Betriebskostenversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebskostenversicherung?
Ganz gleich, ob Sie nun einen Betrieb führen oder ob Sie als Freiberufler Ihr Geld verdienen. Eines haben Sie mit jedem anderen Selbstständigen gemeinsam: Die ständige Angst vor einer schweren Erkrankung oder einem Unfall, der Sie von jetzt auf gleich ausfallen lässt, sodass Sie nicht mehr weiterarbeiten können. Während die Umsätze unter Umständen sogar vollständig ausbleiben, laufen die Fixkosten dennoch unaufhaltsam weiter. Es gibt viele Menschen, die sich vor einem solchen Szenario fürchten, denn für nicht wenige von ihnen bedeutet dies der sichere finanzielle Untergang. Schließlich ist Selbstständig sein ein harter Job, der es vielen nicht ermöglicht, allzu große Ersparnisse anzulegen. Doch es gibt eine Möglichkeit, wie Sie sich vor einem solchen Ernstfall absichern können.
Mit einer Betriebskostenversicherung sind Sie garantiert vor dem Eintritt eines Arbeitsausfalls abgesichert. Vielen ist die Betriebskostenversicherung auch uter dem Begriff Firmenkostenversicherung geläufig. Mit einer Betriebskostenversicherung stehen Selbstständige und Freiberufler, deren Betrieb personengebunden ist, nicht unweigerlich vor dem Aus, wenn sie aufgrund einer Arbeitsunfähigkeit einer beruflichen Bedrohung stehen. Personengebunden bedeutet, dass Ihr Betrieb nur dann weiterfunktionieren kann, wenn Sie anwesend sind und aktiv mitwirken können. Vor allem, wenn Sie einer der folgenden Berufsgruppen angehören, sollten Sie unbedingt über den Abschluss einer Betriebskostenversicherung nacchdenken:
- Anwalt
- Apotheker
- Architekten
- Designer
- Grafiker
- Gutachter
- Heilpraktiker
- Humanmediziner
- freiberufliche Ingenieure
- Krankengymnast
- Logopäde
- Makler
- Notar
- Physiotherapeut
- Psychologe
- Psychotherapeut
- Sachverständiger
- Steuerberater
- Softwareentwickler
- Übersetzer
- Veterinärmediziner
- Wirtschaftsprüfer
- Zahnmediziner
Alles in allem können Sie also davon ausgehen, dass sich der Abschluss einer Betriebskostenversicherung für Sie immer dann lohnt, wenn Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehen, über welche Sie Ihr Haupteinkommen erzielen, selbstständig sind und Mitarbeiter beschäftigen, für die Ausübung Ihrer Tätigkeit technische Geräte sowie passende Räumlichkeiten erforderlich sind und Sie eine sogenannte „personengebundene“ Tätigkeit ausüben.
Der Abschluss einer Betriebskostenversicherung hat aber auch noch einen weiteren Vorteil: Manche Versicherer bieten an, auch im Falle einer Schließung des Betriebes, sich an den Kosten zu beteiligen. Dies wird unter Umständen von dem ein oder anderen Unternehmer oder Selbstständigen unterschätzt. Denn auch bei Betriebsbeendigung kommen noch einmal Kosten auf das Unternehmen zu – und die können unter Umständen ganz schön hoch sein. Eine gute Betriebskostenversicherung beteiligt sich an diesen Kosten bis zu einer Höhe von 15%. Diese Tatsache kann als Ausschlusskriterium auf der Suche nach einer wirklich guten Betriebskostenversicherung dienen. Denn gerade dieser Punkt sollte unter keine Umständen unter den Tisch fallen.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebskostenversicherung mitversichert?
