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Umwelthaftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung?

MoneyCheck | UmwelthaftpflichtversicherungGrundsätzlich steht jeder Unternehmer für Schäden, die er gegenüber Dritten in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit verursacht hat, in einer gesetzlichen Haftpflicht und ist dazu verpflichtet, den Dritten einen Sach- und Personenschaden sowie daraus entstandene Vermögensschäden in voller Höhe und unbegrenzt zu ersetzen. Diese Verpflichtung besteht auch dann, wenn der Schaden nicht unmittelbar, sondern durch eine Umwelteinwirkung entstanden ist. Kommen Dritte durch eine Beeinträchtigung der Umwelt zu Schaden, zum Beispiel durch giftige Dämpfe, Gase, Strahlen Druck, Geräusche oder Erschütterungen, die durch arbeitsrelevante Anlagen oder Maschinen verursacht wurden, steht der Verursacher gemäß Umwelthaftungsgesetz in der Haftungspflicht bis zu einer Höhe von maximal 85 Millionen Euro. Hierbei gilt sogar die sogenannte Ursachenvermutung: Im Zweifel hat der Betrieb nachzuweisen, dass er den Schaden nicht verursacht hat – sofern nicht das Gegenteil bewiesen werden kann, reicht eine reine Mutmaßung aus, dass ein berechtigter Haftungsanspruch des Geschädigten besteht. Eine entsprechende Absicherung ist daher jedem (produzierenden) Betrieb zu empfehlen, für einzelne Branchen, zum Beispiel in der industriellen und chemischen Verarbeitung, bei der die Gefahr von gefährlichen austretenden Substanzen besonders hoch ist, ist eine Absicherung sogar unabdingbar. Gesondert im Umwelthaftungsgesetz (Anhang 1 und 2) werden Anlagen mit einem besonderen Gefahrenpotential gesondert aufgeführt, zum Beispiel Öltanks, Brennstoff- und Chemikalientanks, Kläranlagen, Ölabscheider oder Sprengvorhaben unter anderem aus folgenden Gewerbe- und Industriebereichen:

  • Chemie und Arzneimittel
  • Wärmeerzeugung
  • Nahrungs- und Genussmittel
  • Mineralöl
  • Keramik, Stahl, Eisen und Metall
  • Kunststoff
  • Bergbau und Energie
  • Glas
  • Holz
  • Abfälle und Reststoffe
  • Lagerung gefährlicher Stoffe

In einer normalen Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung sind Schäden durch Umwelteinwirkungen nicht automatisch enthalten, es bedarf vielmehr einer speziellen Umwelthaftpflicht. Diese kann bei Betrieben mit einem allgemeinen Risikopotential als Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden, bei einem erhöhten Umweltrisiko ist hingegen eine speziell auf das jeweilige Risiko ausgerichtete Einzelpolice notwendig. Die Umwelthaftpflichtversicherung bietet dabei Schutz für Sach- und Personenschäden gegenüber Dritten, die nicht unmittelbar entstanden sind, zum Beispiel durch einen Unfall oder ein Feuer, sondern sich als Umwelteinflüsse über die Elemente Wasser, Luft oder Boden ausgebreitet haben. Versichert über die Umwelthaftpflichtversicherung sind dabei der gesamte Betrieb sowie alle Mitarbeiter. Sämtliche Maschinen und Anlagen müssen gesondert in der Police aufgeführt werden.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Umwelthaftpflichtversicherung mitversichert?

Grundsätzlich leistet eine Umwelthaftpflichtversicherung für Schäden, die Dritten entstanden sind und für die Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Reguliert über die Umwelthaftpflichtversicherung werden dabei

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden, die aus einem Sach- oder Personenschaden resultieren

Versichert sind dabei sämtliche Schäden, die entstanden sind durch

  • Strahlen
  • Öl und Kraftstoffe
  • Hitze
  • Geräusch
  • Gase und Dämpfe
  • Wärme
  • Erschütterungen und Druck
  • Dünger
  • Farben
  • elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder

und sich über die Luft, das Wasser oder den Boden ausgebreitet haben.

