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Sturmversicherung – Sturmschäden absichern

Warum lohnt sich der Abschluss einer Sturmversicherung?

MoneyCheck | Sturmversicherung Sturmversicherung – Sturmschäden absichern – „Emma“ und „Kyrill“ gelten als die bekanntesten Sturmtiefs der vergangenen Jahre, nicht zuletzt deshalb, weil sie einen enormen Schaden in Deutschland angerichtet haben. Abgedeckte Dächer, überschwemmte Straßen und Gärten sowie vollgelaufene Keller, umgestürzte Bäume, kaputte Autos und sogar verletzte Personen gehören zu den dramatischen „Hinterlassenschaften“ der Stürme. Auch wenn sich das finanzielle Ausmaß nicht immer wie bei Emma und Kyrill auf Milliardenhöhe beläuft, können auch kleinere Stürme durchaus Schaden anrichten. Ein Sturm ist in Deutschland keine Seltenheit, bedingt durch den Klimawandel wird das Risiko für einen Sturm, aber auch für einen Orkan oder sogar Tornado, zudem immer größer. Selbst mit den bestmöglichen Vorsichts- und Sicherheitsmaßnahmen kann nicht gänzlich ausgeschlossen werden, dass ein Sturm einen Schaden am Haus, am Inventar, am Fahrzeug oder sogar an Personen verursacht.

Mit dem Abschluss einer Sturmversicherung sind Sie vor den unabsehbaren Kosten, die durch einen Sturm- aber auch Hagelschaden entstehen können, finanziell geschützt. Versichert über eine Sturmversicherung sind dabei sämtliche Stürme ab Windstärke acht gemäß Beaufortskala ab einer Geschwindigkeit von mehr als 62 bis 74 km/h.

Eine Sturmversicherung kann als einzelne Police abgeschlossen werden. In dem Fall bietet sie Versicherungsschutz für Schäden am Gebäude sowie an allen verbundenen Nebengebäuden und fest verbauten Einrichtungsgegenständen. In der Praxis wird eine Sturmversicherung jedoch eher selten einzeln abgeschlossen. Meist ist die Sturmversicherung bereits Bestandteil einer Wohngebäudeversicherung oder im gewerblichen Bereich einer Betriebsgebäudeversicherung. Eine Absicherung gegen Sturmschäden ist aber auch in vielen anderen Versicherungen enthalten, zum Beispiel in einer Hausratversicherung für das Inventar, in einer Kaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug, in einer Bauleistungsversicherung, die den Rohbau schützt, oder in einer Haftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten. Auch eine Glasversicherung beinhaltet in der Regel Schäden durch Sturm.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Sturmversicherung mitversichert?

Eine Sturmversicherung deckt grundsätzlich folgende Schäden ab:

  • Sturmschäden
  • Hagelschäden

Auch wenn eine Luftbewegung erst ab Windstärke neun und einer Geschwindigkeit von 74,9 km/h als Sturm gilt, deckt die Sturmversicherung bereits Schäden ab Windstärke acht gemäß Beaufort Skala ab. Dementsprechend zahlt die Sturmversicherung bereits ab der meteorologischen Definition „stürmischer Wind“.

Auch Schäden, die durch Hagel entstehen, sind über eine Sturmversicherung mitversichert. Hagel ist ein Niederschlag in fester Konsistenz, der in Eiskörnern oder kleinen Eisklumpen niedergeht. In der Regel müssen die Hagelkörner einen Durchmesser von mindestens 0,5 Zentimeter aufweisen, damit Versicherungsschutz über die Sturmversicherung besteht.

