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Versicherungen für Freiberufler

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Versicherungen für Freiberufler

Warum lohnt sich der Abschluss für Versicherungen für Freiberufler?

Moneycheck | Versicherungen für FreiberuflerEin Freiberufler hat viele Freiheiten, er kann selbstständig und eigenverantwortlich arbeiten, ohne jemandem Rechenschaft ablegen zu müssen. Eine freiberufliche Tätigkeit hat aber auch Schattenseiten. Neben dem allgemeinen unternehmerischen Risiko einer schlechten Auftragslage und damit verbunden einem unzureichenden Einkommen gibt es weitere betriebliche wie private Risiken, die den Freiberufler finanziell belasten, wenn nicht gar seine gesamte Existenz bedrohen können: Macht ein Steuerberater beispielsweise Fehler in der Steuererklärung eines Kunden, die diesem finanzielle Einbußen bringt, ist er dazu verpflichtet, dem Kunden Schadensersatz zu zahlt. Oder stürzt aufgrund der Fehlplanung eines Architekten im Rohbau des Hauses eine Wand ein, bei dem sich ein Handwerker verletzt, steht der Architekt in der vollen Haftung. Auch die Beschädigung des eigenen Inventars ist ein betriebliches Risiko: zum Beispiel ein Brand im neuen Fotostudio des Fotografen, bei dem seine gesamte Kameraausrüstung zerstört wird. Nicht zu unterschätzen sind zudem private Risiken, wie ein Unfall oder eine Krankheit, die dazu führen, dass der Freiberufler seiner beruflichen Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.

Gegen all diese Risiken können sich Freiberufler mit einer Vielzahl an speziellen Versicherungen für Freiberufler absichern. Dabei wird bei den Versicherungen für Freiberufler allgemein unterschieden zwischen

  • betrieblichen Versicherungen für Freiberufler
  • privaten Versicherungen für Freiberufler

Wichtige betriebliche Versicherungen für Freiberufler sind

  • eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
  • eine Inhaltsversicherung beziehungsweise eine erweiterte Hausratversicherung
  • eine Betriebsunterbrechungsversicherung
  • eine Rechtsschutzversicherung

Abhängig von der Berufsgruppe und der Branche können auch folgende betriebliche Versicherungen für Freiberufler sinnvoll sein

  • eine Gebäudeversicherung
  • eine Elektronik- und Softwareversicherung
  • eine Transportversicherung
  • eine Umwelthaftpflichtversicherung
  • eine Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung

Wichtige private Versicherungen für Freiberufler sind

  • eine Berufsunfähigkeitsversicherung
  • eine Krankenversicherung, privat oder gesetzlich
  • eine Pflegeversicherung, privat oder gesetzlich
  • eine Altersvorsorge, zum Beispiel Renten- oder Lebensversicherung

Optional können auch folgende private Versicherungen für Freiberufler sinnvoll sein:

  • eine Unfallversicherung
  • eine Arbeitslosenversicherung
  • eine Krankentagegeldversicherung

Während einige Versicherungen für Freiberufler unerlässlich und teilweise sogar gesetzlich verpflichtend sind, wie die Kranken- und Pflegeversicherung, sind andere nur unter bestimmten Voraussetzungen sowie abhängig von der Berufsgruppe und der Art der Branche sinnvoll. Der Begriff Freiberuflichkeit bezieht sich nämlich nicht auf ein einzelnes Tätigkeitsfeld, sondern allgemein auf selbstständig tätige Personen, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen, und in folgenden Bereichen freiberuflich arbeiten:

  • im kulturellen Bereich, zum Beispiel als Schriftsteller, Journalist, Künstler, Fotograf, Lehrer
  • im steuer-, rechts-, oder wirtschaftsberatenden Bereich, zum Beispiel als Rechtsanwalt, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater
  • im medizinischen Bereich, zum Beispiel als Arzt, Heilpraktiker, Hebamme
  • im technisch-naturwissenschaftlichen Bereich, zum Beispiel als Architekt, Ingenieur, Sachverständiger

Je nach Tätigkeitsbereich kommen mal mehr, mal weniger Versicherungen für Freiberufler in Frage. Grundsätzlich sollte die Absicherung immer auf das jeweilige Risiko und den jeweiligen Bedarf abgestimmt sein. Im Folgenden seien nur die relevantesten Versicherungen für Freiberufler genauer beschrieben.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen von Versicherungen für Freiberufler mitversichert?

