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Tierhalterhaftpflicht

Warum lohnt sich der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht?

MoneyCheck | TierhalterhaftpflichtKnapp acht Millionen Hunde leben in deutschen Haushalten. Der „beste Freund des Menschen“ gilt als treuer Weggefährte, das beliebte Haustier ist bei vielen aus dem privaten Leben nicht mehr wegzudenken. So viel Freude uns das Haustier auch bereiten mag, mit der Haltung eines Hundes geht auch stets das Risiko einher, dass dieser einem Dritten einen Sach- oder Personenschaden zufügt. Das mag der Hund sein, der sich angegriffen fühlt und ein Kind ins Bein beißt, oder jener, der sich losreißt, unbedacht auf die Straße rennt und dabei einen Verkehrsunfall mit erheblichem Sachschaden verursacht. Auch die über eine Million in Deutschland gehaltenen Pferde stellen ein erhöhtes Risikopotential dar, zum Beispiel, wenn sie beim Reitunterricht einen Reiter abwerfen oder eine fremde Person mit ihrem Huf treten. Gemäß § 833 Bundesgesetzbuch (BGB) steht jeder Hunde- und Pferdehalter, aber auch jeder andere Tierbesitzer in Deutschland in der gesetzlichen Haftung, einem geschädigten Dritten den Schaden, den das eigene Tier verursacht hat, unbegrenzt und in voller Höhe zu erstatten. Vor allem dann, wenn sich Haustiere im öffentlichen Raum bewegen, wie beispielsweise Hunde oder Pferde, ist die Gefahr eines Schadens nicht nur groß, sondern kann auch mit sehr hohen Kosten für den Verursacher verbunden sein.

Einen effektiven finanziellen Schutz eines Sach- oder Personenschadens gegenüber Dritten stellt dabei eine Tierhalterhaftpflicht dar. Werden Dritten durch das Haustier geschädigt, übernimmt die Tierhalterhaftpflicht sämtliche Kosten für berechtigte Schadensersatzansprüche. Am häufigsten angeboten und auch abgeschlossen wird eine Tierhalterhaftpflicht für

Während der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht für Pferdehalter freiwillig ist, ist der Nachweis einer Tierhalterhaftpflicht für Hundehalter in einigen Bundesländern sogar gesetzlich verpflichtend.

Über eine Tierhalterhaftpflicht können aber auch folgende Tiere versichert werden:

  • Esel
  • Rinder
  • exotische Tiere, wie Schlangen, Echsen, Affen, Kaimane und andere (je nach Anbieter ist auch eine Spezialabsicherung notwendig)
  • Schafe, Schweine, Ziegen, Hühner, Bienen, Tauben (je nach Anbieter sowohl für private als auch landwirtschaftliche oder gewerbliche Nutztiere)

Dahingegen stellen folgende Tiere ein eher geringes Haftungsrisiko dar:

  • Katzen
  • Kaninchen
  • Meerschweinchen
  • Hamster
  • Kanarienvögel, Wellensittiche, Papageien

Allgemein wird davon ausgegangen, dass diese zahmen und harmlosen Kleintiere, die das Haus oder die Wohnung in der Regel nicht verlassen, keinen größeren Schaden anrichten können. Sie sind über die private Haftpflicht automatisch mit abgesichert, eine eigener Tierhalterhaftpflicht ist nicht notwendig.

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Welche Schäden sind im Rahmen einer Tierhalterhaftpflicht mitversichert?

