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Arbeitsunfähigkeitsversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

MoneyCheck | ArbeitsunfähigkeitsversicherungEs kann eine schwere psychische Erkrankung sein, ein Herzinfarkt, ein Bandscheibenvorfall oder auch ein Unfall mit schwerwiegenden gesundheitlichen Folgen, die dazu führen, den Beruf dauerhaft oder zumindest für längere Zeit nicht mehr ausüben zu können. Immerhin 25 Prozent aller Berufstätigen muss vorzeitig vor Eintritt ins Rentenalter den eigenen Beruf aufgeben. Nach der anfänglichen Lohnfortzahlung von sechs Wochen zahlt die gesetzliche Krankenkasse für die maximale Dauer von 72 Wochen ein Krankengeld, das sich auf 70 Prozent des Bruttoentgelts beziffert. Privat Versicherte erhalten ein Krankentagegeld, sofern sie diese Zusatzversicherung bei ihrer privaten Krankenversicherung abgeschlossen haben. Danach greift die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die gerade mal ein Drittel des bisherigen Verdienstes abdeckt – eine Summe, die nicht ausreichen wird, um den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten. Eine private Absicherung in Form einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist daher jedem Angestellten zu empfehlen, sie ist aber auch für Selbstständige äußert sinnvoll. Im Falle einer Arbeitsunfähigkeit, die seit mindestens sechs Wochen besteht, zahlt die Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente in individuell festgelegter Höhe, welche die finanzielle Lücke zwischen dem bisherigen Verdienst und den staatlichen Zahlungen schließen soll.

 

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Was ist der Unterschied zwischen einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung?

MoneyCheck | ArbeitsunfähigkeitsversicherungIm allgemeinen Sprachgebrauch wird eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung häufig mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung gleichgesetzt und beide Begriffe werden synonym verwendet. Streng genommen besteht jedoch ein Unterschied zwischen arbeitsunfähig und berufsunfähig. Das wesentliche Unterscheidungsmerkmal:

  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit besteht eine Aussicht auf Besserung und die Option einer vollständigen Genesung, so dass der Beruf voraussichtlich nach einer gewissen Zeit wieder ausgeübt werden kann.
  • Berufsunfähig ist, wer dauerhaft weniger als 50 Prozent arbeiten kann und eine Aussicht auf Besserung nicht gegeben ist.

Wer beispielsweise einen Herzinfarkt erleidet und aufgrund von Therapie- und Rehamaßnahmen ein Jahr nicht arbeiten kann, gilt lediglich als arbeitsunfähig, da einer Wiederaufnahme der beruflichen Tätigkeit in vollem Umfang zu erwarten ist. Eine Berufsunfähigkeit würde lediglich dann vorliegen, wenn der Herzinfarkt so schwerwiegend ist, dass er eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung nach sich zieht, die eine Rückkehr in den Beruf unmöglich macht.

Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung zahlt demnach deutlich eher als eine Berufsunfähigkeitsversicherung, sie kann jedoch nicht separat abgeschlossen werden, sondern lediglich als Zusatzklausel einer Berufsunfähigkeitsversicherung gegen einen Aufpreis. Nicht alle Anbieter bieten den Zusatz Arbeitsunfähigkeitsversicherung jedoch an.

 

In welchen Fällen zahlt eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Die Arbeitsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer BU zahlt dann, wenn seit mindestens sechs Monaten eine Arbeitsunfähigkeit in Form einer medizinischen Krankschreibung vorliegt. Eine aufwendige Prüfung von Seiten des Versicherers ist im Gegensatz zur BU bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung nicht vorgesehen. Es ist zudem irrelevant, wann mit einer Genesung zu rechnen ist.

Der Versicherte erhält bei vorliegender Arbeitsunfähigkeit eine monatliche Rente, welche vorab vertraglich vereinbart wurde und sich an der Höhe des Krankengeldes beziehungsweise des privaten Krankentagegeldes orientieren sollte, um die Einkommenslücke optimal zu schließen. Diese Zahlung der Arbeitsunfähigkeits-Rente ist zeitlich limitiert und beträgt je nach Anbieter zwischen 18 und maximal 24 Monate.

 

Was sollte vor dem Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung beachtet werden?

