Strafrechtsschutzversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Strafrechtsschutzversicherung?
Mit dem Gesetz kann jeder in Konflikt kommen. Dafür ist es nicht einmal zwingend notwendig, eine Straftat vorsätzlich zu begehen. Unachtsamkeit und Fahrlässigkeit sind häufig Ursache dafür, dass Personen einer Straftat bezichtigt werden. Anders als bei Ordnungswidrigkeiten sieht das Gesetz für Straftaten oft schwere Strafen bis hin zu langer Haft vor. Um dies abzuwenden ist anwaltlicher Rat absolut notwendig. Der kostet jedoch Geld, ebenso das Strafverfahren und der Prozess. Die anfallenden Kosten können sich schnell zu hohen Beträgen summieren. Vor diesen Kosten schützt eine Strafrechtsschutzversicherung. Sie übernimmt im Schadensfall die entstehenden Kosten.
Es gibt Tarife für private Rechtsschutzversicherungen, die einen Baustein für den Bereich Strafrecht enthalten. Daneben gibt es auch separate Strafrechtsschutzversicherungen. Solche Einzeltarife sind durchaus sinnvoll. Insbesondere für Strafrecht-Bausteine gelten oft zum Teil erhebliche Leistungseinschränkungen. Die separaten Tarife bieten im Vergleich dazu einen deutlich umfassenderen Versicherungsschutz. Dennoch gelten auch hier im Vergleich mit anderen Arten der Rechtsschutzversicherung bestimmte Einschränkungen. Besonders sinnvoll und zum Teil sogar notwendig ist eine Strafrechtsschutzversicherung im gewerblichen Bereich. Oft reicht der Vorwurf einer angeblichen Straftat durch einen missgünstigen Konkurrenten, um hohe Kosten zu verursachen – selbst wenn sich der Beschuldigte keiner Straftat schuldig gemacht hat und sich die Vorwürfe als haltlos erweisen.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Strafrechtsschutzversicherung mitversichert?
Die Strafrechtsschutzversicherung ist eine spezielle Form der Rechtsschutzversicherung für den Bereich Strafrecht. Sie schützt den Versicherten im Schadensfall vor hohen Kosten. Der Schadensfall tritt bei einer Strafrechtsschutzversicherung immer dann ein, wenn der Versicherte einer Straftaft beschuldigt oder sogar angeklagt wird. Im Schadensfall übernimmt die Strafrechtsschutzversicherung anfallende Kosten wie zum Beispiel Anwalts- oder Verfahrenskosten. Außerdem trägt sie häufig noch viele weitere anfallende Kosten im Zusammenhang mit dem Strafverfahren.
Diesen Schutz bieten grundsätzlich auch einige Privat-Rechtsschutzversicherungen, wenn sie einen entsprechenden Baustein für den Bereich Strafrecht beinhalten. Allerdings ist der Schutz nicht so weitreichend wie bei einer separaten Strafrechtsschutzversicherung.
Typische Straftaten, die auch ansonsten unbescholtenen Bürgern zur Last gelegt werden können, gehen oft auf fahrlässiges Handeln zurück. Das sind zum Beispiel:
- Fahrlässiges Handeln im Straßenverkehr – Fahren unter Alkoholeinfluss
- Falsches Verhalten bei einem Verkehrsunfall – Fahrerflucht
Typische Straftaten, die Unternehmern häufig vorgeworfen werden, sind beispielsweise:
- Steuerhinterziehung
- Illegale Beschäftigung
- Umweltverstöße
Eine wichtige Frage bei Schadensfällen im Bereich Strafrecht ist immer, ob ein sogenanntes Vorsatzdelikt vorliegt. Bei Vorsatztaten handelt es sich um Taten, die eine Person nur vorsätzlich begehen kann.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Strafrechtsschutzversicherung abschließe?