Kommt es tatsächlich einmal zu einem Vorfall, dann kommt die Betriebskostenversicherung für sämtliche Schäden auf, die für Sie weitreichende finanzielle und vor allem wirtschaftliche Folgen haben. Die Betriebskostenversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten, wenn Sie als Versicherungsnehmer Ihre Patienten oder Klienten nicht mehr beraten oder Ihre Mandanten nicht mehr vertreten können. Aber auch andere laufenden Kosten, die Sie als Selbstständiger oder freiberufliche Tätiger monatlich decken müssen, können von einer Betriebskostenversicherung abgefangen werden. Dazu zählen beispielsweise auch die Ausgaben für die Miete der (Büro-)Räume oder Fahrzeuge, die Betriebskosten für diese Räume (Stromkosten, Wasserkosten, Kosten für die Müllabfuhr u.ä.).
Ebenso zahlt die Betriebskostenversicherung die Löhne oder Gehälter, die sich für externe Kräfte aufwenden müssen.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebskostenversicherung abschließe?
Bevor Sie sich dazu entschließen, eine Betriebskostenversicherung abschließen zu wollen, sollten Sie zunächst prüfen, ob sich eine solche Versicherung tatsächlich für Sie lohnt. Nicht jede Versicherung ist automatisch für jeden eine gute Wahl und daher auch nicht immer erforderlich.
Bei einer Betriebskostenversicherung gibt es insgesamt drei verschiedene Kosten, zwischen denen unterschieden wird:
- Vollkosten
- Teilkosten
- Vertretungskosten
Während die Vollkostenversicherung, die sogenannte „große Lösung“, sämtliche laufenden Fixkosten eines versicherten Betriebes übernimmt, kommt die Teilkostenversicherung, die „kleine Lösung“, lediglich für solche Kosten auf, die zuvor individuell und je nach Bedarf versichert wurden. Dabei kann es sich zum Beispiel um laufende Personalkosten handeln, aber auch um die Kosten für das Büro, die Praxis oder die Kanzlei. Auch Finanzierungskosten fallen darunter. Die sogenannte Vertreterkostenversicherung hingegen kommt für die Kosten auf, die Ihnen durch die Beschäftigung einer qualifizierten Vertretung entstehen. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte „Speziallösung“.
Es gibt aber nicht nur die Kostenversicherung, sondern in auch eine weitere Variante: Die Ertragsausfallversicherung. Diese Variante der Betriebskostenversicherung kommt für sämtliche laufenden Kosten auf sowie für den Nettogewinn, der dem versicherten Unternehmen während der gesamten Zeit des Betriebsausfalls normalerweise hätte erwirtschaftet werden können.
Sie sollten also in jedem Fall erst genau prüfen, welche Variante der Betriebskostenversicherung genau Sie benötigen und Ihren tatsächlichen Bedarf ermitteln, um so genau den Tarif zu finden, der für Sie geeignet ist.
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass sich Betriebsversicherungen dann lohnen, wenn der Betrieb stark von der Person abhängt, die die Versicherung abschließt.
Ebenso sollte beachtet werden, für welche Schäden die Versicherung nicht aufkommen kann. Manchmal kommt es nämlich zu Missverständnissen, wenn Versicherte denken, dass auch ihre Lohn oder Gehalt von einer Betriebskostenversicherung getragen werden sollte.
Das Leistungsspektrum kann jedoch von Versicherung zu Versicherung etwas variieren. Daher ist es sehr hilfreich, wenn man sich bereits vor Abschluss einer Betriebskostenversicherung bestmöglich informiert und die verschiedenen Angebote sorgfältig gegeneinander abwägt. Am besten kann das über einen unabhängigen Vergleich geschehen, wie Sie ihn auf unserer Seite finden können.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Die Betriebskostenversicherung ist vor allem für Selbstständige und Freiberufler von Bedeutung. Die "kleine Betriebsunterbrechungsversicherung" erstattet laufende Kosten.
