Betriebliche Altersvorsorge
1. Warum lohnt sich der Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge?
Die Versorgungslücken in der gesetzlichen Rentenversicherung werden von Jahr zu Jahr immer größer. Mit einer betrieblichen Altersvorsorge haben Sie die Möglichkeit, eben diese Versorgungslücken zuverlässig zu schließen. Es gibt drei wichtige Säulen in der Altersvorsorge:
- gesetzliche Rentenversicherung
- private Rentenversicherung
- betriebliche Altersvorsorge
In den nächsten Jahren wird eine optimale Absicherung immer wichtiger werden, weshalb ein Mix aller drei Vorsorgevarianten enorm an Bedeutung zunehmen wird. Schon jetzt ist ein demografischer Wandel erkennbar, der verständlich macht, dass lediglich eine gesetzliche Rentenversicherung allein nicht ausreichen wird. In den nächsten Jahren werden diese Probleme sogar noch gesteigert werden, da die Geburtenraten immer mehr zurückgehen. So, wie das gesetzliche Rentensystem heute existiert, wird es von den nächsten Generationen vermutlich nicht mehr aufrechterhalten werden können.
Lediglich durch eine private oder eine betriebliche Altersvorsorge ist es möglich, die so entstehenden finanziellen Probleme anzugehen. Durch eine betriebliche Altersvorsorge wird Ihnen die Möglichkeit geboten, eine optimale Altersvorsorge zu erhalten, was unter anderem staatlichen Steuervergünstigungen zu verdanken ist. Eine solche steuerliche Vergünstigung rechnet sich nicht nur für den Arbeitnehmer, sondern auch für den Arbeitgeber.
Eine betriebliche Altersvorsorge bietet Ihnen gleich mehrere wesentliche Vorteile:
- Schließung von Versorgungslücken der gesetzlichen Rentenversicherung
- steuerliche Vergünstigungen
- Kombination mit anderen Versicherungsleistungen
Zwar gab es einst einen Nachteil bei der betrieblichen Altersvorsorge. Durch eine Anpassung des BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge) im Jahr 2005 wurde dieses jedoch aus der Welt geschafft. Seither ist es Arbeitnehmern möglich, sogar beim Wechsel des Arbeitsplatzes zu einem anderen Arbeitgeber eine bereits bestehende betriebliche Altersvorsorge bei diesem weiterzuführen. Auch Arbeitgeber haben dadurch den Vorteil, dass sie von steuerlichen Vergünstigungen profitieren, bei den Sozialangaben sparen und qualifizierte Fachkräfte gewinnen und auch binden können. Darüber hinaus bietet sich Arbeitgebern die Möglichkeit, auch ihren Geschäftsführern eine attraktive Altersvorsorge bieten zu können.
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2. Welche Schäden sind im Rahmen einer betrieblichen Altersvorsorge mitversichert?
Eine betriebliche Altersvorsorge bedeutet, dass ab dem Tag des Eintritts in den Ruhestand die Auszahlung einer Rente beginnt, worüber der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber eine entsprechende Zusage erhält. Sobald diese Zusage getroffen wurde, beginnt die Einzahlung der Beiträge in die betriebliche Altersvorsorge. Dabei können verschiedene Vereinbarungen getroffen werden:
- Der Arbeitgeber übernimmt die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge vollständig.
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer übernehmen je einen Teil der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge.
- Der Arbeitnehmer übernimmt die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge vollständig.
Auch bei der Auszahlung der Rente gibt es zwei Möglichkeiten:
- In Form einer Einmalzahlung
- In Form einer lebenslangen monatlichen Rente
Die betriebliche Altersvorsorge kann sowohl als interne als auch als externe Durchführungsform realisiert werden. Während der Arbeitgeber bei der internen Variante die alleinige Verantwortung für die betriebliche Altersvorsorge trägt, übernimmt dies bei der externen Variante ein externes Versicherungsunternehmen. Bei der internen Durchführung muss also der Arbeitgeber Rücklagen für seinen Arbeitnehmer bilden, von denen die vertraglich vereinbarte Rente ausgezahlt werden kann. Bei der externen Variante haben Sie die Möglichkeit, die betriebliche Altersvorsorge durch weitere Zusatzleistungen zu ergänzen, wie zum Beispiel durch einen Hinterbliebenenschutz oder durch eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung. Zwar ist dies auch bei der internen Durchführung möglich, jedoch kommt es hier auf den jeweiligen Anbieter an, aber auch auf die zwischen Anbieter und Arbeitnehmer getroffenen Vereinbarungen.
