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Betriebsschließungsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung?

MoneyCheck | BeriebsschließungsversicherungIn vielen Unternehmen sind Hygiene und Sauberkeit unerlässlich für einen sorgenfreien Betrieb. Dies gilt insbesondere in Unternehmen der Lebensmittelbranche, unter anderem aber auch zum Beispiel für

  • Krankenhäuser
  • Einzel- und Großhändler, in deren Sortiment sich Lebensmittel befinden
  • Gastronomie
  • Medizinische Labore
  • Arztpraxen

Allerdings kann das Einschleppen von Krankheitserregern nicht immer zu 100 Prozent verhindert werden, selbst wenn die Sicherheitsvorkehrungen noch so hoch sein mögen. Krankheitserreger können am Ende immer und überall lauern und zum Beispiel mit neu angelieferten Waren in das Unternehmen eingeschleppt werden. Auch wenn sie mikroskopisch klein sind, können sie doch verheerende Schäden anrichten. Vor Krankheiten ist realistisch betrachtet niemand gewappnet – jeder kann sich leicht mit einer Krankheit infizieren. Doch neben einer einfachen Erkältung wie etwa Husten und Schnupfen gibt es auch noch zahlreiche schwerwiegende Infektionen, die hochansteckend sind und deshalb unmittelbar nach Bekanntwerden entsprechend behördlich gemeldet werden müssen. Es gibt einige Vorkommnisse, die sofort zu melden sind, da nur durch sofortiges Eingreifen und Handeln vermieden werden kann, dass es zu einer Seuchenepidemie kommt. Dies ist beispielsweise bei Folgendem der Fall:

  • Botulismus (Fleischvergiftung)
  • Cholera
  • Diphterie
  • Grippe
  • Hepatitis
  • Masern
  • Meningitis
  • Milzbrand
  • Pest
  • Salmonellen
  • Tollwut
  • Tuberkulose
  • Typhus

Hierbei handelt es sich allerdings nur um einen Auszug an meldepflichtigen Krankheiten. Ist ein Unternehmen von einer solchen Krankheit betroffen, dann ist dies nicht nur für die betroffenen Menschen mit schwerwiegenden Folgen verbunden, sondern auch für das Unternehmen selbst, denn in der Regel muss das Unternehmen sofort geschlossen und der Betrieb sofort eingestellt werden. Im schlimmsten Fall reicht es aus, wenn nur ein einziger Mitarbeiter des Unternehmens von einer schlimmen Krankheit betroffen ist, dass aufgrunddessen der gesamte Betrieb geschlossen werden muss. Eine Aufnahme der gewohnten Tätigkeit ist dann auf unbestimmte Zeit nicht mehr möglich. Für das Unternehmen bedeutet dies auch schwerwiegende finanzielle Folgen, da die Produktion und der Handel dadurch vollkommen zum Erliegen kommen. Im Ernstfall kann dies für einen Betrieb das Ende bedeuten. Um ein solches finanzielles Risiko jedoch abzuwenden, ist es empfehlenswert, eine Betriebsschließungsversicherung abzuschließen. Die Betriebsschließungsversicherung kommt im Ernstfall für die dem Unternehmen entstehenden finanziellen Schäden auf, sodass der Betrieb auch bei vollständigem Stillstand nicht in seiner Existenz bedroht ist.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Betriebsschließungsversicherung mitversichert?

Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt sämtliche Schäden, die in der Folge einer durch eine Seuchengefahr erforderlichen behördlichen Schließung des Unternehmens entstehen. Dies sind zum Beispiel:

