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Transportversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Transportversicherung?

MoneyCheck | TransportversicherungWaren, Güter und Rohstoffe werden Tag für Tag zu Lande, zu Wasser und in der Luft von A nach B befördert. Als Produzent oder Händler ist der Transport der jeweiligen Güter zu Zwischenhändlern oder Endverbrauchern eine unverzichtbare Notwendigkeit für die eigene produktive Wirtschaftlichkeit. Ganz gleich, welcher Transportweg gewählt, welches Fahrzeug genutzt wird oder wer den Transport übernimmt, die beförderten Sachen aber auch die jeweiligen Transportmittel sind stets einem hohen Risiko für einen Schaden, eine Panne oder einen Unfall ausgesetzt. Wird das Transportgut beschädigt oder unbrauchbar oder ist gar abhandengekommen, so geht dies in der Regel mit einer hohen finanziellen Einbuße für den Verursacher einher, unabhängig davon, ob die Waren im eigenen oder fremden Auftrag, auf öffentlichen Straßen oder auf dem eigenen Betriebsgelände befördert wurden. Für sämtliche bewegten Güter und Waren ist daher eine bedarfsgerechte Absicherung unerlässlich, um im Schadensfall vor hohen, im schlimmsten Fall sogar existenzbedrohenden Kosten geschützt zu sein.

Mit dem Abschluss einer Transportversicherung ist daher jeder Produzent, Händler, Lieferant aber auch Spediteur gut beraten. Eine Transportversicherung gilt als eine der ältesten Versicherungen überhaupt und kann als Oberbegriff für eine Reihe an Versicherungen betrachtet werden, die diverse Risiken während des gewerblichen Transports von der Be- bis zur Entladung abdecken. Zu den wesentlichen Formen einer Transportversicherung gehören:

  • eine Waren- oder Güterversicherung: Diese Transportversicherung sichert Waren während des Transports, der vom eigenen Fuhrpark oder einer beauftragten Spedition durchgeführt wird.
  • eine Werkverkehrsversicherung: Diese Transportversicherung versichert sämtliche Transporte von Waren, die im eigenen Auftrag mit eigenen Fahrzeugen und dem eigenen Personal stattfinden. Auch Transporte auf dem Betriebsgelände sind mitversichert.
  • eine Frachtführerversicherung oder Verkehrshaftungsversicherung: Diese Transportversicherung richtet sich ausschließlich an Transportunternehmen und Speditionen, die Waren im fremden Auftrag für Dritte übernehmen. Eine Frachtführerversicherung ist bei Transportmitteln mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen sogar gesetzlich verpflichtend.

Weiterhin kann bei einer Transportversicherung zwischen den jeweiligen Transportwegen unterschieden werden . Neben der gängigen Transportversicherung, die sämtliche Transportwege zu Lande absichert, gibt es im Rahmen einer Transportversicherung auch

  • eine Lufttransportversicherung
  • eine Flusstransportversicherung
  • eine Seetransportversicherung

Weiterhin bietet eine Transportversicherung bei einigen Anbietern auch spezielle Sonderformen, darunter:

  • eine Valorenversicherung für Wertgegenstände
  • eine Reisegepäck- und Reiserücktrittsversicherung
  • eine Automatenversicherung
  • eine Musterkollektionsversicherung
  • eine Ausstellungs- und Messeversicherung

Darüber hinaus kann der Begriff der Transportversicherung auch weiter gefasst werden und neben der Absicherung der Transportgüter auch das Transportmittel selbst mit absichern. In dem Fall mag zu einer Transportversicherung auch eine Kfz-Kaskoversicherung gehören, die Schäden am eigenen Fahrzeug absichert. Je nach betrieblichem Risiko besteht die Möglichkeit, mehrere Formen einer Transportversicherung abzuschließen.

 

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Transportversicherung mitversichert?

