Maschinenversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Maschinenversicherung?
Kein Betrieb im produzierenden Gewerbe oder in der Baubranche kommt heutzutage ohne Maschinen aus. Vor allem größere Unternehmen setzen bei einem Großteil der einzelnen Fertigungsschritte auf große, komplexe und hochtechnologische Maschinen, nicht selten handelt es sich um ganze Fertigungsstrecken, die mehrere Arbeitsschritte zusammenfassen. So komfortabel die einzelnen Maschinen auch sind und zu einer deutlichen Arbeitserleichterung sowie -beschleunigung beitragen, sind sie doch meist äußerst störanfällig für äußere Einflüsse. Ein Schaden an einer Maschine, zum Beispiel infolge eines technischen Defekts, einer falschen Bedienung oder durch ein unvorhersehbares Ereignis, ist für den Betrieb in der Regel mit hohen Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten verbunden. Teilweise führt der Ausfall einer produktionsrelevanten Maschine sogar zu einem zeitweiligen Produktionsstopp, was wiederrum erhebliche Umsatzeinbußen und Ertragsausfälle mit sich bringt. Im schlimmsten Fall nimmt der Maschinenausfall sogar existenzbedrohende Ausmaße an.
Jeder Produktions- und Maschinenbetrieb ist daher mit dem Abschluss einer Maschinenversicherung, auch als Maschinenbruchversicherung bezeichnet, gut beraten. Die Maschinenversicherung gehört zu den technischen Versicherungen und bietet mit maßgeschneiderten Deckungskonzepten umfassenden Versicherungsschutz für fast alle denkbaren Schadensursachen. Sie richtet sich vorzugsweise an Betriebe, die auf den täglichen Einsatz von Maschinen angewiesen sind, vor allem an
- Industrie- und Produktionsbetriebe
- Bauunternehmen und Bauhandwerker
- land- und forstwirtschaftliche Unternehmen
- alle Unternehmen, die über einen großen Maschinenfuhrpark oder auch über wenige, dafür aber hochwertige und arbeitsrelevante Maschinen verfügen
Für die Maschinenversicherung ist es dabei irrelevant, ob der jeweilige Betrieb Eigentümer der versicherten Maschinen ist, oder ob die Maschinen gemietet oder geleast sind. Auch für Verleiher oder Leasinggeber kann der Abschluss einer Maschinenversicherung sinnvoll sein.
Der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung unterscheidet sich dabei in einigen Aspekten, je nachdem ob stationäre oder mobile Maschinen zum Einsatz kommen und entsprechend abgesichert werden. Die Versicherung von beweglichen Maschinen deckt meist mehr Schäden ab und ist dementsprechend umfangreicher. Nicht zuletzt aufgrund des höheren Risikos für einen Schaden (zum Beispiel während des Transports) ist eine Maschinenversicherung für mobile Maschinen in der Regel mit einem höheren Beitrag verbunden.
Weiterhin wird bei der Maschinenversicherung zwischen einer Einzel- und einer Pauschalversicherung unterschieden:
- die Einzelversicherung: Hierbei werden sämtliche Maschinen mit ihrem jeweiligen Wert separat versichert. Sollen hochwertige Anlagen versichert werden, ist eine Einzelversicherung meist die bessere Wahl. Vor allem mittlere bis große Unternehmen entscheiden sich meist für eine Einzelversicherung. Bei mobilen Maschinen ist in der Regel nur diese Form der Maschinenversicherung möglich.
- die Pauschalversicherung: Sämtliche Maschinen des versicherten Betriebs sind mit einem pauschalen Beitrag abgesichert. Die Pauschalversicherung richtet sich an kleinere Betriebe und jene, die ihre Anlagen regelmäßig austauschen.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Maschinenversicherung mitversichert?