Eine Tierhalterhaftpflicht deckt folgende Schäden ab, die das versicherte Tier schuldhaft gegenüber Dritten verursacht hat und für die Schadensersatzansprüche erhoben werden:

  • Sachschäden
  • Personenschäden
  • Vermögensschäden

Bei Sachschäden handelt es sich um beschädigte oder zerstörte Gegenstände von Dritten, zum Beispiel Kleidungsstücke oder Fahrzeuge. Personenschäden gehen immer mit Verletzungen oder sogar dem Tod von Menschen einher. Diese können mittelbar oder auch unmittelbar vom Tier herbeigeführt werden. Der Huftritt eines Pferdes und der Biss eines Hundes gelten als unmittelbare Schäden, eine Verletzung infolge eines Verkehrsunfalls, den ein Tier verursacht hat, hingegen als mittelbare Schäden. Bei der Tierhalterhaftpflicht resultieren Vermögensschäden aus einem Sach- oder Personenschaden. Kann eine Person zum Beispiel in Folge einer schwerwiegenden Bissverletzung für einen längeren Zeitraum nicht arbeiten und erleidet einen Verdienstausfall, stellt dieser einen Vermögensschaden dar.

Abhängig vom Anbieter und der Höhe des Beitrags können auch folgende Schäden über eine Tierhalterhaftpflicht mitversichert werden:

  • Schäden bei der Betreuung des Tieres durch Dritte

Ist das Tier regelmäßig in der Obhut von Dritten, wird von diesen zum Beispiel Gassi geführt oder ausgeritten, sollte der Versicherungsumfang der Tierhalterhaftpflicht auch jene Schäden abdecken, die bei der Betreuung des Tieres passieren.

  • Schäden an der eigenen Mietwohnung

Um sich vor dem Risiko zu schützen, dass beispielsweise die Einbauküche, die Türen, der Bodenbelag oder die Tapete in der Mietwohnung des Hundehalters durch den eigenen Vierbeiner beschädigt werden, lassen sich bei den meisten Versicherern einer Tierhalterhaftpflicht auch Schäden in der Mietwohnung mit absichern.

  • Mietsachschäden

Sollten gemietete Utensilien, die für das versicherte Tier benötigt werden (zum Beispiel Sattel, Helm, Trense oder auch ein Pferdeanhänger) beschädigt oder zerstört werden, kann die Tierhalterhaftpflicht mit einer entsprechenden Vereinbarung Versicherungsschutz bieten.

  • Schäden durch ungewollte Deckakte

Deckt der Rüde beziehungsweise der Hengst des Halters eine läufige Hündin beziehungsweise die Stute ungewollt, gilt dies als Sachbeschädigung. Sind Schäden durch sogenannte ungewollte Deckakte mitversichert, zahlt die Tierhalterhaftpflicht beispielsweise die Kosten für eine Abtreibung oder für die Aufzucht der Welpen. Hierbei gilt jedoch zu beachten, dass der Besitzer des läufigen Tieres gewisse Vorsichtsmaßnahmen zur Deckungsvermeidung zu treffen hat, anderenfalls kann er ein Mitverschulden tragen oder je nach Sachlage auch in der vollen Haftung stehen.

  • Flurschäden

Flurschäden werden häufig bei einer Tierhalterhaftpflicht für Pferde mitversichert: Es handelt sich dabei um Schäden, die auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie Feldern oder Weiden, entstehen. Sollte ein Pferd beispielweise ein Feld mit Getreide zertrampeln, wird dies als Flurschaden bezeichnet.

  • Schäden bei Verstößen gegen gesetzliche Halterpflichten

Einige Versicherer einer Tierhalterhaftpflicht gewähren auch dann Leistungen, wenn ein Schaden trotz Missachtung der Halterpflichten verursacht wurde, zum Beispiel bei Hunden beim Führen ohne Leine oder ohne Maulkorb. Bei Pferden können mit dieser zusätzlichen Vereinbarung auch Schäden versichert sein, die bei defekten Gattern und Umzäunungen entstanden sind.

  • Schäden, die das Tier im Ausland verursacht hat

Alle Tarife einer Tierhalterhaftpflicht gewähren Versicherungsschutz für Schäden, die im Ausland entstanden sind. Dabei variiert die Länge des maximalen Auslandsschutzes jedoch von Anbieter zu Anbieter und beträgt zwischen einem Monat  bis zu einem Jahr.

