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Rechtsschutzversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung?

MoneyCheck | RechtsschutzversicherungEin Rechtsstreit kostet Zeit, Nerven und – viel Geld. Das zumindest, ist die landläufige Meinung und die ist gar nicht so falsch. Zumindest was die finanzielle Seite eines Rechtsstreites betrifft. Bei einem Rechtsstreit entstehen immer für beide Seiten zum Teil sehr hohe Kosten. Jede der beiden Streitparteien muss ihren Anwalt bezahlen. Hinzu kommen noch weitere Kosten für das Verfahren und eventuell auch noch für Gutachten und Zeugenentschädigungen. Die Kosten für Gutachter, Zeugenentschädigungen und Verfahren muss der Prozessverlierer zusätzlich zu seinen Anwaltskosten tragen. All diese Kosten übernimmt in einem Rechtsstreit die Rechtsschutzversicherung.

Die Versicherung trägt die Kosten für den Versicherten:

  • Bei der Verteidigung gegen Vorwürfe von Rechtsverstößen
  • Wenn der Versicherte eigene Interessen mit rechtlichen Mitteln wahren und durchsetzen möchte

Gerade die eigenen Interessen mit rechtlichen Mitteln durchzusetzen ist für die meisten Menschen ohne Rechtsschutzversicherung kaum möglich. Oft scheuen Betroffene in diesem Fall, ihre Interessen auf rechtlichem Wege durchzusetzen. Auch wenn sie eigentlich im Recht sind. Ganz einfach, weil sie nicht wissen, welche Kosten auf sie zu kommen und nicht wissen, ob sie dies Kosten tragen können.

Die Rechtsschutzversicherung sichert die Versicherungsnehmer in diesen Fällen ab, indem sie die anfallenden Kosten übernimmt. Bei vielen Anbietern sogar ohne Begrenzung. Die Kosten werden in jedem Fall außerdem unabhängig davon übernommen, wie der Rechtsstreit ausgeht. Also sowohl, wenn der Versicherte den Streit gewinnt, aber auch wenn er ihn verliert. Ausgenommen sind in der Regel nur vorsätzliche Straftaten. Letztlich verhilft die Rechtsschutzversicherung den Versicherungsnehmern zu ihrem guten Recht.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Rechtsschutzversicherung mitversichert?

Die Rechtsschutzversicherung hält im Falle eines Rechtsstreites den Versicherten von verschiedenen Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit entstehen können. Üblicherweise sind das insbesondere:

  • Gerichtskosten, wenn erforderlich auch die der Gegenseite
  • Auslagen für Zeugen
  • Honorare für Anwälte im Umfang der gesetzlichen Gebührenordnung
  • Honorare für Gutachter und Sachverständige

Speziell bei Verfahren im Bereich des Strafrechts beinhaltet die Rechtsschutzversicherung üblicherweise auch die Stellung einer Strafkaution. Die Zahlung erfolgt in diesen Fällen als Darlehen in einer Höhe von maximal 50.000 Euro. Entscheidend hierfür ist jedoch, dass das Strafrecht durch den Versicherungsvertrag abgedeckt ist. Das hängt letztlich von der individuellen Ausgestaltung des Vertrages ab.

Ein weiterer Bereich, in dem die Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen kann, ist die aktive Strafverfolgung. Damit die Versicherung diese Kosten trägt, muss der Bereich des Opfer-Rechtsschutzes im Versicherungsvertrag vereinbart sein. Ist dies gegeben, kann der Versicherte als Nebenkläger in einem Strafprozess auftreten und die Rechtsschutzversicherung übernimmt auch in diesem Fall die Kosten.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Rechtsschutzversicherung abschließe?

Wer eine Rechtsschutzversicherung abschließen möchte, sollte in jedem Fall einige Dinge berücksichtigen. Das betrifft zum einen die Wahl des passenden Angebotes. Die Angebote der verschiedenen Versicherungsanbieter können sich zum Teil erheblich unterscheiden:

  • Im Umfang der Leistungen und der abgesicherten Rechtsbereiche
  • In Bezug auf die Beiträge, die für die gewünschten Leistungen von den verschiedenen Anbietern verlangt werden

Gerade die zum Teil enormen Beitragsunterschiede auch bei gleichem Leistungsumfang sind bei Rechtsschutzversicherungen auffallend hoch. Vor dem Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sollte der Versicherungsnehmer auf jeden Fall verschiedene Tarife und Angebote genau miteinander vergleichen. Die Unterschiede können bei gleichem Leistungsumfang 100 Euro und mehr pro Jahr betragen.