Sie zahlt zum Beispiel:
- Miete für Büro- und Geschäftsräume
- Gehälter von Angestellten
- Betriebskosten für Strom, Wasser und Heizung
- Reinigungs- und sonstige dauerhafte Kosten, die auch vor dem Ausfall schon regelmäßig angefallen sind
- laufende finanzielle Verpflichtungen
- u.a.m.
Sie leistet dann, wenn Sie persönlich nicht arbeiten können, der Geschäftsbetrieb aber von Ihrer Anwesenheit zentral abhängt.
Sind Sie Anwalt oder Arzt - oder selbstständig mit Angestellten? Dann trifft das ggf. auf Sie zu und Sie sollten diese Absicherung zumindest prüfen. Denn vor allem nach einem Unfall zahlt sich die Absicherung von laufenden Kosten aus.
Was müssen Sie beachten?
- Karenzzeit
Die Versicherung zahlt die Leistungen in der Regel erst nach Ablauf einer Karenzzeit. Die bis dahin anfallenden Kosten müssen Sie selbst decken. Das sollten Sie bei der Kalkulation beachten.
- Begrenzte Dauer
Die meisten Betriebskostenversicherungen zahlen für die Dauer eines festgelegten Zeitraums. In den meisten Fällen ein Jahr lang - aber auch länger. Das hat natürlich Einfluss auf die Beitragshöhe.
- Übergangshilfen bei Geschäftsaufgabe
Wenn Sie so schwer verunfallen, dass Sie nicht weiterarbeiten können und Ihre Tätigkeit aufgeben müssen, können Sie dafür Übergangshilfen versichern. Sie sind Teil der Betriebskostenversicherung und umfassen bspw. notarielle Unterstützung, Kosten für die Übergangszeit oder den Ausgleich laufender Kosten bis zur Wirksamkeit der Betriebsaufgabe
Aber Achtung: Die Betriebskostenversicherung greift nur für personenbezogene Gründe, die zu einer Arbeitsunterbrechung führen. Wird die Praxis oder das Büro zeitweise betriebsunfähig - zum Beispiel nach einem Wasserschaden - tritt sie nicht ein.
Wenn Ihr Geschäft also auch von solcher Infrastruktur abhängt, sollten Sie diese Risiken extra absichern. Hier können Sie in diesem Fall von Kombi-Tarifen profitieren, die eine Betriebsunterbrechung wegen Krankheit oder Unfall gleich mit einschließen. Wenn Sie die Police gut zusammenstellen, haben Sie die Risiken in einer einzigen Versicherung abgedeckt und sparen sich eine separate Betriebskostenversicherung.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebskostenversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?
Sobald der Ernstfall eintritt und Sie arbeitsunfähig werden, übernimmt die Betriebskostenversicherung automatisch die laufenden Betriebskosten, die Sie aufgrund Ihres Ausfalls nicht mehr zu erwirtschaften in der Lage sind. Dies können anfallende Raummieten für gewerblich genutzte Räume wie ein Büro oder eine Praxis sein, aber auch die Nebenkosten, welche im Rahmen dieser Räumlichkeit anfallen. Darunter fallen zum Beispiel Grundgebühren für Strom-, Wasser- und Gasanschluss, Zinsen und Mieten oder Leasingkosten für angemietete oder geleaste Geräte und Maschinen. Darüber hinaus steht die Betriebskostenversicherung auch für die anfallenden Löhne und Gehälter und für die Sozialleistungen der Mitarbeiter des versicherten Betriebes ein. Sogar Löhne, Gehälter und Sozialleistungen für externe Arbeitskräfte, die erforderlich sind um den Betrieb am Laufen zu halten, werden durch die Betriebskostenversicherung übernommen.
