Private Krankenversicherung für Freiberufler
Private Krankenversicherung für Freiberufler
Auch die Angehörigen der sogenannten freien Berufe oder Freiberufler sind als Selbständige grundsätzlich von der Versicherungspflicht im Zweig der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) befreit worden.
Freie Berufe sind nach geltender Rechtsauffassung in der Bundesrepublik Deutschland vor allem durch die höhere berufliche Qualifikation ihres jeweiligen Trägers gekennzeichnet und charakterisiert. Der Freiberufler erbringt im Regelfall eine schöpferisch Leistung in Eigenverantwortung und in fachlicher Unabhängigkeit, welche dadurch auch von der rein gewerblichen Tätigkeit deutlich abzugrenzen ist.
Freie Berufe, die derzeit in der Bundesrepublik Deutschland offiziell ausgeübt werden können und dürfen, sind im Allgemeinen:
- wissenschaftlicher
- künstlerischer
- schriftstellerischer
- unterrichtender
- erzieherischer Art.
Eine genaue Definition von den derzeit in der Bundesrepublik Deutschland ausübbaren Freien Berufen, findet sich derzeit zum Beispiel im Einkommenssteuergesetz oder alternativ auch im sogenannten Partnerschaftsgesellschaftsgesetz. Hier sind derzeit annähernd etwa 1.000 Berufsbilder freier Berufe erfasst und klassifiziert worden, darunter zum Beispiel Ärzte und Rechtsanwälte, Zahn- und Tierärzte, Notare, Journalisten, Künstler, Hebammen und viele andere mehr.
Da die freuen Berufe in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht zu den sogenannten Gewerbetreibenden gerechnet werden, unterliegen sie damit nicht der Pflicht zur laufenden Abführung der Gewerbesteuer an die jeweilige Kommune, in welcher sich aktuell der Geschäftssitz des Unternehmers befindet.
Da der Freiberufler jedoch grundsätzlich wirtschaftlich selbständig und unabhängig seine Dienste gegen Gebühren oder Honorare anbietet, unterliegt er nicht wie Beschäftigte (zum Beispiel Angestellte unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) der Verpflichtung, sich in einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern zu müssen.
Für jeden Bürger, welcher in der Bundesrepublik Deutschland eine freiberufliche Tätigkeit im Vollerwerb ausübt, welche dann letztendlich auch vom regional zuständigen Finanzamt offiziell anerkannt wurde, indem dem betreffenden Bürger nämlich eine Steuernummer oder auch eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) erteilt wurde gilt hinsichtlich der Möglichkeiten zur Versicherung gegen Krankheit und Pflegebedürftigkeit:
• Freiberufler kann sich in einer beliebigen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig pflichtversichern lassen; in diesem Fall ist es ihm zusätzlich auch noch möglich, bestimmte Leistungen einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler hinzu zu buchen
• er kann im Rahmen einer beliebigen privaten Krankenversicherung für Freiberufler eine sogenannte Vollversicherung abschließen und sich dadurch wie andere Selbständige und Gewerbetreibende auch gegen die Risiken von Krankheit und Pflegebedürftigkeit komplett und vollständig absichern.
Welche der beiden hier aufgezeigten Möglichkeiten der jeweilige Freiberufler dann jedoch letztendlich nutzt, das hängt von vielen wichtigen Faktoren ab. Hierzu zählt natürlich zunächst erst einmal das jeweils disponible monatliche Budget des Freiberuflers. Aber auch bestimmte Krankheitsbilder oder erbliche familiäre Dispositionen, die bei Beitritt in eine private Krankenversicherung für Freiberufler gegeben sind, können eine ganz entscheidende Bedeutung für diese wesentliche Entscheidung erlangen. Es ist für jeden Freiberufler nämlich auch wichtig, zu wissen, dass eine solche private Krankenversicherung für Freiberufler bei Vorliegen bestimmter Krankheitsbilder oder Risikofaktoren die Aufnahme eines Antragstellers sogar im Extremfall auch völlig verweigern darf.
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Warum lohnt sich der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler?
Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler ist gleich aus mehreren Gründen heraus lohnenswert. Einerseits bieten die privaten Krankenversicherungen für Freiberufler nämlich in der Regel ein deutlich höheres Niveau an medizinischer Behandlung und an zahnmedizinischer Therapie und sie sind durch den Entfall langer Wartezeiten, wie sie heute vor allem bei Spezialisten im Rahmen einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu erwarten sind, gekennzeichnet.
Die medizinische Versorgung ist hier also deutlich besser als in einer GKV. Andererseits sind die Einstiegs-Tarifierungen bei einer solchen privaten Krankenversicherung für Freiberufler meist deutlich günstiger, als bei einer freiwilligen Pflichtversicherung im Rahmen einer GKV.
Welche Schäden sind im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler mitversichert?
Versichert ist im Rahmen einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler im Regelfall die stationäre Behandlung und ebenso jedoch auch die Übernahme von ambulanten Behandlungskosten. Zahnmedizinische Behandlung. Bestimmte Heil- und Hilfsmittel und unter Umständen sogar ganz bestimmte und notwendige Vorsorgeuntersuchungen, können zum Versicherungsumfang einer solchen Police gehören. Konkret ist der jeweilige Versicherungsumfang einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler dann meist aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) der betreffenden Gesellschaft ersichtlich und zudem auch in den einzelnen Tarifierungen und Tarifmodellen geregelt worden.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine private Krankenversicherung für Freiberufler abschließe?
Bevor ich eine private Krankenversicherung für Freiberufler abschließe, sollte ich mich zunächst erst einmal grundsätzlich durch einen sachkundigen, neutralen und objektiven Versicherungsmakler, welcher keiner bestimmten Gesellschaft verpflichtet sein darf, beraten und betreuen lassen. Dabei sollten jedoch nicht nur die Kosten einer solchen privaten Krankenversicherung für Freiberufler betrachtet werden, die nach dem Abschluss auf den Versicherungsnehmer zukommen werden. Ebenso sollten auch gesundheitliche Risiken, vielleicht benötigte Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und das zukünftige Krankheitsrisiko aufgrund des Berufs oder der familiären Disposition tunlichst mit betrachtet werden.
In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Freiberufler ihre Versicherungsleistungen?
Damit eine private Krankenversicherung für Freiberufler ihre vertraglich zugesicherten Leistungen erbringen kann, muss eine ganze von wichtigen Voraussetzungen gegeben sein:
- es muss ein rechtswirksam geschlossener Versicherungsvertrag vorliegen
- der Versicherungsvertrag darf nicht aufgekündigt worden sein
- eine eventuell vertraglich oder auch tariflich vorgesehene Warte- oder Karenzzeit muss bereits abgelaufen sein
- der Versicherungsnehmer muss stets pünktlich und vollständig seine Versicherungsprämie bezahlt haben (ansonsten kann durch den Versicherer die sogenannte Einrede des nichterfüllten Vertrages geltend gemacht und die Zahlung verweigert werden)
- bestimmt in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen definierte Krankheitsbilder darf de Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss nicht aufweisen (ansonsten kann der Vertrag wegen der sogenannten arglistigen Täuschung durch den Versicherungsträger angefochten werden)
- für die entsprechende Therapie oder das Medikament muss eine ärztliche Indikation oder Verordnung vorliegen
- ein konkreter Schadens- oder Versicherungsfall, in welchem die Leistungspflicht der privaten Krankenversicherung für Freiberufler konkret vorgesehen ist, muss eingetreten sein, bzw. in der Vergangenheit liegen
- es dürfen keine Fristen schuldhaft durch den Versicherungsnehmer (zum Beispiel in Bezug auf die Geltendmachung von Behandlungskosten) versäumt worden sein
- die betreffende Therapie oder das Heil- und Hilfsmittel muss zum Leistungskatalog des jeweiligen Tarifmodells des Versicherungsunternehmens gehören.
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In welchen Fällen erbringt eine private Krankenversicherung für Freiberufler ihre Versicherungsleistungen nicht?
Sind einige oder einzelne der im vorausgegangenen Abschnitt aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt, so wird die Versicherungsgesellschaft möglicherweise versuchen, ihre Leistungen gänzlich zu verweigern oder sie zumindest doch zu kürzen.
