Bauherrenhaftpflicht
Warum lohnt sich der Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung ?
Der Traum von den eigenen vier Wänden. In Deutschland erfüllen sich jedes Jahr tausende Deutsche diesen Traum, doch ohne die richtige Absicherung und Vorkehrungen, kann der Traum schnell zum Albtraum werden. Fehlt bei dem Bauvorhaben nämlich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung und kommt es zu einem größeren Unfall, haftet der Bauherr im Zweifel mit seinem Privatvermögen. Gerade bei Sachschäden können die Beträge ganz schnell in die Höhe schießen, daher ist jeder Bauherr gut beraten, wenn er eine Bauherrenhaftpflichtversicherung hat. Denn auch wenn man alle Sicherheitsvorkehrungen beachtet, kann es gerade auf einer Baustelle schnell zu einem Unfall kommen, denn eine Baustelle ist nur in den seltensten Fällen ein sauberer und aufgeräumter Ort. Meist stehen Maschinen und Materialien herum und stellen ein großes Verletzungsrisiko dar. Auch für den Fall dass die Grube ausgehoben wird, ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen. Kommt es in diesem Fall nämlich zu einem Personenschaden, kommen auf den Bauherrn Forderungen zu, die auch über die medizinischen Behandlungskosten hinausgehen können. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung kann in diesem Fall auch vor Schadenersatzansprüchen schützen.
Bei geplanten oder auch aktuell anhängigen Bauvorhaben gibt es einiges zu beachten. Um den Bauherrn und die Bauherrin vor unangenehmen Forderungen zu bewahren, ist es gut, wenn man eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Denn nicht nur bei einem Neubau, auch schon bei einem Umbau in den eigenen vier Wänden ist man für die Sicherheit und korrekte Durchführung des Bauvorhabens mit verantwortlich und haftet sogar mit einem Privatvermögen. Der Bauherr hat nämlich einige Pflichten, die er beachten muss, kommt er diesen Pflichten nicht in ausreichender Weise nach, kann das ihn teuer zu stehen kommen.
Zu diesen Pflichten gehören:
1. Auswahlpflicht:
Der Bauherr muss besonders sorgfältig aussuchen:
- Handwerker
- Das beauftragte Bauunternehmen
- Andere am Bau beteiligte Dienstleister
- Architekten
2. Überwachungspflicht
Die Überwachungspflicht bedeutet, dass der Bauherr
- Das Bauvorhaben überwachen
- Regelmäßig über die Vorgänge informiert sein
- Regelmäßig auf der Baustelle anwesend sein
muss. Auch hier ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung nützlich. Denn auch für Schäden, die daraus entstehen, kann Sie ihnen Unterstützung bieten.
3. Verkehrssicherungspflicht
Aus der Verkehrssicherungspflicht ergibt sich, dass der Bauherr das Bauunternehmen zu jeder Zeit
- Ausreichend Sichern
- Ausreichend Beschildern
- Ausreichend Beleuchten
muss. In den meisten Fällen tritt der Bauherr diese Pflicht an das Bauunternehmen ab. Begeht allerdings das Bauunternehmen einen Fehler bei der Verkehrssicherungspflicht, wird der Bauherr haftbar gemacht. Auch bei Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht steht Ihnen die Bauherrenhaftpflichtversicherung zur Seite.
Bitte beachten Sie: Können Ihnen Verfehlungen in einem der genannten Gebiete nachgewiesen werden und es kommt zu einem Unfall und Sie besitzen darüber hinaus auch keine Bauherrenhaftpflichtversicherung, kann es für Sie ganz schnell sehr teuer werden.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Bauherrenhaftpflichtversicherung mitversichert?
Die Bauherrenhaftpflicht deckt grundsätzlich die geforderten Haftpflichtbestimmungen ab, die vom Gesetzgeber für Bauvorhaben erlassen worden sind. Dabei werden grob verschiedene Bereiche unterschieden. Im Bereich der Personenversicherung sind Schäden versichert, die den Tod einer am Bauvorhaben beteiligten Person abdecken. Ebenso übernimmt die Bauherrenhaftpflicht in der Regel die Kosten für Verletzungen oder anderer Schädigungen an der Gesundheit einer Person. Außerdem bieten die meisten Versicherer im Rahmen ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung auch Zahlungen infolge von Invalidität an. Meistens schon ab 1% dauerhafter Invalidität nach einem Unfall bei dem versicherten Bauvorhaben.