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Was sollte ich beachten, bevor ich eine betriebliche Altersvorsorge abschließe?
Bevor Sie eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, gibt es einige Dinge, über welche Sie sich informieren sollten. Sowohl bei der internen als auch bei der externen Durchführung gibt es verschiedene Wege:
Externe Durchführung
- Direktversicherung
- Pensionskasse
- Pensionsfonds
- Unterstützungskasse
Interne Durchführung
- Steuerfreibeträge
- Besteuerung während der Leistungs- und Ansparphase
- Möglichkeit der Kombination bei mehreren Arbeitsverhältnissen
- Möglichkeit der Mitnahme zu einem anderen Arbeitgeber
Nicht jeder dieser Wege eignet sich jedoch für jeden Arbeitnehmer. Deshalb sollten Sie unbedingt darauf achten, ob die Durchführungsform, für welche Sie sich entschieden haben, auch tatsächlich zu Ihren individuellen Bedürfnisse geeignet ist.
Auch das Thema der Besteuerung spielt bei den verschiedenen Durchführungsformen eine relevante Rolle, was ebenfalls vor dem Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge geprüft werden sollte. Im besten Fall holen Sie sich bei Unklarheiten einen Fachmann zu Rate, wie etwa einen Steuerberater.
Ein weiterer Punkt, der bei der Auswahl der passenden Durchführungsform von großer Bedeutung ist und deshalb unter keinen Umständen vergessen werden darf, ist die Höhe der Beiträge, die jeden Monat gezahlt werden müssen. Die Beiträge sind natürlich immens davon abhängig, welche Rente Ihnen später einmal durch die betriebliche Altersvorsorge ausgezahlt werden soll. Schon bevor Sie eine betriebliche Altersvorsorge abschließen sollten Sie wissen, wie hoch die Rente und auch die monatlichen Beiträge ausfallen sollen, da eine spätere Änderung nur eingeschränkt möglich ist. Dies bezieht sich auch auf die Steuerfreibeträge, denn jedes Jahr sind bis zu vier Prozent der Beiträge steuerfrei.
Bevor Sie eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, sollten Sie außerdem mit dem Versicherer abklären, ob Sie eine Absicherung der Hinterbliebenen im Todesfall wünschen, oder ob ein Invaliditätsschutz integriert werden soll. Beides wird im Rahmen der Zusatzversicherung häufig verwendet, kann aber unter Umständen auch bereits in der betrieblichen Altersvorsorge enthalten sein, was Sie vorab klären sollten.
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Moneycheck Verbraucher Tipp:
Nach wie vor ist die betriebliche Altersvorsorge eine lohnenswerte Variante, die staatliche Rente aufzubessern.
Unterschieden wird die arbeitgeberfinanzierte und die arbeitnehmerfinanzierte Altersvorsorge. Das bedeutet: Entweder zahlen Sie die Altersvorsorge aus Ihrem Brutto-Lohn oder der Arbeitgeber trägt alles selbst. Auch Kombi-Modelle sind üblich: Beide zahlen ein. Der Anteil muss dafür nicht gleich sein. Häufig zahlt der Arbeitnehmer den größeren Anteil. Aber mindestens ein Fünftel Ihrer eigenen Einzahlungen sollte der Arbeitgeber schon dazugeben.
Was müssen Sie beachten, wenn Sie in eine betriebliche Altersvorsorge einzahlen?
Der Arbeitgeber legt fest, welche Form der Altersvorsorge er anbietet. Renten oder Leistungen auf Lebensversicherungsbasis sind möglich, auch andere Modelle werden angeboten. Sie können in der Regel keine eigene Auswahl treffen.
- Hinterbliebenenabsicherung
Aber über mögliche Optionen können Sie mitbestimmen. Und eine davon ist die Hinterbliebenenabsicherung. In manchen Angeboten kann die Rentenzahlung so als Witwen- oder Waisenrente vereinbart werden.
Aber Achtung: Das kostet extra. Damit sinkt Ihre eigene Rente später, wenn Ihnen nichts passiert. Überprüfen Sie also für sich selbst kritisch, ob die Absicherung Ihrer Familie auf anderem Weg - etwa einer separaten Lebensversicherung - günstiger wird. Wahrscheinlich wird sie das.
