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Private Krankenversicherung für Beamte

Private Krankenversicherung für Beamte

Beamte gibt es in der Bundesrepublik Deutschland auf Bundes-, auf Landes- und schließlich auch auf der kommunalen Ebene sowie auch als sogenannte juristische Personen des öffentlichen Rechts.

Je nach dem Status wird dabei schließlich auch unterschieden in:

  • den Beamten auf Widerruf
  • den Beamten auf Probe
  • den Beamten auf Zeit
  • den Beamten auf Lebenszeit
  • den Politischen Beamten
  • den Beamten im Wartestand
  • den Beamten zur Wiederverwendung
  • den Ehrenbeamten.

Hinsichtlich der sogenannten Laufbahn- und Besoldungsgruppen wird beim Beamten in der Bundesrepublik Deutschland dann noch einmal strikt unterschieden in:

  • den Beamten im Einfachen Dienst
  • den Beamten im Mittleren Dienst
  • den Beamten im Gehobenen Dienst
  • den Beamten im Höheren Dienst.

Da Beamte grundsätzlich nicht im Rahmen einer der gesetzlichen Krankenkassen (GKVs) versicherbar sind, müssen sie im Krankheits- oder im Pflegefall sogenannte Beihilfeleistungen durch ihren jeweiligen Dienstherrn erhalten. Die Problematik besteht jedoch grundsätzlich dabei stets auch darin, dass die Beihilfepflicht eines Dienstherrn für einen kranken oder auch für einen pflegebedürftige Beamten nicht bundeseinheitlich geregelt, beziehungsweise normiert ist.

Für die sogenannte Beihilfefähigkeit im Krankheits- oder im Pflegefall gibt es im  Beamtenrecht der Bundesrepublik Deutschland eine Verwaltungsvorschrift, die die sogenannten beihilfefähigen Aufwendungen für kranke oder für pflegebedürftige Beamte bis ins Detail hinein exakt definiert.

Im Regelfalle wird durch diese Beihilfe für kranke oder für pflegebedürftige Beamte ein Kostensatz von bis zu etwa 50 % der Krankheits- oder der Pflegekosten ersetzt.

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Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte?

Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Beamte lohnt sich in jedem Fall. Sie kann und muss beim Beamten als Zusatzversicherung abgeschlossen werden, da über die Beihilfe des jeweiligen Dienstherrn, wie bereits schon eingangs erwähnt, im Krankheits- oder auch im Pflegefall des jeweiligen betroffenen Beamten lediglich bis zu maximal 50 % der auflaufenden Kosten abgedeckt und übernommen werden dürfen. Dies ist in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften so geregelt.

In vielen Bundesländern werden diese Beihilfezuwendungen für kranke oder für pflegebedürftige Beamte zusätzlich noch weiter durch den Selbstbehalt und durch andere Regelungen eingeschränkt. Daraus resultiert für den Beamten stets auch die Notwendigkeit, für die übrigen 50 % möglicher krankheits- oder pflegebedingter Kosten im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Beamte selbst Sorge tragen zu müssen, sofern sie keine Selbstzahler sein wollen.

Jeder Betroffene hat daher das Recht, ergänzend eine private Krankenversicherung für Beamte abzuschließen, welche die staatliche Beihilfe im Krankheits- oder im Pflegefall eines Beamten wirksam ergänzen kann. Alternativ hierzu können Beamte jedoch auch, da sie nicht krankenversicherungspflichtig in einer normalen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind, sich freiwillig in einer beliebigen privaten Krankenversicherung für Beamte versichern. In diesem Fall erhalten sie dann jedoch, mit der einzigen Ausnahme des Bundeslandes Hessen, im Krankheits- oder im Pflegefall keinerlei Beihilfeleistungen mehr durch ihren jeweiligen Dienstherrn. Das Niveau de Versorgung und Betreuung im Rahmen einer solchen freiwillig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung für Beamte entspricht dann in etwa demjenigen Leistungslevel einer normalen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

Welche Schäden sind im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Beamte mitversichert?