Je nach Art der Transportversicherung erhalten Sie Versicherungsschutz bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der bewegten Waren für

  • sämtliche versicherte Verkehrswege
  • die Be- und Entladung der Waren am Abhol- und Zielort
  • die Umladung der Waren
  • die Transportwege im internen Werkverkehr (bei der Werkverkehrsversicherung)
  • optional: die kurzzeitige transportbedingte Zwischenlagerung

Abhängig von der Art der Transportversicherung sind folgende Schadensursachen versichert:

bei der Waren- und Werkverkehrsversicherung einer Transportversicherung

  • Unfall des Fahrzeugs (auch eine Notbremsung zur Vermeidung eines Unfalls)
  • Diebstahl des Transportmittels oder der Waren
  • Raub und räuberische Erpressung
  • Vandalismus
  • Brand, Blitzschlag und Explosion
  • höhere Gewalt
  • Regen, Schnee und Hagel
  • Naturgewalten, wie Erdbeben, Hochwasser oder Lawinen
  • optional: auch Streik, innere Unruhen, Verderb von empfindlichen Gütern

bei der Frachtführerversicherung der Transportversicherung

Grundsätzlich werden bei der Frachtführerversicherung neben Güterschäden (Verlust oder Beschädigung der Ware) auch Güterfolgeschäden (Vermögensschäden als Folge von beispielsweise Lieferverzögerungen) versichert. Versicherungsschutz besteht bei der Frachtführerversicherung in der Regel bei folgenden Schadensursachen:

  • Brand und Explosion
  • Unfall mit dem Transportmittel
  • Diebstahl
  • Vandalismus
  • Hagel und Sturm

Wird über eine Transportversicherung auch ein Transport zu Wasser oder in der Luft abgesichert, sind weitere Schadensursachen versichert, zum Beispiel

  • bei der Seetransportversicherung: zum Beispiel Containerschäden, Aufgabe der Waren bei Gefahr in Verzug, Leckage oder Überbord-Verluste
  • bei der Lufttransportversicherung: zum Beispiel Flugzeugabsturz oder Löschschäden

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Transportversicherung abschließe?

Bedingt durch die große Bandbreite an möglichen Versicherungsformen einer Transportversicherung kann es bei der Auswahl der optimalen Transportversicherung schnell unübersichtlich werden, welche Transportversicherung für den jeweiligen Bedarf die richtige ist. Unter Umständen ist es sinnvoll, sich für mehrere Formen der Transportversicherung zu entscheiden. Nehmen Sie deshalb vor dem Abschluss einer Transportversicherung immer eine detaillierte Risikoanalyse ihres jeweiligen Schadenspotentials vor. Folgende Fragestellungen sind bei der Festlegung der jeweiligen Form der Transportversicherung hilfreich:

  • Wer befördert meine Waren? Werden eigene Fahrzeuge genutzt und/oder wird eine Spedition beauftragt? Oder befördere ich fremde Waren im Auftrag Dritter?
  • Was sind die meine üblichen Transportwege? Werden Waren zu Lande, zu Wasser oder in der Luft transportiert?
  • Befördere ich Waren, die einen speziellen Versicherungsschutz bedürfen (zum Beispiel Wertgegenstände oder Gefahrgüter)
  • Soll auch mein Transportmittel mitversichert werden?

Im Zweifel kann ein erfahrener Versicherungsexperte bei der Auswahl einer Transportversicherung unterstützende Beratung anbieten. Wer seinen Bedarf ausgelotet hat und genau weiß, welche Transportversicherung die individuell beste ist, dem ist zu empfehlen, weitere Aspekte zu berücksichtigen: Jede Transportversicherung lässt sich in der Regel im Hinblick auf den Leistungsumfang und die Versicherungssummen bedarfsgerecht festlegen. Folgende Überlegungen sollten daher vor dem Abschluss einer Transportversicherung angestellt werden:

