Eventversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Eventversicherung?
Wer eine Veranstaltung ganz gleich ob öffentlich oder im privaten Rahmen ausrichtet, der muss an vieles denken und eine Menge organisieren, damit das Event zu einem gelungenen Ereignis für die Gäste beziehungsweise die Besucher wird. Dazu gehören neben der Festlegung von Ort und Zeit, die Einholung von behördlichen Genehmigungen, die Organisation von Personal, Künstlern (zum Beispiel Musikern), technischem Equipment, Mobiliar und weiterer Ausrüstung sowie einem gastronomischen Angebot und nicht zu vergessen die Planung diverser Marketingmaßnahmen. Auf der To-do-Liste einer Eventagentur, eines öffentlichen Veranstalters, aber auch einem Unternehmen oder einer Privatperson, die zum Beispiel eine große Hochzeit plant, sollte darüber hinaus immer eine gute Absicherung stehen. Denn das Risiko eines Schadens ist bei einem Event, wenn viele Menschen zusammentreffen, besonders hoch. Entsteht den Besuchern ein Schaden, dann steht der Veranstalter in der Haftungspflicht und haftet sogar mit seinem gesamten Vermögen. Werden Personen verletzt, kann sich dieser Schaden schnell in Millionenhöhe belaufen und den Ausrichter sogar vor den finanziellen Ruin bringen. Aber auch die Beschädigung des eigenen Equipments sowie der kurzfristige Ausfall des bereits geplanten Events sind Risiken, gegen die sich jeder Veranstalter im Vorwege absichern sollte.
Eine Eventversicherung, auch Veranstaltungsversicherung genannt, bietet einen umfassenden, auf die jeweilige Veranstaltung maßgeschneiderten Versicherungsschutz. Dabei unterliegt der Begriff Eventversicherung keiner eindeutigen und allgemein gültigen Definition und kann je nach Anbieter im Leistungsumfang variieren. Wer von einer Eventversicherung spricht, der bezieht sich meistens auf eine
- Veranstalterhaftpflichtversicherung.
Der Begriff Eventversicherung kann aber auch auf folgende Versicherungen umfassen:
- Veranstaltungsausfallversicherung
- Veranstaltungstechnikversicherung oder Equipmentversicherung
Optional können weitere Versicherungen als Zusatzbausteine einer Eventversicherung mit abgeschlossen werden, darunter
- eine Glasversicherung
- eine betriebliche Gebäudeversicherung
- eine Garderobenversicherung
- eine Elektronikversicherung
- eine Zeltversicherung
- eine Verkehrssicherung
- eine Rechtsschutzversicherung
- eine Gewinnspielversicherung
- und andere
Wer eine Eventversicherung abschließt, kann nur einen einzelnen Bereich auswählen, möglich ist aber auch ein Komplettversicherungspaket einer Eventversicherung oder die individuelle Kombination einzelner Bausteine. Für welchen Versicherungsschutz im Rahmen einer Eventversicherung sich der Veranstalter entscheidet, hängt von der Art der Veranstaltung, dem individuellen Bedarf und dem jeweiligen Gefahrenpotential ab. Generell sollte gelten: Je größer und damit verbunden risikobehafteter die Veranstaltung, desto umfangreicher der Versicherungsschutz.
In der Regel wird jede Eventversicherung für jedes Event separat abgeschlossen und bietet Versicherungsschutz auch nur für die jeweilige Veranstaltung. Wer regelmäßig Events veranstaltet, kann aber auch eine Jahrespolice abschließen. Der Abschluss einer Eventversicherung lohnt sich dabei unter anderem für
- öffentliche Großereignisse mit unbegrenzter und offener Teilnehmerzahl: Jahrmärkte, Umzüge, Straßenfeste, Kinderfeste, Public Viewings, Schützenfeste, Sportveranstaltungen, Flohmärkte
- öffentliche oder teils-öffentliche Veranstaltungen mit begrenzter beziehungsweise kalkulierbarer Besucherzahl: Konzerte, Partys, politische Veranstaltungen, Ausstellungen, Theaterstücke oder Shows
- Events von Unternehmen und Firmen
- größere private Veranstaltungen, zum Beispiel Hochzeiten oder Jubiläen
Findet eine private Veranstaltung im eigenen Haus statt, dann reicht die Absicherung über eine private Haftpflichtversicherung übrigens aus. Ähnlich verhält es sich beim betrieblichen Event zu eigenen Geschäftszwecken, welches auf dem Firmengelände stattfindet. Die Betriebshaftpflicht deckt hier das Risiko eines möglichen Schadens ab. Lohnenswert ist eine Eventversicherung vor allem dann, wenn die Veranstaltung für Dritte ausgerichtet und das Event selbst als der eigentliche Geschäftszweck betrachtet wird. Grundsätzlich ist die Besucherzahl zwar relevant für die Berechnung der Deckungssumme und die Beitragshöhe, für die Überlegung, ob eine Eventversicherung überhaupt notwendig, jedoch nicht. Auch für Feste mit wenigen Gästen oder Besucherzahlen kann sich eine Eventversicherung lohnen, entscheidend ist vielmehr das geschätzte Risiko.
