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Berufshaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung?

MoneyCheck | BerufshaftpflichtversicherungEine Berufshaftpflichtversicherung ist besonders für Berufsgruppen geeignet, die direkten Kontakt zu Ihren Kunden vorweisen und somit mögliche Schäden am Vermögen des Kunden anrichten können. Dies betrifft unter anderem meist Anwälte, Steuerberater, Ingenieure und Architekten. Die Versicherung schützt dabei die versicherte Person, nicht aber den gesamten Betrieb. Um dem Risiko einer Verfehlung also vorzubeugen, sollte sich jeder, der direkten Kontakt zum Vermögen seines Kunden hat, darüber Gedanken machen, ob eine Berufshaftpflichtversicherung nicht angebracht wäre.

Sollte der Kunde auf Grund einer falschen Beratung oder einer fehlerhaften Information des Beraters einen Vermögensschaden erleiden, so haftet der Verursacher dieses Schadens per Gesetzt mit seinem gesamten Privatvermögen. Sollte man allerdings über eine Berufshaftpflichtversicherung verfügen, so steht die Versicherung für die Verfehlung des Beraters ein und übernimmt den Vermögensschaden.

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Welche Schäden sind abgedeckt?

Die Berufshaftpflichtversicherung schließt sämtliche Schäden ein, die durch falsche Beratung entstehen. Sollte also ein Architekt seinem Kunden falsche Informationen hinsichtlich seines Bauvorhabens geben und das Bauvorhaben dadurch finanzielle Mehrausgaben verschlingt, so muss der Architekt für diesen Aufwand aufkommen. Wenn er nicht mittels einer Berufshaftpflichtversicherung abgesichert ist, so kann der Schaden aus dem Vermögen des Architekten gepfändet werden. Gleiches gilt, wenn ein Anwalt seinem Mandanten falsche Informationen übermittelt, durch die er eine Haft- oder Geldstrafe erhält. Dadurch, dass die Beratung hier fehlerhaft war, steht dem Mandanten ein Recht auf Schadensersatz zu. Dieser Schadensersatz kann über die Berufshaftpflichtversicherung geregelt werden, sodass der Anwalt keinerlei zusätzliche Kosten hat, für die er aufkommen müsste.

Besonders interessant ist eine solche Berufshaftpflichtversicherung also für Personen, die direkten Kundenkontakt haben. Ferner gilt, dass gerade bei Kontakt mit gewerblichen Kunden unbedingt auf eine solche Versicherung gesetzt werden soll, da hier gut und gerne einige Millionen Euro erstattet werden könnten. Um diesen Forderungen zu entgehen, bzw. diese Forderungen für sich selbst so gering wie möglich zu halten, sollte der Berater definitiv auf die Berufshaftpflichtversicherung setzen. Ansonsten droht ein böses Erwachen vor einer immens hohen Schadensersatzforderung, die über Jahrzehnte abgestottert werden soll. Und kein Versicherungsnehmer gibt gerne Schulden, die aus einer Schadensersatzforderung bestehen, an seine Erben weiter.

Was sollte ein Versicherungsnehmer beachten, bevor eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird?

MoneyCheck | BerufshaftpflichtversicherungBevor eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte unbedingt die Versicherungssumme geklärt werden. Hier kommt es darauf an, welche Selbstbeteiligung der Versicherungsnehmer hat und bis zu welchem Betrag die Versicherung aufkommt. Dadurch, dass einige Versicherungen eine Obergrenze für Zahlungen haben, sollte dieser besondere Beachtung geschenkt werden. Denn eine Versicherung bringt nichts, wenn sie nicht zahlt. Des Weiteren  sollten Versicherungsnehmer darauf Acht geben, dass sie einen günstigen Tarif abschließen. Gerade im Bereich Berufshaftpflichtversicherung gibt es zahlreiche verschiedene Anbieter, die natürlich auch verschiedene Preise für ihre Leistungen aufrufen. Um hier den Überblick nicht zu verlieren, sollte der Vertrag genau studiert werden und alle aufgezählten Leistungen mit anderen Angeboten verglichen werden. Ferner gibt es zahlreiche Klauseln, die in den Vertrag eingearbeitet werden können. Diese nehmen gewisse Fälle vom Versicherungsschutz aus, sodass keinerlei Anspruch besteht, wenn einer dieser Fälle eintritt. Es sollte immer darauf geachtet werden, dass solche Klauseln gut verständlich und eindeutig geregelt sind, sodass keinerlei Streitigkeiten zwischen Versicherung und Versicherungsnehmer auftreten. Denn hier zieht meist der Versicherungsnehmer den Kürzeren.

