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Betriebsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Betriebsversicherung?

Nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen haben die Möglichkeit, sich gegen die unterschiedlichsten Risiken abzusichern, indem sie eine entsprechende Betriebsversicherung abschließen. Für jedes Tätigkeitsfeld und jeden Risikobereich gibt es eine jeweils eigene Gewerbeversicherung. Doch viele Unternehmen wissen in Anbetracht der enormen Vielfalt der verfügbaren Betriebsversicherungen oftmals gar nicht so recht, für welche Betriebsversicherung sie sich nun entscheiden sollen beziehungsweise welche sie denn eigentlich tatsächlich benötigen, welche Betriebsversicherung hingegen überflüssig ist.

Was genau ist eine Betriebsversicherung?

MoneyCheck | BetriebsversicherungEine Betriebsversicherung unterscheidet zuerst einmal eine betriebliche von einer privaten Versicherung. Im Privatbereich werden in der Regel solche Versicherungen benötigt wie zum Beispiel

Eine Betriebsversicherung hingegen sichert Risiken ab, welche im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit auch außerhalb des Betriebsgeländes auftreten können. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Gewerbeversicherngen um Sachversicherungen oder Haftpflichtversicherungen. Durch den Abschluss entsprechender Versicherungen haben Unternehmen die Möglichkeit, sich gegen Schadenersatzforderungen abzusichern, aber auch gegen Sachschäden. Die gängigsten Betriebsversicherungen sind unter anderem:

Bei einer Betriebsversicherung ist es in der Regel üblich, dass diese individuell an die jeweiligen Anforderungen und Bedürfnisse des entsprechenden Unternehmens angepasst werden kann, was insbesondere in puncto Versicherungssumme und Risikenabdeckung der Fall ist. Bei einer Transportversicherung kommt es beispielsweise für ein kleines und lediglich regional agierendes Transportunternehmen auf ganz andere Dinge an, als dies etwa bei einem Speditionsunternehmen der Fall ist, das weltweit operiert und dabei möglicherweise sogar in Krisenregionen unterwegs ist. Dies ist auch bei den meisten anderen der Fall, denn jedes Unternehmen hat andere Anforderungen an eine Betriebsversicherung, die es individuell abzudecken gilt.

Die Betriebshaftpflicht

Bei der Betriebshaftpflicht handelt es sich um eine besonders wichtige Betriebsversicherung, deren Abschluss für jedes Unternehmen von großer Bedeutung sein kann. Im Gegensatz zum Arbeitnehmer müssen Selbstständige und Unternehmer für jeden Schaden, der im Rahmen ihrer Tätigkeit verursacht wird und für den sie selbst verantwortlich sind, persönlich haften und zwar bis zur vollen Schadenshöhe. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Handwerker den Teppich eines Kunden verschmutzt, oder ob der Gastronom versehentlich ein Glas Rotwein über die Kleidung eines Gastes verschüttet. Kommt es dabei nicht nur zu einem Sach-, sondern sogar zu einem Personenschaden, kann dies im schlimmsten Fall sogar den finanziellen Ruin bedeuten – nicht nur geschäftlich, sondern auch privat, denn in einem solchen Fall haftet man nicht nur mit dem betrieblichen, sondern auch mit dem privaten Vermögen.

Die Vermögensschadenshaftpflicht

Bei einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung handelt es sich um eine Form der Haftpflichtversicherung, die sich ausschließlich mit tatsächlichen Vermögensschäden befasst, welche im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen. Vor allem bei Berufen in der Beratungsbranche kann ein solcher Vermögensschaden schnell entstehen, wie etwa bei einer Falschberatung durch einen Steuerberater, durch welche der Mandant am Ende viel Geld verlieren kann. Ein solcher Schaden würde durch die herkömmliche Betriebshaftpflicht nicht abgeeckt werden, da diese nur Vermögensschäden übernimmt, welche in der Folge eines Personen- oder Sachschadens entstehen. Im Umkehrschluss bedeutet dies allerdings in den meisten Fällen auch, dass durch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ausschließlich Vermögensschäden abgesichert sind, Personenschäden und Sachschäden hingegen nicht mitversichert sind. Um eine besondere Form einer solchen Vermögenshaftpflicht handelt es sich zum Beispiel bei einer Berufshaftpflichtversicherung, durch welche Vermögensschäden abgesichert werden, die während der Ausübung ihrer Tätigkeit in bestimmten Berufsgruppen entstehen. Bei diesen Berufsgruppen handelt es sich zum Beispiel um:

  • Architekten
  • Ärzte
  • Dienstleister aus zum Beispiel der IT-Branche
  • Ingenieure
  • Notare
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater

In einigen Berufsgruppen kann der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben sein, damit der Beruf überhaupt ausgeübt werden darf. In einer solchen Vermögenshaftpflichtversicherung ist in der Regel stets auch ein passiver Rechtsschutz enthalten.