Diese Kosten übernimmt die Betriebskostenversicherung in der Regel nur nach einer bestimmten Karrenzzeit und ohnehin auch nur über einen bestimmten Zeitraum hinweg, meist nur während eines Zeitraums von zwölf Monaten. Sollte es aus medizinischer Sicht erforderlich sein, kann die Dauer der Übernahme der anfallenden Kosten des Betriebes durch die Betriebskostenversicherung auch auf zwei Jahre oder bei entsprechender Vereinbarung sogar länger erfolgen. Wichtig ist es in diesem Fall, dass die medizinische Notwendigkeit zweifelsfrei bestätigt werden kann. Sollte es sich abzeichnen, dass die Zahlungen der Versicherung länger als die herkömmlichen zwölf Monate benötigt werden, sollten Sie sich informieren, ob Ihr Versicherungsträger einen bestimmten Art bevorzugt, der die medizinische Notwendigkeit bescheinigt. Unser Tipp: Kümmern Sie sich – soweit absehbar – am besten schon rechtzeitig um diese Bescheinigung und die damit einhergehende Weiterfinanzierung durch die Versicherung. Es kann nämlich sehr ärgerlich sein, wenn zu den medizinischen Problemen auch noch die Sorgen um den Betrieb hinzukommen. Das kann verhindert werden, indem man so früh wir möglich den Kontakt zu seinem Versicherungsträger sucht und offene Fragen klärt.
Die Betriebskostenversicherung übernimmt die laufenden Betriebskosten aber nicht nur in dem Fall, dass Sie arbeitsunfähig werden, sondern auch dann, wenn Sie sich aufgrund der eingetretenen Arbeitsunfähigkeit dazu entschließen sollten, Ihre Tätigkeit aufzugeben und den Betrieb zu schließen. In den meisten Fällen werden die Kosten hierfür über einen Zeitraum von zwei Monaten übernommen. Das Gleiche gilt auch in Ihrem Todesfall. Sollte tatsächlich der weitere Betrieb des Unternehmens aufgegeben und das Unternehmen geschlossen werden, trägt die Betriebskostenversicherung anteilig die Kosten für die Auflösung des Unternehmens, was sich insbesondere auf die anfallenden Kosten für Notar, Gutachter und Makler bezieht. Diese Kosten werden in der Regel bis zu einer Höhe von 15 Prozent der bei Vertragsbeginn vereinbarten Deckungssumme getragen.
Welche Leistungen sind bei einer Betriebskostenversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?
So wie bei den meisten Versicherungen ist es auch bei der Betriebskostenversicherung der Fall, dass nicht alle Leistungen automatisch mit inbegriffen sind. So werden durch den Abschluss einer Betriebskostenversicherung zwar im Falle von bestehenden Mitarbeitern im Unternehmen deren Löhne und Gehälter sowie ihre Sozialleistungen durch die Betriebskostenversicherung übernommen. Nicht übernommen werden jedoch die Nettoeinkünfte des Versicherten selbst, also sein eigener Lohn. In diesem Fall kommt nicht die Betriebskostenversicherung auf, sondern dafür ist der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung anzuraten, welche die finanzielle Belastung aufgrund Krankheit oder Unfall übernimmt. Eine Betriebskostenversicherung kann eben nur für diejenigen Kosten aufkommen, die zu den Betriebskosten zählen. Eigenes Gehalt des Unternehmers zählt nicht dazu und ist damit auch nicht über die Versicherung abgedeckt.
Sollten der Versicherungsnehmer nicht nur arbeitsunfähig werden, sondern in der Folge auch berufsunfähig und ist es dadurch erforderlich, das Unternehmen zu schließen und seinen Betrieb vollständig einzustellen, so übernimmt die Betriebskostenversicherung lediglich die Kosten, welche für die Schließung des Unternehmens anfallen. Eine Berufsunfähigkeitsrente übernimmt die Betriebskostenversicherung jedoch nicht, auch wenn die Berufsunfähgkeit eine Folge der Arbeitsunfähigkeit sein sollte. Dafür muss der Versicherte eine gesonderte Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
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Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?
