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Warenversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Warenversicherung?

MoneyCheck | WarenversicherungWaren und Güter stellen die Basis im produzierenden Gewerbe dar. Sie sind die finanzielle Einnahmequelle eines Unternehmens und bilden dementsprechend wertvolles Kapital. Der Verlust oder die Beschädigung der Waren kann für das Unternehmen zu enormen Umsatzeinbußen führen. Der finanzielle Schaden wiegt dabei meist doppelt schwer, es gibt nicht nur einen Kapitalverlust, die Ware muss darüber hinaus nochmal neu produziert werden, um beispielsweise einen Kundenauftrag zu erfüllen. Umso wichtiger ist da für sämtliche Produkte eine gute Absicherung, die nicht nur vor Ort im Lager oder im Geschäft gelten sollte, sondern vor allem auch für den meist risikobehafteten Transport.

Eine Warenversicherung, als Unterform der Transportversicherung, bietet dabei allen bewegten Waren und Gütern eines Betriebes umfassenden Versicherungsschutz für sämtliche Transportwege. Dazu gehört nicht nur der Transport auf öffentlichen Straßen, auf dem Wasser oder in der Luft, sondern auch der betriebsinterne Werkverkehr, zum Beispiel von einer Produktionsstätte zur Lagerhalle. Auch Um-, Be- und Entladearbeiten, welche meist mit einem besonders hohen Unfallrisiko einhergehen, gehören genauso zum Versicherungsumfang einer Warenversicherung wie eine kurzzeitige transportbedingte Lagerung. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein Endprodukt handelt, welches direkt an den Handel geliefert wird oder um Zwischenprodukte oder Halbfertigteile, die an den produzierenden Betrieb zur Weiterverarbeitung gebracht werden.

Eine Absicherung über die Warenversicherung lohnt sich dabei vor allem für

  • Produktionsunternehmen
  • Industriebetriebe
  • Groß- und Einzelhändler
  • Im- und Exporteure
  • Versandhäuser
  • Zulieferer
  • Veredelungsbetriebe
  • Cateringunternehmen

Versichert sind dabei sämtliche bewegte Waren, wie

  • Produktionsgüter
  • Handelswaren
  • Betriebsstoffe
  • Rohstoffe
  • Hilfsstoffe
  • Werkzeuge

Besonders wichtig ist der Abschluss einer Warenversicherung vor allem dann, wenn der produzierende Betrieb über eine eigene Fahrzeuglogistik verfügt und der Transport mit dem unternehmensinternen Fuhrpark realisiert wird. Eine Fahrzeugversicherung bietet dafür meist nur unzureichenden Versicherungsschutz, da lediglich die Fahrzeuge im Falle eines Schadens versichert sind, nicht aber die transportieren Güter.

Aber auch bei der Beauftragung von externen Speditionsunternehmen ist eine Warenversicherung durchaus sinnvoll. Nicht selten kommt es zu Deckungslücken beim Haftungsrisiko des Spediteurs. Nicht alle Schäden sind über die Haftpflichtversicherung des Transportunternehmens abgedeckt oder die Deckungssumme ist gerade mit Frachtgut von hohem Wert nicht ausreichend hoch kalkuliert. Die Warenversicherung kann diese Deckungslücke kompensieren.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Warenversicherung mitversichert?

Eine Warenversicherung bietet Versicherungsschutz für Beschädigung, wie Bruch, Zerbeulen, Verkratzen und Verschrammen, oder Verlust der bewegten Waren, die durch folgende Ursachen entstanden sind:

  • Diebstahl und Unterschlagung des Fahrzeugs oder der Waren
  • einen Unfall des Transportmittels
  • eine Notbremsung, um einen Unfall zu verhindern
  • höhere Gewalt
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Vandalismus
  • Brand, Explosion und Blitzschlag
  • witterungsbedingte Einflüsse, wie Regen, Schnee und Hagel
  • Elementarereignisse, wie Überschwemmungen, Erdbeben oder Lawinen
  • Einsturz des Lagergebäudes

