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Frachtführerversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Frachtführerversicherung?

MoneyCheck | FrachtführerversicherungWer als Frachtführer im fremden Auftrag Waren von A nach B befördert, der ist für den gesamten Transportweg für diese Waren verantwortlich und steht in einer Haftungspflicht, sollte eben diese Ware beschädigt oder zerstört werden. Er ist demnach gesetzlich dazu verpflichtet, dem geschädigten Dritten, sprich dem Eigentümer der Ware, den entstandenen Schaden bis zu einer maximalen Haftungsgrenze zu ersetzen. Die Haftung des Frachtführers ist im Handelsgesetzbuch § 425 geregelt. Darin heißt es: „Der Frachtführer haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreitung der Lieferfrist entsteht.“

Aufgrund dieser Haftung und zur finanziellen Absicherung des Eigentümers der Ware schreibt der Gesetzgeber für Frachtführer eine gesetzlich verpflichtende Frachtführerversicherung vor. Diese Versicherungspflicht gilt für alle gewerblich tätigen Frachtführer, deren Liefer- oder Lastkraftwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreiten. Die gesetzliche Grundlage ist im Güterkraftverkehrsgesetz § 7a.1 geregelt. Einen entsprechenden Nachweis hat jeder versicherte Frachtführer bei jedem Transport mit sich zu führen.

Eine Frachtführerversicherung bietet dabei einen umfassenden Versicherungsschutz für sämtliche Sach- und Vermögensschäden, die dem Eigentümer der beförderten Ware entstehen und für die er Schadensersatzansprüche gegenüber dem Frachtführer stellt.

Sinnvoll ist eine Frachtführerversicherung dabei nicht nur für den versicherten Frachtführer sowie seine mitversicherten Mitarbeiter, sondern auch der Auftraggeber ist Nutznießer der Frachtführerversicherung. Mit der Beauftragung eines Frachtführers kann er sicherstellen, dass er im Schadensfall die Kosten nicht aus eigener Tasche zahlen muss, sondern die Frachtführerversicherung des Verursachers (zumindest bis zur Haftungshöchstgrenze) für den Schaden aufkommt.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Frachtführerversicherung mitversichert?

Mit dem Abschluss einer Frachtführerversicherung erhalten Sie Versicherungsschutz während der gesamten Transportzeit (inklusive Beladung und Entladung) für Schäden, die entstanden sind durch:

  • Sturm und Hagel
  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Diebstahl, Raub und mutwillige Zerstörung durch Dritte (Vandalismus)
  • Unfall des Transportmittels

Versichert über die Frachtführerversicherung sind dabei sowohl Beschädigung, Zerstörung als auch Verlust der beförderten Gegenstände als Sachschäden, auch als Güterschäden bezeichnet, sowie Vermögensschäden, die durch einen Sachschaden oder durch Lieferverzug entstehen. Hierbei spricht man von Güterfolgeschäden.

Generell ist über eine Frachtführerversicherung jede Art von Ware abgesichert. Bei besonders risikobehafteten Transporten, wie einem Schwerlast- oder Gefahrguttransport, gelten in der Regel jedoch besondere Bedingungen. Teilweise müssen diese mit einer separaten Police der Frachtführerversicherung abgedeckt werden. Auch bedarf es beispielsweise für Anhänger, Auflieger oder Container, die für den Transport benötigt werden, einer gesonderten Mitversicherung.

Sofern es keine anderen Vereinbarungen gibt, werden über die Frachtführerversicherung sämtliche genannte Schäden abgedeckt, die im Bundesgebiet und im gesamten europäischen Ausland entstehen. Wer diesen Geltungsbereich eingrenzen möchte, da er zum Beispiel nur in Deutschland Transporte übernimmt, kann unter Umständen von einem günstigeren Beitrag profitieren. In dem Fall darf er die Grenze jedoch auch nicht überschreiten. Eine Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs ist meist mit einem höheren Beitrag der Frachtführerversicherung verbunden, vor allem bei Transporten in die GUS-Staaten.

Versicherungsschutz über die Frachtführerversicherung besteht zum Beispiel bei folgenden Schadensszenarien:

Ein heftiges Unwetter verhindert die Weiterfahrt des LKWs. In der Folge kann der Frachtführer den Liefertermin beim Kunden nicht rechtzeitig einhalten. Dieser muss seine Produktion ohne die notwendigen Rohstoffe kurzzeitig unterbrechen und stellt seinem Lieferanten die Kosten für den Produktionsstopp in Rechnung. Dieser wiederrum verlangt Schadensersatz vom Frachtführer.

