Unfallversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Unfallversicherung?
Einen Unfall kann jeder erleiden. Zu Hause in der Freizeit, während der Arbeit, in der Schule oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz. Niemand kann sich vor einem Unfall vollständig schützen. Jährlich ereignen sich in Deutschland etwa 20.000 tödliche Unfälle. Weitere 8,5 Millionen Menschen verletzen sich jedes Jahr bei einem Unfall.
Wer sozialversicherungspflichtig ist, verfügt über Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Die meisten Versicherten wägen sich daher in einer trügerischen Sicherheit. Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen, die sich im Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit, der Ausbildung wie Schule oder Kindergarten oder auf dem Weg zum Arbeits- oder Ausbildungsplatz ereignen.
Gemessen an der Gesamtzahl machen Unfälle, die unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen nur einen sehr kleinen Teil aus. Von den 20.000 tödlichen Unfällen entfallen in Deutschland jährlich rund:
- 500 auf den Bereich Arbeit
- 20 auf den Bereich Schule
- 4.000 auf den Straßenverkehr
Die restlichen und damit der allergrößte Anteil aller tödlichen Unfälle, die sich Jahr für Jahr in Deutschland ereignen, sind den Bereichen Haus und Freizeit zuzuordnen. In diesen Fällen bietet die gesetzliche Unfallversicherung keinen Schutz. Sehr ähnlich verhält es sich mit den zahlreichen Unfällen, die nicht tödlich enden. Vereinfacht ausgedrückt gilt also der alte Spruch: „Die meisten Unfälle ereignen sich im Haushalt“ – und in der Freizeit.
Mit einer privaten Unfallversicherung können sich Versicherungsnehmer vor den Folgen eines Unfalls absichern, die durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht gedeckt sind. Darüber hinaus kann sie auch aus anderen Gründen sehr sinnvoll sein. Für viele Menschen stellt sie eine gute Alternative zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar.
Das gilt insbesondere für Menschen, die aufgrund von Vorerkrankungen oder anderen Risiken einen erschwerten Zugang zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung haben. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung erfordert die private Unfallversicherung in der Regel keine Gesundheitsprüfung.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Unfallversicherung mitversichert?
Die private Unfallversicherung bietet anders als die gesetzliche Unfallversicherung einen sehr umfassenden Schutz bei Unfällen. Die Versicherung sichert im Grunde alle Bereiche und Situationen des Lebens ab. Dazu zählen insbesondere Unfälle:
- Beim Sport
- Im Straßenverkehr
- In der Freizeit
- Im Haushalt
- Beim Heimwerken
- Bei der Gartenarbeit
- etc.
Diese Fälle sind in der gesetzlichen Unfallversicherung prinzipiell nicht abgedeckt. Für sozialversicherungspflichtige Personen, die grundsätzlich über den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung verfügen, stellt die private Unfallversicherung eine effiziente Ergänzung dar. Sozialversicherungsfreien Personen wie zum Beispiel Selbstständigen und Freiberuflern bietet die private Unfallversicherung darüber hinaus auch den notwendigen Schutz im beruflichen Umfeld. Sie sichert nämlich immer auch Unfälle ab im Zusammenhang:
- Mit der Arbeit
- Mit Unfällen auf dem Weg zur Arbeit, zur Schule oder einem anderen Ausbildungsplatz
- Mit der Schule, der Kita oder anderen Ausbildungseinrichtungen
Der umfassende Schutz einer privaten Unfallversicherung gilt bei nahezu allen Anbietern im Inland aber auch Ausland. Je nach Anbieter können hier Unterschiede zwischen vorübergehenden Auslandsaufenthalten wie Urlauben oder Geschäftsreisen und langfristigen Auslandsaufenthalten gemacht werden.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Unfallversicherung abschließe?