  • Schäden, die ein Kampfhund herbeigeführt hat

Vor allem für Kampfhunde, wie Pitbull, Staffordshire oder Bullterrier, sollte eine Tierhalterhaftpflicht eine obligatorische Versicherung darstellen. Einige Versicherer schließen diese sogenannten Listenhunde jedoch per se von ihrem Leistungsumfang aus. Bei anderen Anbietern ist die Versicherung für Schäden von Kampfhunden möglich, geht unter Umständen jedoch mit einem höheren Beitrag einher.

  • Schäden, die während eines Rennens oder auf einem Turnier entstehen

Für Renn- oder Turnierpferde muss häufig ein zusätzlicher Schutz abgeschlossen werden. Einige Versicherer schließen Pferde, die regelmäßig an Pferderennen teilnehmen, auch vom Leistungsumfang der Tierhalterhaftpflicht aus.

  • Schäden, die in der Hundeschule entstanden sind

Ist der Hund in einer Hundeschule, sollte darauf geachtet werden, dass die Tierhalterhaftpflicht auch Schäden abdeckt, die während der professionellen Erziehung entstehen.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Tierhalterhaftpflicht abschließe?

Bevor Sie eine Tierhalterhaftpflicht für Ihr Tier abschließen, sollten Sie sich erkundigen, ob diese für Ihr jeweiliges Tier notwendig ist. Gesetzlich ist der Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht ausschließlich für Hundehalter in folgenden Bundesländern verpflichtend:

  • Niedersachsen
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg
  • Berlin
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen

MoneyCheck | TierhalterhaftpflichtAuch wenn es den Hundebesitzern in den anderen Bundesländern frei steht, ihre Tiere mit einer entsprechenden Tierhalterhaftpflicht abzusichern, kann diese Tierhalterhaftpflicht gerade bei größeren Hunden und auch bei Pferden mit einem erhöhten Schadenspotential durchaus empfehlenswert und sinnvoll sein. Wägen Sie dafür im Vorwege die jeweilige Gefahr und das maximale Ausmaß eines Schadens, der durch ein Tier verursacht werden könnte, ab und entscheiden sich im Zweifel für den Abschluss einer Tierhalterhaftpflicht.

Eine Absicherung über die Tierhalterhaftpflicht wird ab einem Alter der Tiere von drei bis sechs Monaten empfohlen. Junge Welpen und Fohlen sind häufig automatisch über die Tierhalterhaftpflicht des Muttertieres mitversichert. Lesen Sie dafür in der Versicherungsbedingungen Ihrer Police, ob eine entsprechende Zusatzvereinbarung besteht.

Sind Sie der Besitzer von mehreren Tieren, ist für jedes Tier eine Tierhalterhaftpflicht notwendig. Gehen Sie dabei davon aus, dass die Police für das zweite Tier mit einem etwas höheren Beitrag einhergeht. Es kann auch möglich sein, zwei Tiere mit einer Police für eine Tierhalterhaftpflicht abzusichern. Im Allgemeinen ist der Beitrag dann etwas günstiger als der Abschluss von zwei Einzelpolicen einer Tierhalterhaftpflicht.

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Helvetia Tierversicherung
Barmenia Tierversicherung
Gothaer Tierversicherung
Petplan Tierversicherung

Wer erweiterten Versicherungsschutz für sein Tier benötigt, der kann eine zusätzliche Tierkranken- und/oder Tier-OP-Versicherung abschließen. Diese trägt die Kosten für notwendige medizinische Behandlungen des eigenen Tieres infolge von Krankheit oder Unfall. Bei einigen Anbietern können Sie diese Versicherungen zusammen mit einer Tierhalterhaftpflicht auch als Versicherungspaket abschließen. Sofern es sich dabei nicht um eine pauschale Versicherungslösung handelt, sondern jeweils das individuelle Risiko des Tieres berücksichtigt, bietet eine Komplettversicherung die Vorteile eines geringeren administrativen Aufwands sowie eines geringeren Gesamtbeitrags.

