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Betriebshaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung?

MoneyCheck | BetriebshaftpflichtversicherungEine Betriebshaftpflichtversicherung eignet sich für große und kleine Unternehmen ebenso wie für Freiberufler. Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung werden Schäden an Dritten versichert, welche durch das Unternehmen oder den Freiberufler verursacht werden, also in direkter Verbindung zum Unternehmen oder dessen Tätigkeit stehen. Schäden, die auf leichte Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, sind in der Regel durch die Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt aber nicht zwangsläufig auch für Schäden, bei denen Sie grob fahrlässig gehandelt haben. In einem solchen Fall sollten Sie den Sachverhalt vorerst bereits im Vorfeld überprüfen. Schäden, welche aus Vorsatz entstanden sind, sind hingegen grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Mit einer Betriebshaftpflichtversicherung haben Sie die Möglichkeit, sich in sehr vielen Situationen vor finanziellen Problemen zu schützen und sogar einen Ruin zu vermeiden. Überall, wo gearbeitet wird, können Fehler entstehen und Unfälle passieren. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nun Grafiker sind, Gastronom oder ein großes Unternehmen leiten, denn nirgendwo können Sie Verletzungen, Beschädigungen oder Verstöße zu 100 Prozent vermeiden. Vor allem Arbeitgeber sind nicht nur für ihre eigenen Mitarbeiter verantwortlich, sondern auch für Schäden, welche Dritten oder an deren Eigentum entstehen. In solchen Fällen bewahrt Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung vor den drohenden Kosten.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung steht für die verschiedensten Schäden ein. Diese werden grundlegend in die folgenden Kategorien unterteilt:

1. Personen- und Sachschäden

Wenn Sie ein Unternehmen führen oder freiberuflich arbeiten, dann sollten Sie unbedingt darüber nachdenken, eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen. Durch eine Betriebshaftpflichtversicherung sind sowohl Sie als Unternehmer und Versicherungsnehmer als auch Ihr Unternehmen, für welches Sie die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, optimal versichert. In den meisten Fällen ist dies durchaus notwendig, da kein Unternehmen fehlerfrei arbeitet. Während Baumaßnahmen an der Außenfassade eines Gebäudes kann es zum Beispiel passieren, dass lediglich aufgrund einer kurzen Unachtsamkeit ein Passant verletzt oder ein Fahrzeug beschädigt wird. Hierbei handelt es sich um einen Personen- beziehungsweise einen Sachschaden, welche von jeder üblichen Betriebshaftpflichtversicherung übernommen wird. Muss der verletzte Passant beispielsweise zur Behandlung in ein Krankenhaus und anschließend in ein Reha-Zentrum, so handelt es sich dabei um sogenannte Folgekosten. Auch diese werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung getragen.

2. Vermögensschäden

Bei einer Betriebshaftpflichtversicherung sind in der Regel auch Vermögensschäden mitversichert. Sobald es nun also infolge eines Personen- oder Sachschadens zu Folgekosten kommt, was beispielsweise der Fall ist, wenn ein Arbeitnehmer sich verletzt und infolgedessen für eine längere Zeit ausfällt, übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung diese Kosten. Gerade solche Kosten sind es, die schnell ein Unternehmen ruinieren können, da sie nicht selten im fünf- oder sechsstelligen Bereich liegen können.

3. Umweltschäden

Bei vielen Betriebshaftpflichtversicherungen werden neben Personen-, Sach- und Vermögensschäden auch Umweltschäden mitversichert. Dies betrifft Schäden an der Umwelt, welche durch das Unternehmen verursacht wurden. Dabei kann es sich zum Beispiel um ausgelaufene Flüssigkeiten handeln wie Öl, Benzin oder eine Säure, aber auch um giftige Dämpfe. Dabei gilt jedoch, dass dies nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig geschieht.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließe?