Versichert sind im Allgemeinen im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Beamte die ärztlichen und zahnärztlichen Kosten für die ambulante Versicherung. Wie andere privat versicherte Personen auch, so erhält dabei der jeweils privat krankenversicherte Beamte nach dem Abschluss der Behandlung eine Rechnung vom Arzt oder vom Dentisten, die er zunächst erst einmal selbst begleichen muss. Ist der Rechnungsbetrag gemäß tariflichen Regelungen der jeweiligen privaten Krankenkasse für Beamte jedoch erstattungsfähig, so kann diese Rechnung durch den Beamten bei der Krankenkasse eingereicht werden, welche sie ihm ganz oder zumindest jedoch teilweise erstattet.

Gleiches gilt jeweils für verordnete Medikamente sowie für sogenannte Heil- und Hilfsmittel. Auch die hierfür erhaltenen und beglichenen Rechnungen können durch den Beamten bei de Verrechnungsstelle seine jeweiligen privaten Krankenversicherung für Beamte zur Prüfung und gegebenenfalls zur Erstattung der Beträge eingereicht werden.

Anders ist die Prozedur jedoch bei der in de Regel weitaus teureren und aufwändigen stationären Behandlung eines betroffenen Beamten. Diese höheren Kosten rechnet die betreffende Klinik oder das Krankenhaus dann im Allgemeinen stets unmittelbar mit der privaten Krankenversicherung für Beamte ab, ohne dass der Patient hierbei noch in Vorleistung gehen müsste.

Welche Schäden jedoch im konkreten Einzelfall durch eine solche private Krankenversicherung für Beamte mit versichert sind, richtet sich stets individuell nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) und nicht zuletzt jedoch nach der individuell bei Vertragsabschluss zwischen Krankenkasse und Beamten vorgenommenen Tarifierung.

Was sollte ich beachten bevor ich eine private Krankenversicherung für Beamte abschließe?

Bevor ich eine private Krankenversicherung für Beamte abschließe, sollt ich mich stets erst einmal durch einen unabhängigen und objektiv urteilenden erfahrenen Versicherungsmakler beraten lassen, welcher keiner bestimmten Versicherungsgesellschaft verpflichtet sein darf. Hierbei gilt es detailliert abzuwägen, welche Leistungen versichert und ergänzend zur Beihilfe durch den Dienstherrn privat hinzu gebucht und individuell versichert werden sollen.

Auch gilt es, stets zu überlegen, ob die private Krankenversicherung für Selbstständige lediglich als private Krankenzusatzversicherung oder sogenannte substitutive Krankenversicherung zur Deckung all jener Kostenanteile abgeschlossen werden soll, die nicht durch die Beihilfe des Dienstherrn abgedeckt werden können. Alternativ dazu besteht dann für den Beamten jedoch auch die Option, eine freiwillige Krankenvollversicherung abzuschließen, was dann allerdings (mit der Ausnahme von Hessen) stets zwangsläufig den Verlust der Beihilfezahlungen im Krankheits- oder im Pflegefall durch den jeweiligen Dienstherrn nach sich ziehen würde.

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Beamte ihre Versicherungsleistungen?

Damit eine private Krankenversicherung für Beamte ihre vertraglich vereinbarten und in der jeweiligen Police verbindlich fixierten Versicherungsleistungen auch erbringen und realisieren kann, müssen in de Regel ganz bestimmte Voraussetzungen und Gegebenheiten vorliegen:

  • der betreffende Versicherungsvertrag muss rechtsverbindlich zwischen dem Beamten und der Gesellschaft zustande gekommen sein und darf bei Eintritt des Versicherungs- oder Schadensfalls nicht gekündigt worden sein
  • der betreffende Beamte, welcher Leistungen aus seiner privaten Krankenversicherung für Beamte in Anspruch nehmen möchte, muss seine Versicherungsbeiträge (Prämien) stets pünktlich und vollständig an die Gesellschaft abgeführt haben
  • der Leistungsfall oder Versicherungsfall muss eingetreten sein, indem zum Beispiel eine konkrete Erkrankung, ein Unfallereignis oder auch eine Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers vorliegt, welche zweifelsfrei objektiv und nachvollziehbar ärztlich indiziert worden ist
  • die Versicherungsleistungen, welche der versicherte Beamte von seiner jeweiligen privaten Krankenversicherung für Beamte in Anspruch nehmen möchte, müssen zum Leistungskatalog und zum jeweiligen individuellen Tarifmodell der Gesellschaft passen, welches auf den Beamten anwendbar ist.