Welche Leistungen sind bei einer Tierhalterhaftpflicht im Schadensfall mit inbegriffen?

Der Leistungsumfang einer Tierhalterhaftpflicht variiert je nach Anbieter. Einige Versicherer bieten sogar unterschiedliche Tarife vom Basis- bis zum Premiumschutz an. Möglich ist in der Regel auch die Vereinbarung von individuellen Zusatzleistungen. Grundsätzlich sind in jeder Tierhalterhaftpflicht aber folgende Leistungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme inbegriffen:

  • die Prüfungskosten im Hinblick auf die Berechtigung der gestellten Schadensersatzansprüche, gegebenenfalls mit einem Sachverständigen
  • die Kosten für die Reparatur oder die Wiederbeschaffung von beschädigten oder zerstörten Sachen und Gegenständen bei Sachschäden
  • die Kosten zur Wiederherstellung der menschlichen Gesundheit bei Personenschäden (zum Beispiel Behandlungs- und Therapiekosten, die Kosten für Heil- und Hilfsmittel, für Kuren und Rehabilitationsmaßnahmen und für Renten- oder Pflegezahlungen)
  • die Kosten für Vermögensschäden
  • die Kosten für Schäden, die im Ausland entstanden sind
  • die Kosten für eine (rechtliche) Abwehr einer unberechtigten Forderung, bei Bedarf auch mit einem Rechtsanwalt oder vor Gericht. Die Tierhalterhaftpflicht beinhaltet damit wie jede andere Haftpflichtversicherung immer einen passiven Rechtsschutz.

Optional kann eine Tierhalterhaftpflicht auch folgende Kosten übernehmen:

  • die Kosten für Schäden an der eigenen Mietwohnung
  • die Kosten für Mietsachschäden
  • die Kosten für Schäden beim eigenen Tier, wenn dieses durch ein anderes Tier verletzt wurde, der Halter jedoch nicht zu ermitteln ist
  • die Kosten, die infolge eines ungewollten Deckaktes entstehen
  • die Kosten für Schäden, die bei der Betreuung des Tieres durch Dritte entstehen
  • die Kosten für Schäden, die trotz Verstoß gegen die Halterpflichten entstanden sind
  • die Kosten für Flurschäden
  • die Kosten für Schäden, die während eines Rennens oder eines Turniers entstehen
  • die Kosten für Schäden in der Hundeschule
  • die Kosten für Schäden, die durch einen sogenannten Listenhund entstanden sind

Welche Leistungen sind im Schadensfall nicht mit inbegriffen?

Vom Leistungsumfang einer Tierhalterhaftpflicht ist grundsätzlich vorsätzliches Verhalten des Versicherungsnehmers ausgeschlossen. Sollte der Halter sein Tier dazu animiert haben, einem Dritten einen Schaden zuzufügen, wird jede Tierhalterhaftpflicht ihre Leistungen verweigern und kann die Police der Tierhalterhaftpflicht sogar fristlos kündigen. Grob fahrlässiges Verhalten kann dagegen optional mitversichert sein, zum Beispiel dann, wenn Schäden durch den Verstoß gegen die Halterpflichten in der Tierhalterhaftpflicht inkludiert sind.

Prüfen Sie Ihre Police der Tierhalterhaftpflicht genau: Sämtliche optional versicherbaren Schäden können, müssen aber nicht zum Leistungsumfang einer Tierhalterhaftpflicht gehören. So sind Kampfhunde oder Mietsachschäden beispielsweise nur dann versichert, wenn diese explizit in der Police der Tierhalterhaftpflicht aufgeführt sind.

Grundsätzlich gilt bei der Tierhalterhaftpflicht ein Leistungsausschluss bei Eigenschäden. Hat das Tier seinen Halter verletzt oder beispielsweise dessen Mobiliar beschädigt, wird keine Tierhalterhaftpflicht die Kosten übernehmen.