Damit der Versicherungsnehmer sich selbst klar machen kann, welche Punkte beachtet werden sollten, gibt es im Folgenden nochmals eine kleine Übersicht über die wichtigsten Fragen:

  • Wie hoch soll die Deckungssumme sein?
  • Gibt es eine Selbstbeteiligung?
  • Benötigt der Versicherungsnehmer eine Berufshaftpflichtversicherung oder eher eine Betriebshaftpflichtversicherung? Vielleicht sogar beide im Paket?
  • Auf welche Leistungen soll auf keinen Fall verzichtet werden?

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Bestimmte Berufsgruppen unterliegen höheren Risiken als andere. Ärzte und Apotheker zählen dazu. Aber auch Rechtsanwälte, Ingenieure und Wirtschaftsprüfer. Denn Fehler in ihrem Bereich können schwerwiegende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen.

Einige müssen sich sogar verpflichtend mit einer sogenannten Vermögensschadenhaftpflicht, sprich: einer Berufshaftpflicht ausstatten. Für andere ist es ungeachtet dessen ebenfalls sinnvoll.

Tipp: Wenn Sie selbstständig oder freiberuflich in Ihrem Beruf durch einen Fehler großen Schaden anrichten können, empfiehlt sich eine Berufshaftpflicht. Zum Beispiel für Grafiker oder Programmierer, die durch eine kleine Ursache weitreichende Folgeschäden auslösen können.

Welche Leistungen sind bei einer Berufshaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Neben den Schadensersatzansprüchen für Vermögensverluste bietet die Berufshaftpflichtversicherung auch eine sogenannte passive Rechtsschutzfunktion an. Hierdurch werden Forderungen, die offensichtlich total überzogen sind, abgewiesen und auf einen angemessenen Betrag abgemildert. Dadurch bleiben dem Versicherten hohe Kosten für Anwälte erspart. Zudem müsste er nur das zahlen, was auch tatsächlich angefallen ist – keinen Cent mehr.

Im Gegensatz zur normalen Haftpflichtversicherung kommt die Berufshaftpflichtversicherung nicht für etwaige Personen sowie Sachschäden auf. Damit der Berater gegen solche Schäden geschützt ist, sollte entweder auf eine private Haftpflichtversicherung zurückgegriffen werden, oder aber auf eine Betriebshaftpflichtversicherung ausweichen. Diese übernimmt Personenschäden, die innerhalb des Betriebs geschehen. Sollte sich also ein Mandant beim Treppensteigen innerhalb der Kanzlei verletzen, so greift hier nicht die Berufshaftpflichtversicherung sondern die Betriebshaftpflichtversicherung. Sie stellt also eine außerordentlich gute Ergänzung zur Berufshaftpflichtversicherung dar und wird deshalb auch von vielen Gesellschaften im Paket vermittelt.