Bei einem kurzen Zwischenstopp auf einer Raststelle entwenden Unbekannte das Transportmittel des Frachtführers. Nach einiger Zeit wird zwar der Lastkraftwagen gefunden, die darin enthaltenden TV-Geräte bleiben jedoch verschwunden. Der Eigentümer der Ware verlangt Ersatz vom Frachtführer.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Frachtführerversicherung abschließe?

MoneyCheck | FrachtführerversicherungBedenken Sie, dass Sie als Frachtführer, sofern Ihr Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet, zum Abschluss einer Frachtführerversicherung gesetzlich verpflichtet sind und sich demnach gar nicht erst die Frage stellt, ob eine Frachtführerversicherung notwendig ist. Aber auch jedem anderen Frachtführer, der zum Beispiel mit kleineren Transportern fremde Waren im Auftrag für Dritte befördert, ist der Abschluss einer Frachtführerversicherung zu empfehlen. In dem Fall wird jedoch von einer Frachtführerhaftpflichtversicherung gesprochen. Der Begriff der Frachtführerversicherung bezieht sich ausschließlich auf die gesetzliche Pflichtversicherung.

Vor dem Abschluss einer Frachtführerversicherung sollten Sie sich nicht nur genau über die versicherten Schäden und die im Schadensfall zu beanspruchenden Leistungen informieren, sondern auch über die Grenzen einer Frachtführerversicherung. Im Bedarfsfall lohnt es sich, den Versicherungsschutz der Frachtführerversicherung entsprechend zu erweitern, zum Beispiel mit

  • einer Kfz-Haftpflichtversicherung: Ebenfalls eine gesetzliche Pflichtversicherung kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden gegenüber unbeteiligten Dritten auf, die der Frachtführer während eines Transports verursacht.
  • einer Kaskoversicherung: Die Kaskoversicherung leistet für Schäden, die am eigenen Fahrzeug des Frachtführers während des Transports entstehen.
  • einer Autoinhaltsversicherung: Die Inhaltsversicherung versichert sämtliche Schäden am eigenen Inventar des Fahrzeugs.

Zum besseren Verständnis sollen an dieser Stelle zudem ähnliche Versicherungen mit der Frachtführerversicherung vergleichend gegenübergestellt werden:

Wie der Name bereits suggeriert, richtet sich die Speditionsversicherung an Speditionen, welche die Versendung von Waren und Gütern im fremden Auftrag komplett organisieren. In der Regel gehört zum Verantwortungsbereich der Spedition zudem der Transport. Demzufolge beinhaltet eine Speditionsversicherung meist auch eine Frachtführerversicherung. Die Speditionsversicherung bietet darüber hinaus zusätzlichen Versicherungsschutz für sämtliche Schäden während der gesamten Organisation, zum Beispiel auch für die vorrübergehende Lagerhaltung der Waren.

  • die Warenversicherung

Genauso wie die Frachtführerversicherung versichert die Warenversicherung ebenfalls die transportiere Ware. Im Gegensatz zur Frachtführerversicherung ist es bei der Warenversicherung jedoch der Auftraggeber, sprich der Eigentümer der Güter, der die Waren im eigenen oder fremden Auftrag versendet und die Versicherung abschließt. Eine Warenversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn über die Frachtführerversicherung nur die maximale Haftungshöchstgrenze des Frachtführers abgesichert ist, die tatsächlichen Kosten aber höher sind. In dem Fall übernimmt die Warenversicherung die verbleibenden Kosten.

  • die Werkverkehrsversicherung:

Bei der Werkverkehrsversicherung werden ausschließlich sogenannte Eigenschäden abgedeckt. Sie leistet bei Schäden, die an eigenen Waren beim Transport von eigenen Fahrzeugen und durch die eigenen Mitarbeiter entstehen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Frachtführerversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Bei der Frachtführerversicherung handelt es sich um eine Haftpflichtversicherung. Dementsprechend kann der Versicherungsnehmer im Falle von gestellten Schadensersatzansprüchen grundsätzlich immer folgende Leistungen beanspruchen:

  • die Prüfungskosten durch einen Sachverständigen, ob die Forderung beziehungsweise die geforderte Schadensersatzhöhe berechtigt ist.
  • die Schadensermittlungskosten
  • die rechtlichen Abwehrkosten einer unberechtigten Forderung von Dritten (Rechtsanwalt oder Gericht). Jede Frachtführerversicherung beinhaltet daher einen sogenannten passiven Rechtsschutz.