Sowohl für stationäre als auch für mobile Maschinen wird die Maschinenversicherung häufig als sogenannte Allgefahrendeckung abgeschlossen. Dies bedeutet, dass Versicherungsschutz für sämtliche Schäden besteht, die in der Police der Maschinenversicherung nicht explizit ausgeschlossen werden. Versichert sind Maschinen, die durch folgende Schadensursachen beschädigt oder zerstört werden:
- menschliche Fehler
Unachtsamkeit, Bedienungsfehler, fahrlässiges Verhalten sowie Ungeschicklichkeit
- Maschinenfehler
Material- und Konstruktionsfehler sowie Ausführungsfehler
- technische Fehler
Überlastung, Über- und Unterspannung, Kurzschluss, mess- und regeltechnische Ausfälle, Versagen von Sicherheitseinrichtungen, Öl-, Wasser- und Schmiermittelmangel, Fremdkörper in der Maschine, Zerreißen durch Fliehkraft
- äußere Einflüsse
Naturgewalten, wie Sturm, Eis, Frost und Schnee
- mutwillige Zerstörung durch Dritte
Umfassender ist der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung für die mobilen Maschinen, so dass weitere Schadensursachen abgedeckt werden. Dazu gehören
- Feuer
- Blitz und Explosion
- Diebstahl und Raub
- Vandalismus
- Unfall
- Elementargefahren, wie Überschwemmung, Lawinen und Erdbeben
- Absturz oder Anprall eines Flugkörpers
Diese zusätzlich mitversicherten Schäden entsprechen denen einer Kaskoversicherung. Hierbei unterscheiden sich die Policen der Maschinenversicherung je nach Anbieter: Entweder gehören diese Leistungen automatisch zum Leistungsumfang der Maschinenversicherung für mobile Maschinen oder eine Kaskoversicherung wird zusätzlich in die Maschinenversicherung integriert.
Der Versicherungsschutz für stationäre Maschinen beschränkt sich auf ihren vorgesehenen Standort auf dem Betriebsgelände. Dahingegen sind mobile Maschinen während ihres gesamten Einsatzes an wechselnden Orten inklusive des Transports, der Be- und Entladung sowie während der Montage über die Maschinenversicherung versichert.
Mögliche Schadensbeispiele, bei denen über die Maschinenversicherung Versicherungsschutz besteht, sind:
- Durch einen Programmierfehler der Druck- und Falzmaschine wird ein Großauftrag von Programmheften in der falschen Farbe gedruckt.
- Auf einer Baustelle wird zu nächtlicher Stunde ein Betonmischer von Unbekannten entwendet.
- Ein Mitarbeiter stolpert versehentlich und fällt auf eine äußerst störanfällige, kleinere Maschine. Der Anprall führt zu einer technischen Störung, die Maschine muss repariert werden.
- Ein Baukran kippt aufgrund einer unsachgemäßen Beladung und zu schwerer Last um und wird dabei beschädigt.
- Ein Kurzschluss im Motorraum eines Baggers führt zu einem Brand. Die Maschine erleidet einen Totalschaden.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Maschinenversicherung abschließe?
Vor dem Abschluss einer Maschinenversicherung sollten Sie zunächst festlegen, ob Sie stationäre oder bewegliche Maschinen absichern möchten. Als fahrbar und mobil gelten unter anderem folgende Maschinen:
- landwirtschaftliche Zugmaschinen, wie Traktoren oder Mähdrescher, Bagger, Kräne, Förderanlagen, Gabelstapler, Muldenkipper, Betonmischer und -pumpen, Planierraupen, Sicherheits- und Prüfanlagen, Ketten- und Radlader, Straßenfertiger oder Walzen
Zu den stationären Maschinen gehören zum Beispiel:
- Fertigungsstrecken und -straßen, Schalt- und Regelanlagen, Transformatoren, Aufzüge, Öfen und Kessel, Druckmaschinen, industrielle Spül- und Waschmaschinen, Generatoren und Turbinen, Pumpen, Förderanlagen, Pumpen, Windkraftanlagen, Hebebühnen, Entsorgungs- und Aufbereitungsanlagen, Waagen und viele weitere
Die Versicherungspolice wird je nach Art der Maschine mehr oder weniger umfangreich ausfallen und sich auch im Bedingungswerk sowie der Beitragshöhe unterscheiden. Wer sowohl stationäre als auch mobile Maschinen versichern möchte, für den besteht unter Umständen die Option, beide Deckungskonzepte zusammenzufassen und als eine Police der Maschinenversicherung abzuschließen. Fragen Sie bei Ihrem Anbieter nach. Gehen Sie jedoch davon aus, dass der Kaskoschutz auch hierbei nur für die mobilen Maschinen greift. Wer zusätzlich seine stationären Maschinen gegen Risiken, wie Feuer, Diebstahl oder Elementargefahren, absichern möchte, der benötigt eine Betriebsinhaltsversicherung. Diese bietet mit Ausnahme des Unfallrisikos Versicherungsschutz für die stationären Maschinen, der dem des Kaskoschutzes für die beweglichen Maschinen entspricht.
