Vermögensschadenhaftpflicht
Warum lohnt sich der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung?
Einem Rechtsanwalt unterläuft bei der Rechtsberatung ein Fehler, woraufhin dem Mandanten ein finanzieller Nachteil entsteht. Der Steuerberater versäumt es, die Steuererklärung seines Kunden rechtzeitig einzureichen. Das Finanzamt erhebt eine Versäumnisgebühr. Ein weiteres Schadensbeispiel: Der Architekt berechnet die Statik bei einem Bauprojekt falsch, der Fehler fällt erst nach Fertigstellung des Hauses auf, so dass aufwendige Umbaumaßnahmen nötig sind. Alle diese Schadensszenarien vereint, dass sie mit einer finanziellen Einbuße von Dritten einhergehen. Man spricht hierbei auch von echten oder reinen Vermögensschäden. Nach allgemeiner Definition handelt es sich bei einem Vermögensschaden um einen Schaden, der sich weder auf Sachen noch Personen bezieht, sondern ausschließlich auf das Vermögen des Geschädigten. In der vollen Haftung steht dann die Person, die in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit den Vermögensschaden verursacht hat. Sie ist gesetzlich dazu verpflichtet, dem geschädigten Dritten den Schaden in voller Höhe und unbegrenzt zu erstatten, im Zweifel haftet der Verursacher sogar mit seinem Privatvermögen. Da selbst kleine Fehler mitunter eine große Auswirkung haben, können die Kosten für die Schadensregulierung sehr teuer werden und im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohende Auswirkungen haben.
Eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung schützt zwar nicht vor dem Risiko eines Fehlers, bietet im Schadensfall jedoch einen wichtigen und unerlässlichen Schutz für Unternehmer und Freiberufler mit beratender Tätigkeit. Mit der Vermögensschadenhaftpflicht können Sie sich vor Schadensersatzansprüchen von Dritten für entstandene echte Vermögensschäden absichern. Das Risiko für einen Vermögensschaden, der während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit passiert, ist besonders hoch, wenn der Schwerpunkt der Tätigkeit folgende Aufgaben umfasst:
- Beratung
- Prüfung
- Verwaltung (zum Beispiel Vermögensverwaltung)
- Beurkundung
- Begutachtung
- Vollstreckung
- Aufsichtsführung
- Vermittlung (zum Beispiel von Verträgen)
Aufgrund dieses hohen Risikopotentials ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für einige Berufsgruppen sogar gesetzlich verpflichtend. Dazu gehören zum Beispiel freiberuflich und selbstständig tätige
- Rechtsanwälte
- Steuerberater
- Wirtschaftsprüfer
- Architekten
- Notare
- Ingenieure
- Gutachter
- Ärzte
- Versicherungsmakler
All diese Berufsgruppen dürfen ihren Beruf erst dann ausüben beziehungsweise erhalten erst dann eine Zulassung, wenn sie eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung besitzen. Darüber hinaus kann eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung auch für weitere Berufe sinnvoll sein, zum Beispiel für Unternehmensberater, Dolmetscher, Sachverständige, IT-Dienstleister, Texter, Immobilienmakler und Hausverwalter, aber auch für Vereine und Verbände. Führungskräfte und Manager versichern sich mit einer speziellen Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung in Form einer sogenannten D&O Versicherung.
Eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung kann als einzelne Police als Ergänzung zu einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, häufig ist sie jedoch Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung, welche neben den reinen Vermögensschäden auch Sach- und Personenschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden absichert. Da Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten und Co. ebenfalls in der gesetzlichen Verpflichtung zu einer Absicherung gegen Sach- und Personenschäden stehen, ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eine sinnvolle und notwendige Komplettversicherungslösung.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung mitversichert?
Die Vermögensschadenshaftpflicht Versicherung leistet dann, wenn Dritte Schadensersatzansprüche für entstandene echte Vermögensschäden gegenüber dem Verursacher, sprich dem Versicherungsnehmer, geltend machen. Diese Vermögensschäden können zum Beispiel entstanden sein durch
- einen Fehler bei der Beratung
- eine fehlerhafte Berechnung oder Kalkulation
- eine fehlerhafte Auskunft
- einen Planungsfehler
- einen unwirksamen Vertrag
- ein Versäumnis der Fristeinhaltung
- eine fehlerhafte Übersetzung
- eine falsche Diagnose und Behandlung
- eine versäumte oder unterlassene Benachrichtigung oder Weiterleitung
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung abschließe?