Eine Berufshaftpflichtversicherung gehört zu den wichtigsten Versicherungen für Freiberufler und ist in einigen Branchen sogar gesetzlich vorgeschrieben, zum Beispiel für Steuerberater, Rechtsanwälte oder Architekten. Sie deckt Risiken von Schäden ab, die im Zuge der beruflichen Tätigkeit gegenüber Dritten entstehen und leistet Schadenersatz bei

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • echten Vermögensschäden

Alternativ kann auch eine Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Freiberufler abgeschlossen werden. Diese unterscheidet sich von der Berufshaftpflichtversicherung im Wesentlichen dadurch, dass sie neben den Sach- und Personenschäden nur sogenannte „unechte“ Vermögensschäden abdeckt, sprich Vermögensschäden, die ausschließlich aus Sach- oder Personenschäden resultieren, zum Beispiel Verdienstausfälle infolge eines Unfalls. Vor allem Freiberuflern, die einer beratenden, prüfenden, verwaltenden, begutachtenden oder beaufsichtigen Tätigkeit nachgehen, ist daher zusätzlich zu der Betriebshaftpflichtversicherung der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht zu empfehlen, um auch die Risiken von „echten“ Vermögensschäden mit abzudecken.

Während Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden aufkommen, die gegenüber Dritten verursacht wurden, schützt eine Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Freiberufler das eigene Inventar, das zerstört, beschädigt oder abhandengekommen ist durch

  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Sturm und Hagel
  • Blitzschlag
  • Elementargefahren, wie Überschwemmung, Erdsenkung, Erdbeben oder Schneelawinen

Ist der Freiberufler im eigenen Home Office tätig, bieten einige Versicherungen für Freiberufler an, den Versicherungsumfang der privaten Hausratversicherung um das beruflich genutzte Inventar zu erweitern. Dieser Schutz besteht jedoch nicht automatisch, sondern geht mit einem erweiterten Deckungsumfang einher. Wer eine größere technische Ausrüstung besitzt, wie zum Beispiel Kameraleute oder Fotografen, für den stellt eine Elektronikversicherung eine sinnvolle Ergänzung zur Inhaltsversicherung dar.

Muss der Betrieb, die Kanzlei, das Büro oder die Praxis aufgrund eines Schadens im Zusammenhang mit der Betriebsinhaltsversicherung für einen begrenzten Zeitraum schließen, zum Beispiel für nötige Renovierungsarbeiten, fängt eine Betriebsunterbrechungsversicherung die Kosten für den betrieblichen Ausfall auf.

Sollte es zu einem Rechtsstreit zwischen Freiberufler und einem Kunden, einem Mitarbeiter oder dem Vermieter kommen, bietet eine Rechtsschutzversicherung dem Freiberufler Schutz, sofern der Rechtsstreit im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.

Bei den privaten Versicherungen für Freiberufler ist es vor allem die Berufsunfähigkeitsversicherung, auf die kein Freiberufler verzichten sollte. Die wenigsten Freiberufler zahlen Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung und haben damit bei einer krankheits- oder unfallbedingten Berufsunfähigkeit kein Anrecht auf Leistungen aus der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente. Mit anderen Worten: Kann der Freiberufler nicht mehr arbeiten, erhält er auch kein Geld, so dass seine gesamte Existenz bedroht ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet immer dann, wenn

  • der Versicherte seiner beruflichen Tätigkeit zu weniger als 50 Prozent nachgehen kann, unabhängig von der Art der Berufsunfähigkeit.
  • eine Pflegebedürftigkeit ab Pflegestufe 1 vorliegt.