  • Wie viele Waren befördere ich regelmäßig und wie hoch ist der Wert?
  • Wie groß ist das Risiko für einen Schaden und wie hoch kann das Ausmaß eines Schadens sein?
  • Welche eigenen schadensvermeidenden Sicherheitsmaßnahmen treffe ich?
  • Benötige ich Versicherungsschutz für ein Fahrzeug oder soll der gesamte Fuhrpark versichert werden?
  • Reicht ein deutschlandweiter Versicherungsschutz oder wird ein europa- oder sogar weltweiter Versicherungsschutz benötigt?
  • Gibt es spezielle Risikofaktoren, die zusätzlich mitversichert werden sollen?
  • Möchte ich einen einzelnen Transport absichern oder soll der Versicherungsschutz für sämtliche Transporte gelten?
  • Gibt es Anhänger, Auflieger oder Container, die mitversichert werden sollen?
  • Bin ich bereit, im Schadensfall einen Teil der Kosten selbst zu tragen?

 

Welche Leistungen sind bei einer Transportversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Abhängig von der Art der Transportversicherung können Sie im Schadensfall folgende Leistungen beanspruchen:

bei der Waren- und Werkverkehrsversicherung einer Transportversicherung

Im Falle eines Schadens der Ware erhalten Sie als Versicherungsnehmer bis zur maximalen Höhe der Deckungssumme die Kosten zur Wiederherstellung beziehungsweise zur Wiederbeschaffung bei verlustiger oder zerstörter Ware oder die Kosten für die Reparatur bei beschädigten Gegenständen. Weitere Leistungen können abhängig vom Anbieter zusätzlich vereinbart werden, dazu gehören zum Beispiel:

  • die Entsorgungskosten für beschädigte Waren
  • die Kosten für zeitweisen Ersatz
  • die Kosten für die Neuproduktion
  • die Kosten für eine Lagerung der Waren, falls ein weiterer Transport nicht möglich ist
  • die Schadensermittlungskosten
  • die Kosten für den entgangenen Gewinn
  • die Kosten bei Lieferverzug und Terminüberschreitungen (Vermögensschäden)

bei der Frachtführerversicherung der Transportversicherung

Bei der Frachtführerversicherung einer Transportversicherung sollte beachtet werden, dass nicht eigene Schäden, sondern Fremdschäden versichert sind. Die Frachtführerversicherung ist demnach eine Haftpflichtversicherung, die dann leistet, wenn Dritte (in diesem Fall der Auftraggeber) Schadensersatzansprüche geltend machen. Neben der Übernahme der Kosten für den Ersatz oder die Reparatur von beschädigten oder verlustigen Gütern (Güterschäden) sowie der Folgekosten infolge von Beschädigung und Verlust oder durch Lieferverzug (Güterfolgeschäden), beinhaltet eine Frachtführerversicherung auch immer

  • die Kosten zur Prüfung, ob die Forderung berechtigt ist
  • die Kosten zur Abwehr von unberechtigten Forderungen, gegebenenfalls auch mit rechtlichen Mitteln (passiver Rechtsschutz)

 

Welche Leistungen sind bei einer Transportversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Der Leistungsumfang einer Transportversicherung ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen sehr genau festgelegt. Daher haben Sie auch nur einen Leistungsanspruch für Schäden, die explizit vertraglich vereinbart wurden. Weiterhin gilt bei jeder Transportversicherung der Leistungsausschluss des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Wurde ein Schaden absichtlich herbeigeführt, wird jede Transportversicherung ihre Leistungen verweigern und hat sogar das Recht, die jeweilige Transportversicherung fristlos zu kündigen.