Die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung stellt einen wesentlichen Versicherungsschutz für Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer mit im engeren und weiteren Sinne einer beratenden Tätigkeit dar. Dementsprechend ist der Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung nicht nur äußerst sinnvoll, sondern für einige Berufe auch gesetzlich verpflichtend. Einige Berufsgruppen erhalten sogar erst dann eine Zulassung, wenn ein entsprechender Nachweis über eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung vorliegt. Kümmern Sie sich daher rechtzeitig um Ihren notwendigen Versicherungsschutz.
Neben pauschalen Tarifen für eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung bieten einige Versicherer spezielle Policen an, die auf die jeweiligen Bedürfnisse einer einzelnen Berufsgruppe ausgelegt sind, zum Beispiel für Rechtsanwälte, für Architekten oder für Ärzte. Vor allem im Hinblick auf Deckungssumme oder Nachhaftung erhalten Sie so für Ihren jeweiligen Bedarf eine passende Versicherungslösung, bei der meist noch Spielraum für individuelle Ergänzungen oder Änderungen ist.
Vor dem Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht sollten Sie zudem überlegen, ob Sie die Versicherung als
- Einzelpolice (eventuell in Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung) ODER
- als automatisch inkludierten Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung
abschließen. Während die Betriebshaftpflichtversicherung neben Personen- und Sachschäden nur sogenannte unechte Vermögensschäden abdeckt, sind in einer Berufshaftpflichtversicherung neben den unechten auch die echten Vermögensschäden inbegriffen. Von unechten Vermögensschäden ist die Rede, wenn diese aus einem entstandenen Sach- oder Personenschaden resultieren. Echte Vermögensschäden stehen dahingegen in keinem Zusammenhang mit einem anderen Sach- oder Personenschaden und beschreiben ausschließlich finanzielle Einbußen, die ein Dritter erleidet. Die Berufshaftpflichtversicherung kann darüber hinaus bei Bedarf um weitere Haftpflichtbereiche ergänzt werden, zum Beispiel um eine Umwelthaftpflichtversicherung.
Eine spezielle Form der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist eine D&O Versicherung (Directors and Officers). Sie richtet sich an Führungskräfte und Manager eines Unternehmens und bietet ebenfalls Schutz für echte Vermögensschäden, die diese Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gegenüber dem eigenen Unternehmen (Schäden im Innenverhältnis) oder gegenüber Dritten (Schäden im Außenverhältnis) verursacht haben.
Welche Leistungen sind bei einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Grundsätzlich leistet eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ausschließlich für echte Vermögensschäden, die durch einen versehentlichen (oder auch fahrlässigen) Fehler des Versicherungsnehmers entstanden sind und für die Dritte Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Regulierung erfolgt jeweils bis zur Höhe der festgelegten Deckungssumme.
Zum Versicherungsumfang einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung gehört weiterhin auch die Prüfung der jeweiligen Forderung, bei Bedarf und bei Schäden größeren Ausmaßes auch mit einem Sachverständigen. Wird die Forderung als unberechtigt eingestuft, wird die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung diese abwehren, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln. Die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht sind in einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung immer inkludiert, so dass für den Versicherungsnehmer ein sogenannter passiver Rechtsschutz besteht.
Welche Leistungen sind bei einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Der Leistungsumfang einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist begrenzt – eine Absicherung besteht ausschließlich für echte Vermögensschäden. Sollte die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung nicht Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung sein, sind daher weder Sach-, Personen- noch unechte Vermögensschäden über die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung abgedeckt. Vermögensschäden, die dem Versicherungsnehmer selbst entstanden sind, gehören ebenfalls nicht zum Versicherungsumfang der Vermögensschadenhaftpflicht.
Weiterhin gilt, wie bei jeder anderen Versicherung, der Ausschluss des Vorsatzes von Seiten des Versicherungsnehmers. Dahingegen ist jedoch sowohl leichte, mittlere als meist auch grobe Fahrlässigkeit über die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung mit abgedeckt.
Darüber hinaus gibt es weitere Schadensfälle, bei denen der Versicherungsnehmer der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung keinen Anspruch auf Leistungen hat, zum Beispiel bei
- Schäden, die aus einer Nichterfüllung von Verträgen entstehen.
