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Verkehrshaftungsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung?

MoneyCheck | VerkehrshaftungsversicherungDas Risiko für einen Schaden von Waren, Erzeugnissen und Rohstoffen ist vor allem auf dem Transportweg besonders hoch und ungleich höher, als wenn diese an einem sicheren Ort lagern. Das volle Haftungsrisiko für einen Schaden an fremden Transportgütern tragen dabei die Frachtführer der beauftragten Transport- und Speditionsunternehmen, wenn sie tagtäglich Waren und Güter von A nach B, zum Beispiel vom Produzenten zu Zwischenhändlern oder zu Endverbrauchern, transportieren. Bei einem Schaden, der beispielsweise infolge eines Unfalls mit dem Fahrzeug entsteht, durch Diebstahl oder durch ungünstige Witterungsverhältnisse, steht der Transporteur in der gesetzlichen Verpflichtung, dem Besitzer der Ware den Schaden bis zu einer vorgegebenen Haftungsgrenze zu erstatten. Auch Schäden infolge von Überschreitung von Lieferfristen hat der Frachtführer zu verantworten und muss für mögliche Vermögensschäden aufkommen. Ohne entsprechende Absicherung kann das für die Spedition beziehungsweise das Transportunternehmen mit herben finanziellen Aufwendungen verbunden sein, die im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohend sind.

Eine Verkehrshaftungsversicherung als Form einer Transportversicherung bietet Speditions– und Transportunternehmen den notwendigen Versicherungsschutz für die größten Risiken, die während eines Transports von fremden Gütern sowie beim Be-, Ent- und Umladen entstehen können. Versichert über die Verkehrshaftungsversicherung sind dabei Sach- und Vermögensschäden, die Dritten (dem Auftraggeber der Spedition) entstanden sind und für die Schadensersatzansprüche gestellt werden.

Eine Verkehrshaftungsversicherung ist im Allgemeinen gleichbedeutend mit einer Frachtführer(haft)pflichtversicherung. Der Abschluss dieser Frachtführerversicherung ist dabei für alle Frachtführer, die Waren für Dritte mit einem Liefer- oder Lastwagen befördern, gesetzlich verpflichtend, sofern das Fahrzeug ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen überschreitet (gemäß Güterkraftverkehrsgesetz §7a). Eine Beförderung von fremden Gütern ohne eine entsprechende Verkehrshaftungsversicherung ist demnach in Deutschland nicht zulässig. Grundsätzlich ist der Abschluss aber auch jedem anderen Spediteur und Frachtführer zu empfehlen – auch bei Transporten mit einem Fahrzeug, das ein geringeres Gesamtgewicht aufweist, besteht ein durchaus hohes Risiko für einen Schaden. Der Frachtführer steht übrigens unabhängig vom Gewicht des Fahrzeugs immer in einer Haftungspflicht und muss einen Schaden, den er Dritten gegenüber verursacht hat, grundsätzlich bis zur Haftungshöhe ersetzen.

Eine Verkehrshaftungsversicherung kann aber auch weiter gefasst werden und das Haftpflichtrisiko des Transporteurs bei speziellen Formen der Beförderung von Waren Dritter absichern. Im Rahmen der Verkehrshaftungsversicherung werden zum Beispiel bei besonderen Risiken Versicherungen für Sonder- und Schwertransporte, für Bergungs- und Abschleppmaßnahmen, für Kranarbeiten sowie für Hakenlastarbeiten angeboten.

Im Falle eines Schadens profitiert nicht nur der Frachtführer von der Verkehrshaftungsversicherung, sondern auch immer der Kunde. Beauftragt er einen Spediteur mit der Beförderung seiner Ware, kann er sicherstellen, dass ihm ein möglicher Schaden während des Transports stets vom Frachtführer erstattet wird. Eine Verkehrshaftungsversicherung schafft demnach Vertrauen und gewährleistet ein ungetrübtes Geschäftsverhältnis.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Verkehrshaftungsversicherung mitversichert?

