Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung
1. Warum lohnt sich der Abschluss einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung?
Wer ein Haus bauen möchte, der benötigt in der Regel mehrere unterschiedliche Versicherungen, damit er vor den verschiedensten drohenden Gefahren, die eine Baustelle mit sich bringen kann, gewappnet ist. Eine der wohl wichtigsten Versicherungen, die Bauherren zwingend abschließen sollten, ist die Bauleistungsversicherung.
Bei der Bauleistungsversicherung, die bis vor einigen Jahren noch auch unter solchen Begriffen wie zum Beispiel
- Bauwesenversicherung
- Bauversicherung
bekannt gewesen ist, handelt es sich um eine Versicherung, die sich insbesondere an Bauherren, aber auch an Bauunternehmer richtet. Die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung sichert Bauherren und Bauunternehmer gleichermaßen vor den Risiken von unvorhersehbaren Schäden ab. Je nachdem, ob die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung vom Bauherren selbst oder aber durch ein Bauunternehmen abgeschlossen wird, unterscheiden sich auch die Versicherungsbedingungen der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung, was zumindest auf einige Teilbereiche zutrifft.
Die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung deckt immer nur Schäden am eigenen Bau ab. Da die Kosten für den Bau einer Immobilie in der Regel ganz genau kalkuliert und zudem meist finanziert werden, kommt ein Schaden stets ungelegen und kann am Ende das gesamte Bauvorhaben gefährden.
Grundsätzlich handelt es sich bei der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung um eine sogenannte Allgefahrenversicherung. Bei den meisten Anbietern kann der Leistungsumfang der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung durch zusätzliche Leistungsbausteine erweitert werden. Dadurch ist es dem Bauherrn beziehungsweise dem Bauunternehmen, welcher beziehungsweise welches den Versicherungsvertrag für die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung abgeschlossen hat, möglich, sich nicht nur gegen unvorhersehbare Schäden und Verwüstung abzusichern. Darüber hinaus kann man sich auch noch gegen zum Beispiel die folgenden Risiken absichern:
- Feuer
- Explosion
- Blitzschlag
- Sturm
- Hochwasser
Darüber hinaus werden aber auch Bereiche abgesichert, welche in die Bauphase selbst fallen, wie etwa Schäden, welche durch
- Fahrlässigkeit
- Konstruktionsfehler
- Materialfehler
- Vandalismus
- Diebstahl
entstehen.
Der erforderliche Leistungsumfang richtet sich in der Regel stets nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherungsnehmers. Er ist aber auch von der Stellung des Versicherungsnehmers abhängig, also ob es sich beim Versicherungsnehmer um den Bauherrn handelt oder um ein ausführendes Bauunternehmen. Des Weiteren spielt auch der bei Abschluss des Versicherungsvertrages gewählte Tarif eine maßgebende Rolle.
Der Nutzen einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung erweist sich immer genau dann, wenn es aufgrund eines unvorhersehbaren Ereignisses zu einem Schaden an einem Neubau kommt und dessen Fertigstellung aufgrund des eingetretenen Schadens oder aber die Bauarbeiten an einem Gebäude nur unter wesentlich größerem Aufwand, sei es durch
- Zeit
- Geld
- Material
erreicht werden kann. Kommt es zu einem entsprechenden Schaden, so ist dies stets mit höheren Kosten verbunden, auch wenn für den Schadenseintritt niemand die Verantwortung trägt. Haben Bauherr oder Bauunternehmen dann keine Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung abgeschlossen, müssen die Kosten, welche für eine Fertigstellung des Bauprojekts aufgebracht werden müssen, entsprechend selbst getragen werden und die durch das Bauunternehmen erbrachte Leistung muss noch einmal neu erbracht werden. Dies kann nicht selten zu einer finanziellen Bedrohung der Existenz führen. Vor diesen Gefahren können Sie sich allerdings schützen, indem Sie rechtzeitig eine Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung abschließen. Der Abschluss einer solchen Versicherung lohnt sich deshalb für beide Seiten gleichermaßen. Mit einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung senken Sie übrigens auch das sogenannte Bauherrenrisiko, denn auch im Falle eines unvorhersehbaren Schadensereignisses erwartet das Bauunternehmen dennoch, für seine bereits erbrachten Leistungen entsprechend entlohnt zu werden.
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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung mitversichert?