Schon allein aus dem Grund, dass immer mehr Unternehmen und / oder Künstler nur mit Veranstaltern zusammenarbeiten, die nachweislich über eine Eventversicherung verfügen, lohnt sich der Abschluss einer Eventversicherung. Möglicherweise kann dieser Versicherungsschutz die letzte Entscheidungshilfe liefern, sich für einen bestimmten Veranstalter zu entscheiden.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Eventversicherung mitversichert?
1. Veranstalterhaftpflichtversicherung
Wird eine Eventversicherung als Veranstalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen, dann haftet diese für Schadensersatzansprüche von Dritten gegenüber dem Veranstalter beziehungsweise Versicherungsnehmer für folgende Schäden:
- Personenschäden sowohl für Besucher und Gäste als auch für die Dienstleister
- Sachschäden
- Vermögensschäden, die aus einem Personen- oder Sachschaden resultieren
Für die eigenen Mitarbeiter oder freiwillige Helfer kann eine zusätzliche Unfallversicherung abgeschlossen werden.
Eine Veranstalterhaftpflichtversicherung einer Eventversicherung kommt unter anderem bei folgenden Schadensbeispielen zum Tragen:
- Die Scheinwerfer oder Lautsprecher fallen von der Bühne herab und verletzen Personen.
- Ein Besucher stolpert über ein Kabel.
- Mangelnde hygienische Bedingungen führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Gäste.
- Ein Mitarbeiter zerstört ein wertvolles Musikinstrument eines Künstlers.
- Es entsteht ein Sachschaden am technischen Equipment eines Dienstleisters während der Auf- oder Abbaumaßnahmen.
- Sicherheitsmaßnahmen wurden versehentlich vergessen.
2. Equipmentversicherung
Die Equipmentversicherung im Rahmen einer Eventversicherung leistet bei Schäden am eigenen oder gemieteten Inventar und Equipment, die entstehen durch:
- Brand und Blitzschlag
- Explosion oder Implosion
- Überspannung
- fahrlässiges und ungeschicktes Verhalten
- Bedienungsfehler
- Vorsatz von Dritten
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl
- Sabotage und Vandalismus
- Wasser, Feuchtigkeit und Überschwemmung
Mögliche Schadensbeispiele bei einer Equipmentversicherung sind:
- Am Tag vor der Veranstaltung wird die Bühnenkonstruktion mutwillig von Dritten zerstört.
- Ein Unwetter beschädigt ein Zelt.
- Eine wertvolle Musikanlage wird gestohlen.
3. Veranstaltungsausfallversicherung
Die Veranstaltungsausfallversicherung einer Eventversicherung leistet im Falle des Ausfalls einer Veranstaltung oder bei unplanmäßigen Änderungen, die durch folgende Ereignisse eingetreten sind:
- witterungsbedingte Ausfälle beziehungsweise erwartete Unwetter, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen
- Verbot der Veranstaltung
- Verordnungen von öffentlicher Hand
- Nichterscheinen oder Erkrankung von wichtigen Personen
- Verzögerungen
- Unbenutzbarkeit der Veranstaltungsstätte
Beispiele, die einen Ausfall eines Events mit sich bringen und über eine Veranstaltungsausfallversicherung abgedeckt sind:
- Der auftretende Künstler und „Star“ der Veranstaltung muss aus gesundheitlichen Gründen seinen Auftritt absagen.
