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Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung?

MoneyCheck | ErwerbsunfähigkeitsversicherungWer keinen Beruf mehr ausüben kann, der gilt als erwerbsunfähig. Unweigerlich mit der Erwerbsunfähigkeit geht der Verlust des regelmäßigen Einkommens und des damit verbundenen Lebensstandards einher. Finanziell ist das für die Betroffenen und deren Angehörige in der Regel eine Katastrophe – schnell entstehen Versorgungslücken, die aus eigenen Mitteln nicht mehr erwirtschaftet werden können. Die meist gesundheitlichen Beeinträchtigungen, aus denen eine Erwerbsunfähigkeit resultiert, bringen darüber hinaus meist zusätzliche Kosten mit sich, zum Beispiel ein behindertengerechter Umbau des Hauses, ein Umzug oder spezielle Rehabilitationsmaßnahmen.

Zwar springt im Falle der vollständigen Erwerbsunfähigkeit die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ein, meist macht diese monatliche Rente jedoch nur einen Bruchteils des bisherigen Gehalts aus – vor allem dann, wenn in jungen Jahren bislang nur wenig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt wurden.

Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt eine in der Höhe individuell festgelegte monatliche Rente, wenn Sie infolge gleich welcher Erkrankung oder gleich welchen Unfalls nicht mehr in der Lage sind, Ihren eigenen Beruf oder einen anderen auszuüben. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann in bestimmten Fällen als Alternative zur Berufsunfähigkeitsversicherung betrachtet werden und ist vor allem für Personen attraktiv, denen die Beiträge für die BU zu hoch sind, die infolge von Vorerkrankungen oder eines zu hohen Berufsrisikos von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurden oder nur Policen mit extrem hohen Risikoaufschlägen erhalten. Die Gesundheitsfragen beziehungsweise die Aufnahmekriterien sind bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung weniger streng als bei der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt außerdem unabhängig davon, welcher Beruf ausgeübt wird. Außerdem ist der Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit deutlich geringeren Kosten als eine Berufsunfähigkeitsversicherung verbunden.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kommt zusammenfassend vor allem für folgende Personen infrage:

  • Personen mit unbezahlter Tätigkeit, wie Hausfrauen und Ehrenamtliche
  • Schüler und Studenten: Zu diesem frühen Zeitpunkt in Leben wissen viele junge Leute noch nicht, welchen Beruf sie später ausüben werden.
  • Selbstständige: Wer selbstständig ist, hat bei der BU das Risiko der Zahlungsverweigerung vom Versicherer, da möglichweise bei eigener Berufsunfähigkeit ein Angestellter die Tätigkeit übernehmen könnte.
  • Personen mit einem hohen Berufsrisiko
  • Personen mit gesundheitlicher Einschränkung und Vorerkrankungen
  • Personen, denen die Beiträge für die Berufsunfähigkeitsversicherung zu hoch sind
  • Personen, die von der Berufsunfähigkeitsversicherung abgelehnt wurden

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung mitversichert?

Wer eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei einer privaten Versicherung abschließt, sichert sich gegen das allgemeine Risiko ab, nicht mehr arbeiten zu können – weder in seinem bisherigen Beruf noch in einem anderen. Die meisten Versicherer gehen dabei von der sogenannten Drei-Stunden-Regel aus. Dies bedeutet: Wer nicht in der Lage ist, mehr als drei Stunden am Tag zu arbeiten, der gilt als erwerbsunfähig und hat Anspruch auf Leistungen seiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Dabei spielt es keine Rolle, aus welchen Gründen die versicherte Person ihrer Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann – ganz gleich, ob Erkrankung, Unfall oder schwerwiegendes Ereignis, wie beispielsweise ein Schlaganfall. Damit unterscheidet sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Wesentlichen von einer Dread Disease Versicherung oder einer Existenzschutzversicherung. Beide haben einen klar definierten Leistungskatalog, in dem sämtliche Erkrankungen einzeln aufgeführt werden. Auch die Art der Beeinträchtigung, die eine Erwerbsunfähigkeit mit sich bringt, ist bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nicht entscheidend. Der Versicherte kann sowohl körperlich als auch geistig eingeschränkt sein. Einige Anbieter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichern auch Pflegebedürftigkeit mit ab.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie sicher sein, dass Sie tatsächlich die richtige Wahl treffen. Denn wer sich gegen das Risiko absichern möchte, nicht mehr seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen zu können, für den ist fast immer eine Berufsunfähigkeitsversicherung die bessere Alternative. Der große Unterschied der beiden sehr ähnlichen Versicherungen besteht darin:

  • Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie gar nicht mehr in der Lage sind, beziehungsweise maximal drei Stunden täglich, in irgendeinem Beruf zu arbeiten.
  • Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn Sie nur noch zu 50 Prozent Ihrer bislang ausgeübten Tätigkeit nachgehen können.