- Schäden, die aus einer Überschreitung von Kostenvoranschlägen oder von Krediten resultieren.
- Schäden, die durch Veruntreuung von den eigenen Mitarbeitern oder durch rechtliche Vergehen beim Zahlungsverkehr entstehen.
- Schäden, die auf der Vermittlung von Geld- und Grundstücksgeschäften basieren.
- Schäden, die im Ausland entstanden sind (sofern nicht anders in der Police vereinbart).
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Im Falle eines entstandenen Vermögensschadens sollten Sie als Versicherungsnehmer zunächst dafür Sorge tragen, dass dieser Schaden kein größeres Ausmaß annimmt. Zu dieser Schadensminderung sind Sie sogar gesetzlich verpflichtet. Im Falle eines Vermögensschadens gegenüber Dritten kann das zum Beispiel bedeuten, den Geschädigten umgehend über den Schaden in Kenntnis zu setzen oder ein Versäumnis schnellstmöglich nachzuholen.
Um Leistungen aus der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung beanspruchen zu können, muss der Schaden möglichst unverzüglich dem Versicherer gemeldet werden. Nutzen Sie für eine Schadensmeldung entweder ein Schadensformular, welches die Anbieter der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung in der Regel auf ihrer Internetseite den Kunden zur Verfügung stellen oder erteilen Sie telefonisch über die meist kostenlose Hotline des Versicherers Auskunft über den Schadensfall. Die Schadensmeldung kann übrigens auch der Geschädigte vornehmen.
Für eine schnelle Bearbeitung des jeweiligen Schadens sollten möglichst genaue Angaben zur Art, Ursache und Höhe des Schadens gemacht werden. Relevant sind zudem die allgemeinen Personendaten des Versicherungsnehmers sowie des Geschädigten. Um den Vermögensschaden exakt beziffern zu können, ist es hilfreich, mögliche Belege, die den Schaden dokumentieren, mit einzureichen. Bei kleineren Schäden, wie der verspäteten Einreichung einer Steuererklärung, ist die Mahnung inklusive der Versäumnisgebühr ausreichend. Sollte es sich jedoch um einen größeren Schaden mit weitreichenden Folgen handeln, wie die Fehlplanung eines Architekten, benötigt die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung zunächst Kostenvorschläge, in dem Fall von den jeweiligen Baugewerken, die mögliche Umbaumaßnahmen vornehmen müssen. In der Folge wird die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung die gestellte Forderung eingehend prüfen, unter Umständen wird auch ein Gutachter zu Rate gezogen. Ist die Forderung nicht berechtigt, wird die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung diese abwehren. Sofern der Geschädigte mit dieser Entscheidung nicht einverstanden ist, erfolgt von Seiten des Versicherers auch eine Abwehr mit rechtlichen Mitteln. Im Falle einer berechtigten Forderung trägt die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung die Kosten bis zur maximal vereinbarten Deckungshöhe.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ein?
Unabhängig davon, ob die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung als Einzelpolice oder als Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde, beginnt der Versicherungsschutz mit dem Zustandekommen des Versicherungsvertrags und der Zahlung der ersten Beitragsprämie. Die Vereinbarung einer Wartezeit ist bei der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung unüblich. Vielmehr besteht ab dem ersten Tag Versicherungsschutz, sofern in der Police nicht etwas anderes vereinbart wurde. Ein zeitlich späterer Versicherungsbeginn kann dann sinnvoll sein, wenn der Anbieter der Vermögensschadenhaftpflicht gewechselt wird und der Übergang der beiden Policen möglichst übergangslos erfolgen soll. Die Dauer des Versicherungsschutzes der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung beträgt in der Regel mindestens ein Jahr, längere Laufzeiten können je nach Anbieter und Wunsch des Versicherten vereinbart werden.
Die meisten Policen einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung enthalten zudem die wichtige Klausel der Nachhaftung. Mit einer Nachhaftung sind auch Vermögensschäden abgedeckt, die zwar während der Laufzeit der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung entstehen, aber erst nach Laufzeitende als solche erkenntlich werden. Viele Versicherungspolicen sehen dabei eine Nachhaftung von fünf Jahren vor. Da der Verursacher eines Schadens aber in einigen Fällen noch länger in einer gesetzlichen Haftung steht und die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre betragen kann, ist die zusätzliche Vereinbarung einer unbegrenzten Nachhaftung eine durchaus sinnvolle Ergänzung der Vertragsbedingungen der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung.