Das allgemeine Umweltrisiko der Umwelthaftpflichtversicherung versichert dabei die Risiken und Gefahren der betriebsinternen Gebäude, Einrichtungen, Maschinen und Tätigkeiten. Zusätzlicher Versicherungsschutz kann mit einzelnen Bausteinen je nach Betrieb und Branche um folgende risikobehaftete Anlagen ergänzt werden:

  • WHG-Anlagen (gemäß Wasserhaushaltsgesetz): für Anlagen, die gewässerschädliche Stoffe produzieren, sie lagern, befördern und wegleiten
  • UmweltHG-Anlagen (aufgeführt im Anhang 1 des Umwelthaftungsgesetzes)
  • UmweltHG-Anlagen mit Deckungsvorsorgepflicht (aufgeführt im Anhang 2 des Umwelthaftungsgesetzes)
  • Abwasseranlagen- und Einwirkungsrisiko: Anlagen, die Abwasser aufbereiten und /oder in Gewässer ein- oder ableiten
  • sonstige deklarierungspflichtige Anlagen

Zum Versicherungsumfang einer Umwelthaftpflichtversicherung gehören sowohl aktive Anlagen als auch sich im Bau befindliche und bereits stillgelegte Anlagen. Neben dem Haftpflichtrisiko, das aus den eigenen betriebsinternen Anlagen und Maschinen resultiert, kann die Umwelthaftpflichtversicherung ergänzend oder alternativ auch das sogenannte Umwelt-Regress-Risiko abdecken: Dieser optionale Bestandteil einer Umwelthaftpflichtversicherung ist dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer nicht der Besitzer der Anlagen ist, sondern sie lediglich im Auftrag liefert, (de)montiert, plant oder wartet.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Umwelthaftpflichtversicherung abschließe?

MoneyCheck | UmwelthaftpflichtversicherungEine Umwelthaftpflichtversicherung stellt für viele Betriebe im industriellen oder landwirtschaftlichen Gewerbe nicht nur eine sinnvolle, sondern sogar notwendige Absicherung dar. Gemäß dem Umwelthaftungsgesetz, das im Jahre 1991 in Kraft getreten ist, steht jeder Betrieb in einer gesetzlichen Haftungspflicht für Sach- und Personenschäden infolge von Umwelteinwirkungen, die gegenüber Dritten entstanden sind. Die maximale Haftungshöchstgrenze beläuft sich dabei sowohl bei Sach- und Personenschäden (zum Beispiel Tötung, Körper- und Gesundheitsverletzung) auf jeweils 85 Millionen Euro. Wer im Schadensfall die Schadensersatzansprüche nicht aus eigener Tasche zahlen möchte und wahrscheinlich auch nicht kann, ist mit dem Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung gut beraten.

Vor dem Abschluss sollte jedoch das eigene Risikopotential genau ausgelotet werden, damit in der Folge der Versicherungsschutz optimal auf den jeweiligen Bedarf des Betriebs abgestimmt werden kann. Wer lediglich das allgemeine Risiko für einen Folgeschaden durch Umwelteinwirkung absichern möchte, für den reicht eine Ergänzung der Betriebshaftpflichtversicherung aus. Eine eigene Police zur Umwelthaftpflichtversicherung ist dann zu empfehlen, wenn der Betrieb durch spezielle Anlagen und Maschinen (aufgeführt im Umwelthaftungsgesetz) einem erhöhten Risiko für einen Schaden ausgesetzt ist. Meist ist es jedoch nicht erforderlich, sämtliche Bausteine, sprich Anlagen, in den Versicherungsumfang aufzunehmen. Daher bieten viele Versicherer einer Umwelthaftpflichtversicherung einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der auf die jeweiligen Bedürfnisse des Betriebs ausgelegt ist. Lassen Sie sich hierfür von einem versierten Versicherungsexperten eingehend beraten, welche Versicherungslösung einer Umwelthaftpflichtversicherung für Sie am sinnvollsten ist.

