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Haftpflichtversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Haftpflichtversicherung?

MoneyCheck | HaftpflichtversicherungEin sonniger Spätnachmittag irgendwo in Deutschland. Uwe K. ist per Fahrrad auf dem Heimweg, als plötzlich ein älterer Herr die Fahrbahn überquert. Uwe K. streift den Rentner am Arm und reißt ihn zu Boden. Der betagte Mann wird mit einem Oberschenkelhalsbruch ins Krankenhaus eingeliefert und wird nach erfolgreicher Behandlung einige Wochen Reha benötigen. Ein bedauerlicher Unfall für den Fußgänger und eine höchst unangenehme Situation für den Radfahrer. Uwe K. hat dabei noch Glück im Unglück. Er ist häufig mit dem Fahrrad unterwegs und hat alleine schon aus diesem Grund frühzeitig eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese wird später die entstandenen Personenschaden bezahlen. Wäre Uwe K. in diesem unglücklichen Moment nicht versichert gewesen, hätte er eine stolze Summe aus eigener Tasche bezahlen müssen. Der zu zahlende Betrag wäre für Uwe K. als Normalverdiener so hoch gewesen, dass er in eine existenzbedrohende Situation geraten wäre.

Fest steht: Der Gesetzgeber gibt vor, dass jeder Bürger mit seinem Privatvermögen haftet, sollte er jemand anderen schädigen. Je nachdem wie hoch der entstandene Schaden ist, kann bereits ein kleines Missgeschick hohe Kosten verursachen. Eine Haftpflichtversicherung kostet nur wenige Euro im Monat und schützt Sie damit im Falle eines Schadens der durch Sie verursacht wurde vor einer hohen finanziellen Belastung.

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Bereiche der Haftpflichtversicherung

Eine private Haftpflichtversicherung wird in 4 Bereiche des Versicherungsschutzes unterteilt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Mietsachschäden
  • Vermögensschäden

Die Haftpflichtversicherung gilt als der wichtigste Versicherungsschutz schlechthin. Obwohl Experten seit Jahren unbedingt dazu anraten, diese Police abzuschließen, genießt tatsächlich nur 1/3 der Deutschen den Schutz einer Haftpflichtversicherung. Bedenkt man die geringen monatlichen Beträge der Haftpflichtversicherung ist das umso unverständlicher. Falls es zu einem Schadensfall kommt, so ist das immer unangenehm. Aber gerade wenn man jemand anderen einen Schaden zufügt, kann schon das kleinste Missgeschick zu einer mittleren Katastrophe anwachsen. Ob der Schaden aus Vergesslichkeit. Unvorsichtigkeit, oder fahrlässig verursacht wurde, spielt bei der Haftpflichtversicherung übrigens keine Rolle. In Deutschland ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung zwar nicht gesetzlich vorgeschrieben, dennoch ist es fast schon fahrlässig, diese so wichtige Police nicht zu erwerben.

Welche Schäden sind im Rahmen einer Haftpflichtversicherung mitversichert?

Bei einem Haftpflichtschaden muss immer erst eindeutig bewiesen sein, wer Verursacher des Schadens ist. Die Versicherung des Schadensverursachers wird dann die entstandenen Kosten übernehmen. Haftpflichtschäden werden in 4 Arten unterteilt:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Mietsachschäden
  • Vermögensschäden

Werden eine oder mehrere Personen durch Ihr Verschulden verletzt, spricht man bei der Haftpflichtversicherung von einem Personenschaden. Personenschäden passieren häufig im Straßenverkehr. Ein Unfall der beim Autofahren verursacht wurde, ist dabei allerdings ausgeschlossen, hier würde die KFZ-Versicherung greifen.

Beschädigen Sie fremdes Eigentum, handelt es sich um einen Sachschaden. Setzen Sie sich zum Beispiel unbeabsichtigt auf die Brille eines Freundes, so greift hier die Haftpflichtversicherung.

Mietsachschäden betreffen Beschädigungen Ihrer Mietwohnung. Auch falls Sie bereits eine Hausratsversicherung abgeschlossen haben lohnt sich hier eine Haftpflichtversicherung, denn die Hausratsversicherung ist lediglich für das bewegliche Inventar zuständig.