Darüber hinaus bieten einige Versicherer die Option einer Rückwärtsdeckung oder Rückwärtsversicherung an. Diese bietet Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die bereits in der Vergangenheit entstanden sind, von denen der Versicherungsnehmer jedoch bei Vertragsabschluss der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung nachweislich noch keinerlei Kenntnis hatte.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung sein?
Die Deckungssumme gibt vor, bis zu welcher Höhe je Schadensfall der Versicherungsnehmer maximal Leistungen von der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung beanspruchen kann. Auch wenn die Höhe der Deckungssumme der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung unter anderen von der Größe des Unternehmens und dem individuellen Risiko für einen Schaden abhängt, werden meist pauschale Deckungssummen vorgegeben. Während bei einem Selbstständigen bereits 100.00 Euro ausreichen können, sollten größere Unternehmen durchaus höhere Versicherungssummen vereinbaren, bei Bedarf auch im Millionenbereich.
Sollte es sich bei der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung für eine bestimmte Berufsgruppe handeln, sind Mindestversicherungssummen vorgegeben. Diese variieren je nach Berufsbild und belaufen sich zum Beispiel auf:
- 250.000 Euro für Anwälte und Steuerberater
- 300.000 Euro für Architekten
- 1.130.0000 Euro für Versicherungsmakler und Finanzdienstleister
- 1 Million Euro für Wirtschaftsprüfer
Unabhängig von der Mindestversicherungssumme können über die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung individuell aber auch höhere Deckungssummen vereinbart werden.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung berechnet?
Der Beitrag für die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung wird maßgeblich von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme beeinflusst. Je höher diese ausfällt, desto höher dürfte auch der Beitrag sein. Darüber hinaus wirken sich weitere Faktoren auf die Beitragshöhe der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung aus:
- das jeweilige Risiko für einen Schaden: Dies ergibt sich zum Beispiel aus der Betriebsgröße, der Anzahl der Mitarbeiter sowie aus dem jährlichen Umsatz.
- die Selbstbeteiligung: Bei der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ist es üblich, eine Selbstbeteiligung zu vereinbaren. Im Schadensfall trägt der Versicherungsnehmer dann immer einen Teil der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung. Die Höhe kann meist individuell festgelegt werden, entweder als fixe Summe oder als prozentualer Anteil mit einem bestimmten Limit.
- mögliche Rabatte: Einige Versicherer gewähren Existenzgründern einen speziellen Existenzgründerrabatt. Möglich sind auch sogenannte Schadensfreiheitsrabatte. Weist der Versicherungsnehmer eine bestimmte Anzahl an schadensfreien Jahren auf, kann dies den Beitrag der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung reduzieren.
- zusätzliche Vereinbarungen: Wird ein zusätzlicher Versicherungsschutz gewünscht, zum Beispiel eine unbegrenzte Nachhaftung, eine Rückwärtsdeckung oder ein weltweiter Versicherungsschutz, erhöhen diese Leistungen den Beitrag der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung.
- allgemeine Vertragsbedingungen: Auch die Dauer der Laufzeit oder die Zahlungsmodalitäten können sich auf die Höhe des Beitrags der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung auswirken.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für mich?
Wer unterschiedliche Tarife einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung miteinander vergleichen möchte, der sollte zunächst festlegen, ob er die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung als Einzelpolice und eventuell in Kombination mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder aber als eine Berufshaftpflichtversicherung, bei der automatisch auch Sach- und Personenschäden mitversichert sind, abschließen möchte. Bei der optimalen Auswahl kann Ihnen auch ein erfahrener Versicherungsexperte beratend zur Seite stehen. Wichtig ist es jedoch, dass Sie immer nur Tarife der jeweils gleichen Versicherungsart vergleichen.
Achten Sie vor einem Vergleich zudem darauf, dass die betreffenden Tarife für eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung Ihrem jeweiligen Berufsbild entsprechen und vergleichen entsprechend Tarife entweder für Anwälte, für Steuerberater, für Architekten oder für andere Berufsgruppen. Um einen leistungsstarken Tarif zu einem möglichst günstigen Beitrag zu finden, können Sie beispielsweise einen kostenlosen Tarifrechner nutzen. Dieser ermittelt schnell, kostenlos und unverbindlich eine übersichtliche Auflistung an Tarifen, die Ihren Vorstellungen, Ihren Bedürfnissen und Ihren Voraussetzungen entsprechen. Lassen Sie sich im Idealfall von der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis überzeugen. Ein Vergleichsrechner bietet in der Regel sogar die Möglichkeit, die Police der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung direkt online abzuschließen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Wer eine Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung abschließt, sichert damit betriebliche Risiken ab und gewährleistet den Fortbestand des Unternehmens. Die Beiträge für die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung werden demnach als Betriebsausgaben betrachtet, welche bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden können und die Steuerbelastung verringern.