Die separate Sturmversicherung beziehungsweise auch die Sturmversicherung, die in einer Gebäudeversicherung inkludiert ist, versichert dabei Beschädigung und Zerstörung

  • des Gebäudes: Dazu gehören Schäden an der Außenfassade, am Dach oder am Schornstein.
  • der mit dem Gebäude fest verbundenen Nebengebäude oder Gebäudeteile: Versichert sind beispielsweise eine Garage oder ein Carport.
  • der am Gebäude festinstallierten Gegenstände, zum Beispiel ein Vordach, eine Regenrinne oder eine Satellitenschüssel
  • der im Gebäude fest verbauten Einrichtungsgegenstände infolge des Eindringens von Wasser, Hagel oder Schnee durch zerstörte Fenster oder ein beschädigtes Dach als Folgeschaden eines Sturms: Versichert sind unter anderem die Wände, der Fußboden oder auch die Einbauküche.
  • der auf dem Grundstück freistehenden Gebäude: Dazu können ein Gartenhaus, eine Hundehütte oder eine Gartenlaube gehören. Schäden von freistehenden Gebäuden können optional mitversichert werden und gehören nicht automatisch zum Versicherungsumfang einer Sturmversicherung.

Neben den direkten Schäden, bei denen der Sturm unmittelbar auf das Gebäude einwirkt und einen Schaden verursacht, sind über eine Sturmversicherung auch indirekte Schäden mitversichert. Diese sogenannten mittelbaren Schäden entstehen dann, wenn infolge des Sturms andere Gegenstände von außerhalb des eigenen Grundstücks das Gebäude beschädigen, zum Beispiel abgeknickte Äste oder herumfliegende Gegenstände

. Auch Folgeschäden innerhalb des Gebäudes gelten als indirekte Schäden.

Weiterhin erhalten Sie eine Absicherung gegen Sturmschäden, wenn die Sturmversicherung in folgenden Versicherungen enthalten ist:

  • in der Hausratversicherung: Das gesamte Inventar sowie nicht fest mit dem Gebäude verbundene Einrichtungsgegenstände sind über die Hausratversicherung gegen Schäden durch Sturm und Hagel versichert.
  • in der Teil- oder Vollkaskoversicherung: Beschädigt ein Sturm den PKW, den Transporter oder ein anderes eigenes Fahrzeug, besteht Versicherungsschutz über die Kfz-Kaskoversicherung.
  • in der Bauleistungsversicherung: Sofern sich das versicherte Gebäude noch im Rohbau befindet, kann die Bauleistungsversicherung das Risiko Sturm mit abdecken.
  • in der Haftpflichtversicherung: Eine Haftpflichtversicherung schützt gegen das allgemeine Risiko, wenn Sie Dritten einen Sach- oder Personenschaden zufügen. Sollte beispielsweise ein Ast von Ihrem Baum abknicken und einen Passanten verletzen, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Schadensersatzansprüche.
  • in der Glasversicherung: Die Glasversicherung ist meistens ebenfalls Bestandteil einer Gebäudeversicherung und ersetzt zum Beispiel Schäden an Fenstern, die in Folge von Sturm beschädigt wurden. Da eine Sturmversicherung in der Regel ebenfalls Schäden am Glas absichert, kommt es häufig zu Überschneidungen zwischen Glas- und Sturmversicherung. Die Klärung, welche Versicherung die Kosten übernimmt, ist im Zweifel Aufgabe der jeweiligen Versicherungen.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Sturmversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Sturmversicherung abschließen, sollten Sie sich darüber bewusst sein, dass keine Sturmversicherung für einen Schaden zahlt, der durch einen einfachen Wind verursacht wurde. Zum Versicherungsumfang einer Sturmversicherung gehören laut der Beaufort-Skala folgende Windstärken:

  • Windstärke 8: stürmischer Wind von 62 bis 74 km/h
  • Windstärke 9: Sturm von 75 bis 88 km/h
  • Windstärke 10: schwerer Sturm von 89 bis 102 km/h
  • Windstärke 11: orkanartiger Sturm von 103 bis 117 km/h
  • Windstärke 12: Orkan ab 118 km/h

Beachten Sie, dass Sie bei der Sturmversicherung stets in der Beweispflicht stehen. Um Leistungen von der Sturmversicherung zu erhalten, müssen Sie deshalb der Sturmversicherung belegen können, dass mindestens Windstärke acht zum Zeitpunkt des Schadens vorherrschte. Als Nachweis akzeptiert die Sturmversicherung