Im Falle eines Schadens, der

  • während des Transports
  • beim Be- und Entladen
  • beim Umladen
  • optional auch bei einer kurzeitigen Zwischenlagerung

an fremder Ware und anderweitigem fremden Frachtgut entsteht, trägt die Verkehrshaftungsversicherung die Kosten für die Schadensersatzansprüche von Dritten. Bei der Verkehrshaftungsversicherung wird zwischen zwei Arten von Schäden unterschieden:

  • Sachschäden, auch Güterschäden genannt: Versichert sind Beschädigung, Zerstörung und Verlust von Waren.
  • Vermögensschäden, auch Güterfolgeschäden genannt: Finanzielle Folgeschäden, die aus der Beschädigung der Ware resultieren oder durch Lieferverzug entstehen, sind versichert.

Versichert über die Verkehrshaftungsversicherung sind meist folgende Schadensursachen:

  • Diebstahl und Raub des Transportmittels und/oder der Ware
  • Vandalismus und mutwillige Zerstörung von Dritten
  • Unfälle mit dem Fahrzeug
  • Hagel, Sturm und Starkregen
  • Feuer: Explosion und Brand

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Verkehrshaftungsversicherung abschließe?

Wenn Sie als Spedition oder Transportunternehmen Waren im fremden Auftrag mit einem Liefer- oder Lastwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen befördern und transportieren, stellt sich nicht die Frage, ob Sie eine Verkehrshaftungsversicherung abschließen sollen, vielmehr sind Sie zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung gesetzlich verpflichtet. Achten Sie aber vorher immer darauf, dass der jeweilige Versicherungsumfang zu Ihrem Bedarf passt und Sie stets ausreichend versichert sind. Spezielle Transporte oder Beförderungsmaßnahmen, die mit einem hohen Risiko versehen sind, müssen beispielsweise mit einer speziellen Form der Verkehrshaftungsversicherung gesondert als Einzelpolicen abgeschlossen werden. Zu diesen Versicherungen der Verkehrshaftungsversicherung gehören:

  • eine Sonder- und Schwertransportversicherung: Wer als Spediteur Sonder- oder Schwertransporte durchführt, schließt diese mit besonderen Policen der Verkehrshaftungsversicherung ab. Diese versichern häufig nur das Risiko für einen speziellen Transport, da für Schwertransporte meist keine pauschale Risikobewertung vorgenommen werden kann.
  • eine Bergungs- und Abschlepphaftungsversicherung: Diese Form der Verkehrshaftungsversicherung richtet sich zum Beispiel an Räumfahrzeuge, Abschleppunternehmen und Fahrzeuge, die zur Bergung anderer Fahrzeuge oder Personen eingesetzt werden.
  • eine Kranarbeitenversicherung: Die Kranarbeitenversicherung der Verkehrshaftungsversicherung bietet Versicherungsschutz für Schäden, die durch einen Kran, zum Beispiel auf einer Baustelle, entstehen. Diese Versicherung ist vor allem für Bauunternehmen sinnvoll.
  • eine Hakenlastversicherung: Eine Hakenlastversicherung versichert ebenfalls Kranarbeiten, jedoch im Speziellen die Lasten, die per Kran bewegt werden sowie die Überschwengbereiche.

Einer zusätzlichen Absicherung bedürfen darüber hinaus immer Anhänger, Auflieger sowie Container, da sie nicht automatisch zum Versicherungsumfang einer Verkehrshaftungsversicherung gehören. Eine Mitversicherung im Rahmen einer Verkehrshaftungsversicherung ist in der Regel aber möglich.

Bevor Sie eine Verkehrshaftungsversicherung abschließen, sollten Sie immer auf den geografischen Geltungsbereich achten, den die jeweilige Police vorsieht. Die meisten Anbieter einer Verkehrshaftungsversicherung bieten einen europaweiten Versicherungsschutz an. Die Möglichkeit einer geografischen Ausweitung, zum Beispiel in die GUS-Staaten, ist meistens gegeben, aber auch teurer. Wer zugunsten des Beitrags den Geltungsbereich beispielsweise nur auf die Bundesrepublik reduziert, darf diese Grenze dann auch nicht überschreiten, ohne sich strafbar zu machen.

