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Grundfähigkeitsversicherung

Lohnt sich eine Grundfähigkeitsversicherung?

MoneyCheck | Grundfähigkeitsversicherung Die Grundfähigkeitsversicherung soll ohne Rücksicht auf einen konkret ausgeübten Beruf dafür sorgen, dass im Fall starker gesundheitlicher Einschränkungen finanzielle Sicherheit bleibt. Sie zahlt eine monatliche Grundrente oder einen einmaligen Betrag. Wann sie gezahlt wird, wird daran gemessen, in welchem Umfang körperliche, vor allem sensorische Einschränkungen eintreten und wie lange sie ärztlicher Prognose nach anhalten werden. In verschiedenen Policen können auch psychische Einschränkungen versichert werden.

Experten raten in diesem Zusammenhang: Für Menschen, die hauptsächlich körperlich arbeiten, kommt eine Grundfähigkeitsversicherung grundsätzlich eher in Frage, als für andere. Hintergrund ist der spezifische Charakter der Versicherung: Ihre Leistungen richten sich nach allgemeinen körperlichen Merkmalen und Fähigkeiten. Sie sind nicht berufsspezifisch ausgerichtet. Das führt dazu, dass körperliche Berufe statistisch wahrscheinlicher von der Versicherung erfasst werden.

Beachten Sie die Leistungen: Wann zahlt die Grundfähigkeitsversicherung?

Zwar zahlt die Grundfähigkeitsversicherung bei einem Verlust der vorher im Vertrag definierten Grundfähigkeiten direkt. Allerdings nur dann, wenn diese Fähigkeiten tatsächlich verloren gegangen sind.

Grundlage der Bewertung, wann eine Fähigkeit tatsächlich verloren ist, sind ärztliche Gutachten. Sie können von behandelnden Ärzten ausgestellt werden. Häufig ziehen die Versicherungsunternehmen noch weitere Gutachten hinzu.

Zeit spielt eine Rolle

Darin muss klar definiert sein, dass die jeweilige Grundfähigkeit für einen Mindestzeitraum so stark beeinträchtigt ist, dass sie als Verlust wahrgenommen wird. Diese Zeiträume variieren zwischen 12 Monaten und 3 Jahren!

Schwere der Einschränkungen spielt eine Rolle

Damit die Grundfähigkeitsversicherung leistet, muss jeweils aus den Leistungskatalogen ein drastischer Fähigkeitsverlust vorliegen. Das heißt also: ein Verlust der „Fähigkeit Hören“ ist tatsächlich der praktisch vollständige Verlust, etwas hören zu können. Können noch Geräusche wahrgenommen werden, leistet die Grundfähigkeitsversicherung nicht. Auch nicht anteilig, wenn die Einschränkung zwar vorhanden, aber nicht vollständig ist.

Das trifft auch auf die anderen Einschränkungen zu. Je nach Art der Einschränkung kann es je nach Versicherungsvertrag zu unterschiedlichen Grenzziehungen kommen. Das heißt: Während eine Einschränkung der Sehfähigkeit bei dem einem Anbieter auf unter 1% verbliebener Sehstärke gesetzt ist, kann bei anderen noch eine Bewertung von 5% ausreichend sein, um den Versicherungsfall auszulösen.

Für den Versicherten ist es natürlich von Vorteil, wenn die Rente so früh wie möglich gezahlt wird. Gelockerte Kriterien lassen sich Versicherungsunternehmen aber oft in höheren Beiträgen bezahlen.

Also wieder ein Fall klassischer Abwägung:

  • Wie schätzen Sie Ihr Risiko ein?
  • Wie hoch ist die Beitragssumme, die Sie monatlich oder jährlich in die Grundfähigkeitsabsicherung investieren wollen?

Generell können Sie aber in der Grundfähigkeitsversicherung damit rechnen, dass der Versicherungsfall erst bei einem praktisch vollständigen Verlust von Befähigungen nach dem Fähigkeitenkatalog 1 und einem weitgehenden Verlust der Fähigkeiten nach Katalog 2 eintritt.

Was genau ist versichert?