Seien Sie sich mit dem Abschluss einer Maschinenversicherung immer über die Grenzen des Versicherungsschutzes bewusst: Unter Umständen kann es sinnvoll sein, die Maschinenversicherung um weitere Versicherungen zu ergänzen beziehungsweise zu komplettieren. Wer mehrere Versicherungen bei einem Anbieter abschließt, kann diese eventuell auch zu einem Versicherungspaket bündeln. Zusätzlicher Versicherungsleistungen erhalten Sie zum Beispiel mit
- einer Maschinen-Mehrkostenversicherung: Im Falle einer beschädigten oder zerstörten Maschine kommt die Maschinen-Mehrkostenversicherung für die anfallenden Kosten auf, wenn die Produktion durch alternative Maßnahmen weitergeführt wird, zum Beispiel für die Beschaffung von Ersatzmaschinen, eine Auslagerung beziehungsweise Verlegung der Produktion oder auch für zusätzliche Lohn- und Gehaltsaufwendungen.
- einer Betriebsunterbrechungsversicherung: Muss der Produktionsprozess für einen Zeitraum gestoppt werden, kann dies sogar zu einer zeitweiligen Unterbrechung des gesamten Betriebs führen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt in dem Fall sowohl für die laufenden Fixkosten als auch für den entstandenen Ertragsausfall auf.
Ferner sollten Sie bei der Maschinenversicherung beachten, dass der Abschluss beziehungsweise ein Leistungsanspruch immer an bestimmte Bedingungen geknüpft ist. So ist zum Beispiel Voraussetzung, dass
- die versicherten Maschinen regelmäßig gepflegt und gewartet werden.
- die Maschinen betriebsbereit sind (bereits beschädigte oder sich noch im Aufbau befindliche Maschinen sind nicht versichert).
- die Maschine kein Einzel- oder Sondermodell darstellt, sondern immer aus einer Serienproduktion kommt.
- die Maschine ausschließlich für die vorgesehene Arbeit oder Tätigkeit verwendet wird.
Welche Leistungen sind bei einer Maschinenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Sollte ein Schadensfall an einer versicherten Maschine eingetreten sein, können Sie folgende Leistungen von der Maschinenversicherung in Anspruch nehmen:
- die Kosten für die Reparatur von beschädigten Maschinen sowie an Maschinenersatzteilen inklusive der Kosten für notwendige Ersatz- oder Zusatzteile
- die Kosten für die Wiederanschaffung einer zerstörten Maschine, je nach Tarif und Anbieter zum
- Neuwert: Die Erstattung zum Neuwert erfolgt in der Regel nur bei Anlagen, die ein bestimmtes Alter noch nicht überschritten haben (meist ein bis zwei Jahre) und noch einen hohen Wert aufweisen.
- Zeitwert: Üblich ist die Kostenübernahme zum Zeitwert: Der Versicherungsnehmer der Maschinenversicherung erhält hierbei eine funktionsfähige vergleichbare Maschine, die dem Wert der versicherten Maschine unmittelbar vor Eintritt des Schadens entspricht.