Darüber hinaus sollten sich Versicherungsnehmer darüber im Klaren sein, dass Rechtsschutzversicherungen bestimmte Ausschlusskriterien haben. So schließen Rechtsschutzversicherung zum Beispiel üblicherweise die Kostenübernahme bei Rechtsstreitigkeiten aus:

  • Die bereits laufen – deren Beginn also vor Abschluss des Versicherungsvertrages liegt
  • Die innerhalb der Wartezeit nach Abschluss eines Versicherungsvertrages beginnen
  • Die im Zusammenhang mit dem Bau eines Hauses stehen
  • Rechtsstreitigkeit unter Personen, die gemeinsam über einen Versicherungsvertrag versichert sind (Familienversicherungen)

MoneyCheck | RechtsschutzversicherungDie Wartezeiten betragen bei Rechtsschutzversicherungen üblicherweise drei Monate. Für einzelne Rechtsbereiche können deutlich höhere Wartezeiten im Vertrag vereinbart sein. Kosten für Rechtsstreite im Zusammenhang mit einem Hausbau lassen sich über eine Bauherrenversicherung bei einigen Anbietern absichern. Hierbei handelt es sich jedoch um einen sehr speziellen Versicherungsschutz, der nicht standardmäßig in Rechtsschutzversicherungen enthalten ist. Neben Wartezeiten und bestimmten Leistungsausschlüssen sollten Interessenten bei der Vertragsgestaltung darauf achten, dass die für sie relevanten Rechtsbereiche durch den Vertrag abgesichert sind. Gleichzeitig sollten keine Rechtsbereiche eingeschlossen sein, die nicht benötigt werden. Das verursacht unnötige Kosten.

Ein weiterer wichtiger Punkt sind Selbstbehalte. Dabei handelt es sich um einen vertraglich festgelegten Betrag, den der Versicherte im Versicherungsfall selber tragen muss. Sie sind bei vielen Tarifen üblich. Versicherungsnehmer sollten abwägen, welches Risiko sie selber tragen können und möchten. Generell gilt, je höher der Selbstbehalt, desto niedriger sind die Versicherungsbeiträge.

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Ihre Absicherung gegen Unrecht durch Dritte. Vertreten werden Ihre Ansprüche im Zivilrecht und in ausgewählten Tarifen auch im Strafrecht.

Achtung: Die Versicherungsunternehmen bieten sehr unterschiedlich aufgebaute Tarife an. So wird auf der einen Seite eine umfassende Kostendeckung für alle versicherten Leistungen gewährt.

Auf der anderen Seite können aber auch pauschale Deckungssummen vereinbart werden, die so lange einen Prozess ermöglichen, bis sie aufgebraucht sind.

Beide Varianten können sinnvoll auf Ihre Anforderungen passen.

Achten Sie also darauf, dass mindestens 2 Instanzen versichert sind. Die Deckungssumme sollte dafür deutlich im sechsstelligen Bereich liegen.

Tipp: Die meisten Angebote beinhalten eine vorgeschaltete Erfolgsprüfung Ihrer Klage. Achten Sie beim Tarifvergleich auf diese Leistung - sie kann Ihnen eine Menge Ärger ersparen!

Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Um den Versicherungsnehmer im Falle eines Rechtsstreites optimal abzusichern, enthält die Rechtsschutzversicherung verschiedene Leistungen. Dazu zählen insbesondere:

  • Umfangreiche Übernahme von Kosten, die im Rahmen eines Rechtsstreites entstehen können
  • Erstberatung bevor es zu einem Rechtsstreit kommt
  • Abdeckung unterschiedlicher Rechtsgebiete
  • Beratung und Kostenübernahme für außergerichtliche Einigungsverfahren

Zu den Kosten, die eine Rechtsschutzversicherung übernimmt, gehören im Zusammenhang mit Rechtsstreiten üblicherweise:

  • Prozesskosten (Kosten für das Verfahren, eventuelle Auslagen und Aufwandsentschädigungen für Zeugen, Sachverständige oder auch Schöffen etc.)
  • Kosten für Gutachten, sofern diese vom Gericht angefordert werden
  • Honorare für Anwälte im Rahmen der gesetzlichen Gebührenordnung

Die Übernahme der genannten Kosten ist bei den meisten Formen der Rechtsschutzversicherung Standard. Etwas spezieller und daher nicht unbedingt in jedem Vertrag enthalten ist die Übernahme der Kosten für eine aktive Strafverfolgung sowie die Stellung einer Kaution.

Eine Erstberatung gehört zu den Standardleistungen einer Rechtsschutzversicherung. Im Rahmen einer solche Erstberatung kann der Versicherte einen bevorstehenden Rechtsstreit bei seiner Versicherung schildern und sich beraten lassen. Etwa zu den Erfolgschancen eines Verfahren oder zu möglichen Verteidigungsstrategien. Im Rahmen einer solchen Erstberatung machen die meisten Versicherungen außerdem Zusagen zu Kostenübernahmen im Rahmen eines Rechtsstreites zu dem geschilderten Fall.

Immer mehr Versicherungen übernehmen inzwischen außerdem die Kosten für eine außergerichtliche Einigung. Gerade bei kleineren Streitigkeiten kann eine Schlichtung viele Vorteile haben. Sie ist üblicherweise:

  • Unkomplizierter
  • Schneller
  • Günstiger

Für die Versicherung bedeutet das geringere Kosten, die sie übernehmen muss. Aber auch die beiden Streitparteien profitieren durch das einfachere Prozedere und eine schnelle Lösung.

Welche Leistungen eine Rechtsschutzversicherung erbringt, hängt vor allem davon ab, welche Rechtsbereiche abgesichert sind. Nur die wenigsten Rechtsschutzversicherungen decken alle Rechtsbereiche ab. Das wäre auch überhaupt nicht sinnvoll, weil kaum eine Person mit allen denkbaren Rechtsbereichen in Kontakt kommt. Die gängigsten Rechtsbereiche für den privaten Bereich sind:

beliebte Anbieter

Welche Leistungen sind bei einer Rechtsschutzversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Neben allen Leistungen, die eine Rechtsschutzversicherung erbringt, gibt es in jedem Fall auch bestimmte Leistungen, die eine Rechtsschutzversicherung definitiv nicht erbringt.

Eine Rechtsschutzversicherung erbringt in der Regel keine Leistungen:

  • Bei vorsätzlich begangenen Straftaten
  • Wenn sich im Rahmen einer Erstberatung herausstellt, dass keine realistischen Erfolgschancen für einen Rechtsstreit bestehen
  • Für Rechtsstreite in Rechtsbereichen, die durch den Versicherungsvertrag nicht abgedeckt sind
  • Bei Streitigkeiten, die bereits vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung begonnen haben
  • Bei Streitigkeiten, die innerhalb der Wartezeit nach Abschluss des Versicherungsvertrages beginnen

In vielen Fällen ist nicht von vornherein klar, ob eine Person eine Straftat vorsätzlich begangen hat. Stellt sich im Laufe des Verfahrens heraus, dass eine Tat vorsätzlich begangen wurde, fordern Rechtsschutzversicherungen die übernommenen Kosten vom Versicherten zurück.