MoneyCheck | Grundfähigkeitsversicherung Neben dem Grad der Fähigkeitsminderung ist auch wichtig, welche Fähigkeiten überhaupt versichert sind. Lesen Sie die Versicherungsbedingungen sehr genau. Und bewerten Sie die Absicherung auf Ihre konkreten Risiken.

Versichert werden:

  • Grundfähigkeiten nach dem sogenannten Fähigkeitenkatalog 1:
    • Sehen und räumliche Orientierungsfähigkeit
    • Sprechen (nicht Hören!)
    • der Gebrauch der Hände – unabhängig davon, welche Ursache den Gebrauch einschränkt

Im Fähigkeitenkatalog 2 sind weiteren Befähigungen gelistet. Die Versicherung zahlt in der Regel erst, wenn mehrere der Einschränkungen aus Katalog 2 eintreten.

Dazu gehören:

  • Bücken, Heben, Treppensteigen
  • die Bewegungsfähigkeit der Arme (einschließlich der Fähigkeit, Dinge zu tragen)
  • Sitzen und Autofahren

Beachten Sie, dass im Katalog 1 zwar der Verlust, die Hände zu gebrauchen, versichert ist. Die Greif-Fähigkeit allerdings in den Katalog 2 fällt. Das bedeutet: Wenn Sie Ihre Hände noch in irgendeiner Weise zu nutzen vermögen, ist das kein Versicherungsfall. Sie müssen hier genau auf die Beschreibung in den Versicherungsbedingungen achten, damit Sie genau das versichern, was Sie auch tatsächlich für nachvollziehbar halten.

Häufig kommt es genau an diesem Punkt zu Meinungsverschiedenheiten zwischen der Versicherung und dem Versicherten. Die Folge sind ausbleibende Zahlungen – und das, obwohl Sie versichert sind, als auch real unter einer Einschränkung leiden.

Einschluss von Leistungen für bestimmte psychische Erkrankungen

Je nach Versicherungsunternehmen lassen sich psychische Ursachen für eingeschränkte Leistungsfähigkeit versichern. Wenn Sie den Vertrag nach seinem Nutzen bewerten, sollte für Sie die Nachweisfrage im Zentrum stehen. Die Frage also: Wie prüft die Versicherung, ob eine tatsächliche Erkrankung vorliegt?

Versichert werden Krankheiten wie Demenz, aber auch psychotische Erkrankungen. Die Absicherung gegen Demenz ist allerdings fragwürdig, da sie statistisch gesehen häufiger im Alter auftritt. Wenn der Leistungszeitraum nur bis zum Ende der Lebensarbeitszeit festgelegt ist, endet da die Zahlungsverpflichtung der Grundfähigkeitsversicherung. Bewerten Sie diese Angebote also immer in Ihrem persönlichen Kontext und nach Notwendigkeit der Absicherung.

Leistung für Pflegestufen

Neben den Demenz- und psychischen Erkrankungen lässt sich der Leistungseintritt auch pauschal bei der Feststellung einer Pflegestufe vereinbaren. Auch das wirkt auf die Beitragshöhe, kann aber bei einem sinnvollen Preis-Leistungs-Verhältnis durchaus eine gezielte Erweiterung dafür sein, dass nach Unfällen oder Krankheiten vielleicht keine der in den Katalogen spezifizierten Einschränkungen in der nötigen Schwere auftritt, aber insgesamt eine gesundheitliche Beeinträchtigung vorliegt, die in der Pflegenotwendigkeit mündet. Je nach Anbieter können Sie ab Pflegestufe 1 versichern. Achten Sie auch in diesem Zusammenhang darauf, bis zu welchem Lebensalter die Versicherung zahlt.

Kombination mit anderen Hoch-Risiko-Absicherungen

Schwere-Krankheiten-Absicherung (Dread Disease)

In einer Dread-Disease-Versicherung wird vereinbart, dass bei Eintritt einer schweren Krankheit – meist am Muster einer Krebserkrankung – die Leistung der Versicherung fällig wird. Als Erweiterung der Grundfähigkeitsversicherung kann das sinnvoll sein, da bei Eintritt einer solchen Erkrankung für den Leistungsfall nicht zusätzliche körperliche Einschränkungen auftreten müssen – und konkrete vollständige Fähigkeitsverlust selten am Beginn der Erkrankung stehen. Hier lassen sich auch Einmalzahlungen versichern, die möglicherweise besser den Krankheitsfall absichern.

