Schwerwiegender Karosserieschaden), erbringt die Versicherung die Leistung entsprechend der Wiederbeschaffungskalkulation.
Mallorca-Police
Die Haftpflichtversicherung begleicht nicht nur die Kosten für die gegnerische Seite, sie umfasst auch im Geltungsbereich der Auslandsversicherung (EU und verschiedene Anreinerstaaten) eine Übernahme der Haftung, wenn Unfälle mit geliehenen Fahrzeugen verursacht werden (Mallorca-Police). Dabei tritt die Versicherung jedoch erst in Kraft, wenn die Haftpflichtversicherung des Besitzers die Höchstentschädigungsgrenze laut Bedingungen erreicht hat. Diese erweiterte Haftung kann eintreten, da in bestimmten Ländern geringe gesetzliche Mindestversicherungssummen gelten.
Schadensfälle ohne Gebrauch
Das Bürgerliche Gesetzbuch bestimmt, dass das Halten und Führen eines Fahrzeugs eine Gefährdungshaftung darstellt. Damit verbunden sind auch Schadensfälle, die nicht auf eine bewegliche Nutzung rückführbar sind. Ein solcher Schadensfall kann eine poröse Brems-, Benzin- oder Ölleitung sein, infolge dessen Kraft- oder Schmierstoffe austreten. Alle Kosten dieser möglichen Schadensfälle übernimmt die Kfz-Versicherung im Bereich der Haftpflicht.
Vermögensschäden
Verschiedene Unfallereignisse verursachen eine geteilte Anspruchsberechtigung einerseits gegenüber der Haftpflicht- und andererseits der Kaskoversicherung. Tritt ein Unfall ein, entstehen zeitliche Aufwendungen durch die Aufnahme und Klärung des Unfalls, der Inanspruchnahme ärztlicher Versorgung und Folgeschäden sowie dem Verpassen wichtiger, vereinbarter oder notwendiger Termine in der Regel ein Vermögensschaden. Die Ermittlung und Anerkennung als solchen ist nicht sehr einfach und wird durch ein Sachgutachten ermittelt. Demgegenüber besitzt der Unfallverursacher keinen Anspruch auf Ausgleich eines möglichen Vermögensschadens aus seiner Kfz-Versicherung. Die Haftpflichtversicherung erbringt auch Leistungen aus Schadensfällen, die fahrlässig oder grob-fahrlässig verschuldet wurden. In der Kaskoversicherung sind grob-fahrlässig verursachte Unfälle nur eingeschränkt versichert, insofern sie in den Versicherungsschutz eingeschlossen sind.
Personenschäden der Insassen im eigenen Fahrzeug
Personenschäden infolge eines Unfalls trägt die Haftpflichtversicherung nicht nur für die unfallbeteiligte Gegenseite. Ihr Leistungsumfang umschließt die Ansprüche der Insassen im eigenen Fahrzeug. Nicht enthalten sind bei selbstverschuldetem Unfall und geklärter Haftungsfrage die Schäden des Fahrers des unfallverursachenden Fahrzeugs.
Schadensereigniss bei der Kaskoversicherung
Schäden am eigenen Fahrzeug entschädigt die Kaskoversicherung je nach Leistungsumfang.
Schäden können
- aus einem Unfall mit einem anderen Fahrzeug
- Durch eine mutwilligen Beschädigung
- Aus einem Brand oder witterungsbedingten Elementarereignis
- Aus einem Unfall mit einem Tier
- Durch eine Beschädigung der Verglasung
- Der Entwendung des Fahrzeugs durch unbefugte Dritte
- Infolge der Entwendung von Teilen des Fahrzeugs
- Aus einem technischen Fehler (Kurzschluss)
resultieren.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Sie müssen Ihr Fahrzeug zum einen pflichtversichern mit einer Haftpflicht - und auf der anderen Seite müssen Sie Schäden, die sie selbst verursachen, ersetzt bekommen. Die dazugehörigen Versicherungsformen sind in Haftpflichtversicherung und Kasko-Versicherung unterteilt.