Allgemein kann man sagen, dass bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung Ansprüche eines Dritten versichert sind, die daraus entstanden sind, das der Bauherr nicht gründlich seinen Pflichten nachgekommen ist. Ein typisches Beispiel für einen Sachschaden, der bei einem Bauvorhaben entstehen kann, ist folgendes: Der Bauherr entschließt sich dazu, sein Dach selbst zu decken oder auch zu reparieren. Bei der Ausführung der Arbeiten entgleitet ihm eine Dachziegel und fällt zu Boden. Unglücklicherweise direkt auf ein parkendes Auto und beschädigt dieses. Ansprüche des Halters oder Besitzers des Autos sind durch eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt.
Ebenfalls unter den Versicherungsschutz einer Bauherrenhaftpflichtversicherung zählen Vermögensschäden. Hier geht es um einen materiellen Schaden, der einem Dritten bei der Durchführung des Bauvorhabens entstanden ist. Dies bedeutet auch, dass ebenfalls bei finanziellen Verlusten eines Dritten die Bauherrenhaftpflichtversicherung Ihnen zur Seite steht.
Auch zur Prüfung von Schadenersatzansprüchen können Sie in der Regel auf die Bauherrenhaftpflichtversicherung setzten. Denn auch diese Leistung zählt in den meisten Versicherungen zum Standard.
Grundsätzlich versichern die verschiednen Anbieter zunächst die geplanten Bauleistungen. Dazu zählen:
- Sanierungen (auch eines Altbaus)
- Neubau (damit ist jegliche Art gemeint: Fertigbau oder Massivbau)
- Umbauten
- Reparaturen
- Abbrucharbeiten
Zu beachten gibt es hierbei, dass lediglich kleinere geplante Umbauarbeiten in den meisten Fällen bereits durch die private Haftpflichtversicherung mit abgedeckt sind und somit ein Abschluss einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht zwingend erforderlich ist.
Weitere Leistungen, die die Bauherrenhaftpflichtversicherung umfasst sind:
- Der Verlust von Baumaterialien oder Baumaschinen, die für das Bauvorhaben benötigt werden
- Die Zerstörung von Baumaschinen oder Materialien
- Der Verlust von Baumaterialien oder Baumaschinen, die einem Dritten gehören
- Allmählichkeitsansprüche. Damit sind Schäden gemeint, die sich erst nach gewisser Zeit zeigen. Beispielsweise Feuchtigkeit, die aufgrund einer Baumaßnahme nun den Keller befällt und dort die Schimmelbildung befeuert.
- Schäden auf dem Nachbargrundstück, die durch Senkung entstehen. Gerade dieser Punkt ist immens wichtig, da eine Senkung im schlimmsten Fall dazu führen kann, dass das Nachbarhaus unbewohnbar wird. Ohne Bauherrenhaftpflichtversicherung müsste der Bauherr für die entstehenden Kosten selbst aufkommen.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließe?
Die rechtlichen Bestimmungen, wie eine Baustelle auszusehen hat und wie man sich am besten vor Unfällen schützt, haben sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Ähnlich verhält es sich mit den Bauherrenhaftpflichtversicherungen. Wer heutzutage eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließt, sollte darauf achten, nicht zwingend zum günstigsten Anbieter zu greifen. Denn meist bieten günstige Police auch nur einen eingeschränkten Schutz an. Eine klassische Bauherrenhaftpflichtversicherung haftet meist nur für Schäden an Dritten (das können auch immaterielle Werte sein), aber nur in Ausnahmefällen für Schäden am Bau selbst. Dazu benötigt man meist noch eine weitere Versicherung. Sollten Sie also vor der Entscheidung stehen, eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abzuschließen, kann es sehr sinnvoll sein, wenn Sie sich vorab beraten lassen, welche unterschiedlichen Versicherungen Sie als Bauherr überhaupt benötigen. Unter Umständen kann die Bauherrenhaftpflichtversicherung nämlich durch zusätzliche Optionen derart erweitert werden, dass der Abschluss einiger anderer Versicherungen entfallen kann. Ein unabhängiger und kostenloser Vergleich der verschiedenen Bauherrenhaftpflichtversicherungen kann Ihnen in diesem Fall bares Geld sparen. Aber bitte beachten Sie: Schließen Sie im Zweifel lieber eine Versicherung mehr als eine zu wenig ab, denn sollte es zu einem Schaden kommen, sind Sie in jedem Fall besser beraten, wenn Sie über einen größeren Versicherungsschutz und eine höherer Deckungssumme verfügen, als über zu wenig Deckungssumme. Denn gerade bei Personen Schäden oder Schäden am Bau, können die Kosten ganz schnell in empfindliche Höhen schießen.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Als Bauherr unterliegen Sie verschiedenen Risiken. Das größte ist die Haftpflicht. Denn sie ist nicht nur gesetzlich unumgänglich. Auch die möglichen Schäden sind schwer einzuschätzen.