Die Schuldfrage bei der Umwelthaftpflichtversicherung

Generell stehen Sie in einer gesetzlichen Haftpflicht gemäß §823 BGB nur dann, wenn Sie nachweislich der Verursacher des Schadens sind. Bei Schadensersatzansprüchen von Schäden durch Umwelteinflüsse gilt diese allgemeine Regelung jedoch nicht. Gemäß Umwelthaftungsgesetz gilt vielmehr eine verschuldensunabhängige Anlagenhaftung. Das bedeutet: Ist die Anlage prinzipiell dazu geeignet, einen Schaden verursacht haben zu können, reicht für einen berechtigten Haftpflichtanspruch die reine Vermutung, dass der Schaden tatsächlich durch die Anlage entstanden ist. Es greift hierbei die sogenannte Ursachenvermutung. Sofern der Betreiber der Anlage unter strengen Auflagen nicht nachweisen kann, dass er diesen Schaden eben nicht verursacht hat, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, den Dritten den Schaden zu ersetzen. Umso wichtiger stellt sich vor diesen Kontext die Absicherung über eine Umwelthaftpflichtversicherung dar.

Abgrenzung zur Umweltschadenversicherung

Nicht zu verwechseln ist eine Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Umweltschadenversicherung. Beide Versicherungen können zusätzlich zu einer Betriebshaftpflichtversicherung mitversichert werden und bieten Versicherungsschutz für Umweltschäden. Der wesentliche Unterschied der Versicherungen besteht wie folgt:

  • eine Umwelthaftpflicht bietet Versicherungsschutz bei Schadensersatzansprüchen von Dritten bei Sach- und Personenschäden als Folgeschaden von Umwelteinflüssen, die über die Luft, das Wasser oder den Boden übertragen wurden.
  • eine Umweltschadenversicherung leistet dann, wenn ein Umweltschaden zu einer Beeinträchtigung von Flora, Fauna, Gewässern und Böden führt.

Somit bezieht sich die Umwelthaftpflichtversicherung auf privatrechtliche Ansprüche, während die Umweltschadenversicherung öffentlich-rechtliche Ansprüche abdeckt. Gesetzlich ist die Haftung dieser öffentlichen Umweltschäden im Umweltschadengesetz (seit 2007 in Kraft) geregelt.

 

Welche Leistungen sind bei einer Umwelthaftpflicht im Schadensfall mit inbegriffen?

Wie bei jeder anderen Haftpflichtversicherung ist auch bei der Umwelthaftpflichtversicherung ein sogenannter passiver Rechtsschutz enthalten. Dieser beinhaltet sowohl eine genaue Prüfung der jeweiligen Forderung von Dritten als bei Bedarf auch eine Abwehr eines nicht berechtigen oder überhöhten Schadensersatzanspruches. Diese Abwehr wird im Zweifel auch mit rechtlichen Mitteln, zum Beispiel mit einem Rechtsanwalt oder vor Gericht, durchgesetzt.

Wird die Forderung als berechtigt eingestuft, trägt die Umwelthaftpflicht die Kosten bis zur Höhe der maximal festlegten Deckungssumme für

  • Sachschäden: die Reparatur- oder Wiederherstellungskosten
  • Personenschäden: die Kosten zur Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit (Behandlungs- und Therapiekosten, Medikamente, Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen, Renten- und Pflegezahlungen) oder die Kosten bei Tod des Geschädigten (Bestattungskosten, Hinterbliebenenentschädigung)
  • Vermögensschäden infolge eines Sach- oder Personenschadens: zum Beispiel die Kosten für Verdienstausfälle

 

Welche Leistungen sind bei einer Umwelthaftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Auch wenn bei der Umwelthaftpflichtversicherung das Prinzip „Im Zweifel für den Kläger“ gilt, steht der Versicherungsnehmer nicht in einer gesetzlichen Haftpflicht, wenn der Schaden durch höhere Gewalt, zum Beispiel Naturkatastrophen, verursacht wurde. Da keine Haftung besteht, wird die Umwelthaftpflichtversicherung auch keine Leistungen bei Schäden durch höhere Gewalt übernehmen.

Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass über die Umwelthaftpflichtversicherung ausschließlich Schäden versichert sind, die auf Störfälle oder Unfälle zurückzuführen sind, nicht aber auf das allgemeine betriebliche Risiko. So gibt es bei der Umwelthaftpflichtversicherung einige Leistungsausschlüsse und nicht mitversicherte Schäden. Dazu gehören:

  • Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden (zum Beispiel die Missachtung von behördlichen Auflagen oder Sicherheitsbestimmungen)
  • Schäden, die durch Altlasten entstanden sind (zum Beispiel verseuchte Grundstücke oder Gebäude)
  • Schäden durch Verschütten, Verdampfen, Ablaufen oder Abtropfen (als sogenannte Klecker-Klausel)
  • Schäden, die betriebsbedingt notwendig sind beziehungsweise in Kauf genommen werden
  • Schäden infolge der Entsorgung von Abfällen
  • Schäden, die sich aus der Produkthaftung ergeben (versicherbar über eine Produkthaftungsversicherung)
  • genetische Schäden
  • Schäden, die im Ausland entstanden sind (zum Beispiel auf Geschäftsreisen, Messen und Ausstellungen)
  • Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht wurden

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | UmwelthaftpflichtversicherungIm Falle eines Umwelthaftpflichtschadens, der durch Ihre versicherte Anlage verursacht wurde, stehen Sie als Versicherungsnehmer wie bei jeder anderen Versicherung auch in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. So sollten Sie unverzüglich, spätestens dann, wenn Sie Kenntnis von dem Schaden erlangen, alles daran setzen, diesen so gering wie möglich zu halten. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie eine Anlage vorübergehend oder dauerhaft außer Betrieb setzen.

Sollten Dritte infolge einer Umwelteinwirkung einen Sach- oder Personenschaden erleiden und dafür Schadensersatzansprüche geltend machen, gilt es zudem, die Umwelthaftpflichtversicherung beziehungsweise die Betriebshaftpflichtversicherung, über die eine Umwelthaftpflichtversicherung zusätzlich mitversichert wurde, zu informieren. Melden Sie den Schaden übrigens auch bereits dann, wenn noch keine Schadensersatzansprüche gestellt wurden, diese in absehbarer Zeit aber zu erwarten sind. Andersherum gilt es, die Umwelthaftpflichtversicherung auch dann in Kenntnis zu setzen, wenn Dritte Schadensersatzansprüche stellen, Sie jedoch nicht davon ausgehen, dass Ihre Anlage den Schaden verursacht hat. Es ist Aufgabe der Umwelthaftpflichtversicherung den jeweiligen Anspruch auf seine Berechtigung zu prüfen.

Eine Schadensmeldung kann entweder telefonisch über die in der Regel kostenlose Hotline des Versicherers oder alternativ über ein online bereit gestelltes Schadensformular erfolgen. Ihre Schadensmeldung sollte dabei alle wesentlichen Informationen über den jeweiligen Schaden enthalten: Wann und wo hat sich der Schaden ereignet? Was ist die Ursache des Schadens und welche Anlage ist betroffen? Wie hat sich der Schaden ereignet? Welche Art von Schaden liegt vor (Sach- oder Personenschaden) und wurden bereits Schadensersatzansprüche geltend gemacht? Wie hoch ist das Ausmaß des Schadens? Sofern vorhanden, reichen Sie auch beweisrelevante Dokumente bei der Umwelthaftpflichtversicherung mit ein: Das können Fotos sein, aber auch Schriftverkehr mit dem Geschädigten sowie behördliche Unterlagen, zum Beispiel dann, wenn die Polizei oder die Feuerwehr involviert sind.

In der Folge übernimmt die Umwelthaftpflichtversicherung die Prüfung der Forderung. Stellt sich diese als berechtigt heraus, wird die Umwelthaftpflichtversicherung die Kosten der Forderung gemäß der Haftung des Versicherungsnehmers bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme übernehmen.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Umwelthaftpflichtversicherung ein?

Unabhängig davon, ob die Umwelthaftpflichtversicherung Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist oder als eigenständige Police abgeschlossen wurde, besteht Versicherungsschutz unmittelbar mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice sowie der Überweisung der ersten Beitragsprämie. Eine Wartezeit ist bei der Umwelthaftpflichtversicherung nicht vorgesehen. Möglich ist es meistens jedoch, den Versicherungsbeginn zeitlich versetzt beginnen zu lassen, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter der Umwelthaftpflichtversicherung übergangslos gewechselt werden soll.