Was müssen Sie beachten?
Zustand, Alter und technische Ausstattung Ihres Fahrzeugs legen die Eckwerte für beide Versicherungsformen fest. In der Haftpflicht ist außerdem noch die versicherte Deckungssumme entscheidend.
Tipp für die Haftpflicht:Achten Sie in der Haftpflicht auf eine besonders hohe Deckung. Im Straßenverkehr kann es schneller als anderswo zu Unfällen mit Personenschäden kommen, für deren Folgekosten Sie finanziell haften müssen. Diese Kosten sind oft besonders hoch, da sie neben den direkten Behandlungskosten auch Langzeitfolgen, wie Reha-Kosten und Verdienstausfälle umfassen.
Tipp für die Kasko-Versicherung: Sie müssen ein gebrauchtes Fahrzeug nicht "vorne und hinten" versichern. Eine Vollkasko-Versicherung rechnet sich oft schon nicht mehr, wenn Sie das Auto länger als 2 Jahre fahren. Wechseln Sie dann lieber in eine Teil-Kasko-Versicherung und passen Sie die versicherten Kosten regelmäßig an. Sonst zahlen Sie zu viel und bekommen im Schadenfall viel zu wenig heraus.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Kfz-Versicherung abschließe?
Eine Kfz-Versicherung abzuschließen ist für die Haftpflichtversicherung Pflicht, um ein Fahrzeug zu zulassen. Durch die zunehmende Präsenz von Vergleichsportalen ist der häufigste Wunsch, die preisgünstigste Versicherung zu finden. Vor dieser Auswahl sollte die Frage stehen, ist die günstigste auch die preiswerteste. Preiswert ist dabei die optimale Verknüpfung von Preis und Leistungsumfang. Decken sich die Wünsche von Versicherungsumfang mit den Leistungspaketen des Angebots kann sich der Preis auch wesentlich über dem günstigsten bewegen.
Vor einem grundsätzlichen Abschluss stehen vor einem optimalen Ergebnis folgende Fragen:
- Erfolgt ein Wechsel von einer anderen Versicherung oder ist eine neue Versicherung zu beginnen?
- Erfolgt ein Wechsel nach einem Unfall?
- Welche Alternativen existieren zur Begründung einer eigenen Versicherung?
Einstufung für Neueinsteiger
Die Begründung einer neuen Versicherung beinhaltet mehrere Möglichkeiten. Ist der Versicherungsnehmer Fahranfänger und die Kfz-Versicherung ist seine erste, dann bieten Versicherungen unterschiedliche Wege an. Als Fahranfänger unter einem Alter von 25 Jahren erheben Versicherungsgesellschaften einen Risikozuschlag. Die Einstufung erfolgt grundsätzlich ohne vorhandene Vorversicherung entsprechend des Besitzes des Führerscheins. Ist dieser weniger als 3 Jahre vorhanden, beginnt die Versicherung in der Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) 0. Einige Versicherungen verlangen in diesem Fall entweder Jahreszahlung als Zahlweise oder eine Vorauszahlung für ein Versicherungsjahr.
Zweitwagenregelungen
Eine Alternative stellt hier zum einen eine Zweitwageneinstufung dar, wenn ein vorhandener Ehe- oder Lebenspartner bereits eine Kfz-Versicherung bei der angedachten Versicherungsgesellschaft besitzt. Die zweite Möglichkeit kann für junge Fahranfänger in einer Eltern-Kind-Regelung bestehen, insofern die Eltern schon eine Versicherung bei der entsprechenden Versicherungsgesellschaft besitzen. Die Einstufungen schwanken hier zwischen der SF-Klasse ½ und 2. Eine dritte, etwas seltenere Variante kann durch den Einschluss in eine existierende Fahrzeugflotte erfolgen, wenn schon mehrere Fahrzeuge in der Familie oder dem Haushalt versichert wurden. Dieselben Regelungen gelten gewöhnlich bei Neueinsteigern über 25 Jahre, wobei die Versicherungsgesellschaften flexibler mit der Zahlweise agieren.