Optional lassen sich weitere Risiken in der Warenversicherung je nach Anbieter und Versicherungsumfang ergänzen:

  • Schäden, die während des Transports auf dem Wasser passieren: Leckage, Containerschäden, Überbord-Verluste, Aufgabe der Güter bei Gefahr im Verzug
  • Schäden, die sich während des Transports in der Luft ereignen: zum Beispiel Flugzeugabsturz, Löschschäden
  • Krieg, Streik, innere Unruhen, Terrorismus, politische Gewalthandlungen
  • Kernenergie
  • Transportverzögerungen
  • innerer Verderb
  • Temperaturschwankungen und Luftfeuchtigkeit
  • unsachgemäße Verladung und Verpackung

Der Versicherungsschutz der Warenversicherung gegen sämtliche genannten Schäden gilt dabei für

  • den Transport auf allen versicherten und vorgesehenen Verkehrswegen
  • die Transportwege im internen Werkverkehr
  • die Be- und Entladungen am Abhol- und Zielort
  • das Umladen der Waren, zum Beispiel von einem Transportmittel auf das nächste
  • die kurzzeitige transportbedingte Zwischenlagerung

Mögliche Beispiele für Schäden, für die der Versicherungsnehmer Anspruch auf Leistungen aus der Warenversicherung hat, sind:

  • Der Transporter verursacht auf der Autobahn einen Unfall, kippt um und die komplette Fracht an verderblichen Lebensmitteln fällt auf die Straße. Die gesamte Ladung ist unbrauchbar geworden.
  • Beim Beladen fährt ein Gabelstapler mit einigen Paletten Maschinenteilen auf den LKW auf. Die Paletten fallen herunter, die Maschinenteile sind zerschrammt.
  • Die fertigen Autoradios werden von der Produktionshalle zur zwischenzeitlichen Lagerung in eine betriebsinterne Lagerhalle auf dem Firmengelände gebracht. Während des kurzen Wegs unter freiem Himmel hagelt es plötzlich und die nicht verpackten Radios erleiden einen Defekt.
  • Während einer kurzen Pause an einer Autobahnraststätte wird der abgeschlossene Transporter von Unbekannten samt Inhalt entwendet.
  • Die im Container eingeschlossenen Handtaschen, die aus Asien eingeschifft werden, kommen durchnässt und damit unbrauchbar am Zielort an. Wasser ist durch schlechte Wetterverhältnisse auf hoher See und eine unzureichende Versiegelung in den Container eingedrungen.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Warenversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Warenversicherung abschließen, sollten Sie sich über die kleinen, aber feinen Unterschiede zwischen den einzelnen Arten der Transportversicherung im Klaren sein:

  • Warenversicherung, auch Warentransportversicherung genannt: Eine Warenversicherung sichert den Transport von Waren, die sowohl vom eigenen Fuhrpark als auch externen Spediteuren oder Transportunternehmen durchgeführt werden.
  • Werkverkehrsversicherung: Die Werkverkehrsversicherung ist ausschließlich zur Absicherung von Waren sinnvoll, die mit eigenen Fahrzeugen von den eigenen Mitarbeitern transportiert werden.
  • Frachtführerversicherung oder Verkehrshaftungsversicherung: Die Verkehrshaftung ist eine Haftpflichtversicherung für Spediteure und Frachtführer, die fremde Ware transportieren und bei Beschädigung oder Verlust der Ware Schadensersatz an den Besitzer der beförderten Ware leisten müssen.

MoneyCheck | WarenversicherungEntscheiden Sie sich für die Versicherung, die zu Ihren jeweiligen Anforderungen passt. Die Warenversicherung bietet eine doppelte Absicherung, da sowohl eigene als auch fremde Transporte im Versicherungsumfang enthalten sind. Es ist daher unerheblich, wer den Transport der eigenen Waren und Güter übernimmt, eine Absicherung ist garantiert.