- Ein angekündigter starker Sturm der Windstärke 10 lässt das Risiko für das Stattfinden der Open Air-Veranstaltung zu groß werden.
- Eine bereits erteilte Genehmigung wird von den Behörden wieder zurückgezogen.
- Durch einen Brand in der Lagerhalle des Bühnenbauers und -verleihers kann die Bühne nicht geliefert und aufgebaut werden. Kurzfristig ist kein Ersatz zu bekommen.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Eventversicherung abschließe?
Es ist jedem Veranstalter, der ein Event plant und organisiert, zu empfehlen, eine Eventversicherung möglichst frühzeitig abzuschließen, damit im Falle eines Schadens auch tatsächlich ein umfassender Versicherungsschutz gewährleistet ist.
Weiterhin sollte sich der Veranstalter im Vorwege folgende Fragen stellen, um den für ihn optimalen Versicherungsschutz einer Eventversicherung in Anspruch zu nehmen:
- Gegen welche Risiken und Schäden möchte ich mich versichern?
- Benötige ich eine Einzelpolice oder ist ein Rundumversicherungsschutz sinnvoll?
- Versichere ich mich für ein einzelnes Event oder lohnt sich der Abschluss einer Jahrespolice zur Eventversicherung?
- Mit welcher Deckungssumme möchte ich mich versichern?
- Lohnt sich die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung?
- Lohnt sich für mich der Vergleich mehrerer Anbieter einer Eventversicherung?
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Feiern macht glücklich! Aber was, wenn jemand einen Unfall hat, Sachen gestohlen werden oder die Technik Schaden nimmt? Wer haftet dann?
In der Regel der Veranstalter, sagt der Gesetzgeber.
Tipp: Versichern Sie Ihre Veranstaltungen nicht nur gegen Haftpflichtschäden. Auch der Einsatz von Technik sollte richtig abgesichert sein. Und wenn Sie Servicepersonal anstellen, sollten Sie Ihre Eventversicherung umfassend zusammenstellen.
Welche Leistungen sind bei einer Eventversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Der Leistungsumfang einer Eventversicherung ist vielfältig und immer abhängig von der jeweiligen Versicherung, die im Rahmen einer Eventversicherung abgedeckt ist.
1. Veranstalterhaftpflichtversicherung
Hier übernimmt der Versicherer Leistungen bis zu einer vertraglich festgelegten Deckungssumme, die bei Personen- und Sachschäden entstehen:
- Schadensersatz beziehungsweise Reparaturkosten für beschädigte Sachen
- bei Personenschäden: Schmerzensgeld, Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Renten- und Pflegezahlungen, Verdienstausfälle
- bei Vermögensschäden: Leistungen für entgangene Einnahmen nach Schäden
- Kosten für die rechtliche Prüfung und gegebenenfalls die weiteren Rechtskosten
2. Equipmentversicherung
Kommt es zu Sachschäden im Rahmen dieser Versicherung, erbringt die Eventversicherung folgende Leistungen:
- Schadensersatz für beschädigte, zerstörte oder abhandengekommene Sachen und Gegenstände zum Wiederbeschaffungswert oder Übernahme von Reparaturkosten
- Kostenübernahme bei Anmietung von Ersatz
- mögliche Aufräumarbeiten
- Kosten zur Minimierung und Abwendung von Schäden
- Kosten für Sachverständige
3. Veranstaltungsausfallversicherung
Muss ein Event abgesagt werden, können folgende Leistungen aus der dieser Versicherung in Anspruch genommen werden:
- Mehrkosten für die Umplanung der Veranstaltung
- Kosten für Gagen oder Gehälter
- bereits entstandene Kosten oder noch aufzuwendende Verbindlichkeiten für Aufbau, Ausstattung und Material
- optional: der entgangene Gewinn
- Ausgleichszahlungen der entgangenen Sponsorengelder
Welche Leistungen sind bei einer Eventversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Wie bei den meisten Versicherungen gibt es auch bei einer Eventversicherung Leistungsausschlüsse. Sie gliedern sich wie folgt auf:
1. Veranstalterhaftpflichtversicherung
- Extremsportveranstaltungen, zum Beispiel Bungee-Jumping, Fallschirmspringen oder Jet-Ski