Sobald ein Schadensfall eintritt und Sie arbeitsunfähig erkranken oder einen Unfall erleiden und aufgrund dessen Ihrer gewohnten selbstständigen oder freiberuflichen Tätigkeit nicht nachgehen können und in der Folge der Betrieb in Ihrem Unternehmen nicht weitergeführt werden kann, wodurch dem Unternehmen ein finanzieller Schaden entsteht, müssen Sie sich umgehend an Ihren Versicherer wenden, und diesen darüber in Kenntnis setzen. Schildern Sie diesem so detailliert wie möglich den Hergang, der zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat und reichen Sie alle wichtigen Unterlagen zu den Umsätzen ein, die Ihnen aufgrund des eingetretenen Schadensfalls entgehen werden. Sollten Ihnen Schriftstücke Dritter zugehen, welche mittelbar oder auch unmittelbar mit dem Schadensfall in Verbindung stehen, dann reichen Sie diese bitte ebenfalls direkt an die Versicherung weiter. Alles Weitere klären Sie unbedingt mit der Versicherungsgesellschaft ab.
Unser Tipp: Klären Sie alle Dinge unbedingt schriftlich mit der Versicherung und machen Sie Kopien der Briefe, die Sie schicken oder speichern Sie ihre Emails in einem getrennten Ordner. Sollte es so später zu Ungereimtheiten kommen, können Sie ganz schnell und einfach auf Ihre Unterlagen zurückgreifen und können im besten Fall die Angelegenheit auf diese Weise schnell aus der Welt schaffen. Dieses Vorgehen kann Ihnen eine Menge Zeit und Ärger ersparen, den man ja nun wirklich nicht haben möchte, wenn man ohnehin gerade mit anderen Problemen beschäftigt ist.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebskostenversicherung ein?
Je nach Versicherungsträger setzt der Versicherungsschutz nach der Beendigung einer bestimmten Karenzzeit ein. Das bedeutet, dass eine gewisse Zeitspanne eingehalten werden muss bevor der Versicherte von dem Schutz der Betriebskostenversicherung profitieren kann. Grundsätzlich gilt jedoch, dass dies bei dem konkreten Versicherer noch einmal genau erfragt werden sollte, bevor der Vertrag abgeschlossen wird. Unter Umständen lässt sich das Datum des Beginns des Versicherungsschutzes nämlich auch individuell aushandeln.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebskostenversicherung sein?
Um beim Abschluss der Betriebskostenversicherung die richtige Höhe der Deckungssumme zu vereinbaren und am Ende nicht unter- oder überversichert zu sein, sollten Sie erst einmal ermitteln, welche laufenden Fixosten durch Ihre selbstständige oder freiberufliche Tätigkeit anfallen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Miete und Nebenkosten für angemietete Büro- oder Praxisräume oder um laufende Kosten für Leasingverträge von Maschinen und Geräten. Darüber hinaus müssen beispielsweise auch Löhne und Gehälter sowie Sozialleistungen von angestellten Mitarbeitern berücksichtigt werden. Bei der Ermittlung der passenden Höhe der Deckungssumme kann Ihnen jeder Versicherungsmakler behilflich sein.
9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebskostenversicherung berechnet?
Bei der Berechnung der Höhe der Versicherungsbeiträge zur Betriebskostenversicherung kommen verschiedene Faktoren zusammen, die berücksichtigt werden. Dies sind zum Beispiel
- das Alter des Versicherungsnehmers
- die Berufsgruppe, in welcher der Versicherungsnehmer tätig ist
- der allgemeine Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers
- die Höhe der vereinbarten Deckungssumme
- die vereinbarte Dauer der Karenzzeit
Daneben werden aber auch die laufenden Betriebskosten berücksichtigt, welche das Unternehmen des Versicherungsnehmers durchschnittlich erwirtschaftet. Um die genauen Kosten berechnen zu können, müssen alle diese Angaben vorhanden sein.