Grundsätzlich ist die Berufsunfähigkeitsversicherung die optimale Lösung. Nicht immer ist jedoch ein Zugang möglich. Folgende Faktoren können zu einer Ablehnung der BU führen:

  • mögliche Vorerkrankungen und gesundheitliche Beeinträchtigungen, auch psychische Erkrankungen
  • ein zu hohes Berufsrisiko: So erhalten beispielsweise Dachdecker, Sprengmeister oder Artisten meist keine BU und falls doch, ist diese mit sehr hohen Risikoaufschlägen verbunden.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann daher eine mögliche Alternative zur klassischen Berufsunfähigkeitsversicherung darstellen. Sie bietet zudem Versicherungsschutz zu deutlich günstigeren Beiträgen. Außerdem gibt es weitere mögliche Versicherungsoptionen, wie eine

  • eine Dread Disease Versicherung
  • eine Existenzschutzversicherung
  • eine Unfallversicherung

Es lohnt sich daher, vorher alternative Versicherungslösungen zu prüfen. Unabhängige Versicherungsexperten können dabei helfen, ein persönliches Profil sowie eine individuelle Bedarfsanalyse zu erstellen, um schließlich den passenden Versicherungsschutz zu finden.

Wer sich für eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung entschieden hat, der sollte vor Vertragsabschluss einige Aspekte beachten:

  • Gesundheitsfragen: Meist ist der Gesundheitstest nicht sehr umfangreich. Einige Anbieter beschränken sich auf die Fragen, ob bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeit gestellt wurde und ob in der Vergangenheit schon ein Antrag auf Erwerbs- beziehungsweise Berufsunfähigkeit abgelehnt wurde. Aber auch diese wenigen Fragen sollten grundsätzlich ehrlich beantwortet werden. Sollte sich herausstellen, dass Sie falsche oder beschönigte Antworten gegeben haben, kann der Versicherer der Erwerbsunfähigkeitsversicherung berechtigterweise die Zahlung der Rente verweigern.
  • Probeantrag: Für Menschen, die gesundheitlich vorbelastet sind, lohnt es sich einen anonymen Probeantrag zu stellen. Ein Versicherungsexperte kann dabei unterstützend helfen. Denn wer von einer privaten Versicherung abgelehnt wird, der erhält einen Eintrag in der zentralen Wagnisdatei, kurz HIS. Diese können auch andere Versicherer einsehen, so dass das erhöhte Risiko besteht, auch von anderen Anbietern eine Ablehnung zu erhalten.
  • Wartezeit: Wer eine Police zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung unterschreibt, sollte sich darüber im Klaren sein, dass er mit einer Wartezeit von in der Regel fünf Jahren rechnen muss, ausgenommen davon sind Unfälle. Erst nach Ablauf dieser Zeit hat er Anrecht auf Versicherungsleistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung.
  • Laufzeit: Es bietet sich an, für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Laufzeit bis zum Rentenalter von etwa 67 Jahren zu wählen und damit für die gesamte Zeit des Berufslebens abgesichert zu sein. Die Laufzeit einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezeichnet den Zeitraum, in dem der Versicherte Beiträge zahlen muss.
  • Leistungszeit: Auch die Leistungszeit sollte vorzugsweise bis zum Eintritt des Rentenalters gewählt werden, damit Sie monatliche Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bis zum Bezug der gesetzlichen oder privaten Rente erhalten. Die Leistungszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem der Versicherer die monatliche Rente an den Versicherten zahlen muss.

 

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung lohnt sich dann, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) nicht abgeschlossen werden kann. Sie ist oft günstiger als eine BU, leistet aber auch nur dann, wenn Einschränkungen an der allgemeinen Arbeitsfähigkeit entstanden sind.

Tipp: Als Einstieg und Basisabsicherung gegen Einschränkungen in der Arbeitsfähigkeit geeignet, weil sie geringe Beiträge verlangt. Allerdings sollte regelmäßig geprüft werden, ob die Absicherung auf einem akzeptablen Stand ist. Wenn möglich, sollte der Wechsel in eine BU geprüft werden.