In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Beamte ihre Versicherungsleistungen nicht?

Wenn der Versicherungsvertrag bereits rechtswirksam aufgekündigt worden ist oder wenn der Versicherungsnehmer seine Beiträge nicht oder nicht vollständig an die jeweilige Gesellschaft entrichtet hat, dann kann oder wird diese ihre vertraglich vereinbarten Leistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer nicht erbringen.

Dies gilt auch dann, wenn kein Versicherungs- oder Schadensfall vorliegt, beziehungsweise dann, wenn der Beamte als Versicherungsnehmer keine ärztliche Indikation oder Verordnung über eine ambulante oder stationäre ärztliche oder zahnärztliche Behandlung oder über die Indikation eines bestimmten Heil- oder Hilfsmittels gegenüber seiner privaten Krankenkasse für Beamte nachweisen und vorlegen kann.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mit zu versichern?

Wie grundsätzlich jede Art von privater Krankenkasse in der Bundesrepublik Deutschland, so ist auch die private Krankenversicherung für Beamte generell nach einem modularen System oder nach dem sogenannten Baukastenprinzip aufgebaut und strukturiert.

Dieses soll es dem einzelnen Beamten als Versicherungsnehmer grundsätzlich ermöglichen, den Umfang und die Kosten der von ihm bei Vertragsabschluss ausgewählten Krankenversicherung für Beamte jeweils seiner speziellen Lebenssituation, seinem Gesundheitszustand und letztendlich natürlich auch seinem disponiblen finanziellen Budget optimal anpassen zu können.

Leistungen, die auch im Rahmen einer solchen privaten Krankenversicherung für Beamte stets optional hinzu gebucht und bei individuellem Bedarf dann auch wieder gekündigt und abgewählt werden können, sind zum Beispiel:

  • die Zahnzusatz-Versicherung
  • die Pflege-Zusatzversicherung
  • die Auslands-Krankenversicherung
  • die Krankentagegeld-Versicherung
  • diverse Arten sogenannter stationärer Wahlleistungen (Chefarztbehandlung, freie Arztwahl im Krankenhaus, Unterbringung im Einzelzimmer, Unterbringung im Zweibettzimmer und vieles anderes mehr)
  • diverse Arten von sogenannten ambulanten Wahltarifen, wie zum Beispiel auch von Zuschüssen zu den unterschiedlichsten Arten von Heil- und Hilfsmitteln und von ganz bestimmten Vorsorgeuntersuchungen oder auch von Prophylaxemaßnahmen.

In jeder einzelnen Lebensphase des betreffenden Versicherungsnehmers sollten die einzelnen Module der gebuchten privaten Krankenversicherung stets unter Hinzuziehung eines unabhängigen Versicherungsmaklers überprüft und dann gegebenenfalls individuell angepasst werden.

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Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für Beamte ein?

Grundsätzlich setzt bei jeder privaten Krankenversicherung für Beamte der Versicherungsschutz sofort mit der Unterzeichnung des jeweiligen Versicherungsvertrages für den betreffenden Beamten als Versicherungsnehmer ein.

Treten Versicherungsfälle vor dem Versicherungsabschluss ein, so sind diese nicht gedeckt. Spätestens jedoch zu einem im Versicherungsvertrag der jeweiligen privaten Krankenversicherung für Beamte kodifizierten Termin und nach Ablauf der sogenannten Wartezeit, die zum Beispiel regelmäßig für die teure Kostenübernahme bei zahnmedizinischen Behandlungen gilt, setzt der Versicherungsschutz ein.

Auch bei jeder Form von privater Krankenversicherung für Beamte wird jedoch grundsätzlich unterschieden in:

  • den technischen Versicherungsbeginn, der den im Versicherungsantrag definierten Termin bezeichnet; ab hier beginnt dann die Wartezeit für den Versicherungsnehmer zu laufen und die vertraglich vereinbarte Versicherungsprämie muss durch den Beamten entrichtet werden
  • den formalen oder formellen Versicherungsbeginn als denjenigen Zeitpunkt, an dem der Versicherungsvertrag verbindlich geschlossen wird und bis zu dem sämtliche Arten von gesundheitlichen Veränderungen der Gesellschaft gemeldet werden müssen
  • den materiellen Versicherungsbeginn nach dem Ablauf der tariflichen und vertraglichen Wartezeit, ab dem im Schadens- oder Versicherungsfall grundsätzlich die volle Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung für Beamte gegeben ist.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Krankenversicherung für Beamte sein?