Fragen Sie sich auch in diesem Zusammenhang: Steht das Mehr an Absicherung den höheren Beiträgen sinnvoll gegenüber?

Lebensversicherung

Verschiedene Angebote der Lebensversicherung enthalten wiederum ihrerseits eine Zusatzversicherung der Grundfähigkeiten. Je nach Angebot ist es eine Option. Es kann aber auch sein, dass die Versicherung für das konkrete Angebot obligatorisch ist.

Allerdings ist für Sie die Beurteilung dann meistens anders geartet – denn es steht dann die Lebensversicherung im Vordergrund und deren Inhalte. Achten Sie natürlich trotzdem auf die Leistungen, die in diesem Zusammenhang für die Grundfähigkeitsversicherung gelten sollen. Sie können ein tatsächlicher Absicherungs-Gewinn sein.

Zusammengefasste Kombi-Angebote prüfen

Es gibt also durchaus die Möglichkeit, Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung mit anderen Versicherungsarten zu kombinieren. Messen Sie das aber immer an Ihren Anforderungen! Pauschale Bewertungen stimmen vor diesem Hintergrund nicht mit der Wirklichkeit überein.

Prüfen Sie eine Berufsunfähigkeitsversicherung!

Vor dem Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung sollten Sie prüfen, ob Ihre Anforderungen durch eine Berufsunfähigkeitsversicherung möglicherweise besser erfüllt werden. Oft sind diese Versicherungen spezifischer auf die Absicherung gegen eine Arbeitsunfähigkeit abgestimmt, als es die Angebote der Grundfähigkeitsversicherung sind.

Der Leistungseintritt beispielsweise wird nicht streng an den Verlust von bestimmten körperlichen Fähigkeiten gebunden. Vielmehr orientieren sich die Ausgleichszahlungen an der Befähigung, das versicherte Berufsbild weiterhin erfüllen zu können.

Je nach versicherter Berufsgruppe, sind die Bedingungen entsprechend unterschiedlich. Aber das Leistungsspektrum ist in der Regel besser an die tatsächlichen Risiken angepasst und kann später auch verändert werden. Zudem sind bereits kombinierte Leistungen oft Teil der BU: Renten- und Lebensversicherungsleistungen lassen sich in einer Police zusammenfassen.

Stellen Sie Angebote der BU und der Grundfähigkeitsversicherung gegenüber. Leistungsspektrum, die Passgenauigkeit auf Ihre eigenen Anforderungen und die damit zusammenhängenden Beiträge spielen dabei die zentrale Rolle.

Allerdings: Die Berufsunfähigkeitsversicherung leistet nur so lange, wie Sie tatsächlich nicht arbeiten. Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt unabhängig von Ihrer Arbeitstätigkeit.

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Was ist in der Grundfähigkeitsversicherung versichert?

Die Grundfähigkeitsversicherung deckt körperliche Einschränkungen ab, die nach Unfällen oder Krankheiten die Fähigkeiten des Versicherten einschränken.

Dazu zählen:

  • Einschränkungen in der Sensorik: Augen, Ohren und Orientierungssinn sind hier hauptsächlich abgesichert
  • Eingeschränkte körperliche Fertigkeiten in der Motorik: Gehen, Greifen, Sitzen
  • Eingeschränkte körperliche Fähigkeiten: Autofahren und Treppensteigen gehören in diesen Absicherungsbereich

Einschnitte in die Fähigkeiten der individuellen Orientierungs- und Handlungsfähigkeit werden in einer Rente als Versicherungsleistung abgefedert oder führen zu einem einmaligen Ausgleich in einer Summe.

Versichert wird der vollständige oder teilweise, dauerhafte oder erst nach langer Zeit vorübergehende Verlust der sogenannten Grundfähigkeiten. Sie werden für Versicherungszwecke in 2 Fähigkeitenkataloge unterschieden.

Was ist vor Abschluss einer Grundfähigkeitsversicherung wichtig?

Ist die Grundfähigkeitsversicherung die richtige Versicherungsart?