In welchen Fällen erbringt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Ein Anrecht auf Versicherungsleistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat jeder Versicherte, der nicht mehr als drei Stunden am Tag in gleich welchem Beruf arbeiten kann. Einige Anbieter gehen auch von sieben Stunden in der Woche oder ähnlichen Voraussetzungen aus. Dabei ist es für die meisten Versicherer jedoch unerheblich, wie dieser Zustand entstanden ist. Mögliche Gründe für eine Erwerbsunfähigkeit können sein:

  • dauerhafte und vorübergehende Krankheiten
  • Unfälle
  • schwerwiegende Ereignisse, wie ein Schlaganfall oder ein Herzinfarkt
  • Operationen
  • psychische Erkrankungen
  • Pflegebedürftigkeit
  • Demenz, Alzheimer

Wichtig ist es jedoch, dass ein ärztliches Attest vorliegt, welches belegt, dass der Versicherte tatsächlich nicht mehr in der Lage ist zu arbeiten. Hierbei ist es von großer Bedeutung, wie lange der Mediziner die voraussichtliche Erwerbsunfähigkeit diagnostiziert. Für den Bezug der Rente aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung verlangen viele Versicherer einen bestimmten prognostizierten Zeitraum der Erwerbsunfähigkeit, der zwischen sechs Monaten bis zu drei Jahren betragen kann. Ist die Erwerbsunfähigkeit befristet, dann zahlt die Erwerbsunfähigkeitsversicherung auch nur für diesen befristeten Zeitraum. Eindeutig für die Versicherung ist es, wenn eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit vorliegt.

In welchen Fällen erbringt eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Generell zahlt eine private Versicherung, bei der der Vertrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wurde, dann nicht, wenn der Versicherte als noch erwerbsfähig gilt und beispielsweise einen anderen Beruf, wenn auch nur teilweise, auszuführen imstande ist. Relevant für die Einschätzung ist dabei jedoch nicht die Beurteilung der Behörden, wie beispielsweise vom Arbeitsamt, sondern ausschließlich das medizinische Gutachten.

Weiterhin gibt es auch allgemeine Gründe, warum eine Versicherungsleistung von Seiten des Versicherers nicht erbracht wird:

  • Der Versicherungsnehmer hat seine Beiträge nicht gezahlt.
  • Das Versicherungsunternehmen ist insolvent.
  • Die Antworten auf die Gesundheitsfragen entsprechen nicht der Wahrheit.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung lässt sich um einige Optionen ergänzen beziehungsweise variabel anpassen. Dazu gehören:

  • ein Hinterbliebenenschutz: Die monatliche Rente der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird auch nach dem Tod des Versicherungsnehmers an die Angehörigen ausgezahlt.
  • nachträgliche Aufwertung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung: Diese Option wird vor allem jungen Menschen angeboten, die sich eine BU noch nicht leisten können und noch nicht im Berufsleben stehen. Einige Versicherer verzichten in dem Fall sogar auf eine Gesundheitsprüfung für die BU.
  • Rehabilitationsmaßnahmen: Die Versicherung springt ein, wenn der Versicherte Reha-Maßnahmen in Anspruch nimmt.
  • Vereinbarung einer zusätzlichen Kapitalzahlung oder Erhöhung der vereinbarten Deckungssumme in besonders schweren Fällen.
  • eine Nachversicherungsgarantie: Ohne erneute Gesundheitsprüfung können die Beiträge zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung jährlich den sich ändernden Lebensumständen angepasst werden. Veränderungen können beispielsweise ein Berufswechsel, Heirat, Geburt eines Kindes oder der Hausbau sein.
  • dynamische Anpassung: Die Beiträge zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung erhöhen sich automatisch jährlich um einen bestimmten Prozentsatz, zum Beispiel um zwei bis fünf Prozent, um dem Inflationsrisiko entgegenzuwirken.
  • eine Beitragsrückgewähr: Wer während der Laufzeit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen in Anspruch genommen hat, der erhält die eingezahlten Nettobeiträge zurückerstattet.
  • teilweise Erwerbsunfähigkeit: Zu der vollständigen Erwerbsunfähigkeitsversicherung bieten einige Anbieter auch den Einschluss einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit mit einem individuell festgelegtem Leistungsumfang an.

