100% unverbindlich
100% kostenfrei

Speditionsversicherung
im Vergleich

Jetzt in wenigen Schritten zu Ihrem Angebot

Jetzt vergleichen
Bewertung provenexpert 4.7
Vergleich dauert weniger als 60 Sek. Kostenfrei & unverbindlich
ssl SSL-Verschlüsselung Ihrer persönlich vertraulichen Daten
Kundenbewertung
4.7 / 5

Speditionsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Speditionsversicherung?

Wer sich gewerbsmäßig mit einem Speditionsvertrag zur gesamten Organisation der Beförderung von Gütern verpflichtet, gilt als Spediteur (§ 453 HGB). Im rechtlichen Sinne fungieren Spediteure dabei meist zusätzlich

  • als Frachtführer: Wird der Transport von der Spedition selbst übernommen, so spricht man von einem sogenannten Selbsteintritt.
  • als Lagerhalter: Der Spediteur ist mit der Einlagerung der zu transportierenden Waren beauftragt.
  • als Verfrachter: Übernimmt die Spedition den Transport auf dem Seewege selbst, so ist sie auch Verfrachter.

MoneyCheck | SpeditionsversicherungUm sich als Spediteur vor den vielfältigen Risiken während eines Transports ausreichend zu schützen, bietet eine Speditionsversicherung maßgeschneiderten Versicherungsschutz, der individuell auf die Aufgaben und Tätigkeiten des Speditionsunternehmens angepasst werden sollte. Denn das Risiko für einen Schaden ist groß: Kommt es aufgrund einer Fehlplanung beispielsweise zu einem Lieferverzug, wird die Ware während des Transports beschädigt oder unsachgemäß eingelagert, steht der Spediteur in der Haftung gegenüber seinem Auftraggeber und ist verpflichtet, ihm diesen Schaden in voller Höhe zu erstatten. Die gesetzliche Grundlage ist im Handelsgesetzbuch § 461.1 zu finden, darin heißt es: „Der Spediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des in seiner Obhut befindlichen Gutes entsteht.“ Diese Haftung gilt (mit Ausnahme von Verlust und Beschädigung) der Ware jedoch nur, wenn der Schaden durch eine Pflichtverletzung des Spediteurs entstanden ist, er diesen Schaden ergo schuldhaft verursacht hat (§ 461.2 HGB). Dennoch: Ein Schaden kann schnell entstehen und ohne entsprechende Absicherung schnell katastrophale finanzielle Auswirkungen für den Speditionsbetrieb haben, im schlimmsten Fall sogar die betriebliche Existenz gefährden.

Eine Speditionsversicherung fungiert dabei als umfassende Haftpflichtversicherung für eine Spedition und leistet bei geltend gemachten Schadensersatzansprüchen von Dritten (in diesem Fall dem geschädigten Auftraggeber) für Güterschäden, Güterfolgeschäden sowie reine Vermögensschäden, die aus Transport-, Fracht- und Speditionsverträgen entstehen. Übernimmt der Spediteur auch die Funktion des Frachtführers, besteht sogar eine gesetzliche Haftpflichtversicherungspflicht gemäß Güterkraftverkehrsgesetz § 7a, sofern das Transportmittel ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet. Der gewerbliche Transport von Waren ist daher nicht ohne eine entsprechende Versicherung möglich. Demnach beinhaltet eine Speditionsversicherung in aller Regel auch immer eine Frachtführerversicherung. Die Speditionsversicherung kommt zudem für Schäden während der Lagerhaltung auf. Auch Schäden, die infolge von fehlenden oder mangelhaften Dokumenten für Zoll und Fracht entstehen, können über eine entsprechende Speditionsversicherung abgedeckt werden. Je nach Tarif und Anbieter kann der Versicherungsschutz der Speditionsversicherung auch weiter gefasst werden und Leistungen einer Inhaltsversicherung bieten, zum Beispiel für Schäden an Transportmitteln, an der Lagereinrichtung oder an Maschinen.