Sondereinstufungen
Neueinsteigern über 25 Jahre mit einem Ehe- oder Lebenspartner, welcher eine bestehende Versicherung vorweist, bieten die Versicherungsgesellschaften weitere Einstiegsmöglichkeiten. Mithilfe von Sondereinstufungen als Zweitwagenversicherung können höhere SF-Klassen erworben werden. Diese schwanken zwischen SF-Klasse 2 und höher. Eine prozentuale Angabe ist aufgrund unterschiedlicher Basistabellen nicht mehr vergleichbar. Letztlich entscheidet dann der tatsächliche Beitrag gegenüber einer möglicherweise besseren Klasseneinstufung. Die höchstmögliche Einstufung ist durch die erste existierende SF-Klasse beschränkt. Der Zweitwagen kann damit nicht besser als der Erstwagen eingeordnet werden. In den meisten Fällen spielt es keine Rolle, ob die hinzukommende Versicherung auf den Neueinsteiger oder den Partner namentlich ausgestellt wird. Im Schadensfall werden beide Kfz-Versicherungen unabhängig voneinander behandelt. Die gleiche Anwendung der Einstufung wird vorgenommen, wenn die Versicherungen auf eine Person laufen sollen. Besteht keine Vorversicherung, jedoch ist der Antragsteller über drei Jahre im Besitz des Führerscheins der jeweils notwendigen Fahrzeugklasse, wird mithilfe der Führerscheinregelung eine Einstufung in die Klasse ½ vorgenommen.
SF-Klassen-Verdopplung
Eine besondere Einstufung ist die Übernahme der SF-Klasse aus der Erstversicherung. Der Versicherungsnehmer erhält für das hinzukommende zweite oder weitere Fahrzeug die gleiche SF-Klasseneinstufung wie für das Erstfahrzeug. Diese Regelung ist meistens an besondere Bedingungen geknüpft. Der Versicherungsnehmer darf nur Alleinfahrer auf alle in solcher Weise versicherte Fahrzeuge sein. Diese Einstufung darf nicht mit einem Wechselkennzeichen verwechselt werden.
Besonderheiten für Wechselkennzeichen
Das Wechselkennzeichen ist für Fahrzeuge derselben Kategorie eine Möglichkeit, mit nur einem Kennzeichen zwei Fahrzeuge zu versichern. Die Einstufung des hinzukommenden Fahrzeugs ist dabei sehr unterschiedlich und geht von Sondereinstufungen bis hin zur Berechnung des normalen Beitrags mit einem Rabatt für alle über das eine Kennzeichen versicherte Fahrzeuge. Beide Fahrzeuge müssen die Wechselkennzeichennummerierung besitzen. Fahrzeuge unterschiedlicher Klassen (Zweirad, Pkw bis 8 Sitzplätze, Anhänger) können nicht miteinander kombiniert versichert werden. Das gleichzeitige Fahren beider mit einem Wechselkennzeichen angemeldeter Fahrzeuge ist nicht erlaubt.
Wichtige Unterschiede
Die Kfz-Versicherungen eines Fahrzeugs unterscheiden sich im Leistungsumfang der Kaskoversicherungen erheblich. Die Auswahl einer Selbstbeteiligung bestimmt, ab welchen Schadensbetrag eine Versicherung leistungspflichtig ist. Alle anfallenden Schäden bis zur Grenze der Selbstbeteiligung müssen selbst getragen werden. Vor der Wahl einer Selbstbeteiligung ist es sinnvoll, mehrere Varianten durchzuspielen und die Beitragsdifferenzen gegenüber zu stellen. Nicht immer ist rein rechnerisch eine höhere Selbstbeteiligung vorteilhaft. Die einzelnen Leistungspositionen je nach Voll- oder Teilkaskoversicherung gegenüber zu stellen, bringt Klarheit zwischen Beitrag und Leistungsumfang. Sind die wichtigsten Merkmale der Kfz-Versicherung definiert, sollten diese auch erbracht werden, damit die einzelnen Versicherungen in die engere Auswahl kommen. Besonders in der Vollkaskoversicherung ist der Einschluss von Unfällen bei grober Fahrlässigkeit ein wichtiger Leistungspunkt, denn sonst kann die Versicherung die Leistung erheblich kürzen.