MoneyCheck | BetriebshaftpflichtversicherungEin jedes Unternehmen und jeder Selbstständige oder Freiberufler wird wohl das Ziel haben, seine Ausgaben auf ein absolut notwendiges Minimum zu reduzieren. Dies betrifft nicht etwa nur beispielsweise Materialkosten, sondern auch die Versicherungsbeiträge. So wichtig es Ihnen aber auch ist, so wenige Kosten wie möglich zu haben: Sie sollten niemals am falschen Ende sparen. Gerade bei der Betriebshaftpflichtversicherung können die Leistungen und die Höhe der Deckungssumme von Tarif zu Tarif stark variieren. Wenn nun die Deckungssumme zu Gunsten möglichst geringer Versicherungsbeiträge entsprechend niedrig ausfallen sollte, dann kann es schnell passieren, dass diese für einen besonders schwerwiegenden Schaden nicht ausreicht, was etwa bei Personenschäden schnell passieren kann. Dies würde bedeuten, dass Sie als Versicherungsnehmer den Restbetrag aus eigener Tasche aufbringen müssen. Auch der Selbstbehalt ist ein Thema, von dem Sie im Idealfall lieber Abstand nehmen sollten. Zwar haben Sie die Möglichkeit, durch die Wahl eines Selbstbehalts die Höhe der Versicherungsprämie etwas zu senken. Doch sollte es tatsächlich einmal zu einem Schadensfall kommen, ist eben dieser Selbstbehalt in der Regel ein großes Ärgernis.

Bevor Sie sich für den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung entscheiden, sollten Sie zuerst alle verfügbaren Angebote miteinander vergleichen. Sie sollten allerdings wissen, dass es eine sehr große Anzahl an verschiedenen Anbietern gibt, bei denen Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung für Ihr Unternehmen oder Ihren Betrieb abschließen können. Die Konditionen der verschiedenen Angebote und ebenso auch die Preise können sich aber erheblich voneinander unterscheiden. Durch einen Vergleich können Sie aber den günstigsten Tarif mit den besten Leistungen finden.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die Betriebshaftpflichtversicherung soll vor allem eines: Unternehmen, freiberuflich Tätige und Selbstständige vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen schützen.

Vor diesem Hintergrund ist die richtige Zusammenstellung der Versicherung entscheidend. Denn selbstständig Versicherte (also Freiberufler und Selbstständige) müssen andere Risiken absichern als Unternehmen oder kleine Betriebe. Vor allem in deutlich unterschiedlicher Größenordnung. Und Ärzte müssen in ihrer Praxis andere Gegebenheiten bedeuten, als Dachdecker für Ihren Betrieb.

Zu den wichtigsten Faktoren für die richtige Auswahl zählen:

  • Die Größe des Unternehmens: Wie viele Mitarbeiter an wie vielen Standorten müssen mitversichert werden? Liegen einige der Standorte im Ausland? Das müssen Sie der Versicherung mit angeben.
  • Die Branche: Besteht für Ihre Branche eine Versicherungspflicht? Das trifft zum Beispiel für Unternehmen im Baugewerbe zu. Aber auch für andere Dienstleister.
  • Höhe der zu versichernden Risiken: Welche Deckungssumme müssen Sie beachten? Dafür spielt zum einen eine Rolle, wie viele Menschen in den versicherten Gebäuden "unterwegs" sind. Aber auch, wie hoch die Vermögenswerte sind, mit denen Sie im Ernstfall Ihren Kunden gegenüber haften müssen.

Der Unterschied zwischen Berufshaftpflicht und Betriebshaftpflichtversicherung

Besonders für Selbstständige und Freiberufler ist dieser Unterschied wichtig. Denn während die Betriebshaftpflichtversicherung allgemeine Risiken abdeckt, wie sie beispielsweise der Verkehrssicherungspflicht entspringen, gilt die Berufshaftpflicht wesentlich eingeengter.

Die Berufshaftpflichtversicherung deckt entsprechend berufsspezifische Gefahren. Das bedeutet: Angepasste Versicherungssummen und abgestimmte Deckungsbereiche.

Das ist wichtig für:

  • Rechtsanwälte und Notare, die eine Versicherungspflicht unterliegen
  • Ärzte und andere medizinische Berufsgruppen
  • Finanzberater und ähnliche Berufe

Aber auch IT-Spezialisten und Grafikdesigner sollten angemessen abgesichert sein, wenn Sie mit Ihren Dienstleistungen ernste Beeinträchtigungen bei ihren Kunden verursachen können.

Prüfen Sie auf jeden Fall vorher, welche Versicherung Sie benötigen!