Zum Versicherungsumfang einer Speditionsversicherung gehört immer die Absicherung des jeweiligen Transport-, Fracht- und Speditionsauftrags eines Speditionsunternehmens. Versichert über die Speditionsversicherung sind dabei sowohl der Hauptbetrieb als auch sämtliche Niederlassungen und Nebenbetriebe. Auf Wunsch können auch Zulieferer sowie beauftragte Be- und Entlader in den Versicherungsumfang der Speditionsversicherung inkludiert werden. Sofern nicht anders vereinbart, besteht über eine Speditionsversicherung weltweiter Versicherungsschutz.

Sinnvoll und unbedingt notwendig ist eine Speditionsversicherung nicht nur für die Spedition selbst, sondern auch für den Auftraggeber des Spediteurs. Die Leistungen der Speditionsversicherung werden in der Regel im Schadensfall direkt an ihn gezahlt. Der Auftraggeber kann bei der Vergabe eines Auftrags daher sicherstellen, dass er einen Schaden während des Transports garantiert ersetzt bekommt. Die Speditionsversicherung fungiert daher auch als Transportversicherung des Auftraggebers.

 

Unser Versprechen

Nur ausgewählte und geprüfte Produkte auf moneycheck.de

  • Unverbindliche Anfragen und Vergleiche
  • Keine versteckten Gebühren
  • Beste Preis/Leistung

Welche Schäden sind im Rahmen einer Speditionsversicherung mitversichert?

Eine Speditionsversicherung stellt eine besondere und speziell auf die Bedürfnisse eines Speditionsunternehmens abgestimmte Haftpflichtversicherungslösung dar. Dementsprechend kommt die Speditionsversicherung für Schäden auf, die Dritten (hier: dem Auftraggeber des Spediteurs) entstanden sind und für die Schadensersatzansprüche gestellt werden. Bei den versicherten Schäden wird bei der Speditionsversicherung unterschieden zwischen

  • Güterschäden (Sachschäden)
  • Güterfolgeschäden (Vermögensschäden, die aus einem Güterschaden resultieren)
  • reinen Vermögensschäden

Güterschäden bei einer Speditionsversicherung

Kommen die von der Spedition im fremden Auftrag übernommenen Waren während des Transports, der Be- und Entladung oder während der Lagerung zu Schaden, ist die Rede von einem Güterschaden. Ein Güterschaden, der zu Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der Ware führt und über die Speditionsversicherung abgedeckt ist, kann unter anderem verursacht worden sein durch:

  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • Sturm und Hagel
  • Diebstahl und Raub
  • Vandalismus
  • Unfall

Güterfolgeschäden bei einer Speditionsversicherung

Entsteht dem Auftraggeber  infolge eines Güterschadens ein finanzieller Folgeschaden, wird von einem Güterfolgeschaden gesprochen. Ein Güterfolgeschaden liegt beispielsweise bei einem Lieferverzug vor, wenn der Auftraggeber seine Ware aufgrund eines Güterschadens nicht rechtzeitig erhält und ihm daraus Umsatzeinbußen, zum Beispiel bei einem Produktionsstopp, entstehen.

reine Vermögensschäden bei einer Speditionsversicherung

Eine finanzielle Einbuße des Auftraggebers, die nicht aus einem Güterschaden resultiert, wird auch als reiner Vermögensschaden bezeichnet. Ein Vermögensschaden kann beispielsweise durch eine Fehlplanung des Transporteurs entstehen, wenn die Ware zum falschen Zeitpunkt oder an die falsche Adresse geliefert wird. Auch fehlende Dokumente für den Zoll können zu Lieferverzögerungen und damit zu einem Vermögensschaden führen.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Speditionsversicherung abschließe?

Aufgrund der einzelnen Teilbereiche, die eine Speditionsversicherung abdecken kann, sollte der Versicherungsbedarf vor dem Abschluss zum Beispiel anhand folgender Fragestellungen exakt ausgelotet werden:

  • Welche Tätigkeitsbereiche umfasst der Speditionsbetrieb?
  • Übernimmt der Spediteur auch die Aufgabe des Frachtführers? Besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Frachtführerhaftpflichtversicherung und kann diese in die Speditionsversicherung integriert werden?
  • Wie hoch ist das Risikopotential für einen Schaden?
  • Wie hoch ist der durchschnittliche Wert der beförderten und gelagerten Waren?
  • Benötige ich zusätzlichen Versicherungsschutz für meine eigenen Transportmittel und kann ich unter Umständen entsprechende Versicherungslösungen in meine Speditionsversicherung integrieren?