Die Teilkaskoversicherung ist ein eigenständiger Baustein, würde bei Auswahl einer Vollkaskoversicherung darin integriert werden. Im Schadensfall bedeutet das, dass alle versicherten Leistungen des Teilkaskobausteins nicht zu einer Rückstufung der SF-Klasse führen, wenn sich der Schaden darauf beschränkt.
Welche Leistungen sind bei einer Kfz-Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Die Haftpflichtversicherung erbringt Leistungen, wenn ein selbstverschuldeter Unfall zu einer Schädigung eines anderen Fahrzeugs, anderer Personen, Gegenstände oder Häuser führt. Mit in den Leistungsumfang eingeschlossen sind:
- Kosten eines Polizei- oder Feuerwehreinsatzes
- Das Erscheinen eines Försters bei Tierunfällen
- Die Kosten der Krankenkasse der Gegenseite bei Personenschäden als Regressforderung
- Eine Wertminderung bedingt durch einen sinkenden Wiederverkaufswert
- Die Kosten eines Gutachters
- Im Streitfall die Kosten eines Anwalts, Gerichtskosten und Zeugenauslagen (insofern der Rechtsstreit gewonnen wird)
- Ein Leihwagen oder eine Entschädigungspauschale entsprechend der Fahrzeugklasse
- Die Kosten einer Reparatur
- Die Kosten der Abmeldung
- Etwaige Transport- und Verschrottungskosten
- Die Kosten der Anmeldung eines neuen Fahrzeugs
- Im Fall des Totalschadens der Wiederbeschaffungswert abzüglich eines möglichen Restwerts
Die Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung umschließt Leistungen bei Schäden:
- Des Diebstahls des Fahrzeugs
- Die Kosten einer Ab- und Anmeldung nach einem Diebstahl (wenn es versichert ist)
- Bei Brand des Fahrzeugs
- Sturm-, Hagel-, Überschwemmungsschäden
- Blitzschlag
- Bruch der Verglasung
- Zusammenstoß mit Tieren (mit der Unterscheidung nach Haarwild und anderen Haus-, Nutz- und Wildtieren sowie Vögeln)
- Tier- oder Marderbiss an der Verkabelung, Schläuchen und Leitungen sowie teilweise der Motorinnenverkleidung
Die Vollkaskoversicherung
Zusätzlich sind über die Vollkaskoversicherung mit enthalten:
- Schäden durch selbst verursachte Unfälle
- Schäden durch mutwillige Beschädigung unbekannter Dritter
- Ein Schaden, der durch eine Teilung der Schuld hervorgerufen wird. Es wird maximal in der Höhe geleistet, die nach Abzug der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung übrig bleibt
In der Kaskoversicherung sind unterschiedliche Entschädigungsleistungen versicherbar. Grundsätzlich gilt das Prinzip NEU für ALT. Das heißt nach einem Schadensfall wird die beschädigte Sache entweder nach Gutachten oder als Ersatzprodukt erstattet. Es gibt zwei Schadensfälle, in denen die Zeitwertberechnung nicht greift. Wird das Fahrzeug gestohlen oder es ereignet sich ein Unfall mit einem Totalschaden, dann wird bei Neufahrzeugen in der Kfz-Versicherung mit der entsprechenden Zusatzleistung der Neu- oder Kaufpreis erstattet. Bei Neufahrzeugen gilt diese Regel für 6 bis 24 Monate, je nachdem wie lange sie vereinbart wurde. Bei Gebrauchtwagen erstatten einige Versicherungen für einen bestimmten Zeitraum (gewöhnlich 12 Monate nach Kaufdatum) den Kaufpreis.