  • Schäden, welche durch Krankheiten und Krankheitserreger entstehen, die unter die §§ 6 und 7 Infektionsschutzgesetz sowie unter das ehemalige Bundesseuchengesetz fallen. Bezogen auf der Unternehmen ist hier an die Kosten für die Miete zu denken aber auch Steuern, die in dem fraglichen Zeitraum abgeführt werden müssen, sowie ggf. Tilgungen, die auch in dem Zeitraum zu leisten sind. Außerdem tritt eine Betriebsschließungsversicherung auch für den entgangenen Gewinn ein, der in dem fraglichen Zeitraum aller Voraussicht nach erzielt worden wäre. Hier wird ein Durchschnitt zugrunde gelegt, auf dessen Grundlage die Zahlungen der Betriebsschließungsversicherung ermittelt werden. Außerdem zu diesen Schäden wird gerechnet, falls Waren oder auch Vorräte auf behördliche Anordnung hin vernichtet werden müssen. In diesem Fall erstattet die Betriebsschließungsversicherung die Kosten. Das gleich gilt für den Fall, dass die Behörde zu dem Schluss kommt, dass der Betrieb bzw. die Räume fachgerecht desinfiziert werden müssen. Auch in diesem Fall greift die Betriebsschließungsversicherung und deckt die entstehenden Kosten.
  • Interessant wird es überdies in dem Fall, dass ermittelt werden muss, woher die Seuche oder Infektion kam. Denn gerade dies kann häufig mit einem erheblichen Aufwand verbunden sein. Auch hier sind Sie gut beraten, wenn Sie eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Denn diese wird Ihnen die Kosten erstatten, die Sie für Ermittlungen oder Beobachtungen auslegen mussten – selbstverständlich nur bei geeigneten Nachweisen (Rechnungen)
  • Arbeitsunfähigkeit von beschäftigten Mitarbeitern mit einem ärztlichen Attest. In diesem Fall erstattet die Versicherung die Kosten, die entstehen, da die Arbeitnehmer nicht mehr arbeiten dürfen. Dies beinhaltet zum Einen die Kosten für die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers, aber auch die Lohnkosten für einen Ersatzmitarbeiter – dies selbstverständlich nur, solange der Betrieb auch ohne die ausgefallenen Mitarbeiter weiter arbeitet.
  • Kosten für eine erforderliche Desinfektion der Geschäftsräume bis zur sechsfachen Höhe der vereinbarten Tagesentschädigungssumme
  • Werbekosten bis zur Höhe der nachweisbaren Aufwendungen. Meist können diese Kosten von der Betriebsschließungsversicherung getragen werden, wenn der Betrieb länger als sieben Tage schließen musste. In diesem Fall geht man nämlich davon aus, dass es sinnvoll sein kann, geeignete Werbemaßnahmen zu ergreifen, um ein gutes Ansehen in der Öffentlichkeit wieder herzustellen.
  • Zahlung von Entschädigungen bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Tagesentschädigung während eines Zeitraums von bis zu 60 Tagen
  • Schäden an sämtlichen Waren und Vorräten des Unternehmens

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsschließungsversicherung abschließe?

Bevor Sie sich für den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung entscheiden, sollten Sie zunächst Ihren tatsächlichen Bedarf ermitteln. Anschließend gilt es, ein Antragsformular auszufüllen. Dabei sollte Sie unbedingt sämtliche Fragen vollständig und wahrheitsgemäß beantworten, da eine Nichtbeachtung dazu führen kann, dass der Versicherungsschutz entweder nur teilweise oder sogar vollständig verloren geht. Im schlimmsten Fall wird der Vertrag der Betriebsschließungsversicherung sogar noch vor dem Auslaufen der Mindestvertragslaufzeit aufgehoben.

Bei der Betriebsschließungsversicherung handelt es sich um einen Sonderbereich der Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie kommt für Schäden an oder innerhalb der versicherten Betriebsstätte auf, welche aufgrund von Krankheitserregern, die dem IfSG unterliegen oder durch mit solchen Krankheiten infizierte Mitarbeiter des Unternehmens entstehen. Die Dauer der Haftzeit, in welcher die Betriebsschließungsversicherung für entstandene Schäden aufkommt, liegt in der Rege bei bis zu 30 Tagen.

Erweiterungen zur Betriebsschließungsversicherung die sich lohnen

Um für den Ernstfall auch wirklich rundum abgesichert zu sein, sollten Sie Ihren Versicherungsschutz sorgfältig auswählen. Vertrauen Sie nicht nur auf den Basisschutz, sondern denken Sie schon von Anfang an daran, den Versicherungsschutz durch die Betriebsschließungsversicherung sinnvoll zu erweitern. Innerhalb der Betriebsschließungsversicherung haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Bausteine hinzuzufügen. Dies ist vor allem deshalb wichtig, weil jedes Unternehmen anders funktioniert und deshalb auch grundverschiedene Anforderungen an eine Betriebsschließungsversicherung stellt. Deshalb ist es auch besonders wichtig, noch vor dem Abschluss der Betriebsschließungsversicherung die Grundvoraussetzungen detailliert abzustecken. Dies betrifft insbesondere

  • eine genaue Beschreibung des Betriebes
  • die genauen Betriebsabläufe
  • die Eigenschaften des Betriebes
  • die aktuellen Rechtsverhältnisse