Wichtig ist der Einschluss des „Verzichts auf abstrakte Verweisung“. In dem Fall verzichtet der Versicherer darauf, dem Freiberufler eine andere berufliche Tätigkeit zuzuweisen, zu deren Ausübung er trotz Berufsunfähigkeit noch in der Lage wäre.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich Versicherungen für Freiberufler abschließe?

Vor dem Abschluss von Versicherungen für Freiberufler sollte sich jeder Selbstständige die Fragen stellen:

  • Welchen Versicherungsbedarf habe ich und welche Versicherungen sind für mich notwendig?
  • Wie hoch ist das jeweilige Risiko für einen Schaden?
  • Welche Risiken sind in meinem Beruf und meiner Branche besonders relevant?
  • Wie hoch können die finanziellen Auswirkungen eines Schadens sein?

Moneycheck | Versicherungen für FreiberuflerVor diesem Hintergrund sollte sich der Freiberufler für Versicherungen für Freiberufler entscheiden. Diese müssen nicht nur zum individuellen Bedarf und zum jeweiligen Risiko passen, sondern auch nur im Rahmen der eigenen finanziellen Möglichkeiten abgeschlossen werden. Denken Sie daher auch daran, die Beiträge für die Versicherungen für Freiberufler immer in Ihren jeweiligen Finanzplan mit einzukalkulieren. Vor allem in der Anfangszeit einer Existenzgründung könnte der Freiberufler nur die notwendigsten Versicherungen für Freiberufler abschließen und seinen Versicherungsumfang mit zunehmendem Budget, womöglich aber auch einem größeren Risikopotential, sukzessive erweitern.

Einige Versicherungen bieten Komplettpakete für Versicherungen für Freiberufler an. Diese können sich vor dem Hintergrund von einem günstigeren Gesamtbeitrag lohnen, nicht immer sind sie jedoch auf den individuellen Bedarf eines Freiberuflers zugeschnitten, sondern bieten vielmehr einen Standardschutz. Dabei ist es jedoch unerlässlich, Versicherungen für Freiberufler abzuschließen, die sowohl dem Beruf, der Branche als auch den persönlichen Voraussetzungen des Freiberuflers entsprechen.

Wer als Künstler oder Publizist freiberuflich tätig ist, der kann sich übrigens über die Künstlersozialkasse kranken-, renten- und pflegeversichern. Die Künstlersozialkasse fungiert hierbei als Arbeitgeber, welcher 50 Prozent der Beiträge für die gesetzliche Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung übernimmt.

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Freiberufler im Schadensfall mit inbegriffen?

Abhängig von der Art des Schadens erhält der Versicherte Leistungen aus den Versicherungen für Freiberufler bis zur Höhe der jeweils vereinbarten Deckungssumme:

bei der Berufs- beziehungsweise Betriebshaftpflicht der Versicherungen für Freiberufler

Haben Sie während der Ausübung Ihrer beruflichen Tätigkeit einem Dritten einen Schaden verursacht, übernimmt die Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung die Schadensersatzansprüche

  • bei Personenschäden: Therapie- und Behandlungskosten, Kosten für Medikamente, Pflege- und Rentenzahlungen, Kosten für Rehabilitationsmaßnahmen
  • bei Sachschäden: Wiederherstellungs- oder Reparaturkosten
  • bei Vermögensschäden:
    • Kosten für echte Vermögensschäden (Berufshaftpflicht)
    • Kosten für unechte Vermögensschäden (Betriebshaftpflicht)

Zum Leistungsumfang der Berufs- und Betriebshaftpflicht gehört darüber hinaus

  • die Prüfung der Forderung im Hinblick auf Berechtigung
  • die Zahlung von berechtigten Forderungen
  • die Abwehr unberechtigter Forderungen, gegebenenfalls mit rechtlichen Mitteln (passiver Rechtsschutz)

bei der Betriebsinhaltsversicherung oder der Hausratversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Versichert über die Betriebsinhaltsversicherung ist die gesamte kaufmännische und technische Ausstattung des Freiberuflers. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung

  • die Kosten für die Wiederbeschaffung zum Neuwert bei Verlust oder Zerstörung
  • die Kosten für die Reparatur bei Beschädigung
  • die Kosten für einen temporären Ersatz
  • die Aufräumkosten
  • optional: die Kosten zur Minderung des Schadens

bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Im Falle einer zeitweiligen Betriebsunterbrechung trägt die Betriebsunterbrechungsversicherung für eine festgelegte Haftungszeit von meist einem Jahr

  • die fortlaufenden Fixkosten. Dazu gehören Gehälter, Miet- und Pachtkosten, Energiekosten
  • die Kosten für den Ertragsausfall
  • Mehrkosten, zum Beispiel für Schichtarbeit oder Überstunden
  • optional: Schadenminderungskosten, die die Dauer der Unterbrechung verkürzen

bei der Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Auf folgende Leistungen hat der Versicherte der Rechtsschutzversicherung bei einem Rechtsstreit Anspruch:

  • Rechtsanwaltskosten
  • Gerichtskosten
  • Gutachter- und Sachverständigenkosten
  • optional: Schlichtungskosten, zum Beispiel durch einen Mediator

bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Die Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Freiberufler zahlt dem Freiberufler im Falle einer nachweislichen Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente.

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Freiberufler im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Für alle Versicherungen für Freiberufler gelten spezielle Leistungsausschlüsse, bei denen der Freiberufler keinen Anspruch auf die Inanspruchnahme von Leistungen hat:

bei der Berufs- oder Betriebshaftpflicht der Versicherungen für Freiberufler

  • vorsätzlich herbeigeführte Schäden
  • Schäden am Eigentum des Freiberuflers
  • von Dritten verursachte Schäden
  • Schäden, die nicht in Ausübung der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit passiert sind (hier haftet die Privathaftpflichtversicherung)
  • Straf- und Bußgelder
  • Schäden, die durch Streik, Krieg oder innere Unruhen entstanden sind

bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Freiberufler

  • Schäden durch allgemeine Abnutzung und Verschleiß
  • Schäden, die auf Vorsatz des Versicherungsnehmers beruhen
  • Schäden, die Dritten entstanden sind
  • Schäden durch Krieg, Streik und innere Unruhen

bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Freiberufler

  • Betriebsunterbrechung infolge einer behördlichen Anordnung
  • Betriebsunterbrechung, die nicht aus einem versicherten Schaden der Betriebsinhaltsversicherung resultiert

bei der Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für Freiberufler

  • Kosten für Straf- und Bußgelder, die durch den Rechtsstreit entstanden sind
  • Kosten für einen Rechtsstreit, der während der Wartezeit oder noch vor Vertragsbeginn begonnen hat.

bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Freiberufler

  • wenn die Berufsunfähigkeit nicht dauerhaft besteht
  • wenn der Freiberufler weniger als 50 Prozent berufsunfähig ist
  • wenn der Versicherte noch eine andere Tätigkeit ausüben könnte (sofern nicht der Verzicht auf abstrakte Verweisung vereinbart wurde)
  • wenn kein medizinisches Gutachten vorliegt beziehungsweise wenn aus diesen nicht eindeutig eine Berufsunfähigkeit hervorgeht

Beachten Sie zudem, dass nicht alle Freiberufler eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können. Das kann zum einen mit dem jeweiligen Risikopotential des ausgeübten Berufs zusammenhängen, zum anderen aber auch durch eine mögliche Vorerkrankung begründet sein. Eine Alternative kann eine Multi Risk Versicherung sein.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Im Falle eines Schadens, der über betriebliche Versicherungen für Freiberufler abgesichert ist, sollten die betreffenden Versicherungen für Freiberufler zeitnah informiert werden, damit Sie Anspruch auf Leistungen der Versicherungen für Freiberufler haben. Eine Schadensmeldung erfolgt in aller Regel telefonisch oder über ein Online Schadensformular des jeweiligen Anbieters. Die Versicherungen für Freiberufler verlangen hierbei möglichst genaue Angaben zum Schaden, die Sie wahrheitsgemäß beantworten sollten:

    • Wo und wann ist der Schaden passiert?
    • Wer oder was hat den Schaden verursacht?
    • Wer oder was wurde geschädigt?
    • Welche Art von Schaden ist entstanden?
    • Wie ist der Schaden entstanden?
    • Wie hoch ist der geschätzte Schaden?
    • Sind Dritte involviert, zum Beispiel Behörden oder Zeugen?

Je nachdem, um welche Versicherungen für Freiberufler es sich bei dem Schaden handelt, können die Fragen variieren. Sinnvoll ist es immer, beweisrelevante Fotos oder Dokumente mit einzureichen. In der Folge werden die Versicherungen für Freiberufler den Schaden prüfen und im Zweifel auch den Rat eines Sachverständigen einholen. Ist die Forderung berechtigt, erfolgt ein Leistungsausgleich, anderenfalls kann eine Schadensregulierung auch abgelehnt werden.

Möchten Sie eine monatliche Rente aus der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Freiberufler erhalten, benötigt die Versicherung ein ausführliches medizinisches Gutachten, in dem der Arzt die Art der Erkrankung deutlich herausstellt und den Grund beschreibt, warum der Freiberufler nicht mehr in seinem Beruf tätig sein kann. Beachten Sie, dass bei den meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen eine Meldefrist vorgegeben wird, welche etwa drei Monate nach Feststellung der Berufsunfähigkeit beträgt. Wird diese versäumt, ist es möglich, dass der Leistungsanspruch erlischt. Weiterhin sollte sich der Berufsunfähige auf einen jährlichen Gesundheitstest einstellen. So kann die Versicherung sicher stellen, dass die Berufsunfähigkeit weiterhin besteht.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Versicherungen für Freiberufler ein?

Sofern nicht anders vertraglich vereinbart, beginnt der Versicherungsschutz der Versicherungen für Freiberufler mit Abschluss der Versicherungspolice sowie der Zahlung der ersten Prämie. Dieser Versicherungsschutz ist während der gesamten Laufzeit der Versicherungen für Freiberufler gewährleistet. Je nach Art der Versicherung und individueller Vereinbarung variiert diese Laufzeit, beträgt in der Regel aber mindestens ein Jahr.

Besondere zeitliche Vereinbarungen zum Versicherungsschutz der Versicherungen für Freiberufler sind:

  • Nachhaftungszeit: Diese ist vor allem bei der Berufshaftpflichtversicherung relevant. Sollte ein im Versicherungszeitraum verursachter Schaden erst nach Beendigung des Vertrags als solcher erkannt werden, erhält der Versicherte mit der Nachhaftungsklausel dennoch Leistungen aus der Berufshaftpflicht.
  • Wartezeit: Bei der Rechtsschutzversicherung sollten Sie mit einer Wartezeit rechnen. Diese gibt den Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und dem ersten Anspruch auf Leistungen vor. Abhängig vom Rechtsgebiet kann die Wartezeit ein bis drei Monate betragen.
  • Karenzzeit: Die Karenzzeit beschreibt die Dauer zwischen Eintreten des Versicherungsfalls und der ersten Leistungszahlung und kommt sowohl bei der Betriebsunterbrechungsversicherung als auch bei der Berufsunfähigkeitsversicherung zum Tragen. Während die Karenzzeit bei der Betriebsunterbrechung in der Regel nur einige Tage beträgt, geben Versicherer der Berufsunfähigkeitsversicherung meist mehrere Monate vor.
  • Haftungszeit: Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung wird eine Haftungszeit vereinbart. Diese legt die Dauer der Inanspruchnahme von Leistungen während der Betriebsunterbrechung fest und beträgt meist ein Jahr. Eine optionale Verlängerung ist möglich.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherungen für Freiberufler sein?