Prüfen Sie als erstes, ob die Grundfähigkeitsversicherung die richtige Versicherung für Sie ist. In der Mehrzahl der Fälle hat die Berufsunfähigkeitsversicherung ein passenderes Leistungsspektrum. Das hängt vor allem mit den auf konkrete Berufe zugeschnittenen Leistungsprofil zusammen. Aber auch, weil der Grund für die Berufsunfähigkeit nicht an einzelnen Leistungseinschränkungen des Körpers festgemacht wird. Das schließt bestimmten psycho-somatische Komplexe in der BU mit ein, die in der Grundfähigkeitsversicherung nicht miterfasst werden.

MoneyCheck | Grundfähigkeitsversicherung Hauptsächliche Gründe gegen eine BU, aber für eine Grundfähigkeitsversicherung sind:

  • die Beiträge sind deutlich niedriger
  • die Versicherung zahlt unabhängig von einer weiteren beruflichen Tätigkeit
  • auf Grund der persönlichen Voraussetzungen kann eine BU nicht abgeschlossen werden – das kann an einem nicht
  • versicherbaren Berufsbild liegen oder an Vorerkrankungen, die eine Grundfähigkeitsversicherung, nicht aber eine BU ermöglichen

Wann tritt die Versicherung in Leistung?

Klären Sie, wie lange die medizinische Prognose einen Fähigkeitsverlust voraussehen muss, damit die Versicherung den Leistungsfall anerkennt. Die Versicherung sollte nach kürzest möglicher Zeit in Leistung treten. Gleichzeitig sollten die Leistungshürden so niedrig wie möglich liegen. Das bedeutet: Wer muss das entscheidende Gutachten erstellen? Genügt der Facharzt? Oder müssen mehrere Ärzte konsultiert werden – und wessen Einschätzung hat das meiste Gewicht?

Sprechen Sie mit der Versicherung darüber, bevor Sie den Vertrag schließen. Solche Regelungen können im Ernstfall weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen und einen starken Einfluss darauf haben, ob und in welchem Rahmen Sie Ihre Leistungen im Schadensfall erhalten.

Zahlt die Grundfähigkeitsversicherung auch bei psychischen Einschränkungen?

Der Verlust von psychischen Fähigkeiten sollte nach Möglichkeit in die Leistungen der Grundfähigkeitsversicherung eingeschlossen werden. Das hat zwar Wirkungen auf die Beiträge, aber kann eine ernsthafte Leistungserweiterung darstellen. Dabei spielen vor allem Erkrankungen eine Rolle, die nicht typische Alterserkrankungen sind. Wägen Sie ab, ob die versicherten Leistungen Ihnen nützen. Dafür kann auch wichtig sein zu wissen, wie die Beurteilung der Leistungseinschränkung erfolgt – also wie Ihnen der Fähigkeitsverlust konkret anerkannt wird.

Beiträge und Höhe der späteren Rente

Prüfen Sie, in welchem Verhältnis die Beiträge zur späteren Rente – vor allem aber auch zu Ihrem gegenwärtigen Einkommen stehen. Denn später muss die Rente dieses Einkommen wesentlich ergänzen, wenn Sie nicht mehr im vollen Umfang arbeiten können. Denn diese Absicherung ist der Sinn der Grundfähigkeitsversicherung. Auf der anderen Seite sollen die Beiträge auch Ihren gegenwärtigen Verdienst so wenig wie möglich belasten.

Schon an dieser Stelle kommt ein erster Vergleich ins Spiel: Verschaffen Sie sich einen ersten Überblick, in welchem Bereich für Sie die Beiträge liegen werden. Denken Sie auch daran, dass bei bestimmten Vorerkrankungen die Beiträge um einen sogenannten Risikozuschlag erhöht werden.

Unterschiedliche Versicherungsbedingungen zwischen den Anbietern beachten

Vergleichen Sie nicht nur die Tarife. Stellen Sie sicher, dass neben der konkreten Absicherung auch die Rahmenbedingungen stimmen.

Das bedeutet:

  • Wie lange zahlt die Grundfähigkeitsversicherung die Rente?
  • Wie lange muss die Einschränkung bestehen, damit die Rentenzahlung beginnt?
  • Sind Pflegestufen automatisch mitversichert? Und wenn ja: Ab welcher Stufe tritt die Versicherung in Leistung?