Bei einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung wird in der Regel stets an die individuellen Bedürfnisse des Versicherungsnehmers angepasst. Hierbei spielt es insbesondere eine Rolle, ob es sich bei dem Versicherungsnehmer um den Bauherrn selbst handelt, oder aber um ein ausführendes Bauunternehmen. Auch der gewählte Tarif bestimmt die genauen Vertragsinhalte. Grundsätzlich ist es aber so, dass durch den Abschluss einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung bestimmte Schäden und Risiken versichert werden können, welche nicht mittels weiterer Versicherungen abgesichert werden können.
Die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung schützt Sie beziehungsweise Ihr Bauvorhaben bei den unterschiedlichsten Schäden. Dabei kann es sich beispielsweise um einen Glasbruch der bereits fest in der Immobilie verbauten Verglasung handeln, aber auch um einen möglichen Diebstahl von Teilen, welche bereits fest mit der Immobilie verbunden gewesen sind, wie zum Beispiel:
- Fenster
- Türen
- Heizungsanlage
- Sanitäreinrichtung
Weitere Schäden, die mittels einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung versichert werden können, sind unter anderem:
- die Bodenmasse des bebauten beziehungsweise zu bebauenden Grundstücks
- Schäden durch Grundwasser
- undichte oder wasserdurchlässige Gebäudeteile, sofern es sich dabei nicht um eine unsachgemäße Bauausführung handelt
- Elementarschäden wie Sturm, Frost, Regen, Hagel
- Fahrlässigkeit oder böswillige Absicht des ausführenden Bauunternehmens
- Schäden durch Hochwasser
- Schäden durch austretendes Leitungswasser
- Schäden an Fertigteilen, welche auf der Baustelle gelagert werden
- Schäden aufgrund von Streik oder innerer Unruhe
- Übernahme der Kosten für einen Schadensgutachter
- Übernahme der Kosten für Aufräumarbeiten und eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes
- Bauherrenrisiko
- Bauunfälle
- Vandalismus
- Aussperrung
Sollte es wider Erwarten tatsächlich zu einem Schadensfall kommen, der durch die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung abgesichert ist, kommt der Versicherer für die vertraglich vereinbarten Leistungen bis zu vollen Höhe der vereinbarten Deckungssumme auf. Dieser übernimmt sämtliche Kosten, welche für eine Wiederherstellung des vorherigen Zustandes der Immobilie erforderlich sind. Dies betrifft ebenso solche Kosten, welche für beispielsweise
- Leistungen von Subunternehmern
- Baumaterial
anfallen. Ziel der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung ist es, den Versicherungsnehmer insoweit abzusichern, dass ein eingetretener Schaden so behoben wird, als wäre er niemals eingetreten, auch wenn es sich hierbei doch vielmehr um ein hypothetisches Ziel handelt. Schließlich können etwa der zeitliche Aufwand, der für das Erstellen der Schadensmeldung und die Zeitverzögerung, welche durch die erneuten Baumaßnahmen entsteht, nicht durch einen finanziellen Ausgleich abgegolten werden.
Sollte es zu einer Bauunterbrechung kommen, so ist diese Leistung zwar nicht grundsätzlich über die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung versichert. Allerdings haben Sie jederzeit die Möglichkeit, diesen Punkt in Form einer Zusatzvereinbarung aufzunehmen – zumindest bei den meisten Anbietern. Schon alleine durch eine zeitliche Verzögerung kann ein nicht zu verachtender wirtschaftlicher Schaden entstehen, der meist in Form eines Zinsschadens auftritt. Bei einigen Bauvorhaben kann es sogar passieren, dass zusätzliche finanzielle Verluste aufgrund von Verlusten an Einnahmen entstehen können. Dies kann etwa in folgenden Fällen der Fall sein:
- gewerblich genutzte Immobilie
- Wohnimmobilie, welche vermietet werden soll
Im Falle eines Mietobjektes stehen dem Bauherren unter Umständen neben den entgangenen Mieteinnahmen sogar Ersatzansprüche ins Haus, welche ihm seitens seiner zukünftigen Mieter entgegengebracht werden können.
3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung abschließe?