Weiterhin sind folgende Leistungen bei keiner Transportversicherung im Schadensfall mit inbegriffen:

  • Schäden von Personen (versicherbar über eine Kfz-Haftpflichtversicherung)
  • Schäden am eigenen Fahrzeuginventar (versicherbar über eine Autoinhaltsversicherung)
  • Schäden am eigenen Fahrzeug (sofern nicht eine Kaskoversicherung zur Transportversicherung gehört)
  • Schäden durch Krieg
  • Schäden durch Kernenergie
  • Schäden durch unsachgemäßes Verladen (sofern es vom Versicherungsnehmer selbst durchgeführt wurde)
  • Schäden bei unverschlossenen Fahrzeugen oder infolge einer längeren Unbeaufsichtigung des Transportmittels
  • Schäden durch Verstöße gegen Regeln und Gesetze (zum Beispiel gegen die Straßenverkehrsordnung)
  • Schäden bei Transporten ohne gültigen TÜV des Fahrzeugs oder ohne Fahrerlaubnis des Fahrzeugführers

Zu beachten ist, dass es bei der Frachtführerversicherung einer Transportversicherung einige Haftungsausschlüsse gibt, bei denen der Frachtführer nicht in einer gesetzlichen Haftungspflicht steht und demnach den entstandenen Schaden auch nicht ersetzen muss:

  • bei höherer Gewalt
  • bei fehler- oder mangelhafter Verpackung
  • bei Fehlern der Be- und Entladung durch den Auftraggeber
  • bei der Beförderung lebender Tiere

 

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | TransportversicherungHat sich ein Schaden ereignet, der über eine Transportversicherung abgesichert ist, sind Sie als Versicherungsnehmer zunächst verpflichtet, mögliche schadensmindernde Maßnahmen zu ergreifen, sofern Sie dabei nicht sich selbst oder andere in Gefahr bringen. Mögliche Maßnahmen können zum Beispiel sein, eine Unfallstelle zu sichern, die Polizei bei Diebstahl einzuschalten oder auch Ersatzware schnellstmöglich zu liefern.

Informieren Sie dann unverzüglich Ihre jeweilige Transportversicherung über den entstandenen Schaden. Bei der Frachtführerversicherung sollte eine Schadensmeldung übrigens auch bereits dann erfolgen, wenn noch keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht wurden, diese aber zu erwarten sind. Sollte ein Schaden erst nach Auslieferung beim Kunden ersichtlich werden und es ist ungewiss, ob der Frachtführer diesen verursacht hat, gilt es dennoch die Transportversicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Die Prüfung, ob die jeweilige Forderung berechtigt ist, gehört zu den Aufgaben einer Frachtführerversicherung.

Die Schadensmeldung können Sie entweder telefonisch über eine meist kostenlose Hotline des Anbieters vornehmen oder alternativ über ein online bereit gestelltes Schadensformular. Folgende Fragen sollten Sie hierbei wahrheitsgemäß beantworten:

  • Wann und wo hat sich der Schaden ereignet?
  • Um welche Art von Schaden handelt es sich (Beschädigung, Zerstörung, Verlust)?
  • Was ist die Schadensursache?
  • Wie hat sich der Schaden ereignet?
  • Wie hoch ist das tatsächliche oder geschätzte Ausmaß des Schadens?

Weiterhin sollten Sie der jeweiligen Transportversicherung alle vorhandenen Unterlagen, die den Schaden dokumentieren, zur Verfügung stellen. Das können Fotos sein, aber auch Polizeiberichte oder mögliche Schadensersatzansprüche in schriftlicher Form (bei der Frachtführerversicherung). Sollte bei der Warenversicherung der Schaden durch den Spediteur verursacht worden sein, teilen Sie der Transportversicherung zudem alle relevanten Daten des Verursachers mit (Name, Anschrift, Haftpflichtversicherung).

In der Folge wird die Transportversicherung eine eingehende Prüfung des Schadens vornehmen, auch im Hinblick auf mögliche Haftungs- oder Leistungsausschlüsse. Bei Schäden größeren Ausmaßes wird in aller Regel ein Sachverständiger hinzugezogen. Wird die Forderung des Geschädigten als berechtigt eingestuft, trägt die Transportversicherung die Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Transportversicherung ein?