Der Firmenrechtsschutz

Eine ebenfalls weit verbreitete Betriebsversicherung ist neben der Betriebshaftpflicht auch die Firmenrechtsschutzversicherung. Durch den Abschluss einer solchen Betriebsversicherung können Sie sich optimal vor Rechtsansprüchen und Vorwürfen Dritter absichern und haben die Möglichkeit, Ihre eigenen Interessen jederzeit durchsetzen zu können, sollte dies erforderlich sein.

Ein Firmenrechtsschutz sollte genauso wie die meisten anderen Betriebsversicherungen auch stets an den tatsächlichen Bedarf Ihres Unternehmens individuell angepasst werden, da ein Einzelunternehmer beispielsweise ganz andere Risiken im Arbeitsrecht abdecken muss, als es beispielsweise bei einem großen Unternehmen der Fall ist.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung

Eine ganz besondere Form der Betriebsversicherung ist auch die Betriebsunterbrechungsversicherung. Sie schützt sowohl Einzelgewerbetreibende wie auch große Unternehmen vor den finanziellen Folgen eines Ausfalls in der Produktion und ersetzt die ausbleibenden Einkünfte sowie die Betriebskosten, die auch während einer Betriebsunterbrechung dennoch weiterlaufen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung kommt auf, wenn es zum Beispiel durch Schäden an Maschinen und Geräten, Vandalismus, Einbruchdiebstahl oder aber durch einen Elementarschaden wie zum Beispiel durch einen Wasser- oder Feuerschaden zu einer Betriebsunterbrechung kommt.

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2. Welche Schäden sind mitversichert?

Welche Schäden im Rahmen einer Betriebsversicherung versichert sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt stets von der jeweils abgeschlossenen Betriebsversicherung selbst ab. Die Betriebshaftpflichtversicherung beispielsweise ist die wichtigste Gewerbeversicherung überhaupt. Sie deckt insgesamt drei Schadensarten auf einmal ab:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Ist zum Beispiel der Handwerker eines Unternehmens in der Privatwohnung eines Kunden um dort etwas zu reparieren und verursacht dort einen Schaden, indem er beispielsweise mit seiner Bohrmaschine ein Kabel in der Wand anbohrt und so einen Kurzschluss verursacht, so muss der Handwerker und infolgedessen das Unternehmen für welches er arbeitet für den entstandenen Schaden aufkommen. Verfügt das Unternehmen jedoch über eine Betriebshaftpflicht, so wird der entstandene Schaden durch die Versicherung übernommen. Bei einer Betriebsunterbrechungsversicherung hingegen werden ganz andere Schäden abgedeckt, die in der Regel etwa einen Produktionsausfall zur Folge haben. Entsteht beispielsweise ein Schaden an Geräten oder Maschinen des Unternehmens oder kommt es zu einem Elementarschaden, was einen Stillstand der Produktion nach sich zieht, übernimmt die Versicherung die weiterlaufenden Betriebskosten und kommt darüber hinaus für die ausbleibenden Einkünfte auf.

3. Was sollte ich beachten, bevor ich eine Betriebsversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Betriebsversicherung abschließen, sollten Sie immer erst prüfen, ob Sie die jeweilige Versicherung überhaupt benötigen. Bei der Entscheidung, welche nun wirklich für ein Unternehmen relevant ist, spielt es in erster Linie eine Rolle, welchen Risiken das Unternehmen ausgesetzt ist. So wird ein Gastronom sicherlich keine Transportversicherung benötigen, während das Transportunternehmen hingegen beispielsweise keine Veranstalterhaftpflichtversicherung benötigt. Deutlich komplizierter ist es hingegen, wenn es zum Beispiel um eine Gewerberechtsschutzversicherung geht oder um eine Elektronikversicherung, denn auch hier kommt es am Ende nur darauf an, welcher Art ein Unternehmen ist, welcher Tätigkeit es nachgeht und in welchem Bereich es agiert. Daneben gibt es aber auch Betriebsversicherungen, die für jedes Unternehmen überaus wichtig sein können. Eine Betriebsversicherung muss sogar von Gesetzeswegen her abgeschlossen werden und ist somit in vielen Fällen Pflicht: Die Haftpflichtversicherung.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die meisten Missverständnisse im Bereich der Betriebsversicherung entstehen daraus, das jeder unter dem Begriff etwas anderes versteht. Von der Versicherungswirtschaft wird mit einer Betriebsversicherung nämlich alles bezeichnet, was vor gewerblichem Hintergrund versichert werden kann - ein "Eldorado der Doppelversicherung"!