Wie die meisten privaten Versicherungen ist auch die Unfallversicherung sehr flexibel und kann und sollte an die individuellen, persönlichen Verhältnisse angepasst werden. Das gilt insbesondere für:
- Die Höhe der Versicherungssumme
- Vereinbarung von Progression
- Den Einschluss von Todesfallleistungen
- Eventuelle Ausschlussklauseln in den Versicherungsbedingungen eines Anbieters
- Sinnvolle Kombinationen mit anderen Versicherungen
- Die Absicherungen mehrere Familienmitglieder
Eine der Hauptaufgaben der Unfallversicherung ist der Ausgleich von Einkommensausfall infolge eines Unfalls. Die Höhe der Versicherungssumme sollte daher grundsätzlich auf das reguläre Einkommen abgestimmt sein. Eine weitere Rolle spielt auch das Alter des Versicherten. Je Jünger er ist, desto höher sollte die Versicherungssumme sein.
Versicherungsnehmer sollten in jedem Fall darauf achten, dass ein angebotener Tarif nach einem Unfall eine umfassende finanzielle Absicherung garantiert. Neben den direkten Einkommensverlusten sollten insbesondere abgedeckt sein:
- Notwendige Anpassungen und Umbau von Wohnung und Auto
- Umfassende Therapien und Hilfsmittel, die über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, der Rentenversicherung oder auch einer privaten Krankenversicherung hinausgehen
- Kosten für benötigte Hilfe im Haushalt oder für Kinderbetreuung
Der Einschluss von Todesfallleistungen ist nicht immer notwendig und sollte daher genau abgewogen werden. Das gilt insbesondere, wenn der Versicherungsnehmer den Todesfall bereits durch eine Risikolebensversicherung abgesichert hat. Dennoch kann der Einschluss von Todesfallleistungen sinnvoll sein. Zeichnet sich nach einem Unfall Invalidität ab, kann im ersten Jahr nach dem Unfall eine Vorauszahlung durch die Versicherung geleistet werden. Deren Höhe richtet sich nach den Todesfallleistungen.
Wird im Versicherungsvertrag Progression vereinbart, richtet sich die Höhe der gezahlten Leistungen nach dem Grad der Invalidität. Je stärker die Folgen des Unfalls sind, bzw. je stärker der Versicherte dauerhaft beeinträchtigt ist, desto höher fallen auch die Leistungen aus.
In welchen Fällen erbringt eine Unfallversicherung ihre Versicherungsleistungen?
In welchen Fällen die Unfallversicherung Leistungen erbringt, ist wie bei allen privaten Versicherung vor allem davon abhängig, was Versicherung und Versicherungsnehmer vertraglich vereinbart haben. Sofern keine außergewöhnlichen Ausschlussklauseln vereinbart wurden, sichert die private Unfallversicherung nahezu alle Lebensbereiche ab. Sie leistet insbesondere bei:
- Unfällen während oder im Zusammenhang mit der Arbeit
- Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder zur Ausbildung
- In Schule oder Kita
- Unfällen während der Freizeit oder im Haushalt
- etc.
Art und Ursache des Unfalls spielen keine Rolle dafür, ob die Unfallversicherung Leistungen erbringt. Ausschlaggebend ist vor allem, dass der Versicherte infolge des Unfalls dauerhaft körperlich beeinträchtigt ist. Als dauerhaft gilt dabei eine Einschränkung, wenn sie nach Prognose eines Arztes mindestens drei Jahre lang anhalten wird.
Die Leistungen der Unfallversicherung richten sich dabei nach dem Grad der Beeinträchtigung. Gemessen wird nach den Körperteilen, die dauerhaft beeinträchtig sind oder sogar infolge des Unfalls vollständig verloren sind. Jedem Körperteil wird ein bestimmter Prozentsatz zugewiesen. Je „wichtiger“ ein Körperteil ist, desto höher ist der Prozentsatz. Der Prozentsatz gibt an, in welchem Umfang die vereinbarten Leistungen erbracht werden. Ergibt sich ein Invaliditätsgrad von 55 Prozent nach Verlust einer Hand, erhält der Versicherte 55 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme.
Ist Progression vereinbart, steigt der Prozentsatz mit der Schwere der Invalidität überproportional an. Er liegt dann bei zunehmender Invalidität höher als der prozentuale Grad der Invalidität. Bei Vollinvalidität kann der Prozentsatz beispielsweise 225 Prozent betragen. Der Versicherte erhält in diesem Fall bei einer Vollinvalidität 225 Prozent der Versicherungssumme – also deutlich mehr als die 100 Prozent, die bei einer Invalidität von 100 Prozent reguläre fällig werden.