Zu beachten ist außerdem in jedem Fall, dass die Rechtsschutzversicherung zwar die Verteidigungskosten übernimmt – auch, wenn der Versicherte im Streit unterliegt. Sie übernimmt aber in keinem Fall eine verhängte Geldstrafe oder anderweitige, vom Gericht verhängte Geldzahlungen wie Schadensersatzzahlungen.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Im Zusammenhang mit einer Rechtsschutzversicherung tritt der Schadensfall immer dann ein, wenn der Versicherte an einem Rechtsstreit beteiligt ist. Das ist vor allem in drei Fällen gegeben, der Versicherte:

  1. Sich gegen einen vorgeworfenen vermeintlichen Rechtsverstoß verteidigen muss
  2. Seine eigenen Interessen auf gerichtlichem Wege wahren oder durchsetzen möchte
  3. Aktiv an der Strafverfolgung teilnimmt, indem er als Nebenkläger in einem Strafverfahren auftritt

Kommt es zu einem Rechtsstreit oder zeichnet sich ein Rechtsstreit ab, sollten Versicherte in jedem Fall die folgenden drei Schritte unternehmen:

  1. Kontakt zur Versicherung aufnehmen
  2. Schaden melden
  3. Deckungszusage abwarten

MoneyCheck | RechtsschutzversicherungBei Rechtsstreiten spielen Fristen immer eine große Rolle. Es empfiehlt sich daher, zügig Kontakt mit der Rechtsschutzversicherung aufzunehmen. Die allermeisten Versicherer bieten hierfür eine telefonische Erstberatung an. Der Versicherte sollte seinen Fall schildern und sich beraten lassen, welche Schritte als nächstes zu unternehmen sind. In der Regel wird der Berater auch einen geeigneten (Fach-)Anwalt empfehlen, der mit dem zutreffenden Rechtsgebiet besonders vertraut ist und mit der Versicherung zusammenarbeitet.

Der Versicherte ist in keiner Weise verpflichtet, mit dem empfohlenen Anwalt zusammenzuarbeiten. Er kann sich auch von jedem anderen Anwalt vertreten lassen. In diesem Fall sollte die Abrechnung mit dem Anwalt und der Versicherung geklärt werden.

Neben der Erstberatung muss grundsätzlich der Schaden auch schriftlich bei der Versicherung gemeldet werden. Oft kann das der Anwalt übernehmen. Die Versicherung prüft daraufhin, wie die Erfolgsaussichten für den Fall stehen. Sofern der Fall nicht aussichtslos ist, erteilt die Versicherung eine Deckungszusage über die im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden Kosten.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Rechtsschutzversicherung ein?

Beim Abschluss von Versicherungsverträgen sind immer drei unterschiedliche Zeitpunkte relevant:

  1. Vertragsabschluss
  2. Vereinbarter Versicherungsbeginn
  3. Zahlung des Erstbeitrages

Der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kann, muss aber nicht mit dem Versicherungsbeginn einhergehen. Je nach Versicherer kann der Zeitpunkt als Versicherungsbeginn gewählt werden. Üblich ist auch, dass der Versicherungsbeginn auf den nächsten Ersten oder 15. des Folgemonats fällt. Der genaue Zeitpunkt für den Versicherungsbeginn ist in jedem Fall in der Versicherungspolice festgehalten.

Eine wichtige Rolle spielt bei allen Anbietern die Zahlung des Erstbeitrages. Erst wenn dieser Beitrag fristgerecht bei der Versicherung eingegangen ist, tritt die Versicherung tatsächlich in Kraft. Solange die Zahlung nicht eingegangen ist, behalten sich die meisten Versicherer das Recht vor, im Schadensfall Leistungen nicht zu erbringen. Auch den Rücktritt vom Vertrag behalten sich viele Versicherungsanbieter für den Fall vor, dass der Versicherte den Erstbeitrag gar nicht zahlt.

Ist die Versicherung in Kraft getreten, gilt bei den meisten Verträgen eine allgemeine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, dass erst nach Ablauf dieser Zeitspanne die Rechtsschutzversicherung jeden vereinbarten Schaden in vollem Umfang übernimmt. Unabhängig von der Wartezeit werden in der Regel unvorhersehbare Schadenfälle etwa bei Schadensersatz-, Strafrecht- oder Ordnungswidrigkeitsfällen übernommen. Bei einigen spezielleren Rechtsschutzversicherung können längere Wartezeiten gelten. Die geltenden Wartezeiten sind in jedem Fall in den Vertragsunterlagen genau festgehalten.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Rechtsschutzversicherung sein?