MoneyCheck | TransportversicherungBei jeder Transportversicherung beginnt der Versicherungsschutz mit dem schriftlichen Abschluss der Versicherungspolice sowie dem Zahlungseingang der ersten Beitragsprämie beim Versicherer. Von der Vereinbarung einer Wartezeit wird bei der Transportversicherung abgesehen. Es besteht in der Regel jedoch die Option, den Versicherungsbeginn zeitlich nach hinten zu verschieben, zum Beispiel dann, wenn der Anbieter der Transportversicherung gewechselt wird. Meistens ist eine Transportversicherung eine pauschale Versicherung, die sämtliche Transporte während einer Laufzeit absichert. Die übliche Dauer beträgt meist ein Jahr, längere Vereinbarungen über mehrere Jahre sind meist zugunsten der Beitragshöhe möglich. Sollte eine Transportversicherung, zum Beispiel für bestimmte Spezialtransporte, lediglich für einen Transport abgeschlossen worden sein, gilt der Versicherungsschutz auch nur für diesen festgelegten Zeitraum.

Bedenken Sie, dass es sich bei der Frachtführerversicherung um eine gesetzlich verpflichtende Versicherung handelt, sofern das Fahrzeug ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen aufweist. Der Versicherungsschutz sollte dementsprechend spätestens mit dem ersten Transport beginnen, ohne entsprechenden Versicherungsschutz machen Sie sich sogar strafbar.

Die eigenen oder fremden bewegten Güter sind über die Transportversicherung für die gesamte Dauer des Transports versichert. Der Transport beginnt üblicherweise gemäß Versicherungsbedingungen mit dem Beladen am Ausgangsort und endet mit der Entladung der Ware am Zielort.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Transportversicherung sein?

Die Deckungssumme gibt bei jeder Transportversicherung den Betrag vor, bis zu dessen Höhe maximal eine Kostenerstattung im Schadensfall erfolgt. Grundsätzlich gilt daher für die Festlegung der Deckungssumme, diese ausreichend hoch zu wählen. Wer eine zu niedrige Deckungssumme ansetzt, zum Beispiel um Beiträge zu sparen, ist im Schadensfall möglicherweise unterversichert und muss einen Teil der Kosten selbst zahlen. Für jede Form der Transportversicherung wird dabei eine dem jeweiligen Risiko entsprechende eigene Deckungssumme festgelegt:

bei der Waren- und der Werkverkehrsversicherung einer Transportversicherung

Die Deckungssumme bei der Waren- und Werkverkehrsversicherung wird individuell berechnet. Die Festlegung ist jedoch durch den unterschiedlich hohen Wert der Waren, die transportiert werden, nicht immer ganz einfach. Folgende Aspekte können bei der Berechnung Berücksichtigung finden:

  • die Anzahl der Transporte und der Fahrzeuge
  • der durchschnittliche Wert der Waren
  • das geschätzte Risiko für einen Schaden und die „Störanfälligkeit“ (zum Beispiel verderbliche oder leicht zerbrechliche Waren)
  • Kosten für Zölle, Ein- und Ausfuhrgebühren oder sonstige Abgaben
  • Kosten, die der Kunde durch Terminverzögerungen geltend machen könnte (zum Beispiel Schadensersatz)

Einige Versicherer einer Transportversicherung nutzen als Berechnungsgrundlage der Deckungssumme das sogenannte Ladungsmaximum: In dem Fall wird für jedes versicherte Fahrzeug eine separate Höchstversicherungssumme festgelegt. Dieses Verfahren kann dann sinnvoll sein, wenn der versicherte Betrieb über einen größeren Fuhrpark verfügt und die Fahrzeuge Waren von unterschiedlich hohem Wert transportieren.