- Sofortige Unverfallbarkeit
Das Gesetz sagt: Wenn Sie 5 Jahre lang im selben Unternehmen in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen (bzw. Ihr Arbeitgeber das übernimmt), haben Sie einen Rechtsanspruch auf spätere Rentenzahlung. Wechseln Sie in den ersten 5 Jahren das Unternehmen, verfällt dieser Anspruch.
Aber: Sie können das vertraglich ändern! Sichern Sie sich die Unverfallbarkeit ab der ersten Einzahlung. So bleiben Sie flexibel, aber es gehen Ihnen keine Rentenleistungen verloren.
- Einzahlung in der Elternzeit
Die Beitragszahlung in die betriebliche Altersvorsorge ruht während der Elternzeit. Außer: Sie sind kürzer als ein Jahr in Elternzeit und haben eine jährliche Zahlungsweise der Beiträge vereinbart. Dann können Sie noch nachzahlen! Beachten Sie das bei der Festlegung Ihrer Beitragszahlungen.
In welchen Fällen erbringt eine betriebliche Altersvorsorge ihre Versicherungsleistungen?
- Hinterbliebenenabsicherung
Die private betriebliche Altersvorsorge erbringt in der Regel immer dann Versicherungsleistungen, wenn die vertraglich vereinbarten Voraussetzungen dafür erfüllt worden sind. Dies ist üblicherweise bei Eintritt einer Invalidität, im Todesfall oder beim Erreichen eines bei Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge vereinbarten Alters. Für üblich ist dies das Renteneintrittsalter. Todesfall und Invalidität sind aber nur dann als Voraussetzung gegeben, wenn diese auch beim Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge entsprechend vereinbart wurde. In der Regel handelt es sich hierbei allerdings um übliche Zusatzvereinbarungen. Hierbei spielt es aber auch eine wesentliche Rolle, dass die betriebliche Altersvorsorge auch dann Versicherungsleistungen erbringt, wenn Sie Ihren Arbeitgeber zwischenzeitlich gewechselt haben, die beim vorherigen Arbeitgeber abgeschlossene betriebliche Altersvorsorge jedoch nicht mitnehmen konnten oder wollten. In diesem Fall wird die betriebliche Altersvorsorge zwar ebenfalls Versicherungsleistungen erbringen, jedoch kann die Höhe der Leistungen durch den Arbeitgeberwechsel beeinflusst werden.
Besondere Aufmerksamkeit gilt für Geschäftsführer, denn hier gibt es die Probezeit und die Erdienbarkeitsfrist, welche beachtet werden müssen. Handelt es sich um ein bereits bestehendes Unternehmen, gilt eine Probezeit von zwei bis drei Jahren, bis eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen werden darf. Im Falle einer Neugründung steigt diese Probezeit auf fünf Jahre. Bei der Erdienbarkeitsfrist handelt es sich um einen Zeitraum, über den hinweg Sie mindestens ohne Unterbrechung im Unternehmen gearbeitet haben müssen, bis der Beginn der Auszahlung erreicht wird. In der Regel sind dies zehn Jahre oder mehr. Wurden sämtliche Voraussetzungen erfüllt und alle Fristen eingehalten, steht einer Erfüllung der Versicherungsleistung nichts im Wege.
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In welchen Fällen erbringt eine betriebliche Altersvorsorge ihre Versicherungsleistungen nicht?
So wie bei den meisten anderen Versicherungen auch, gibt es auch bei der betrieblichen Altersvorsorge den einen oder anderen Grund, weshalb eine Zahlung der Leistungen ausgeschlossen wird. Zu diesen Gründen gehören unter anderem:
- während der vereinbarten Wartezeiten
- wenn die vereinbarten Vertragsbedingungen verletzt werden
- wenn die Voraussetzungen für eine Auszahlung nicht erfüllt wurden
- im Todesfall des Versicherten, wenn dieser keine Hinterbliebenenabsicherung abgeschlossen hat
- wenn die Beitragspflicht verletzt wurde
- wenn ein Ausschlusskriterium, welches im Versicherungsvertrag angegeben wurde, gegeben ist
Grundsätzlich ist die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge an ein bestimmtes Mindestalter gebunden. In der Regel wird dieses Kriterium nur dann nicht erfüllt, wenn der Versicherte vorzeitig verstirbt. Auch für den Fall, dass kein Hinterbliebenenschutz in die betriebliche Altersvorsorge einbezogen wurde, erfolgt keine Versicherungsleistung. Es ist daher dringend zu empfehlen, einen Hinterbliebenenschutz in die betriebliche Altersvorsorge mit einzuschließen, sofern diese nicht ohnehin bereits enthalten sein sollte.