Sollte es sich weder um einen Personenschaden, noch um einen Sach- bzw. Mietsachschaden handeln, könnte ein Vermögensschaden aufgetreten sein. Darunter versteht man beispielsweise berechtigte Ersatzansprüche bei entgangenen Gewinnen.

Auch wenn der Name es suggeriert, die private Haftpflichtversicherung ist keine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, die zwingend abgeschlossen werden muss. Die Bezeichnung bezieht sich vielmehr auf die gesetzliche „Haftpflicht“, Schadensersatz zu leisten, wenn du das Eigentum einer dritten Person beschädigt oder diese sogar verletzt hast. In dem Fall haftest du mit deinem gesamten aktuellen und zukünftigen Vermögen. Eine private Haftpflichtversicherung sollte daher eine unerlässliche Versicherung sein: Sie schützt dich vor hohen Schadensersatzforderungen, die vor allem bei Personenschäden deinen finanziellen Ruin bedeuten könnten. Übrigens: Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist tatsächlich eine Pflichtversicherung, die jeder Autobesitzer abschließen muss.
Auch wenn dir die Summe zunächst sehr hoch vorkommen mag, hat sie durchaus ihre Berechtigung. Daher wird von Experten auch eine Deckungssumme von mindestens fünf Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden empfohlen. Vor allem bei schweren Personenschäden, wenn Menschen ein Leben lang gesundheitlich eingeschränkt bleiben, können die Schadensersatzansprüche schnell in die Millionenhöhe gehen. Ist die festgelegte Deckungssumme zu gering, müsstet du im Schadensfall alle Kosten, die darüber hinaus gehen, selbst tragen. Berücksichtige zudem, dass die Beitragsdifferenzn zwischen niedrigen und hohen Deckungssummen meist vergleichsweise gering ist, so dass hier nicht an falscher Stelle gespart werden sollte. Und: Im Vergleich zu anderen Versicherungen ist die Haftpflichtversicherung relativ günstig und bereits für Jahresprämien um die 60 Euro zu haben.
Nicht unbedingt. Da das Kind noch deliktunfähig ist, haftet es grundsätzlich nicht für den Schaden. Sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, kann der Geschädigte daher auch keinen Schadensersatzanspruch geltend machen. Die Haftpflichtversicherung zahlt immer nur dann, wenn jemand für den entstandenen Schaden in der gesetzlichen Haftpflicht steht. Da sich Eltern aus moralischen Gründen häufig jedoch dazu verpflichtet fühlen, Schadensersatz zu leisten, kann bei der Haftpflichtversicherung die Zusatzklausel „deliktunfähige Kinder“ vereinbart werden. In dem Fall verzichtet der Versicherer auf eine Prüfung der Verletzung der Aufsichtspflicht und der Deliktfähigkeit. Die Deckungssumme ist bei dieser Klausel jedoch in der Regel relativ niedrig.
Deine Haftpflichtversicherung zahlt nur, wenn eine Forderungsausfalldeckung in den Tarif eingeschlossen ist und dann auch nur, wenn der Verursacher eindeutig feststeht und definitiv nicht zahlen kann. Die Ausfalldeckung ist dabei meist auf eine bestimmte Summe limitiert.
Nein, das stimmt nicht. Zwar sind Schäden durch kleine Haustiere, wie zum Beispiel Katzen, Kaninchen oder Hamster, über die Privathaftpflicht abgedeckt, für Personen- und Sachschäden, die durch den Hund entstanden sind, bedarf es jedoch einer separaten Hundehalterhaftpflicht. Diese ist in einigen Bundesländern sogar gesetzlich vorgeschrieben.
Ob du tatsächlich Versicherungsschutz erhältst, hängt von den Vertragsbedingungen ab. Es handelt sich hierbei um einen sogenannten Allmählichkeitsschaden, der nicht unbedingt versichert sein muss. Bis vor einigen Jahren waren Allmählichkeitsschäden grundsätzlich ausgeschlossen, mittlerweile decken jedoch mehrere Versicherer dieses Risiko automatisch mit ab.
Wird der Schlüssel ausschließlich von dir genutzt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Der Passus Schlüsselverlust muss hier jedoch explizit mitversichert sein. Handelt es sich aber um ein Haus mit mehreren Parteien, greift der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung. Prüfe aber auch hier, ob Schlüsselverlust abgedeckt ist. In dem Fall leistet die Haftpflicht für den Austausch des Haustürschlosses sowie für neue Schlüssel (gegebenenfalls auch die Schlösser) der anderen Wohnungen.
Ein Leistungsanspruch besteht in diesem Fall nur, wenn die beiden Partner nicht in einem gemeinsamen Haushalt leben und kein gemeinsamer Familientarif der Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde. Dabei ist es unerheblich, ob ihr verheiratet seid oder nicht. Sofern es getrennte Verträge gibt und ihr getrennte Wohnsitze habt, wird die Haftpflichtversicherung die Kosten für den Ersatz beziehungsweise die Reparatur der Uhr übernehmen.
Das kommt darauf an, wie alt dein Laptop war. Die Haftpflichtversicherung übernimmt den Schadensersatz nämlich nur zum Zeit- und nicht zum Neuwert. Erstattet wird demnach der Wert, den das Gerät zum Zeitpunkt des Schadens hatte. Vom ursprünglichen Neuwert werden dementsprechend Verschleiß und Beschädigungen abgezogen. Da dieser exakte Zeitwert meist schwer nachzuvollziehen ist, gehen die Versicherungen von einer pauschalen „mittleren Nutzungsdauer“ aus. War der Laptop bereits etwas älter, wird die Entschädigungsleistung nicht hoch genug sein für den Neukauf eines identischen Geräts.
Der Auslandsschutz ist über eine gute Privathaftpflicht bereits abgedeckt. Unterschieden wird hierbei meist zwischen dem EU- und dem weltweiten Ausland. Innerhalb Europas gilt der Versicherungsschutz häufig sogar unbegrenzt, weltweit sind dagegen zeitliche Begrenzungen, zum Beispiel von zwölf Monaten, vorgesehen. Hältst du dich zwischendurch wieder in Deutschland auf, beginnt die Frist von vorn. Wer dauerhaft ins Ausland zieht, benötigt eine Haftpflichtversicherung in dem jeweiligen Land.