Für diesen Fall kann der betroffene Versicherungsnehmer, der Leistungserfüllung vom Versicherungsträger begehrt und der sich außerdem auch noch im Recht wähnt, die Schlichtungsstelle der Versicherungsgesellschaft anrufen oder seinen Versicherungsträger im Extremfall jedoch auf Vertragserfüllung oder auf Schadensersatz verklagen (da er zwischenzeitlich vielleicht gegenüber dem behandelnden Arzt oder gegenüber dem liefernden Apotheker schon als sogenannter Selbstzahler in die Zahlungsverpflichtung eingetreten ist).
Die Aussicht einer solchen Klage auf Leistungserbringung oder auch Schadensersatz hängt jedoch von vielen oft nur sehr schwer abschätzbaren und kalkulierbaren Faktoren ab, so dass eine verifizierbare Aussage in Bezug auf die Aussichten einer juristischen Maßnahme nur sehr schwer zu treffen ist.
Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Wie generell jede Form der privaten Krankenversicherung (PKV) in der Bundesrepublik Deutschland, so ist auch die private Krankenversicherung für Freiberufler nach dem modularen System oder nach dem sogenannten Baukastenprinzip aufgebaut. Dieses System ermöglicht es dem Versicherungsnehmer grundsätzlich, bei Bedarf und bei entsprechend vorhandenem finanziellen Budget, weitere Bausteine mitzuversichern.
Hierzu können beispielsweise auch gehören:
- die Chefarztbehandlung
- die Unterbringung im Zweibettzimmer bei stationärer Behandlung
- die Unterbringung im Einzelzimmer bei stationärer Behandlung
- die Pflege-Zusatzversicherung
- die Auslandskrankenversicherung
- die Zahnzusatzversicherung
- das Krankentagegeld
- das Krankenhaustagegeld und vieles andere mehr.
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Wann setzt der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für Freiberufler ein?
Der Versicherungsschutz einer solchen privaten Krankenversicherung für Freiberufler setzt in der Regel sofort mit der Unterzeichnung des Versicherungsvertrages und der Aushändigung der entsprechenden Police an den jeweiligen Versicherungsnehmer ein. Dies gilt jedoch insbesondere für alle Arten von akuten medizinischen Notfällen, wie zum Beispiel für lebensbedrohliche Erkrankungen oder auch für Unfälle.
Alternativ kann jedoch bei Vertragsabschluss über eine solche private Krankenversicherung für Freiberufler auch ein exaktes kalendermäßiges Datum als Beginn des Versicherungsschutzes fixiert, vereinbart und dann in die jeweilige Police aufgenommen werden. In diesem Fall würde der Versicherungsschutz der privaten Krankenversicherung für Freiberufler dann erst ab dem dort eingetragenen Tag greifen und verbindlich wirksam werden.
Zu berücksichtigen ist ferner bei jedem Abschluss einer privaten Krankenversicherung für Freiberufler auch die Problematik der sogenannten Wartezeiten. Hierbei handelt es sich dann jeweils um Zeitspannen nach der Vertragsunterzeichnung durch den Versicherungsnehmer, in denen die Kosten für ganz bestimmte Arten von Behandlungen und Therapien oder auch für spezielle Heil- und Hilfsmittel noch nicht durch die private Krankenversicherung für Freiberufler übernommen werden dürfen, sondern durch den Versicherungsnehmer als sogenannter Selbstzahler zu tragen und aus eigener Tasche zu begleichen sind.
Meist umfasst die Wartezeit bei der privaten Krankenversicherung für Freiberufler stets diverse Arten von zahnmedizinischer oder auch von kieferorthopädischer Behandlung oder Therapie. Medizinische Notfälle oder gar Unfälle in diese Bereich sind dabei stets ganz selbstverständlich von dieser rigide klingenden Regelung ausgenommen, mit welcher sich der Versicherungsträger davor schützen möchte, das neu hinzu gekommene Versicherungsnehmer sofort und noch ohne ein Minimum an Beitragsvolumen in den Topf der Gesellschaft eingezahlt haben, teure und kostspielige Behandlungen oder auch Heil- und Hilfsmittel in Anspruch nehmen können, um danach ihre Mitgliedschaft dann möglicherweise auch wieder zu kündigen. Hieran wird deutlich, dass die private Krankenversicherung für Freiberufler stets ein Gewinnprinzip am freien Markt agierendes privatwirtschaftliches Unternehmen ist, welches entsprechende Gewinne gegenüber seinen Gesellschaften ausweisen können muss.