Das gibt Ihnen einen Gesamtüberblick darüber, welcher Anbieter überhaupt Ihre Bedürfnisse erfüllt. Vergleichen Sie dann die Beiträge.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Die Grundfähigkeitsversicherung eignet sich, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zur Verfügung steht oder zu teuer ist.

Aber beachten Sie: Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt nur, wenn Sie eine oder mehrere grundlegende körperliche oder geistige Fähigkeiten auf Dauer einbüßen.

Prüfen darum, ob sie eine angemessene Absicherung Ihrer Arbeitskraft ist, oder ob berufsbezogenere Leistungen ggf. besser sind.

Die Höhe der späteren Auszahlung können Sie als Rente,
aber auch als einmalige Zahlung versichern.

Achten Sie im ersten Fall darauf, dass sie Versicherung lange genug zahlt - beachten Sie also Ihr Renteneintrittsalter. Wenn Sie eine Einmalzahlung versichern, machen Sie sich vorher konkrete Gedanken, wie Sie das Geld verwenden wollen. Denn die Höhe wirkt sich auf die Beiträge aus.

Welche Leistungen sind im Schadensfall mit inbegriffen?

„Schadensfall“ in der Grundfähigkeitsversicherung heißt: Sie verlieren eine wichtige körperliche Befähigung. Sie werden also einen schweren Einschnitt in Ihre Lebensumgebung zu verkraften haben. In vielen Fällen sorgen solche Umstände auch für Einschränkungen bei der Arbeitsfähigkeit bis hin zu vollständiger Arbeitsunfähigkeit.

Geldleistungen

Die Grundfähigkeitsversicherung soll die finanziellen Folgen solcher Einschnitte mindern. Sie zahlt im Schadensfall eine monatliche Rente oder einen einmaligen Betrag, der vorher konkret vereinbart worden ist.

Legen Sie hier genau fest, welche Form der Auszahlung Ihnen am besten entspricht. Die Einmalzahlung hat den Vorteil, dass Sie Umbauten vor Ort oder kostspielige therapeutische Ausgaben flexibel stemmen können. Die Rente gleich stattdessen Ihren Einkommensverlust aus, wenn er auf Grund verminderter Arbeitsfähigkeit eintritt.

Dauer der Absicherung

Die Grundfähigkeitsversicherung zahlt ohne Rücksicht darauf, ob Sie weiterarbeiten können oder nicht.

Aber es gibt Begrenzungen bei der Dauer der Leistungen. Einige Versicherungen leisten nur bis zum Eintritt in die Rente oder bis zu einem festgelegten Alter. Es lassen sich auch längerfristige Zahlungen vereinbaren – obwohl der Versicherungsfall in den meisten Fällen auch dann vor Renteneintritt liegen muss.

Welche Leistungen sind ausgeschlossen?

Als rein finanzielle Kompensation gedacht, übernimmt die Grundfähigkeitsversicherung keine geldwerten Leistungen oder Aufwendungen für den Versicherten.

Aufkommen für Pflegeleistungen

Pflegeleistungen können zwar aus den gezahlten Geldmitteln bestritten werden – die Grundfähigkeitsversicherung übernimmt jedoch keine Pflegeleistungen selbstständig und entgilt sie einem Pflegedienst direkt.

Erstattung von Schadenersatzleistungen

Schadenersatzpflichten sind von der Grundfähigkeitsversicherung nicht gedeckt. Das betrifft den Versicherten selbst, aber auch mögliche Unfallgegner. Das heißt: Regress-Forderungen können nicht über die Versicherung umgesetzt werden.

Ausgleich von Genesungsaufwendungen

Wenn Sie nach einem Unfall oder einer Krankheit in die Reha oder zur Kur müssen, können Sie die Kosten zwar – analog zu den Pflegeleistungen – aus der Rente bezahlen. Wenn aber der Versicherungsfall nicht eingetreten ist, übernimmt die Grundfähigkeitsversicherung keine therapeutischen Aufwendungen an dieser Stelle oder zahlt für Reha- oder Kur-Aufenthalte.