Die Deckungssumme jeder Art von privater Krankenversicherung für Beamte sollte grundsätzlich unterjährig mindestens einmal überprüft und gegebenenfalls danach individuell angepasst sein. Ist sie nämlich zu niedrig, so besteht im Schadensfall die gefürchtete Unterversicherung. Ist die Deckungssumme bei der privaten Krankenversicherung für Beamte jedoch zu hoch, so liegt in diesem Fall die teure Überversicherung vor.

Der individuelle Gesundheitszustand und die Konstitution, das Ausmaß an jeweils individuell benötigten Behandlungen oder Betreuungen sowie auch das Volumen an Heil- und Hilfsmitteln und nicht zuletzt dann auch die persönliche finanzielle Situation bestimmen jeweils die Deckungssumme einer solchen privaten Krankenversicherung für Beamte.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Beamte berechnet?

Die Höhe der Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte ist grundsätzlich von einer Vielzahl von unterschiedlichsten Faktoren abhängig. Hierzu zählen auch bei jeder Art von privater Krankenversicherung für Beamte grundsätzlich:

  • das Alter des Beamten bei Eintritt in die Versicherung
  • der Gesundheitszustand des potenziellen Versicherungsnehmers, wobei auch bestehende Vorerkrankungen und gegebenenfalls auch familiäre Risiken und Dispositionen mit Berücksichtigung finden können
  • die jeweils individuell durch den Versicherungsnehmer gewünschten und gebuchten Packages in Gestalt der Tarifierung.

Das Geschlecht darf auch bei der Berechnung der Beitragshöhe zur privaten Krankenversicherung für Beamte seit dem Jahr 2012 keine Berücksichtigung mehr finden. Seither sind nämlich auch die privaten Krankenversicherungen für Beamte angehalten, sogenannte Unisex-Tarife zu realisieren.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Krankenversicherung für Beamte für mich?

Er ermöglicht es mir, unter Kostengesichtspunkten, aber auch unter den Gesichtspunkten einer aktuellen oder möglicherweise auch künftigen Behandlungs- und Pflegebedürftigkeit, den optimalen Tarif für meine persönliche Lebens-, Gesundheits- und letztendlich auch Einkommenssituation finden und ermitteln zu können.

Ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Beamte gestatte es nämlich auch grundsätzlich, die gefährliche Unterversicherung und auch die teure Überversicherung weitestgehend zu vermeiden, die sich ansonsten oftmals erst im konkreten Schadens- oder Versicherungsfall offenbaren können.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und de Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Da grundsätzlich jede Art von privater Krankenversicherung für Beamte unterschiedlichste Tarifierungen und Tarifmodelle enthält und in der Regel auch nach einem modularen Baukastenprinzip aufgebaut ist, welches es dem Versicherungsnehmer gestattet, einzelne Leistungsbestandteile hinzu zu buchen und abzuwählen, ist insgesamt eine ausreichende Flexibilität in Bezug auf unterschiedlichste Lebenssituationen des Versicherungsnehmers gut gewährleistet.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Beiträge zur privaten Krankenversicherung für Beamte und zur Pflegeversicherung sind als sogenannte Sonderausgaben steuerlich durch den jeweiligen Beamten absetzbar.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Krankenversicherung für Beamte achten?

Auf die Schriftform per eingeschriebenen Brief, auf die Kündigungsfristen und vor allem auch darauf, sich eine Kündigungsbestätigung von der jeweiligen privaten Krankenkasse für Beamte zusenden zu lassen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Krankenkasse für Beamte achten?

Ein Wechsel der privaten Krankenkasse für Beamte sollte nicht ohne vorherigen Versicherungsvergleich in Bezug auf Kosten und Leistungen erfolgen. Die Konsequenzen für die Beihilfe sind zu prüfen.

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