Tritt der Schadensfall ein, lässt sich im Voraus nur schwer abschätzen, wie hoch die Kosten für den Rechtsstreit werden. Zum einen bemessen sich die Kosten in der Regel am Streitwert. Je höher der ist, desto höher fallen auch die Verfahrenskosten aus. Gleichzeitig kann es durchaus geschehen, dass der Streit nicht in der ersten Instanz geklärt werden kann. Geht der Streit durch mehrere Instanzen steigen die Kosten weiter. Die Kosten eines Rechtsstreites gehen daher sehr schnell in die Tausende und Zehntausende.

Da sich die Kosten nicht sicher abschätzen lassen, gilt bei der Rechtsschutzversicherung, dass die Deckungssumme im Zweifelsfall lieber zu hoch als zu niedrig angesetzt sein sollte. Bei den meisten Rechtsschutzversicherungen verzichten die Anbieter inzwischen auf eine Begrenzung der Deckungssumme. Sie übernehmen die Kosten in unbegrenzter Höhe.

Muss der Versicherungsnehmer bei einem Tarif dennoch eine Deckungssumme wählen, gelten 250.000 Euro als eine sinnvolle Größenordnung im privaten Bereich. Diese Summe gilt als ausreichend, um die Rechtsstreite im privaten Bereich durch zwei Instanzen zu führen. Ist für den Versicherten klar, dass er in Rechtsstreite mit außergewöhnlich hohen Streitwerten verwickelt werden kann, sollte er die Deckungssumme entsprechend erhöhen oder sich lieber für einen Tarif ganz ohne Begrenzung entscheiden.

MoneyCheck | RechtsschutzversicherungBei der Einschätzung, welche Deckungssumme angemessen ist, helfen auch Versicherungsberater gerne weiter. Sie verfügen über die Sachkenntnis und Erfahrung um eine angemessene Deckungssumme festzulegen.

Eine wichtige Rolle spielen bei der Rechtsschutzversicherung immer auch Selbstbehalte des Versicherten. Also ein bestimmter Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selber tragen muss. Üblich sind bei Rechtsschutzversicherungen Selbstbeteiligungen in einem Umfang von 150 bis 250 Euro. Abweichende Vereinbarungen sind möglich.

Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto niedriger fallen die Beiträge aus. Auf diese Weise lassen sich unter Umständen die Mehrkosten für eine besonders hohe Deckungssumme kompensieren – wenn sie nicht ohnehin unbegrenzt ist. Generell stellen Selbstbeteiligungen ein gutes Mittel zur Beitragssenkung dar.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Rechtsschutzversicherung berechnet?

Die Rechtsschutzversicherung gehört zu den privaten Versicherungsangeboten. Private Versicherungen basieren auf dem Leistungsprinzip. Das bedeutet, der Versicherte zahlt für die Leistungen, die vertraglich vereinbart sind. Je mehr Leistungen er möchte, desto höher fallen grundsätzlich die Beiträge aus. Konkret richten sich die Beiträge in der Rechtsschutzversicherung vor allem danach:

  • Wie hoch die gewählte Deckungssumme ist
  • Welcher Leistungsumfang im Vertrag vereinbart ist
  • In welchem Umfang Selbstbehalte vereinbart sind

Die Deckungssumme hat einen ganz entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Beiträge für eine Rechtsschutzversicherung. Viele Anbieter verzichten inzwischen auf die Festlegung einer Deckungssumme. Das bietet den Versicherten Sicherheit, bedeutet jedoch in der Regel auch relativ hohe Beiträge für den Versicherungsschutz.

Tarife mit einer festgelegten Deckungssumme sind im Vergleich in der Regel etwas günstiger. Hier sollten Versicherte abwägen, welche Option für sie vorteilhafter ist. Welche Deckungssumme im Einzelfall gewählt werden sollte, hängt letztlich von den individuellen Gegebenheiten ab. Als Richtwert gelten 250.000 Euro als ausreichend für Deckungssummen im privaten Bereich. Jeder Versicherte sollte aber individuell prüfen, ob diese Grenze für ihn ausreichend ist.