Bei einer Verletzung der bei Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge vereinbarten Vertragsbedingungen wird die betriebliche Altersvorsorge ebenfalls keine Leistungen erbringen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie vorsätzlich falsche Angaben machen oder Ihre Beitragspflichten verletzen. Allerdings muss es sich dabei weitestgehend schon um grobe Vertragsverletzungen handeln. Wurde beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge die interne Durchführung gewählt, dann ist Ihnen die Auszahlung übrigens auch dann sicher, wenn der Arbeitgeber Insolvenz anmelden sollte.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Beim Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge ist es in der Regel überhaupt kein Problem, zusätzliche Bausteine mitzuversichern. Eigentlich ist es sogar so, dass es dem Gesetzgeber sogar sehr wichtig ist, dass dies möglich ist. Üblicherweise gehören beispielsweise der Berufsunfähigkeitsschutz und der Hinterbliebenenschutz zu den häufigsten Zusatzbausteinen einer betrieblichen Altersvorsorge.
Hinterbliebenenschutz
In den meisten betrieblichen Altersvorsorgen ist ein Hinterbliebenenschutz bereits von vornherein integrier. Durch diesen ist gewährleistet, dass Ihre Hinterbliebenen, also Ehepartner (auch ehemalige), Lebenspartner und Kinder, sofern diese kindergeldberechtigt sind, finanziell abgesichert sind, sollte Ihnen etwas zustoßen und Sie dadurch zu Tode kommen. Tritt ein solcher Fall ein, dann treten automatisch Ihre Hinterbliebenen an Ihre Stelle, sodass diese direkt einen Anspruch auf eine vertraglich vereinbare Einmalzahlung oder eine monatliche Rente haben. in einigen Versicherungsverträgen muss dies bereits bei Abschluss gewählt werden, in anderen wiederum besteht auch erst im Leistungsfall eine Wahlmöglichkeit.
Arbeitsunfähigkeitsschutz
Auch der Arbeitsunfähigkeitsschutz, auch Invaliditätsschutz genannt, gehört mit zu den wichtigsten Zusatzbausteinen überhaupt, denn er stellt sicher, dass Sie im Falle einer eintretenden Invalidität Ihrerseits ebenfalls finanziell abgesichert sind. Bei der Auszahlung verhält es sich genau gleich wie auch beim Hinterbliebenenschutz, denn auch hier wird bei einigen Versicherungsverträgen schon beim Abschluss festgelegt, ob eine Einmalzahlung oder die Auszahlung einer monatlichen Rente gewünscht ist, während Sie dies bei anderen Verträgen erst im Schadensfall wählen können.
Ob nun Hinterbliebenen- oder Arbeitsunfähigkeitsschutz, bei beiden Absicherungen fallen in der Regel Zusatzkosten an, die meist mit den Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge verrechnet werden. Allerdings sinkt dadurch auch der Anteil der betrieblichen Altersvorsorge. Viele Versicherer bieten aber auch an, eine solche Zusatzabsicherung getrennt abzurechnen, was den Vorteil hat, dass der Anteil für die betriebliche Altersvorsorge und somit auch die spätere Rente nicht automatisch sinkt.
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Wann setzt der Versicherungsschutz der betrieblichen Altersvorsorge ein?
Wann genau der Versicherungsschutz bei der betrieblichen Altersvorsorge einsetzt, wird immer im Versicherungsvertrag angegeben. Entscheiden Sie sich für eine externe Durchführung, dann beginnt der Versicherungsschutz für üblich durch den Abschluss des Vertrages für die betriebliche Altersvorsorge, zu einem innerhalb des Versicherungsvertrages benannten Zeitpunktes oder bei fristgerechtem Eingang des ersten Versicherungsbeitrages. Normalerweise sind der vertraglich angegebene Versicherungsbeginn und der Tag des Vertragsabschlusses nicht weit voneinander entfernt, weshalb man in der Regel beinahe davon ausgehen kann, dass der Versicherungsschutz mit dem Abschluss der betrieblichen Altersvorsorge einhergeht. Im Ernstfall gilt aber ausschließlich der Termin, der auch im Versicherungsvertrag als Versicherungsbeginn definiert worden ist. Werden Sie beispielsweise direkt nach Abschluss einer betrieblichen Altersvorsorge mit Arbeitsunfähigkeitsabsicherung aber noch vor dem Tag des angegebenen Versicherungsbeginns arbeitsunfähig, dann ist der Versicherungsanbieter nicht zur Zahlung verpflichtet. Anders sieht es aus, wenn die Invalidität erst nach dem vertraglich vereinbarten Versicherungsbeginn eintritt.