Versuchen Sie vor dem Abschluss einer Warenversicherung das jeweilige Risiko eines Schadens möglichst realistisch einzuschätzen. Was kann passieren? In welchen Bereichen ist das Schadenspotential besonders hoch? Eventuell können in diesem Zusammenhang auch eigene Sicherheitsmaßnahmen angepasst werden, um das Risiko eines Schadens zu minimieren. Eine möglichst realistische Aufstellung sämtlicher Risikofaktoren trägt grundlegend zur Festlegung der optimalen Deckungssumme einer Warenversicherung bei.

Sollten nur vereinzelt größere Warentransporte anfallen, kann sich auch der Abschluss einer Einzelpolice zur Warenversicherung lohnen. Diese versichert ausschließlich einen einzelnen Transportvorgang. Kalkulieren Sie genau, wie oft Sie Warentransporte haben und kalkulieren daraufhin, ob sich eher eine Einzel- oder eine Pauschalpolice zur Warenversicherung für Sie lohnt.

 

Welche Leistungen sind bei einer Warenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Im Falle eines Schadens werden von der Warenversicherung im Rahmen der festgelegten Deckungssumme folgende Leistungen erbracht:

  • die Wiederherstellungs- oder Wiederbeschaffungskosten für beschädigte und verlustiger Ware
  • die Kosten bei beschädigter Ware für Reparatur, falls möglich
  • den Wertausgleich bei beschädigter Ware, die nur mit einem finanziellen Verlust abgesetzt werden kann
  • die Gesamtdeckungskosten bei Verlust oder unbrauchbarer Ware. Diese beinhalten auch die Kosten für eine Neuproduktion
  • optional: Kosten, die durch Terminverzögerungen entstehen

Zusätzlich lassen sich je nach Anbieter Deckungserweiterungen zur Warenversicherung vereinbaren:

  • die Kosten für den entgangenen Gewinn
  • Vermögensschäden
  • eine Kostenübernahme für Zölle oder andere Abgaben

 

Welche Leistungen sind bei einer Warenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Der Leistungsumfang einer Warenversicherung ist in der Versicherungspolice sehr genau definiert. Dementsprechend hat der Versicherungsnehmer einer Warenversicherung auch nur Anspruch auf Leistungen, die vertraglich vereinbart wurden. Das gilt auch für die geografische Begrenzung. Einige Versicherer einer Warenversicherung bieten Versicherungsschutz nur für Transportwege im Inland. Wer seine Waren auch auf Transportwegen im Ausland gut geschützt wissen will, der sollte einen weltweiten Versicherungsschutz vereinbaren.

Gängige Leistungsausschlüsse bei der Warenversicherung sind darüber hinaus in jeder Police zu finden. Dazu gehören:

  • Schäden, die durch vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit entstehen
  • Schäden durch Verstöße gegen Regeln und Gesetze
  • Beschlagnahme von Behörden
  • Gefahren aus Waffengebrauch
  • Personenschäden
  • Schäden, die durch eine längere Unbeaufsichtigung des Transportmittels entstehen

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Sobald Sie als Versicherungsnehmer einer Warenversicherung Kenntnis vom Schaden während eines Transports haben, sollten Sie diesen unverzüglich, spätestens aber nach sieben Tagen, bei Ihrer Warenversicherung melden. Eine Schadensmeldung ist auch dann sinnvoll, wenn die Haftung beispielsweise beim Spediteur liegt und dessen Haftpflichtversicherung Ihnen Schadensersatz leisten muss. Gehen Sie auf Nummer sicher und informieren Ihre Warenversicherung, um bereits im Vorwege mögliche Deckungslücken auszufüllen.