Neben der Deckungssumme spielt in jedem Fall der Umfang der gewählten Leistungen eine ganz entscheidende Rolle bei der Berechnung der Versicherungsbeiträge für eine Rechtsschutzversicherung. Bei der Rechtsschutzversicherung bemisst sich der Leistungsumfang insbesondere daran, wie viele und welche Rechtsbereiche durch den Versicherungsvertrag abgedeckt werden.

Je mehr Bereiche der Versicherte abdecken möchte, desto höher fallen die Beiträge aus. Bei den meisten Anbietern können die Versicherten sehr frei wählen, welche Rechtsbereiche sie abdecken möchten. Daneben ist es möglich eine Rechtsschutzversicherung speziell nur für einen bestimmten Rechtsbereich abzuschließen. Das bekannteste Beispiel dafür dürfte die Verkehrsrechtsschutzversicherung sein.

Welche Bereiche durch die Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein sollten, hängt wie die Höhe der Deckungssumme von den individuellen Gegebenheiten ab. Wer als Rentner nicht mehr arbeiten muss, benötigt zum Beispiel in der Regel keinen Einschluss des Arbeitsrechts mehr.

Weiteren Einfluss auf die Höhe der Beiträge haben neben Leistungsumfang und Deckungssumme immer auch vereinbarte Selbstbehalte. Je höher der gewählte Selbstbehalt, desto günstiger wirkt sich das auf die Versicherungsbeiträge aus. Manche Anbieter senken den Selbstbehalt bei Schadensfreiheit im Laufe der Zeit ab, ohne dass sich dadurch die Beiträge erhöhen.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Rechtsschutzversicherung für mich?

MoneyCheck | RechtsschutzversicherungEin Vergleich verschiedener Angebote für eine Rechtsschutzversicherung bietet sich in jedem Fall an und sollte vor dem Abschluss eines Vertrages grundsätzlich durchgeführt werden. Das liegt daran, dass die Versicherungen auch bei gleichem Leistungsumfang zum Teil sehr unterschiedliche Beiträge verlangen. Die Anbieter sind in der Gestaltung ihrer Beiträge frei. Unterschiede von 100 Euro pro Jahr zwischen zwei Angeboten sind durchaus möglich.

Ein Vergleich lohnt sich aber auch, weil die entscheidenden Faktoren wie Höhe der Deckungssumme, Leistungsumfang oder auch Selbstbehalte von den Versicherungsanbietern durchaus unterschiedlich berücksichtigt werden.

Ein genauer Vergleich der Versicherungsangebote ermöglicht es Versicherten, Tarife zu ermitteln:

  • Die den gewünschten Leistungsumfang für die geringsten Beiträge anbieten
  • Die für einen bestimmten Beitrag die meisten und besten Leistungen anbieten

Ein Vergleich von Angeboten für eine Rechtsschutzversicherung lohnt sich nicht nur vor einem Erstabschluss. Auch wer bereits einen Vertrag abgeschlossen hat, kann von einem Vergleich durchaus profitieren. Mitunter senken Anbieter ihre Beiträge oder bringen neue günstigere Tarife auf den Markt. Es lohnt sich daher durchaus, von Zeit zu Zeit den laufenden Vertrag mit anderen Angeboten zu vergleichen. Am einfachsten geht das mit Online-Vergleichsrechnern. Diese berücksichtigen besonders viele unterschiedliche Tarife und Anbieter.

Ein Vergleich des bestehenden Vertrages lohnt sich außerdem auch immer, wenn sich die Lebenssituation verändert. Daraus kann sich ein anderer Versicherungsbedarf für die Rechtsschutzversicherung ergeben. Etwa, weil ein bestimmter Rechtsbereich aus dem Leistungsumfang ausgeschlossen werden kann oder ein neuer Bereich eingeschlossen werden soll. Ein Vergleich von Tarifen hilft auch in diesen Fällen, herauszufinden, ob der bestehende Vertrag auch mit den gewünschten Veränderungen nach wie vor den günstigsten Schutz bietet, oder ob andere Tarife eventuell geeigneter sind.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zu einer Rechtsschutzversicherung lassen sich prinzipiell nicht von der Steuer absetzen. Eine Ausnahme bilden im privaten Bereich lediglich Rechtsschutzversicherungen, die das Arbeitsrecht absichern. Beiträge für die Absicherung im Bereich Arbeitsrecht dürfen als Werbungskosten steuerlich abgesetzt werden. Das ist mitunter etwas schwierig.