Moneycheck Verbraucher Tipp:

Der Klassiker unter den Sachversicherungen. Faustregel: Jeder sollte zumindest diese Versicherung abschließen!

Was müssen Sie beachten?

Wichtig sind Versicherungssumme und Beiträge. Denn die Risiken, die die Haftpflichtversicherung abfedern soll, können Sie kaum kalkulieren. Darum tritt sie auch pauschal ein, wenn Sie einen Schaden fahrlässig oder unabsichtlich verantworten müssen.

Tipp: Vergleichen Sie gut! Aktuelle Tarife bieten einen sehr umfangreichen Schutz und eine hohe Deckung. Die ist wichtig, weil Sie einen Haftpflichtschaden immer voll ausgleichen müssen. Denn wenn die Deckungssumme der Versicherung erschöpft ist, geht der Rest zu Ihren Lasten! Schauen Sie sich auch mal die Hausrat Haftpflicht Kombiversicherung an

Kostenerstattung bei Personenschäden

Man möchte es niemanden wünschen und dennoch kann sich niemand komplett davor schützen. Verschuldet man selbst einen Personenschaden ist das wohl der schlimmst vorstellbare Schadensfall. Und doch kann es schnell passieren, dass eine Person durch Ihre Schuld zu Schaden kommt. Bei Personenschäden kommt die Haftpflichtversicherung für folgende Kosten auf:

  • Unkosten für medizinische Maßnahmen
  • Zahlungen von Schmerzensgeld
  • lebenslange Rente bei bleibenden Schäden

Kostenerstattung bei Sachschäden

Bei Sachschäden ist die Bandbreite an möglichen Risiken unermesslich. Ein Sachschaden kann minimal ausfallen, aber auch durchaus existenzbedrohend werden. Klassische Beispiele für einen Sachschaden der von der Haftpflichtversicherung abgedeckt ist, sind:

  • die zerbrochene Fensterscheibe, die Ihr Kind verschuldet hat
  • das Rotweinglas dass ich über den blütenweißen Teppich des Freundes ergießt
  • das Smartphone des Kollegen das Ihnen aus der Hand rutscht und dadurch einen Schaden am Display erleidet

Kostenerstattung bei Mietsachschäden

Sollten Sie einen Schaden in Ihrer Mietwohnung verursachen, kann sich eine Haftpflichtversicherung ebenfalls lohnen. Zwar nennen die meisten von uns eine Hausratsversicherung ihr Eigen, diese deckt aber nur das bewegliche Inventar ab. Bei einem Brand aber kann auch die Bausubstanz beschädigt werden, was einen Fall für die Haftpflichtversicherung darstellen würde.

Kostenerstattung bei Vermögensschäden

Unter Vermögensschäden versteht man im Falle einer Haftpflichtversicherung einen Folgeschaden aufgrund eines Personen- oder Sachschadens. Ein Beispiel für einen Vermögensschaden wäre ein Totalschaden bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall mit dem PKW. Ist das Fahrzeug des Unfallopfers nicht mehr zu reparieren und derjenige benötigt es aber für seine berufliche Tätigkeit, kann der daraus resultierende Dienstausfall geltend gemacht werden. Dieser Dienstausfall wäre ein typischer Vermögensschaden, der durch die Haftpflichtversicherung abgedeckt wäre.

Einen Sonderfall stellt der Schutz von Haustieren dar. Teilweise kommt die Haftpflichtversicherung auch für die Schäden auf, die ein Haustier an Dritten verursacht. Dies gilt aber nur für kleine Haustiere. Dazu zählen unter anderem:

  • Vögel
  • Meerschweinchen
  • Katzen

Hundebesitzer gehen dabei leider leer aus, denn für den besten Freund des Menschen müsste eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Dasselbe gilt natürlich auch für weit größere Tiere.

All diejenigen, die schon lange Zeit Kunde einer Haftpflichtversicherung sind, wird angeraten, ihren Vertrag auf Kostenübernahme bei Schäden durch Datenaustausch zu überprüfen. In unserer heutigen digitalisierten Welt werden tagtäglich Milliarden von Daten auf dem virtuellen Weg ausgetauscht, nicht selten werden dabei ohne Ihr Wissen Schadprogramme mitgesendet, die beim Empfänger hohen finanziellen Schaden anrichten können. In den neuen Verträgen ist der dazu benötigte Versicherungsschutz meist automatisch inbegriffen, nur bei den älteren Policen sollten Sie dementsprechend nachhaken.

Die Haftpflichtversicherung vermag aber noch wesentlich mehr, als eine reine Kostenerstattung für Schäden an Dritten zu gewährleisten. Der passive Rechtsschutz gehört genauso in das Leistungsspektrum dieser so immens wichtigen Police. Sollten Sie unberechtigterweise beschuldigt werden, jemand anderen Schaden zugefügt zu haben, so kümmert sich die Haftpflichtversicherung darum, die ungerechtfertigten Ansprüche abzuwenden, falls nötig auch vor Gericht.

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Was sollte ich beachten, bevor ich eine Haftpflichtversicherung abschließe?

MoneyCheck | HaftpflichtversicherungVor Abschluss eine Haftpflichtversicherung gilt es ein paar grundlegende Überlegungen vorzunehmen. Sind Sie beispielsweise gerade dabei mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung zu ziehen, sollte eine Familienversicherung in Betracht gezogen werden. Zudem muss im Vorfeld die Höhe der Deckungssumme festgelegt werden. Das A & O vor Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist aber ein vorheriger Vergleich. Zwar gibt es ein standardisiertes Leistungsangebot, das alle Tarife eint. Betrachtet man die Angebote dann aber im Detail, merkt man recht schnell, dass es doch kleine feine Unterschiede gibt. Nutzen Sie daher einen Vergleichsrechner, so sind Sie nicht gezwungen den Tarifdschungel der unzähligen Angebote alleine zu durchforsten.