Abgrenzung zu anderen Versicherungen:

Auf dem Versicherungsmarkt gibt es eine Vielzahl an Versicherungen, die spezielle Risiken und Schäden rund um das Fahrzeug und den Transport absichern. Um sich im Dschungel der Tariflandschaft einen Überblick zu verschaffen, kann eine Abgrenzung zu anderen, ähnlichen Versicherungen sinnvoll sein:

  • eine Warenversicherung: Eine Warenversicherung ist genauso wie die Verkehrshaftungsversicherung eine Unterform der Transportversicherung und wird häufig mit der Verkehrshaftungsversicherung verwechselt. Eine Warenversicherung wird von Unternehmen abgeschlossen, die ihre eigenen Waren auf dem Transportweg versichern wollen. Versicherungsschutz besteht dabei sowohl für eigene Transporte als auch für solche, die im fremden Auftrag ausgeführt werden. Die Warenversicherung trägt in letzterem Fall die verbleibenden Kosten, falls bei einem großen Schaden die maximale Haftungshöhe des Frachtführers nicht ausreichen sollte.
  • eine Werkverkehrsversicherung: Ebenfalls als Unterform einer Transportversicherung bietet eine Werkverkehrsversicherung Versicherungsschutz für Transporte von ausschließlich eigenen Waren mit eigenen Fahrzeugen, die von den eigenen Mitarbeitern gesteuert werden.
  • eine Kfz-Haftpflichtversicherung: Unabhängig von der Verkehrshaftungsversicherung ist jede Spedition zum Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung gesetzlich verpflichtet. Diese leistet dann, wenn der Frachtführer mit seinem Fahrzeug Dritten einen Sach-, Personen- oder daraus resultierenden Vermögensschaden zufügt.
  • eine Kaskoversicherung: Sollte am eigenen Last- oder Lieferwagen der Spedition ein Sachschaden entstehen, leistet die Kfz-Teil- oder Vollkaskoversicherung.
  • eine Fahrzeug-Inhaltsversicherung: Die Inhaltsversicherung leistet bei Schäden, die am eigenen, nicht fest installierten Inventar des Fahrzeugs entstehen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Verkehrshaftungsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollten Dritte Schadensersatzansprüche für einen Schaden ihrer Waren während des Transports stellen, zahlt die Verkehrshaftungsversicherung des Spediteurs dem Geschädigten bis zur gesetzlichen Haftungshöhe, höchstens aber bis zur vereinbarten Deckungssumme

  • die Kosten für die Reparatur, Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung bei beschädigter, zerstörter oder abhandengekommener Ware (Güterschäden).
  • die Kosten für Vermögensschäden, die infolge von Beschädigung oder Verlust der Ware oder infolge von Lieferverzug entstanden sind (Güterfolgekosten).

Die Verkehrshaftungsversicherung ist eine Haftpflichtversicherung. Dementsprechend beinhaltet die Verkehrshaftungsversicherung auch grundsätzlich

  • die Kosten zur Prüfung, ob der Schadensersatzanspruch berechtigt ist. Diese Prüfung nimmt in der Regel ein Sachverständiger beziehungsweise ein Gutachter vor.
  • die Kosten zur Abwehr, wenn der Schadensersatzanspruch nicht berechtigt ist. Diese Abwehr kann bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln durchgesetzt werden. Somit enthält die Verkehrshaftungsversicherung immer einen passiven Rechtsschutz.

 

Welche Leistungen sind bei einer Verkehrshaftungsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Die Verkehrshaftungsversicherung erbringt keine Leistungen bei

  • Haftungsausschlüssen des Frachtführers
  • Schäden, die über andere Versicherungen versichert sind
  • allgemeinen Leistungsausschlüssen des Anbieters

Ein Haftungsausschluss des Frachtführers liegt immer dann vor, wenn dieser den Schaden nicht zu verantworten hat und dementsprechend nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist, dem geschädigten Dritten den Schaden zu ersetzen. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn

  • die Ware unzureichend oder mangelhaft verpackt oder gekennzeichnet ist.
  • höhere Gewalt oder unabwendbare Ereignisse den Schaden verursachen.
  • lebende Tiere befördert werden.
  • wenn der Geschädigte die Ware selbst mangel- oder fehlerhaft be- oder entlädt.