Welche Leistungen sind bei einer Berufshaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | BerufshaftpflichtversicherungBei einer normalen Berufshaftpflichtversicherung sind einige Posten bzw. Schadensfällt nicht mit abgesichert. Dies gilt zum Beispiel für etwaige Personen- sowie Sachschäden innerhalb des Betriebs. Wenn sich also ein Kunde in den Räumlichkeiten des Beraters verletzen sollte, so greift die Berufshaftpflichtversicherung hier nicht. Zudem greift diese nicht, wenn ein Berater innerhalb der Räumlichkeiten ein Gerät zerstört. Damit diese Schadensfälle abgesichert sind, sollte auf eine Betriebshaftpflichtversicherung gesetzt werden. Da diese beiden Versicherungen Hand in Hand arbeiten, werden sie auch meistens im Paket angeboten, sodass sich keine Sorgen um etwaige Schäden gemacht werden muss. Ferner sind innerhalb der Berufshaftpflichtversicherung keine eigenen Schadensersatzansprüche möglich. Sofern ein Berater sich also selbst beraten hat und dadurch einen Vermögensschaden erleidet, ist die Berufshaftpflichtversicherung hier nutzlos. Dass dies sinnvoll ist, steht außer Frage. Denn ansonsten könnten Berater in jeder Hinsicht spekulieren und die Versicherung müsste die Risiken dieser Spekulationen tragen.

Zudem sind, offensichtlich, solche Schäden wie beispielsweise Zahnschäden, die mittels einer Zahnzusatzversicherung abgedeckt werden, nicht innerhalb der Leistungen einer Berufshaftpflichtversicherung inbegriffen. Auch ein möglicher Berufsunfähigkeitsschutz gehört nicht zu den Leistungen dazu, obwohl sich die beiden Wörter sehr ähneln. Deshalb wird jedem Versicherungsnehmer geraten, eine solche Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zur Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Gerade dann, wenn der Versicherungsnehmer der Hauptverdiener und vielleicht sogar Alleinverdiener der Familie ist, sollte die Berufsunfähigkeitsversicherung definitiv abgeschlossen werden. Denn es geschieht nicht selten, dass Familien vor dem finanziellen Ruin stehen, da der Hauptverdiener arbeitsunfähig geworden ist und über keine Versicherung verfügt, die eine Rente zahlt.

Was sollte ein Versicherungsnehmer tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sobald ein Schadensfall eintritt, sollte die Versicherung darüber in Kenntnis gesetzt werden. Hierbei gilt es, dass keine Zeit verloren wird. Denn es kann sein, dass die Versicherung sich weigert, eine Zahlung zu tätigen, wenn die Meldung zum Schadensfall erst einige Tage nach Eintritt des solchen erfolgt. Vorsorglich sollte die Versicherung auch dann informiert werden, wenn der Schadensfall noch nicht explizit eingetreten ist, die Möglichkeit aber besteht und eine Zahlung naheliegend ist. Sofern dies geschehen ist, muss lediglich noch eine kurze Meldung über die Höhe der Zahlung geleistet werden – danach läuft alles über die Versicherung. Es kann zudem keinerlei Nachteile für den Versicherten haben, wenn ein Schadensfall vorsorglich im Voraus gemeldet wird. Auch, wenn der Schadensfall nicht eintritt, wird keinerlei Vertragsstrafe oder Erhöhung der Versicherungsbeiträge fällig.

Ferner ist es die sinnvollste Variante, wenn bei einem Schadensfall direkt das persönliche Gespräch gesucht wird. Bei Kontakt via E-Mail kann es schnell passieren, dass der Sachverhalt nicht eindeutig geschildert wird und somit Verwirrungen entstehen. Gleiches gilt für den telefonischen Kontakt. Bei einem persönlichen Gespräch kann der Versicherte genau schildern, was geschehen ist und die Versicherung kann genau erklären, wie er jetzt vorgehen sollte. Zudem wird hier bereits über eine Zahlung des Schadens gesprochen, was bei telefonischem sowie schriftlichem Kontakt meist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt ist.

Neben dem Versicherungsnehmer, der den Schaden verursacht hat, sollte auch der Geschädigte seine Versicherung umgehend darüber informieren, dass ihm Vermögen abhanden gekommen ist. Da der Schriftverkehr nur in den seltensten Fällen zwischen Geschädigtem und Versicherung erfolgt, sondern nahezu ausnahmslos zwischen den beiden Versicherungen der Parteien, sollte jeder darüber in Kenntnis gesetzt werden, was geschehen ist und wie die aktuelle Situation sich darstellt.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung ein?