Für die Dauer der vertraglich vereinbarten Laufzeit besteht dann der Versicherungsschutz für die Umwelthaftpflichtversicherung. Diese beträgt bei den meisten Versicherern mindestens ein Jahr, ist individuell meist aber auch länger festlegbar.

Bei der Umwelthaftpflichtversicherung kann zudem über die eigentliche Laufzeit hinaus eine zeitliche Verlängerung mit speziellen Zusatzklauseln vereinbart werden. Die meisten Anbieter einer Umwelthaftpflichtversicherung bieten dafür die sogenannte Nachhaftung an. Diese gewährleistet Versicherungsschutz für Schadensersatzansprüche, die erst nach Beendigung der Umwelthaftpflichtversicherung gestellt werden, die Ursache dafür jedoch während des versicherten Zeitraums eingetreten ist. In der Regel gilt die Nachhaftung bei der Umwelthaftpflichtversicherung über einen Zeitraum von drei Jahren. Andersherum kann bei einigen Versicherer auch eine sogenannte Rückwärtsversicherung vereinbart werden. Wer diese zusätzlich vereinbart, genießt Versicherungsschutz für Schäden, die während der Laufzeit als solche erkannt werden, jedoch ihren Ursprung bereits vor Versicherungsbeginn hatten.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Umwelthaftpflichtversicherung sein?

Die Deckungssumme der Umwelthaftpflichtversicherung gibt vor, bis zu welcher maximalen Höhe die Umwelthaftpflichtversicherung die Kosten für Schadensersatzansprüche übernimmt. Dementsprechend sollte die Deckungssumme möglichst hoch gewählt werden, damit es im Schadensfall nicht zu einer Unterversicherung kommt und der Versicherungsnehmer womöglich einen Teil der Kosten aus eigener Tasche zahlen müsste.

Wie bei jeder Haftpflichtversicherung werden auch bei der Umwelthaftpflichtversicherung pauschale Deckungssummen vorgegeben. Allgemein gilt die Empfehlung, Sach- und Personenschäden mit mindestens drei Millionen Euro zu versichern. Vor allem bei Betrieben mit einem erhöhten Risikopotential kann diese Deckungssumme jedoch deutlich zu gering sein. Sollten beispielsweise gefährliche Chemikalien ins Trinkwasser gelangen und mehrere Personen eine lebensbedrohliche Vergiftung erleiden, kann die Schadenssumme auch schnell weitaus größere Ausmaße annehmen. Viele Versicherer einer Umwelthaftpflichtversicherung bieten deshalb auch höhere Deckungssummen an.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Umwelthaftpflichtversicherung berechnet?

Grundlegend wird der Beitrag der Umwelthaftpflichtversicherung vom jeweiligen Risikopotential des Betriebs beeinflusst. Je größer die Gefahr, dass ein Umweltschaden mit immensen Auswirkungen entstehen kann, desto höher wird auch der Beitrag ausfallen. Dieses Risikopotential wird auch von der Größe des Betriebs sowie der Anzahl der Mitarbeiter beeinflusst. Durch gezielte und nachgewiesene Sicherheitsmaßnahmen, die im Betrieb durchgeführt werden, lässt sich der Beitrag für die Umwelthaftpflichtversicherung je nach Anbieter aber auch wieder reduzieren. Darüber hinaus tragen weitere Faktoren dazu bei, den Beitrag zur Umwelthaftpflichtversicherung festzulegen:

  • die Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung bis zu deren Höhe der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst die Kosten trägt. Wer eine Selbstbeteiligung vereinbart, spart in der Regel Beiträge.
  • die Art der Police: Der Beitrag wird geringer ausfallen, wenn die Umwelthaftpflichtversicherung in eine Betriebshaftpflichtversicherung integriert ist und nicht als eigene Police abgeschlossen wurde.
  • zusätzliche Vereinbarungen: Versicherungsschutz im Ausland oder eine Nachhaftungs- und Rückversicherungsklausel können mit einem höheren Beitrag einhergehen.
  • allgemeine Vertragsmodalitäten: Auch die Laufzeit, die Zahlungsweise sowie das allgemeine Preisniveau des Anbieters können Einfluss auf den Beitrag der Umwelthaftpflichtversicherung nehmen.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Umwelthaftpflichtversicherung für mich?