 Darum mein Tipp: Achten Sie vor Abschluss einer Betriebsversicherung darauf, was Sie wirklich versichern müssen!

 Dazu gehören in der Regel die betrieblichen Haftpflichtversicherungen. Besonders wichtig: Die Umweltschadenhaftpflicht. Für verschiedene Branchen ist sie sogar Pflicht!

 Auch wichtig: Die Absicherung rechtlicher Risiken. Wenn Sie mit Vertragsstrafen umgehen müssen, ein verzweigtes Unternehmen mit mehreren Führungskräften absichern wollen oder bei der Durchsetzung Ihrer unternehmerischen Interessen regelmäßig rechtlichen Beistand benötigen, müssen Sie diese Bereiche absichern. Möglichkeiten bieten hier unter anderem D&O-Versicherungen, Gewerberechtsschutz oder Forderungsausfallversicherungen.

 Achtung Selbstständige! Sie können bestimmte berufliche und private Risiken "in einem Zug" absichern. Häufig ist das günstiger und hat dieselben Effekte, als getrennte gewerbliche Versicherungen.

 Wichtigstes Feld ist hier der Ausfall Ihrer Arbeitskraft. Versichert werden kann ein Verdienstersatz über Krankentagegeld oder eine gewerbliche Betriebsunterbrechungsversicherung. Beides lohnt sich in der Regel nur selten!

 Welche Versicherung brauchen Sie denn nun?

Das hängt ausschließlich von Ihrer Tätigkeit ab. Selbstständige Ärzte, Wirtschafts- und Steuerberater oder Anwälte müssen beispielsweise eine gesetzlich vorgeschrieben Haftpflichtversicherung vorweisen, um arbeiten zu dürfen. Auch, ob Angestellte, Büroräume oder besondere Elektronik (zum Beispiel in IT-Unternehmen) absichert werden muss, bestimmt den Versicherungsumfang wesentlich.

 Achten Sie vor allem darauf, dass Sie keine Risiken doppelt versichern! Die Erstattung um Schadenfall erfolgt nur einmal - egal, ob das Risiko noch in einer anderen Versicherung gedeckt wäre. Die Beiträge wären also verschenkt.

 

4. Welche Leistungen sind bei einer Betriebsversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Welche Leistungen im Einzelfall enthalten sind, kann sich von Betriebsversicherung zu Betriebsversicherung stark unterscheiden. Hierbei spielt es eine elementare Rolle, um welche Betriebsversicherung genau es sich im Einzelnen handelt und welche individuellen Vereinbarungen beim Abschluss der Versicherung getroffen wurden. Auch die Art und der Tätigkeitsbereich des Unternehmens spielt dabei eine große Rolle.

5. Welche Leistungen sind bei einer Betriebsversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Die Frage, welche Leistungen bei einer Betriebsversicherung nicht enthalten sind, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies kann sich stark unterscheiden. Hierbei spielt es eine elementare Rolle, um welche Betriebsversicherung genau es sich im Einzelnen handelt und welche individuellen Vereinbarungen beim Abschluss der Versicherung getroffen wurden. Auch die Art und der Tätigkeitsbereich des Unternehmens spielt dabei eine große Rolle.

6. Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | BetriebsversicherungSobald ein Schaden eintritt, sollten Sie sich umgehend, spätestens aber innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen ab Eintritt des Schadens, mit Ihrem Versicherer in Verbindung setzen. Ungeachtet der Art der Betriebsversicherung sollten Sie das Tathergang, der zu dem vorliegenden Schaden geführt hat, so detailliert wir möglich schriftlich festhalten und Ihrem Versicherer mitteilen. In einigen Fällen kann es erforderlich sein, auch Fotos an den Versicherer zu übermitteln und sogar spezielle Schadensmeldungen auf Formularen des Versicherers auszufüllen.