MoneyCheck | BerufshaftpflichtversicherungWenn ein Versicherungsnehmer sich dafür entschieden hat, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, dann sollte umgehend das Gespräch mit dem Versicherungsvertreter seiner Wahl gesucht werden. Innerhalb dieses Gespräches können Fragen und Anmerkungen besprochen werden. Zudem ist es hier möglich, dass Klauseln in den Vertrag aufgenommen oder gestrichen werden. Auch das Thema der Selbstbeteiligung sowie der Deckungssumme sollte hier zur Sprache kommen. Sind nun alle Unklarheiten aus der Welt geschafft, dann steht einer Unterschrift nichts mehr im Wege. Der Versicherungsschutz greift ab der Sekunde, in der die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wurde. Hier ist es also nicht nötig, dass der Vertrag erst an die Filialdirektion gesendet wird oder sonstige Institutionen ihr okay geben. Eine Unterschrift besiegelt den Versicherungsschutz. Ferner spielt es ebenfalls keine Rolle, ob die Unterschrift in den eigenen vier Wänden erfolgt, der Versicherungsvertreter also einen Hausbesuch gemacht hat, oder die Unterschrift ganz traditionell im Büro der Versicherungsgesellschaft getätigt wurde. Dass der Versicherungsschutz auch rückwirkend gilt, ist ein Mythos. Denn wenn die Berufshaftpflichtversicherung nicht abgeschlossen ist, der Berater sich nun allerdings Schadensersatzpflichtig macht, dann kann die Schadenslast nicht auf die Versicherung umgewälzt werden, indem nachträglich eine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird. Dies verstößt gegen die Prinzipien einer Versicherung und wird deshalb auch nicht praktiziert.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversicherung sein?

Die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, regelt die Obergrenze, bis zu der die Versicherung Schäden übernimmt. Um im Schadensfall nicht selbst noch auf hohen Kosten sitzen zu bleiben, empfiehlt es sich, die Deckungssumme relativ hoch anzusetzen. Hier wird in Expertenkreisen gerne von mindestens drei Millionen Euro gesprochen. Je höher die Deckungssumme, desto besser für den Versicherungsnehmer. Deshalb muss hier immer individuell ausgelotet werden, wie hoch die Deckungssumme explizit sein soll. Für Berater, die lediglich im Privatkundenbereich tätig sind und hier nur selten Beträge über einer Millionen Euro verwalten, reichen die beschriebenen drei Millionen Euro als Deckungssumme aus. Allerdings sollten Berater, die hauptsächlich im Geschäftskundenbereich tätig sind, eher auf eine höhere Deckungssumme hinarbeiten. Diese kann bei bis zu 50 Millionen Euro liegen. Aufmerksame Leser erkennen also, dass Schäden bis zu 50 Millionen Euro von der Versicherung übernommen werden. Um diese Summe als Privatperson ohne eine Berufshaftpflichtversicherung zu stemmen, sollte schon ein riesiges Vermögen auf dem Konto des Beraters sein – deutlicher ausgedrückt: es ist unmöglich, für diese Summe in seinem Leben aufzukommen.

Damit sich Berater also nicht ihr Leben lang verschulden, weil eine falsche Information gegeben wurde, sollte unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme bei der Wahl der Berufshaftpflichtversicherung geachtet werden. Positiv bleibt zu erwähnen, dass die Kostendifferenzen für eine höhere Deckungssumme nicht immens sind. Diese liegen hier in einem moderaten Bereich, sodass sich nicht die Frage stellt, ob die höhere Deckungssumme gewählt wird, sondern ab wann diese gewählt wird. Um die exakte Deckungssumme individuell bestimmen zu können, sollte ein Gespräch mit dem zuständigen Versicherungsberater gewählt werden. Diesem sollten die aktuellen Verhältnisse hinsichtlich des Berufs offengelegt werden, sodass dieser dann entscheiden kann, welche Höhe die Deckungssumme am besten hat. Dieser Weg nimmt zwar Zeit in Anspruch, das Ergebnis ist aber das Beste, was erreicht werden kann.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung berechnet?