Im Idealfall schließen Sie die Versicherungspolice für eine Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung immer bereits vor dem Beginn der Baumaßnahmen ab. So können Sie sich sicher sein, dass sämtliche
- Bauleistungen
- Baustoffe
- Bauteile
welche für den Umbau, Neubau oder Ausbau der Immobilie erforderlich sind, bereits versichert sind. Für einen erweiterten Versicherungsschutz haben Sie darüber hinaus auch noch die Möglichkeit, sich gegen einen eventuellen Diebstahl abzusichern, denn nicht selten kommt es auf Baustellen zu einem Diebstahl von Baumaterialien, Baumaschinen oder Werkzeugen. Beachten Sie allerdings, das lediglich bereits fest mit der Immobilie versicherte Materialien über die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung versichert werden können, wie zum Beispiel
- Sanitäreinrichtungen wie Waschbecken, Toilette oder Armaturen
- Fenster
- Türen
- Heizungsanlage
Werkzeuge oder sonstige Materialien, die frei auf der Baustelle herumliegen, sind im Falle eines Diebstahls hingegen nicht abgesichert. In einem solchen Fall bleibt die Haftung also beim Besitzer dieser Gegenstände beziehungsweise beim Bauherren oder dem ausführenden Bauunternehmen. Auch solche Schäden wie etwa
- Feuer
- Explosion
- Blitzeinschlag
sind über die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung nicht versichert. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung erforderlich.
Die Höhe der Beiträge zur Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung hängt maßgeblich von der Höhe der Bausumme ab. Die Bausumme besteht aus sämtlichen Kosten, welche während der Baumaßnahmen anfallen. Dazu gehören unter anderem auch die folgenden Posten:
- Kosten des Grundstücks
- Erschließungskosten
- Stromversorgung
- Anschluss an die Kanalisation
Deshalb sollten Sie bereits vor dem Abschluss genau wissen, welche Kosten auf Sie zukommen werden und diese entsprechend bei der Antragstellung angeben. Bei den meisten Anbietern ist es üblich, einen gewissen Selbstbehalt zu vereinbaren. Dieser liegt in der Regel zwischen 250 und 1.000 Euro.
Die optimale Absicherung für Bauunternehmer
Der Leistungsumfang der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung richtet sich vor allem an ausführende Bauunternehmen. Mit ihr haben diese die Möglichkeit, sich und ihre Bauleistung optimal abzusichern, denn ein Bauunternehmen ist gegenüber dem Bauherrn stets verbindlich verpflichtet, die Baumaßnahmen fertigzustellen, bis diese durch den Bauherrn abgenommen worden sind. Sollte es, aus welchen Gründen auch immer, während der Baumaßnahmen zu schwerwiegenden Schäden am Rohbau kommen, beispielsweise durch unvorhersehbare Witterungsbedingungen, so muss der Bauunternehmer seiner Pflicht nachkommen und die Baumaßnahmen noch einmal neu durchführen. Ohne eine entsprechende Absicherung kann dies für das Bauunternehmen schnell den finanziellen Ruin bedeuten. Deshalb sollten sich Bauunternehmen stets entsprechend absichern und rechtzeitig eine Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung abschließen.
Pfusch am Bau
Selbst die beste Versicherung bringt dem Bauunternehmer nichts, wenn seine Mitarbeiter Baumaßnahmen nur mangelhaft oder unfachmännisch ausführen. In einem solchen Fall bleiben die Kosten am Bauunternehmen hängen, der seinem Bauherrn gegenüber stets die volle Haftung trägt.
Versicherungsdauer
Schon beim Abschluss einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung muss der Versicherungsnehmer für üblich die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahmen angeben, welche auch in der Versicherungspolice entsprechend schriftlich festgehalten wird. In der Regel entspricht die Versicherungsdauer dem gesamten Zeitraum der Baumaßnahmen bis hin zur vollständigen und bezugsfertigen Fertigstellung der Immobilie. Unter gewöhnlichen Umständen dauert diese allerdings nur maximal über einen Zeitraum von zwei Jahren.
Was Sie sonst noch vor dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung wissen sollten
Nicht nur die voraussichtliche Dauer der Baumaßnahmen, sondern auch diverse andere Angaben muss der Versicherungsnehmer dem Anbieter gegenüber offenlegen. Dies betrifft insbesondere die Bausumme, wobei die Eigenleistung hierbei außen vor bleibt und nicht zu berücksichtigen ist, da diese gesondert erfasst wird.