Eine steuerliche Vergünstigung ist übrigens auch dann gegeben, wenn die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung Bestandteil einer Berufshaftpflichtversicherung ist oder als D&O Versicherung abgeschlossen wurde.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung achten?
Da für die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung für einige Berufsgruppen eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sollte die Kündigung wohl überlegt sein und nur vor dem Hintergrund eines Wechsels in eine andere Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung oder in eine Berufshaftpflichtversicherung erfolgen oder dann, wenn der Beruf nicht weiter ausgeübt werden sollte.
Grundsätzlich ist eine Kündigung der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung aber möglich: In der Regel kann sie immer zum Ende der Laufzeit erfolgen. Hierbei müssen jedoch die Kündigungsfristen eingehalten werden, damit die Kündigung wirksam wird. Diese Kündigungsfrist beträgt abhängig vom Anbieter meistens einen Monat, teilweise auch drei Monate. Teilen Sie Ihren Entschluss dem Versicherer der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung in schriftlicher Form mit, Gründe für Ihre Entscheidung müssen Sie jedoch nicht nennen. Auch der Versicherer hat übrigens das Recht die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung zu kündigen.
Weiterhin besteht die Möglichkeit, die Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung auch außerordentlich während der Laufzeit zu kündigen. Diese Option ist jedoch nur dann gegeben, wenn besondere und triftige Gründe vorliegen, zum Beispiel eine Beitragserhöhung des Anbieters, das Eintreten eines Schadensfalls oder ein gegenseitig gestörtes Vertrauensverhältnis.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung achten?
Der Wechsel einer Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung kann entweder zu einem Tarif
- einer anderen Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung ODER
- einer Berufshaftpflichtversicherung ODER
- einer D&O Versicherung
erfolgen. Prüfen Sie daher vor einem vorschnellen Wechsel sämtliche Optionen, die Ihnen zur Verfügung stehen. Grundsätzlich ist es unerlässlich, dass der neue Tarif der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung den notwendigen Versicherungsschutz, vor allem im Hinblick auf die Deckungssumme, bietet. Stimmen die Voraussetzungen, kann sich ein Wechsel vor allem dann lohnen, wenn ein anderer Anbieter bessere Konditionen im Hinblick auf die Beitragshöhe bietet. So profitieren Sie in wirtschaftlicher Hinsicht von einem Wechsel der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung. Sollte es hingegen infolge von betriebsinternen Modifikationen zu einem veränderten Bedarf kommen, kann sich ebenfalls ein Anbieterwechsel lohnen. In dem Fall ist es meist auch möglich, den bereits bestehenden Tarif anzupassen. Jedem Wechsel sollte jedoch stets ein guter Vergleich vorangehen. Nur wer die Bedingungen, Leistungen und Preise unterschiedlicher Angebote miteinander vergleicht, kann sicherstellen, dass er von einem Tarifwechsel auch profitiert.
Im Idealfall findet ein Wechsel der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung immer nur dann statt, wenn die bestehende Police zum jeweiligen Zeitpunkt kündbar ist. Ist das nicht der Fall und Sie schließen eine neue Police dennoch ab, dann sind Sie für einen gewissen Zeitraum doppelt versichert und zahlen dementsprechend doppelte Beiträge, ohne jedoch doppelten Versicherungsschutz zu genießen. Die meisten Versicherer bieten für diesen Fall an, einen zeitlich versetzten Versicherungsbeginn zu vereinbaren, um einen übergangslosen Wechsel der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung zu gewährleisten.
Sollte dahingegen infolge eines Wechsels der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung eine zeitliche Lücke entstehen, dann sind Sie unterversichert und können im Schadensfall keine Leistungen beanspruchen. Sollte es sich bei der Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung um eine Pflichtversicherung handeln, machen Sie sich sogar strafbar, wenn Sie keinen Versicherungsschutz nachweisen können.