Welche Leistungen sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Jeder Versicherungsanbieter bietet in seiner Betriebshaftpflichtversicherung andere Bestandteile, deshalb können sich die Betriebshaftpflichtversicherungen verschiedener Anbieter auch enorm voneinander unterscheiden. Daneben sind die Versicherungsleistungen einer Betriebshaftpflichtversicherung aber auch von den eigenen Anforderungen abhängig. Damit Sie einen soliden Versicherungsschutz genießen können, sollte die Betriebshaftpflichtversicherung deshalb zumindest folgende Leistungen enthalten:

  • Tätigkeitsschäden, die während der Ausübung Ihres Berufes entstehen
  • Tätigkeitsschäden beim Be- und Entladen
  • Verlust von Schlüsseln und Zugangskarten oder -chips
  • Geräte und Maschinen, die zur Ausübung Ihres Berufes bedient werden
  • Geräte und Maschinen, die nicht von Hand bedient werden müssen
  • Geräte und Maschinen, die Sie von einer Fremdfirma geliehen oder angemietet haben
  • Schäden, welche durch die Nutzung des Internet oder bei der Datenübermittlung entstehen
  • Produkthandel und -vertrieb über das Internet
  • Bearbeitungsschäden

Je nachdem, in welcher Branche Sie tätig sind, sollten Sie außerdem noch darauf achten, dass jeder Bereich, in dem täglich gearbeitet wird, entsprechend auf mögliche Gefahren und Risiken geprüft werden. Nur wenn die Betriebshaftpflichtversicherung auch tatsächlich alle Bereiche abdeckt, die für Ihren Betrieb relevant sind, haben Sie auch einen optimalen Schutz für den Ernstfall.

Welche Leistungen sind bei einer Betriebshaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

MoneyCheck | BetriebshaftpflichtversicherungEine Betriebshaftpflichtversicherung ist zwar für ein Unternehmen unverzichtbar. Sie übernimmt im Schadensfall aber nicht immer die Kosten. Selbst der kleinste Mangel kann für einen Unternehmer schnell sehr teuer werden. Entsteht ein Schaden, der auf einen Mangel seitenseines eigenen Mitarbeiters verursacht wurde, so muss für diesen Schaden einzig und allein das Unternehmen haften, die Versicherung jedoch übernimmt hier keine Kosten. Die Betriebshaftpflichtversicherung haftet also niemals für einen sogenannten Erfüllungsschaden, sondern lediglich für Schäden, welche seitens des Unternehmens gegenüber Dritten entstanden sind. Wurde durch ein Unternehmen beispielsweise beim Hausbau ein Keller errichtet, der jedoch eine undichte Fuge aufweist, durch welche Grundwasser in den Keller eindringen kann, so handelt es sich hierbei um einen Leistungsschaden, weshalb die Betriebshaftpflichtversicherung für die Sanierung dieses Wasserschadens nicht haftet, sondern nur der Unternehmer selbst. Wurde bei dem Wasserschaden jedoch auch Inventar beschädigt oder zerstört, welches in diesem Keller eingelagert wurde, so kommt die Versicherung für diesen Schaden auf, da die Nutzung des Kellers nichts mit der Auftragserfüllung des Unternehmens zu tun hat.

Aber auch Schäden gegenüber Dritten werden nicht pauschal durch die Betriebshaftpflichtversicherung getragen. Welche Leistungen im Einzelnen durch die Betriebshaftpflichtversicherung versichert sind und welche Leistungen nicht enthalten sind, ist in den AHB (Allgemeine Haftpflichtbedingungen) festgehalten. Deshalb sollten Sie sich diese vor dem Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung unbedingt genau durchlesen.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

In den meisten Fällen, in denen es zu einem Schaden kommt, geht es glücklicherweise nur um Sachschäden. In einem solchen Fall sollten Sie idealerweise zur Kamera greifen und den Schaden mit Bildern festhalten. Sorgen Sie dafür, dass der beschädigte Gegenstand, sofern sich dies bewerkstelligen lässt, unter keinen Umständen entsorgt wird, solange noch keine Schadensregulierung stattgefunden hat. Hin und wieder ist die Sachlage nicht ganz eindeutig oder die Versicherung hat noch einige Fragen, weshalb der Gegenstand entweder vor Ort begutachtet oder zu einem Gutachter eingesendet werden muss. Neben den Fotos schreiben Sie unbedingt auch den Tathergang so detailliert wir möglich auf. Die komplette Dokumentation reichen Sie dann so schnell wie möglich bei Ihrer Versicherung ein. Tauschen Sie unbedingt auch die vollständigen Kontaktdaten mit dem Geschädigten aus.