Bei der Kalkulation der optimalen Deckungssumme der Versicherungen für Freiberufler sollten Sie größte Sorgfalt walten lassen, damit im Falle eines Schadens auch tatsächlich sämtliche Kosten über die Versicherungen für Freiberufler abgedeckt sind. Alle Versicherungen für Freiberufler geben dabei eigene Deckungssummen vor, die sich wie folgt berechnen:

bei der Berufs- oder Betriebshaftpflicht der Versicherungen für Freiberufler

Sofern es sich bei der Berufshaftpflichtversicherung um eine Pflichtversicherung handelt, werden auch gesetzliche Mindestversicherungssummen vorgegeben, die abhängig vom jeweiligen Berufsbild unterschiedlich hoch ausfallen können. Grundsätzlich sollten Sie sich sowohl bei der Berufs- als auch Betriebshaftpflichtversicherung an den allgemein empfohlenen Deckungssummen orientieren. Diese betragen für Sach- und Personenschäden drei bis fünf Millionen Euro, bei Vermögensschäden 100.000 Euro. Bei größeren Unternehmen können auch höhere Deckungssummen sinnvoll sein.

bei der Betriebsinhaltsversicherung oder der Hausratversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Freiberufler ist die Deckungssumme gleich der Summe des gesamten zu versichernden Inventars zum jeweiligen Neuwert.

bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Relevant für die Berechnung der Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung sind:

  • die Summe der laufenden Kosten
  • die Summe des kalkulierten Gewinns
  • die Dauer der Haftungszeit

bei der Rechtsschutzversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Allgemein empfohlene Mindestversicherungssummen der Rechtsschutzversicherung betragen zwischen 300.000 und 500.000 Euro. Einige Versicherer bieten auch unlimitierte Verträge ab. Hierbei werden grundsätzlich sämtliche Kosten unabhängig von einer Deckungssumme beglichen.

bei der Berufsunfähigkeitsversicherung der Versicherungen für Freiberufler

Die Deckungssumme der Berufsunfähigkeitsversicherung ergibt sich aus der Höhe der Rente, die Sie monatlich beziehen möchten. Diese Rente sollte sich nach dem gegenwärtigen Lebensstandard, sprich dem durchschnittlichen monatlichen Einkommen, richten.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag für Versicherungen für Freiberufler berechnet?

Grundsätzlich bestimmt die Anzahl der Versicherungen für Freiberufler die Beitragssumme. Sollten mehrere Versicherungen für Freiberufler als Gesamtversicherungspaket abgeschlossen worden sein, ist dies in aller Regel günstiger als der Abschluss von mehreren Einzelpolicen für Versicherungen für Freiberufler. Der jeweilige Beitrag der Versicherungen für Freiberufler wird dabei von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • der Höhe der jeweiligen Deckungssummen
  • der Höhe der Selbstbeteiligung, deren Vereinbarung in individueller Höhe bei den meisten Versicherungen für Freiberufler gängiger Usus ist
  • der Wahrscheinlichkeit eines Schadens
  • der Größe des Unternehmens
  • der Zahlungsweise, zum Beispiel monatlich, vierteljährlich, jährlich
  • der Dauer der Laufzeit der Police
  • möglichen Rabatten, zum Beispiel bei Existenzgründern
  • Zusatzvereinbarungen, zum Beispiel Verlängerung der Haftungszeit oder Wegfall von Karenzzeiten

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Versicherungen für Freiberufler für mich?