MoneyCheck | BerufshaftpflichtversicherungDamit der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung berechnet werden kann, ist eine ganze Menge an Angaben erforderlich. Hier sollt der Versicherungsnehmer auf sämtliche Fragen ausschließlich wahrheitsgemäß antworten, da ansonsten hohe Vertragsstrafen drohen und der Versicherungsschutz sofort erlischt. Neben Fragen zum privaten Umfeld, also zum Beispiel nach dem aktuellen Familienstand, der Anzahl an Kindern und dem aktuellen Wohnort, werden auch Fragen zum Beruf gestellt. Ist der Beruf risikoreich? Besteht viel Kontakt zu wohlhabenden Kunden? Wie ist das Verhältnis zwischen Geschäfts- und Privatkunden? All das sind Fragen, die eine Rolle für die Beitragsberechnung der Berufshaftpflichtversicherung spielen. Je größer die Anzahl der Fragen ist, die vom Versicherungsnehmer beantwortet werden, desto günstiger wird sein Beitrag. Auch wenn die Antworten für die Versicherung risikolos erscheinen, ein Berater also nur mit Privatkunden zu tun hat, die über kein großes Vermögen verfügen, sinkt der Beitragssatz des Versicherten. Zudem gilt, dass mehrere Versicherungen ebenfalls den Beitragssatz senken können. Sofern eine Betriebshaftpflichtversicherung im Paket mit der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, profitiert der Versicherungsnehmer von einer Vergünstigung.

Hier gibt es nochmals eine Zusammenfassung der Faktoren, die die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflussen:

  • Familienstand
  • Anzahl der Kinder
  • Geschäftszweig
  • Risiko des Geschäfts
  • Höhe der Deckungssumme

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Berufshaftpflichtversicherung für einen Versicherungsnehmer?

Die Entscheidung zu treffen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, ist für viele Menschen ein großer Schritt. Damit dieser große Schritt nicht mit unnötigen Kosten verbunden ist, sollte vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung definitiv ein Vergleich mehrerer Agenturen erfolgen. Es kommt nämlich nicht selten vor, dass die verschiedenen Versicherungen unterschiedliche Prioritäten in Sachen Berufshaftpflichtversicherung setzen. Zudem gibt es diverse Klauseln, die sich in den Verträgen wiederfinden. Diese Klauseln sollten explizit unter die Lupe genommen werden, damit die beste Leistung für den Kunden gewährt werden kann. Ferner unterscheiden sich auch die Preise der unterschiedlichen Versicherungen – teilweise sogar in enormen Ausmaßen. So sind die bekannten und alteingesessenen Versicherungen meist deutlich teurer als Versicherungen, die lediglich online erreichbar sind. Dies liegt vor allem daran, dass die Versicherungen ihre Kosten für Büros decken müssen. Solche Kosten entfallen bei den Online Versicherungen komplett, sodass diese auch nicht in den Beiträgen zur Berufshaftpflichtversicherung niedergeschlagen werden. Der Vergleich der unterschiedlichen Anbieter hat für Kunden also einen sehr großen Nutzen, zumal bei intensiver Recherche sowohl sehr günstige als auch sehr umfangreiche Angebote gefunden werden können – manchmal werden günstige und umfangreiche Angebote sogar kombiniert und bieten somit das perfekte Paket für einen jeden Kunden, der an einer Berufshaftpflichtversicherung interessiert ist.

