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Versicherungen für Hausverwaltungen

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Versicherungen für Hausverwaltungen

Warum lohnt sich der Abschluss von Versicherungen für Hausverwaltungen?

MoneyCheck | Versicherungen für HausverwaltungenDie Aufgaben einer Hausverwaltung sind vielfältig: Das Verwalten von eigenen oder fremden Mietwohnungen oder -häusern beinhaltet zum Beispiel die Instandhaltung von Gemeinschaftseigentum, die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen, die Kontrolle von Dienstleistern, wie einem Hausmeister, sowie zahlreiche kaufmännische Verwaltungstätigkeiten. Dazu gehören die Erstellung von Mietverträgen und Nebenkostenabrechnungen, die Anpassung von Mieten sowie die allgemeine Buchführung und Wirtschaftsplanung. Dementsprechend ist das Risiko für einen Schaden relativ groß. Was ist beispielsweise, wenn das vermietete Gebäude durch einen Brand zerstört wird? Oder ein Mieter bei Schnee auf dem nicht gestreuten Gehweg ausrutscht und sich schwer verletzt? Was passiert darüber hinaus, wenn eine Wohnung versehentlich mehrfach vermietet wird oder fehlerhafte Abrechnungen erstellt werden? Ein finanzieller Schaden kann auch bei sogenannten Mietnomaden entstehen, wenn diese ihre Miete nicht mehr zahlen. Aber auch im Büro der Hausverwaltung kann es beispielsweise zu einen Sachschaden kommen, wenn die gesamte Einrichtung bei einem Einbruch entwendet wird.

Eine gute Absicherung gegen all diese Risiken ist jedem Hausverwalter mit speziellen Versicherungen für Hausverwaltungen zu empfehlen. Einige Versicherungen für Hausverwaltungen sind sogar gesetzlich vorgeschrieben. So heißt es in §21 Abs. 5, Nr. 3 des Wohnungseigentumsgesetzes:

Zu einer ordnungsmäßigen, dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entsprechenden Verwaltung gehört insbesondere: […] die Feuerversicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie die angemessene Versicherung der Wohnungseigentümer gegen Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.

Neben der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie einer Feuerversicherung, welche Bestandteil der ebenfalls wichtigen Wohngebäudeversicherung ist, ist der Abschluss von weiteren Versicherungen für Hausverwaltungen sinnvoll. Dazu gehören

 

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Welche Schäden sind im Rahmen von Versicherungen für Hausverwaltungen mitversichert?

Je nach Art der Versicherungen für Hausverwaltungen können Sie sich gegen eine Vielzahl von Schäden absichern. Dazu gehören

bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Zum Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen ist eine Hausverwaltung gesetzlich verpflichtet. Sie bietet dann Versicherungsschutz, wenn Mieter, Besucher oder Passanten im verwalteten Haus oder auf dem Grundstück zu Schaden kommen, zum Beispiel bei mangelnder Beleuchtung im Treppenhaus, einem herabfallenden Dachziegel oder einem unzureichend gestreuten Gehweg im Winter. Versichert sind dabei folgende Schäden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden, die aus Sach- und Personenschäden resultieren

bei der Wohngebäudeversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Auch die Wohngebäudeversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen ist für Hausverwaltungen und Eigentumsgemeinschaften verpflichtend. Diese bietet Versicherungsschutz für Schäden am Gebäude sowie am Grundstück und weiteren Bestandteilen, wie beispielsweise Gartenanlagen, Garagen oder Carports, die entstanden sind durch

  • Feuer (siehe Feuerversicherung)
  • Sturm und Hagel
  • Blitzschlag
  • Überschwemmung und Leitungswasser
  • Vandalismus

Zusätzlich kann eine Glasversicherung abgeschlossen werden, die sämtliche mit dem Gebäude verbundenen Glasflächen bei Glasbruch schützt.

bei der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen kommt für finanzielle Vermögensschäden auf, die der Hausverwalter gegenüber Dritten, zum Beispiel den Mietern, verursacht hat. Diese echten Vermögensschäden können beispielsweise bei einer Doppelvermietung, einer falschen Abrechnung oder durch einen versäumten Wartungstermin entstehen.

bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Die Betriebshaftpflichtversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen sichert die gleichen Schäden wie die Gebäude- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ab, bezieht sich jedoch auf Schäden, die Dritten in den Büroräumlichkeiten der Hausverwaltung sowie während der Ausübung der betrieblichen Tätigkeit des Hausverwalters passieren.

bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Im Rahmen der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen sind Schäden am eigenen technischen wie kaufmännischem Inventar der Hausverwaltung abgedeckt. Versichert sind hierbei Schäden, die verursacht werden durch

  • Einbruch, Einbruchdiebstahl und Vandalismus
  • Sturm und Hagel
  • Feuer und Blitzschlag
  • Leitungswasser

bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Muss der laufende Geschäftsbetrieb für eine bestimmte Zeit unterbrochen werden durch einen Schaden, der in den Büroräumlichkeiten der Hausverwaltung entstanden ist, dann bietet eine Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen Versicherungsschutz.

bei der Mietausfallversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Die Mietausfallversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen kommt für finanzielle Schäden auf, die dem Hausverwalter oder Vermieter entstehen durch

  • Mietrückstände von zahlungsunwilligen beziehungsweise –unfähigen Mietern
  • Beschädigungen in der Wohnung verursacht durch den Mieter durch Verwahrlosung oder Zerstörung
  • Ungezieferbefall in der Wohnung durch mangelnde Hygiene der Mieter
  • Rechtskosten, zum Beispiel bei Räumungsklagen

 

Was sollte ich beachten, bevor ich Versicherungen für Hausverwaltungen abschließe?

Durch die Vielzahl an Versicherungen für Hausverwaltungen ist es vor dem Abschluss von Versicherungen für Hausverwaltungen sinnvoll, den eigenen betrieblichen Bedarf sowie das Risikopotential der Hausverwaltung zu ermessen. Neben den unabdingbaren Versicherungen für Hausverwaltungen, zu denen die Wohngebäudeversicherung sowie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung gehören, können weitere Versicherungen für Hausverwaltungen finanziellen Schutz vor einer Vielzahl an Gefahren und Risiken bieten. Diese Fragestellungen können bei der Klärung des jeweiligen Versicherungsbedarfs helfen:

  • Wie hoch ist das jeweilige Risiko für einen Schaden?
  • Wie hoch können die finanziellen Auswirkungen eines Schadens sein und bis zu welcher Höhe kann der Schaden aus eigenen finanziellen Mitteln reguliert werden?
  • Wie zuverlässig sind die Mitarbeiter und Dienstleister?
  • Wie gut sind die eigenen Sicherheitsmaßnahmen?
  • Wie alt ist das vermietete Gebäude? Gab es bereits Sanierungsmaßnahmen oder sind welche geplant?
  • Erfolgt bei neuen Mietern eine Bonitätsprüfung?
  • Kam es in der Vergangenheit bereits zu Schäden?

In den meisten Fällen werden sich Hausverwalter für den Abschluss von mehreren Versicherungen für Hausverwaltungen entscheiden, um das betriebliche Risiko weitestgehend zu minimieren. Bei einigen Anbietern erhalten Sie komplette Versicherungspakete für Hausverwalter. Diese bieten nicht nur den Vorteil eines geringeren administrativen Aufwands, sondern werden in der Regel zu einem günstigeren Gesamtbeitrag angeboten. Dennoch sollte ein attraktiver Beitrag der Versicherungen für Hausverwaltungen nie zu Lasten des notwendigen Versicherungsumfangs gehen. Schließen Sie deshalb ein Versicherungspaket niemals als Standardschutz ab, sondern immer unter Berücksichtigung von Größe, Tätigkeitsumfang und Risikopotential der Hausverwaltung sowie den jeweiligen Gegebenheiten des Betriebs und der vermieteten Objekte.

Achten Sie vor dem Abschluss der Versicherungen für Hausverwaltungen zudem stets auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen und die einzelnen Leistungen, die in der Police aufgeführt sind. Es ist durchaus möglich, dass es zu Überschneidungen im Leistungsumfang der Versicherungen für Hausverwaltungen kommt. So kann es beispielsweise sein, dass eine Mietausfallversicherung bereits in einer Wohngebäudeversicherung enthalten ist.