Weiterhin gilt der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht bei Hunden und Pferden nur dann, wenn diese für rein private Zwecke genutzt werden. Bei einer landwirtschaftlichen oder gewerblichen Nutzung bedarf es vielmehr einer Betriebs- oder Berufshaftpflichtversicherung.

Was sollte ich tun, wenn ein Schadensfall eintritt?

Hat Ihr Tier einen Schaden gegenüber Dritten verursacht, gilt es als Versicherungsnehmer einige Regeln zu beachten. So stehen Sie in einer gesetzlichen Schadensminderungspflicht. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise das Tier, das den Schaden herbeigeführt hat, sofort aus der „Gefahrenzone“ nehmen, es anleinen oder einschließen. Bei verletzten Personen leisten Sie Erste Hilfe und verständigen bei Bedarf auch einen Krankenwagen.

Weiterhin sollten Sie sich vor Ort nicht zu vorschnellen Schuldeingeständnissen verleiten lassen oder gar direkt Zahlungen an den Geschädigten leisten. Vielmehr gilt es unverzüglich die Tierhalterhaftpflicht über den entstandenen Schaden in Kenntnis zu setzen. Diese wird die jeweilige Forderung prüfen und feststellen, ob der geforderte Anspruch angemessen ist. Ist das nicht der Fall, leistet die Tierhalterhaftpflicht passiven Rechtsschutz und wird die Forderung bei Bedarf auch mit Rechtsmitteln abwehren. Erweist sich die Forderung dahingegen als berechtigt, wird die Tierhalterhaftpflicht den Schadensersatz direkt an den Geschädigten überweisen.

Nutzen Sie für die Schadensmeldung entweder ein online zur Verfügung gestelltes Schadensformular des Anbieters oder auch eine telefonische Hotline. Die Tierhalterhaftpflicht wird hierbei folgende Angaben von Ihnen verlangen:

  • den Unfallhergang und den Auslöser (Ursache) des Schadens
  • den Zeitpunkt und den Ort des Schadens
  • den Namen und die Anschrift des Geschädigten (bei verletzten Tieren den Namen des Hundehalters)
  • das Ausmaß des Schadens (tatsächliche Höhe oder geschätzt)

Wann setzt der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht ein?

Der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflicht beginnt ohne die Vereinbarung einer Wartezeit unmittelbar mit schriftlichem Abschluss der Versicherungspolice sowie mit der Überweisung der Versicherungsprämie von Seiten des Versicherungsnehmers. Individuelle Vereinbarungen sind in der Regel jedoch möglich, zum Beispiel ein zeitlich versetzter Versicherungsbeginn, wenn der Anbieter der Tierhalterhaftpflicht gewechselt werden soll.

Versicherungsschutz für die Tierhalterhaftpflicht besteht dann für die Dauer der jeweils vertraglich geregelten Laufzeit. Diese beträgt mindestens ein Jahr. Zugunsten der Beitragshöhe können in der Regel aber auch längere Laufzeiten vereinbart werden.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht sein?

MoneyCheck | TierhalterhaftpflichtDa jeder Tierhalter in Deutschland unbegrenzt und in voller Schadenshöhe für einen Schaden haftet, den sein Tier verursacht hat, ist es unbedingt zu empfehlen, die Deckungssumme so hoch wie möglich zu vereinbaren. Vor allem bei Personenschäden kann das finanzielle Ausmaß enorm hoch sein. Die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht gibt dabei vor, bis zu welcher maximalen Höhe die Kosten je Schadensfall übernommen werden.

Allgemeine Empfehlungen (unter anderem von der Stiftung Warentest) für die Deckungssumme der Tierhalterhaftpflicht gehen von fünf Millionen Euro aus. Diese Summe wird von einigen Versicherern sowohl für Personen-, Sach- als auch Vermögensschäden angeboten. Andere bieten eine geringere Summe von 50.000 bis 100.000 Euro für Vermögensschäden an. Je nach Tarif der Tierhalterhaftpflicht können aber für alle Bereiche auch höhere Summen im zweistelligen Millionenbereich abgesichert werden.