Für die optimale Versicherungslösung bietet es sich aufgrund der individuell anpassbaren Speditionsversicherung an, einen neutralen Versicherungsexperten zu beauftragen. Dieser kann Ihnen entsprechenden und maßgeschneiderten Versicherungsschutz einer Speditionsversicherung empfehlen.

Zum besseren Verständnis und um Überschneidungen zu vermeiden, ist es sinnvoll, weitere Transportversicherungen vergleichend zur Speditionsversicherung gegenüberzustellen:

  • eine Frachtführer(haft)pflichtversicherung:

Eine Frachtführerversicherung versichert ausschließlich das Transportrisiko für Waren, die im fremden Auftrag transportiert werden und deckt damit das Haftungsrisiko des Frachtführers ab. Für sämtliche Transportmittel mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen besteht sogar eine gesetzliche Versicherungspflicht. Da Speditionen häufig selbst den Transport übernehmen, ist eine Frachtführerversicherung meist in den Versicherungsumfang einer Speditionsversicherung integriert, so dass es keiner separaten Police bedarf.

  • eine Waren(transport)versicherung:

Eine Warentransportversicherung bietet ebenfalls Versicherungsschutz für das transportierte Gut. Im Gegensatz zur Speditionsversicherung ist sie jedoch keine Haftpflichtversicherung, sondern schützt die eigenen Waren, die im eigenen oder fremden Auftrag befördert werden. Für eine Spedition ist eine Warenversicherung daher in aller Regel nicht nötig.

  • eine Werkverkehrsversicherung

Eine Werkverkehrsversicherung ist eine Inhaltsversicherung, die Versicherungsschutz für sogenannte Eigenschäden an eigenen Waren bietet, die im eigenen Auftrag und vom eigenen Personal transportiert werden. Eine Spedition benötigt in der Regel keine Werkverkehrsversicherung.

Dennoch reicht eine Speditionsversicherung nicht aus, um ein Speditionsunternehmen umfassend vor sämtlichen betrieblichen Risiken zu schützen. Wichtigen ergänzenden Versicherungsschutz bieten unter anderen:

  • eine Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden, die die Spedition gegenüber Dritten verursacht
  • eine Betriebsinhaltsversicherung für sogenannte Eigenschäden am Inventar der Spedition
  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Sofern die Spedition über einen eigenen Fuhrpark verfügt, besteht eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Kfz-Haftpflicht, oder bei mehreren Fahrzeugen einer Kfz-Flottenversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz für Sach- und Personenschäden, die durch das Transportmittel verursacht werden.
  • eine Kfz-Kaskoversicherung für Schäden, die am eigenen Fahrzeug des Spediteurs entstehen
  • eine Straßenverkehrsgewerberechtsschutzversicherung für rechtliche Streitigkeiten, in die eine Spedition verwickelt sein kann.

 

Verzichtskunde / Verbotskunde bei der Speditionsversicherung

Besitzt der Auftraggeber eine eigene Transportversicherung und möchte er den Versicherungsschutz der Speditionsversicherung nicht in Anspruch nehmen – da die Spedition in der Regel dem Kunden einen Anteil der Speditionsversicherung in Rechnung stellt – muss er der Absicherung seiner transportierten Güter ausdrücklich mit einer sogenannten Verzichts- beziehungsweise Verbotskunde widersprechen. In dem Fall darf der Spediteur keine Speditionsversicherung für den jeweiligen Kunden abschließen, er trägt jedoch auch nicht mehr das Haftungsrisiko.