Darüber hinaus lässt sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit anderen Versicherungen für einen umfassenderen Risikoschutz kombinieren. Wahlweise lässt sich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung gemeinsam beziehungsweise als Zusatzversicherung abschließen mit

  • einer Unfallversicherung
  • einer Risikolebensversicherung
  • einer Rentenversicherung
  • einer Dread Disease Versicherung

Wann setzt der Versicherungsschutz der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ein?

MoneyCheck | ErwerbsunfähigkeitsversicherungMit Vertragsabschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung beginnt bei den wenigsten Versicherungen bereits der Versicherungsschutz. In vielen Fällen sollte mit einer Wartezeit von fünf Jahren kalkuliert werden, bevor der Versicherungsnehmer Anspruch auf seine Leistungen aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat. Dies gilt für alle Erkrankungen. Ausgenommen davon sind jedoch meistens Unfälle. Hier besteht ein sofortiger Leistungsanspruch. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen, da in jungen Jahren das Risiko erwerbsunfähig zu werden, deutlich geringer ist als im höheren Alter.

Viele Anbieter einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung vereinbaren darüber hinaus vertraglich bestimmte Karenzzeiten, die bis zu sechs Monate betragen können. Dies bedeutet, dass Sie die monatliche Rente erst nach dem Ablauf der Karenzzeit – gerechnet ab dem Eintreten der Erwerbsunfähigkeit – erhalten.

Für den Fall, dass eine Erwerbsunfähigkeit erst verspätet festgestellt und gemeldet wird, bieten einige Anbieter die Option einer rückwirkenden Zahlung an. Bis zu drei Jahre können die Leistungen dann bis zum Datum der diagnostizierten Erwerbsunfähigkeit rückwirkend gezahlt werden.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Erwerbsunfähigkeitsversicherung sein?

Die Höhe der Deckungssumme der Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist gleichzusetzen mit der Höhe der monatlichen Rente. In der Regel kann diese ganz individuell festgelegt werden und beträgt zwischen 400 Euro bis zu 3.500 Euro monatlich. Je höher die Deckungssumme, umso höher ist auch der monatlich zu zahlende Beitrag für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Relevante Fakten für Berechnung der Deckungssumme sind dabei:

  • Orientierung am derzeitigen Arbeitseinkommen: Um den Lebensstandard bei Eintreten einer Erwerbsunfähigkeit weiterhin zu gewährleisten, macht es Sinn, die Deckungssumme dem beruflichen Einkommen anzupassen.
  • die Beitragshöhe: Da eine Deckungssumme gleichbedeutend mit einem höheren Beitragsvolumen ist, sollten Sie sich vorab Gedanken machen, wieviel Geld Ihnen monatlich für die Beitragsbegleichung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung zur Verfügung steht.
  • weitere Vorsorgemaßnahmen: In der Kalkulation der Deckungssumme sollten zudem Ihre bereits bestehenden Vorsorgemaßnahmen berücksichtigt werden. Möglicherweise gibt es noch eine Unfallversicherung oder eine Dread Disease Versicherung? Ebenfalls erhält der Versicherte auch Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente im Falle seiner Erwerbsunfähigkeit.
  • Inflation: Da der Vertrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung eine Laufzeit von vielen Jahren hat, sollte das inflationäre Risiko nicht vergessen werden. Selbst wenn die Deckungssumme zum Datum des Vertragsabschlusses hoch erscheint, kann die monatliche Rente bei Auszahlung nur noch wenig Kaufkraft besitzen. Es ist daher zu empfehlen, die Deckungssumme der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bereits im Vorwege höher anzusetzen oder eine dynamische Anpassung sowohl von Beitrag als auch Deckungssumme zu vereinbaren.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist keine pauschale Größe, sondern wird von diversen Faktoren beeinflusst. Die Beitragshöhe der Erwerbsunfähigkeitsversicherung orientiert sich dabei an

  • der Höhe der Deckungssumme
  • der Laufzeit des Vertrags (Dauer der Beitragszahlung)
  • der Leistungszeit (Dauer des Leistungsbezugs)
  • dem Alter des Versicherten bei Vertragsabschluss
  • der Inanspruchnahme von Zusatzleistungen
  • speziellen Rabatten (zum Beispiel Nichtraucherrabatt, Zahlungsmodalitäten)

Eine nachträgliche Veränderung des Beitrags zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann erfolgen durch

  • eine Nachversicherung
  • eine dynamische Anpassung
  • eine vorübergehende Beitragsfreistellung

Nicht in die Berechnung zur Beitragshöhe der Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit eingenommen sind in den meisten Fällen dagegen Faktoren, wie

  • das Einkommen
  • das Geschlecht
  • der ausgeübte Beruf
  • in geringem Umfang: mögliche Vorerkrankungen und der Gesundheitszustand

Die Beiträge zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung sind um circa 40 bis 60 Prozent günstiger als die einer Berufsunfähigkeitsversicherung.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Erwerbsunfähigkeitsversicherung für mich?