Sichern Sie sich richtig ab – auch wenn Sie jemanden mit dem Bau beauftragt haben!
Zwei große Missverständnisse müssen dabei klargestellt werden.
Missverständnis 1: Ich habe doch einen Bauunternehmer, der haftet dann schon
Nein. Zwar ist es richtig, dass ein beauftragter Bauunternehmer eine eigene Berufshaftpflicht braucht – und diese Versicherung auch seine Arbeit abdeckt.
Aber Sie sind als Bauherr nicht „aus dem Schneider“. Denn nach der Baustellenverordnung – ja, die gibt es natürlich – sind Sie für die Aufsicht über diesen Bauunternehmer verantwortlich. Gehen Sie das Risiko nicht ein und vertrauen Sie nicht blind darauf, dass „der seine Arbeit schon machen wird“.
Missverständnis 2: Ich habe eine Grundstücks- und Hausversicherung, die das abdeckt. Fertig.
Nein, nur bedingt. Zwar können Sie bei vielen Versicherern das Bauherrenrisiko in einer Gebäudeversicherung mit einschließen lassen. Aber die Deckung gilt nur bis zu einer bestimmten Größenordnung der Baustelle.
Sprechen Sie mit Ihrer Versicherung, ob Ihre Baustelle gedeckt ist! Wenn sie das nicht ist und die Differenz zwischen dem tatsächlichen Wert und der Deckungssumme zu groß, sind Sie nicht nur unterversichert. Sondern es kann der Versicherungsschutz völlig erlöschen!
Welche Leistungen sind bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Eine klassische Bauherrenhaftpflichtversicherung versichert meist nur die Schäden, die eine dritte Partei betreffen. Das können Personenschäden, aber auch Sachschäden und Vermögensschäden sein. Gängiges Beispiel: Während ihres Bauvorhabens, bei dem sie ihr Dach neu decken wollen, fällt eine Ziegel auf ein parkendes Auto Ihres Nachbarn. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung kommt im Regelfall für diesen Schaden auf.
Zahlungen infolge von Invalidität leisten die meisten Bauherrenhaftpflichtversicherungen bereits ab ärztlich attestiertem 1% Invalidität.
Zu den weiteren Leistungen einer Bauherrenhaftpflicht zählt es aber auch, dass die Kosten übernommen werden, um unberechtigt Ansprüche abzuwehren. Das können die Kosten für einen Gutachter, aber auch Gerichtskosten sein, falls es zu einer Verhandlung kommen sollte. In dieser Hinsicht ist die Bauherrenhaftpflichtversicherung mit einer Rechtsschutzversicherung zu vergleichen, da sie ähnliche Leistungen erbringt.
Welche Leistungen sind bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
In der Regel versichert eine herkömmliche Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht diejenigen Schäden, die am eigenen Bau selbst entstehen. Um diese zu versichern, muss man in der Regel weitere Versicherungen abschließen. Darüber hinaus kommt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung meist nur für Personen-, Sach- und Vermögensschäden von Dritten auf. Alle anderen Schäden sind ebenfalls nicht durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgedeckt. Dazu zählen – ja nach Anbieter – auch die folgenden Schäden:
- Grundsätzlich alle Schäden, die nachweislich vorsätzlich herbeigeführt worden sind
- Schäden, die das eigene Bauvorhaben betreffen
- Schäden, die die Person des Bauherrn betreffen
- Veränderungen an den Grundwasserverhältnissen
- Erdrutsche in Folie des Bauvorhabens
- Schäden, die an einer mitversicherten Person entstanden sind
- Schäden, die das Abwasser betreffen
- Schäden die entstehen, weil ein Sachverhalt bearbeitet werden muss (Bearbeitungsschäden)
- Schäden an Dingen, die der Bauherr oder eine ihm nahestehende Person gemietet hat
- Schäden an Dingen, die der Bauherr oder eine ihm nahstehende Person geleast hat
- Schäden an Dingen, die der Bauherr oder eine ihm nahstehende Person geliehen hat
- Schäden an Dingen, die der Bauherr oder eine ihm nahstehende Person gepachtet hat
Außerdem kann es unter Umständen sein, dass ein Anbieter Leistungen bzw. Zahlungen im Schadenfall übernimmt, die ein anderer Anbieter nicht leistet. Daher ist es unbedingt ratsam, sich vor dem Abschluss umfassend zu informieren und den Versicherer konkret zu fragen, welche Schäden in welcher Höhe zu dem Versicherungsumfang gehören.