Um die verschiedenen Versicherungen transparenter zu machen und somit die passende Gesellschaft für jeden Versicherungsnehmer zu finden, gibt es zahlreiche verschiedene Vergleiche hinsichtlich der Berufshaftpflichtversicherung. Diese können kostenlos und schnell im Internet erfolgen. Zudem bietet eine jede Versicherung einen individuellen Rechner an, mit dem die Versicherungsbeiträge berechnet werden können. So hat der Versicherungsnehmer einen direkten Einblick in die verschiedenen Kriterien, die wichtig sind, um den Versicherungsbeitrag zu errechnen und er kann einsehen, inwiefern er aktuell vielleicht zu viel bezahlt, da die Konkurrenz über günstigere Beitragssätze verfügt.

Können Versicherungsnehmer die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

MoneyCheck | BerufshaftpflichtversicherungDa der Beitrag zur Berufshaftpflichtversicherung mit gewissen Kosten verbunden ist, stellt sich hier die Frage, ob und inwiefern sich die Beiträge von der Steuer absetzen lassen. Zunächst einmal die gute Nachricht: Sämtliche Haftpflichtversicherungen dürfen von der Steuer abgesetzt werden. Dies ist als Vorsorgeaufwendung möglich. Nun aber ein leichter Dämpfer für alle Fans von vielen Versicherungen – denn die Obergrenze für die Vorsorgeaufwendungen liegen bei 1.900 Euro. Mehr darf nicht abgesetzt werden, selbst dann, wenn mehrere Versicherungen laufen und die Beiträge dafür deutlich über dem genannten Betrag liegen.

Der Fall der Berufshaftpflichtversicherung stellt sich hier jedoch ein wenig anders dar. Sämtliche Beiträge für diese Versicherung können bei der Steuererklärung nämlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dies hat zur Folge, dass auch Beiträge über 1.900 Euro absetzbar sind, denn Werbungskosten können in unbestimmter Höhe abgesetzt werden. Dies ist vor allem für Arbeitnehmer mit hohen Risiken eine gute Nachricht, da sich diese mit höheren Deckungssummen und somit auch mit höheren Versicherungsbeiträgen rumschlagen müssen. Dadurch, dass diese absetzbar sind, sind sie sowohl gesichert als auch steuerlich nicht benachteiligt. Sofern ein Versicherungsnehmer der Berufshaftpflichtversicherung selbständig arbeitet, also beispielsweise eine eigene Kanzlei führt, dann können die Ausgaben für die Berufshaftpflichtversicherung als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Diese senken ebenfalls die Steuerlast, sodass auch Selbständige von dieser Regelung profitieren können.

Um genauer über diesen Sachverhalt aufgeklärt zu werden, empfiehlt es sich, ein Gespräch mit einer zuständigen Person zu suchen. Da die Steuerberater die individuelle Situation ihrer Mandanten kennen, können diese auch Auskünfte darüber geben, ob und inwiefern ein Versicherungsbeitrag von der Steuer absetzbar ist. Das deutsche Steuersystem bietet hier zahlreiche Möglichkeiten, über die der Steuerberater immer Bescheid wissen sollte und somit die optimale Lösung für seine Mandanten erstellen kann.

  • Berufshaftpflichtversicherung unter Umständen als Werbungskosten in unbegrenzter Höhe absetzbar
  • sämtliche andere Versicherungen, die Vorsorge betreiben, sind Vorsorgeaufwendungen, welche nur bis zu einem Betrag von 1.900 Euro angesetzt werden dürfen
  • Selbständige profitieren von der Regelung hinsichtlich der Betriebskosten

Worauf muss ein Versicherungsnehmer bei der Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung achten?

Sofern sich ein Versicherungsnehmer dafür entscheidet, die Berufshaftpflichtversicherung komplett zu kündigen, dann sollten einige Dinge beachtet werden, die nun für diese Person gelten. Zuerst sollte auf die Kündigungsfrist des Vertrags geschaut werden. Diese beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Damit die Kündigung wirksam ist, sollte diese möglichst selbst bei der Versicherung abgegeben werden. Sofern das nicht möglich ist, sollte eine Einsendung mittels Einschreiben und Rückschein getätigt werden. So wird verhindert, dass die Kündigung  auf Grund von mysteriösen Umständen abhandenkommt und der Versicherungsnehmer hat einen Nachweis darüber, dass die Kündigung zeitig eingegangen ist.