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Hausverwaltungen im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte sich ein versicherter Schaden im Rahmen der Versicherungen für Hausverwaltungen ereignen, so erhalten die Versicherungsnehmer folgende Leistungen:

bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Versicherungen für Hausverwaltungen

Hat der Hausverwalter Dritten gegenüber einen Schaden verursacht, übernehmen die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht und die Betriebshaftpflicht der Versicherungen für Hausverwaltungen folgende Leistungen für Schadensersatzansprüche:

  • die Prüfung der Forderungen im Hinblick auf eine Berechtigung, bei Bedarf mit einem Gutachter
  • die Zahlung von berechtigten Forderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • die Abwehr von unberechtigten Forderungen, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln (passiver Rechtsschutz)

Grundsätzlich werden bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und der Betriebshaftpflicht folgende Kosten getragen:

  • bei Personenschäden: die Kosten für Behandlungen und Therapien, für Rehabilitationsmaßnahmen, für Medikamente, für Renten- und Pflegezahlungen
  • bei Sachschäden: die Kosten für eine Reparatur oder für die Wiederanschaffung
  • bei Vermögensschäden: zum Beispiel Verdienstausfälle

Bei der Vermögensschadenhaftpflicht werden ausschließlich die echten Vermögensschäden, die einem Dritten entstehen, erstattet.

bei der Wohngebäudeversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Versichert über die Wohngebäudeversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen sind folgende Leistungen:

  • die Reparaturkosten bei Beschädigungen am Gebäude
  • die Kosten für den Wiederaufbau des Gebäudes zum gleitenden Neuwert bei einem Totalschaden
  • die Kosten für Aufräum- und Abbrucharbeiten
  • die Kosten für Transporte sowie für Zwischenlagerungen von nicht beschädigtem Inventar
  • die Kosten für eine temporäre Zwischenunterkunft der Mieter
  • die Kosten eines Sachverständigen, der die Schadensursache ermittelt

bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Die Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen trägt ähnlich wie die Wohngebäudeversicherung mögliche Reparatur- und Wiederbeschaffungskosten zum Neuwert des zerstörten, beschädigten oder verlustigen Inventars. Auch mögliche Aufräumarbeiten oder die Kosten für einen zeitweisen Ersatz können von der Betriebsinhaltsversicherung übernommen werden.

bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Für eine vorgegebene Haftungszeit von meistens einem Jahr übernimmt die Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen im Falle einer zeitlich begrenzten Unterbrechung des Hausverwaltungsbetriebs folgende Leistungen:

  • die Kosten für den Ertragsausfall
  • die weiterlaufenden Fixkosten für Personal, Räumlichkeiten und Energie
  • die Kosten zur Reduzierung einer Betriebsunterbrechung

bei der Mietausfallversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Muss der Hausverwalter seine Mietausfallversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen in Anspruch nehmen, so erhält er folgende Leistungen:

  • die Kosten für den Mietausfall inklusive Nebenkosten
  • die Kosten für Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten in der Wohnung
  • die Kosten für nötige Aufräum- und Entsorgungsarbeiten
  • die zusätzlichen Kosten für eine Nicht-Vermietbarkeit der Wohnung durch Aufräum- und Renovierungsarbeiten

 

Welche Leistungen sind bei Versicherungen für Hausverwaltungen im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Leistungsausschlüsse gibt es bei allen Versicherungen für Hausverwaltungen. Kein Anspruch auf Leistungen der Versicherungen für Hausverwaltungen besteht

bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Versicherungen für Hausverwaltungen

  • für Schäden am eigenen Inventar
  • für Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • für Schäden, die Mieter selbst verursacht haben

bei der Wohngebäudeversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

  • für Schäden am Rohbau des Gebäudes (hierfür kann eine Rohbauversicherung abgeschlossen werden)
  • für Schäden durch Vorsatz und arglistige Täuschung
  • für Schäden durch Krieg, Streik, innere Unruhen und Kernenergie
  • für Schäden durch Grundwasser
  • für Brandschäden, die durch einen Kamin verursacht wurden
  • bei Feuer ohne einen Rauchmelder
  • für Hitzeschäden ohne Feuer
  • für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit. Ausnahme: Es wurde vertraglich der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ vereinbart.

bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

  • für Abnutzungs- und Verschleißschäden
  • für Schäden durch Vorsatz
  • für Schäden durch Krieg, Streik, innere Unruhen und Kernenergie
  • für Schäden durch Überspannung und Kurzschluss

bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

  • für Unterbrechungen durch Vorsatz
  • für Schäden, die während der Betriebsunterbrechung entstehen
  • für Schäden durch Krieg, Streik, innere Unruhen und Terrorakte
  • für Unterbrechungen, die behördlich angeordnet wurden

bei der Mietausfallversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

  • Schäden durch normale Abnutzung und Verschleiß
  • Schäden, die im Rahmen der Wohngebäudeversicherung abgedeckt sind

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sollte sich ein Schaden ereignen, der über die Versicherungen für Hausverwaltungen versichert ist, dann sollten Sie diesen den Versicherungen für Hausverwaltungen schnellstmöglich melden. Diese Meldung ist entweder telefonisch oder über ein Online Schadensformular möglich. Je nach Art des Schadens werden Sie einige Anweisungen erhalten, wie Sie sich weiter zu verhalten haben. Das kann zum Beispiel sein:

  • Sichern Sie die Unfall- oder Schadensstelle, damit der Schaden so gering wie möglich gehalten werden kann und damit kein weiterer Schaden entsteht. Dafür steht der Versicherungsnehmer sogar in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht.
  • Dokumentieren Sie den Schaden möglichst zeitnah, zum Beispiel durch Fotoaufnahmen oder Videos, damit Sie den Versicherungen für Hausverwaltungen nicht nur einen Nachweis über den Schaden erbringen, sondern im Zweifel auch Beweismaterial zur Hand haben.
  • Versuchen Sie, sofern möglich, mit Aufräumarbeiten erst nach der Schadensmeldung sowie nach der Dokumentation zu beginnen. Sprechen Sie sämtliche Änderungen an der Schadensstelle zudem mit den Versicherungen für Hausverwaltungen ab, damit es bei zweifelhaften Schadensfällen nicht zu Problemen bei der Schadensregulierung kommt.

Weiterhin benötigen die Versicherungen für Hausverwaltungen alle relevanten Informationen über den jeweiligen Schaden beziehungsweise den Schadenshergang: Wann, wo und wie hat sich der Schaden ereignet? Welche Art von Schaden ist entstanden und wie groß ist das Ausmaß? Wurden Personen verletzt und werden Schadensersatzansprüche gestellt? Wer oder was hat den Schaden verursacht? Nennen Sie zudem sämtliche Daten von allen Schadensbeteiligten sowie von möglichen Zeugen oder involvierten Behörden.

Bei Schäden größeren Ausmaßes werden die Versicherungen für Hausverwaltungen meist einen Sachverständigen beauftragen, welcher den Schaden vor Ort eingehend prüft. Eine Schadensregulierung bis zur maximalen Höhe der jeweiligen Deckungssumme erfolgt, wenn die Forderung als berechtigt eingestuft wird, anderenfalls behalten sich die Versicherungen für Hausverwaltungen vor, die Zahlung zu verweigern.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Versicherungen für Hausverwaltungen ein?

MoneyCheck | Versicherungen für HausverwaltungenWer Versicherungen für Hausverwaltungen abschließt, erhält Versicherungsschutz mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice und Zahlung der ersten Prämie. Einzig bei der Mietausfallversicherung sollten Hausverwalter mit einer Wartezeit rechnen: Diese betrifft jedoch nur bestehende Mietverträge und beträgt dann in der Regel sechs Monate. Erst nach dieser Wartezeit können Sie als Versicherungsnehmer im Falle eines Mietausfalls Leistungen der Mietausfallversicherung in Anspruch nehmen. Zu beachten ist zudem, dass die meisten Versicherer Schutz nur dann gewähren, wenn vor Unterzeichnung des Mietvertrags eine Bonitätsprüfung erfolgt ist und wenn dem säumigen Mieter bereits gekündigt wurde beziehungsweise sogar eine Räumungsklage vorliegt.

Der Versicherungsschutz der Versicherungen für Hausverwaltungen besteht für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit. Die übliche Laufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich ohne Kündigung meist automatisch um ein weiteres Jahr. Im Hinblick auf günstigere Beiträge sind auch längere Laufzeiten der Versicherungen für Hausverwaltungen nicht unüblich.

Bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen sollten Sie wissen, dass es sowohl eine Karenz- als auch eine Haftungszeit gibt. Die Karenzzeit beschreibt den Zeitraum zwischen Beginn der Betriebsunterbrechung und Zahlung der ersten Leistung. Dahingegen gibt die Haftungszeit vor, wie lange der Versicherungsnehmer während einer Betriebsunterbrechung einen Leistungsanspruch hat. Die Karenzzeit beträgt in der Regel nur wenige Tage, die Haftungszeit dagegen mindestens ein Jahr. Letztere kann nach Absprache verlängert werden. Diese Haftungszeit gilt übrigens auch für die Mietausfallversicherung. Die meisten Versicherer gewährleisten hierbei sogar einen rückwirkenden Schutz von sechs Monaten ab der Schadensmeldung.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Versicherungen für Hausverwaltungen sein?

Die Deckungssummen der Versicherungen für Hausverwaltungen sollten sich im Allgemeinen nach den individuellen Gegebenheiten der Hausverwaltung richten und für jede Versicherung einzeln kalkuliert werden. Lassen Sie dabei größte Sorgfalt walten, damit im Falle eines Schadens auch tatsächlich sämtliche entstandenen Kosten von den Versicherungen für Hausverwaltungen übernommen werden.

Die empfohlenen Deckungssummen sind

bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht der Versicherungen für Hausverwaltungen

Unabhängig von der Größe und dem Risikopotential der Hausverwaltung werden pauschale Versicherungssummen für alle Haftpflichtpolicen der Versicherungen für Hausverwaltungen empfohlen. Diese sollten für Sach- und Personenschäden mindestens fünf Millionen Euro und bei Vermögensschäden 100.000 Euro betragen. Bei einem hohen Schadenspotential können auch höhere Versicherungssummen im zwei- oder sogar dreistelligen Millionenbereich vereinbart werden. Für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gibt es dagegen keine generelle Empfehlung: Hierbei sollte vor allem darauf geachtet werden, wie groß die finanziellen Auswirkungen eines Vermögensschadens maximal sein können. Demenentsprechend kann dann eine passende Deckungssumme gewählt werden.

bei der Wohngebäudeversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Die Berechnungsgrundlage der Deckungssumme für die Wohngebäudeversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen ist der sogenannte gleitende Neuwert des versicherten Gebäudes. Da die jeweilige Wertentwicklung des Hauses bei dem gleitenden Neuwert Berücksichtigung findet, wird gewährleistet, dass zu jedem Zeitpunkt sämtliche Kosten für einen möglichen Wiederaufbau eines Gebäudes komplett abgedeckt sind.

Der gleitende Neuwert ergibt sich dabei aus dem unabhängigen Vergleichsfaktor Wert 1914. Dieser Wert 1914 gibt den Preis vor, den das versicherte Gebäude im Jahre 1914 in Goldmark gekostet hätte. Dieser stabile Wert wird mit dem dynamischen Baupreisindex multipliziert. Der Baupreisindex beschreibt die Kostenentwicklung der Baubranche und wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.

bei der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Die Deckungssumme der Betriebsinhaltsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen orientiert sich an dem Wert des gesamten kaufmännischen wie technischen Inventars, das versichert werden soll.

bei der Betriebsunterbrechungsversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Neben der Summe der laufenden Fixkosten sollten für die Berechnung der optimalen Deckungssumme der Betriebsunterbrechungsversicherung auch die durchschnittlichen Erträge der Hausverwaltung Berücksichtigung finden.

bei der Mietausfallversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen

Bei der Mietausfallversicherung der Versicherungen für Hausverwaltungen ist die Deckungssumme gleich des Bruttojahresmietwerts.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag von Versicherungen für Hausverwaltungen berechnet?