Schäden, die über andere Versicherungen abgesichert sind beziehungsweise werden können, führen ebenfalls zu einem Leistungsausschluss der Verkehrshaftungsversicherung. Dazu gehören:

  • Personenschäden, die mit dem Fahrzeug des Frachtführers entstehen, werden von der Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert.
  • Schäden am Liefer- oder Lastwagen des Spediteurs sind über eine Kfz-Kaskoversicherung versichert.
  • Schäden am eigenen Inventar des Fahrzeugs können über eine Inhaltsversicherung abgedeckt werden.
  • Schäden, deren Kosten die maximale Haftungshöhe des Frachtführers übersteigen, sind über eine Warenversicherung des Geschädigten versicherbar.

Grundsätzlich gelten bei einer Verkehrshaftungsversicherung zudem folgende allgemeine Leistungsausschlüsse. Nicht versichert sind demnach Schäden, die entstanden sind

  • durch vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers
  • durch Streik, Krieg und innere Unruhen
  • durch Kernenergie
  • durch Fahren ohne gültigen TÜV und ohne Führerschein
  • durch Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss
  • bei Missachtung der geltenden Straßenverkehrsordnung
  • bei Transporten, die gegen gültiges Recht verstoßen

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | VerkehrshaftungsversicherungSollte fremde Ware während des Transports beschädigt oder zerstört werden oder gar durch Diebstahl abhandenkommen, müssen Sie als versicherter Frachtführer zunächst Ihrer gesetzlichen Schadensminderungspflicht nachkommen. Das bedeutet, dass Sie entsprechende Maßnahmen treffen sollten, damit der Schaden kein größeres Ausmaß annimmt. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie dabei weder sich selbst noch andere in Gefahr bringen.

Der Versicherungsnehmer sollte dann nicht nur den Geschädigten, sprich den Auftraggeber, sondern auch umgehend die Verkehrshaftungsversicherung über den Schaden informieren. Eine Schadensmeldung kann auch bereits dann erfolgen, wenn noch keine Ansprüche geltend gemacht wurden, diese aber zu erwarten sind. Auch der geschädigte Dritte ist berechtigt, den Schaden selbst bei der Verkehrshaftungsversicherung des Frachtführers melden. Sollte sich erst nach Übergabe der Ware herausstellen, dass diese während des Transports beschädigt wurde, ohne dass der Frachtführer davon Kenntnis hatte, wird die Verkehrshaftungsversicherung prüfen, ob der Versicherungsnehmer den Schaden tatsächlich zu verantworten hat.

Damit sich die Verkehrshaftungsversicherung ein genaues Bild vom jeweiligen Schaden machen kann, sind detaillierte und wahrheitsgemäße Angaben bei der Schadensmeldung unabdingbar: Wann, wie und wo hat sich der Schaden ereignet? Was ist Ursache für den Schaden und wie groß ist das Ausmaß? Handelt es sich um einen Güter- oder um einen Güterfolgeschaden? Wer ist der Geschädigte? Liegt bereits eine Schadensersatzforderung in schriftlicher Form vor, dann reichen Sie diese genauso ein, wie Fotos oder Schriftstücke, die den Schaden dokumentieren. Hierzu können auch Polizeiberichte gehören, zum Beispiel bei einem Unfall oder bei Diebstahl.

Es ist nun Aufgabe der Verkehrshaftungsversicherung, den Schaden eingehend zu prüfen. Handelt es sich um einen Schaden größeren finanziellen Ausmaßes oder bestehen Zweifel an der Berechtigung der Forderung, wird die Verkehrshaftungsversicherung aller Wahrscheinlichkeit nach einen Sachverständigen beauftragen. Bei einem positiven Ergebnis übernimmt die Verkehrshaftungsversicherung die Kosten mindestens bis zur gesetzlichen Haftungshöhe des Frachtführers und höchstens bis zur vertraglich vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Verkehrshaftungsversicherung ein?