Grundsätzlich sollte aber zwischen dem Versicherungsschutz und der Auszahlungsphase unterschieden werden, denn erst der Beginn der Auszahlungsphase ist der Zeitpunkt, an dem Sie tatsächlich einen Anspruch auf die eigentliche Leistung der betrieblichen Altersvorsorge haben, was normalerweise der Tag ist, an dem Sie auch gesetzlich in den Ruhestand gehen. Davon abweichende Ansprüche werden durch die Vereinbarung einer Arbeitsunfähigkeits– oder Hinterbliebenenabsicherung getroffen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der betrieblichen Altersvorsorge sein?
Die Frage danach, wie hoch die Versicherungssumme für die betriebliche Altersvorsorge ausfallen sollte, kann grundsätzlich nicht pauschal beantwortet werden, da hier mehrere Faktoren zu berücksichtigen sind, wie zum Beispiel:
- in welcher Form für das Alter vorgesorgt werden soll (einmalige Gesamtauszahlung oder monatliche Rente)
- welche Summe ausgezahlt werden soll
Um die erforderliche Höhe der Versicherungssumme in Erfahrung zu bringen ist es aber nicht nur wichtig zu wissen, welche betriebliche Altersvorsorge Sie sich für Ihr Rentendasein wünschen, sondern Sie sollten dabei auch die gesetzliche Rente berücksichtigen. Es gibt aber auch Fälle, in denen der Versicherungsnehmer nicht rentenversicherungspflichtig ist, wie beispielsweise bei Selbstständigen oder einem Gesellschafter-Geschäftsführer. Hier sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherungssumme für die betriebliche Altersvorsorge entsprechend höher ausfällt, um die Lücke aufgrund der fehlenden gesetzlichen Rente entsprechend zu schließen. Letzten Endes ist es wichtig, immer sämtliche Möglichkeiten, welche zur Rentenzahlung herangezogen werden können, zu berücksichtigen und die Erträge zu summieren, um so zu erfahren, wie hoch die Rente tatsächlich sein wird.
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Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur betrieblichen Altersvorsorge berechnet?
Der wohl wichtigste Faktor, nach dem die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge berechnet werden, ist die Höhe des Betrages, welcher während der Leistungsphase ausbezahlt wird. Je höher dieser Rentenbetrag sein soll, desto höher wird auch entsprechend der Beitrag, den Sie monatlich zahlen müssen. Im Umkehrschluss bedeutet dies auch, dass die spätere Rente umso höher ausfällt, je höher der monatliche Beitrag ist. Letzten Endes kommt es also immer darauf an, welche Beitragshöhe Sie mit dem Anbieter für die betriebliche Altersvorsorge vereinbaren.
Zwei weitere Faktoren, die sich daneben aber auch auf die Höhe der Beiträge auswirkt, sind das Alter des Versicherten und seine gesundheitliche Verfassung. Liegen also gesundheitliche Risiken vor, so wirken sich diese unmittelbar auf die Höhe der Beiträge aus, was vor allem dann gilt, wenn auch ein Hinterbliebenen- und Arbeitsunfähigkeitsschutz integriert wurde.
Zudem kommt es auch darauf an, ob die Beiträge durch den Arbeitgeber, den Arbeitnehmer oder von beiden Parteien bezahlt werden. Sobald der Arbeitgeber für die Zahlung der Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge zahlen muss, wird dieser die Höhe ganz bestimmt selbst festlegen, weshalb Sie als Arbeitnehmer am Ende nicht darüber entscheiden können.
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Welchen Nutzen hat ein Vergleich der betrieblichen Altersvorsorge für mich?