 

Welche Leistungen sind bei einer Speditionsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Grundsätzlich sind die Leistungen einer Speditionsversicherung immer abhängig vom jeweiligen Umfang der Police sowie von der Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Ist ein versicherter Schaden entstanden, dann trägt die Speditionsversicherung bei berechtigten Schadensersatzansprüchen folgende Kosten wie vereinbart:

  • bei Güterschäden: die Kosten für die Reparatur und Wiederanschaffung von zerstörten, beschädigten oder verlustigen Gütern
  • bei Güterfolgeschäden und Vermögensschäden: die Kosten für entstandene Umsatzeinbußen oder Produktionsausfälle

Optional kann eine Speditionsversicherung erweiterten Versicherungsschutz unter anderem für die Beseitigung, Bergung oder Vernichtung von beschädigter oder zerstörter Ware bieten und auch die Kosten zur Schadensminderung beziehungsweise -abwehr übernehmen, sofern per Gesetz dazu eine Verpflichtung besteht.

Da es sich bei der Speditionsversicherung um eine Haftpflichtpolice handelt, sind automatisch auch folgende Leistungen inkludiert:

  • die Kosten zur Prüfung der Berechtigung der Schadensforderung und zur Schadensbewertung
  • die Kosten für die Ermittlung der Schadenshöhe
  • die Kosten für die rechtliche Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen als sogenannter passiver Rechtsschutz (inklusive der Kosten für Rechtsanwalt und Gericht)

 

Welche Leistungen sind bei einer Speditionsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Da die Versicherungspolice der Speditionsversicherung individuell sehr unterschiedlich in Bezug auf den Leistungsumfang ausfallen kann, sollte immer genau geprüft werden, welche Leistungen versichert sind und welche nicht. Grundsätzlich besteht ein Leistungsanspruch immer nur für die explizit in der Police aufgeführten versicherten Schäden bis zur festgelegten Deckungssumme. Bei jeder Speditionsversicherung gibt es zudem Leistungsausschlüsse, bei denen grundsätzlich keine Leistung der Speditionsversicherung erfolgt. So besteht kein Versicherungsschutz für Schäden

  • die der Versicherungsnehmer oder mitversicherte Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
  • an dritten Personen.
  • durch Krieg, Streik, innere Unruhen und Kernenergie.
  • bei rechtswidrigen Transporten.
  • die über eine andere Versicherung abgedeckt sind, zum Beispiel die Betriebs- oder Kfz-Haftpflichtversicherung.
  • von Strafen und Bußgeldern.

Eine Speditionsversicherung wird darüber hinaus keine Leistung erbringen, wenn ein Haftungsausschluss des Spediteurs vorliegt. In dem Fall besteht kein berechtigter Schadensersatzanspruch des geschädigten Dritten und der Spediteur steht nicht in der Verpflichtung, den Schaden zu ersetzen. Gemäß HGB § 461.1 liegt ein Haftungsausschluss dann vor, „wenn der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte.“

Übernimmt der Spediteur zusätzlich die Funktion eines Frachtführers, dann gelten auch die Haftungsausschlüsse des Frachtführers. So wird in HGB § 425f. geregelt, dass keine gesetzliche Haftung besteht, wenn der Frachtführer den Schaden „auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen [er] nicht abwenden konnte.“ Weiterhin gelten Haftungsausschlüsse bei

  • unzureichender oder mangelhafter Verpackung, Kennzeichnung oder Verladung (sofern vom Auftraggeber selbst durchgeführt).
  • der Beförderung von lebenden Tieren.
  • Gütern, die aufgrund ihrer natürlichen Beschaffenheit störanfällig sind (zum Beispiel innerer Verderb, Bruch oder Auslaufen).

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Haben Sie als Spediteur im Rahmen Ihrer Tätigkeit einen Güter- oder Güterfolgeschaden gegenüber dem Auftraggeber verursacht und stehen Sie in der gesetzlichen Haftung, diesen Schaden zu ersetzen, obliegen Ihnen als Versicherungsnehmer der Speditionsversicherung folgende Aufgaben:

  • die Minderung des Schadens
  • die Dokumentation des Schadens
  • die Meldung des Schadens

MoneyCheck | SpeditionsversicherungSobald Sie Kenntnis von einem Schaden erlangen, sind Sie zu schadensmindernden Maßnahmen verpflichtet. Mit anderen Worten: Versuchen Sie das Schadensausmaß möglichst gering zu halten und tragen Sie dafür Sorge, dass der Schaden nicht größer wird. Holen Sie beispielsweise eine verpasste Lieferfrist nach oder verständigen Sie bei einem größeren Güterschaden auf dem Transportweg die Polizei.