Wie bereits erwähnt kann eine Haftpflichtversicherung auch als Familienversicherung abgeschlossen werden, ein nicht unwichtiges Detail, für diejenigen, die Ehepartner und Kinder gleich mit versichern möchten. Wird die Haftpflichtversicherung als Familienversicherung abgeschlossen, so kommen folgende Personen in den Genuss des Versicherungsschutzes:

  • Ehepartner
  • Lebenspartner
  • Kinder
  • Kindermädchen (nur wenn es im Haushalt lebt)

Bedenken Sie aber, dass die Deckung von gegenseitigen Ansprüchen bei einer Familienversicherung nicht mit inbegriffen ist. Beschädigen Sie also den wertvollen Teppich Ihres Lebensgefährten, so wird die Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen. Anders sieht das bei Personenschäden aus. Achten Sie dabei bei Vertragsabschluss auf den Hinweis, dass Regressansprüche der Sozialversicherungsträger mitversichert sind. Ohne diese Klausel würden Ihnen hohe Kosten drohen, sollte Ihr Partner durch Ihr Verschulden verletzt werden.

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung gilt übrigens nicht nur im Inland, sondern euch für das europäische Ausland, bei manchen Anbietern auch weltweit. Die Aufenthaltsdauer im Ausland darf dabei aber nicht mehr als 1 Jahr betragen.

Einige Haftpflicht Anbieter im Moneycheck Test:

Welche Leistungen sind bei einer Haftpflichtversicherung im Schadensfall mit inbegriffen?

Eine Haftpflichtversicherung kommt dann zum Tragen, wenn Sie als Versicherungsnehmer jemand anderen Schaden zugefügt haben. Ob der Schaden durch reine Unachtsamkeit, oder fahrlässig bzw. grob fahrlässig herbeigeführt wurde ist hier unerheblich.

Bei der Haftpflichtversicherung wird unter folgenden Schadensarten unterschieden:

1.Personenschäden

Von Personenschäden entspricht die Kostenübernahme in etwa bei:

  • medizinisch notwendigen Behandlungen
  • Aufwendungen für Reha-Maßnahmen
  • Schmerzensgeldzahlungen
  • Rentenzahlungen bei eintretender Erwerbsunfähigkeit

2. Sachschäden

Die Kostenübernahme bei Sachschäden muss beispielsweise dann in Anspruch genommen werden, wenn:

  • ein Zigarettenstummel einen öffentlichen Müllcontainer in Brand setzt
  • eine Fensterscheibe des Nachbarn durch ein zu stürmisches Fußballmatch Ihres Kindes zu Bruch geht
  • Ihnen das Smartphone eines Bekannten aus der Hand rutscht und das Display dadurch beschädigt wird

3. Mietsachschäden

Mietsachschäden sind Sachschäden die in Mietwohnungen auftreten. Eine Hausratsversicherung deckt lediglich das bewegliche Inventar ab, sollte die Bausubstanz beschädigt worden sein, wäre dafür die Haftpflichtversicherung zuständig.

4. Vermögensschäden

Betrifft der Schaden keine Person und handelt es sich auch um keinen Sachschaden könnte dennoch ein finanzieller Schaden entstanden sein. Ein reiner Vermögensschaden tritt dann ein, wenn jemand anderer durch Ihr Fehlverhalten finanziellen Verlust erleidet. Zieht sich zum Beispiel ein Arzt durch Ihre Schuld irreparable gesundheitliche Schäden zu und kann dadurch seinen Beruf nicht mehr ausüben, tritt die Haftpflichtversicherung durch alle dadurch entstandenen Kosten und Folgekosten ein.

Sobald die Schuldfrage des jeweiligen Versicherungsfalles eindeutig geklärt ist, kommt die Versicherung für die Kosten auf, die bei dem Unfall entstanden sind. Entweder sie erstattet den gesamten Betrag oder aber die Höchstsumme die der Deckungssumme entspricht. Je nach Schadensart werden vom Versicherer unterschiedliche Kosten übernommen.