Des Weiteren sollten Sie vor dem Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung nicht nur nach dem Preis schauen, denn billig ist nicht immer auch günstig für Ihr Unternehmen. Genauso gilt auch, dass eine möglichst hohe Prämie nicht automatisch den besten Schutz verspricht. Deshalb ist es besonders wichtig, dass Sie sich immer auch das sogenannte „Kleingedruckte“ ganz genau durchlesen, denn hier finden sich oft juristische Ausführungen, welche in Ihrem speziellen Fall möglicherweise sogar einen unzureichenden Versicherungsschutz erkennen lassen. In einem solchen Fall ist für den Versicherungsnehmer nicht selten erst im Schadensfall erkennbar, dass er sich für das falsche Produkt entschieden und keinen ausreichenden Versicherungsschutz hat.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Wenn Behörden Ihre Praxis oder Ihr Geschäft schließen, haben Sie ein Problem. Und nicht nur mit dem Ausfall der Geschäfte oder dem organisatorischen Chaos.

 

In vielen Fällen ist vor allem die langwierige behördliche Aufarbeitung während der Sperrung ein Problem. Auch fast immer routinemäßig eingeleitet Ermittlungen zur Suche nach der Quelle machen die Sache nicht angenehmer. Das kostet Zeit - und verursacht nicht unerhebliche Kosten.

 

Die Versicherungswirtschaft bietet eine Absicherung gegen dieses Risiko an. Die Betriebsschließungsversicherung übernimmt beispielsweise die Weiterzahlung von Miete, Gehälter von Angestellten und sogar entgangenen Gewinn. Ohne Zweifel kann das existenzsichernd sein!

 

Wichtig: Prüfen Sie vor Abschluss aber Ihr tatsächliches Risiko. Je stärker der Umsatz Ihres Unternehmens vom Umgang mit gesetzlich regulierten Tätigkeitsfeldern abhängt, desto wichtiger kann diese spezielle Absicherung sein.

 

Das trifft unter anderem zu auf:

 

  • Arztpraxen, die wegen des Auftauchens bestimmter Krankheitserreger formal geschlossen werden müssen
  • Lebensmittelhändler, insbesondere mit dem Fokus auf Frischware
  • Gaststätten mit Küchen- und Restaurantbetrieb
  • Lieferservices im Lebensmittelbereich

 

Prüfen Sie hier also insbesondere, welche Tarife angeboten werden. Denn nicht für jede Brache ist das Risiko gleich hoch. Und je mehr Versicherte in einer bestimmten Branche sich das Risiko teilen, desto günstiger können Sie sich angemessen versichern.

 

Dazu zählt auch - der wichtigste Tipp - die richtige Zusammenstellung der erstattungsfähigen Kosten. Je mehr das sein sollen, desto teurer wird die Police. Wenn Sie also Kosten für die Miete für einen angemessenen Zeitraum zurückgelegt haben oder aus anderen Quellen speisen können oder wenn Sie keine Angestellten haben, können Sie sich die entsprechenden Inhalte sparen.

 

Welche Leistungen sind bei einer Betriebsschließungsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Sollte es tatsächlich einmal zu einem Schadensfall kommen und die Betriebsschließungsversicherung muss für die Zahlung einer Entschädigung aufkommen, so werden folgende Leistungen in der Regel durchgängig übernommen:

  • Waren und Vorräte werden zum jeweils realen Wert ersetzt.
  • Belegbare Kosten für eine Desinfektion der Betriebsstätte, die anfallen um eine Schließung des Betriebes zu vermeiden, werden durch die Betriebsschließungsversicherung übernommen.
  • Belegbare Kosten für eine Wiederherstellung, Verwertung oder im schlimmsten Fall die Vernichtung verseuchter Waren und Vorräte werden erstattet.
  • Kosten für erforderliche Desinfektionsarbeiten werden bis zu einem Zeitraum von drei Tagen bis zur Hohe des vertraglich vereinbarten Tagessatzes übernommen.
  • Im Falle einer Schließung des Betriebes wird bis zu einer Dauer von 30 Tagen die vertraglich vereinbarte Tagesentschädigung gezahlt. Davon ausgeschlossen sind jedoch Sonn- und Feiertage sowie solche Tage, an denen das Unternehmen ohnehin geschlossen hat, wie etwa im Falle eines Restaurants der Montag, da dies in der Regel ein Ruhetag ist. In einigen Fällen kann die Dauer der Entschädigungszahlung auch auf bis zu 60 Tage verlängert werden.
  • Im Falle einer behördlichen Betriebsschließung übernimmt die Betriebsschließungsversicherung auch die Kosten der Bruttolöhne für sämtliche gesperrten Arbeitnehmer oder sogar für den gesamten Betrieb. Diese werden für eine Dauer von maximal sechs Wochen getragen und auch nur bis maximal zur 30-fachen Höhe der vertraglich vereinbarten Tagesentschädigung.
  • Sollten kostenpflichtige Beobachtungs- und Ermittlungsmaßnahmen nach § 25 Abs. 1 sowie § 29 IfSG erforderlich sein, werden auch diese Kosten durch die Betriebsschließungsversicherung getragen.