MoneyCheck | ErwerbsunfähigkeitsversicherungWer eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen möchte, sollte auf jeden Fall vorher Tarife verschiedener Anbieter untereinander vergleichen, um einen Tarif zu günstigen Konditionen aber mit dem bestmöglichen Versicherungsschutz zu finden. Ein kostenloser und anonymer Online Tarifrechner vergleicht dafür die einzelnen Tarife schnell und übersichtlich und ermittelt das den jeweiligen Anforderungen entsprechend beste Ergebnis. Bei der Suche nach der optimalen Versicherungslösung kann darüber hinaus ein Versicherungsexperte beratend zur Seite stehen und die Angebote diverser Anbieter gegenüberstellen. Weiterhin kann es sich lohnen, die diversen aktuellen Tests über die Erwerbsunfähigkeitsversicherung von unabhängigen Verbraucherorganisationen und Ratingagenturen zu Rate zu ziehen.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung verschiedener Anbieter haben getestet :

  • Finanztest über Stiftung Warentest (07/2016)
  • Ratingagentur Franke und Bornberg für die Zeitschrift Focus-Money (05/2014)
  • Deutsches Institut für Service-Qualität (05/2016)
  • Zeitschrift Öko-Test (05/2016)

Die Ergebnisse über die jeweiligen Testsieger fallen teils sehr unterschiedlich aus. Dies mag nicht zuletzt daran liegen, dass die Bewertung nach unterschiedlichen Kriterien verlief. Wurde ein Anbieter mit gut oder sehr gut bewertet, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass er auch individuell die beste Erwerbsunfähigkeitsversicherung anbietet, aber eine Grundrichtung ist definitiv aus den Testergebnissen abzulesen.

Bei einem Vergleich zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte darüber hinaus nicht die Finanzkraft des Versicherers außer Acht gelassen werden. Der Vertrag zur Erwerbsunfähigkeitsversicherung läuft normalerweise über mehrere Jahrzehnte. Nichts wäre ärgerlicher, als wenn das Versicherungsunternehmen in der Zwischenzeit Insolvenz anmeldet und Sie Ihren Versicherungsschutz im schlimmsten Fall damit verlieren.

 

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Wie jede andere Versicherung kann auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Vertragsabschluss, teilweise auch erst später, den eigenen Bedürfnissen angepasst werden. Jeder einzelne Baustein, der zusätzlich mitversichert wird, trägt zu einem Versicherungsschutz bei, der individuell auf den Versicherten zugeschnitten ist.

Im Bereich Versicherungsbeiträge können folgende Anpassungen der Erwerbsunfähigkeitsversicherung erfolgen:

  • eine Nachversicherungsgarantie
  • eine dynamische Anpassung
  • eine Beitragsfreistellung
  • das jeweilige Zahlungsintervall der Beiträge (monatlich, vierteljährlich, jährlich)

Im Bereich Versicherungsschutz ist der Spielraum der Erwerbsunfähigkeitsversicherung geringer. In welchen Fällen die Erwerbsunfähigkeitsversicherung Leistungen erbringt, ist sehr genau definiert und unterscheidet sich auch bei den einzelnen Anbietern nur geringfügig. Kleinere Anpassungen des Versicherungsschutzes sind jedoch teilweise möglich durch

  • eine Hinterbliebenenversicherung
  • Reha-Maßnahmen
  • eine Aufwertung zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung
  • den Zusatz einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Wer monatlich oder jährlich Beiträge für seine Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, kann diese gemäß §10 EStG steuerlich geltend machen. Dafür werden in der Steuererklärung die jeweiligen Aufwendungen als Sonderausgaben unter der Rubrik „Sonstige Versicherungen“ angegeben. Eine Einschränkung gibt es jedoch bei der Höchstgrenze der steuerlichen Absetzbarkeit. Diese beträgt

Auch wenn diese Summe meist nicht allein durch die Beiträge einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung erreicht wird, sollte nicht vergessen werden, dass möglicherweise bereits andere Versicherungen, wie Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen, bestehen, mit denen diese Grenze bereits ausgeschöpft wurde.