Sofern es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Hundehalterhaftpflicht handelt, sind hierbei Mindestversicherungssummen vorgegeben. Mit 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden liegen diese Mindestversicherungssummen jedoch deutlich unter der empfohlenen Deckungssumme. Die meisten Versicherer geben daher pauschal höhere Absicherungssummen vor.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Tierhalterhaftpflicht berechnet?

Die Beitragshöhe einer Tierhalterhaftpflicht hängt von mehreren Faktoren ab und ist demnach keine pauschale Größe und errechnet sich aus folgenden Kriterien:

  • der Höhe der Deckungssumme

Je höher die maximale Entschädigungsleistung im Schadensfall vereinbart wird, desto höher wird auch der Beitrag der Tierhalterhaftpflicht ausfallen.

  • der Höhe der Selbstbeteiligung

Die Höhe der möglichen Selbstbeteiligung liegt bei der Tierhalterhaftpflicht meist zwischen 100 und 300 Euro. Mit einer Selbstbeteiligung zahlen Sie einen geringeren Beitrag, müssen im Falle eines Schadens aber auch immer einen Teil der Kosten (bis zur Höhe der Selbstbeteiligung) selbst zahlen.

  • dem Leistungsumfang

Wer zusätzlichen Versicherungsschutz seiner Tierhalterhaftpflicht wünscht, zum Beispiel für Mietsachschäden, für Schäden durch Betreuung von Dritten, für Kampfhunde, Flurschäden oder für Schäden durch ungewollte Deckakte, kann je nach Anbieter davon ausgehen, dass sich diese Leistungen beitragserhöhend auswirken.

  • der Anzahl der versicherten Tiere

Je mehr Tiere über eine Tierhalterhaftpflicht versichert werden, desto höher wird der Beitrag ausfallen. In der Regel ist das zweite Tier sogar etwas teurer als das erste. Günstiger kann es jedoch sein, wenn mehrere Tiere mit einer Police und nicht mit mehreren Einzelpolicen versichert werden.

  • den allgemeinen Vereinbarungen

Beitragsbeeinflussend sind auch die allgemeine Vereinbarungen, die mit dem Versicherer der Tierhalterhaftpflicht getroffen werden, darunter die Dauer der Laufzeit, die Zahlungsmodalitäten, Schadensfreiheitsrabatte oder das allgemeine Preisniveau des Anbieters.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Tierhalterhaftpflicht für mich?

Sowohl vor dem Neuabschluss als auch bei einem bereits bestehenden Tarif einer Tierhalterhaftpflicht lohnt sich ein Vergleich. Die Versicherer einer Tierhalterhaftpflicht bieten meist selbst mindestens zwei Tarife in unterschiedlichen Leistungsstufen an und auch von Anbieter zu Anbieter variiert nicht nur das Leistungsspektrum, sondern auch die Beitragshöhe. Wer daher mehrere Angebote miteinander vergleicht, der kann einen Tarif finden, der dem eigenen Bedarf entsprechend einen umfassenden und vor allem ausreichenden Leistungsumfang zu einem möglichst günstigen Beitrag bietet.

Die schnellste und einfachste Methode, mehrere Tarife zu vergleichen, bietet ein kostenloser Online-Tarifrechner. Nachdem Sie Ihre Angaben und Anforderungen an einen Tarif der Tierhalterhaftpflicht eingegeben haben, ermittelt dieser anhand ständig aktualisierter Datensätze eine übersichtliche Darstellung an möglichen bedarfsgerechten Tarifen einer Tierhalterhaftpflicht. Im besten Fall entscheiden Sie sich für das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis. Es besteht in der Regel sogar die Option eines direkten Online-Abschlusses einer Police der Tierhalterhaftpflicht.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge für die Tierhalterhaftpflicht können Sie ähnlich wie die für die private Haftpflichtversicherung bei Ihrer privaten Einkommenssteuer angeben. Gemäß § 10 EStG gelten die Beiträge als Vorsorgeaufwendungen und sind steuerlich absetzbar. Hierbei sollten jedoch die jährlich absetzbaren Höchstgrenzen berücksichtigt werden: Diese betragen für Angestellte 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro. Durch andere Vorsorgeaufwendungen, wie beispielsweise die Beiträge für Kranken- oder Pflegeversicherungen, kann diese maximale Grenze bereits ausgeschöpft sein, so dass im Einzelfall zu prüfen ist, ob für den Versicherungsnehmer der Tierhalterhaftpflicht tatsächlich eine steuerliche Vergünstigung gegeben ist.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Tierhalterhaftpflicht achten?