Wer mit Hilfe eines kostenlosen Tarifrechners im Internet mehrere Angebote der Versicherungen für Freiberufler untereinander vergleicht, kann sicher gehen, einen Tarif zu finden, der dem persönlichen Bedarf entspricht und gleichzeitig ein optimales Preis-Leistungsverhältnis bietet. Auch ein unabhängiger Versicherungsexperte kann mehrere Tarife der Versicherungen für Freiberufler vergleichend gegenüberstellen und ein ihren Wünschen gerechtes, individuelles Angebot erstellen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Moneycheck | Versicherungen für FreiberuflerGrundsätzlich können die Beiträge für die Versicherungen für Freiberufler steuerlich geltend gemacht werden. Hierbei wird jedoch zwischen betrieblichen und privaten Versicherungen für Freiberufler differenziert:

Betriebliche Versicherungen für Freiberufler

Handelt es sich um betriebliche Versicherungen für Freiberufler, dann gelten diese als Betriebsausgaben, welche dazu dienen, betriebliche Risiken abzusichern. Diese können in unbegrenzter Höhe von der betrieblichen Steuer abgesetzt werden.

Private Versicherungen für Freiberufler

Beiträge für private Versicherungen für Freiberufler können ausschließlich bei der privaten Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Diese Versicherungen gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Zu beachten ist jedoch die jährliche Höchstgrenze, die bei Freiberuflern 2.800 Euro beträgt. Bei vielen privaten Versicherungen für Freiberufler, zum Beispiel Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge, Unfallversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung, kann dieser Höchstbetrag jedoch schnell ausgeschöpft sein, so dass nicht alle Versicherungen für Freiberufler eine steuerliche Begünstigung erfahren.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Versicherungen für Freiberufler achten?

Wer einen oder mehrere Verträge seiner Versicherungen für Freiberufler kündigen möchte, sollte sich gut über die jeweiligen Kündigungsfristen informieren. Grundsätzlich sollte auch hierbei zwischen betrieblichen und privaten Versicherungen für Freiberufler unterschieden werden.

Betriebliche Versicherungen für Freiberufler

Die Kündigungsfrist der betrieblichen Versicherungen für Freiberufler beträgt je nach Police und Vereinbarung zwischen einem Monat und drei Monaten. Dabei ist eine Kündigung der Versicherungen für Freiberufler immer nur zum Ende einer jeweiligen Laufzeit möglich. Erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht oder gar nicht, verlängert sich die Laufzeit in der Regel automatisch um ein Jahr.

Private Versicherungen für Freiberufler

Die Kündigungsfrist der privaten Versicherungen für Freiberufler beträgt meist einen Monat. Der Vertrag kann dabei immer zum Ende einer Zahlungsperiode gekündigt werden, je nach Vereinbarung monatlich, vierteljährlich oder jährlich. Die Kündigung der privaten Versicherungen für Freiberufler kann jedoch mit erheblichen finanziellen Nachteilen verbunden sein: Der Rückkaufswert, den der Versicherungsnehmer auf seine bereits gezahlten Beiträge erhebt, fällt in der Regel sehr gering aus. Im schlimmsten Fall erhalten Sie keinen Cent zurück.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Versicherungen für Freiberufler achten?

Ein Anbieterwechsel der Versicherungen für Freiberufler kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen:

  • aus wirtschaftlichen Gründen: Ein anderer Tarif bietet bessere Konditionen im Hinblick auf Preis und/oder Leistung
  • aus betriebsinternen Gründen: Das berufliche Umfeld des Freiberuflers ändert sich, zum Beispiel durch Vergrößerung des Betriebs.
  • aus persönlichen Gründen: Der Versicherte ist zum Beispiel mit den Serviceleistungen des Versicherers unzufrieden.

Jedem Wechsel sollte ein umfassender Vergleich der Versicherungen für Freiberufler vorausgehen. Außerdem sollte ein Wechsel immer nur dann erfolgen, wenn der bestehende Vertrag zum betreffenden Zeitpunkt gekündigt werden kann, damit keine doppelte Absicherung besteht. Der Wechsel der privaten Versicherungen für Freiberufler ist finanziell nur dann sinnvoll, wenn die Verluste, die bei der Kündigung entstehen, durch die Ersparnis der neuen Beiträge aufgefangen werden können.
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