  • einen Beleg vom Deutschen Wetterdienst: Diese Methode ist die sicherste. Fragen Sie beim Deutschen Wetterdienst nach und holen Sie sich einen schriftlichen Nachweis über die jeweilige Wetterlage zum Schadenszeitpunkt.
  • ähnliche Schäden in der Nachbarschaft: Sind an den nebenliegenden Gebäuden und Grundstücken ebenfalls ähnliche Schäden entstanden, melden Sie dies der Sturmversicherung. Meist reicht das als Beweis für einen Sturmschaden bereits aus.
  • menschliches Ermessen: Bei eindeutiger Sach- und Schadenslage, zum Beispiel abgeknickte Äste durch einen überregional bekannten Sturm, können der Sturmversicherung eingereichte Fotodokumentationen ausreichen.

Die wichtigste Überlegung vor dem Abschluss einer Sturmversicherung sollte sein, ob Sie die Sturmversicherung als einzelne Police abschließen möchten oder ob der Einschluss der Sturmversicherung in einer Gebäudeversicherung ausreicht. Im Normalfall bietet eine Gebäudeversicherung ausreichenden Versicherungsschutz. Lohnenswert kann die separate Sturmversicherung mit einem meist größeren Leistungsumfang für größere Betriebe, zum Beispiel in der Land- und Forstwirtschaft, sein. Ein neutraler Versicherungsexperte wird Sie dahingehend beraten können, welche Versicherungslösung für Sie die jeweils beste ist.

Damit Sie sich vor dem Risiko Sturm in allen Bereichen gut abgesichert wissen, sollten Sie Ihre Policen für die Hausrat-, die Kasko-, die Bauleistungs- und Glasversicherung nochmal genau überprüfen. Schäden durch Sturm sind in aller Regel über diese Versicherungen abgedeckt.

 

Welche Leistungen sind bei einer Sturmversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Im Falle eines Schadens, der durch Sturm oder Hagel verursacht wurde, können Sie von einer Sturmversicherung folgende Leistungen beanspruchen:

  • die Kosten für die Reparatur bei beschädigten Sachen
  • die Kosten für die Wiederanschaffung bei zerstörten oder verlustigen Sachen

Eine Kostenerstattung erfolgt bei einer Sturmversicherung meist zum Neuwert. Möglich ist bei einigen Anbietern aber auch die Vereinbarung einer Schadensregulierung zum Zeitwert. Ist die Sturmversicherung Bestandteil einer Gebäudeversicherung, werden die möglichen Schadenskosten häufig zum sogenannten gleitenden Neuwert erstattet. Der gleitende Neuwert ist keine konstante Größe, sondern wird flexibel so bemessen, dass er sich dem jeweiligen Preisniveau der Baubranche anpasst, so dass zu jedem Zeitpunkt die komplette Neuerrichtung des Gebäudes abgesichert ist.

Abhängig vom Anbieter und der jeweiligen Versicherung bietet eine Sturmversicherung häufig weitere Leistungen an. So übernimmt eine Sturmversicherung optional zum Beispiel zusätzlich die Kosten

  • für Schutz- und Schadensminderungsmaßnahmen
  • für Aufräum- und Abrissarbeiten inklusive Abtransport (dazu gehört auch die Abholzung von umgekippten Bäumen)
  • für Nutzungsausfälle, unter anderem entgangene Mieteinnahmen
  • für einen Gutachter, der die Schadensursache sowie -höhe ermittelt
  • für Dekontaminierungen und Bodenreinigungen (zum Beispiel infolge von ausgelaufenem Öl)

 

Welche Leistungen sind bei einer Sturmversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Bei einer Sturmversicherung müssen Sie bei folgenden Schäden mit einem Leistungsausschluss rechnen:

  • Schäden, die an beweglichen Gegenständen draußen entstanden sind (darunter Gartenmöbel, Blumenkübel oder Spielgeräte), sofern nicht explizit mitversichert
  • Schäden, die durch Wind mit weniger als Windstärke acht entstanden sind (gemäß Angaben vom Deutschen Wetterdienst)
  • Schäden, die durch nicht ordnungsgemäß verschlossene Fenster und Türen entstanden sind
  • Schäden von noch nicht betriebsbereiten Sachen
  • folgende Glasschäden: an Sicherheitsscheiben, Isolierverglasungen, Schaufenster- und Ladenscheiben sowie an Scheiben, die künstlerisch bearbeitet wurden
  • Schäden, die durch Vorsatz oder arglistige Täuschung des Versicherungsnehmers entstanden sind
  • Schäden infolge von Krieg, inneren Unruhen sowie Kernenergie

Sofern es sich um eine separate Sturmversicherung handelt beziehungsweise um den Einschluss in eine Gebäudeversicherung, gehört zum Versicherungsumfang ausschließlich das Gebäude mit allen fest verbundenen Nebengebäuden und Einrichtungsgegenständen. Nicht versichert sind hingegen

  • Sturmschäden am Inventar
  • Sturmschäden am eigenen Fahrzeug
  • Sturmschäden gegenüber Dritten
  • Sturmschäden am Rohbau eines Gebäudes

Diese Schäden können jedoch über eine andere Versicherung mit abgedeckt werden.

Beachten Sie bei der Sturmversicherung, dass ausschließlich für die Risiken Sturm und Hagel Versicherungsschutz besteht. Dementsprechend erhalten Sie von der Sturmversicherung keine Versicherungsleistungen, wenn der Schaden durch Regen, Schnee, Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen entstanden ist, selbst dann nicht, wenn zur gleichen Zeit ein Sturm gemessen wurde. Entscheidend ist die Ursache, die den Schaden herbeigeführt hat. Ausnahme: Wird ein Gebäude durch Sturm beschädigt und tritt in der Folge beispielsweise Regen durch ein abgedecktes Dach ins Haus ein, sind die daraus resultierenden Wasserschäden, zum Beispiel am Fußboden, an den Wänden oder am Inventar, mitversichert. Gehört die Sturmversicherung zu einer Gebäudeversicherung mit dem Zusatz Elementargefahren, sind die anderen genannten Wetterrisiken im Versicherungsumfang automatisch enthalten.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Hat ein Sturm einen Schaden an Ihrem versicherten Gebäude verursacht, gilt es bedacht zu handeln: Als Versicherungsnehmer einer Sturmversicherung obliegt es Ihnen, wie folgt vorzugehen:

  • den Schaden dokumentieren
  • schadensmindernde Maßnahmen ergreifen
  • den Schaden melden

MoneyCheck | SturmversicherungFür eine schnelle und unkomplizierte Schadensregulierung der Sturmversicherung ist es hilfreich, wenn Sie den jeweiligen Ist-Zustand der Schadensstelle soweit wie möglich unverändert belassen, damit ein Sachverständiger der Sturmversicherung den Schaden vor Ort eingehend prüfen kann. Nicht immer ist das jedoch möglich oder auch sinnvoll, zum Beispiel dann nicht, wenn der Schaden dadurch sogar noch vergrößert werden sollte.

Alternativ beziehungsweise zusätzlich sollten Sie den Schadenszustand genau dokumentieren, zum Beispiel mit Foto- und Videoaufnahmen, vorzugsweise aus verschiedenen Perspektiven. Zeigen Sie den Schaden auch anderen Personen, die diesen im Zweifel vor der Sturmversicherung bezeugen können. Für die Dokumentation kann es darüber hinaus hilfreich sein, wenn Sie sich vom Deutschen Wetterdienst eine Bestätigung einholen, dass mindestens Windstärke acht vorlag.