Der Schutzbrief bei Unfall oder Panne
Ein weiterer Zusatzbaustein ist der Schutzbrief in der Kfz-Versicherung. Er erbringt folgende, auf die Nutzung des Fahrzeugs bezogen:
- Pannenhilfe
- Abschleppen und Bergen (meist im Umkreis von 50 km)
- Ab 50 km Fahrzeugrücktransport
- Übernachtung
- Zur Weiter- oder Rückfahrt Leihwagen, Öffentliche Verkehrsmittel oder Flugzeug (je nach Entfernung)
- Fahrzeugunterbringung
- Verzollung und Verschrottung
- Krankenrücktransport
- Kinder- und Tierrücktransport
- Im Ausland zusätzlich Versand von Medikamenten, Dokumenten, Ausweispapieren und Ersatzteilen
Die Leistungen sind jedoch an einen Anruf und Koordination durch die Versicherung gebunden. Eine Erstattung von Fremdleistungen, die eigenständig organisiert wurden, können abgelehnt werden.
Auslandsschadenservice
Die Anbieter einer Kfz-Versicherung unterstützen mit einer Zusatzleistung die Auseinandersetzung mit ausländischen Versicherungen, wenn ein Unfall im Ausland passiert. Formalitäten können sich in unüberwindbare Hürden verwandeln, wenn der Versicherer im Ausland verschiedene Bedingungen stellt. Darunter können fallen, dass ein Gutachter im jeweiligen Land aufgesucht werden soll oder Unterlagen auszufüllen sind, die nicht verstanden werden. Dabei sind Sprachbarrieren eine kleinste Hürde und der Zeitfaktor, in dem das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, wird nicht von der Versicherung im Ausland erstattet.
Rabattschutz und Rabattretter
Der Versicherungsnehmer kann in unterschiedlicher Weise einen sogenannten Rabattschutz mit einschließen. Dieser besagt, dass bei einem oder mehreren Unfällen, je nach Bedingungen der jeweiligen Versicherung, keine Rückstufung in der Schadensfreiheitsklasse erfolgt. Diese Regelung gilt jedoch nicht, wenn der Versicherungsnehmer die Versicherungsgesellschaft wechselt. Die nachfolgende Versicherung übernimmt nur die tatsächlich schadenfrei gestellten Jahre und nimmt eine Rückstufung vor.
Bei älteren Verträgen gibt es noch einen sogenannten Rabattretter. Dieser unterscheidet sich dadurch, dass mit Erreichen der höchsten SF-Klasse bei einem Unfall nur eine Rückstufung in die Klasse erfolgt, die den niedrigsten Beitragssatz noch enthält. Wären beispielsweise die SF-Klassen 23, 24 und 25 mit einem Beitragssatz von 30% ausgestattet, so würde bei einem Unfall von 25 in 23 zurück gestuft. Zu beachten ist, dass nach einem Unfall mit Wechsel des Fahrzeugs dieser Rabattretter nicht mehr greift, weil dann nach neuen Bedingungen eingestuft wird.
Fahrer- und Insassenversicherung
Bei selbstverschuldeten Unfällen bieten Versicherungen eine Insassenunfall- oder Fahrerschutzversicherung an, um die auftretenden Personenschäden finanziell auszugleichen. Die Fahrerschutzversicherung erbringt dabei für den jeweiligen Fahrer dieselben Leistungen wie die Haftpflichtversicherung für Unfallgegner oder die Insassen des eigenen Fahrzeugs. Die Unfallversicherung erbringt dabei nur Invaliditätsleistungen oder bestimmte Tagegelder.
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Welche Leistungen sind bei einer Kfz-Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Die Leistungen der Kaskoversicherung versagt die Kfz-Versicherung, sobald Alkohol oder Drogen im Spiel sind. Das gleich gilt, wenn die Versicherungsgesellschaft vom Verdacht des Vorsatzes bei einem Unfall erfährt. Die Kfz-Versicherung kann die Leistung bis zur Unschuldsfeststellung zurück halten. Der Haftpflichtversicherung steht zudem ein Regressrecht zu, womit der Schaden letztlich selbst getragen wird.