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Wenn ein Schadenfall eintritt, sollten Sie diesen so gut und so ausführlich wie möglich dokumentieren und sich schnellstmöglich mit Ihrem Versicherer, bei dem Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, in Verbindung setzten. Außerdem warnen die meisten Versicherer davor, ein Schuldanerkenntnis in irgendeiner Art und Weise zu tätigen – sei es schriftlich oder mündlich. Leisten Sie daher auch unter keinen Umständen irgendwelche Zahlungen, denn erstens können Sie nicht wissen, ob die Höhe tatsächlich gerechtfertigt ist und zweitens kann das Zahlen eines Betrages im schlimmsten Fall als Schuldanerkenntnis gewertet werden.
Sollten Ihnen Schriftstücke oder gar Mahnungen der gegnerischen Seite zukommen, sollten Sie sich ebenfalls so schnell wie möglich mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzten. Die meisten Bauherrenhaftpflichtversicherung leisten in einem solchen Fall nämlich ähnliche Dienste wie eine Rechtsschutzversicherung. Das bedeutet konkret, dass Sie sich zu rechtlichen Fragen beraten lassen können und außerdem einen Rechtsbeistand anfordern können, für den Fall, dass die gegnerische Seite ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen möchte.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Bauherrenhaftpflichtversicherung ein?
Der Vertrag und damit der Beginn des Versicherungsschutzes setzt in der Regel mit der Zusendung des Versicherungsscheines durch den Versicherer ein. Erhalten Sie nämlich von Ihrem Versicherer den Versicherungsschein, gilt Ihr Antrag als angenommen. Der Versicherungsschutz gilt dann ab dem im Vertrag vereinbarten Zeitpunkt. Eine Wartezeit gibt es in der Regel bei einer Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht. Stellen Sie daher in jedem Fall den Antrag auf Versicherungsschutz noch rechtzeitig vor dem Baubeginn. Unter Umständen kann es nämlich sein, dass Ihr Versicherer etwas länger mit der Bearbeitung braucht – und bauen ohne Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte in jedem Fall vermieden werden, um sich vor hohen Kosten, die im Schadensfall entstehen könnten, zu schützen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bauherrenhaftpflichtversicherung sein?
Generell wird empfohlen, die Deckungssumme auf mindestens 3 Mio.€ festzulegen. Denn gerade, wenn durch die Bauherrenhaftpflichtversicherung auch noch Schäden am Nachbargrundstück oder -gebäude mit versichert sind, sollte diese Deckungssumme nicht unterschritten werden.
Geht es um die versicherten Personenschäden, die eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abdecken soll, sollte die Deckungssumme mindestens 3 Mio.€ betragen, eine gute Bauherrenhaftpflichtversicherung liegt darüber. Denn gerade bei Personenschäden kann die Obergrenze der Deckungssumme von 3 Mio.€ schnell erreicht sein. Und im Zweifel haftet der Bauherr mit seinem Privatvermögen. Die Bandbreite der versicherten Deckungssumme kann zwischen einer und 20 Millionen € variieren. Ausschlaggebend ist letzendes Endes jedoch nicht nur die tatsächliche Versicherungssumme, sondern die Leistungen, die der Versicherer im Schadenfall erbringt. Eine hohe Deckungssumme ist also nicht immer ausschlaggebend für den Versicherungsschutz.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bauherrenhaftpflichtversicherung berechnet?