In jedem Fall sollten Sie Ihrer Schadenminderungspflicht nachkommen. Dies bedeutet, dass Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten alles daransetzen müssen, weitere Schäden zu vermeiden. Im Brandfall sollten Sie beispielsweise versuchen, den Brand umgehend selbst zu löschen, sofern Sie dadurch nicht sich selbst oder Dritte gefährden würden, oder aber beispielsweise umgehend die Feuerwehr zu kontaktieren. Damit etwa laufende Geräte und Maschinen, die einen Schaden erlitten haben, durch einen Weiterbetrieb keinen weiteren Schaden nehmen, sollten Sie diese, so Sie sich nicht dadurch selbst gefährden, abschalten.

Auch wenn Sie durch Dritte, wie zum Beispiel durch Geschädigte, unter Druck gesetzt werden sollten, dürfen Sie zu keinem Zeitpunkt Ihre Schuld mündlich, schriftlich oder in einer anderen Form eingestehen, da Sie sonst möglicherweise Ihren Versicherungsschutz verlieren können. Warten Sie immer erst die Rückmeldung Ihres Versicherers ab. Zahlen Sie auch unter keinen Umständen Schadenersatzleistungen, auch nicht teilweise, da Sie auch in diesem Fall Ihren Versicherungsschutz verlieren können. Unternehmen Sie nichts, ohne zuvor mit Ihrem Versicherer Rücksprache gehalten zu haben.

Sollten Sie Schriftstücke durch ein Gericht, einen Anwalt oder andere erhalten haben, welche den Schadensfall betreffen, leiten Sie diese umgehend an Ihren Versicherer weiter und leiten Sie, sollte dies erforderlich sein, zunächst Ihren Widerspruch ein.

7. Wann setzt der Versicherungsschutz der Betriebsversicherung ein?

Der Beginn des Versicherungsschutzes kann je nach Art der Betriebsversicherung grundsätzlich verschieden sein. Deshalb kann diese Frage nicht pauschal beantwortet werden. In der Regel müssen Sie nach dem Abschluss einer Betriebsversicherung noch einen gewissen Zeitraum warten, bis Sie die Versicherungspolice erhalten.

Wenn es um den Beginn des Versicherungsschutzes geht, gibt es erst einmal drei Zeitpunkte, die voneinander zu unterscheiden sind:

  1. der formelle Versicherungsbeginn
  2. der materielle Versicherungsbeginn
  3. der technische Versicherungsbeginn

Beim formellen Versicherungsbeginn handelt es sich um den Moment, ab dem zwischen dem Versicherer und dem Versicherungsnehmer ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird. Der materielle Versicherungsbeginn ist der Tag, ab dem das Versicherungsverhältnis wie vertraglich vereinbart und in den Vertragsunterlagen schriftlich festgehalten beginnen soll. Als Drittes gibt es noch den technischen Versicherungsbeginn. Dies ist der Tag, an dem der Versicherungsnehmer die Versicherungspolice ausgehändigt bekommt. Es ist automatisch auch der Tag, ab dem der Versicherungsnehmer den ersten Beitrag zahlen muss.

Es gibt aber auch noch eine sogenannte erweiterte Einlösungsklausel, worunter ein Zusammenschluss des materiellen und des technischen Versicherungsbeginns zu verstehen ist. Hierfür ist es allerdings erforderlich, dass der Versicherungsbeginn vertraglich fest vereinbart wird. In diesem Fall gibt es einen vorläufigen Versicherungsschutz. Den Vertragsbedingungen können Sie jederzeit entnehmen, ob eine solche erweiterte Einlösungsklausel tatsächlich vorliegt, was in der heutigen Zeit allerdings in der Regel bei den meisten Betriebsversicherung en der Fall ist. Hierbei sind Sie verpflichtet, direkt nach Erhalt der Versicherungspolice den ersten Beitrag an den Versicherer zu überweisen. Hierfür wird Ihnen eine Zahlungsfrist von 14 Tage ab Erhalt der Police gewährt. Daneben gibt es aber auch noch eine einfache Einlösungsklausel, die auch als „strenge“ Einlösungsklausel bekannt ist. In diesem Fall beginnt der Versicherungsschutz erst ab dem Tag, an dem die Zahlung der ersten Versicherungsprämie durchgeführt und beim Versicherer verbucht wurde. Wenn sie wissen möchten, welche dieser Einlösungsklauseln bei der Ihnen vorliegenden Betriebsversicherung vorliegt, sollten Sie sich unbedingt die allgemeinen Versicherungsbedingungen des Anbieters beziehungsweise der jeweiligen Betriebsversicherung durchlesen. Ist dort nichts Gesondertes angegeben, dann handelt es sich in der Regel stets um die einfache Einlösungsklausel.