Da Sie in den wenigsten Fällen eine Schadensstelle unverändert belassen können, ist es für eine schnelle Schadensregulierung der Speditionsversicherung hilfreich, wenn Sie den Schaden ausreichend, vor allem mit Fotos oder auch Videos, dokumentieren. Diese Art der Schadensdokumentation ist vor allem bei Güterschäden sinnvoll. Als Schadensdokumentationen gelten aber auch Schriftverkehr mit dem Geschädigten oder Dokumente, die einen Lieferverzug oder einen Produktionsausfall schriftlich belegen.

Weiterhin sollte möglichst umgehend eine Schadensmeldung an die Speditionsversicherung erfolgen. Es gilt: Je schneller, desto besser. Meist geben die Versicherer sogar bestimmte Meldefristen von einigen Tagen vor. Eine Schadensmeldung sollte übrigens unabhängig davon erfolgen, ob bereits ein Schadensersatzanspruch gestellt wurde oder nicht. Ist Ihnen der Schaden bekannt, dann muss er der Speditionsversicherung gemeldet werden. Auch wenn Sie sich selbst nicht als Verursacher oder als Verantwortlicher eines Schadens betrachten, ist eine Meldung dennoch unerlässlich. Schließlich ist es die Aufgabe der Speditionsversicherung, die Forderung auf ihre Berechtigung zu prüfen.

Für eine schnelle Bearbeitung wird die Speditionsversicherung möglichst umfassende Angaben zum jeweiligen Schaden von Ihnen verlangen. Eine wahrheitsgemäße Beantwortung sollte hierbei selbstverständlich sein. Nennen Sie beispielsweise die Ursache für den Schaden und geben an, um welche Art von Schaden es sich handelt. Wann und wo ist der Schaden entstanden und wie hat sich der Schaden ereignet? Auch eine Einschätzung des Schadensausmaßes wird häufig verlangt.

Im weiteren Verlauf übernimmt die Speditionsversicherung die Prüfung des Schadens und des gestellten Schadensersatzanspruches. Schäden größeren Ausmaßes werden in der Regel von einem Sachverständigen begutachtet. Liegen weder Leistungs- noch Haftungsausschlüsse vor und erweist sich die Forderung als berechtigt, trägt die Speditionsversicherung die Kosten gemäß Versicherungsbedingungen bis zum Erreichen der festgelegten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Speditionsversicherung ein?

Sobald die Versicherungspolice der Speditionsversicherung von beiden Parteien unterschrieben ist, erhält der Versicherungsnehmer einen vorläufigen Versicherungsschutz, bei dem er im Schadensfall bereits Leistungen beanspruchen könnte. Mit Zahlung der ersten Beitragsprämie beginnt dann der endgültige Versicherungsschutz. Wartezeiten sind bei der Speditionsversicherung nicht vorgesehen. Wer jedoch, zum Beispiel bei einem Anbieterwechsel, einen späteren Versicherungsbeginn wünscht, kann diesen individuell mit seinem neuen Versicherer vereinbaren.

Versicherungsschutz und in der Konsequenz ein Leistungsanspruch im Schadensfall besteht über die gesamte Dauer der vereinbarten Laufzeit. Wie lang diese ausfällt, ist je nach Anbieter und Bedarf der Spedition unterschiedlich. Die Mindestlaufzeit beträgt ein Jahr. Eine zeitlich längere Bindung an die jeweilige Speditionsversicherung bedeutet meist eine Reduzierung des Beitrags.

Auf einen konkreten Auftrag bezogen beginnt der Versicherungsschutz der Speditionsversicherung mit Annahme des Auftrags und endet mit erfolgreicher Übergabe an den Empfänger der transportierten Ware.