In welchen Fällen erbringt eine Unfallversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
So umfassend der Schutz durch eine private Unfallversicherung ist, gibt es doch einige Fälle, in denen eine Unfallversicherung keine Leistungen erbringt. Bestimmte Leistungsausschlüsse sind möglich aufgrund von:
- Personengruppen, denen ein Versicherungsnehmer angehört
- Bestimmten Ereignissen, die ausgeschlossen sind
- Speziellen Schadensfällen
Viele Unfallversicherungen nehmen bestimmte Personengruppen nicht auf. Dazu zählen insbesondere Antragsteller mit ernsthaften psychischen Erkrankungen. Auch Personen, die bereits stark pflegebedürftig sind, verwehren die meisten Unfallversicherungen die Aufnahme. Die Risiken sind bei diesen Personengruppen für die Versicherungen zu groß.
Während den genannten Personen die Aufnahme in eine Unfallversicherung gänzlich verwehrt ist, gibt es für abgeschlossene Versicherungen Fälle, in denen die Unfallversicherung Leistungen vertraglich ausschließt. Dazu gehören vor allem bestimmte Schadensfälle wie:
- Bestimmte innere Erkrankungen ohne äußerliche Ursache
- Vergiftungen durch Verschlucken oder auch Verstrahlungen
- Unfall-Folgewirkungen, die aufgrund natürlicher altersbedingter Verschleißerscheinungen überdurchschnittlich stark ausfallen
- etc.
Neben der Schadensart können auch Unfallfolgen infolge bestimmter Ereignisse oder Tätigkeiten ausgeschlossen werden. Dazu gehören etwa:
- Das Begehen einer Straftat
- Atomunfälle
- Krieg oder kriegerische Ereignisse
- Terroranschläge
- Steuern eines Flugzeugs
- Autorennen
- etc.
Wie der Leistungsumfang ist auch der Umfang der Ausschlüsse häufig verhandelbar. So können mitunter durch Sondervereinbarungen oder die gezielte Erweiterung des Versicherungsschutzes bestimmte Schadensfälle in eine Unfallversicherung individuell eingeschlossen werden, die sonst ausgeschlossen sind. Das sollte dann jedoch gezielt und einzelfallbezogen erfolgen. Am besten mithilfe eines unabhängigen Versicherungsberaters.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Zusätzliche Bausteine können bei vielen Anbietern in eine Unfallversicherung eingeschlossen werden. Art und Umfang der Bausteine können von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich ausfallen. Gängige zusätzliche Bausteine für eine Unfallversicherung sind:
- Krankentagegeld
- Krankenhaustagegeld
- Kurkostenbeihilfe
- Genesungsgeld
- Übergangsgeld
- Infektionsklausel
- Todesfallleistungen
- Kostenübernahme bei kosmetischen Operationen zur Beseitigung von Unfallnarben
- Bergungskosten
- etc.
Inwiefern ein Einschluss solcher zusätzlicher Leistungen sinnvoll ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Wer bereits über eine Krankentagegeldversicherung verfügt, benötigt in der Regel keinen zusätzlichen Baustein für diesen zusätzlichen Schutz in der Unfallversicherung. In Einzelfällen kann der Einschluss dennoch sinnvoll sein.
Infektionsklauseln ermöglichen den Einschluss bestimmter Infektionskrankheiten. Dieser Baustein kann sinnvoll für Personen sein, die häufig einem Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Etwa durch regelmäßige Reisen in Länder, in denen die entsprechenden Krankheiten häufig auftreten.
Wie in diesen beiden Fällen sollten Versicherungsnehmer grundsätzlich prüfen, welchen zusätzlichen Nutzen ihnen ein Zusatzbaustein bringt und ob sie ihn benötigen oder wünschen.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Unfallversicherung ein?