Grundsätzlich wird bei jeder Versicherung zwischen folgenden Bauvorhaben unterschieden:
- vollständiger Neubau
- Errichtung eines Anbaus
- Umbau einer bestehenden Immobilie
Vor allem, wenn es sich um einen Umbau handelt, können sich die Baumaßnahmen und somit die baulichen Veränderungen maßgeblich auf die Bausubstanz und die Konstruktion sowie die Statik des Gebäudes auswirken, weshalb hiervon ein besonderer Risiko- und somit auch Kostenfaktor ausgeht.
Daneben sind auch spezielle Besonderheiten schon bei der Antragstellung anzugeben, wie etwa
- spezielle Verankerung des Fundaments
- Wannengründung zum Schutz bei steigendem Grundwasser
- Pfahlgründung wegen schlechter Trageigenschaften des Untergrundes
Solche Maßnahmen sind in der Regel mit sehr hohen Kosten verbunden. Auch das Verbauen einer Fotovoltaikanlage zählt zu den speziellen Besonderheiten und muss ebenso angegeben werden.
Letzten Endes liegt es im eigenen Ermessen des Versicherungsnehmers, für welche Versicherung sich dieser entscheidet. In jedem Fall lohnt es sich aber, sich noch vor dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung genau darüber zu informieren, welche Risiken in den Leistungen des Anbieters eingeschlossen sind. Ein Hausbau ist immer eine langwierige Angelegenheit. Während der Baumaßnahmen kommt es in der Regel immer wieder zu einem Wetterumschwung und nicht selten dauern die Bauarbeiten über mehrere Jahreszeiten hinweg an. Dadurch ist der Bau immer wieder den unterschiedlichsten Witterungsverhältnissen ausgesetzt. Deshalb lohnt sich die Absicherung durch eine Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung sowohl für den Bauherrn als auch für den Bauunternehmer, die den Versicherungsnehmer optimal vor einem finanziell schwerwiegenden Schaden bewahrt.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Wenn Sie bauen, müssen Sie nicht nur alles organisieren. Sie müssen die Bauabschnitte überwachen und abnehmen. Und die Kreditleistungen auch noch planen.
Und wenn das Haus auch noch im Bau beschädigt wird – durch einen Sturm, Starkregen oder eine Überschwemmung – müssen Sie es vorher wirkungsvoll versichert haben!
Eine solche Versicherung ist die Bauleistungsversicherung (früher auch „Bauwesenversicherung“).
Sie ist vor allem deswegen wichtig, weil Sie auch mögliche Streitpunkte zwischen Ihnen als Bauherr und dem von Ihnen beauftragten Bauunternehmer regeln hilft. Denn nicht immer ist klar, wer für welche Schäden denn nun aufkommen muss.
Mein grundsätzlich wichtigster Tipp: Sichern Sie Ihren Bau mit einer Bauleistungsversicherung ab.
Und schließen Sie Ihr Risiko als Bauherr unbedingt mit ein! Denn für bestimmte Schäden haftet der Bauunternehmer nicht, wenn er seine Sicherungspflicht erfüllt hat. Die finanziellen Risiken sind immens!
„Schutz gegen Elementarschäden: Bauleistungsversicherung“
Sie können übrigens etwas wählerisch sein und Risiken durch Brände gegebenenfalls ausschließen. Prüfen Sie das in der konkreten Police.
Denn Schäden durch Feuer sichern Sie in einer Feuerrohbauversicherung. Sie wird später automatisch zur Wohngebäudeversicherung. Und die benötigen Sie ohnehin.
In diesem Zusammenhang gilt: Suchen Sie nach Kombi-Angeboten, die Bauherrenrisiko, den Rohbau und das Feuerrisiko absichern. Und rechnen Sie dann gegen, ob Sie damit besser fahren oder mit günstigen Einzel-Policen.
4. Welche Leistungen sind bei einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Der Leistungsumfang einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung kann je nach Anbieter und gewähltem Tarif stark voneinander abweichen. Auch kommt es vor, dass die verschiedensten Gründe für einen möglichen Schaden beim einen oder anderen Versicherer sogar ausgeschlossen werden. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass die Kosten für die Versicherungsbeiträge entsprechend in die Höhe schnellen, je umfassender der Versicherungsschutz ausfällt. Doch gerade bei besonders kostenintensiven Bauprojekten sollten Sie sich in der Position des Bauherrn darüber im Klaren sein, dass ein nicht versicherter Schaden sehr teuer werden und am Ende sogar den finanziellen Ruin bedeuten kann.