Kriegsereignisse und innere Unruhen
Bei Schadensereignissen infolge eines Kriegsereignisses oder innerer Unruhen sind die Leistungspflichten eingeschränkt. Sind dem Versicherungsnehmer bei der Einreise in das betreffende Land diese Ereignisse bekannt oder wurde eine Reisewarnung durch das Auswärtige Amt ausgesprochen, so ist der Kaskoschutz außer Kraft. Treten die Ereignisse während eines Aufenthaltes auf, dann gelten gewisse Zeitfristen, in denen das betroffene Gebiet verlassen werden muss, insofern das möglich ist, damit der Kaskoschutz erhalten bleibt.
Eingeschränkter Kaskoschutz
Nicht in allen Ländern, in denen Haftpflichtschutz über die grüne Versichertenkarte gewährt wird, ist auch die Kaskoversicherung gültig. Bei Ländern, die nicht der EU zugehörig sind, sollte vor Reiseantritt Rücksprache mit der Versicherungsgesellschaft gehalten werden. Die Teilkaskoversicherung beinhaltet trotz Diebstahlversicherung keine Leistungen für Vandalismus. Dieser ist nur über die Vollkaskoversicherung eingeschlossen.
Nicht versicherte Hausratgegenstände
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind weitestgehend alle Gegenstände, die nicht mit dem Auto fest verbunden sind. Einige Gegenstände, die ständig im Fahrzeug aufbewahrt werden und zum Fahren notwendig sind, gelten bis zu bestimmten Höchstgrenzen als versichert. Darunter zählen etwa Fotoapparate zur Beweissicherung bei Unfällen, Landkarten und verschiedene Werkzeuge, die zur Behebung kleinerer Schäden dienen. Nicht versichert sind dagegen nicht fest eingebaute Navigationssysteme, Hausrat oder größere Werkzeuge und Geräte. Welche mitversichert sind und welche unter die Ausschlüsse fallen, ist in den Bedingungen zur Kaskoversicherung nachzulesen.
Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Tritt ein Schadensfall ein, gilt im ersten Moment die erste Hilfe zu leisten und die Sicherung der Unfallstelle vorzunehmen. Ist ein Personenschaden vorhanden, ist die Polizei zu verständigen. Ein Rufen der Polizei ist ebenfalls bei Verdacht von Alkoholgenuss durch den Unfallgegner sinnvoll. Es ist bei der anschließenden Beweissicherung durch Fotos und Skizzen darauf zu achten, dass keine Anerkennung als Verursacher ausgesprochen wird. In nicht wenigen Fällen kann ein Verstoß des Unfallgegners vorliegen, der im ersten Moment nicht erkennbar ist. Die Klärung der Ursache erfolgt immer durch die Versicherung.
Ist ein Schutzbrief vorhanden und das Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, kann bei Vorhandensein eines Schutzbriefs die Versicherung kontaktiert und ein Abschleppfahrzeug angefordert werden. Kann über diese Schnittstelle eine Unfallmeldung erfolgen, sollte dies sofort erfolgen. Sonst gilt es, die Versicherung zeitnah über den Unfall, den Ablauf und die Beteiligten zu informieren. Eine solche Meldung muss nicht in aller Ausführlichkeit vorliegen, da die Versicherung zudem noch ein Protokoll zur Erfassung aller Daten versendet.
Zentralruf der Versicherer, wenn das Kennzeichen bekannt ist
Ereignet sich ein Unfall mit Fahrerflucht, ist der nächste Weg, bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Ergibt die Fahndung keinen Erfolg, kann der Schadensfall bei Vorhandensein der Vollkaskoversicherung gemeldet werden. Konnte das Kennzeichen des Unfallgegners vermerkt werden, dann besteht über den zentralen Ruf der Versicherer die Möglichkeit, direkt mit der Versicherung des Unfallgegners Kontakt aufzunehmen, um Ansprüche geltend zu machen.