Es ist möglich, dass die verschiedenen Anbieter einer Bauherrenhaftpflichtversicherung einige Faktoren in die Berechnung mit einbeziehen, die andere Versicherer außen vor lassen. Grundsätzlich sind jedoch folgende Faktoren für die Berechnung des Beitrages zur Bauherrenhaftpflichtversicherung relevant:
- Die Bausumme (damit sind die Gesamtkosten gemeint, die für das Bauvorhaben eingeplant sind. Die Eigenleistungen, die Sie vorab oder geplant haben zu erbringen, werden ebenfalls hier berücksichtigt)
- Die geplante Quadratmeterzahl (größere Bauvorhaben erfordern eine höhere Beitragssumme)
- Die geplante Bauzeit (in der Regel läuft die Bauherrenhaftpflichtversicherung für zwei Jahre)
- Das Grundrisiko
- Das Zusatzrisiko
- Ein einmaliger Betrag, der für die gesamt Bauzeit gilt.
- Für Fertighäuser veranschlagen manche Versicherer einen Sondertarif
- Die Postleitzahl des Bauvorhabens wird in die Berechnung mit einbezogen
Einige weitere Faktoren können die Beiträge positiv beeinflussen. Ist der Bauherr beispielsweise im Öffentlichen Dienst beschäftigt, kann er bei den meisten Versicherern mit günstigeren Beiträgen rechnen. Positiv ist überdies, wenn der Bauherr noch weitere Versicherungen bei dem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat, bei dem er die Bauherrenhaftpflichtversicherung beantragt. Auch wenn der Abschluss weiterer Versicherung erst geplant ist, kann der Bauherr davon überzeugen: Sprechen Sie in diesem Fall mit ihrem Versicherer und lassen Sie sich sein unverbindliches Angebot geben.
Aber beachten Sie: Die Angaben, die Sie zur Berechnung der Bauherrenhaftpflichtversicherung machen, müssen in jeden Fall der Wahrheit entsprechen. Denn errechnet Ihr Versicherer auf der Grundlage des falschen Betrages, kann dies im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Deckungssumme zu niedrig angesetzt wird. Bei allen Fragen bezüglich der Bauherrenhaftpflichtversicherung sollten Sie im Hinterkopf behalten, dass Sie im Zweifel mit Ihrem Privatvermögen haften. Daher gilt auch in diesem Fall der Satz. „Vorsicht ist besser als Nachsicht.“
Ein weiterer Punkt, der die Höhe des Beitrages zur Bauherrenhaftpflichtversicherung beeinflusst ist das geplante Ausmaß der Eigenleistungen. Je mehr Eigenleistungen Sie erbringen möchten, um so höher wird nämlich die Wahrscheinlichkeit, dass Sie als Nicht-Fachmann Schäden verursachen. Zwar ist es immer sehr verlockend, so viele Arbeiten wie möglich selbst durchzuführen, um damit Geld zu sparen, ihrem Versicherer ist es aber lieber, wenn Fachleute mit der Durchführung beauftragt werden. Können Sie also den Umfang der Eigenleistungen einschränken und stattdessen Fachleute das Wei verrichten lassen, werden die Beiträge zur Bauherrenhaftpflichtversicherung günstiger werden.
Für den Fall jedoch, dass Sie selbst ein gewisses handwerkliches Geschick nachweisen können, das bedeutet, dass Sie beispielsweise selbst in einem handwerklichen Beruf tätig sind oder eine handwerkliche Ausbildung haben, werden Ihnen ebenfalls die meisten Versicherer hinsichtlich der Beiträge entgegen kommen. Denn eine handwerkliche Ausbildung des Bauherrn wird ähnlich gewichtet, die die Durchführung durch Fachleute.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherung für mich?
Die unterschiedlichen Anbieter einer Bauherrenhaftpflichtversicherung legen unterschiedliche Faktoren bei der Berechnung der Beiträge zugrunde. So lassen sich bei gleichem Versicherungsumfang einige Euro sparen, wenn man unabhängig einen Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherung durchführt. Außerdem lassen sich bei einem unabhängigen Vergleich nicht nur die einzelnen Anbieter untereinander, sondern auch Zusatzoptionen vergleichen, die im günstigsten Fall einen umfassenderen Versicherungsschutz bieten können. So können Sie zum einen durch einen Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherung nicht nur Geld sparen, sondern auch die Versicherung finden, die genau auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Und dies kann Ihnen im Fall eines Schadens wiederum einiges an Geld sparen. Somit können Sie mit einem unabhängigen und sorgfältig durchgeführten Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherung gleich doppelt sparen.