Stellt sich nach der Prüfung heraus, dass die Forderung berechtigt ist, übernimmt die Frachtführerversicherung die Entschädigungsleistung bis zur Höhe der maximal festgelegten Deckungssumme. Bei reinen Güterschäden zahlt die Frachtführerversicherung beispielsweise die Reparaturkosten für beschädigte Ware oder die Wiederbeschaffungskosten für zerstörte oder gar verlustige Gegenstände. Erleidet der Besitzer der Ware einen Güterfolgeschaden, so kommt die Frachtführerversicherung zum Beispiel für die entstandenen Umsatzeinbußen infolge von Lieferverzug oder von beschädigter Ware auf. Optional bieten die meisten Anbieter einer Frachtführerversicherung auch erweiterte Leistungen. Darunter fallen die Bergung, Beseitigung sowie auch Vernichtung der beschädigten und damit unbrauchbaren Ware.

 

Welche Leistungen sind bei einer Frachtführerversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Auch wenn die Frachtführerversicherung weitreichenden Versicherungsschutz für eine Vielzahl von Risiken während des Transports im fremden Auftrag garantiert, sind tatsächlich auch nur die Schäden versichert, die explizit in der Police der Frachtführerversicherung aufgeführt sind. Darüber hinaus gibt es bei jeder Frachtführerversicherung einige Leistungsausschlüsse, bei deren Eintreten die Frachtführerversicherung grundsätzlich ihre Leistung verweigert. Ein Leistungsausschluss liegt vor, wenn

  • der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde.
  • wenn der versicherte Frachtführer zum Zeitpunkt des Schadens die Straßenverkehrsordnung missachtet hat, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stand oder ohne gültigen TÜV und ohne Fahrerlaubnis gefahren ist.
  • der Schaden durch Streik, Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie verursacht wurde.
  • es sich um einen rechtswidrigen Transport handelt.
  • unbeteiligte Dritte verletzt werden (Personenschäden können über eine entsprechende Kfz-Haftpflicht versichert werden).
  • ein Schaden am eigenen Transportmittel oder am eigenen Inventar des Transportmittels entstanden ist (Versicherungsschutz bieten eine Kfz-Kaskoversicherung sowie eine Autoinhaltsversicherung).

Die Frachtführerversicherung wird darüber hinaus ebenfalls keine Leistungen erbringen, wenn ein Haftungsausschluss des Frachtführers besteht. Ein Haftungsausschluss liegt dann vor, wenn der Frachtführer, der den Schaden verursacht hat, nicht in einer gesetzlichen Verpflichtung steht, dem geschädigten Dritten den Schaden zu ersetzen. Gemäß HGB ist der Frachtführer in folgenden Fällen von der Haftung befreit (§§ 425f.):

  • Es handelt sich um einen Schaden durch höhere Gewalt, den der Frachtführer „auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte.“
  • Der Schaden ist (zumindest teilweise) auf einen Fehler des Auftraggebers zurückzuführen, zum Beispiel eine ungenügende Kennzeichnung der Frachtstücke, eine unzureichende Verpackung sowie ein mangel- oder fehlerhaftes Be- oder Entladen.
  • Es wurden lebende Tiere transportiert.
  • Die natürliche Beschaffenheit der transportieren Güter ist störanfällig, zum Beispiel durch Bruch, inneren Verderb, Austrocknen oder Auslaufen.
  • Mit dem Auftraggeber wurde vereinbart, die Ware offen (ohne Planen) zu verladen.

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Im Falle eines Schadens, der während des Transports von fremder Ware entstanden ist, obliegen dem versicherten Frachtführer der Frachtführerversicherung folgende Aufgaben:

  • die Schadensminderung
  • die Schadensdokumentation
  • die Schadensmeldung

Um Leistungen von der Frachtführerversicherung zu erhalten, sind Sie zunächst dazu verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden soweit möglich gering zu halten und dafür zu sorgen, dass er kein größeres Ausmaß annimmt. Verständigen Sie beispielsweise nach einem Unfall die Polizei und sichern Sie die Unfallstelle. Bei einem Lieferverzug sollten Sie die Ware, wenn auch verspätet, dennoch ausliefern. Die Verpflichtung zur Schadensminderung gilt jedoch nur, wenn Sie durch entsprechende Maßnahmen nicht sich selbst oder andere in Gefahr bringen.