Es sind vor allem die jeweiligen Deckungssummen, die den Beitrag von Versicherungen für Hausverwaltungen beeinflussen. Das bedeutet, dass sich auch der Beitrag am jeweiligen Risikopotential und dem individuellen Bedarf orientiert. Darüber hinaus gibt es weitere allgemeine, beitragsbeeinflussende Faktoren der Versicherungen für Hausverwaltungen, wie

  • die Höhe der Selbstbeteiligung: Der Hausverwalter trägt die Kosten eines Schadens bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst. Bei der Mietausfallversicherung ist es Usus, die Selbstbeteiligung in Höhe von jeweils drei Monatsmieten festzulegen.
  • die Art des Vertrags: Abschluss als Einzelpolice oder als Versicherungspaket
  • die Laufzeit: Eine längere Laufzeit führt meist zu niedrigeren Beiträgen
  • die Zahlungsmodalität: Für die Höhe des Beitrags ist es günstiger, die Beiträge nicht monatlich, sondern jährlich im Voraus zu zahlen.
  • mögliche Zusatzleistungen: zum Beispiel eine zusätzliche Glasversicherung in der Wohngebäudeversicherung

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Versicherungen für Hausverwaltungen für mich?

Ganz gleich, ob Sie eine oder mehrere Versicherungen für Hausverwaltungen abschließen möchten, ein Vergleich unterschiedlicher Tarife lohnt sich bei allen Versicherungen für Hausverwaltungen. Denn wer möchte schon zu hohe Beiträge zahlen oder auf eigentlich notwendige Leistungen verzichten? Bei einem Online Vergleichsrechner können Sie Ihre jeweiligen Voraussetzungen und Ihren Bedarf angeben und erhalten schnell, unverbindlich und übersichtlich eine Auflistung von möglichen Tarifen von Versicherungen für Hausverwaltungen, die Ihren Vorstellungen, sowohl was Preis als auch Leistung betrifft, entsprechen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Wer Beiträge für die Versicherungen für Hausverwaltungen gezahlt hat, kann diese auch von der Steuer absetzen. Diese Sachversicherungen fungieren hierbei als Betriebsausgaben, die dem Schutz und der Absicherung von betrieblichen Risiken dienen. Geben Sie diese Betriebsausgaben bei der jährlichen Steuererklärung an, wird die Steuerbelastung geringer ausfallen.

Die Beiträge für die Mietausfallversicherung können zudem auf die Mieten umgelegt werden, so dass die Beiträge lediglich als durchlaufender Posten zu betrachten sind. In dem Fall muss die Umlage aber auch bei der Steuer angegeben werden, so dass der steuerliche Vorteil wieder aufgehoben wird.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Versicherungen für Hausverwaltungen achten?

MoneyCheck | Versicherungen für HausverwaltungenDamit Sie nicht auf Ihren wertvollen Versicherungsschutz verzichten müssen, sollte eine Kündigung von Versicherungen für Hausverwaltungen immer gut überlegt sein und im besten Fall nur vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels erfolgen. Vor allem bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie der Wohngebäudeversicherung, zu deren Abschluss Hausverwalter verpflichtet sind, ist auf einen zeitlich übergangslosen Wechsel zu achten.

Grundsätzlich ist die Kündigung der Versicherungen für Hausverwaltungen aber immer zum Ende einer Laufzeit in schriftlicher Form möglich. Beachten Sie hierbei die jeweiligen Kündigungsfristen. Meist betragen diese zwischen einem Monat und drei Monaten. Erfolgt keine Kündigung der Versicherungen für Hausverwaltungen, verlängert sich die Laufzeit meist automatisch um ein weiteres Jahr.

Darüber hinaus besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung der Versicherungen für Hausverwaltungen. Diese ist zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung möglich oder nach einem Schadensfall. Die gesetzliche Kündigungsfrist beläuft sich hierbei auf einen Monat.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Versicherungen für Hausverwaltungen achten?

Die Gründe für einen Tarifwechsel der Versicherungen für Hausverwaltungen sind in den meisten Fällen betriebswirtschaftlich bedingt – sei es, um weniger Beiträge zu zahlen oder sei es, um einen höheren Leistungsumfang zu erhalten. Möglich ist auch ein veränderter Bedarf durch betriebsinterne Veränderungen, der Hausverwaltungen dazu veranlasst, den Anbieter der Versicherungen für Hausverwaltungen zu wechseln.

Versäumen Sie vor einem Wechsel der Versicherungen für Hausverwaltungen nicht, einen Tarifvergleich vorzunehmen. So können Sie sicherstellen, dass der neue Tarif Ihren Anforderungen und Ihrem Bedarf entspricht und gleichzeitig das bestmögliche Preis-Leistungsverhältnis bietet.
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