Der Beginn einer Unfallversicherung nach dem Vertragsabschluss ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Zu unterscheiden sind grundsätzlich:
- Zeitpunkt des Vertragsabschlusses
- Vertraglich festgelegter Versicherungsbeginn
- Zahlung des Erstbeitrags
Durch den Vertragsabschluss alleine ist noch kein Versicherungsschutz gegeben. Dieser beginnt grundsätzlich zu einem im Vertrag festgelegten Zeitpunkt. Das ist üblicherweise der Erste oder 15. des Folgemonats nach Vertragsschluss. Abweichende Vereinbarungen sind ebenfalls möglich.
Bei nahezu allen Anbietern ist die Zahlung des Erstbeitrages eine zwingende Voraussetzung für den tatsächlichen Versicherungsbeginn. Zahlt der Versicherungsnehmer diesen ersten Beitrag nicht, behalten sich Versicherung das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Kommt es zu einem Unfall, bevor der Erstbeitrag gezahlt wurde, kann es ebenfalls zu Leistungseinschränkungen oder Verweigerungen kommen – auch nach vereinbartem Versicherungsbeginn. Ausschlaggebend ist fast immer die tatsächliche Zahlung des Versicherungsbeitrages. Versicherungsnehmer sollten daher im eigenen Interesse auf eine fristgerechte Zahlung dieses ersten Beitrags achten.
Durch Vereinbarung einer vorläufigen Deckung kann der Versicherungsschutz zu einem Zeitpunkt vor Zahlung der ersten Beitragsrate gewährleistet sein. Auch in diesem Fall sollten Versicherungsnehmer auf die genauen Bedingungen zur Zahlung des Erstbeitrags achten, um Komplikationen möglichst vollständig zu vermeiden.
- deckt ausschließlich das Unfallrisiko ab. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung, die unabhängig von der Ursache der Berufsunfähigkeit leistet, ist der Versicherungsschutz sehr begrenzt.
- versichert nur Unfälle in der Freizeit. Bei beruflichen Unfällen bist du automatisch über die gesetzliche Unfallversicherung deines Arbeitgebers versichert.
- versichert ein geringes Risiko. Die Wahrscheinlichkeit einer Invalidität infolge eines Unfalls liegt laut Statistik gerade mal bei zwei Prozent.
- bietet Versicherungsschutz nur bei Unfällen, die aus versicherungstechnischer Sicht definiert sind als ein „durch ein plötzlich von außen auf den Körper der versicherten Person wirkendes Ereignis“.
- leistet nur bei dauerhafter körperlicher und geistiger Beeinträchtigung. Das bedeutet: Die Invalidität muss für mindestens drei Jahre ohne Aussicht auf Verbesserung des Zustands ärztlich attestiert sein.
- leistet in Form einer einmaligen Invaliditätszahlung. Wer zusätzlich eine monatliche Unfall-Rente bis ans Lebensende wünscht, muss bei den meisten Anbietern einen Zusatzbaustein abschließen.
- bietet Leistungen, die vom Grad der Invalidität des betroffenen Körperteils (Gliedertaxe) abhängen. In den seltensten Fällen wird die volle Versicherungssumme ausgezahlt.
- versichert automatisch auch eine Vielzahl an Extremsportarten. Welche abgedeckt sind, hängt vom Anbieter ab.
- wird von einigen Anbietern auch ohne oder mit einer vereinfachten Gesundheitsprüfung angeboten. Die Aufnahmekriterien sind weniger streng als bei anderen Versicherungen, die die eigene Arbeitskraft absichern.
- ist im Vergleich zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung deutlich beitragsgünstiger.
- ist kein zusätzlicher Baustein zur Altersvorsorge, eine Rückzahlung der Beiträge ohne Leistungsfall erfolgt nicht.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Unfallversicherung sein?
Welche Höhe die Deckungssumme einer Unfallversicherung haben sollte, lässt sich nicht pauschal sagen. Das liegt daran, dass die Unfallversicherung grundsätzlich an die individuellen und persönlichen Verhältnisse angepasst sein sollte. Aus diesem Grund sollte die Deckungssumme in jedem Fall anhand des regulären Jahreseinkommens des Versicherten festgelegt werden. Ein zweiter wichtiger Faktor bei der Bestimmung der Deckungssumme ist das Alter des Versicherten. Je jünger der Versicherte ist, desto höher sollte auch die Deckungssumme sein.