Mit einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung sind Sie, ganz gleich ob Bauherr oder Bauunternehmer, grundsätzlich gegen Elementar- und einige andere Schäden abgesichert, wie zum Beispiel:
- Sturm
- Erdbeben
- Überschwemmung
- Krieg
- Aufruhr
- Herstellungsfehler
- Konstruktionsfehler
- Ebenso werden auch die Kosten für
- Baugrund
- Bodenmasse
- Schadensuche
in den Leistungsumfang aufgenommen. Allerdings werden die entsprechenden Kosten im Schadensfall je nach gewähltem Tarif unter Umständen lediglich bis zu einer bestimmten Summe durch den Anbieter übernommen. Hierfür gelten die jeweiligen bei Vertragsunterzeichnung vereinbarten Bestimmungen.
5. Welche Leistungen sind bei einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
So wie bei nahezu jeder Versicherung gibt es auch bei der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung einige Schäden, die nicht versichert sind. Hierzu zählen insbesondere beispielsweise Feuerschäden, die zwingend über eine gesonderte Feuerrohbauversicherung abgesichert werden müssen. Des Weiteren werden unter anderem folgende Schäden grundsätzlich von der Haftung ausgeschlossen:
- Blitzeinschlag
- Explosion
- Schäden durch Flugkörper verursachte Brände
Diese Brände werden, sofern Sie während der Bauphase auftreten, nur durch die Feuerrohbauversicherung getragen. In der Regel wird ein Bauvorhaben immer durch eine Bank finanziert. Diese verpflichten den Bauherrn stets zum Abschluss einer Brandversicherung, weshalb auch diese zwingend abgeschlossen werden muss, welche alle sonstigen Feuerschäden abdeckt.
Doch nicht nur Feuerschäden können während der Baumaßnahmen auftreten, auch mit Diebstählen haben Bauherr und Bauunternehmer immer wieder zu kämpfen. Zwar sind fest mit der Immobilie verbundene Baumaterialien während der Bauphase über die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung versichert, nicht jedoch Werkzeuge und Baustoffe, welche ausdrücklich nicht mit dem Gebäude fest verbunden sind und daher lose gelagert sind. Ist beispielsweise ein Heizkörper bereits verbaut, so steht die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung im Falle eines Diebstahls für die Kosten ein. Wurde dieser hingegen erst angeliefert und befindet sich beispielsweise noch verpackt auf einer Palette, so sind Bauherr und Bauunternehmer selbst dafür verantwortlich.
Ebenfalls ausdrücklich nicht versichert sind Schäden, welche auf ganz normale Witterungseinflüsse wie
- Regen
- starke Sonneneinstrahlung
- Schneefall
- Eis
zurückzuführen sind. Dies gilt außerdem für Schäden, welche auf eine mangelhaft durchgeführte Arbeit entstehen oder welche mutwillig oder gar böswillig herbeigeführt werden. Der genaue Leistungsumfang kann jedoch stets den Versicherungsbedingungen des jeweils gewählten Tarifs entnommen werden.
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6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sobald es zu einem Schadensfall kommt, sollten Sie sich umgehend, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen ab Schadenseintritt mit dem Versicherer in Verbindung setzen und den entstandenen Schaden melden. Notieren Sie sich hierzu das Datum und die Uhrzeit sowie die Namen von
- Schadenverursacher
- Zeugen
Außerdem sollten Sie den Schaden so detailliert wie möglich in Schriftform schildern und darüber hinaus Fotos anfertigen. Welche Informationen Sie genau zusammentragen müssen, können Sie aber stets auch beim Versicherer in Erfahrung bringen. Dieser wird Ihnen in der Regel auch ein spezielles Schadenformular zukommen lassen, welches Sie anschließend vollständig und gewissenhaft ausfüllen müssen.
Sollten Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, sollten Sie den Versicherer darüber in Kenntnis setzen und die Forderungen vorerst nicht anerkennen, selbst dann, wenn Sie sich unter Druck gesetzt und zu Handeln verpflichtet fühlen. In diesem Fall würden Sie unter Umständen Ihren Versicherungsschutz gefährden. Eventuell Ihnen zugehende Schriftstück von gegnerischer Versicherung, Anwalt, Gericht, Behörde oder Ähnlichen leiten Sie umgehend an den Versicherungsanbieter weiter, welcher sich um die weitere Klärung kümmern wird.