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- Schäden, für die den Veranstalter kein Verschulden trifft
- Schäden, die durch Besucher des Events verursacht wurden
- Eigenschäden
- Strafen und Bußgelder
2. Equipmentversicherung
- bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Beschädigung des Versicherungsgegenstands, die vom Versicherungsnehmer verursacht wurde
- Schäden durch Krieg, Streik und innere Unruhen
- Schäden durch Verschleiß oder Abnutzung
3. Veranstaltungsausfallversicherung
- Ausfall der Veranstaltung aus mangelndem Publikumsinteresse
- bei finanziellen Schwierigkeiten des Veranstalters
- bei vorsätzlichen Handlungen des Versicherungsnehmers
- bei politischen Risiken, wie Krieg, Streik oder Attentaten
- bei Vertragsstrafen
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Ganz gleich, ob eine Eventversicherung als Veranstaltungshaftpflicht-, als Equipment-, als Veranstaltungsausfallversicherung oder als Kombination von allen drei Versicherungen abgeschlossen wird, im versicherten Schadensfall sollte die Versicherung umgehend informiert werden. Eine Meldung kann entweder
- telefonisch über die jeweilige, meist kostenlose Hotline des Versicherungsunternehmens,
- schriftlich per Post oder
- über ein Schadensformular, das auf der Homepage des Versicherers bereitgestellt wird,
erfolgen. In der Regel verlangt der Versicherer der Eventversicherung dabei möglichst detaillierte Angaben
- zur Ursache und Art des Schadens oder des Ausfalls
- zum Ort und zur Zeit des Schadens
- zum Schadenshergang
- bei Personenschäden: zur Art und Schwere der Verletzung
- zum Verursacher des Schadens
- mit namentlicher Nennung von Zeugen und involvierten Dritten, wie Behörden
- sämtliche Unterlagen sowie Dokumentationen, zum Beispiel in Form von Fotos
- bei Ausfall der Veranstaltung: Verträge, die mit Dienstleistern, Künstlern etc. geschlossen wurden
Je schneller eine Schadensmeldung erfolgt, desto schneller kann ein Schaden auch von der Eventversicherung reguliert werden. Bei Schäden oder Ausfallkosten größeren Ausmaßes behält sich der Versicherer eine eingehende Prüfung, zum Beispiel durch einen Sachverständigen, vor.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Eventversicherung ein?
Grundsätzlich wird eine Eventversicherung in allen Versicherungsbereichen „nur“ für die Dauer einer konkreten Veranstaltung abgeschlossen und ist daher eine zeitlich begrenzte Versicherung. Das jeweilige Datum muss in der Versicherungspolice zur Eventversicherung exakt aufgeführt werden. In den meisten Fällen gehört zum Versicherungsschutz der Eventversicherung zudem die Vor- und Nachbereitungszeit, die individuell variieren kann, meist aber circa drei Tage beträgt und gegen Mehrkosten auch verlängert werden kann. Bei der Veranstaltungsausfallversicherung gilt der Versicherungsschutz mit Unterschrift der Police und endet mit dem erfolgreichen Stattfinden des Events.
Damit der Versicherungsschutz aus einer Eventversicherung gewährleistet ist, sollte nicht versäumt werden, die Eventversicherung rechtzeitig abzuschließen. Meist ist ein Abschluss aber relativ kurzfristig möglich, bei vielen Versicherern beträgt die Frist etwa 14 Tage vor dem Event.
Veranstalter und Eventagenturen, die regelmäßig Events organisieren, können auch eine Eventversicherung mit längerer Gültigkeit als Jahresvertrag abschließen. So entfällt der größere organisatorische Aufwand des jeweiligen Neuabschlusses einer Eventversicherung, es können zudem beliebig viele Veranstaltungen in dem Jahr stattfinden. Eine Jahrespolice ist in der Regel zudem günstiger als die Summe mehrere Einzelpolicen. Für den optimalen Versicherungsschutz mit der passenden Deckungssumme, die für mehrere Veranstaltungen gelten soll, empfiehlt sich immer eine ausführliche und kompetente Beratung eines Versicherungsfachmanns.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Eventversicherung sein?