Sobald der Versicherung Ihre Unterlagen vorliegen, wird diese prüfen, ob tatsächlich eine Schadenersatzpflicht besteht. Sollte es sich um einen unberechtigten Anspruch handeln, so wird die Versicherung diesen abwehren – zur Not auch vor Gericht. Deshalb dürfen Sie unter keinen Umständen gegenüber dem Geschädigten Ihre Schuld eingestehen oder sogar bereits Schadenersatz leisten, ohne sich zuvor mit Ihrer Versicherung in Verbindung gesetzt zu haben. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren und die Versicherung sich weigert, für den entstandenen Schaden finanziell aufzukommen.

Ungeachtet dessen, ob Sie nun die Schuld am entstandenen Schaden tragen oder nicht: Informieren Sie Ihren Versicherer stets frühzeitig. Häufig ist diesbezüglich in den Vertragsbedingungen von „umgehend“ die Rede, was so viel bedeutet, dass Sie sich spätestens innerhalb einer Woche bei Ihrem Versicherer melden sollten. Dies kann über verschiedene Wege erfolgen, wie zum Beispiel:

  • schriftlich auf dem Postweg
  • schriftlich per E-Mail
  • schriftlich per Fax
  • telefonisch

Es genügt erst einmal, den Versicherer lediglich darüber in Kenntnis zu setzen, dass möglicherweise ein Schadensfall eingetreten ist und der Geschädigte Schadenersatz verlangen könnte. Anschließend wird Ihnen der Versicherer möglicherweise eine Schadensmeldung zukommen lassen, die Sie vollständig ausfüllen müssen. Alle Angaben müssen dabei wahrheitsgemäß gemacht werden, da Sie sonst den Versicherungsschutz verlieren.

Sämtliche Schriftstücke, wie eine Forderung oder sogar eine gerichtliche Klage, sollten Sie direkt an den Versicherer weiterleiten. Dieser wird sich für Sie um alles Weitere kümmern.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung ein?

Sobald Sie eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen haben, dauert es eine gewisse Zeit, bis Ihnen die Police von der Versicherung übermittelt wird. Gerade dieser Zeitraum ist aber oftmals ein Problem, vor dem sich viele Versicherungsnehmer sehen, denn sie wissen nicht, was passiert, wenn es währenddessen zu einem Schadensfall kommen sollte. Diesbezüglich wird in der Regel zwischen drei Zeitpunkten unterschieden:

  • formeller Versicherungsbeginn
  • materieller Versicherungsbeginn
  • technischer Versicherungsbeginn

MoneyCheck | BetriebshaftpflichtversicherungBeim formellen Versicherungsbeginn handelt es sich um den Zeitpunkt, zu dem die Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Der materielle Versicherungsbeginn hingegen ist der Tag, an dem das Versicherungsverhältnis tatsächlich beginnt. Beim technischen Versicherungsschutz handelt es sich wiederum um den Tag, an dem Sie den ersten Beitrag für die Betriebshaftpflichtversicherung zahlen müssen. Dieser ist auch im Versicherungsschein angegeben.

Es gibt aber auch noch eine sogenannte „erweiterte Einlösungsklausel“, bei welcher der materielle und der technische Versicherungsbeginn kombiniert werden. Allerdings muss der Versicherungsbeginn in diesem Fall vertraglich fest vereinbart werden. In einem solche Fall haben Sie dann aber einen vorläufigen Versicherungsschutz. Ob eine solche Klausel existiert, ist in den Versicherungsbedingungen angegeben, bei den meisten Versicherungsanbietern ist diese aber inzwischen üblich. Als Versicherungsnehmer müssen Sie aber sofort oder bis spätestens 14 Tage nach Erhalt der Versicherungspolice den Beitrag zahlen.

Daneben gibt es auch noch eine „einfache“ oder „strenge“ Einlösungsklausel. Findet diese beim Abschluss der Betriebshaftpflichtversicherung Anwendung, so setzt der Versicherungsbeginn erst dann ein, wenn die erste Versicherungsprämie beim Versicherer eingegangen ist.

Damit der Versicherungsschutz aber überhaupt bestehen kann, ist es erforderlich, dass sämtliche Angaben vollständig und wahrheitsgemäß gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob wissentlich oder unwissentlich etwas verschwiegen wurde. Zudem muss der erste Beitrag zwingend bis spätestens 14 Tage nach der Antragstellung beim Versicherer eingegangen sein.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung sein?