Welche Leistungen sind bei einer Haftpflichtversicherung im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Eine private Haftpflichtversicherung deckt den Großteil der möglichen Alltagsschäden ab, doch hier gibt es Ausnahmen. Egal für welchen Tarif Sie sich entscheiden, es gibt bestimmte Risiken die kein Anbieter einer Haftpflichtversicherung abdeckt.

So gibt es Risiken, die über spezielle Haftpflichtversicherungen abgesichert werden müssen. Dazu zählen beispielsweise folgende Policen:

Doch lauern noch eine Reihe weiterer Risiken, die durch die private Haftpflichtversicherung nicht abgedeckt sind. Beschädigen Sie selbst Ihr Eigentum, so ist die Haftpflichtversicherung grundsätzlich nicht zuständig. Dasselbe gilt für Angehörige, die im gemeinsamen Haushalt wohnen. Beschädigt Ihr Partner Ihre nagelneue Hifi-Anlage, wird die Haftpflichtversicherung die Kosten dafür nicht ersetzen.

Weitere Ausschlusskriterien:

  • Schäden an angemieteten oder geliehenen Sachen
  • Schäden die durch kleine Kinder herbeigeführt wurden. Ist das Kind nicht älter als 7 Jahre und handelt es sich dabei um eine nachweisbare Vernachlässigung der elterlichen Aufsichtspflicht, wird der Anbieter den Versicherungsschutz verwehren.
  • durch Hunde verursachte Schäden
  • Schäden die während Ihrer beruflichen Tätigkeit entstehen
  • alle Schäden, die sie selbst betreffen

Sollten Sie von einem Schaden betroffen sein, der durch eine andere Person herbeigeführt wurde, dann ist dessen Haftpflichtversicherung dafür zuständig die entstandenen Kosten zu ersetzen.

Zusatzleistungen der Haftpflichtversicherung

Neben dem Basisschutz bieten viele Versicherungsunternehmen gewisse Zusatzleistungen, die sich je nach Lebenssituation durchaus lohnen könnten.

Dazu zählen unter anderem:

  • Schlüsselschäden
    Würden Sie den Schlüssel Ihres Arbeitsplatzes verlieren, könnte Ihr Chef hohe Regresskosten von Ihnen fordern. Schließen Sie diesen Zusatzbaustein „Schlüsselschäden“ in Ihrer Haftpflichtversicherung mit ein, deckt die Versicherung diese Risiken mit ab.
  • Gefälligkeitsschäden
    Normalerweise ist die Haftpflichtversicherung ja für die Schäden zuständig, die Sie bei anderen Personen verursachen. Erleiden Sie selbst Schaden durch jemand Dritten, greift die Haftpflichtversicherung nicht. Anders sieht es aus wenn eine Ausfalldeckelung vereinbart wurde. Ist der Schadensverursacher nicht in der Lage, den Schaden zu ersetzen, bzw. hat er keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, so kann die Ausfalldeckelung dazu verhelfen, dass der an Ihnen verübte Schaden dennoch beglichen wird.
  • Ehrenamt
    Üben Sie ein Ehrenamt aus, so gilt das aus versicherungstechnischer Sicht als berufliche Tätigkeit, womit die private Haftpflichtversicherung eigentlich nicht greifen würde. Achten Sie daher drauf, dass bei Ihrem Tarif die Ausführung eines Ehrenamtes mit eingeschlossen ist.
  • Ausfalldeckelung
    Freunden hilft man in der Not, gerade wenn gute Freunde umziehen, ist es selbstverständlich mitzuhelfen. Würden Sie dabei ein wertvolles Möbelstück beschädigen, besteht Ihnen gegenüber keinerlei Haftungsanspruch. Wurde der Zusatz „Gefälligkeitsschäden“ bei Ihrem Vertrag vereinbart, ersetzt die Haftpflichtversicherung auch diese Kosten.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

MoneyCheck | HaftpflichtversicherungDer Klassiker der Risiken, die unter den Deckmantel einer Haftpflichtversicherung fällt ist das Glas Rotwein, dass durch Unachtsamkeit auf dem weißen Teppich des Bekannten landet. Handelt es sich dabei noch dazu um einen teuren Teppich, kann das selbst die innigste Freundschaft ins Wackeln bringen, wären Sie selbst nicht in der Lage den Teppich zeitnah zu reinigen bzw. zu ersetzen. Natürlich wünscht man das niemanden, aber in unserem oft stressigen Alltag kann es theoretisch jederzeit zum Eintritt eines Schadens kommen. Kommt es tatsächlich zu einem Schadensfall, besteht Ihr Part darin, der Versicherung die rasche Bearbeitung des Versicherungsfalles zu erleichtern.