Eine Rechtsschutzversicherung ausschließlich für Arbeitsrecht wird nur sehr selten angeboten. Üblich ist es, dass dieser Rechtsbereich in Kombination mit anderen Bereichen abgesichert ist. In diesem Fall darf nur der Anteil für den Rechtsschutz im Arbeitsrecht steuerlich geltend gemacht werden. Sofern aus der Beitragsrechnung der Anteil nicht hervorgeht, kann der Versicherungsanbieter genaue Auskunft dazu erteilen.

Dieser Aufwand lohnt sich jedoch nur, wenn die Werbungskosten über die Werbungskostenpauschale hinausgehen. Ist das nicht der Fall, ist es einfacher und mit weniger Aufwand verbunden, die Pauschale in Anspruch zu nehmen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Rechtsschutzversicherung achten?

MoneyCheck | RechtsschutzversicherungDie Kündigung einer Rechtsschutzversicherung ist im Vergleich zu anderen Versicherungen problemlos und ohne Risiken möglich. Im Falle einer Kündigung verliert der Versicherte nur seinen bisherigen Versicherungsschutz. Finanzielle Einbußen wie bei kapitalbildenden Versicherungen gibt es nicht.

Für eine Kündigung kommen eine ordentliche und eine außerordentliche Kündigung in Frage. Welche der beiden Formen in Betracht kommt, hängt von den äußeren Umständen ab.

Der Versicherungsnehmer kann seinen Vertrag grundsätzlich mit einer Kündigungsfrist zum Ende Vertragslaufzeit ordentlich kündigen. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt drei Monate. Die Vertragslaufzeit kann unterschiedlich sein und lässt sich den Versicherungsunterlagen entnehmen. Bei vielen Anbietern beträgt sie ein Jahr und verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Versicherungsnehmer sollten dabei berücksichtigen, dass das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen muss. Auch dies lässt sich den Vertragsunterlagen entnehmen. Wichtig ist immer, dass die Kündigung schriftlich erfolgt.

Eine außerordentliche Kündigung ist möglich, wenn bestimmte Gründe vorliegen. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist lediglich einen Monat. Eine außerordentliche Kündigung ist zum Beispiel bei Beitragserhöhungen möglich, wenn damit keine zusätzlichen Leistungen verbunden sind. Wie die ordentliche Kündigung muss auch die außerordentliche Kündigung in jedem Fall schriftlich erfolgen.

Eine außerordentliche Kündigung kann nicht nur durch den Versicherten erfolgen. Auch der Versicherungsanbieter hat in bestimmten Situationen das Recht, den Vertrag zu kündigen. Das ist insbesondere bei Vertragsverletzungen durch den Versicherungsnehmer möglich.

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Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Rechtsschutzversicherung achten?

Beim Wechsel einer Rechtsschutzversicherung sind erst einmal alle Punkt zu beachten, die für die Kündigung einer Rechtsschutzversicherung gelten. Schließlich handelt sich um nichts anderes als um die Kündigung eines bestehenden und den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages.

Neben allen Bedingungen für eine Kündigung muss der Versicherte bei einem Wechsel auch alle Punkte beachten, die für einen Neuabschluss gelten. Das gilt insbesondere für den Vergleich von neuen Angeboten. Dabei sollten nicht nur neue Angebote miteinander, sondern insbesondere auch neue Angebote mit dem bestehenden Vertrag verglichen werden.

Ein Wechsel sollte nicht alleine anhand der Beitragshöhe in Erwägung gezogen werden. Der neue Tarif sollte mindestens den gleichen Schutz und Leistungsumfang bieten wie der bisherige. Es sei denn, der Versicherungsnehmer möchte bewusst auf bestimmte Elemente verzichten.

Zu berücksichtigen ist immer auch, dass bei einem neuen Vertrag erneut Wartezeiten gelten, bis der Vertrag den gewohnten Versicherungsschutz bietet.