Die Deckungssumme einer Betriebshaftpflichtversicherung sollte grundsätzlich mindestens so hoch sein, dass Sie im Schadensfall komplett abgesichert sind und nicht eventuell entstehende Differenzen aus einer Tasche zahlen müssen. Der tatsächliche Bedarf kann prinzipiell nicht pauschal beantwortet werden, deshalb sollten Sie die Gegebenheiten und den Bedarf Ihres Betriebes im Vorfeld abklären. Eine Deckungssumme in Höhe von drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden sollte aber das absolute Minimum sein, mehr ist immer besser.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebshaftpflichtversicherung berechnet?

Die Höhe der Beiträge für eine Betriebshaftpflichtversicherung richtet sich immer danach, wie groß das Risiko in Ihrem Betrieb ist. Als Handwerker werden Sie sicherlich einem höheren ausgesetzt sein als beispielsweise als Grafiker, der nur an seinem Schreibtisch sitzt. Deshalb werden die Beiträge des Handwerkers auch her sein als die des Grafikers. Bei der Berechnung der Beiträge werden mehrere Faktoren berücksichtigt:

  • Art des Betriebes und der beruflichen Tätigkeit
  • Anzahl der Mitarbeiter des Betriebes
  • Jahresumsatz
  • Höhe der Deckungssumme
  • Selbstbehalt

Je nachdem, ob und in welcher Höhe Sie den Selbstbehalt gewählt haben, sinken automatisch auch die Beiträge. Allerdings ist ein höherer Selbstbehalt auch damit verbunden, dass Sie im Schadensfall einen höheren Betrag selbst bezahlen müssen. Auch die Höhe der Deckungssumme wirkt sich unmittelbar auf den Beitrag aus.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung für mich?

MoneyCheck | BetriebshaftpflichtversicherungEin Vergleich der Betriebshaftpflichtversicherung bietet Ihnen viele verschiedene Vorteile. Durch einen Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich bringen Sie beispielsweise schnell in Erfahrung, bei welchem Anbieter Sie die günstigsten Tarife erhalten und durch welche vertraglichen Inhalte sich diese unterscheiden. Anhand von bereits im Vorfeld eingegebenen Daten können Sie Ihren tatsächlichen Bedarf bestmöglich angeben und erhalten darauf zurechtgeschnittene Tarife angezeigt. Auch die Laufzeiten und eventuelle Vertragsbegrenzungen bringen Sie so schnell in Erfahrung. Mit wenigen Klicks werden Ihnen die wichtigsten Anbieter angezeigt. Haben Sie einen geeigneten Anbieter gefunden, dann können Sie bei diesem direkt eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen.

Durch einen Vergleich erhalten Sie eine solide und umfassende Basis, die Ihnen die Entscheidung für oder gegen einen Anbieter oder einen Tarif enorm erleichtert. Sämtliche relevanten Informationen bleiben dabei stets übersichtlich und transparent. Selbstverständlich ist ein solcher Vergleich kostenlos und an keinen verbindlichen Abschluss gekoppelt. Durch einen regelmäßigen Vergleich haben Sie auch bei einer bereits bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung die Möglichkeit, einen günstigeren oder besseren Versicherer zu finden und schnell den Anbieter zu wechseln.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Frage, ob Sie die Versicherungsbeiträge für die Betriebshaftpflichtversicherung von der Steuer absetzen können, wirft zunächst eine weitere Frage auf, nämlich die, welche Steuern hier überhaupt Anwendung finden. Für üblich kommt hier erst einmal die Umsatzsteuer zur Geltung, sofern der Betrieb denn nicht von der Umsatzsteuer befreit ist, wie dies etwa häufig bei einem Freiberufler der Fall ist. Wird ein Gewerbe ausgeübt, kommt zudem die Gewerbesteuer ins Spiel. Für beide Steuerarten, also die Umsatzsteuer und die Gewerbesteuer, ist es notwendig, eine jährliche Steuererklärung einzureichen. Selbstständige haben darüber hinaus noch die jährliche Einkommensteuer abzugeben, die hier ebenfalls berücksichtigt werden kann. Vor allem Gewerbetreibende müssen zudem noch eine Einnahmenüberschussrechnung erstellen, in welcher die Betriebshaftpflichtversicherung in voller Höhe als Ausgabe angegeben wird.