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Wann setzt der Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung ein?
Die Kfz-Versicherung beginnt mit der Einlösung der elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) auf der Zulassungsstelle zur An- oder Ummeldung eines Fahrzeugs. Die darauf ausgesprochene vorläufige Deckung gilt bis zur Ausstellung der Versicherungspolice. Der Antrag der Kfz-Versicherung sollte innerhalb kurzer Zeit nach Anmeldung des Fahrzeugs erfolgen.
Bei Wechsel der Versicherung tritt der Versicherungsschutz mit dem Datum in Kraft, der im Antrag beziehungsweise in der Versicherungspolice als Versicherungsbeginn vermerkt ist. Gewöhnlich ist das der 01.01. des Jahres. Bei einigen Versicherungen kann ein unterjähriger Beginn und Ablauf der Versicherung festgeschrieben sein.
Einschluss oder Wandlung eines Bausteins
Bei Einschluss einer Kaskoversicherung tritt diese zum vereinbarten beziehungsweise in der Versicherungspolice vermerkten Datum in Kraft. Eine Umstellung der Teilkaskoversicherung in einen Vollkaskoschutz ist gewöhnlich jederzeit möglich.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Kfz-Versicherung sein?
Die Deckungssumme der Kfz-Haftpflichtversicherung kann als Mindestversicherungssumme oder mit einer Summe von 50 oder 100 Millionen EUR gewählt werden. Empfehlenswert ist die Versicherungssumme von 100 Millionen EUR, da der Beitragsunterschied zur Mindestversicherungssumme nur sehr gering ausfällt.
Die Kaskoversicherung versichert entsprechend des Wiederbeschaffungswerts oder bei entsprechender Zusatzleistung zum Neu-, Listen- oder Kaufpreis. Bei Neufahrzeugen oder jungen Gebrauchtwagen sind die Zusatzversicherungen für eine längere Dauer für eine Neu- beziehungsweise Kaufpreisentschädigung sinnvoll.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Kfz-Versicherung berechnet?
Grundlage der Beitragskalkulation ist die Fahrzeugklasse. Diese teilen sich auf in
- Personenkraftwagen
- Lastkraftwagen
- Zweiradfahrzeuge
- Campingfahrzeuge
- (Landwirtschaftliche) Zugmaschinen
- Anhänger
Für alle Versicherungsnehmer sind bei der Beitragsberechnung die Regionalklasse und Typklasse des Fahrzeugs bei selben Fahrzeug gleich behandelt. Individuell wird der Beitrag des Fahrzeugs nach einigen weichen Merkmalen berechnet. Darunter fallen:
- Kilometerfahrleistung pro Jahr
- Fahrerkreis (Alter der Fahrer)
- Private oder gewerbliche sowie gemischte Nutzung
- Unterstellmöglichkeit bei Nacht, wenn das Fahrzeug außer Gebrauch ist (Garage, Tiefgarage, Carport, privater Stellplatz oder sonstiger freier Stellplatz)
- Bewohnen eines eigenen Einfamilien- oder Mehrfamilienhauses
Sind diese Faktoren erfasst, spielt bei Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung für die Bereiche der Vollkasko und der Teilkasko einen wesentlichen Einflussfaktor auf die Beitragshöhe.
Zum Schluss ist die eigene SF-Klasse maßgebend, welcher von Hundert Beitrag zu entrichten ist.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Kfz-Versicherung für mich?
Der Vergleich der Kfz-Versicherung bietet die Möglichkeit Leistungen zum selben Beitrag oder einen geringeren Beitrag zu finden. Damit ein Vergleich den richtigen Erfolg erzielt, sind alle Parameter an versicherten Leistungen gegenüber zu stellen. Besonders zu achten ist auf gleiche Werte bei den Selbstbeteiligungen und Fahrerkreisen, der Angabe der Kilometerfahrleistung und dem Versicherungsumfang in der Kaskoversicherung.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Der Beitragsanteil der Haftpflichtversicherung kann steuerlich geltend gemacht werden. Die Kaskoversicherung sowie alle anderen Zusatzleistungen sind nicht anrechenbar.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Kfz-Versicherung achten?