Weiterhin sind Sie als Versicherungsnehmer zur Schadensminderung verpflichtet. Das bedeutet, dass Sie sämtliche Maßnahmen ergreifen müssen, die dazu beitragen, dass der Schaden so gering wie möglich bleibt. Ein beschädigtes Dach oder ein kaputtes Fenster sollte zum Beispiel provisorisch abgedeckt werden, damit es nicht zu Folgeschäden an der Einrichtung kommt. Auch sollten abgeknickte Äste vom Grundstück oder von der Straße schnellstmöglich entfernt werden, damit diese nicht andere Personen verletzen. Die Verpflichtung zur Schadensminderung besteht jedoch nicht, wenn Sie sich durch entsprechende Maßnahmen selbst oder andere in Gefahr bringen.

Informieren Sie Ihre Sturmversicherung dann möglichst unverzüglich über den Schaden, meist geben die Anbieter dafür eine bestimmte Meldefrist von einigen Tagen vor. Wer den Schaden direkt nach Entstehen meldet, kann von der Sturmversicherung hilfreiche Tipps erhalten, welche Dokumentationen und schadensmindernde Maßnahmen vorzunehmen sind. Meist erfolgt eine erste Schadensmeldung telefonisch, alternativ können Sie aber auch ein auf der Homepage des Versicherers bereit gestelltes Online-Formular nutzen. Setzen Sie die Sturmversicherung dann stets wahrheitsgemäß und umfassend über den jeweiligen Schaden in Kenntnis, unter anderem über

  • den Ort und Zeitpunkt des Schadens
  • die Ursache des Schadens (Sturm oder Hagel)
  • den Schadenshergang
  • das Ausmaß des Schadens sowie mögliche Folgeschäden

Reichen Sie bei der Sturmversicherung zudem Ihre Dokumentation über den Schaden mit ein. Bevor Sie eine notwendige Reparatur veranlassen oder beschädigte Sachen neu erwerben, sollten Sie immer die Deckungszusage der Sturmversicherung abwarten. Bei Schäden größeren Ausmaßes, wenn ein Sachverständiger den Schaden vor Ort prüft, kann es unter Umständen etwas länger dauern, bis die Sturmversicherung ihre berechtigten Leistungsansprüche auszahlt.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Sturmversicherung ein?

Nach schriftlichem Vertragsabschluss und Zahlung der ersten Beitragsprämie müssen Sie bei der Sturmversicherung, zumindest wenn sie Bestandteil einer Gebäudeversicherung ist, mit einer Wartezeit rechnen. Während dieser Wartezeit von meist einigen Wochen zahlen Sie zwar Beiträge, können im Schadensfall jedoch noch keine Leistungen beanspruchen. Die Wartezeit entfällt, wenn

  • der Anbieter der Sturmversicherung zeitlich übergangslos gewechselt wird.
  • bereits eine Feuerrohbau- oder Bauleistungsversicherung bestand und die Police automatisch in eine Gebäudeversicherung übergeht.
  • wenn die Immobilie verkauft wird. In dem Fall geht die Sturmversicherung automatisch an den neuen Besitzer über. Dieser hat jedoch das Recht, die Police der Sturmversicherung mit sofortiger Wirkung binnen eines Monats zu kündigen.

Für die Dauer der in der Versicherungspolice geregelten Laufzeit besteht dann Versicherungsschutz über die Sturmversicherung. Üblich ist die Vereinbarung von einem Jahr. Wer sich zeitlich länger an seinen Anbieter bindet, kann meist von einem günstigeren Beitrag profitieren. Zusätzliche Vereinbarungen, wie eine Nachhaftung, sind bei der Sturmversicherung nicht üblich, da man davon ausgeht, dass ein Sturmschaden unmittelbar offensichtlich wird.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Sturmversicherung sein?