Folgende Verhaltensregeln bei einem Schadenseintritt empfohlen:

  1. melden Sie den Schadensfall zeit nah der Versicherung. Je früher die Meldung erfolgt, desto schnell kann das Versicherungsunternehmen mit einer möglichen Schadensregulierung beginnen.
  2. sehen Sie in jedem Fall davon ab, eine Schadensumme aus eigener Tasche zu bezahlen.
  3. erkennen Sie den Schadensverursachung nicht zu schnell an.
  4. leiten Sie die jeweiligen Forderungen des Geschädigten schnellstmöglich an Ihren Versicherer weiter

Notieren Sie sich den Schadenshergang möglichst gleich nach dem Unfall. Jedes noch so kleine Detail kann dabei von Wichtigkeit sein. Das schriftliche Festhalten des Schadenshergangs ist deshalb so wichtig, weil eben diese Details bereits nach wenigen Tagen in Vergessenheit geraten können. Auch Fotos können für die Beweisaufnahme behilflich sein.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung ein?

Der Beginn des Versicherungsschutzes einer Haftpflichtversicherung ist auf der Police stets vermerkt. Grundvorausetzung für den Erhalt des Versicherungsschutzes ist die Annahme des Antrages durch das Versicherungsunternehmen. Damit die Versicherung den Vertrag annimmt, sollte die erste Versicherungsprämie pünktlich beim Versicherer eingehen, da der Vertrag ansonsten als ungültig erklärt werden könnte.

Eine Wartezeit gibt es bei nach Abschluss einer Haftpflichtversicherung übrigens nicht.
Wie hoch sollte die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung sein?

Im direkten Vergleich zu anderen Versicherungen deckt die Haftpflichtversicherung die größte Schadensvielfalt ab. Bei den meisten Anbietern beläuft sich die Deckungssumme auf 1 bis 10 Mio. EUR. Die Höhe der Deckungssumme beeinflusst dabei die Beitragssumme nur geringwertig. Von daher sollten Sie Deckungssumme eher hoch ansetzen, um im Falle eines Schadens in jedem Fall abgesichert zu sein.

Experten empfehlen die Deckungssumme der Haftpflichtversicherung bei mindestens 3 Mio. Euro festzulegen. Noch besser wäre eine Deckungssumme von 10 Mio. Besonders wenn Personen zu Schaden kommen, kann das für Sie als Schadensverursacher schnell existenzbedrohend sein, da diese Kosten nicht selten in die Millionenhöhe gehen.

Nach welchen wird der Beitrag zur Haftpflichtversicherung berechnet?

Bevor es zur Vertragsunterzeichnung kommt werden vom Versicherer einige Faktoren abgefragt, aus denen sich der Versicherungsbeitrag errechnet. Folgende Angaben werden dabei abgecheckt:

MoneyCheck | HaftpflichtversicherungDer Familienstand des Versicherungsnehmers ist deshalb von Wichtigkeit, da die meisten Anbieter zwischen einem Single- und einem Familientarif unterscheiden. In manchen Fällen wird sogar ein eigener Tarif für Senioren angeboten. Natürlich wirkt sich auch die Deckungssumme auf den Versicherungsvertrag auf. Je höher der Versicherungsvertrag, desto höher fallen die monatlichen Beiträge aus. Ihr aktuell ausgeübter Beruf wird vor allem von den Anbietern angefragt, die spezielle Tarife für Angestellte des öffentlichen Dienstes im Repertoire haben. Sollten Sie Leistungen der Haftpflichtversicherung in Anspruch nehmen wollen, die über den Basistarif der Haftpflichtversicherung hinausgehen, gibt es bei vielen Anbietern die Möglichkeit Zusatzbausteine abzuschließen, die sich natürlich auch wieder auf den zu zahlenden Betrag auswirken. Entscheiden Sie sich für eine Selbstbeteiligung, wirkt sich das natürlich auch positiv auf den Versicherungsbeitrag aus.