Wurde das Unternehmen aufgrund eines versicherten Schadensfalls für einen Zeitraum von mindestens sieben aufeinanderfolgenden Tagen behördlich geschlossen, kann dem Unternehmen unter Umständen ein erheblicher Imageschaden entstehen. In diesem Fall kommt die Betriebsschließungsversicherung für entsprechende Werbemaßnahmen auf. Die Betriebsschließungsversicherung kommt jedoch nur einmal auf, wenn das Unternehmen wegen ein und derselben Ursache behördlich geschlossen wird.

Welche Leistungen sind bei einer Betriebsschließungsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Wie bei fast jeder Versicherung bleibt es auch bei der Betriebsschließungsversicherung nicht aus, dass es Leistungen gibt, die nicht durch die Betriebsschließungsversicherung abgedeckt werden. Durch die Betriebsschließungsversicherung werden bereits sehr viele Risiken abgedeckt. Jedoch ist es nicht möglich, dass der Versicherer für jeden nur erdenklichen Schaden aufkommen kann und somit auch nicht für alle Schäden die entstandenen Kosten übernehmen kann. So sind zum Beispiel unter anderem folgende Schäden nicht durch die Betriebsschließungsversicherung versichert:

  • Schäden, welche aufgrund von Naturereignissen entstehen, wie zum Beispiel
    • Vulkanausbruch
    • Rückstau
    • Erdbeben
    • Erdfall
    • Erdrutsch
    • Schneedruck
    • Lawine
    • Grundwasser
    • Ableitung von Betriebsabwässern
    • nukleare Strahlung
  • Schäden an Waren, welche schon verunreinigt und verseucht im Unternehmen angeliefert wurden. In diesem Fall ist das Unternehmen haftbar zu machen, welches die verseuchten Waren angeliefert hat.
  • Schäden an Waren, welche nicht im Besitz des Unternehmens des Versicherungsnehmers sind, jedoch in dessen Unternehmen zwischengelagert werden. Dies betrifft auch Waren, welche unter Eigentumsvorbehalt erworben worden sind.
  • Schäden, für welche der Staat für eine Entschädigungsleistung aufkommen muss.
  • Schäden an zur Schlachtung angedachten Tieren, welche nach einer amtlich durchgeführten Fleischbeschauung als ungeeignet oder bedingt geeignet deklariert wurden.
  • Schäden, die aufgrund eines Kriegsereignisses entstanden sind.
  • Schäden, die auf eine Prionenerkrankung zurückzuführen sind oder bei denen ein Verdacht auf Prionen besteht.
  • Schäden, welche aufgrund schuldhaften Verstoßes gegen geltende Gesetze und Verordnungen entstanden sind und eine behördliche Maßnahme zur Schließung des Betriebes erst verursacht haben.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | BeriebsschließungsversicherungSobald ein Schadensfall eintritt, der durch die Betriebsschließungsversicherung versichert ist, sollten Sie sich unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Zeitraumes von sieben Kalendertagen, mit dem Versicherer in Verbindung setzen und diesen über den Schadensfall informieren. Schildern Sie den Hergang, der zu dem vorliegenden Schaden geführt hat, so detailliert wir möglich und halten Sie dies idealerweise stets schriftlich fest. Sollte es möglich sein, machen Sie auch Fotos und reichen Sie auch diese rechtzeitig bei Ihrem Versicherer ein. Sollte es erforderlich sein, sind auch entsprechende Formulare des Versicherers vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden.

In jedem Fall besteht eine sogenannte Schadenminderungspflicht, was bedeutet, dass Sie verpflichtet sind, Ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen weiteren Schaden oder eine weitere Verschlechterung des aktuellen Zustandes zu verhindern, ohne dabei jedoch sich selbst oder Dritte zu gefährden.