MoneyCheck | SturmversicherungFür eine optimale Absicherung ist es unerlässlich, die Deckungssumme der Sturmversicherung möglichst genau zu kalkulieren. Wer eine zu niedrig bemessene Deckungssumme vereinbart, zum Beispiel um Beiträge zu sparen, geht das Risiko ein, im Schadensfall unterversichert zu sein und sogar einen Teil der Kosten selbst tragen zu müssen. Dahingegen geht eine Überversicherung mit höheren Beiträgen einher. Da sie im Schadensfall aber grundsätzlich nur die tatsächlich entstandenen Kosten von der Sturmversicherung erhalten, profitieren Sie in keinem Fall von einer zu hoch angesetzten Deckungssumme.

Die Deckungssumme der Sturmversicherung ergibt sich dabei aus der Summe sämtlicher Gebäudebestandteile, Nebengebäude sowie fest verbauter Einrichtungsgegenstände je nach Vereinbarung entweder zum Neu- oder zum Zeitwert. Meist geben die Versicherer für zusätzliche Leistungen, zum Beispiel die Aufräumarbeiten, separate Deckungssummen vor.

Bei der Sturmversicherung als Bestandteil einer Gebäudeversicherung findet zudem die Festlegung der Deckungssumme zum gleitenden Neuwert Berücksichtigung. Damit für den Wiederaufbau eines zerstörten Gebäudes zu jedem Schadenszeitpunkt ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, stellt der gleitende Neuwert eine flexible Größe dar und errechnet sich aus:

Der Wert 1914 ist ein konstanter Wert, der vorgibt, wieviel das Gebäude im unabhängigen Basisjahr 1914 gekostet hätte (in Goldmark). Multipliziert wird dieser Betrag mit dem Baupreisindex. Dieser beschreibt die Kostenentwicklung der Baubranche und wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Sturmversicherung berechnet?

Wie hoch der Beitrag für die Sturmversicherung ausfällt, kann nicht pauschal beantwortet werden. Vielmehr wird die Beitragshöhe von mehreren Faktoren beeinflusst. Zunächst muss unterschieden werden, ob es sich um eine Einzelpolice der Sturmversicherung handelt oder ob diese Bestandteil einer Gebäude- oder einer anderen Versicherung ist. In der Regel wirkt sich eine Absicherung des Sturmrisikos nicht beitragserhöhend aus, da Sturm automatisch zum Versicherungsumfang einer Gebäudeversicherung gehört. Allgemeine beitragsbeeinflussende Faktoren sowohl bei der Gebäude- als auch separaten Sturmversicherung sind:

  • die Deckungssumme: Der Beitrag der Sturmversicherung steigt proportional mit der Höhe der vereinbarten Deckungssumme.
  • die Selbstbeteiligung: Wer im Falle eines Sturmschadens bereit ist, einen Teil der Kosten über eine Selbstbeteiligung selbst zu zahlen, kann mit einem günstigeren Beitrag rechnen.
  • die zusätzlichen Leistungen: Vor allem bei einer Einzelpolice können bei Bedarf weitere Leistungen, wie Nutzungsausfälle oder Schadensminderungsmaßnahmen, mitversichert werden. Diese wirken sich beitragserhöhend aus.
  • die jeweiligen Vertragsvereinbarungen: Einfluss auf den Beitrag der Sturmversicherung nehmen auch individuelle Festlegungen der Laufzeit, der Zahlungsmodalitäten sowie von möglichen Rabatten des Anbieters.

Gehen Sie bei der Sturmversicherung darüber hinaus davon aus, dass auch das jeweilige Risikopotential für einen Sturmschaden bei der Beitragskalkulation eine Rolle spielt. Zur Ermittlung des Risikos ist vor allem die geografische Lage des Gebäudes von Belang, da die Wahrscheinlichkeit für einen Sturm in eigenen Regionen Deutschlands größer ist als in anderen. Auch der Gebäudetyp sowie die Bauweise finden bei einer Risikoanalyse Beachtung: Die Absicherung des denkmalgeschützten Reetdachhauses ist beispielsweise teurer als die des Massivhauses.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Sturmversicherung für mich?