Die Schadensmeldung an die Warenversicherung kann telefonisch erfolgen. Die meisten Versicherungen bieten dafür als Service eine kostenlose Hotline an. Diese ist meist rund um die Uhr erreichbar. Weiterhin können Sie auch ein Online Formular nutzen, welches auf der Homepage der jeweiligen Warenversicherung zur Verfügung steht. Folgende Angaben zum Schaden sollten Sie hierbei wahrheitsgetreu machen:

  • die Art des Schadens (Transportschaden, Schaden beim Be- oder Entladen, etc.)
  • die Zeit und der Ort des Schadens
  • die Schadensursache
  • eine Beschreibung des Unfallhergangs
  • bei Fremdtransporten: der Name des Spediteurs und der jeweiligen Haftpflichtversicherung
  • die Art der versicherten Waren
  • die (geschätzte) Schadenshöhe
  • relevante Unterlagen, wie beispielsweise Fotos vom Schaden
  • involvierte Behörden, zum Beispiel Polizei

Bei nicht eindeutigen Sachverhalten, zum Beispiel wenn der Schaden während des Transports mit einem Spediteur passiert ist, wird die Versicherung Kontakt zu der jeweiligen Haftpflichtversicherung aufnehmen. Trifft den Frachtführer ein Verschulden, so steht er zunächst in der Haftpflicht und muss Ihnen Schadensersatz leisten. Ist dies nicht der Fall, zum Beispiel durch eine unzureichende Deckungssumme, tritt die Warenversicherung in Leistung.

Weiterhin prüft die Warenversicherung den Schaden und holt sich im Zweifel auch die Meinung eines Sachverständigen ein. Ist die Forderung berechtigt, dann übernimmt sie die Kosten im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs bis zur Höhe der maximalen Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Warenversicherung ein?

MoneyCheck | WarenversicherungDer Versicherungsschutz der Warenversicherung beginnt in aller Regel mit Abschluss der Versicherungspolice und Zahlung der ersten Prämie. Eine Vereinbarung einer Wartezeit ist bei der Warenversicherung nicht üblich. Möglich ist es jedoch, vor dem Hintergrund eines Anbieterwechsels, den Beginn der Warenversicherung zeitlich nach hinten zu verschieben. Versicherungsschutz besteht dann für die vertraglich vereinbarte Laufzeit einer Warenversicherung. Diese beträgt mindestens ein Jahr, möglich sind aber auch mehrere Jahre. Eine längere Laufzeit geht meist mit günstigeren Prämien einher. Darüber hinaus bieten einige Anbieter für größere Spezialtransporte auch eine Warenversicherung als Einzelpolice an, welche Versicherungsschutz ausschließlich für die Dauer eines bestimmten Transports garantiert.

Versichert sind die eigenen bewegten Waren und Güter des über die Warenversicherung versicherten Unternehmens dabei für die gesamte Zeit des Transports. Diese beginnt bereits beim Beladen und endet nach dem Entladen. Zwischenlagerungen sind mitversichert, ebenso wie Transportwege innerhalb des versicherten Unternehmens.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Warenversicherung sein?

Bei der Berechnung der optimalen Deckungssumme der Warenversicherung sollte größte Sorgfalt walten, damit im Schadensfall nicht eine Unterversicherung besteht und das Unternehmen noch einen Teil des Schadens selbst tragen muss. Wer die Deckungssumme dahingegen zu hoch ansetzt, zahlt in der Folge zu hohe Beiträge, ohne letztlich davon zu profitieren, da die Warenversicherung immer nur den tatsächlich entstandenen Schaden ersetzt.

Da Transporte nicht immer die gleichen Waren und vor allem nicht den gleichen Wert befördern, ist die Festlegung einer Deckungssumme nicht ganz einfach. Eine Beratung ist hierfür in jedem Fall empfehlenswert. Folgende Faktoren sollten dabei in die Kalkulation der Versicherungssumme mit einfließen:

  • Welche und wie viele Waren werden in der Regel transportiert?
  • Wie hoch ist der durchschnittliche Wert der Waren beim Transport?
  • Wie hoch ist das geschätzte Risiko eines Unfalls (weite Transportwege, Zwischenlagerungen, zerbrechliche oder verderbliche Ware)?
  • Übernimmt der eigene Fuhrpark des Unternehmens den Transport oder wird dies durch eine externe Spedition durchgeführt?
  • Was sind die finanziellen Konsequenzen von Terminverzögerungen?
  • Welche zusätzlichen Kosten entstehen durch Neuproduktion?
  • Gibt es weitere Kosten, wie Zölle oder sonstige Abgaben?