Der Versicherungsschutz der Verkehrshaftungsversicherung setzt unmittelbar ein, wenn die Versicherungspolice von beiden Vertragsparteien unterzeichnet ist und der Versicherungsnehmer die erste Beitragsprämie gezahlt hat. Die Vereinbarung einer Wartezeit ist bei der Verkehrshaftungsversicherung nicht vorgesehen, vielmehr besteht ab dem ersten Tag ein Leistungsanspruch, sofern es keine andere vertragliche Vereinbarung gibt, zum Beispiel ein zeitlich versetzter Versicherungsbeginn bei einem Anbieterwechsel.

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zum Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sollten Sie sich immer rechtzeitig um ausreichenden Versicherungsschutz einer Verkehrshaftungsversicherung kümmern. Bei Transporten im fremden Auftrag, für die keine entsprechende Versicherung besteht, machen Sie sich sogar strafbar und können bei fehlendem Nachweis einer Verkehrshaftungsversicherung mit einer Geldbuße rechnen.

Gewährleistet ist der Versicherungsschutz der Verkehrshaftungsversicherung dann während der gesamten Laufzeit. Diese kann meist individuell vereinbart werden, beträgt in der Regel aber mindestens ein Jahr. Längere Laufzeiten gehen häufig mit einer Beitragsreduzierung einher.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Verkehrshaftungsversicherung sein?

MoneyCheck | VerkehrshaftungsversicherungHandelt es sich bei der Verkehrshaftungsversicherung um eine Pflichtversicherung, gelten bei der Festlegung der Deckungssumme gesetzliche Vorgaben. Demnach richtet sich die Höhe der Deckungssumme nach der gesetzlichen Haftungshöhe des Frachtführers. Gemäß § 429 HGB haftet der Frachtführer für einen während des Transports entstandenen Schaden an fremder Ware nicht unbegrenzt, sondern nur bis zu einer vorgegebenen Höhe. Diese beträgt

8,33 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Kilogramm Rohgewicht Frachtgut.

Die Sonderziehungsrechte beschreiben den durchschnittlichen Kurs der Weltwährungen Euro, US Dollar, britisches Pfund und Yen und unterliegen täglichen Kursschwankungen. Im Durchschnitt sind 8,33 SZR etwa zehn Euro. Bei beschädigter Ware, die 500 Kilogramm wiegt, muss der Frachtführer dem Geschädigten demnach höchstens 5.000 Euro erstatten.

Vor allem bei hochwertigen Waren, die wenig wiegen, kann diese Höchstentschädigungsgrenze deutlich zu gering sein. Daher bieten viele Versicherer einer Verkehrshaftungsversicherung auch die Vereinbarung von deutlich höheren Deckungssummen an. Selbst wenn der Frachtführer gemäß Gesetz nicht mehr erstatten muss, kann es sein, dass ein Kunde vor der Erteilung eines Auftrags auf den Nachweis einer höheren Deckungssumme besteht. Außerdem trägt eine höhere Absicherung möglicherweise zu einer guten Kundenbindung bei.

Deckungssummen über die Mindestversicherungssummen hinaus sind bei den meisten Anbietern bis zu 40 SZR je Kilogramm Rohgewicht Frachtgut möglich. Bei der individuellen Kalkulation der optimalen Deckungssumme sollten folgende Faktoren Berücksichtigung finden:

  • das jeweilige Risikopotential
  • die Anzahl der versicherten Fahrzeuge
  • die Anzahl der gesamt zu versicherten Transporte
  • der durchschnittliche Wert eines Transports sowie die Art der vorzugsweise beförderten Güter

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Verkehrshaftungsversicherung berechnet?

Die Beitragshöhe der Verkehrshaftungsversicherung hängt im Wesentlichen davon ab, welche Deckungssumme vereinbart wurde. Der Beitrag wird deutlich geringer ausfallen, wenn sich der Versicherungsschutz an gesetzlichen Richtlinien orientiert als wenn die maximale Deckungssumme gewählt wurde.