Der jährliche Versicherungsbetrag für eine private Haftpflichtversicherung ist sehr gering, zumindest im Vergleich zum Nutzen, den sie Ihnen als Versicherungsnehmer bringt. Eine Familienversicherung ist bereit auf EUR 60,– pro Jahr erhältlich, der Tarif für Singles ist noch günstiger.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Haftpflichtversicherung für mich?

Ob Sie zum ersten Mal eine Haftpflichtversicherung abschließen, oder einen Wechsel Ihrer bestehenden Versicherung anstreben – ein vorheriger Online-Vergleich kann sich in beiden Fällen lohnen. Das beste Instrument die unterschiedlichen Tarife miteinander zu vergleichen ist der Online-Vergleichsrechner. Die Nutzung dieses Vergleichsrechners ist kostenlos, des Weiteren agiert ein Vergleichsrechner selbstverständlich anbieterunabhängig. Nicht nur die großen Versicherungsunternehmen bieten günstige Tarife an, oft sind es auch kleine Anbieter, die interessante Tarife in petto haben. Sollten Sie noch tiefergehende Informationen benötigen, nützen Sie gerne auch den telefonischen Rat unserer Experten.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die gute Nachricht zu Beginn: Die Haftpflichtversicherung kann steuerlich abgesetzt werden. Grund dafür ist, dass der Gesetzgeber die private Haftpflichtversicherung als Vorsorgeaufwendung anerkennt.

Einen kleinen Haken gibt es hier allerdings. Die Anrechnung Ihrer Haftpflichtversicherung erfolgt als Sonderausgabe. Beachten Sie dabei, dass in diesem Bereich auch die gezahlten Beträge für Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung angegeben werden, der Höchstbetrag dafür liegt bei EUR 1900,– bis EUR 2800,– jährlich.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Haftpflichtversicherung achten?

Für welchen Anbieter Sie sich auch immer entscheiden, die Abläufe im Falle einer Kündigung sind überall gleich.

In den meisten Fällen wird es auf eine ordentliche Kündigung hinauslaufen. In diesem gilt es eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsschutzes einzuhalten. Bitte beachten Sie hierbei, dass ein Versicherungsjahr nicht immer einem Kalenderjahr gleichzusetzen ist. Die genaue Einhaltung dieser Kündigungsfrist ist immens wichtig, denn versäumen Sie diese Frist, verlängert sich die Police automatisch um ein Jahr. Eine ordentliche Kündigung muss schriftlich erfolgen, bedarf dabei aber keiner Angabe von Gründen.

Ganz anders sieht das bei der außerordentlichen Kündigung aus. Für eine außerordentliche Kündigung benötigen Sie als Versicherungsnehmer eine die Angabe einer Begründung. Folgende Gründe können eine außerordentliche Kündigung begründen:

  • Eintritt eines Schadensfalles: Hier kann die Kündigung sowohl von Ihnen als auch vom Versicherungsunternehmen ausgesprochen werden
  • Beitragserhöhung

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Haftpflichtversicherung achten?

Diejenigen die regelmäßig die sich am Markt befindlichen Angebote studieren, kommen eventuell in die Versuchung seine aktuelle Haftpflichtversicherung zu wechseln. Dank einem Vergleichsrechner haben Sie schließlich die Möglichkeit, sich in Sekundenschnelle die günstigen Anbieter auflisten zu lassen. Solange die Kündigungsfrist eingehalten wird ist ein Wechsel der Haftpflichtversicherung eigentlich ohne Probleme möglich. Zudem gilt es zu beachten, dass die Leistungen der neuen Haftpflichtversicherung zumindest der des alten Vertrages entsprechen. Das günstigste Angebot wird zum Reinfall, wenn das Leistungsspektrum nicht den eigenen Ansprüchen genüge wird.

Außerdem sollte eine Versicherungslücke vermieden werden. Ein nahtloser Übergang sollte daher unbedingt angestrebt werden.