In der Regel werden von einer Maschinenversicherung auch weitere Leistungen übernommen. Wie umfangreich der jeweilige Versicherungsschutz der Maschinenversicherung ausfällt, unterscheidet sich jedoch von Tarif zu Tarif. Eine mögliche Kostenübernahme erfolgt zum Beispiel für
- Aufräum- und Entsorgungsmaßnahmen
- die Schadensermittlung durch einen Sachverständigen
- Sicherungs- und Schutzmaßnahmen
- Fracht und Anlieferung von neuen Maschinen oder Ersatzteilen (teilweise auch per Luftfracht)
- Auf- und Abbau der Maschinen
- schadensabwehrende und -mindernde Maßnahmen
- Dekontaminierungen des Erdreichs
- Lösch- und Bergungsarbeiten
- Wiederherstellung von Betriebssystemen
Welche Leistungen sind bei einer Maschinenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Auch wenn eine Maschinenversicherung meist als Allgefahrendeckung abgeschlossen wird, gibt es in der Regel eine Reihe von Leistungsausschlüssen, bei denen kein Versicherungsschutz über die Maschinenversicherung besteht. Grundsätzlich sind Schäden durch Vorsatz des Versicherungsnehmers niemals über die Maschinenversicherung abgedeckt. Im Falle von grob fahrlässigem Verhalten liegt es im Ermessen des Versicherers, die Leistung in Relation zur Schwere des Vergehens entsprechend zu kürzen. Sollte der Versicherungsnehmer die in der Police der Maschinenversicherung vorgegebenen Bedingungen missachten, wie ein Versäumnis der regelmäßigen Pflege und Wartung oder eine unsachgemäße Nutzung der versicherten Maschine, kann dies ebenfalls zu einer Leistungsverweigerung der Maschinenversicherung führen.
Es gelten weitere Leistungsausschlüsse sowohl bei stationären als auch beweglichen Maschinen bei Schäden, die entstanden sind durch
- Verschleiß, allgemeine Abnutzung und Alterung
- bereits vor Versicherungsbeginn bestehende Mängel
- regelmäßige und/oder ständige äußere Einflüsse
- Kernenergie
- Krieg, Streik und innere Unruhen
Ausgeschlossen vom Versicherungsschutz sind bei stationären Maschinen zudem die Kaskoschäden, wie Diebstahl, Feuer, Unfall sowie Elementargefahren.
Nicht über eine Maschinenversicherung als Maschinen abzusichern sind darüber hinaus sämtliche
- Arbeitsmittel
- Werkzeuge
- Betriebs- und Hilfsstoffe
- Verbrauchsmaterialien
- Verschleißteile
- Teile, die regemäßig bei einer Maschine ausgetauscht werden müssen
Bei beweglichen Maschinen lassen sich außerdem folgende Maschinen nicht über die Maschinenversicherung absichern:
- Fahrzeuge zur Beförderung von Personen oder Gütern im öffentlichen Straßenverkehr
- Fahrzeuge für die Luft und das Wasser
- Maschinen innerhalb von Gerätewagen, Baucontainern und -büros, Laboren und Werkstätten
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sobald Sie als Versicherungsnehmer der Maschinenversicherung Kenntnis über einen Schaden erlangen, sollten Sie zunächst Ihrer gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachkommen. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Sie Sicherheits- und Schutzmaßnahmen treffen sollten, um den Schaden soweit möglich einzudämmen. Schadensmindernde Maßnahmen sind zum Beispiel, dass Sie die Maschine anhalten und den betreffenden Produktionsprozess stoppen. Verständigen Sie zudem die Polizei bei einem Diebstahl einer mobilen Maschine oder bei einem Brand die Feuerwehr. Sie müssen entsprechende Maßnahmen jedoch nicht durchführen, wenn Sie dadurch sich selbst oder Dritte in Gefahr bringen.
Gemäß den Versicherungsbedingungen der Maschinenversicherung haben Sie zudem eine Anzeigepflicht. Das bedeutet, dass Sie die Maschinenversicherung möglichst unverzüglich über den entstandenen Schaden in Kenntnis setzen sollten. Die Meldefrist beträgt meist nur wenige Tage – bei einer Fristüberschreitung behält sich die Maschinenversicherung vor, die Leistung entsprechend zu kürzen oder gänzlich zu verweigern.