Für eine schnelle Schadensregulierung kann es äußerst hilfreich sein, den Schaden zu dokumentieren. In den wenigsten Fällen wird es möglich sein, die jeweilige Schadensstelle so lange unverändert zu belassen, bis ein Sachverständiger der Frachtführerversicherung diese begutachten kann. Bestenfalls fotografieren oder filmen Sie den Schadenszustand und reichen das „Beweismaterial“ bei der Frachtführerversicherung mit ein. Personen, die den jeweiligen Schaden bezeugen können, sind ebenfalls von Vorteil.

Informieren Sie schnellstmöglich die Frachtführerversicherung über den entstandenen Schaden, unabhängig davon, ob bereits ein Schadensersatzanspruch gestellt wurde oder nicht. Für diese Schadensmeldung werden in aller Regel bestimmte Meldefristen vorgegeben, die je nach Versicherer unterschiedlich lang ausfallen können, aber maximal wenige Wochen betragen. Die Frachtführerversicherung ist auch dann in Kenntnis zu setzen, wenn erst nach Auslieferung der Ware ein Schaden festgestellt wird, es jedoch unklar ist, ob der Frachtführer tatsächlich dafür verantwortlich ist. Es ist Aufgabe der Frachtführerversicherung, die Berechtigung der Forderung zu prüfen. Wichtig ist jedoch, dass der Geschädigte ebenfalls bestimmten Meldefristen unterliegt. Gemäß HGB § 438 muss er Mängelrügen wie folgt beim Frachtführer anzeigen, damit dieser haftbar gemacht werden kann:

  • unverzüglich bei äußerlich erkennbaren Mängeln
  • nach Ablauf von sieben Tagen nach Auslieferung bei äußerlich nicht erkennbaren Mängeln
  • nach Ablauf von 21 Tagen bei Überschreitung der Lieferfrist

Ihre Schadensmeldung kann entweder telefonisch erfolgen oder über ein Schadensformular, das die meisten Anbieter als Online-Version auf ihrer Homepage für ihre Kunden zur Verfügung stellen. Für die Schadensregulierung benötigt die Frachtführerversicherung alle relevanten Angaben zum jeweiligen Schaden, zum Beispiel zur Art und Ursache des Schadens und zum Ausmaß des Schadens. Auch den Zeitpunkt und den Ort des Schadens sollten Sie angeben, genauso wie eine Schilderung des Schadenshergangs. Reichen Sie neben Ihren eigenen Dokumentationen auch beweisrelevante Schriftstücke, wie bereits gestellte Schadensersatzansprüche, bei der Frachtführerversicherung mit ein. Daraufhin erfolgt eine Prüfung des Schadens unter Berücksichtigung von möglichen Haftungs- und Leistungsausschlüssen in der Regel durch einen Sachverständigen. Eine berechtigte Forderung wird dann bis zur Höhe der Deckungssumme reguliert.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Frachtführerversicherung ein?

MoneyCheck | FrachtführerversicherungDa es sich bei der Frachtführerversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherung handelt, ist jedem Frachtführer anzuraten, sich rechtzeitig um Versicherungsschutz zu kümmern. Wer ohne entsprechende Frachtführerversicherung Transporte auf fremde Rechnung übernimmt, macht sich strafbar und kann im Zweifel mit einer hohen Geldstrafe rechnen.

Wer eine passende Frachtführerversicherung gefunden hat, der erhält mit Vertragsabschluss sofortigen Versicherungsschutz. Gemäß Versicherungsvertragsgesetz wird dem Versicherungsnehmer sogar bereits vor Zahlung der ersten Beitragsprämie eine vorläufige Deckung gewährt. Eine Wartezeit müssen Sie bei der Frachtführerversicherung nicht einkalkulieren. Unter Umständen können jedoch Gründe vorliegen, die einen zeitlich späteren Versicherungsbeginn sinnvoll erscheinen lassen, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter gewechselt werden soll, eine Kündigung des bestehenden Vertrags zum jeweiligen Zeitpunkt aber noch nicht möglich ist.

Mit der Laufzeit legen Sie die Dauer des Versicherungsschutzes der Frachtführerversicherung fest. Regulär beträgt diese mindestens ein Jahr. Mit der Vereinbarung einer längeren Laufzeit profitieren Sie in aller Regel von einem günstigeren Beitrag der Frachtführerversicherung.