Interessenten sollten einige Dinge beachten, bevor sie eine Strafrechtsschutzversicherung abschließen. Das liegt vor allem daran, dass für die Rechtsschutzabsicherung im Bereich Strafrecht einige Besonderheiten und Einschränkungen gelten, die es in anderen Bereichen der Rechtsschutzversicherung sonst nicht gibt. Darüber hinaus sollten Versicherungsnehmer alle Punkte berücksichtigen, die grundsätzlich beim Abschluss einer Rechtsschutzversicherung gelten. Folgende Punkte sind besonders wichtig:
- Wartezeiten
- Selbstbeteiligungen
- Separate Versicherung oder Einschluss als Baustein in Privat-Rechtsschutzversicherung
- Schadenssumme
Verfahren im Bereich Strafrecht sind immer besonders aufwendig und daher mit hohen Kosten verbunden. Aus diesem Grund sollte die Deckungssumme bei einer Strafrechtsschutzversicherung ausreichend hoch sein. Viele Anbieter für Strafrechtsschutzversicherungen bieten eine unbegrenzte Schadenssumme an. Für den Bereich Strafrecht ist das durchaus sinnvoll.
Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit der Deckungssumme ist daher immer auch, ob der Bereich Strafrecht über einen speziellen Baustein in einer Privat-Rechtsschutzversicherung abgesichert sein soll. Alternativ kommt eine separate Strafrechtsschutzversicherung in Betracht. Längst nicht alle Versicherungen bieten für die Rechtsschutzversicherung einen Strafrecht-Baustein an. In diesen Fällen stellt die Strafrechtsschutzversicherung die einzige sinnvolle Alternative dar.
Darüber hinaus bietet ein separater Versicherungsschutz oft umfassenderen Schutz. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit Vorsatzdelikten. Eine Strafrechtsschutzversicherung bietet hier oft zumindest einen Versicherungsschutz unter Vorbehalt. So ermöglichen sie beim Vorwurf von Vorsatzdelikten eine angemessene Verteidigung. Erweisen sich die Anschuldigung als berechtigt und stellt das Gericht Vorsatz fest, muss der Versicherte die erbrachten Leistungen an die Versicherung zurückerstatten. Eine spezielle Strafrechtsschutzversicherung ist vor allem im gewerblichen Bereich angebracht.
Je nach Anbieter und Tarif können für die Strafrechtsschutzversicherung Wartezeiten nach dem Abschluss des Versicherungsvertrages gelten. Innerhalb dieser Zeit erbringt der Versicherer die vereinbarten Leistungen noch nicht. Erst nach Ablauf derWartezeit besteht Leistungsanspruch.
Welche Leistungen sind bei einer Strafrechtsschutzversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Im Vergleich zu anderen Arten der Rechtsschutzversicherung gelten beim Leistungsumfang der Strafrechtsschutzversicherung einige Besonderheiten. Der Versicherungsschutz gilt in zwei unterschiedlichen Bereichen:
- Opferrecht
- Passiver Rechtsschutz
Das bedeutet, dass die Versicherung die vereinbarten Leistungen erbringt, wenn der Versicherte einer Straftat beschuldigt wird und sich mit juristischen Mitteln zur Wehr setzt. In diesem Fall spricht man von passivem Rechtsschutz. Darüber hinaus leistet eine Strafrechtsschutzversicherung auch, wenn der Versicherte selber Opfer einer Straftat ist und als Nebenkläger Rechtsansprüche geltend machen möchte. In diesem Fall spricht mach auch von Opferrecht.
Zu den Leistungen, die eine Strafrechtsschutzversicherung im Schadensfall erbringt, zählen insbesondere Kostenübernahme für:
- Anwaltshonorare – je nach Tarif im Rahmen der gesetzlichen Gebühren oder auch darüber hinaus
- Auslagen und Aufwandsentschädigungen für Zeugen
- Verhandlungskosten
- Gutachterkosten, falls das Gericht Gutachten verlangt
Neben diesen Kernleistungen einer Strafrechtsschutzversicherung können je nach Tarif noch weitere (Service-)Leistungen vereinbart sein. Das kann eine 24-Stunden-Beratungs-Hotline sein oder auch die Übernahme weitere Kosten wie Anfahrtskosten für einen Anwalt. Der genaue Leistungsumfang gerade im Bereich der Service-Leistungen hängt letztlich immer vom gewählten Tarif ab und kann sich daher von Versicherung zu Versicherung mitunter stark unterscheiden.