Weiterhin spielen auch immer Risikofaktoren bei der Kalkulation des Beitrags der Verkehrshaftungsversicherung eine Rolle. Das Risikopotential ergibt sich zum Beispiel aus dem Typ, der Größe sowie der Nutzlast der versicherten Fahrzeuge sowie aus den jeweiligen Transportwegen. Werden zusätzlich zur Frachtführerversicherung weitere Formen der Verkehrshaftungsversicherung, zum Beispiel für Schwer- oder Sondertransporte oder für Räum- und Bergungsarbeiten, abgeschlossen, erhöht dies nicht nur das Risiko, sondern auch den Beitrag.

Beitragsbeeinflussend wirkt sich zudem der geografische Geltungsbereich der Verkehrshaftungsversicherung aus. Vor allem zusätzliche mitversicherte Transporte in die GUS-Staaten schlagen bei der Berechnung des Beitrags zu Buche. Dahingegen können Sie mit einer Selbstbeteiligung, bei der Sie im Schadensfall einen Teil des Schadensersatzes selbst zahlen müssen, den Beitrag reduzieren. Bei mehreren versicherten Fahrzeugen bieten viele Anbieter einer Verkehrshaftungsversicherung häufig einen sogenannten Flottenrabatt an. Auch die Option von Schadensfreiheitsrabatten ist bei einigen Tarifen einer Verkehrshaftungsversicherung gegeben.

Letztlich beeinflussen auch allgemeine vertragliche Vereinbarungen den Beitrag der Verkehrshaftungsversicherung, darunter die Dauer der Laufzeit, die Zahlungsweise sowie das allgemeine Preisniveau des Anbieters.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Verkehrshaftungsversicherung für mich?

MoneyCheck | VerkehrshaftungsversicherungDer Vergleich unterschiedlicher Anbieter einer Verkehrshaftungsversicherung kann sich immer lohnen – vor dem Neuabschluss einer Verkehrshaftungsversicherung, aber auch vor einem Wechsel. Durch einen Vergleich haben Sie die Möglichkeit, einen Tarif für eine Verkehrshaftungsversicherung zu finden, der Ihrem Bedarf und Ihrem betrieblichen Risiko entsprechend einen ausreichenden Leistungsumfang zu einem im besten Fall vergleichsweise günstigen Beitrag bietet. Achten Sie aber darauf, dass ein niedriger Beitrag niemals zu Lasten des notwendigen Versicherungsumfangs einer Verkehrshaftungsversicherung geht.

Der umfassende Vergleich verschiedener Tarife einer Verkehrshaftungsversicherung kann zum Beispiel mit einem Online Tarifrechner erfolgen: Nachdem Sie alle geforderten Angaben zu den gewünschten Versicherungsleistungen, zur Deckungssumme sowie zu allgemeinen Vertragsbestimmungen, wie Laufzeitdauer, Selbstbeteiligung oder Zahlungsintervallen, angegeben haben, ermittelt der Tarifrechner anhand regelmäßig aktualisierter Datensätze eine Übersicht an Tarifen, die Ihrem Versicherungsbedarf entsprechen, gegliedert nach Leistungsumfang und Kostenstruktur. Der Service eines Vergleichsrechners ist in aller Regel kostenlos, anonym und unverbindlich und bietet zusätzlich den Vorteil, dass ein direkter Online-Abschluss möglich ist. Meist stehen zudem Versicherungsexperten bei Rückfragen zu den einzelnen Tarifen oder bei allgemeinen Fragen rund um die Verkehrshaftungsversicherung über eine kostenlose Hotline zur Verfügung.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Wer Beiträge für die Verkehrshaftungsversicherung zahlt, kann diese auch von der Steuer absetzen. Diese Beiträge gelten als Betriebsausgaben, die kapitale Werte schützen und vor allem finanzielle Risiken abdecken sollen. Geben Sie Ihre jährlich gezahlten Beiträge der Verkehrshaftungsversicherung bei der Steuererklärung an, wird sich die Steuerbelastung verringern.