Da bei transportierter Ware davon auszugehen ist, dass ein Schaden unmittelbar offensichtlich wird und auch die Mängelrügefristen des Geschädigten zeitlich sehr eingeschränkt sind, wird bei der Frachtführerversicherung auf die Zusatzklausel einer Nachhaftung generell verzichtet.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Frachtführerversicherung sein?

Die Ermittlung der Deckungssumme der Frachtführerversicherung orientiert sich im Allgemeinen am gesetzlichen Haftungshöchstbetrag, der im HGB §§ 431f. geregelt ist. Dementsprechend muss der Frachtführer im Falle eines Güterschadens dem Geschädigten maximal 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht des beförderten Frachtguts erstatten. Ein Sonderziehungsrecht ist eine Rechnungseinheit des Deutschen Währungsfonds und wird am Tag der Übernahme der Ware entsprechend in Euro umgerechnet. 8,33 SZR entsprechen im Durchschnitt etwa zehn Euro. Ist die Ware zerstört oder verlustig, muss der Frachtführer zudem die zusätzlichen Kosten für Fracht, öffentliche Abgaben und sonstige Kosten übernehmen. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist (Güterfolgeschaden) beschränkt sich die Haftung des Frachtführers auf den dreifachen Betrag des beförderten Frachtguts.

Grundsätzlich reicht es daher bei der Frachtführerversicherung aus, sich an den gesetzlichen Vorgaben zu orientieren und eine entsprechende Deckungssumme festzulegen. Tatsächlich kann es aber vorkommen, dass diese Deckungssumme nicht ausreicht, um sämtliche Kosten, die durch den Schaden entstanden sind, abzudecken. In dem Fall müsste der Geschädigte den Restbetrag entweder aus eigener Tasche zahlen oder aber seine eigene Warenversicherung die Differenz begleichen.

Um bereits im Vorwege ein ungestörtes geschäftliches Verhältnis zu gewährleisten oder aber, da der Kunde vor Auftragserteilung darauf besteht, werden auch höhere Deckungssummen bei der Frachtführerversicherung bis zu 40 SRZ festgelegt. Individuelle Versicherungssummen sollten immer genau dem Risiko entsprechend kalkuliert werden. Zu berücksichtigen sind beispielsweise Faktoren, wie

  • der durchschnittliche Wert der transportierten Waren
  • die Häufigkeit der Transporte
  • das Fahrzeug (Typ, Größe, Alter)
  • die Anzahl der Mitarbeiter

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Frachtführerversicherung berechnet?

Grundlegend wird der Beitrag zur Frachtführerversicherung von der jeweils vereinbarten Deckungssumme beeinflusst. Wer lediglich die Mindestdeckung von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Frachtgut vereinbart, kann davon ausgehen, dass der Beitrag geringer ausfällt, als wenn die Deckungssumme dem Risiko entsprechend höher festgelegt wird. Auch das Risikopotential für einen Schaden spielt eine nicht unerhebliche Rolle bei der Beitragskalkulation der Frachtführerversicherung. Je höher das Risiko für einen Schaden eingeschätzt wird, zum Beispiel anhand von Fahrzeugtyp, der Häufigkeit von Transporten und der Anzahl der versicherten Frachtführer, desto höher ist auch der Beitrag der Frachtführerversicherung.

Wer zusätzliche Leistungen benötigt, kann davon ausgehen, dass diese den Beitrag der Frachtführerversicherung erhöhen werden. Dazu gehören zum Beispiel die Ausweitung des geografischen Geltungsbereichs oder die Absicherung von Schwer- oder Gefahrguttransporten.

Sparpotential ist beispielsweise durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung vorhanden. In dem Fall verpflichtet sich der Versicherungsnehmer der Frachtführerversicherung einen vorab festgelegten Teil der Kosten selbst zu zahlen. Je nach Höhe der Selbstbeteiligung reduziert sich der Beitrag der Frachtführerversicherung entsprechend.

Wer darüber hinaus eine lange Laufzeit vereinbart oder die Beiträge jährlich im Voraus bezahlt (anstelle von monatlich) kann ebenfalls mit einem günstigeren Beitrag der Frachtführerversicherung rechnen. Informieren Sie sich bei Ihrem Anbieter zudem, ob spezielle Rabatte gewährt werden, zum Beispiel ein Schadensfreiheitsrabatt oder ein Flottenrabatt, wenn mehrere Fahrzeuge versichert werden sollen.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Frachtführerversicherung für mich?