Welche Leistungen sind bei einer Strafrechtsschutzversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
Neben den vereinbarten Leistungen gibt es auch bestimmte Leistungen, die die Versicherung definitiv nicht erbringt. Dafür sind im Versicherungsvertrag oft Leistungsausschüsse aufgeführt. Gerade bei der Strafrechtsschutzversicherung gibt es hier einige Punkte zu beachten.
Grundsätzlich übernimmt die Versicherung nur Kosten, die im Zusammenhang mit der Verteidigung und der Durchsetzung eigener Rechtsansprüche des Versicherten entstehen. Sie trägt keine Kosten für Geldstrafen. Ebenfalls keine Leistungen erbringt die Versicherung innerhalb von Wartezeiten.
Die Strafrechtsschutzversicherung erbringt außerdem keine Leistungen, wenn der Schadensfall vor dem Versicherungsbeginn liegt. Eine Ausnahme gilt bei einigen Versicherern, wenn die angebliche Straftat bereits vor dem Versicherungsbeginn stattgefunden haben soll, die Anklage oder Beschuldigung jedoch erst nach Versicherungsbeginn erfolgt.
Ein Leistungsausschluss gilt bei allen Anbieter, wenn eine Tat nachweislich vorsätzlich verübt wurde. Eventuell bereits erbrachte Leistungen muss der Versicherte in diesem Fall zurückerstatten.
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Tritt der Schadensfall ein, sollten sich Versicherte umgehend mit ihrer Strafrechtsschutzversicherung in Verbindung setzen. Dafür bieten viele Versicherer eine 24-Stunden-Hotline an. Innerhalb einer ersten Beratung erfahren die Versicherten, welche juristischen Schritte sie als nächstes unternehmen können und sollten. Außerdem sollten sie mit ihrer Versicherung genau abklären, welche Leistungen gedeckt sind. Auf diese Weise verhindert der Versicherte, dass er Leistungen in Anspruch nimmt, die durch den Versicherungstarif nicht gedeckt sind und er auf Kosten sitzen bleibt.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Strafrechtsschutzversicherung ein?
Der Versicherungsschutz setzt zu einem Zeitpunkt ein, der im Vertrag vereinbart ist. Das kann, muss aber nicht, der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses sein. Üblich ist auch, einen Termin nach Vertragsabschluss zu wählen. Etwa, den folgenden Monatsersten. Im Zweifelsfall sollten Versicherte in ihren Vertragsunterlagen nachsehen. Eventuell vereinbarte Wartezeiten beginnen ebenfalls zum vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn. Sie haben keinen Einfluss auf den Vertragsbeginn, sondern lediglich auf den Leistungsanspruch des Versicherten.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Strafrechtsschutzversicherung sein?
Die Deckungssumme für eine Strafrechtsschutzversicherung sollte grundsätzlich ausreichend hoch sein. Gerade im Bereich Strafrecht können hohe Kosten entstehen. Bei einigen Anbietern liegt die Deckungssumme für einen Strafrecht-Baustein bei 300.000 Euro. Bei separaten Tarifen ist die Deckungssumme hingegen oft unbegrenzt. Das hängt auch damit zusammen, welche Leistungsausschlüsse für den Tarif gelten, bzw. welche Schadensfälle die Strafrechtsschutzversicherung einschließt. Noch stärker als bei anderen Formen der Rechtsschutzversicherung sollte die Deckungssumme für den Versicherungsschutz ausreichend hoch gewählt werden. Im Zweifelsfall lieber zu hoch als zu niedrig.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Strafrechtsschutzversicherung berechnet?