Für die Schadensmeldung stehen dem Versicherungsnehmer meist mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, zum Beispiel telefonisch über eine Schadenshotline oder online über ein auf der Homepage des Versicherers bereit gestelltes Online-Formular. Machen Sie hierbei vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zum Schaden:
- Welche versicherte Maschine wurde beschädigt beziehungsweise zerstört?
- Wann und wo hat sich der Schaden ereignet?
- Was ist die Ursache des Schadens?
- Wie hoch ist das Schadensausmaß?
- Müssen neben den Wiederherstellungskosten weitere versicherte Leistungen in Anspruch genommen werden, zum Beispiel für Aufräum- oder Schutzmaßnahmen?
Für eine schnelle Schadensregulierung ist es auf jeden Fall hilfreich, wenn Sie der Maschinenversicherung schadensdokumentierende Fotos oder Schriftstücke mit einreichen. Auch offizielle Schriftstücke von involvierten Behörden benötigt die Maschinenversicherung. Bei einem kleinen Schaden kann es bereits ausreichen, wenn Sie der Maschinenversicherung einen Kostenvoranschlag oder eine Reparaturrechnung zukommen lassen. Anders bei einem großen Maschinenschaden: Hierbei wird die Maschinenversicherung meist einen Sachverständigen beauftragen, welcher den Schaden begutachtet. Besteht unter Berücksichtigung sämtlicher Leistungsausschlüsse Versicherungsschutz, übernimmt die Maschinenversicherung die Kosten bis zur maximalen Deckungssumme.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Maschinenversicherung ein?
Mit dem schriftlichen Vertragsabschluss einer Maschinenversicherung beginnt zunächst ein vorläufiger Versicherungsschutz. In einem möglichen Schadensfall können Sie bereits Leistungen von der Maschinenversicherung beanspruchen. Sobald die erste Beitragsprämie überwiesen wurde, besteht dann der volle Versicherungsschutz, eine Wartezeit ist bei der Maschinenversicherung nicht vorgesehen. Ein zeitlich späterer Versicherungsbeginn kann in der Regel jedoch im individuellen Fall vereinbart werden, zum Beispiel um zeitliche Überschneidungen bei einem Anbieterwechsel der Maschinenversicherung zu vermeiden.
Die Dauer des Versicherungsschutzes der Maschinenversicherung wird über die Laufzeit geregelt. Meist beträgt die Mindestlaufzeit ein Jahr. Kündigt keine der beiden Parteien die Maschinenversicherung, verlängert sich diese Laufzeit in aller Regel automatisch um eine weitere Laufzeit von einem Jahr. Wer sich von vornherein mit einer entsprechenden Laufzeit länger an seinen Anbieter bindet, mag unter Umständen von günstigeren Beiträgen profitieren.
Bezogen auf die einzelne Maschine beginnt der Versicherungsschutz übrigens immer erst dann, wenn diese betriebsbereit ist. Ein Schaden, der sich während des Aufbaus, der Montage oder auch während einer Probephase ereignet, ist nicht über die Maschinenversicherung abgedeckt. Wer sich gegen dieses Transport- und Aufbaurisiko absichern möchte, der kann eine Transportversicherung abschließen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Maschinenversicherung sein?
Die Deckungssumme der Maschinenversicherung gibt vor, wieviel finanzielle Mittel Ihnen im Schadensfall zur Verfügung stehen. Dementsprechend sollte die Deckungssumme immer ausreichend hoch gewählt und dem jeweiligen Wert der Maschinen angepasst werden. So wird die Versicherungssumme der Maschinenversicherung kalkuliert aus dem
- Listenpreis der Maschinen
- plus der Beschaffungskosten mit Verpackung, Fracht und Montage
Bei optional weiteren vereinbarten Leistungen sollten diese bei der Berechnung der Deckungssumme für die Maschinenversicherung ebenfalls Berücksichtigung finden, möglicherweise wird hierfür auch eine separate Versicherungssumme festgelegt.