Durch einen Vergleich der betrieblichen Altersvorsorge ergeben sich für Sie einige Vorteile, was aber auch nur dann zu Ihren Gunsten ausfällt, wenn Sie als als Versicherungsnehmer frei entscheiden können, für welchen Tarif Sie sich entscheiden möchten. Sobald der Arbeitgeber darüber entscheidet, ist diese Option unter Umständen nicht gegeben, vor allem aber dann nicht, wenn die betriebliche Altersvorsorge intern durchgeführt wird, der Arbeitgeber schon Vereinbarungen mit einem externen Anbieter getroffen hat oder er selbst entscheidet, auf welchen Anbieter die Wahl fallen wird.
Dass eine betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber abgeschlossen wird, ist ein grundsätzliches Recht eines jeden Arbeitnehmers. Dies trifft aber nur dann auch wirklich zu, solange der Arbeitgeber keine eigenen Konzepte ausgearbeitet hat. Es kommt nicht selten vor, dass Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern die Möglichkeit geben, sich für eine bereits vom Arbeitgeber vorgegebene betriebliche Altersvorsorge zu entscheiden. Die meisten Arbeitgeber lassen ihren Arbeitnehmern aber durchaus die freie Wahl selbst zu entscheiden, bei welchem Versicherungsanbieter sie ihre betriebliche Altersvorsorge abschließen möchten. Viele Arbeitgeber beteiligen sich sogar an den Beiträgen für die betriebliche Altersvorsorge oder übernehmen die Beiträge sogar in voller Höhe.
Sobald Sie von Ihrem Arbeitgeber keinerlei Vorgaben bezüglich der betrieblichen Altersvorsorge bekommen, sollten Sie unbedingt einen Vergleich der verschiedenen Angebote auf dem Markt durchführen. Konzentrieren Sie sich dabei vor allem auf vier wichtige Punkte:
- den Durchführungsweg
- die Konditionen
- die Höhe der Beiträge und die dafür angebotenen Leistungen
- eventuell vorhandene Zusatzversicherungen
Zwar sollte die Höhe der Beiträge bei keinem Vergleich außer Acht gelassen werden. Vergessen Sie dabei aber niemals, auch die anderen Punkte zu berücksichtigen, denn nur so haben Sie die Möglichkeit, den für Sie besten Tarif zu finden, dabei möglichst viel Geld zu sparen und dennoch eine höchstmögliche Rente zu erhalten.
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Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Wenn Sie eine betriebliche Altersvorsorge abschließen, besteht je nach gewähltem Durchführungsweg die Möglichkeit, den Versicherungsschutz mehr oder weniger flexibel anzupassen. So ist es beispielsweise möglich:
- die Beiträge zu erhöhen
- die Beiträge innerhalb eines gewissen Rahmens zu erhöhen oder zu reduzieren
- die Beiträge individuell nach den eigenen Wünschen zu erhöhen oder zu reduzieren
- Einmalzahlungen vorzunehmen, um die Rente zusätzlich aufzustocken
Bei Pensionszusagen und auch bei einer Unterstützungskasse ist es aus steuerlichen Gründen nur möglich, die Beiträge zu erhöhen. Bei einer Pensionskasse oder einer Direktzusage hingegen besteht die Möglichkeit, die Beiträge innerhalb eines bestimmten Rahmens weitestgehend frei anzupassen. Bei den Pensionsfonds hingegen haben Sie die meisten Möglichkeiten der Beitragsanpassung für die betriebliche Altersvorsorge, denn hier können Sie die Beiträge beliebig nach oben und auch nach unten bewegen wie Sie es möchten. Außerdem haben Sie hier für üblich sogar die Möglichkeit der beliebigen Einmalzahlungen. Selbstverständlich kann es aber auch immer wieder vorkommen, dass je nach Anbieter unterschiedliche Vereinbarungen getroffen werden können. Deshalb kommt es immer darauf an, welche Konditionen für die jeweilige betriebliche Altersvorsorge vereinbart werden.
Je nachdem, um welchen Versicherer es sich handelt, können aber auch noch weitere Konditionen der betrieblichen Altersvorsorge angepasst werden. Eine dieser Möglichkeiten ist zum Beispiel, die Auszahlungsvariante, also Einmalzahlung oder monatliche Rente, noch vor dem Beginn der Auszahlungsphase beliebig zu ändern.