Manche Versicherer gehen im Fall einer erweiterten Einlösungsklausel häufig auch dazu über, bereits ab dem Moment der Antragstellung einen Versicherungsschutz zu gewähren. Es gibt aber auch Versicherer, bei denen der Versicherungsschutz ab 0:00 Uhr oder sogar erst ab 12:00 Uhr des Tages nach dem Absenden des Antrages beginnt.

Voraussetzung für das Bestehen eines Versicherungsschutzes ist allerdings, dass Sie beim Ausfüllen des Versicherungsantrags keine falschen Angaben gemacht haben, was die Angaben zu möglichen Risiken angeht. Sollten doch falsche Angaben gemacht worden sein, ob wissentlich oder unwissentlich, ist der Versicherungsschutz unter Umständen entsprechend gefährdet. Außerdem ist es erforderlich, dass Sie den ersten Versicherungsbeitrag bis spätestens 14 Tage nach dem Absenden des Antrages überwiesen haben. Andernfalls hat der Versicherer das Recht, vom abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, wodurch die Vereinbarungen unwirksam werden und kein Versicherungsschutz zustande kommt.

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8. Wie hoch sollte die Deckungssumme der Betriebsversicherung sein?

MoneyCheck | BetriebsversicherungDie Höhe der Deckungssumme richtet sich immer danach, um welche Betriebsversicherung genau es sich handelt. Wenn es beispielsweise um die Betriebshaftpflicht geht, dann wird in der Regel zwischen den beiden folgenden Formen unterschieden:

  1. Betriebshaftpflichtversicherung
  2. Vermögenshaftpflichtversicherung beziehungsweise Berufshaftpflicht

wobei aber die Betriebshaftpflicht eindeutig die vielseitigere Versicherung von beiden ist, da sie insgesamt drei Schadensarten absichert:

  1. Personenschaden
  2. Sachschaden
  3. Vermögensschaden

Wie hoch die Deckungssumme bei jeder dieser drei Schadensarten liegen sollte, wird beim Abschluss der Versicherung für jeden einzelnen Bereich genau vereinbart und vertraglich festgehalten. In der Regel bewegt sich die Deckungssumme bei einer Höhe zwischen drei und 30 Millionen Euro je Schadensart. Als Unternehmer sollten Sie allerdings darauf achten, dass sich die Höhe der Deckungssumme immer nach Ihrem jeweiligen Bedarf richtet, damit Sie im Ernstfall nicht doch unterversichert sind.

9. Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Betriebsversicherung berechnet?

Die Höhe der Beiträge einer Betriebsversicherung hängt immer von der jeweils abgeschlossenen Betriebsversicherung ab. Die meisten Anbieter gehen in der Rege dazu über, Statistiken zu führen, um die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für die jeweilige Art des Unternehmens und sein Tätigkeitsumfeld entsprechend bestmöglich einschätzen zu können. Die Beitragshöhe kann sich völlig unterschiedlich gestalten. Dabei spielen unter anderem

  • die Zahl der Mitarbeiter im Unternehmen
  • die Höhe der Jahreslöhne
  • der Jahresumsatz

eine tragende Rolle. Ebenso wirkt sich die Höhe der Versicherungssumme auf die Höhe der Beiträge der Betriebsversicherung aus. Je höher die Deckungssumme gewählt wird, desto höher fällt in der Regel auch der Beitrag aus. Aber auch die gewählten Leistungen der Betriebsversicherung wirken sich unmittelbar auf die Beitragshöhe aus. Wird schon beim Abschluss der Betriebsversicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, kann die Höhe der Versicherungsprämie je nach Höhe der Selbstbeteiligung mitunter nicht unwesentlich reduziert werden.

10. Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Betriebsversicherung für mich?