Neben der steuerlichen Absetzbarkeit der Beiträge gibt es noch einen anderen steuerlichen Aspekt: Die Leistungen, die der Versicherte aus der Erwerbsunfähigkeitsversicherung bezieht, müssen versteuert werden. Die monatliche Rente zählt als Einkommen, dementsprechend wird eine Einkommenssteuer fällig. Diese errechnet sich jedoch nicht aus dem gesamten Betrag, sondern aus dem Ertragsteil, welcher in der Höhe vor allem von der Dauer der Rentenzahlung beeinflusst wird. Der jeweilige Steuersatz ergibt sich dabei aus der Steuerklasse, welcher der Versicherte zuzuordnen ist. Erfolgt die Leistungsauszahlung an die Angehörigen, kann zudem eine Erbschafts- oder Schenkungssteuer erhoben werden.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung achten?

MoneyCheck | ErwerbsunfähigkeitsversicherungMit Ablauf der Versicherungsperiode hat jeder Versicherte das Recht, seine Erwerbsunfähigkeitsversicherung fristgerecht schriftlich zu kündigen. Die Kündigungsfrist ist in den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt und variiert zwischen einem Monat und etwa drei Monaten. Eine außerordentliche Kündigung kann dann erfolgen, wenn das Versicherungsunternehmen eine Beitragserhöhung vornimmt. Aber auch hierbei muss eine vorgegebene Kündigungsfrist eingehalten werden. Wirksam wird die Kündigung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann zudem erst mit dem Beginn der Beitragserhöhung. Nicht außer Acht gelassen werden sollte, dass auch der Versicherer die Erwerbsunfähigkeitsversicherung kündigen kann. Um dieses Risiko bereits im Vorwege auszuloten, kann bei einigen Tarifen eine Klausel auf Kündigungsverzicht vereinbart werden.

Mit der Kündigung der Erwerbsunfähigkeitsversicherung hat der Versicherte das Recht auf einen sogenannten Rückkaufswert seiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Dieser ergibt sich aus der bisherigen Beitragsdauer und der Beitragshöhe. Bei einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist der Rückkaufswert aufgrund von Risikobildungen sowie der Anrechnung von Verwaltungs- und Abschlusskosten meist sehr gering. Im schlimmsten Fall beläuft sich der Rückkaufswert auf null Euro, so dass der Versicherungsnehmer sämtliche Beiträge „umsonst“ eingezahlt hat.

Weiterhin erlischt zudem der wertvolle Versicherungsschutz, so dass die Kündigung einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung nur als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden sollte. Wer über eine Kündigung nachdenkt, da er die Beiträge für die Erwerbsunfähigkeitsversicherung aus finanziellen Gründen nicht mehr zahlen kann, für den kann eine Beitragsfreistellung eine Option darstellen. Die Police wird für einen vereinbarten Zeitraum beitragsfrei gestellt, ohne dass der Versicherungsschutz dabei erlischt. Danach werden die Beiträge wieder regulär gezahlt.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Erwerbsunfähigkeitsversicherung achten?

Der wahrscheinlichste Grund für den Wechsel einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist, dass ein anderer Anbieter einen Tarif zu günstigeren preislichen Konditionen und/oder einem größeren Leistungsumfang bietet. Selbst wenn ein anderes Angebot zunächst einmal attraktiver erscheinen mag, sollten die negativen Auswirkungen, die ein Wechsel der Erwerbsunfähigkeitsversicherung nach sich zieht, nicht unberücksichtigt bleiben:

  • Bei der Neuaufnahme in die Erwerbsunfähigkeitsversicherung werden erneut, wenn auch wenige Fragen zum Gesundheitszustand erfragt.
  • Das Alter zu Versicherungsbeginn ist höher als das Eintrittsalter der bereits bestehenden Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Dies kann sich beitragserhöhend auswirken.
  • Der Rückkaufswert der Erwerbsunfähigkeitsversicherung, die gekündigt werden muss, ist nur gering. Sämtliche bislang geleistete Beitragszahlungen können verloren gehen.

Der Wechsel einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte daher gut überlegt sein. Möglichweise kann die bestehende Versicherung auch einfach um weitere Zusatzbausteine aufgewertet werden. Holen Sie sich vor einem vorschnellen Entschluss auf jeden Fall die Meinung eines neutralen Versicherungsfachmanns ein. Dieser beleuchtet sämtliche Optionen und empfiehlt je nach individuellem Bedarf und Voraussetzungen auch den Versicherungsschutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Dread Disease Versicherung.