Nach der Kündigung erlischt der Versicherungsschutz nicht automatisch. Denn der Versicherungsnehmer ist noch bis zum Ende der Vertragslaufzeit – sprich mindestens noch drei Monate – an den Vertrag gebunden und somit auch versichert. Mit Ablauf des Vertrags erlischt dann allerdings auch der Versicherungsschutz. Zu empfehlen ist eine Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung nur dann, wenn der Tätigkeit, auf Grund derer die Berufshaftpflichtversicherung überhaupt erst abgeschlossen wurde, nicht mehr ausgeführt wird. Denn falls innerhalb der beratenden Tätigkeit nun doch noch ein Schaden entsteht, so haftet der ehemalige Versicherungsnehmer voll mit seinem Privatvermögen.

Besonders beachtenswert sind demnach:

  • Kündigungsfrist
  • Eigenhändig einreichen, sodass ein Nachweis darüber vorliegt
  • Bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiterhin versichert
  • Danach für sämtliche Schäden selber aufkommen

Worauf muss ein Versicherungsnehmer bei einem Wechsel der Berufshaftpflichtversicherung achten?

Beim Wechsel der Berufshaftpflichtversicherung, bzw. des Anbieters einer solchen, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass der Übergang reibungslos und schnellstmöglich erfolgt. Die Kündigung bei der alten Versicherung sollte erst dann eingereicht werden, wenn die Unterschrift unter den neuen Vertrag gesetzt wurde. Dies ist wichtig, da der Versicherungsnehmer ansonsten komplett versicherungslos ist und somit für alle Schäden, die innerhalb dieser versicherungslosen Zeit anfallen, selbst aufkommen muss. Dass dies sehr schnell sehr teuer werden kann, wurde bereits ausführlich erläutert und ist offensichtlich. Deshalb gilt, dass lieber für ein paar Tage zwei Versicherungen laufen, als über fünf Minuten keine. Neben dem Übergang sollte auch auf die jeweilige Kündigungsfrist des Vertrags geachtet werden. Diese liegt grundsätzlich bei drei Monaten, kann allerdings je nach Vertrag auch abweichen. Da eine Versicherung immer für ein Jahr gültig ist, heißt das also, dass die Kündigung der Berufshaftpflichtversicherung spätestens nach neun Monaten Laufzeit bei der Gesellschaft eingehen muss. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein ganzes Jahr. Deshalb sollte stets darauf geachtet werden, die Laufzeiten genau im Auge zu haben und etwaige Kündigungen rechtzeitig einzureichen. Um über die genauen Kündigungsmodalitäten aufgeklärt zu werden, lohnt sich ein Blick in den Vertrag. Zudem ist es empfehlenswert, den Versicherungsvertreter seines Vertrauens direkt auf dieses Thema anzusprechen und sämtliche Fragen, die in diese Richtung gehen, persönlich zu stellen.

Sofern ein neuer Vertrag hinsichtlich der Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird, sollte wiederum auf die Klauseln und Leistungen dieser Gesellschaft geachtet werden. Da die Leistungen hinsichtlich einer Berufshaftpflichtversicherung nicht eindeutig geregelt sind, bestehen hier teilweise immense Unterschiede zwischen den verschiedenen Agenturen. Um den Überblick zu behalten, sollte der neue Vertrag deshalb intensiv durchgearbeitet werden und der alte Vertrag gegebenenfalls danebengelegt werden. So können die Leistungsverzeichnisse optimal miteinander verglichen werden und der Versicherungsnehmer erhält schnell Klarheit darüber, welche Leistungen nun hinzukommen und/oder wegfallen.