 

Schnell checken. Viel sparen.

Beste Leistung. Bester Preis. Kostenfrei & unverbindlich

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Speditionsversicherung sein?

Die Deckungssumme der Speditionsversicherung wird von den Versicherern meist in pauschalen Beträgen vorgegeben. Dabei kann es sowohl eine Gesamthaftungssumme als auch eine Summe je Schadensfall geben. Teilweise sind auch Begrenzungen für das Versicherungsjahr vorgesehen.

Teilweise unterscheiden die Versicherer bei ihren Deckungssummen zudem zwischen

  • Speditionsverträgen
  • Lagerverträgen

Die Deckungssumme bei den Speditionsverträgen wird sowohl bei Güter- als auch Güterfolgeschäden meist höher angesetzt und beträgt zwischen zwei und drei Millionen Euro je Schadensfall. Lagerverträge werden mit durchschnittlich einer Million Euro abgedeckt. Sofern explizit aufgeführt, erhalten auch die reinen Vermögensschäden eine separate Versicherungssumme. Diese fällt in aller Regel deutlich geringer als jene für Güter- und Güterfolgeschäden aus.

Lassen Sie bei der Festlegung der Deckungssummer für die Speditionsversicherung aber niemals das betriebliche Risiko der Spedition außen vor. Die Deckungssumme lässt sich individuell auch höher vereinbaren, wenn der Versicherungsbedarf größer ist, zum Beispiel bei Transporten von besonders hohem Wert, bei Spezial- oder Sondertransporten oder bei Transporten durch risikobehaftete Länder.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Speditionsversicherung berechnet?

MoneyCheck | SpeditionsversicherungDa der Versicherungsschutz einer Speditionsversicherung immer individuell auf den jeweiligen Bedarf einer Spedition ausgelegt ist, gibt es keine pauschale Beitragshöhe bei der Speditionsversicherung. Vielmehr errechnet sich der Beitrag anhand von mehreren Faktoren, dazu gehören:

  • die Höhe der Deckungssumme

Je mehr Leistungen im möglichen Schadensfall beansprucht werden können, desto höher wird auch der Beitrag der Speditionsversicherung ausfallen.

  • der Leistungsumfang

Abhängig davon, wie umfangreich das Tätigkeitsfeld der Spedition ist, sollten auch die Leistungen entsprechend gewählt werden. Tritt der Spediteur beispielsweise auch als Frachtführer ein (Selbsteintritt), ist auch eine Frachtführerversicherung in der Speditionsversicherung enthalten. Grundsätzlich gilt, je mehr Leistungen benötigt werden, desto höher der Beitrag der Speditionsversicherung.

  • das Risikopotential für einen Schaden

Das jeweilige Risikopotential ergibt sich bei der Speditionsversicherung aus mehreren Kriterien. Berücksichtigung finden zum Beispiel die Art der transportierten Güter, die Art des Transports (Beförderung zu Lande, zu Wasser oder in der Luft) oder die Größe der Transportmittel. Auch die Frage, ob es sich um nationale oder internationale Transporte handelt, spielt bei der Risikobewertung eine Rolle. Ein hoch eingeschätztes Schadenspotential wird zu einem höheren Beitrag der Speditionsversicherung führen.

  • allgemeine Modalitäten

Wie bei jeder Versicherung können auch allgemeine Vertragsbedingungen Einfluss auf den Beitrag der Speditionsversicherung nehmen. Dazu gehören die Dauer der Laufzeit oder die Zahlungsintervalle. Während unter Umständen Schadensfreiheitsrabatte gewährt werden, können Vorschäden andersherum auch zu einer Erhöhung des Beitrags der Speditionsversicherung führen.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Speditionsversicherung für mich?