Bei der Warenversicherung einer Transportversicherung sollte bei der Berechnung der Deckungssumme noch berücksichtigt werden, dass im Falle eines Schadens, den eine Spedition verursacht hat, der verursachende Frachtführer immer in einer gesetzlichen Haftung steht und die Kosten bis zur Höhe der maximalen Haftungsgrenze dem Versicherungsnehmer der Warenversicherung erstatten muss. Die Warenversicherung muss lediglich (falls nötig) die noch verbleibenden Kosten tragen.

bei der Frachtführerversicherung einer Transportversicherung

Häufig orientiert sich die Deckungssumme der Frachtführerversicherung einer Transportversicherung an der gemäß § 429 HGB gesetzlich geregelten maximalen Haftungshöhe des Frachtführers. Diese beträgt je Kilogramm Rohgewicht Frachtgut 8,33 Sonderziehungsrechte (SZR). Diese Rechnungseinheit des internationalen Währungsfonds unterliegt täglichen Kursschwankungen, beträgt durchschnittlich aber etwa 10 Euro für 8,33 SZR.

Auch wenn der Frachtführer, der einen Schaden während des Transports verursacht hat, gesetzlich nicht mehr als diese 8,33 SZR je Kilogramm Frachtgut zahlen müsste, legen einige Speditionen auch höhere Deckungssummen bis zu 40 SZR fest, zum Beispiel aus Kulanzgründen oder weil einige Kunden vor Auftragsvergabe den Nachweis einer höheren Absicherung verlangen (zum Beispiel dann, wenn sie selbst keine Warenversicherung abgeschlossen haben).

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Transportversicherung berechnet?

Grundsätzlich richtet sich der Beitrag einer Transportversicherung immer nach der jeweiligen Versicherung, die als Transportversicherung abgeschlossen wurde. Grundlegend wird der Beitrag dann anhand des jeweiligen Leistungsumfangs sowie des betrieblichen Risikopotentials errechnet. Beeinflusst werden die Kosten anhängig von der Art der Transportversicherung daher zum Beispiel von folgenden Faktoren:

  • der festgelegten Deckungssumme und des durchschnittlichen Werts der Waren
  • der Art der Transportmittel
  • der Anzahl der versicherten Transportmittel
  • der Transportwege (zu Lande, zu Wasser, in der Luft)
  • der Beschaffenheit der Waren
  • dem geografischen Geltungsbereich
  • sonstigen zusätzlichen Leistungen (zum Beispiel Zoll- und Überführungsgebühren)

Weiterhin gelten bei jeder Transportversicherung zudem weitere allgemeine beitragsbeeinflussende Aspekte:

  • die Selbstbeteiligung
  • die Laufzeit
  • Vorversicherungen und Schadensfreiheitsrabatte
  • die Zahlungsmodalitäten
  • Versicherungspakete, zum Beispiel mit zwei Policen einer Transportversicherung

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Transportversicherung für mich?

MoneyCheck | TransportversicherungMit einem regelmäßigen Anbietervergleich einer Transportversicherung sind Sie stets auf dem aktuellen Stand der einzelnen Tarifstrukturen einer Transportversicherung. Der Überblick der Marktlage kann dazu beitragen, einen Tarif einer Transportversicherung zu finden, der optimal Ihrem betrieblichen Schadenspotential und Ihrem Bedarf entspricht und dabei gleichzeitig möglichst preisgünstige Konditionen bietet.

Damit der Vergleich einer Transportversicherung effektiv erfolgen kann, muss zunächst die individuell optimale Form der Transportversicherung gefunden werden. Auch sollten Sie im Vorwege festlegen, welche Anforderungen Sie an eine Transportversicherung stellen und welches Leistungsvolumen gewünscht ist.