Um abschätzen zu können, wie hoch das Risiko ist, arbeits- beziehungsweise berufsunfähig zu werden, verlangen die Versicherer vor dem Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung eine Gesundheitsprüfung. Diese Gesundheitsfragen sind obligatorisch – das Ergebnis bestimmt grundlegend den Beitrag für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung und kann bei einem hohen Risiko auch zu einer Ablehnung der Arbeitsunfähigkeitsversicherung führen. Gibt es Vorerkrankungen, sind auch Risikozuschläge oder Risikoausschlüsse möglich. Ein bestehendes Rheumaleiden kann beispielsweise entweder mit einem höheren Beitrag einhergehen oder aber mit einer Nichtversicherung speziell dieser namentlich genannten Krankheit. Auch die allgemeine Lebensweise kann den Beitrag der Arbeitsunfähigkeitsversicherung beeinflussen. Wer sich zum Beispiel gesund ernährt, regelmäßig Sport treibt und nicht raucht, profitiert meist von günstigeren Beiträgen bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

Wichtig: Die Gesundheitsfragen sollten stets wahrheitsgemäß beantwortet werden, auch wenn der Versicherer die Aussagen zunächst nicht überprüfen wird. Denn sollte sich im „Schadensfall“ das Gegenteil herausstellen, kann die Arbeitsunfähigkeitsversicherung die Leistungen verweigern und den Vertrag kündigen.

Hinweis: Wer sich unsicher ist, ob bestehende Vorerkrankungen bei einem Versicherer zu einer Ablehnung der Arbeitsunfähigkeitsversicherung führen, dem ist zu empfehlen, vorab einen anonymen Antrag zu stellen. Auf diese Weise erfährt er, ob grundsätzlich die Option für den Abschluss einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung besteht, umgeht jedoch das Risiko, im Hinweis- und Informationssystem der Versicherer (HIS) eingetragen zu werden. Denn sollte dies der Fall ist, könnte es auch bei einem anderen Anbieter schwierig werden, eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Ein weiteres Kriterium, das den Versicherern dabei hilft, das individuelle Risiko abzuschätzen, stellt der ausgeübte Beruf dar. Die einzelnen Berufe werden deshalb in einzelne Risikogruppen eingeteilt – von Berufen mit einem geringen berufsbedingten Arbeitsunfähigkeitsrisiko (zum Beispiel Büroangestellte) über Berufe mit erhöhtem Risiko (wie Lehrer, Erzieher oder Ärzte) bis hin zu Hochrisikoberufen (beispielsweise Piloten oder Dachdecker). Dieses Risiko bestimmt maßgeblich den Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung mit dem Zusatz Arbeitsunfähigkeitsversicherung und kann unter Umständen sogar zu einer Ablehnung führen.

Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit der Zusatzklausel Arbeitsunfähigkeit versichern möchte, sollte nicht versäumen, auf die Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ zu achten. Denn ist diese nicht explizit aufgeführt, kann der Versicherer den Versicherten dazu veranlassen, eine andere Tätigkeit in einem ähnlichen Beruf, sofern dieser der Ausbildung und der Erfahrung des Versicherten entspricht, auszuüben. Eine entsprechende Klausel, die auf abstrakte Verweisung verzichtet, könnte lauten: „Wir verzichten darauf, die versicherte Person auf eine vergleichbare Tätigkeit abstrakt zu verweisen, die die Person nicht konkret ausübt.“

 

Wie hoch ist der Beitrag für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

MoneyCheck | ArbeitsunfähigkeitsversicherungGrundsätzlich gilt im Hinblick auf den Beitrag: Eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung von der Stange gibt es nicht. Vielmehr sind es viele einzelne individuelle Faktoren, die maßgeblich die monatlichen Kosten bestimmen. Grob unterschieden wird hierbei zwischen

  • den vertraglichen Konditionen der Arbeitsunfähigkeitsversicherung
  • den persönlichen Voraussetzungen

Vertragliche Konditionen:

Maßgeblich beeinflusst wird der Beitrag für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung vor allem von der Höhe der monatlich vereinbarten Rente, die im Falle einer Arbeitsunfähigkeit gezahlt werden soll. Aber auch die Dauer dieser Rentenzahlung sowie die Laufzeit der Arbeitsunfähigkeitsversicherung und die Zahlungsmodalitäten spielen bei der Beitragskalkulation eine nicht unerhebliche Rolle. Wer zusätzliche Klauseln vereinbart oder die Arbeitsunfähigkeitsversicherung mit anderen Versicherungen, zum Beispiel zur Altersvorsorge, kombiniert, sollte ebenfalls damit rechnen, dass diese Einfluss auf den Beitrag der Arbeitsunfähigkeitsversicherung nehmen.

Persönliche Voraussetzungen:

Ein relevanter Faktor bei der Beitragskalkulation der Arbeitsunfähigkeitsversicherung sind außerdem die persönlichen Voraussetzungen des Versicherten. Neben dem Ergebnis der Gesundheitsprüfung sowie der Einstufung in eine berufliche Risikogruppe ist auch das Alter bei Vertragsabschluss nicht irrelevant. Wer in jungen Jahren und bei bester Gesundheit eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließt, kann mit einem vergleichsweise günstigen Beitrag rechnen.