Tipp: Auch die Laufzeit der Versicherung kann sich positiv auf die Beitragshöhe auswirken. Haben Sie sich also für einen Versicherer entschieden, kann es sinnvoll sein, die Betriebskostenversicherung gleich für einen längeren Zeitraum bei diesem abzuschließen. Sehr wahrscheinlich lassen sich damit die von Ihnen zu zahlenden Beiträge etwas senken.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebskostenversicherung für mich?
Wenn Sie nach Möglichkeit die beste Betriebskostenversicherung finden möchten, für die Sie möglichst wenig zahlen müssen, von der Sie aber die bestmögliche Leistung erwarten können, dann werden Sie auf professionelle Unterstützung nicht verzichten können. Über einen Vergleich wird es Ihnen um ein Vielfaches leichter fallen, das unglaublich große Angebot an verschiedenen Betriebskostenversicherungen direkt miteinander vergleichen zu können. Ohne einen entsprechenden Anbieter würden Sie sehr schnell den Überblick verlieren und niemals einen geeigneten Versicherer geschweige denn einen geeigneten Tarif finden. Geben Sie bei Ihrem Vergleich ganz einfach alle relevanten Informationen an, schon werden Ihnen sämtliche Tarife für eine Betriebskostenversicherung angezeigt, die auf Ihren individuellen Bedarf zurechtgeschnitten sind. Mit lediglich noch wenigen Klicks können Sie die nun herausgefilterten Tarife ganz leicht nach der Höhe der Versicherungsbeiträge auflisten lassen. Vergessen Sie aber unter keinen Umständen, nicht nur die Höhe der Prämie zu berücksichtigen, sondern auch die Versicherungssumme, denn im Falle einer Unterversicherung geht Ihnen am Ende doch noch viel Geld verloren, im Falle einer Überversicherung hingegen zahlen Sie einen höheren Versicherungsbeitrag als erforderlich.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Ob die Versicherungsbeträge für eine Betriebskostenversicherung von der Steuer abgesetzt werden können, ist nicht pauschal zu beantworten. Lassen Sie sich die Kosten für die Versicherungsbeträge von Ihrem Versicherer unbedingt im Detail aufschlüsseln, denn nicht alles, für das Sie Beiträge zahlen, kann auch steuerlich geltend gemacht werden. Doch immerhin einen gewissen Teil der Gebühren können sie durchaus als Betriebsausgaben geltend machen.
Lange Zeit gab es heftige Auseinandersetzungen darüber, ob die Versicherungsbeiträge zur Betriebskostenversicherung steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg fällte daraufhin im Jahre 2008 ein Urteil, das seither als wegweisend gilt:
Soll die Betriebskostenversicherung dazu dienen, sich gegen Krankheiten zu versichern, die aufgrund der gewöhnlichen Berufsausübend entstehen (Berufskrankheiten), so können die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben angesehen und steuerlich abgesetzt werden.
Soll jedoch der Gesundheitszustand im Allgemeinen versichert werden, also möchte der Versicherungsnehmer für den Fall einer herkömmlichen Erkrankung, die nicht auf die Berufsausübung zurückzuführen ist, abgesichert sein und Entschädigungszahlungen erhalten, so fallen die Beiträge nicht unter die Betriebsausgaben. Da es sich in diesem Fall nicht um Ausgaben handelt, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Unternehmung stehen. Sondern der Unternehmer (Versicherungsnehmer) möchte seine private Gesundheit versichern. Für diesen Fall werden aber auch andere Versicherungen angeboten.