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Warenversicherung berechnet?

Der Beitrag für die Warenversicherung kann nicht pauschal angegeben werden, vielmehr wird er von diversen Faktoren beeinflusst. Dazu gehören

  • die Höhe der vereinbarten Deckungssumme
  • die Höhe einer möglichen Selbstbeteiligung, bis zu deren Höhe der Versicherungsnehmer selbst für die entstandenen Kosten des Schadens aufkommen muss
  • die jeweiligen Risikofaktoren
  • die Art der Transportmittel und -wege: zusätzlicher Versicherungsschutz auf Luft- und Wasserwegen erhöht den Beitrag
  • der Umfang des Transports
  • die Dauer der Laufzeit: Je länger die Laufzeit, desto günstiger wird der Beitrag.
  • mögliche Rabatte, zum Beispiel durch Kombination mit anderen Versicherungen, wie eine Betriebsinhaltsversicherung
  • der Leistungs- und Versicherungsumfang: Sind beispielsweise zusätzliche Schadensursachen mitversichert? Besteht Versicherungsschutz auch im Ausland?

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Warenversicherung für mich?

Der Vergleich einer Warenversicherung lohnt sich vor allem unter folgenden Aspekten:

  • einem Preisvergleich der Beiträge
  • einem Vergleich des Leistungsumfangs
  • die aktuelle Marktlage der Warenversicherung zu kennen
  • eine mögliche Unzufriedenheit mit dem bisherigen Versicherer
  • eine Änderung der eigenen betriebsinternen Voraussetzungen (zum Beispiel ein erhöhtes Transportvolumen)

MoneyCheck | WarenversicherungGrundsätzlich ist der Vergleich einer Warenversicherung vor allem dann sinnvoll, wenn Sie eine Warenversicherung abschließen oder den bisherigen Anbieter wechseln möchten. Ein regelmäßiger Vergleich einer Warenversicherung lohnt sich aber auch zu jedem anderen Zeitpunkt, um sich über aktuelle Angebote und Tarife zu informieren.

Der Hauptgrund für den Vergleich einer Warenversicherung ist in der Regel betriebswirtschaftlich bedingt, um einen Tarif mit einem höchstmöglichen Leistungsumfang zu möglichst niedrigen Beiträge zu finden. Für einen umfassenden Vergleich einer Warenversicherung stehen dabei kostenlose Vergleichsrechner zur Verfügung. Nach Ihren persönlichen Angaben ermitteln diese Onlinerechner eine Auswahl an potentiellen Tarifen einer Warenversicherung, die auf den persönlichen Bedarf abgestimmt sind. Wir bieten Ihnen darüber hinaus auch eine persönliche, telefonische Beratung mit einem erfahrenen Versicherungsexperten an. Vor allem bei der Ermittlung der richtigen Deckungssumme und der Bestimmung sämtlicher Risikofaktoren können wir kompetent zur Seite stehen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für die Warenversicherung können Sie bei der jährlichen Steuererklärung angeben. Sie gelten als Betriebsausgaben, welche als Risikoabwehr von kapitalen Schäden dienen und damit als Absicherung von geschäftlichen Sachwerten. Werden diese Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt, bedeutet dies, dass sie die Steuerlast minimieren.

Ein weiterer steuerlicher Vorteil der Absicherung einer Warenversicherung ist, dass in dem Fall keine betriebsinternen Rücklagen für mögliche Schadensfälle gebildet werden müssen. Dies begünstigt die Bilanzsumme in steuerlicher Sicht. Eigenkapital ohne Rücklagen sorgt für eine reduzierte Steuerlast.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Warenversicherung achten?