Es existieren mehrere Möglichkeiten der Kündigung der Kfz-Versicherung. Nach einem Schadensfall kann die Versicherung mit dem Sonderkündigungsrecht gekündigt werden. Zu beachten ist, dass im folgenden Versicherungsjahr bei Erbringung einer Leistung durch die Versicherungsgesellschaft eine Rückstufung der SF-Klasse erfolgt.
Ordentliche Kündigung zum Jahresende
Eine ordentliche Kündigung ist immer bis spätestens vier Wochen vor Ende des Versicherungsjahres auszusprechen. Wird eine Kündigung ausgesprochen muss eine neue Versicherung eine Versicherungsbestätigung an die Zulassungsstelle gesendet werden. Erfolgt dies nicht, kann die zwangsweise Abmeldung des Fahrzeugs von Amts wegen erfolgen. Es empfiehlt sich vorab einen neuen Versicherer zu suchen und die Kündigung mit Einschreiben zu versenden.
Kündigung bei Ablauf mitten im Jahr
In manchen Fällen ist der Ablauf mitten im Jahr festgeschrieben. Das kommt dann vor, wenn ein neues Fahrzeug gekauft wird und Beginn und Ende der Versicherung mit dem Anmeldedatum übereinstimmen. In diesem Fall muss die Kündigung vier Wochen vor diesem Datum bei der bestehenden Versicherung vorliegen.
Kündigung bei Abmeldung
Wird das Fahrzeug abgemeldet und kein nachfolgendes angemeldet, dann wandelt sich die Kfz-Versicherung in eine Ruheversicherung um. Soll der geleistete Beitrag ausgezahlt und die Versicherung abgerechnet werden, sollte die Versicherung nach Abmeldung des Fahrzeugs separat gekündigt werden.
Kündigung oder Wandlung der Kaskoversicherung
Die Kündigung einer Vollkaskoversicherung oder Umwandlung in eine Teilkaskoversicherung ist nur zum Ende der Versicherungsperiode möglich. Eine Kulanzregelung ist davon ungeachtet in manchen Fällen möglich. Gleiches gilt für die Teilkaskoversicherung.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Kfz-Versicherung achten?
Wie beschrieben ist der Wechsel der Versicherung zum jeweiligen Fälligkeitstermin beziehungsweise Ablauf der Versicherung möglich. Wurde eine Beitragserhöhung durch die bestehende Versicherung versendet, dann hat der Versicherungsnehmer ein Sonderkündigungsrecht bis 4 Wochen nach Erhalt der Beitragsrechnung, auch wenn das Ende der Versicherung überschritten wird. In allen anderen Fällen gilt eine Kündigungsfrist bis 4 Wochen vor Ablauf der Versicherung.
Übertragung des Rabattschutz bei Unfällen?
Beim Wechsel der Versicherung ist bei einem oder mehreen Schadensfällen zu beachten, dass ein möglicher Rabattschutz nicht auf die neue Versicherungsgesellschaft übertragen wird. Das heißt, die neue Kfz-Versicherung nimmt entsprechend der Anzahl der Schadensfälle (unabhängig von der Höhe der geleisteten Schadenssummen) eine Rückstufung vor.
Übertragung von Sonder- und Zweitwageneinstufungen
Ebenfalls werden mögliche Sondereinstufungen nicht übertragen. Diese sind Zweitwageneinstufungen, die höher als die gewöhnlichen SF-Klassen 0 bei Neueinsteigern oder ½ bei Versicherungsnehmern mit längerem Führerscheinbesitz erfolgten.
Für alle Sonder- und Zweitwageneinstufungen gilt, dass nur die tatsächlich schadenfrei erfahrenen Jahre übermittelt werden.