7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung ein?
Der Versicherungsschutz für die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung beginnt in der Regel immer mit dem Zeitpunkt, zu dem die Baustelle eingerichtet wird, jedoch frühestens zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt.
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8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung sein?
Die Höhe der Deckungssumme der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung richtet sich stets nach der Höhe der Bausumme. Diese geht stets aus dem zwischen Bauherr und Bauunternehmer vereinbarten Vertrag hervor. Es besteht die Möglichkeit, die Höhe der Eigenleistung des Bauherrn unter Umständen zu berücksichtigen, was jedoch in der Regel nicht der Fall ist, da dies die Höhe der Versicherungsbeiträge entsprechend steigen lässt.
Zur Bausumme gehören unter anderem:
- die zwischen Bauherr und Bauunternehmer vereinbarten Gesamtherstellungskosten
- Kosten zur Herstellung der Außenanlagen
- Zu verbauende Einrichtungsgegenstände
- Nicht hinzugerechnet werden hingegen zum Beispiel:
- Grundstückskosten
- Erschließung
- Baugeräte
- Handwerkszeug
- maschinelle Einrichtungen
- Makler
- Architekt
- Ingenieure
- Behörden
9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung berechnet?
Die Höhe der Beiträge zur Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung richten sich insbesondere nach der Höhe der Deckungssumme, jedoch spielen auch die vertraglich vereinbarten Leistungen dabei eine nicht unerhebliche Rolle. Auch die Höhe der Selbstbeteiligung im Schadensfall trägt maßgebend zur Höhe der Beiträge bei, ebenso eine Kombination mit einer der folgenden zusätzlich abgeschlossenen Versicherungen:
Je nach Versicherungsunternehmen und Tarif können die Beiträge jedoch auch bei gleichen Leistungen sehr stark voneinander abweichen. Deshalb lohnt es sich stets, noch vor dem Abschluss einer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung einen direkten Vergleich durchzuführen.
10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung für mich?
Durch einen Vergleich der Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Versicherungsbeiträge enorm zu senken, ohne dabei den Versicherungsschutz zu Ihrem Nachteil zu beeinflussen. Ein Vergleich bietet Ihnen:
- eine neutrale Marktübersicht
- eine enorme Zeitersparnis bei der Ermittlung eines geeigneten Tarifs
- eine vollkommene Transparenz bezüglich der Inhalte der verfügbaren Tarife
Anhand der von Ihnen eingegebenen Werte werden Ihnen sämtliche Tarif übersichtlich dargestellt, welche sich optimal für Ihre Bedürfnisse eignen. Anschließend müssen Sie diese nur noch bezüglich der Versicherungsbedingungen und des Leistungsumfangs miteinander vergleichen und den für Sie günstigsten Tarif mit dem besten Preis-/Leistungsverhältnis auswählen.
11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um einen Bauunternehmer, so hat dieser die Möglichkeit, die Versicherungsbeiträge für die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung von der Steuer abzusetzen. Als Bauherr hingegen können Sie die Kosten wiederum auf die Firmen, welche die Baumaßnahmen durchführen, umzulegen, wodurch Sie diese ebenfalls steuerlich geltend machen können.
12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung achten?
Die Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung ist stets zeitlich begrenzt und muss daher nicht gesondert gekündigt werden. Dieser endet entweder nach einer Zeit von zwei Jahren oder spätestens nach der Fertigstellung der Baumaßnahmen. Eine Verlängerung ist jederzeit möglich.
Eine Kündigung des Versicherungsvertrags ist jederzeit nach Eintritt eines Schadensereignisses möglich. Diese ist stets in Schriftform zu erklären und muss spätestens einen Monat nach der Auszahlung oder aber der Ablehnung einer Entschädigung dem Versicherer vorliegen. Wirksam wird die Kündigung in diesem Fall unmittelbar nach Zugang beim Anbieter, spätestens jedoch zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit.
13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung achten?
Bei einem Wechsel Ihrer Bauleistungsversicherung und Bauwesenversicherung sollten Sie darauf achten, dass es keine aktuellen oder bevorstehenden Probleme mit dem Bauvorhaben gibt. In einem solchen Fall wäre ein Wechsel nämlich eher ungünstig, da es zu Problemen mit dem neuen Versicherer kommen könnte.