Auch im weiteren Sinne profitieren Sie von einer steuerlichen Vergünstigung: Mit dem Abschluss einer Verkehrshaftungsversicherung können Sie darauf verzichten, betriebliche Rücklagen für den Schadensfall zu bilden. Die Bilanzsumme fällt ohne Rücklagen geringer aus und in der Folge auch die zu zahlende Steuer.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Verkehrshaftungsversicherung achten?

Die Kündigung einer Verkehrshaftungsversicherung ist, wie bei jeder anderen Versicherung auch, grundsätzlich möglich. Sollten Sie jedoch in einer gesetzlichen Versicherungspflicht stehen, darf eine Kündigung der Verkehrshaftungsversicherung nur dann erfolgen,

  • wenn der Anbieter der Verkehrshaftungsversicherung ohne zeitliche Lücke gewechselt wird.
  • wenn ein Risikowegfall besteht, in diesem Fall keine Transporte mehr im fremden Auftrag übernommen werden.

Unter den gegebenen Voraussetzungen können Sie die Police der Verkehrshaftungsversicherung

  • zum Ende einer Laufzeit
  • unter Einhaltung der Kündigungsfristen (meist einen Monat)
  • in schriftlicher Form

kündigen. Gründe für Ihren Entschluss müssen Sie jedoch nicht angeben. Wird die fristgerechte Kündigung versäumt, ist es gängiger Usus, dass sich die Police der Verkehrshaftungsversicherung stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Für den Fall, dass besondere Gründe vorliegen, kann eine Kündigung der Verkehrshaftungsversicherung auch außerordentlich erfolgen. Hierbei gilt eine einmonatige Kündigungsfrist. Die Option einer außerordentlichen Kündigung der Verkehrshaftungspflicht besteht zum Beispiel nach dem Eintreten eines Schadensfalls, bei einer Beitragserhöhung des Anbieters, bei einem Risikowegfall oder einem gegenseitig gestörten Vertrauensverhältnis.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Verkehrshaftungsversicherung achten?

MoneyCheck | VerkehrshaftungsversicherungGenerell spricht nichts gegen einen Anbieterwechsel der Verkehrshaftungsversicherung, sofern dieser bei einer gesetzlichen Versicherungspflicht zeitlich lückenlos erfolgt. Die neue Police der Verkehrshaftungsversicherung sollte demnach unmittelbar an die gekündigte Verkehrshaftungsversicherung anschließen. Andersherum sollte aber ein vorschneller Wechsel möglichst vermieden werden. Ist eine Kündigung zum jeweiligen Zeitpunkt nicht möglich und Sie schließen dennoch einen neuen Tarif einer Verkehrshaftungsversicherung ab, sind Sie überversichert und zahlen bis zum Ablauf der alten Police doppelte Beiträge, ohne daraus einen Nutzen ziehen zu können. In der Regel besteht aber die Möglichkeit, mit dem neuen Anbieter einen zeitlich versetzten, späteren Versicherungsbeginn zu vereinbaren.

Gehen beide Tarife einer Verkehrshaftungsversicherung nahtlos ineinander über, können Sie von einem Wechsel vor allem im Hinblick auf einen günstigeren Beitrag und/oder einem größeren Leistungsumfang profitieren. Um einen passenden und vor allem „besseren“ Tarif einer Verkehrshaftungsversicherung zu finden, lohnt es sich, regelmäßig unterschiedliche Tarife, zum Beispiel mit Hilfe eines Online-Vergleichsrechners, zu vergleichen.

Nutzen Sie den Wechsel einer Verkehrshaftungsversicherung dafür, Ihren bisherigen Versicherungsschutz auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls Modifikationen beim neuen Tarif der Verkehrshaftungsversicherung vorzunehmen: Ist meine Deckungssumme noch ausreichend für meine Transporte? Hat sich an meinem Bedarf etwas geändert? Benötige ich eventuell zusätzlichen Versicherungsschutz, zum Beispiel für Anhänger oder auch für Schwer- oder Sondertransporte? Ein neutraler Versicherungsexperte kann Sie bei einer persönlichen Risikoanalyse beratend unterstützen.