Berufssoldaten sollten eine BU suchen

Die Grundfähigkeitsversicherung leistet keine Zahlungen für Kriegsversehrte. Das macht sie insbesondere für Soldaten, die mit Auslandseinsätzen konfrontiert sind, ungeeignet. Denn darin liegt ein wesentliches Risiko, das von der Versicherung nicht erfasst wird.

Die Einschränkung gilt jedoch nicht nur für Soldaten, sondern die Ursache der Verletzungen ist hier entscheidend. Ist sie durch Kriegsereignisse verursacht worden, tritt die Grundfähigkeitsversicherung nicht in Leistung.

Jede Form von Vorsatz ist ausgeschlossen

Die Versicherung zahlt nicht, wenn der Verlust von Grundfähigkeiten als Ergebnis von Selbstverletzungen oder als Folge einer vorsätzlich begangenen Straftat eintritt.

Allerdings: Ist die Selbstverletzung Folge einer diagnostizierten Krankheit, sollten die Versicherungsleistungen im Zweifel geprüft werden. Denn dann kann es sich um einen mittelbar eingetretenen Schadensfall handeln und die Grundfähigkeitsversicherung muss zahlen. Im Zentrum steht dann die Begutachtung der Krankheit und der direkte Zusammenhang mit der Selbstverletzung.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Das müssen Sie tun in Kürze:

  • Den Schadensfall melden
  • Unterlagen von Ärzten und Therapeuten beifügen, die die Einschränkung dokumentieren und bestätigen
  • Den Nachweis – wie mit der Versicherung konkret vereinbart – erbringen, dass die Einschränkung andauern wird

So melden Sie den Schadensfall

Sie teilen die medizinische Indikation über die versicherten Fähigkeitsverluste Ihrer Versicherung bei Auftreten mit. Wenn die Einschränkung aller Voraussicht nach länger anhält, tritt der Schadensfall ein und Sie erhalten die vereinbarten Leistungen ausbezahlt.

Diese Unterlagen müssen Sie einreichen

Ihr behandelnder Arzt oder das behandelnde Krankenhaus müssen der Versicherung Diagnose und Prognose des Genesungsverlaufs übermitteln. Die Prognose muss eine Aussage darüber treffen, wie stark die Einschränkung ist und wie lange sie voraussichtlich andauern wird.

Welche Unterlagen Sie konkret einreichen müssen, unterscheidet sich zwischen den Versicherungsunternehmen. In den Versicherungsbedingungen wird das genau festgelegt.

So erbringen Sie den Nachweis anhaltender Einschränkung

Je nachdem, wie die Versicherungsbedingungen den Nachweis im Einzelnen regeln, gehören zu Ihren Nachweispflichten:

  • die fachversierte Diagnose der Einschränkungen
  • die fachversierte Prognose über Aussicht auf Heilung und Dauer der Genesung (oder Unmöglichkeit, je nach konkretem Fall)
  • medizinische Gutachten und/oder amts- und betriebsärztliche Untersuchungen mit den geforderten Aussagen über Grad und Dauer des Fähigkeitsverlustes

Der medizinische Dienst der Versicherung wird diese Vorgaben prüfen und kann in der Regel weitere Untersuchungen anfordern.

Für Sie sind die Regelungen zum Nachweis der Einschränkung von großer Bedeutung. Je weniger regulierende Vorgaben Sie erfüllen müssen, um so eher erhalten Sie im Schadensfall Geld. Aber gehen Sie davon aus, dass die Einschränkungen sehr genau und umfangreich nachgewiesen werden müssen.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Grundfähigkeitsversicherung ein?

Wartezeit bis zur Leistungsverpflichtung der Grundfähigkeitsversicherung

Wann der Versicherungsschutz in der Grundfähigkeitsversicherung einsetzt, regelt jedes Versicherungsunternehmen in den Versicherungsbedingungen der Police. In der Regel liegt zwischen Vertragsabschluss und der frühest möglichen Leistung eine Wartezeit. Erst danach setzt die Zahlungsverpflichtung der Versicherung ein. Diese Wartezeit kann zwischen 3 Monaten und mehreren Jahren liegen.