Weiterhin muss bei der Deckungssumme der Maschinenversicherung unterschieden werden, ob es sich um eine Pauschal- oder eine Einzelversicherung handelt: Bei der Pauschalversicherung, die sinnvoll für kleinere Betriebe ist, werden sämtliche Maschinen mit einer pauschalen Summe abgesichert. Diese Summe wird bewusst etwas höher als der tatsächliche Wert aller vorhandenen Maschinen angesetzt, so dass Neuanschaffungen der Maschinenversicherung nicht extra gemeldet werden müssen. Eine Pauschalversicherung ist meist etwas beitragshöher als eine Einzelversicherung, bei der jede Maschine separat und mit einer eigenen Summe in der Police der Maschinenversicherung aufgeführt wird. Kommt bei der Einzelversicherung eine neue Maschine hinzu, muss dies der Maschinenversicherung umgehend mitgeteilt werden, sofern Versicherungsbedarf besteht. Die Vereinbarung einer Einzelversicherung ist bei mobilen Maschinen üblich, bei stationären Maschinen entscheiden sich meist größere Unternehmen mit komplexen Anlagen und Fertigungsstrecken für diese Form der Maschinenversicherung.
Grundsätzlich sollte bei der Festlegung der Deckungssumme immer größte Sorgfalt walten – ist der Betrag zu niedrig bemessen, sind Sie im Schadensfall unterversichert und müssen einen Teil der Kosten selbst tragen. Bei einer zu hoch kalkulierten Deckungssumme sind Sie zwar auf der sicheren Seite, zahlen jedoch höhere Beiträge, ohne bei einem Schaden einen Profit daraus zu ziehen. Die Maschinenversicherung kommt immer nur für die tatsächlich entstandenen Kosten auf.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Maschinenversicherung berechnet?
Ein pauschaler Beitrag kann bei der Maschinenversicherung nicht genannt werden, vielmehr hängt dieser von den diversen, individuell vereinbarten Faktoren ab. So wird der Beitrag der Maschinenversicherung bestimmt von
- der Art der versicherten Maschinen: Werden mobile Maschinen mit einem entsprechenden Kaskoschutz versichert, führen diese meist zu einem höheren Beitrag der Maschinenversicherung als stationäre Maschinen.
- die Risikobewertung der Maschinen: Das jeweilige Risiko für einen Schaden ergibt sich aus Faktoren, wie Alter, Größe, Art der Maschine und der Häufigkeit der Nutzung. Auch die Komplexität der Konstruktion der Maschine fließt in die Risikobewertung mit ein.
- die Form der Versicherung: Eine Einzelversicherung ist meist beitragsgünstiger als eine pauschale Absicherung.
- die Deckungssumme: Die Höhe der Deckungssumme ist ein wesentlicher beitragsbeeinflussender Faktor – je höher diese festgelegt wird, desto höher ist auch der Beitrag der Maschinenversicherung.
- zusätzliche Leistungen: Wer über die reinen Kosten für die Reparatur oder die Wiederanschaffung hinaus weitere Leistungen wünscht, kann damit rechnen, dass diese den Beitrag der Maschinenversicherung erhöhen.
- zusätzlicher Versicherungsschutz: Eine Bündelung mehrerer Versicherungen, zum Beispiel mit einer Betriebsunterbrechungs- oder einer Maschinen-Mehrkostenversicherung, zu einem Versicherungspaket führt zu einem höheren Beitrag. In der Summe wird der Beitrag aber wahrscheinlich geringer ausfallen, als wenn mehrere Einzelpolicen abgeschlossen werden.
- die Selbstbeteiligung: Eine Selbstbeteiligung lohnt sich für alle, die Beiträge sparen möchten und das Risiko für einen Schaden als gering einstufen. Denn im Schadensfall muss der Versicherungsnehmer der Maschinenversicherung immer einen Teil der Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Selbstbeteiligung aus eigenen finanziellen Mitteln aufbringen.