Normalerweise ist es so, dass die Betriebskostenversicherung für eine krankheitsbedingte Betriebsunterbrechung aufkommt und sämtliche laufenden Betriebskosten übernimmt. In diesem Fall handelt es sich allerdings keineswegs um eine Betriebsausgabe. Sobald jedoch auch das Risiko einer Betriebsschließung aufgrund einer behördlichen Anweisung abgedeckt wird, wie zum Beispiel aufgrund einer Quarantäne, können die Beiträge hierfür entsprechend aus Betriebsausgabe geltend gemacht und folglich von der Steuer abgesetzt werden. Allerdings können die Beiträge zur Betriebskostenversicherung nicht in voller Höhe geltend gemacht werden, sondern lediglich anteilig auf den Teil, der für die Abdeckung der Betriebsschließung aufgewendet wird.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten: Sobald Sie die Betriebskostenversicherung abschließen, um gegen Berufskrankheiten abgesichert zu sein, handelt es sich bei den Beiträgen zur Betriebskostenversicherung vollständig um eine Betriebsausgabe, weshalb diese in voller Höhe von der Steuer abgesetzt werden können. Sobald Sie die Betriebskostenversicherung aber abschließen, um allgemein gegen Krankheit abgesichert zu sein, also auch gegen Krankheiten die nicht berufsbedingt sind wie etwa Grippe oder ein privater Unfall, befindet sich das Risiko vielmehr im privaten denn im beruflichen Bereich. In diesem Fall ist eine steuerliche Geltendmachung der Versicherungsbeiträge nicht möglich.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebskostenversicherung achten?
Sind Sie gewillt, eine laufende Betriebskostenversicherung zu kündigen, nehmen Sie sich vorerst die Vertragsunterlagen zur Hand und beachten die darin getroffenen Vereinbarungen zur Laufzeit des Versicherungsvertrages sowie zur Kündigungsfrist. In der Regel wird eine Betriebskostenversicherung über eine Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen und zum Ende der Vertragslaufzeit automatisch um weitere zwölf Monate verlängert, solange der Vertrag nicht von einem der beiden Vertragspartner gekündigt wird. Als Kündigungsfrist wird meist ein Zeitraum von drei Monaten vereinbart. Dies bedeutet, dass Ihr Kündigungsschreiben bis spätestens drei Monate vor Vertagsende beim Versicherer eingegangen sein muss.
Die Kündigung ist stets in schriftlicher Form vorzunehmen. Da in der Regel stets auch die Unterschrift des Versicherungsnehmers erforderlich ist, empfiehlt es sich, die Kündigung per Briefpost an den Versicherer zu schicken. In diesem Fall können Sie aber nie sicher sein, an welchem Tag das Schreiben tatsächlich beim Empfänger eingegangen ist, was vor allem dann ein Problem sein kann, wenn Sie die Kündigung möglicherweise sehr kurzfristig absenden. Schicken Sie Ihre Kündigung deshalb am besten stets per Einschreiben ab, besser noch als Einschreiben mit Rückschein. In diesem Fall erhalten Sie sogar einen schriftlichen Nachweis darüber, an welchem Tag das Kündigungsschreiben zugestellt worden ist.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebskostenversicherung achten?
Gründe für einen Wechsel der Betriebskostenversicherung vom bestehenden zu einem neuen Versicherer gibt es viele. Häufig geht es dabei aber um das liebe Geld, denn gelegentlich stellt sich heraus, dass es inzwischen einen anderen Versicherer gibt, der die gleichen Leistungen anbietet wie der Versicherer der bestehenden Betriebskostenversicherung, jedoch zu einem günstigeren Preis. Zwar wird irrtümlich immer wieder behauptet, dass bestehende Versicherungen nur zum Ende eines laufenden Jahres gewechselt werden können. Faktisch ist es aber so, dass Sie bestehende Versicherungen immer genau dann wechseln können, wenn die aktuelle Laufzeit endet. Haben Sie den bestehenden Versicherungstarif beispielsweise im Ende März abgeschlossen, dann können Sie diesen auch zum Ende März kündigen und anschließend zu einem anderen Anbieter wechseln. Wichtig ist nur, dass die Kündigung des bestehenden Tarifs fristgerecht erfolgt.