MoneyCheck | UmwelthaftpflichtversicherungUm unterschiedliche Tarife einer Umwelthaftpflichtversicherung miteinander zu vergleichen, sollten Sie zunächst Ihr individuelles Risikopotential genau festlegen und entscheiden, ob der Versicherungsschutz als Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ausreichend ist oder ob Sie die Umwelthaftpflichtversicherung doch sinnvoller als eigenständige Police mit einem höheren Leistungsumfang abschließen. Wem die Ergänzung zur Betriebshaftpflichtversicherung ausreicht, dem ist zu empfehlen, die einzelnen Tarife einer Betriebshaftpflichtversicherung zu vergleichen. Bei einer genauen Bedarfsanalyse kann es sich lohnen, einen erfahrenen Versicherungsfachmann zu kontaktieren. Dieser mag nicht nur Ihr Risikopotential einschätzen, sondern auch Empfehlungen für eine Umwelthaftpflichtversicherung aussprechen. Erst wenn Sie selbst Ihren eigenen Bedarf und Ihre Anforderungen an eine Umwelthaftpflichtversicherung ausgelotet haben, kann ein Versicherungsvergleich effektiv sein und Sie erhalten einen Tarif einer Umwelthaftpflichtversicherung, der zu einem möglichst günstigen Beitrag einen ausreichenden Leistungsumfang garantiert.

Um schnell und unkompliziert den passenden Tarif für eine Umwelthaftpflichtversicherung zu finden, bietet es sich an, einen kostenlosen Tarifrechner zu nutzen. Anhand Ihrer persönlichen Angaben ermittelt dieser unverbindlich eine übersichtliche Auflistung mit für Sie in Frage kommenden Tarifen für eine Umwelthaftpflichtversicherung. Hieraus können Sie einen Tarif wählen, der Ihrem Bedarf entsprechend ein optimales Preis-Leistungsverhältnis bietet. Bei Fragen steht meist eine kostenlose Hotline mit Versicherungsexperten zur Seite, außerdem besteht in der Regel die Möglichkeit, die Police für die Umwelthaftpflichtversicherung direkt online abzuschließen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Eine steuerliche Absetzbarkeit ist bei den Versicherungsbeiträgen für die Umwelthaftpflichtversicherung gegeben. Die Beiträge gelten steuerrechtlich als Betriebsausgaben, welche dem Zweck dienen, betriebliche Risiken abzusichern und den Fortbestand des Unternehmens zu gewährleisten. Geben Sie diese Betriebsausgaben bei der jährlichen Steuererklärung an, wird sich die Steuerbelastung reduzieren. Die steuerliche Vergünstigung besteht auch dann, wenn die Umwelthaftpflichtversicherung Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung ist.

Ein steuerlicher Vorteil ist darüber hinaus auch im weiteren Sinne gegeben: Mit dem Abschluss einer Umwelthaftpflichtversicherung können Sie darauf verzichten, mögliche Rücklagen für den Schadensfall zu bilden. Ohne diese Rücklagen wird die Bilanzsumme geringer ausfallen und in der Folge auch die steuerliche Belastung.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Umwelthaftpflichtversicherung achten?

Vor allem bei Betrieben mit einem hohen Risikopotential für einen Umweltschaden, der andere Sachen oder Personen schädigt, sollte die Kündigung der Umwelthaftpflichtversicherung gut überlegt sein und im besten Fall nur dann erfolgen, wenn der Betrieb nicht weitergeführt wird oder aber der Anbieter der Umwelthaftpflichtversicherung gewechselt wird.