Karenzzeit im Schadensfall

Für den konkreten Schadensfall können Sie eine Karenzzeit vereinbaren. Das bedeutet: Tritt der Verlust einer versicherten Fähigkeit ein, muss die Versicherung nicht sofort mit der vereinbarten Zahlung beginn. Sie kann bis zu einem Jahr später mit den Leistungen einsetzen. Möglicherweise sind damit erneute Prüfungen der medizinischen Indikation verbunden.

Pro: Sie können mit der Vereinbarung einer solche Karenzzeit Ihre Beiträge senken
Kontra: Im Ernstfall erhalten Sie die Leistungen deutlich später und können während dieser Zeit nicht sicher planen

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Grundfähigkeitsversicherung sein?

Wer eine Grundfähigkeitsversicherung sucht, will meist dem Einkommensverlust durch eingeschränkte körperliche und geistige Fähigkeiten entgegenwirken. Das heißt: Was Ihnen potentiell durch einen Fähigkeitsverlust an Einkommen entgeht, muss die Grundfähigkeitsversicherung dann wieder ausgleichen.

Rechnen Sie das genau durch, damit Sie auf ein optimales Ergebnis kommen. Das optimiert auch Ihre Beiträge und zeigt damit, quasi als Nebeneffekt, ob sich die Versicherung für Sie überhaupt lohnt.

Sie sollten zusammenstellen:

  • Welche Rente Sie aus anderen Quellen erhalten werden
  • Wie hoch sonstige Einkünfte, unabhängig von Ihrer Arbeitstätigkeit, voraussichtlich sein werden
  • Wie hoch Ihre gegenwärtigen Lebenshaltungskosten sind

In der Grundfähigkeitsversicherung können Sie bei den meisten Versicherern eine monatliche Rente zwischen 500 Euro und 2000 Euro versichern oder einen deutlich höheren Einmalbetrag. Wie hoch der Einmalbetrag sein soll, müssen Sie an der geplanten Verwendung ausrichten. Die Höhe sowohl der monatlichen als auch der absoluten Deckung kann bei einzelnen Versicherungsunternehmen einkommensabhängig sein.

Ihr Gesamteinkommen sollte mit den Leistungen aus der Grundfähigkeitsversicherung 3/4 Ihres bisherigen Verdienstes nicht unterschreiten. Sie haben weniger Aufwendungen, wenn Sie nicht arbeiten – auf der anderen Seite dürften Sie weiterarbeiten, wenn Sie dazu in der Lage sind, und die Versicherung zahlt trotzdem. Richten Sie vor diesem Hintergrund die Deckung der Grundfähigkeitsversicherung konkret an Ihrem Alltag aus.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Grundfähigkeitsversicherung berechnet?

Sie zahlen die Beiträge für die Grundfähigkeitsversicherung hauptsächlich nach:

  • der vereinbarten Höhe der Versicherungsleistungen
  • zusätzlichen Risikozuschlägen, wenn Sie Vorerkrankungen haben
  • der Vereinbarung einer Karenzzeit, in der die Versicherung trotz bestehender Einschränkung nicht zahlen muss

Können die Beiträge von der Steuer abgesetzt werden?

Versteuerung der Beiträge

Die Beiträge zur Grundfähigkeitsversicherung sind absetzbar. Sie können im Rahmen von Vorsorgeaufwendungen angegeben werden, unterliegen damit aber auch der jährlichen Höchstgrenze für Vorsorgeaufwendungen dieser Art.

Versteuerung der Einkünfte

Auch die spätere Rentenzahlung muss versteuert werden, fällt jedoch nur mit dem Ertragsanteil zu Buche. Das ist – vereinfacht gesagt – die Differenz zwischen den einzahlten Beiträgen und dem, was Sie im Versicherungsfall erhalten.

Da Sie je nach Zeitpunkt des Schadenfalls unterschiedlich viele Beiträge gezahlt haben, unterscheidet sich der Ertragsanteil je nach Alter beim Leistungsfall. Er wird darauf bezogen, welchen Anteil über die Beiträge hinaus Zinsen an der Bildung des ausgezahlten Kapitals hatten. Je höher dieser Anteil, desto höher die anteilige Versteuerung.