Bei der Einkommensteuer spielt die Betriebshaftpflichtversicherung eine besondere Rolle, da durch die Angabe der Betriebshaftpflichtversicherung als betriebliche Ausgabe der tatsächliche Gewinn geschmälert wird und somit auch die zu entrichtende Steuer entsprechend sinkt. Aber auch auf die Umsatzsteuer wirkt sich die Betriebshaftpflichtversicherung aus. Betriebe, die umsatzsteuerpflichtig sind, haben die Möglichkeit, die auf die Beiträge erhobene Umsatzsteuer in ihrer Umsatzsteuererklärung geltend zu machen. Durch die Anrechnung der Versicherungssteuer der Betriebshaftpflichtversicherung auf die betrieblichen Ausgaben kann sich dies auch auf die Gewerbesteuer auswirken, denn diese wird für Gewerbebetriebe berechnet, die einen jährlichen Gewinn von mindestens 24.500 Euro erwirtschaften.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebshaftpflichtversicherung achten?

Eine Betriebshaftpflichtversicherung wird in der Regel für mindestens ein Jahr abgeschlossen, in einigen Fällen auch gleich für mehrere Jahre. Letzteres ist häufig an Rabatte auf die Beitäge gekoppelt. Wenn Sie Ihre Betriebshaftpflichtversicherung ordentlich kündigen möchten, dann ist dies immer nur zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit möglich. Dabei sind aber auch die in vertraglich vereinbarten Fristen einzuhalten.

Die Kündigung der Betriebshaftpflichtversicherung hat in der Regel stets schriftlich zu erfolgen, es können aber auch andere Formen möglich sein. Wie genau Sie kündigen müssen, steht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Versicherung, aber auch in den Versicherungsbedingungen Ihrer Betriebshaftpflichtversicherung. Auch wenn eine Kündigung telefonisch erfolgen kann, sollten Sie jedoch aus Beweisgründen stets die Schriftform wählen. Im Idealfall reichen Sie Ihre Kündigung per Einschreiben ein, gegebenenfalls sogar mit Rückschein.

Das Kündigungsschreiben kann grundsätzlich formlos sein, sollte aber unbedingt folgende Angaben enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Geburtsdatum
  • Versicherungsnehmer
  • Datum, zu dem die Betriebshaftpflichtversicherung gekündigt werden soll

Alternativ zum Wunschdatum der Kündigung genügt auch eine Formulierung wie beispielsweise „Hiermit kündige ich meine Betriebshaftpflichtversicherung fristgerecht zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit“. Wurden die Versicherungsprämien nicht überwiesen, sondern per Lastschrift eingezogen, dann sollten Sie zum Ende der Vertragslaufzeit außerdem die Einzugsermächtigung widerrufen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebshaftpflichtversicherung achten?

Die Betriebshaftpflichtversicherung zu wechseln ist grundsätzlich sehr einfach. Bevor Sie einen neuen Vertrag abschließen können, sollten Sie einige Dinge beachten. Für eine Kündigung der aktuellen Betriebshaftpflichtversicherung gibt es zwei Möglichkeiten:

  • ordentliche Kündigung
  • außerordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung haben Sie die Möglichkeit, die Betriebshaftpflichtversicherung innerhalb der aktuellen Laufzeit zu kündigen, wobei die Kündigung erst frühestens zum Ende der aktuellen Vertragslaufzeit gültig wird. Dies allerdings auch nur, wenn die Kündigung noch vor Ablauf der meist dreimonatigen Kündigungsfrist beim Versicherer eingeht.

Sobald nun aber der Versicherer beispielsweise die Beiträge erhöht oder aber die vereinbarten Leistungen gemindert werden, haben Sie automatisch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Dieses gilt in der Regel einen Monat ab Erhalt der Mitteilung der Änderung. Dies ist dann der ideale Moment, um seinen Versicherungsanbieter zu wechseln und einen besseren und günstigeren Tarif zu finden. Eine außerordentliche Kündigung ist auch dann möglich, wenn ein Schadensfall eingetreten ist und Sie mit der Schadenabwicklung nicht zufrieden sind. Auch in diesem Fall muss das Kündigungsschreiben bis spätestens einen Monat nach der Schadenregulierung beim Versicherer eingegangen sein. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollten Sie die Kündigung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung nicht dem neuen Versicherer überlassen, sondern diese selbst durchführen – am besten per Einschreiben mit Rückschein.