Der Vergleich mehrerer Anbieter und Tarife einer Speditionsversicherung ist für jede Spedition lohnenswert und nimmt nicht viel Zeit in Anspruch. Voraussetzung für einen effektiven Vergleich ist jedoch, dass Sie Ihren Bedarf und Ihr Risikopotential genau kennen und im Vorwege festlegen. Nur so können Sie einen Tarif der Speditionsversicherung finden, der entsprechende Leistungen zu einem im Idealfall möglichst günstigen Beitrag bietet. Die schnellste und unkomplizierteste Methode eines Versicherungsvergleichs bietet ein Online-Tarifrechner. Mit aktuellen Datensätzen ermittelt dieser anhand Ihrer Angaben sämtliche Tarife einer Speditionsversicherung, aufgelistet nach Preis und Leistung. Wer das passende Angebot findet, kann meist direkt eine Online-Police der Speditionsversicherung abschließen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Da jede Speditionsversicherung eine gewerbliche Sachversicherung darstellt, ist eine steuerliche Absetzbarkeit gegeben. Die gezahlten Beiträge gelten steuerrechtlich als Betriebsausgaben zum Schutz von kapitalen Werten und betrieblichen Risiken. Bei der Steuererklärung angegeben, tragen sie zu einer Steuerreduzierung bei.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Speditionsversicherung achten?

MoneyCheck | SpeditionsversicherungGenerell ist eine Kündigung der Speditionsversicherung – zum Beispiel aufgrund eines Anbieterwechsels – problemlos möglich, sofern Sie einige Voraussetzungen beachten. Mit dem Abschluss einer Speditionsversicherung haben Sie sich für die Dauer einer Laufzeit an Ihren Anbieter vertraglich gebunden. Daher kann eine Kündigung auch nur zum Ende dieser regulären Laufzeit erfolgen. Vergewissern Sie sich am besten in der Versicherungspolice, wann genau die Laufzeit endet, teilweise entspricht ein Versicherungsjahr auch dem Kalenderjahr. Zu berücksichtigen sind zudem die Kündigungsfristen, die je nach Anbieter entweder einen Monat oder auch drei Monate betragen. Das Versäumnis einer Kündigung geht immer mit einer automatischen Verlängerung der Speditionsversicherung um ein weiteres Versicherungsjahr einher. Eine Kündigung der Speditionsversicherung bedarf immer der Schriftform.

Die Möglichkeit einer Kündigung der Speditionsversicherung ist darüber hinaus auch dann gegeben, wenn außergewöhnliche Umstände eine Kündigung rechtfertigen. Diese Gründe können beispielsweise eine Beitragserhöhung des Anbieters sein, ein Risikowegfall (durch Aufgabe oder Verkauf des Speditionsbetriebs) oder auch das Eintreten eines Schadensfalls. Die Kündigungsfrist dieser außerordentlichen Kündigung beträgt vier Wochen und gilt gleichermaßen für den Versicherten wie für den Versicherer.

Als Spedition besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss einer Speditionsversicherung. Ist der Spediteur aber auch gleichzeitig Frachtführer, so gilt eine Versicherungspflicht. In dem Fall darf die Speditionsversicherung inklusive Frachtführerversicherung nur dann gekündigt werden, wenn entweder der Anbieter gewechselt oder aber keine Frachtführertätigkeiten mehr ausgeübt wird.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Speditionsversicherung achten?

Ein günstigerer Beitrag, ein erhöhter Leistungsumfang, ein veränderter Bedarf oder auch allgemeine Unzufriedenheit mit dem Versicherer können mögliche Gründe für einen Wechsel der Speditionsversicherung sein. Wird ein Wechsel aus wirtschaftlichen, betriebsinternen oder persönlichen Gründen angestrebt, dann kann dieser durchaus sinnvoll und mit keinerlei Nachteilen für den Versicherungsnehmer verbunden sein.

Voraussetzung für einen reibungslosen Tarifwechsel ist jedoch, dass die bestehende Speditionsversicherung zum Zeitpunkt des gewünschten Wechsels auch kündbar ist. Im Idealfall erfolgt ein Wechsel zeitlich übergangslos. Anderenfalls besteht in der Regel die Option, mit dem neuen Anbieter der Speditionsversicherung einen späteren Versicherungsbeginn zu vereinbaren, damit Sie für die Zeit des Übergangs nicht doppelte Beiträge zahlen müssen.