 

Welche Alternativen gibt es für eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Grundsätzlich gilt nach Expertenmeinung eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einer Zusatzklausel Arbeitsunfähigkeitsversicherung als leistungsstärkste Versicherungslösung, um die eigene Arbeitskraft abzusichern. Sie ist jedoch mit relativ hohen Beiträgen belegt und vor allem risikobehaftete Berufsgruppen oder Menschen mit gesundheitlicher Vorbelastung müssen mit Risikozuschlägen rechnen. Im schlimmsten Fall kann ihnen sogar gänzlich der Zugang zu einer BU verwehrt bleiben. Wer daher keine Berufs- beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsversicherung abschließen kann oder möchte – die Ablehnungsquote liegt bei immerhin fast 30 Prozent – hat die Wahl, auf einige Alternativen zurückzugreifen. Folgende Versicherungslösungen können infrage kommen:

Als erwerbsunfähig gilt, wer weniger als drei Stunden pro Tag weder die bislang beruflich ausgeübte Tätigkeit noch irgendeine andere Tätigkeit, die am Arbeitsmarkt verfügbar ist, ausüben kann. Versicherungsschutz besteht hierbei unabhängig vom Grund, der zu einer Erwerbsunfähigkeit führt, und unabhängig von der Art der gesundheitlichen Beeinträchtigung. Die Aufnahmekriterien sind gering, Risikopotential und Vorerkrankungen spielen (fast) keine Rolle. Der Beitrag ist zudem günstiger als bei der Arbeitsunfähigkeitsversicherung.

  • Existenzschutzversicherung oder Multi-Risk Versicherung

Der Abschluss einer Existenzschutzversicherung steht nicht im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit oder dem Alter und kann zum Beispiel auch von Schülern oder Hausfrauen abgeschlossen werden. Eine Existenzschutzversicherung ist ein relativ neues Produkt auf dem Versicherungsmarkt, das Teilbereiche anderer Versicherungen und folgende Schadensbereiche abdeckt: schwere Krankheiten, Unfälle, Organschädigungen, Grundfähigkeitsverlust und Pflegebedürftigkeit.

  • Dread Disease Versicherung

Versicherungsschutz bei der Dread Disease Versicherung besteht ausschließlich für klar definierte schwere Erkrankungen, wie Krebs, AIDS oder Multiple Sklerose, sowie für lebensbedrohliche Ereignisse, wozu unter anderem Schlaganfälle, Transplantationen oder schwere Unfälle gehören.

  • Dienstunfähigkeitsversicherung

Eine Dienstunfähigkeitsversicherung fungiert als Berufs- beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsversicherung, die sich ausschließlich an Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst richtet. Sie sollte eine „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ enthalten, so dass bereits dann ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Beamte als dienst- und nicht erst als berufsunfähig gilt.

  • Grundfähigkeitsversicherung

Eine Grundfähigkeitsversicherung ist eine deutlich günstigere Versicherungslösung als die Berufs- beziehungsweise Arbeitsunfähigkeitsversicherung, sie bietet jedoch auch wesentlich geringeren Versicherungsschutz. Abgesichert ist ausschließlich der Verlust der Grundfähigkeiten, wie Sehen, Hören oder der Einsatz der Hände. Demnach ist nicht die Arbeitskraft versichert, sondern in der Versicherungspolice klar definierte Fähigkeiten.

 

Lohnt sich ein Anbietervergleich bei einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung?

Zwar gibt es auf dem deutschen Versicherungsmarkt eine Vielzahl von Anbietern einer Berufsunfähigkeitsversicherung, nicht jeder bietet jedoch die Zusatzklausel Arbeitsunfähigkeitsversicherung an. Wer das Risiko Arbeitsunfähigkeit mit absichern möchte, sollte daher explizit darauf achten, dass die BU eine entsprechende Vereinbarung enthält.

Vor dem Hintergrund, einen möglichst günstigen Beitrag für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung zu erzielen, lohnt sich ein neutraler Anbietervergleich, zum Beispiel mit einem kostenlosen und unverbindlichen Online-Vergleichsrechner. Da der Beitrag für die Arbeitsunfähigkeitsversicherung von diversen Variablen abhängt, ist es für einen Vergleich unverzichtbar, die wesentlichen Kriterien anzugeben, zum Beispiel die gewünschte monatliche Rente, die Laufzeit und das Alter bei Vertragsabschluss. Auch Zusatzklauseln sollten beim Vergleich einer Arbeitsunfähigkeitsversicherung Berücksichtigung finden.

Eine übersichtliche Auflistung aller Tarife für eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung ermöglicht dann einen effektiven Vergleich, welche Arbeitsunfähigkeitsversicherung am ehesten infrage kommt und bei welchem Anbieter das größtmögliche Sparpotential besteht. Achtung: Ein günstiger Beitrag sollte jedoch niemals zu Lasten des notwendigen Versicherungsschutzes der Arbeitsunfähigkeitsversicherung gehen.

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