Die Vorteile im Überblick:
- Sie können bares Geld sparen
- Sie können Zeit sparen, da Sie die gängigen Angebote am Markt schnell und unabhängig überprüfen können
- Sie können den für Sie passenden Versicherungsschutz finden
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zu der Bauherrenhaftpflichtversicherung enthalten die Versicherungssteuer, die der Gesetzgeber für Versicherungen vorgesehen hat. Aus diesem Grund können die Beiträge auch von der Steuer abgesetzt werden. Dazu gibt es in der elektronischen Steuererklärung ein gesondertes Feld, unter dem Sie die gezahlten Beiträge für diese Versicherung geltend machen können. Sollten Sie sich unsicher sein, wie Sie dies in korrekter Form eintragen können, kann Ihnen ein Steuerberater oder auch ein Mitarbeiter des Finanzamtes weiterhelfen. In der Regel ist es so, dass die Beiträge zur Bauherrenhaftpflichtversicherung als Betriebskosten oder auch Vorsorgeaufwand in der Steuererklärung angegeben werden können. Dies gilt für den Fall, dass Sie als Privatperson das Bauvorhaben durchführen und in dieser Eigenschaft die Bauherrenhaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.
Haben Sie sich jedoch für den Bau eines Mehrfamilienhauses entschlossen und wollen die Bauherrenhaftpflichtversicherung steuerlich geltend machen, können Sie auch die Postion „Vermietung und Verpachtung“ in der Steuererklärung nutzen, um die Einmalzahlung abzusetzen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bauherrenhaftpflichtversicherung achten?
Eine Kündigung der Bauherrenhaftpflichtversicherung im klassischen Sinne gibt es nicht. In der Regel läuft die Versicherung für zwei Jahre, beziehungsweise endet mit dem Abschluss des Bauvorhabens automatisch. Die Versicherung beginnt mit der ersten Beitragszahlung. Daher gibt es auch folgendes zu beachten: Sollte sich das Bauvorhaben länger als zwei Jahre hinziehen, müssen Sie die Bauherrenhaftpflichtversicherung erneuern. Dies ist in der Regel jedoch problemlos möglich. Kontaktieren Sie dazu einfach Ihren Versicherer. Er kann ihnen dazu ein Angebot unterbreiten.
In der Regel endet eine Bauherrenhaftpflichtversicherung drei Jahre nach dem Vertragsabschluss, jedoch sollte schon vor Ablauf dieser Frist – für den Fall, dass sich das Bauvorhaben länger hinstreckt – über einen wiederholten Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung nachgedacht werden. Dies hängt damit zusammen, dass es bei einem weiterführenden Vertrag zu längeren Bearbeitungszeiten kommen kann. Um dem Fall zu entgehen, dass man sein Bauvorhaben ohne gültige Bauherrenhaftpflichtversicherung sollte man rechtzeitig vorsorgen. In der Regel genügt es hierfür, zwei Jahre nach Vertragsschluss einen erneuten Vertrag zu beantragen bzw. abzuschließen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bauherrenhaftpflichtversicherung achten?
Es ist grundsätzlich nicht unbedingt empfehlen, die Bauherrenhaftpflichtversicherung bei einem anderen Anbieter wiederum abzuschließen, bzw. den Vertrag zu wechseln. In der Regel werden die Beiträge zur Bauherrenhaftpflichtversicherung bereits beim Beginn der Vertragslaufzeit gezahlt und damit haben Sie einen Versicherungsschutz über die vertragliche vereinbarte Laufzeit. Im Zweifel kann es zu Unstimmigkeiten kommen, wenn im Schadenfall kein Versicherer zahlen möchte.
Daher ist es ratsam, die Vertragslaufzeit bei Ihrem Versicherer zu beenden. Sollten Sie nach den in der Regel vereinbarten drei Jahren eine Verlängerung Ihrer Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen, können Sie dann den Versicherer wechseln. Auch in diesem Fall bietet es sich unbedingt an, einen unabhängigen Vergleich der unterschiedlichen Bauherrenhaftpflichtversicherungen durchzuführen, um den am besten passenden Versicherer für Ihr Bauvorhaben zu finden.