Der Bund der Versicherten empfiehlt für die Festlegung der Deckungssumme folgende Richtwerte:
- Bei Dreißigjährigen sollte die Deckungssumme das Sechsfache des Jahreseinkommens betragen,
- bei Vierzigjährigen das Fünffache,
- und bei Fünfzigjährigen sollte die Deckungssumme immerhin noch das Vierfache des Jahresbruttoeinkommens betragen.
Bei den Empfehlungen handelt es sich um Minimalbeträge. Weil die Abschätzung und Berechnung einer angemessenen Deckungssumme für Laien nicht einfach ist, empfiehlt es sich grundsätzlich, professionelle Unterstützung durch einen Berater in Anspruch zu nehmen. Er weiß, worauf es ankommt und was im Einzelfall zu beachten ist.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der im Zusammenhang mit der Deckungssumme eine große Rolle spielt ist die Progression. Viele Versicherer bieten ihre Tarife für Unfallversicherungen mit dieser Option an. Was verbirgt sich hinter Progression? Bei Progression erhöhen sich die gezahlten Versicherungsleistungen mit zunehmendem Grad der Invalidität.
So kann eine Unfallversicherung mit Progression zum Beispiel bei einer Invalidität von 40 Prozent 150 Prozent der Versicherungssumme zahlen. Bei Vollinvalidität könnten zum Beispiel 225 Prozent der Versicherungssumme fällig werden. Auf diese Weise steigen die Versicherungsleistungen mit zunehmender Invalidität deutlich an. Bei den meisten angebotenen Tarifen greift die Progression ab einem Invaliditätsgrad von 25 oder 50 Prozent.
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Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Unfallversicherung berechnet?
Bei der privaten Unfallversicherung richtet sich die Höhe der Beiträge nach unterschiedlichen Faktoren. Wie bei den meisten privaten Versicherungsangeboten sind das auch bei der privaten Unfallversicherung:
- Höhe der Versicherungssumme
- Umfang der vereinbarten (zusätzlichen) Leistungen
- Risiken, die sich aus dem Beruf des Versicherten ergeben
Die Höhe der Versicherungssumme hat einen großen Einfluss auf die Höhe der Beiträge, die der Versicherte für den gewünschten Versicherungsschutz zahlen muss. Je höher die vereinbarte Versicherungssumme ist, desto höher fallen auch die Beiträge aus.
Das verleitet mitunter dazu, geringe Versicherungssummen zu wählen und dafür eine starke Progression zu vereinbaren, wodurch sich die Leistungen im Versicherungsfall tatsächlich deutlich erhöhen. Die Beiträge bleiben in diesem Fall wegen der geringen Versicherungssumme niedrig. Diese Konstellation hat jedoch einen Haken: Sie bietet nur bei schweren oder sehr schweren Unfällen einen angemessenen Schutz. Die Folgen kleinerer Unfälle können dadurch vergleichsweise schlecht abgesichert sein.
Anders als zum Beispiel bei einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt bei einer Unfallversicherung keine Gesundheitsprüfung. Dennoch finden individuelle Risiken Berücksichtigung, die sich aus dem Beruf ergeben, den der Versicherte ausübt.
Wie die Höhe der Versicherungssumme hat auch der Umfang vereinbarter (zusätzlicher) Leistungen einen direkten Einfluss auf die Höhe der Beiträge für eine Unfallversicherung. Die zusätzlichen Kosten richten sich nicht zuletzt nach den zusätzlichen Risiken, die sich aus dem gewünschten weiteren Schutz ergeben.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Unfallversicherung für mich?
Die Höhe der Beiträge für eine private Unfallversicherung richtet sich maßgeblich nach der Versicherungssumme, den vereinbarten Leistungen und dem beruflichen Unfallrisiko. Anhand dieser Faktoren berechnet jeder Anbieter die Beiträge, die er für den Versicherungsschutz verlangt. Die Ergebnisse können sehr unterschiedlich sein.