MoneyCheck | FrachtführerversicherungBevor Sie eine Police der Frachtführerversicherung abschließen, ist es unbedingt zu empfehlen, verschiedene Angebote einer Frachtführerversicherung zu vergleichen. Nicht nur das Leistungsspektrum kann von Anbieter zu Anbieter mitunter stark variieren, auch die Beitragshöhe kann bei sogar identischem Leistungsumfang je nach Preisniveau des Versicherers unterschiedlich hoch ausfallen. Wer daher unnötige Kosten vermeiden möchte, der vergleicht die Tarife einer Frachtführerversicherung.

Die schnellste und effektivste Möglichkeit eines Vergleichs bietet ein Online-Tarifrechner. Anhand Ihrer Angaben und Anforderungen, die Sie an eine Frachtführerversicherung stellen, ermittelt dieser sämtliche Tarife, die für Ihren betrieblichen Bedarf in Frage kommen. Sortiert nach Preis und Leistung können Sie sich dann für eine Frachtführerversicherung entscheiden, die sowohl Ihrem Bedarf als auch Ihrem betrieblichen Risiko am besten gerecht wird. Der Service des Tarifrechners ist kostenlos, anonym und unverbindlich, auf Wunsch ist in der Regel aber ein direkter Online-Abschluss möglich.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Wer Versicherungsbeiträge für seine Frachtführerversicherung bezahlt, der kann mit einer steuerlichen Vergünstigung rechnen. Als Betriebsausgaben zur Erhaltung von kapitalen Werten und zur Eindämmung betrieblicher Risiken sind die Beiträge von der Steuer in voller Höhe absetzbar.

Mit dem Abschluss einer Frachtführerversicherung müssen Sie zudem nicht weiter für den möglichen Schadensfall vorbeugen und keine betrieblichen Rücklagen bilden. Ohne entsprechende Rücklagen fällt die Bilanzsumme geringer aus, was wiederum zu einer Reduzierung der Steuerbelastung führt.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Frachtführerversicherung achten?

Vor einer Kündigung der Frachtführerversicherung sollten Sie auf jeden Fall bedenken, dass Sie gesetzlich als Frachtführer bei Fahrzeugen mit mehr als 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht zu einer Frachtführerversicherung verpflichtet sind. Demzufolge darf eine Kündigung nur dann erfolgen, wenn Sie entweder den Anbieter Ihrer Frachtführerversicherung zeitlich übergangslos wechseln oder aber ein Risikowegfall vorliegt, zum Beispiel durch Aufgabe der betrieblichen Tätigkeit.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie die Police der Frachtführerversicherung zum Ablauf der Laufzeit kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer in schriftlicher Form und unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist von meistens einem Monat vorliegen. Eine Angabe von Gründen ist hierbei nicht notwendig. Wird der Vertrag nicht oder nicht rechtzeitig gekündigt, ist es gängiger Usus, dass sich die Frachtführerversicherung stillschweigend um ein Versicherungsjahr verlängert.

Auf gesetzlicher Grundlage gibt es zudem ein außerordentliches Kündigungsrecht: Treten bestimmte Umstände ein, zum Beispiel ein Schadensfall (unabhängig davon, ob er reguliert wird oder nicht), eine Beitragserhöhung des Anbieters oder aber auch ein Risikowegfall, besitzt der Versicherungsnehmer das Recht, seine Police der Frachtführerversicherung außerordentlich während der Laufzeit mit der Frist von einem Monat zu kündigen.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Frachtführerversicherung achten?

Ein günstiger Beitrag oder auch ein umfangreicheres Leistungsspektrum können plausible Gründe sein, die einen Wechsel der Frachtführerversicherung rechtfertigen. Wer nach einem Vergleich diverser Angebote einen Tarif findet, der in betriebswirtschaftlicher Hinsicht oder auch aus betriebsinternen Gründen bessere Konditionen bietet, kann seine Frachtführerversicherung problemlos wechseln.

Sie sollten jedoch darauf achten, dass Ihre bestehende Police im besten Fall direkt kündbar ist. Nur so können Sie einen zeitlich lückenlosen Übergang des Versicherungsschutzes der Frachtführerversicherung gewährleisten. Um eine Doppelversicherung zu vermeiden, sofern die Laufzeit der alten Police noch nicht beendet ist, kann es meist möglich sein, mit dem neuen Anbieter einen späteren Versicherungsbeginn zu vereinbaren. Wichtig ist aber vor allem, dass es – bedingt durch die gesetzliche Verpflichtung zum Besitz einer Frachtführerversicherung – nicht zu einer zeitlichen Lücke kommt.