Wer sich dafür entschieden hat, seine Umwelthaftpflichtversicherung zu kündigen, kann dies immer zum Ende einer Laufzeit tun. Die Kündigung muss dem Versicherer der Umwelthaftpflichtversicherung dann rechtzeitig unter Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist in schriftlicher Form vorliegen. Meist beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Laufzeitende, einige Versicherer gehen auch von einer dreimonatigen Kündigungsfrist aus. Wird die Kündigung versäumt oder erfolgt nicht rechtzeitig, wird sich die Umwelthaftpflichtversicherung in aller Regel um eine weitere Laufzeit von einem Jahr verlängern.

Auch während der Laufzeit besteht unter Umständen die Option für eine Kündigung der Umwelthaftpflichtversicherung. Diese sogenannte außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn besondere Gründe vorliegen, zum Beispiel

  • eine Beitragserhöhung des Anbieters
  • das Eintreten eines Schadensfalls
  • ein Risikowegfall, zum Beispiel durch Veräußerung des Betriebs
  • ein gestörtes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem

Die Kündigungsfrist der außerordentlichen Kündigung beträgt immer einen Monat. Seien Sie sich zudem darüber bewusst, dass auch der Anbieter das Recht hat, dem Versicherten eine Kündigung auszusprechen. Ist die Umwelthaftpflichtversicherung Bestandteil einer Betriebshaftpflichtversicherung sollten Sie beachten, dass mit der Kündigung der Umwelthaftpflichtversicherung unweigerlich auch der Versicherungsschutz der Betriebshaftpflichtversicherung erlischt. Andersherum besteht auch kein Versicherungsschutz mehr für die Umwelthaftpflichtversicherung, wenn die Betriebshaftpflichtversicherung gekündigt werden sollte.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Umwelthaftpflichtversicherung achten?

Wer regelmäßig unterschiedliche Tarife einer Umwelthaftpflichtversicherung vergleicht, hat die gute Chance einen Tarif zu finden, der

  • einen höheren Leistungsumfang UND/ODER
  • einen günstigeren Beitrag

MoneyCheck | Umwelthaftpflichtversicherungbietet. Meist sind es wirtschaftliche Gründe, die zu einem Anbieterwechsel der Umwelthaftpflichtversicherung veranlassen. Möglicherweise hat sich auch der eigene Bedarf verändert. Besteht beispielsweise ein höheres Risiko für einen Umweltschaden gegenüber Dritten, kann ein Tarifwechsel ebenfalls lohnenswert sein. In dem Fall sollte auch überlegt werden, ob ein Wechsel zum Beispiel von der Betriebshaftpflichtversicherung mit integrierter Umwelthaftpflichtversicherung zu einer eigenständigen Police sinnvoll ist. Alternativ kann auch die Option bestehen, den bereits bestehenden Tarif zu modifizieren, ohne sofort den Anbieter wechseln zu müssen. Wer sich für einen Wechsel der Umwelthaftpflichtversicherung entscheidet, sollte aber immer darauf achten, dass der neue Tarif der Umwelthaftpflichtversicherung den für Sie notwendigen Versicherungsschutz, vor allem im Hinblick auf die Deckungssumme, bietet.

Damit Sie von einem Anbieterwechsel auch tatsächlich profitieren, findet dieser im besten Fall nur dann statt, wenn Sie Ihre bestehende Police der Umwelthaftpflichtversicherung zum jeweiligen Zeitpunkt kündigen können. Anderenfalls sind Sie für einen bestimmten Zeitraum überversichert und müssten dementsprechend doppelte Beiträge bezahlen, ohne im Schadensfall doppelte Leistungen zu erhalten. Für diesen Fall bieten die meisten Versicherer einen zeitlich versetzten Versicherungsbeginn an. Hierbei beginnt die neue Police der Umwelthaftpflichtversicherung erst dann, wenn die andere mit entsprechender Kündigung zum Ende der Laufzeit endet.

Andersherum sollte bei einem Wechsel der Umwelthaftpflichtversicherung auch darauf geachtet werden, dass keine zeitliche Lücke entsteht, sondern der Wechsel möglichst übergangslos verläuft. Anderenfalls besteht eine Unterversicherung und Sie hätten im Schadensfall keinen Anspruch auf Leistungen der Umwelthaftpflichtversicherung.