Zum einen können die Anbieter die Beiträge frei festlegen. Eine große Rolle spielt auch, wie effizient der Versicherungsanbieter arbeitet. Hat er hohe Verwaltungskosten, muss er unter Umstände höher Beiträge verlangen, als ein anderer Anbieter. Die Beiträge für eine private Unfallversicherung können aus diesen Gründen sehr unterschiedlich ausfallen. Ein direkter Vergleich möglichst vieler unterschiedlicher Anbieter und Tarife ist daher in jedem Fall sehr sinnvoll. Besonders einfach ist er mit einem Vergleichsrechner möglich.
Vor einem Vergleich sollten Versicherungsnehmer in jedem Fall genau ermitteln, welchen Versicherungsbedarf sie haben. Welche Versicherungssumme sie also benötigen und welche Leistungen sie wünschen. Anhand dieser Anforderungen können sie die verschiedenen Angebote vergleichen.
Alternativ ermöglicht ein Vergleich von Tarifen für eine Unfallversicherung aber immer auch die Suche nach dem Angebot, das für einen bestimmten Beitrag die besten Leistungen bietet. Auch bei dieser Vorgehensweise ist es wichtig, dass der Versicherungsnehmer seinen individuellen Bedarf vorher genau ermittelt. Er dient dann als Mindestabsicherung. Ermöglicht ein Anbieter weitere Leistungen für einen bestimmten Beitrag, den der Versicherte bereit ist zu zahlen, kann der Versicherungsnehmer auf diese Weise den Tarif mit den meisten (zusätzlichen) Leistungen ermitteln.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Die Unfallversicherung ist grundsätzlich sehr genau an die individuellen Bedürfnisse der Versicherten angepasst. Im Laufe der Jahre können sich nach einem Vertragsabschluss Veränderungen beim Versicherten ergeben. Damit der optimale Versicherungsschutz gewährleistet ist, sollte die Unfallversicherung an die neuen Gegebenheiten angepasst werden. Entsprechende Möglichkeiten bietet jede Versicherung an. Anpassungen sollten zum Beispiel grundsätzlich erfolgen, wenn:
- sich das Einkommen des Versicherten ändert
- der Versicherte seinen Beruf wechselt und sich dadurch das Berufsrisiko ändert
- Der Versicherte ein Kind bekommt
- Ein bislang mitversichertes Kind erwachsen und wirtschaftlich unabhängig wird
Anpassungen erfolgen in der Regel bei der Versicherungssumme. Möglich ist aber auch, bestimmte Zusatzleistungen zu vereinbaren. Etwa den nachträglichen Einschluss einer Infektionsklausel, wenn der Versicherte in Zukunft einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, sich mit bestimmten Krankheiten zu infizieren. Veränderungen der Versicherungssumme wie auch des Leistungsumfangs haben immer auch direkten Einfluss auf die Höhe der Beiträge.
Neben diesen individuellen Anpassungen, die der Versicherte bei Bedarf vornehmen kann, gibt es noch eine weitere Art von Anpassungen: Dynamik. Dynamik kann bei vielen Versicherungsanbietern beim Vertragsabschluss vereinbart werden. Dabei handelt es sich um nichts anderes, als um eine regelmäßige automatische Anhebung der Versicherungssumme um einen bestimmten Prozentsatz. Zum Beispiel um 3 Prozent pro Jahr. Dynamik bietet damit einen Inflationsausgleich. Dadurch erhöht sich jedoch immer auch der Beitrag zur Versicherung. Dynamik ist im Fall der Unfallversicherung umstritten. Nicht zuletzt deshalb, weil auch der Absicherungsbedarf im Laufe der Zeit abnimmt.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Ähnlich wie die Risikolebensversicherung oder andere private Versicherungen lässt sich auch die private Unfallversicherung von der Steuer absetzen. Dabei gibt es einen großen Vorteil: Die Versicherungsbeiträge können gesplittet werden. Nämlich als „Sonstige Vorsorgeaufwendungen“ aber auch bis zu 50 Prozent als Werbungskosten. Die Anrechnung als Werbungskosten stellt einen großen Vorteil dar. Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen gilt nämlich ein Freibetrag. Dieser Freibetrag wird bei den meisten Berufstätigen bereits durch Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft, die ebenfalls in diesen Bereich fallen.