Der Beitrag zur Strafrechtsschutzversicherung berechnet sich nach verschiedenen Faktoren. Ausschlaggebend ist vor allem der vereinbarte Leistungsumfang. Er bestimmt maßgeblich die Beitragshöhe. Darüber hinaus haben einen Einfluss auf die Beitragshöhe:
- Deckungssumme
- Selbstbeteiligung
- Zusätzliche Serviceleistungen
Die Höhe der Deckungssumme wirkt sich in der Regel direkt auf die Beitragshöhe aus: Je höher die vereinbarte Deckungssumme ist, desto höher fallen die Beiträge aus. Das sollte jedoch nicht dazu verleiten, die Deckungssumme besonders niedrig anzusetzen. Im Versicherungsfall hat der Versicherte in diesem Fall das Nachsehen.
Deutlich wirkungsvoller lassen sich die Versicherungsbeiträge durch vereinbarte Selbstbeteiligungen senken. Je höher die gewählte Selbstbeteiligung ist, desto stärker reduzieren sich die Versicherungsbeiträge. Im Schadensfall muss der Versicherte dann jedoch Kosten im Umfang der Selbstbeteiligung selber tragen.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Strafrechtsschutzversicherung für mich?
Ein intensiver Vergleich der Tarife für eine Strafrechtsschutzversicherung ist vor allem sinnvoll, um den passenden Tarif zu ermitteln, der die gewünschten Leistungen beinhaltet. Das ist deshalb wichtig, weil das Angebot für Strafrechtsschutzversicherungen insgesamt recht klein ist. Hinzu kommt, dass sich die wenigen Tarife zum Teil recht stark im Leistungsumfang unterscheiden. Bei einem Vergleich geht es daher weniger darum einen besonders günstigen, sondern vielmehr einen möglichst passenden Tarif zu ermitteln.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Beiträge zur Srafrechtsschutzversicherung lassen sich nur im gewerblichen Bereich als Betriebskosten von der Steuer absetzen. Im privaten Bereich ist das nicht möglich. Handelt es sich bei dem Versicherungstarif um einen kombinierten Tarif für den gewerblichen und privaten Schutz, können nur die anteiligen Kosten für den gewerblichen Schutz abgesetzt werden. Eine Aufschlüsselung der Beiträge für die jeweiligen Bereiche sind auf der Beitragsrechnung ausgewiesen. Falls nicht, tun Versicherer dies auf Nachfrage.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Strafrechtsschutzversicherung achten?
Eine Strafrechtsschutzversicherung lässt sich einfach kündigen. Versicherungsnehmer müssen lediglich die Kündigungsfrist und die vereinbarte Vertragslaufzeit berücksichtigen. Die Kündigungsfrist für eine ordentliche Kündigung beträgt drei Monate. Die Vertragslaufzeit beträgt bei den meisten Anbietern ein Jahr und verlängert sich üblicherweise stillschweigend, solange der Versicherte nicht fristgerecht kündigt.
Neben einer ordentlichen Kündigung ist eine außerordentliche Kündigung möglich, wenn bestimmte Ereignisse eintreten:
- Beitragserhöhung
- Leistungsfall
- Wegfall des versicherten Risikos
- etc.
Bei einer außerordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist nur einen Monat. Vertragslaufzeiten muss der Versicherte in diesem Fall nicht berücksichtigen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Strafrechtsschutzversicherung achten?
Formal gesehen ist der Wechsel einer Strafrechtsschutzversicherung eine Kündigung des bestehenden Vertrages mit anschließendem Abschluss eines neuen Vertrages. Es gelten daher alle Punkte, die bei einer Kündigung wie auch bei einem Neuabschluss zu berücksichtigen sind. So können bei einem neuen Vertrag erneut Wartezeiten gelten. Dadurch kann es zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Versicherungsschutzes kommen.