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Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge einer Versicherung von der Steuer absetzen zu können ist nicht bei jeder Versicherung der Fall, sehr wohl aber bei der betrieblichen Altersvorsorge, sowohl wenn der Arbeitgeber die Beiträge zahlt als auch wenn diese vom Arbeitnehmer übernommen werden. Allerdings gibt es bei den verschiedenen Durchführungswegen aber auch verschiedene Bedingungen. So sind etwa bei
- Pensionskassen
- Pensionsfonds
- Direktversicherungen
bis zu vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Dazu gibt es aber auch noch einen Freibetrag in Höhe von bis zu 1.800 Euro. Vollständig steuerfrei sind sogar die Beiträge in Form von Pensionszusagen oder Unterstützungskassen. Dies trifft allerdings nicht auf die Bezüge während der Auszahlungsphase zu, denn diese müssen Sie in voller Höhe in Ihrer Einkommensteuererklärung angeben. Doch auch hier sind Ausnahmen möglich, etwa bei Direktversicherungen oder Pensionskassen in Form von Ertragsanteilsbesteuerungen.
Dies gilt übrigens nicht nur für Arbeitnehmer. Auch Arbeitgeber können die Beiträge für eine betriebliche Altersvorsorge, die sie für ihre Mitarbeiter zahlen, steuerlich geltend machen.
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Worauf muss ich bei der Kündigung meiner betrieblichen Altersvorsorge achten?
Wenn Sie eine abgeschlossene betriebliche Altersvorsorge kündigen möchten, dann haben Sie grundsätzlich eher schlechte Karten. Der Hauptgrund ist der, dass, auch wenn der Arbeitnehmer der Leistungsempfänger ist, bei einer externen Durchführung der betrieblichen Altersvorsorge immer noch der Arbeitgeber der Versicherungsnehmer ist. Dies kommt daher, dass nicht der Arbeitnehmer selbst für sich eine betriebliche Altersvorsorge abschließt, sondern der Arbeitgeber dies für seinen Arbeitnehmer übernimmt. Soll die betriebliche Altersvorsorge also gekündigt werden, dann ist es erst einmal erforderlich, die betriebliche Altersvorsorge vom Arbeitgeber auf den Arbeitnehmer zu übertragen.
Doch selbst wenn eine Kündigung danach auch möglich sein mag, sei grundsätzlich davon abzuraten, da dies einen zu großen finanziellen Verlust bedeuten würde. Der Grund dafür ist, dass in dem Falle, dass die Beiträge für die betriebliche Altersvorsorge in voller Höhe vom Lohn des Arbeitnehmers abgezogen werden, infolgedessen von der Steuer und auch von den Sozialabgaben ausgeschlossen werden. Kommt es nun zu einer Kündigung und daraufhin zu einer Auszahlung der ersparten Beiträge, so müssten diese nachträglich besteuert werden und es müssten hierfür auch Sozialabgaben nachgezahlt werden. Eine Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist deshalb nicht nur besonders kompliziert, sondern sie zahlt sich am Ende auch nicht aus.
Anstelle einer Kündigung ist es besser, die betriebliche Altersvorsorge ruhen zu lassen. Dadurch bleibt sie zwar auch weiterhin bestehen, doch müssen fortan keine weiteren Beiträge mehr eingezahlt werden. Infolgedessen wird allerdings auch die Auszahlungssumme entsprechend niedriger. Dennoch zahlt sich ein Ruhen gegenüber einer Kündigung in jedem Fall aus.
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Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner betrieblichen Altersvorsorge achten?
Eine betriebliche Altersvorsorge zu wechseln ist jederzeit problemlos möglich. Im Falle eines Arbeitgeberwechsels ist ein Wechsel der betrieblichen Altersvorsorge sogar immer erforderlich. Jedoch gibt es hierbei einige Punkte zu beachten. In dem Fall, dass die betriebliche Altersvorsorge extern durchgeführt worden ist, gibt es mehrere Möglichkeiten, wie der Wechsel durchgeführt werden kann, allerdings hängt dies stets von der jeweils vorliegenden Situation ab. Möglich ist es beispielsweise, die extern durchgeführte betriebliche Altersvorsorge beim neuen Arbeitgeber fortsetzen zu lassen, die betriebliche Altersvorsorge mit eigenen Beiträgen weiterzuführen, oder aber die bisherige betriebliche Altersvorsorge ruhen zu lassen und beim neuen Arbeitgeber eine neue betriebliche Altersvorsorge abzuschließen.