Das Splitting ermöglicht es, einen großen Teil der Beiträge zur Unfallversicherung unabhängig vom Freibetrag für Sonderausgaben nach § 10 EStG abzusetzen. In jedem Fall sollten alle gezahlten Beiträge mit entsprechender Splitting sowohl im Bereich der Werbungskosten als auch bei den Sonderausgaben für sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Unfallversicherung achten?
Die Kündigung einer privaten Kündigung ist prinzipiell problemlos möglich. Anders als bei anderen Risikoversicherungen wird bei der Unfallversicherung auch kein Kapital gebildet. Die Kündigung der Unfallversicherung bedeutet lediglich den Verlust des Versicherungsschutzes. Es kommt nicht zu finanziellen Verlusten. Auch ein erneuter Abschluss einer Unfallversicherung zu einem späteren Zeitpunkt stellt in der Regel kein Problem dar. Das Alter des Versicherten hat anders als zum Beispiel bei einer Risikolebensversicherung keinen Einfluss auf die Versicherungsbeiträge.
Um eine bestehende Unfallversicherung zu kündigen, müssen Versicherte einige Dinge berücksichtigen. Das gilt vor allem für die Vertragsbedingungen zur Kündigung. Die beinhalten in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Vertragsende. Wer seine Unfallversicherung kündigen möchte, sollte also in jedem Fall die geltende Kündigungsfrist für seinen Vertrag berücksichtigen.
Verträge dürfen inzwischen eine maximale Laufzeit von drei Jahren haben. Bei den meisten laufenden Verträgen verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr. Die genauen Bedingungen für eine Kündigung sollten Versicherte anhand ihrer Vertragsunterlagen prüfen. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Versicherte seinen Vertrag schriftlich kündigt.
Neben dem ordentlichen Kündigungsrecht gilt bei Unfallversicherungen immer auch ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ermöglicht Versicherten eine Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfristen unter bestimmten Voraussetzungen. Das ist zum Beispiel möglich, wenn der Versicherer neue Risikozuschläge für die Versicherung erhebt.
Wie Versicherte haben auch Anbieter von Unfallversicherungen ein außerordentliches Kündigungsrecht. Es ermöglicht ihnen eine Vertragskündigung, wenn der Versicherte gegen den Versicherungsvertrag verstößt. Etwa indem er vorsätzlich falsche Angaben zu einem Unfall macht.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Unfallversicherung achten?
Der Wechsel einer Unfallversicherung stellt nichts anderes dar, als die Kündigung eines bestehenden und den Abschluss eines neuen Versicherungsvertrages. Wer seine Unfallversicherung wechseln möchte, muss daher zuerst einmal die Bedingungen für eine Kündigung berücksichtigen. Also insbesondere die Kündigungsfristen. Anschließend kann ein neuer Vertrag bei einem anderen Anbieter geschlossen werden.
Soll ein Wechsel erfolgen, ist es immer sinnvoll im Vorfeld einen genauen Vergleich vorzunehmen. Oft kommen im Laufe der Zeit neue Versicherungsangebote und Tarife auf den Markt. Diese können deutlich günstiger sein als ältere Verträge. Aber auch der umgekehrte Fall kann eintreten. Unter Umständen konnte der alte Vertrag zu Konditionen abgeschlossen werden, die inzwischen nicht mehr möglich sind. Vor der Kündigung sollte daher ein umfassender Vergleich des bestehenden Vertrages mit neuen Angeboten erfolgen.
Bei der Kündigung des Alt-Vertrages ist immer zu beachten, dass sich Vertragslaufzeiten und damit Kündigungsfristen auf das Versicherungsjahr beziehen können. Dieses kann vom Kalenderjahr abweichen. Entsprechende Informationen dazu finden Versicherte in ihren Vertragsunterlagen.