Um die jeweils beste Betriebsversicherung für Ihr Unternehmen zu finden, benötigen Sie in der Regel professionelle Hilfe, da die große Zahl an verschiedenen Versicherungsarten und die ebenfalls große Zahl an verfügbaren Anbietern und deren Tarifen so immens ist, dass man als Außenstehender schnell den Überblick verlieren kann. Durch einen Vergleich haben Sie die Möglichkeit, sich all diese verfügbaren Tarife der verschiedenen Anbieter detailliert und übersichtlich auflisten zu lassen. So können Sie die Leistungen der vielen Tarife umso einfacher miteinander vergleichen und dadurch den für Sie besten Tarif finden. Über Regler können Sie die Tarife an den individuellen Bedarf Ihres Unternehmens anpassen und erhalten so den günstigsten Tarif mit den besten Leistungen. Dabei berücksichtigen sollten Sie in erster Linie aber nicht nur einen möglichst niedrigen Versicherungsbeitrag, sondern vor allem die Höhe der Deckungssumme. Diese sollten Sie stets an Ihren tatsächlichen Bedarf anpassen, denn eine Unterversicherung kann Sie schnell viel Geld kosten, während eine Überversicherung die Höhe der Beiträge für den Versicherungstarif nur unnötig in die Höhe treibt.

11. Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Jede betriebliche Ausgabe führt dazu, dass das zu versteuernde Einkommen, welches Sie in der Steuererklärung angeben müssen, reduziert wird. Ob und in welchem Ausmaß Sie eine Betriebsversicherung jedoch von der Steuer absetzen können, hängt ganz von der jeweiligen Betriebsversicherung ab, die Sie abgeschlossen haben, weshalb nicht pauschal auf diese Frage eingegangen werden kann. Es ist jedoch so, dass durchaus viele Versicherungen durchaus von der Steuer abgesetzt werden können. Besonders oft ist dies zum Beispiel bei den folgenden Betriebsversicherungen der Fall:

Während normale Arbeitnehmer und auch Beamte lediglich bis zu 1.900 Euro steuerlich absetzen können, liegt dieser Betrag bei Selbstständigen bei 2.800 Euro, wobei dieser Betrag schon alleine durch die Kranken- und Pflegeversicherung erreicht werden dürfte. Allerdings ist es so, dass das Finanzamt auch andere Versicherungen durchaus dennoch berücksichtigt, wenn diese den vorgenannten Grenzbetrag überschreiten sollten.

12. Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Betriebsversicherung achten?

MoneyCheck | BetriebsversicherungWenn Sie eine bestehende Betriebsversicherung kündigen möchten, dann sollten Sie sich immer erst die Vereinbarungen in den Vertragsunterlagen anschauen, denn je nach Art der Versicherung können die Laufzeit und auch die Kündigungsfrist unterschiedlich ausfallen. In den meisten Fällen beträgt die Mindestvertragslaufzeit einer Betriebsversicherung jedoch zwölf Monate mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Ist dies auch bei der Betriebsversicherung der Fall, welche Sie kündigen möchten, dann müssen Sie dafür Sorge tragen, dass Ihr eindeutiges Kündigungsgesuch noch vor Ablauf der vereinbarten Kündigungsfrist bei Ihrem Versicherer eingeht. Im Idealfall senden Sie Ihre Kündigung ausschließlich schriftlich auf dem Postweg ab, am besten sogar als Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie im Bedarfsfall immer einen schriftlichen Nachweis darüber, an welchem Tag Ihr Kündigungsschreiben beim Versicherer eingegangen ist.

13. Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Betriebsversicherung achten?

Möchten Sie Ihren Anbieter einer Betriebsversicherung wechseln, so ist dies jederzeit möglich, auch wenn sich noch immer das Gerücht hält, dass ein Wechsel nur zum Jahresende möglich sei. Auch wenn viele Versicherungsverträge erst im Herbst enden, ist ein Wechsel dennoch jederzeit möglich, da eine Betriebsversicherung in der Regel mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr und einer Kündigungsfrist von drei Monaten vereinbart wird. Damit ist es also jederzeit möglich, eine bestehende Betriebsversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen und zu einem anderen Versicherungsanbieter zu wechseln. Im Falle einer außerordentlichen Kündigung haben Sie sogar die Möglichkeit, noch innerhalb der aktuellen Vertragslaufzeit zu kündigen und einen Wechsel vorzunehmen. In jedem Fall lohnt es sich, diesbezüglich einen Blick in die Vertragsbedingungen zu riskieren.