Bei der Höhe der Deckungssumme einer Eventversicherung gilt es, zwischen den verschiedenen Versicherungen zu unterscheiden. Bei der Veranstalterhaftpflichtversicherung wird eine pauschale Größe vereinbart, die abhängig ist von
- der erwarteten oder tatsächlichen Anzahl der Besucher oder Gäste
- dem Umfang der Veranstaltung
- der Art des Events
- Besonderheiten bei der Veranstaltung, zum Beispiel ein besonderes Risiko- oder Gefahrenpotential
Empfohlen ist eine Minimaldeckungssumme von drei Millionen Euro, diese Summe kann sich je nach Veranstaltung aber auch im höheren zweistelligen Millionenbereich belaufen. Grundsätzlich ist es jedem Veranstalter anzuraten, die Deckungssumme möglichst großzügig zu wählen. Im Falle einer Unterversicherung muss der Veranstalter selbst für den entstandenen Schaden aufkommen und haftet im Zweifel sogar mit seinem Privatvermögen.
Die individuelle Berechnung der Deckungssumme für die Equipmentversicherung richtet sich nach dem Wert des insgesamt zu versichernden Inventars beziehungsweise des Equipments und sollte sich immer am jeweiligen Listenpreis zum Neuwert orientieren.
Bei der Veranstaltungsausfallversicherung fließen folgende Faktoren zur Kalkulation der optimalen Deckungssumme mit ein, dazu gehören:
- die Summe aller anfallenden Kosten für die Veranstaltung
- optional: kalkulierte Gewinne
- Kostenträgerdeckung durch Sponsoren
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Eventversicherung berechnet?
Maßgeblich orientiert sich der Beitrag für eine Eventversicherung an folgenden Faktoren:
- an der jeweiligen Höhe der Deckungssumme (resultierend aus Umfang und Größe der Veranstaltung sowie der erwarteten Besucherzahl)
- am Versicherungsumfang: Welche und wie viele Versicherungen umfasst die Eventversicherung? Gibt es weitere Zusatzleistungen?
- an der Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung
- an der Art der Eventversicherung: Einzel- oder Jahrespolice
- am Ort der Veranstaltung: Innen- oder Außenbereich
- an Besonderheiten, wie ein spezielles Risikopotential und mögliche Gefahrenquellen
Der Beitrag für die Eventversicherung ist bei einer Einzelpolice in der Regel eine einmalig im Voraus zu zahlende Prämie. Bei der Jahrespolice kann die Zahlungsmodalität variieren und auch einmalig erfolgen, möglich ist meist auch eine quartals- oder halbjährliche Zahlung der Prämie. Je nach Anbieter können die Beitragskosten stark variieren.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Eventversicherung für mich?
Die Auswahl von Anbietern einer Eventversicherung ist in Deutschland bislang noch übersichtlich. Dennoch kann sich der Vergleich unterschiedlicher Anbieter einer Eventversicherung für einen Veranstalter lohnen. Da die jeweiligen Tarife in Leistung und Beitragshöhe meist sehr variieren, sollte jedoch zuerst festgelegt werden, welcher Versicherungsumfang tatsächlich gewünscht ist: Reicht eine Veranstalterhaftpflichtversicherung aus? Oder lohnt sich zudem der Abschluss einer Veranstaltungsausfallversicherung und/oder Equipmentversicherung? Sind zusätzliche Leistungen, wie der Einschluss einer Verkehrssicherung, einer Elektronikversicherung oder einer Zeltversicherung gewünscht? Wer sich für einen Rundumschutz einer Eventversicherung entscheidet, für den ist der Vergleich besonders sinnvoll. Einige Versicherer bieten spezielle Komplettpakete einer Eventversicherung an, welche häufig zu günstigeren Konditionen erhältlich sind, als wenn alle Versicherungen einzeln abgeschlossen werden. In dem Fall ist auch der organisatorische Aufwand mit dem Abschluss nur einer Versicherungspolice geringer.