Auch für die private Krankenversicherung für Freiberufler gilt daher in Bezug auf den Beginn des Versicherungsschutzes:
- der formelle Versicherungsbeginn als der Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrages
- der materielle Versicherungsbeginn als Zeitpunkt der Gefahrenübertragung oder der Haftung im Schadensfall auf die jeweilige private Krankenversicherung für Freiberufler
- der technische Versicherungsbeginn als Zeitpunkt, ab dem die Prämienzahlungen erhoben werden können und ab dem die sogenannte Versicherungsperiode zu laufen beginnt.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der privaten Krankenversicherung für Freiberufler sein?
Die sogenannte Deckungssumme ist auch bei der privaten Krankenversicherung für Freiberufler derjenige Betrag, bis zu dem die Gesellschaft im Schadensfall maximal gegenüber dem Versicherungsnehmer haften muss.
Ist die Deckungssumme zu niedrig angesetzt worden, so liegt Unterversicherung vor und es müssen gegebenenfalls Kostenanteile für Therapien oder Heil- und Hilfsmittel durch den Patienten als Selbstzahler aus eigener Tasche beglichen werden.
Ist die Deckungssumme zu hoch vereinbart worden, dann liegt die teure Überversicherung vor. Die Deckungssumme ist stets nicht nur vom disponiblen Budget des Versicherungsnehmers, sondern auch von bestehenden Erkrankungen, vom Bedarf an Heil- und Hilfsmitteln oder Medikamenten und von einer möglicherweise berufsbedingt in der Zukunft zu erwartenden deutlichen Verschlechterung des individuellen Gesundheitszustandes abhängig.
Die Deckungssumme sollte unterjährig mindestens einmal mit der Hilfe eines unabhängigen Maklers überprüft und dann gegebenenfalls angepasst werden.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur privaten Krankenversicherung für Freiberufler berechnet?
Hier spielen eine Rolle:
- das Eintrittsalter des Versicherungsnehmers
- bestehende Vorerkrankungen, familiäre Dispositionen oder die Risiken ganz bestimmter Berufsgruppen
- der individuelle Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
- die gewünschten Leistungen des Versicherungsträgers gemäß Tarifmodell.
Seit 2012 spielt das Geschlecht des Versicherungsnehmers grundsätzlich keine Rolle mehr bei der Beitragsberechnung, denn die privaten Krankenversicherungen für Freiberufler sind seither durch den Gesetzgeber gehalten, ausschließlich sogenannte Unisex-Tarife anbieten zu müssen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der privaten Krankenversicherungen für Freiberufler für mich?
Er ermöglicht es mir, für mich das optimale inhaltliche und tarifliche Modell heraus finden zu können. Er schützt mich somit gleichermaßen vor der teuren Form der Unterversicherung oder Unterdeckung und natürlich auch vor der gefürchteten Überversicherung.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Ja. Wie bei jeder Form von PKV, so ist es auch bei der privaten Krankenversicherung für Freiberufler aufgrund des modularen Aufbaus und des Vorhandenseins der unterschiedlichsten Formen von Tarifmodellen möglich, praktisch jederzeit den Versicherungsschutz und letztendlich auch die Versicherungsbeiträge flexibel an die jeweilige aktuelle finanzielle Situation und an die persönlichen Bedürfnisse anpassen zu können.
Eine gründliche Überprüfung des aktuell gültigen Tarifmodells und der Beitragssituation sollte daher bei der privaten Krankenversicherung für Freiberufler mindestens einmal pro Jahr mit der Hilfe eines unabhängigen und sachkundigen Versicherungsmaklers vorgenommen werden.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Jeder Freiberufler kann die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner privaten Krankenversicherung für Freiberufler achten?
Sie sollten Fristen und Modalitäten beachten. Schriftlich per eingeschriebenen Brief kündigen und eine Kündigungsbestätigung vom Versicherungsträger anfordern.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner privaten Krankenversicherung für Freiberufler achten?
Auch hier stets Fristen und Modalitäten beachten. Erst Konditionen vergleichen. SEPA-Lastschriftmandat für die Beiträge beim Versicherungsträger widerrufen.