Sollten Geschädigte auf Sie zukommen und eine Schadenersatzleistung fordern, kommen Sie diesen Forderungen nicht nach und geben Sie auch keine offizielle Erklärung, etwa in Form eines Schuldanerkenntnis, ab. Ansonsten gefährden Sie dadurch möglicherweise Ihren Versicherungsschutz. Setzen Sie sich immer zuerst mit Ihrem Versicherer in Verbindung.

Sobald Ihnen den Schaden oder die Betriebsschließung betreffende Schriftstücke vorliegen, reichen Sie diese unbedingt sofort beim Versicherer ein. Idealerweise erheben Sie vorsorglich erst einmal Einspruch gegen eventuell vorliegende Beschuldigungen.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsschließungsversicherung ein?

Der Versicherungsbeginn der Betriebsschließungsversicherung ist in der Regel der Tag, der schon bei Abschluss des Versicherungsvertrages vereinbart wird. Dieser Tag wird auch im Versicherungsschein noch einmal festgehalten. Voraussetzung für den erfolgreichen Versicherungsbeginn ist allerdings, dass der erste Beitrag der Betriebsschließungsversicherung fristgerecht zum vereinbarten Zeitpunkt beim Versicherer eingeht.

Grundsätzlich gilt hier, sich vor Vertragsabschluss noch einmal über das Datum des Versicherungsschutzes abzusichern. Manche Versicherer könnten eine Karenzzeit in den Vertragsunterlagen festgelegt haben. Daher ist man gut beraten, sich noch einmal den Beginn des Versicherungsschutzes von seinem Versicherungsträger bestätigen zu lassen.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsschließungsversicherung sein?

Das Thema Deckungssumme wird bei der Betriebsschließungsversicherung in der Regel etwas anders gehandhabt als bei den meisten anderen Versicherungen. Denn während bei anderen Versicherungen, wie zum Beispiel bei einer Betriebshaftpflichtversicherung oder beim Betriebsrechtsschutz, lediglich als ein einziger Maximalbetrag vereinbart wird, gibt es bei einer Betriebsschließungsversicherung mehrere Deckungssummen, nämlich:

  • Tagesentschädigung
  • Warenschäden

Die Höhe der Deckungssumme für die Tagesentschädigung beträgt normalerweise nicht mehr als 110 Prozent des Tagesumsatzes des versicherten Unternehmens. Hörbei wird in der Regel aber auch eine Höchstentschädigung festgesetzt, bis zu deren Erreichen die Tagesentschädigung maximal gezahlt wird. Daneben gibt es noch die Warenentschädigung, für die eine gesonderte Deckungssumme vereinbart wird.

Die Höhe der jeweiligen Deckungssumme sollte im Idealfall den tatsächlichen Bedürfnissen Ihres Unternehmens angepasst werden, damit es im Ernstfall nicht zu einer Unterversicherung kommt, aber auch nicht zu einer Überversicherung, da sich die Deckungssumme unmittelbar auf die Höhe der Beiträge für die Betriebsschließungsversicherung auswirkt.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsschließungsversicherung berechnet?

Für die Berechnung der Höhe der Beiträge für die Betriebsschließungsversicherung wird üblicherweise der wöchentliche Umsatz des versicherten Betriebes herangezogen. Der Wochenumsatz wird dazu verwendet, um die Höhe der jeweiligen Tageshöchstsätze in Erfahrung zu bringen. Die Höhe der Beiträge zur Betriebsschließungsversicherung richtet sich aber auch nach der Zahlungsweise, also ob die Versicherungsbeiträge beispielsweise monatlich, quartalsweise oder jährlich zahlen. Außerdem wirkt sich auch die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit direkt auf die Höhe des Beitrages aus. In jedem Fall sollten Sie aber auch stets die jeweiligen Bedingungen der entsprechenden Versicherer beachten.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsschließungsversicherung für mich?