Der Vergleich einer Eventversicherung ist vor allem unter dem Aspekt sinnvoll, einen Tarif mit einem möglichst geringen Beitrag aber einem höchst möglichen Leistungsumfang zu finden. Diverse kostenlose Vergleichsrechner im Internet bieten die gute Möglichkeit anhand verschiedener Vergleichskriterien aus einer übersichtlichen Aufstellung den Tarif mit dem auf den jeweiligen Bedarf abgestimmten besten Preis-Leistungsverhältnis zu finden. Meist kann eine Eventversicherung sogar direkt über den Vergleichsrechner online abgeschlossen werden. Auch ein neutraler Versicherungsexperte kann telefonisch oder persönlich ein Angebot erstellen, das auf die jeweilige Veranstaltung zugeschnitten ist. Da ein Angebotsvergleich weder etwas kostet, noch viel Zeit und Aufwand mit sich bringt, lohnt er sich vor dem Abschluss einer Eventversicherung immer.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge für eine Eventversicherung mit all ihren Bestandteilen sind von der Steuer absetzbar, da sie als Betriebsausgaben gelten. Werden sie bei der Steuererklärung angegeben, minimieren sie die Steuerlast. Wer dagegen Leistungen aus der Eventversicherung bezieht, muss diese auch versteuern.
Sollte eine Eventversicherung im privaten Bereich abgeschlossen werden, können nur einzelne Bereiche steuerlich geltend gemacht werden. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung wird dabei als Vorsorgeaufwendung betrachtet, die aber jährlich absetzbaren Höchstgrenzen unterliegt. Für Arbeitnehmer beträgt diese Grenze 1.900 Euro, für Selbstständige 2.800 Euro. Die Equipmentversicherung wird steuertechnisch dagegen wie eine private Hausratversicherung betrachtet und verschafft als reine Sachversicherung dem Versicherten keinen steuerlichen Vorteil.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Eventversicherung achten?
Wer eine Eventversicherung abschließt, muss die Versicherungspolice in der Regel nicht kündigen, da der Versicherungsschutz allein für die Dauer eines einzelnen Events plus Vor- und Nachbereitung besteht und der Vertrag zur Eventversicherung danach automatisch beendet ist.
Ist die Eventversicherung als Jahresvertrag geschlossen, endet der Versicherungsschutz nach Ablauf des Jahres beziehungsweise der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Bei einigen Anbietern ist es jedoch möglich, dass sich der Vertrag zur Eventversicherung automatisch verlängert. In dem Fall ist eine Kündigung in schriftlicher Form notwendig. Diese Kündigung muss innerhalb einer vorgegebenen Kündigungsfrist erfolgen, welche zwischen ein bis drei Monaten variieren kann.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Eventversicherung achten?
Generell findet bei der Eventversicherung kein Wechsel statt, da sie allein für eine Veranstaltung ausgelegt ist und die Eventversicherung danach automatisch endet. Wer nicht nur einmalig ein Event ausrichtet, der sollte sich regelmäßig am Versicherungsmarkt informieren, ob beim Abschluss der nächsten Eventversicherung nicht möglicherweise ein anderer Anbieter und damit ein Wechsel in Frage kommt. Nicht nur die einzelnen Tarife können sich in den jeweiligen Beitrags- und Leistungskonditionen im Laufe der Zeit ändern, auch die persönlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für unterschiedliche Events bleiben nicht immer konstant. Wer einen Online-Tarifrechner für einen Vergleich nutzt, erhält eine individuell auf die jeweiligen Bedingungen abgestimmte Übersicht verschiedener Anbieter und Tarife einer Eventversicherung und kann das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis auswählen.
Für Veranstalter von regelmäßigen Events kommt zudem ein Jahresvertrag einer Eventversicherung in Frage. Möglich ist daher auch ein Wechsel von einer Einmalpolice zu einem Jahresvertrag, der sich bei der Ausrichtung von mehreren Events in der Beitragshöhe schnell rentieren kann – der Versicherungsschutz gilt für eine unbegrenzte Anzahl an Veranstaltungen. Auch hierfür kann ein Vergleichsrechner mit ständig aktualisierten Daten oder eine persönliche Beratung eines Versicherungsexperten genutzt werden. Wer bereits einen Jahresvertrag besitzt, kann sich nach Ablauf der Laufzeit über einen Wechsel Gedanken machen und je nach persönlichem Bedarf und der Attraktivität der neuen Angebote einen neuen Jahrestarif wählen oder sich umgekehrt auch nur für eine Einmalpolice der Eventversicherung entscheiden.