Nach Auslotung des Versicherungsbedarfs kann ein Tarifvergleich zum Beispiel mit einem Online-Tarifrechner erfolgen. Schnell, kostenlos und unverbindlich ermittelt dieser in übersichtlicher Darstellung eine verlässliche Auswahl von in Frage kommenden Tarifen einer Transportversicherung. Ein Vergleichsportal bietet zusätzlich den Vorteil eines telefonischen Beratungsservices, sofern eine persönliche Auskunft zu den Ergebnissen gewünscht wird. Entweder online oder auch telefonisch besteht dann die Möglichkeit, eine Police der Transportversicherung direkt abzuschließen.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Ganz gleich, welche Form einer Transportversicherung Sie abschließen, sämtliche gezahlten Beiträge können Sie von der Steuer absetzen. Eine Transportversicherung ist eine gewerbliche Sachversicherung, welche kapitale Schäden abwenden und betriebliche Werte erhalten soll. Die Beiträge für eine Sachversicherung werden hierbei als Betriebsausgaben gewertet und dürfen als solche bei der Steuererklärung angegeben werden, um die Steuerbelastung zu reduzieren.

Ein weiterer steuervergünstigender Aspekt ist: Mit dem Abschluss einer Transportversicherung können Sie darauf verzichten, interne Rücklagen für den Schadensfall während eines Transports zu bilden. Ohne diese Rücklagen fällt die Bilanzsumme geringer aus und in der Folge auch die Steuerzahlung.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Transportversicherung achten?

Für die Kündigung einer Transportversicherung stehen dem Versicherungsnehmer zwei Möglichkeiten zur Verfügung:

  • eine ordentliche Kündigung
  • eine außerordentliche Kündigung

Die ordentliche Kündigung einer Transportversicherung beendet das Versicherungsverhältnis immer zum Ablauf der vertraglichen Laufzeit. Sofern Sie die Kündigungsfristen von meist drei Monaten einhalten, kann dann eine Kündigung ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form erfolgen. Ein Versäumnis der Fristen hat in der Regel zur Folge, dass sich die Police der Transportversicherung um ein weiteres Versicherungsjahr automatisch verlängert. Sollte es sich um eine Transportversicherung handeln, die einen einzelnen Transport absichert, ist eine Kündigung nicht nötig. Das Versicherungsverhältnis erlischt automatisch zu dem in der Police genannten Datum.

Eine außerordentliche Kündigung einer Transportversicherung kann dann möglich sein, wenn besondere Umstände vorliegen, zum Beispiel das Eintreten eines Schadensfalls, eine Beitragserhöhung des Anbieters oder ein Risikowegfall. In diesen Fällen wird die Transportversicherung mit der Frist von einem Monat auch während der Laufzeit gekündigt.

Sollte es sich bei der Transportversicherung um eine gesetzlich vorgeschriebene Frachtführerversicherung handeln, bedenken Sie, dass eine Kündigung nur dann erfolgen darf, wenn entweder ein Tarifwechsel der Transportversicherung erfolgt oder aber der Geschäftsbetrieb nicht weiter fortgeführt wird.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Transportversicherung achten?

MoneyCheck | TransportversicherungDer Tarifwechsel einer Transportversicherung ist vor allem dann sinnvoll, wenn der neue Tarif zeitlich übergangslos an die noch bestehende Transportversicherung anschließt. Dafür ist es unabdingbar, dass die alte Transportversicherung möglichst zeitnah gekündigt werden kann. Sollte es zu Überschneidungen kommen, sind Sie überversichert und zahlen, ohne davon im Schadensfall zu profitieren, für den Zeitraum doppelte Beiträge. Andersherum sind Sie bei einer zeitlichen Deckungslücke unterversichert und erhalten im Schadensfall weder Leistungen aus der gekündigten noch der neuen Transportversicherung. Vor allem bei der Frachtführerversicherung, zu deren Abschluss eine gesetzliche Verpflichtung besteht, sollte eine Deckungslücke unbedingt vermieden werden.

Ist die Option eines Wechsels gegeben, erfolgt dieser meist aus wirtschaftlichen Gründen, da ein anderer Tarif einen günstigeren Beitrag zu konstantem oder sogar höherem Leistungsvolumen bietet. Unter Umständen ist auch durch eine Veränderung des betrieblichen Bedarfs eine Leistungsanpassung des Tarifs der Transportversicherung nötig. Für diese neuen Voraussetzungen kann ein anderer Anbieter womöglich bessere Konditionen bieten.