Die Kündigung einer Warenversicherung muss dem Versicherer in schriftlicher Form mitgeteilt werden. Hierbei gelten Kündigungsfristen, welche je Anbieter zwischen einem Monat und drei Monate betragen können. Eine Kündigung kann immer nur zum Ende der vertraglichen Laufzeit erfolgen. Darüber hinaus gibt es auch in einigen Fällen die Möglichkeit, die Warenversicherung außerordentlich zu kündigen. Dies kann zu Beispiel erfolgen bei

  • einer Beitragserhöhung des Anbieters
  • nach einem Schadensfall
  • durch ein verletztes Vertrauensverhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen
  • einem Wegfall des Versicherungsgegenstands (zum Beispiel durch neue Geschäftsmodelle)

Bei der außerordentlichen Kündigung einer Warenversicherung ist eine Frist von einem Monat einzuhalten, bevor die Kündigung wirksam ist und der Versicherungsschutz erlischt. Wer seine Warenversicherung kündigt, sollte umgehend einen adäquaten Ersatz für die Warenversicherung sicherstellen. So ist eine Kündigung zum Beispiel dann sinnvoll, wenn ein Anbieterwechsel in Erwägung gezogen wird.

Sollte der Vertrag zur Warenversicherung nur für einen einzelnen Vorgang als sogenannte Einzelpolice geschlossen worden sein, dann ist in der Regel keine Kündigung nötig. Mit Erfüllung des Auftrags und Auslieferung der Waren gilt der Vertrag zur Warenversicherung automatisch als beendet.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Warenversicherung achten?

MoneyCheck | WarenversicherungDurch einen regelmäßigen Vergleich diverser Anbieter einer Warenversicherung halten Sie sich stets auf dem aktuellen Stand über sämtliche Tarife einer Warenversicherung. So haben Sie nicht nur einen Überblick über die Marktlage, sondern können bei Bedarf einen Tarif zur Warenversicherung wählen, der bessere Konditionen in Bezug auf Beitragshöhe und Leistungsumfang bietet.

Der Wechsel einer Warenversicherung sollte dabei aber immer nur dann erfolgen, wenn eine Kündigung möglich ist. Ansonsten riskieren Sie eine Doppelversicherung, was bedeutet, dass Sie doppelte Beiträge zur Warenversicherung zahlen müssen. Andersherum sollten Sie sich nach einer Kündigung rechtzeitig um eine neue Warenversicherung kümmern. Zeitliche Versicherungslücken bergen das Risiko einer Unterversicherung. Einige Anbieter einer Warenversicherung bieten jedoch sogenannte Nachfristen, damit es nicht zu Deckungslücken kommt.

Es lohnt sich zudem, den Wechsel als Anlass zu nehmen, Ihren bisherigen Versicherungsschutz zu überprüfen und auf den aktuellsten Stand zu bringen: Stimmt die Deckungssumme immer noch mit dem Wert meiner transportierten Waren überein? Ist der Leistungsumfang ausreichend? Sind alle Schäden versichert, die für meinen Transport relevant sind? Eine Anpassung ist bei Neuabschluss auf jeden Fall ratsam. Aber auch bei bestehenden Verträgen zur Warenversicherung ist es möglich, den Vertrag auf den jeweiligen Bedarf anzupassen und Änderungen vorzunehmen.

Nutzen Sie für einen einfachen und schnellen Wechsel ein Online-Vergleichsportal. Hierbei erhalten Sie nicht nur eine Aufstellung von sämtlichen Tarifen, die Ihrem jeweiligen Bedarf und preislichen Vorstellungen entsprechen, sondern können in der Regel auch direkt eine Warenversicherung abschließen. Gerne können Sie auch uns kontaktieren, wir stehen Ihnen bei der Ermittlung eines optimalen Versicherungsschutzes der Warenversicherung gerne beratend zur Seite.