Bei gleichen Leistungen kann der Beitrag einer Sturmversicherung je nach Preisniveau des Anbieters unterschiedlich hoch ausfallen. Damit Sie einen Tarif finden, der nicht nur Ihrem Bedarf mit entsprechenden Leistungen gerecht wird, sondern gleichzeitig möglichst beitragsgünstig ist, sollte ein umfassender Versicherungsvergleich nicht versäumt werden.

Die schnellste und effektivste Möglichkeit für einen Vergleich diverser Anbieter einer Sturmversicherung bietet ein Online-Tarifrechner. Schnell, kostenlos und unverbindlich ermittelt dieser anhand Ihrer persönlichen Eingaben eine Auflistung an Tarifen, die Ihren Vorstellungen und Ihrem Bedarf entsprechen. Aus der übersichtlichen Auflistung suchen Sie im besten Fall den Tarif der Sturmversicherung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Ein direkter Online Abschluss ist in der Regel möglich.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

MoneyCheck | SturmversicherungUm die Frage nach einer steuerlichen Absetzbarkeit zu beantworten, muss zunächst unterschieden werden, ob es sich um eine Sturmversicherung im privaten oder im gewerblichen Bereich handelt. Wer privat eine Sturmversicherung abschließt oder diese in eine andere Versicherung inkludiert, kann mit keiner steuerlichen Vergünstigung rechnen. Versicherungen sind im privaten Bereich nur dann absetzbar, wenn diese als Vorsorgeaufwendungen zur Absicherung von allgemeinen Lebensrisiken gelten. Dies ist bei der Sturmversicherung jedoch nicht der Fall.

Anders verhält es sich bei einer betrieblichen Absicherung: In dem Fall gehören die eingezahlten Beiträge für eine Sturmversicherung zu den Betriebsausgaben, die dazu dienen, betriebliche Werte zu schützen und Risiken zu minimieren. Werden sie bei der Steuererklärung angegeben, wird sich die Steuerbelastung entsprechend reduzieren.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Sturmversicherung achten?

Die Möglichkeit einer Kündigung besteht bei jeder Sturmversicherung immer zum Ende der jeweiligen Laufzeit unter Einhaltung der Kündigungsfristen. Meist geben die Anbieter eine Frist von drei Monaten vor. Die Kündigung der Sturmversicherung muss dem Anbieter immer rechtzeitig in schriftlicher Form vorliegen, damit sie wirksam wird. Wer zu spät oder gar nicht kündigt, muss davon ausgehen, dass sich die Police der Sturmversicherung automatisch um ein Versicherungsjahr verlängert.

Unter Umständen kann auch eine Kündigung der Sturmversicherung während der Laufzeit möglich sein. Das Recht, Ihre Police der Sturmversicherung außerordentlich zu kündigen, haben Sie zum Beispiel, wenn

  • der Anbieter eine Beitragserhöhung ankündigt.
  • ein Schadensfall eingetreten ist.
  • eine neue Immobile gekauft wurde und die bestehende Sturm- beziehungsweise Gebäudeversicherung automatisch an den neuen Eigentümer übergeht.

Die Kündigungsfrist beträgt jeweils einen Monat, ein neuer Immobilienbesitzer kann mit sofortiger Wirkung innerhalb eines Monats kündigen.

Sofern Sie das Risiko Sturm nicht einzeln, sondern über eine andere Versicherung abdecken, sollten Sie bedenken, dass mit einer Kündigung der gesamte Versicherungsschutz der jeweiligen Police erlischt.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Sturmversicherung achten?

Sofern Sie Ihre bestehende Sturmversicherung zum jeweiligen Zeitpunkt kündigen können, kann ein Anbieterwechsel der Sturmversicherung durchaus sinnvoll sein. Wer einen Tarif findet, der einen günstigeren Beitrag mit  konstantem oder sogar höherem Leistungsumfang bietet, wird vor allem in wirtschaftlicher Hinsicht von einem Wechsel der Sturmversicherung profitieren. Ein Tarifrechner bietet die gute Möglichkeit, Ihre jeweiligen Wechseloptionen zu jedem Zeitpunkt auszuloten.