Für eine Kündigung der Tierhalterhaftpflicht bestehen mehrere Optionen:

  1. die ordentliche Kündigung
  2. die außerordentliche Kündigung
  3. ein Sonderkündigungsrecht

Eine ordentliche Kündigung der Tierhalterhaftpflicht kann immer zum Ende einer Laufzeit in schriftlicher Form erfolgen. Diese Laufzeit ist in den Versicherungsbedingungen vorgegeben und endet nach frühestens einem Jahr. Für die Gültigkeit der Kündigung müssen die jeweiligen Kündigungsfristen von meist drei Monaten eingehalten werden. Eine verspätete oder gänzlich versäumte Kündigung geht bei fast allen Anbietern obligatorisch mit einer automatischen Verlängerung der Tierhalterhaftpflicht von einem Jahr einher.

Die Option einer außerordentlichen Kündigung der Tierhalterhaftpflicht auch während der Laufzeit besteht dann, wenn triftige Gründe vorliegen, zumBeispiel eine Beitragserhöhung des Anbieters oder das Eintreten eines Schadensfalls. Die jeweilige Frist beträgt bei der außerordentlichen Kündigung einen Monat.

Das sofortige und fristlose Sonderkündigungsrecht des Versicherungsnehmers liegt dann vor, wenn der Hund (mit entsprechendem Nachweis) verstirbt, verkauft wird, entläuft oder auch gestohlen wird.

Sofern es sich um eine gesetzlich vorgeschriebene Hundehalterhaftpflicht handelt, darf eine Kündigung nur dann erfolgen, wenn kein Versicherungsbedarf mehr besteht (Tod oder Verkauf des Tieres) oder der Anbieter der Tierhalterhaftpflicht gewechselt wird.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Tierhalterhaftpflicht achten?

MoneyCheck | TierhalterhaftpflichtDer Wechsel einer Tierhalterhaftpflicht ist problemlos möglich und kann sich vor allem dann lohnen, wenn Sie bei einem anderen Tarif weniger Beiträge zahlen müssen, ohne dabei auf den notwendigen Leistungsumfang verzichten zu müssen. Möglich ist es auch, dass ein anderer Anbieter zu gleichbleibenden preislichen Konditionen einen erhöhten Versicherungsschutz mit weiteren Zusatzleistungen bietet. Für effektive Vergleiche einer Tierhalterhaftpflicht kann ein kostenloser Tarifrechner genutzt werden.

Um von einem Wechsel der Tierhalterhaftpflicht unmittelbar zu profitieren, sollte jedoch darauf geachtet werden, dass der bereits bestehende Tarif zum betreffenden Zeitpunkt gekündigt werden kann. Anderenfalls zahlen Sie für eine gewisse Zeit doppelte Beiträge, ohne im Schadensfall daraus einen Nutzen ziehen zu können. In der Regel bieten die meisten Versicherer einer Tierhalterhaftpflicht jedoch an, den neuen Tarif zeitlich versetzt beginnen zu lassen, so dass es nicht zu Überschneidungen kommt. Bei einem Wechsel der Tierhalterhaftpflicht sollte aber auch darauf geachtet werden, dass dieser vor allem bei der gesetzlich verpflichtenden Hundehalterhaftpflicht ohne zeitliche Lücken erfolgt.