- allgemeine Modalitäten: Einfluss auf den Beitrag der Maschinenversicherung nehmen auch vertragliche Vereinbarungen, wie die Dauer der Laufzeit oder die Zahlungsweise (Überweisung oder Lastschrift) sowie die Zahlungsintervalle (jährlich oder monatlich).
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Maschinenversicherung für mich?
Den größten Nutzen, den Sie aus einem Vergleich diverser Angebote einer Maschinenversicherung erhalten, ist ein möglichst günstiger Beitrag: Denn wer auf der Basis des eigenen Bedarfs mehrere Tarife, zum Beispiel mit einem kostenlosen, unverbindlichen und anonymen Online-Tarifrechner, vergleicht, kann sich aus einer Vielzahl von möglichen Angeboten für jenes mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis entscheiden. Der Tarifrechner listet dabei anhand Ihrer persönlichen Angaben und Ihren individuellen Anforderungen an eine Maschinenversicherung übersichtlich sämtliche Tarife auf, die für Ihren Bedarf in Frage kommen.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Eine steuerliche Absetzbarkeit ist für die Beiträge der Maschinenversicherung gegeben. Mit einer Maschinenversicherung decken Sie ein betriebliches Risiko ab und tragen damit zur Erhaltung von kapitalen Werten bei. Als Betriebsausgaben bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden die bereits eingezahlten Beiträge der Maschinenversicherung zu einer steuerlichen Vergünstigung führen. Darüber hinaus kann durch den Abschluss einer Maschinenversicherung auf die Bildung von kapitalen Rücklagen verzichtet werden. In der Folge fallen die Bilanzsumme und damit auch die Steuerlast geringer aus.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Maschinenversicherung achten?
Wer seine Maschinenversicherung kündigen möchte, zum Beispiel, da ein anderer Anbieter einer Maschinenversicherung einen günstigeren Tarif bietet, der sollte in seiner Versicherungspolice nachlesen, wann der nächstmögliche Kündigungszeitpunkt ist. Grundsätzlich besteht eine Kündigungsmöglichkeit immer zum Ablauf der festgelegten Vertragslaufzeit. Berücksichtigt werden muss zudem die Kündigungsfrist, die häufig drei Monate zum Laufzeitende beträgt, einige Versicherer geben auch nur eine einmonatige Kündigungsfrist vor. Wer seine Maschinenversicherung nicht kündigt oder es versäumt rechtzeitig zu kündigen, für den wird sich der Versicherungsschutz um eine weitere Laufzeit von einem Jahr verlängern.
Liegen besondere Gründe vor, kann das Versicherungsverhältnis auch außerordentlich während einer bestehenden Laufzeit mit der Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine außerordentliche Kündigung der Maschinenversicherung wird zum Beispiel gerechtfertigt, wenn
- ein Schadensfall eingetreten ist.
- der Anbieter eine Beitragserhöhung ankündigt.
- ein Risikowegfall vorliegt, zum Beispiel durch Verkauf der Maschinen oder Aufgabe des Geschäftsbetriebs.
- das Vertrauensverhältnis zwischen Versicherer und Versichertem grundlegend gestört ist.
Auch der Versicherer hat übrigens die gleichen Kündigungsrechte wie der Versicherungsnehmer.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Maschinenversicherung achten?
Sofern Ihre bestehende Police der Maschinenversicherung zum jeweiligen Zeitpunkt ordentlich gekündigt werden kann, sollte ein Anbieterwechsel der Maschinenversicherung mit keinerlei Nachteilen verbunden sein. Im Gegenteil: Wer regelmäßig unterschiedliche Tarife einer Maschinenversicherung vergleicht, hat die Chance, eine Maschinenversicherung zu finden, die einen bedarfsgerechten Leistungsumfang zu günstigeren preislichen Konditionen bietet. Achten Sie vor dem Wechsel einer Maschinenversicherung aber immer darauf, dass tatsächlich sämtliche Leistungen, die für Ihren Versicherungsschutz wichtig sind, auch mit einem entsprechenden Deckungskonzept in der neuen Police der Maschinenversicherung mit abgesichert sind.