Landwirtschaftliche Unfallversicherung
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung ist als Träger der gesetzliche Unfallversicherung für die Bereiche Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau zuständig. Es handelt sich um eine Pflichtversicherung für Unternehmen aus den genannten Branchen.
Wer ist über die landwirtschaftliche Unfallversicherung geschützt?
Unternehmen, die in der Land- oder Forstwirtschaft, Garten- und Weinbaubetriebe oder landwirtschaftliche Zuchtbetriebe versichern ihre Mitarbeiter in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung. Zu den Versicherungspflichtigen zählen unter anderem auch Beschäftigte, die in den jeweiligen Haushalten beschäftigt sind oder Bauarbeiten des Landwirts für den Wirtschaftsbetrieb übernehmen.
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Die Leistungen der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
Wie andere Träger der gesetzlichen Unfallversicherung übernimmt die landwirtschaftliche Unfallversicherung alle Kosten, die um Zusammenhang mit einem Unfall entstehen. Unter anderem haben Versicherte Anspruch auf
- Kostenerstattungen für Heilbehandlungen
- Reha-Management
- Leistungen zur Wiedereingliederung ins Arbeitsleben
- Finanzielle Unterstützung zur Arbeitsplatzerhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Erstattungen für Fortbildungen, Ausbildungen oder Umschulungen
Dazu unterstützt die landwirtschaftliche Unfallversicherung Betroffene bei der Bewältigung des Alltags. Zu den Hilfeleistungen zählen beispielsweise Haushaltshilfen oder Rehabilitationssport.
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