MoneyCheck | BeriebsschließungsversicherungWenn Sie auf der Suche nach der optimalen Betriebsschließungsversicherung für Ihr Unternehmen sind, dann werden Sie in der Regel auf professionelle Hilfe zurückgreifen müssen. Immerhin gibt es in Deutschland mehr als 600 verschiedene Versicherungsgesellschaften, die alle unzählige verschiedene Versicherungsarten in ihrem Portfolio gelistet haben. Von den meisten Versicherungen gibt es zudem noch verschiedene Tarife in unterschiedlichen Ausführungen. Dabei am Ende noch den Überblick behalten zu können ist ein echtes Meisterwerk. Auch erst einmal sämtliche verfügbaren Tarife für eine Betriebsschließungsversicherung zu finden, ist eine absolute Herausforderung, die ein Laie niemals allein bewältigen kann. Durch einen Vergleich haben Sie allerdings die Möglichkeit, sich einen detaillierten Überblick über sämtliche verfügbaren Betriebsschließungsversicherungen auflisten zu lassen. Dadurch können Sie die unterschiedlichen Tarife umso leichter gegenüberstellen und die Leistungen miteinander vergleichen. Auch ein Vergleich und eine Sortierung der Kosten ist jederzeit möglich. Anhand verschiedener Regler ist es auch möglich, die Tarife an den individuellen Bedarf des eigenen Unternehmens anzupassen, sodass Sie speziell die Tarife aufgelistet bekommen, die am besten zu Ihrem Unternehmen passen. Anschließend müssen Sie lediglich noch die aufgelisteten Tarife nach der Höhe der Versicherungsprämie sortieren, schon wird Ihnen die billigste Betriebsschließungsversicherung für Ihr Unternehmen angezeigt.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Betriebsschließungsversicherung zählt zu den Betriebsausgaben und kann daher auch steuerlich geltend gemacht werden. Unter Umständen kann es sinnvoll sein, sich von seinem Versicherer eine genaue Auflistung über die einzelnen Posten und die damit zusammenhängenden Beiträge geben zu lassen.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsschließungsversicherung achten?

In der Regel wird beim Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung eine Vertragslaufzeit von einem Jahr vereinbart, in einigen Fällen auch länger. Soll die Betriebsschließungsversicherung gekündigt werden, gibt es stets eine sogenannte Kündigungsfrist einzuhalten. Diese beträgt für üblich drei Monaten. Wird die Betriebsschließungsversicherung nicht bis zum Verstreichen dieser Frist gekündigt, dann wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Deshalb muss das Kündigungsschreiben auch zwingend noch vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Versicherer eingegangen sein. Um zu gewährleisten und darüber hinaus im Ernstfall beweisen zu können, dass das Kündigungsschreiben auch tatsächlich fristgerecht eingegangen ist, empfiehlt es sich, dass Sie dieses per Einschreiben versende, idealerweise sogar mit Rückschein. So haben Sie im Bedarfsfall auch noch etwas Schriftliches in der Hand, womit Sie den fristgerechten Eingang der Kündigung jederzeit beweisen können.

Darüber hinaus haben Sie für gewöhnlich die Möglichkeit, die Betriebsschließungsversicherung nach einem Schadensfall zu kündigen. Dies gilt übrigens auch für den Versicherer und nicht nur für den Versicherungsnehmer.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsschließungsversicherung achten?

MoneyCheck | BeriebsschließungsversicherungWenn Sie gewillt sind, den Anbieter für die bestehende Betriebsschließungsversicherung Ihres Unternehmens zu wechseln, dann haben Sie dazu grundsätzlich jederzeit die Möglichkeit. Immer wieder wird sich darüber unterhalten, dass ein Wechsel der Versicherung nur und ausschließlich zum Jahresende möglich sein soll. Eine solche Aussage ist jedoch ausgemachter Blödsinn und ganz einfach nicht korrekt. In Wirklichkeit ist es so, dass es bei einer Versicherung, also auch bei der Betriebsschließungsversicherung, darauf ankommt, wann die Versicherung abgeschlossen wurde, denn die Laufzeit beträgt in der Regel immer ein Jahr oder mehr. Wird die Betriebsschließungsversicherung also beispielsweise am 1. Mai abgeschlossen, dann endet die Mindestvertragslaufzeit bei einer einjährigen Laufzeit zum Ende April des darauf folgenden Jahres. Standardmäßig muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten eingehalten werden, sodass Sie die bestehende Betriebsschließungsversicherung somit also im bereits erwähnten Beispiel bis spätestens zum Ende Februar des Folgejahres abgeschickt haben müssen, damit die Betriebsschließungsversicherung auch entsprechend zu einem anderen Versicherungsanbieter gewechselt werden kann und nicht automatisch um ein weiteres Jahr verlängert wird. Sie sollten aber was die Kündigungsfrist angeht immer auch die Vertragsbedingungen Ihrer Betriebsschließungsversicherung beachten und sich diese genau durchlesen.