Hundeversicherung
Warum ist der Abschluss einer Hundeversicherung sinnvoll?
Hunde sind heutzutage weit mehr als nur Haustiere. Sie übernehmen die Rolle als Familienmitglied, Alltagsbegleiter, als Sportpartner und vielfach auch als Therapeut und Fenster zur Außenwelt. Kurzum: Der Hund hat einen hohen Stellenwert und trägt nicht umsonst den Beinamen „bester Freund des Menschen“. Wer einen Hund besitzt, sollte daher auch immer für eine entsprechende Absicherung für seinen vierbeinigen Liebling sorgen, denn passieren kann immer etwas: sei es, der sonst friedliche Hund, der sich bedroht fühlt und einer Person ins Bein beißt, sei es der Hund, der bei einem Besuch in einem fremden Haushalt versehentlich hochwertiges Mobiliar beschädigt oder sei es auch das Tier, das selbst verletzt ist oder einen Infekt hat und von einem Tierarzt behandelt werden muss. All diese Szenarien sind mit Kosten für den Hundehalter verbunden. Mit einer Hundeversicherung kann er sich effektiv davor schützen. Vor allem bei Schadensersatzansprüchen von Dritten kann es ohne eine Hundeversicherung sehr teuer werden. Gemäß BGB haftet der Hundehalter für Schäden, die sein Hund verursacht hat, unbegrenzt und in voller Höhe mit seinem gesamten derzeitigen und zukünftigen Privatvermögen.
Der Begriff Hundeversicherung bezeichnet dabei keine konkrete Versicherung, sondern bezieht sich auf eine oder mehrere der folgenden Versicherungen:
- Hundehalterhaftpflichtversicherung (für Schäden, die der Hund gegenüber Dritten verursacht)
- Hundekrankenversicherung (für Behandlungen beim eigenen Hund durch Krankheit oder Unfall)
- Hunde-OP-Versicherung (für medizinische und chirurgische Eingriffe beim Hund)
Jede der drei Versicherungen kann einzeln abgeschlossen werden, viele Anbieter bieten darüber hinaus auch Kombipakete einer Hundeversicherung mit einem umfassenden Versicherungsschutz an.
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Worauf ist vor dem Abschluss einer Hundeversicherung zu achten?
Vor allem bei der Hundehalterhaftpflicht gilt es für Hundebesitzer einiges zu beachten. Diese Hundeversicherung ist nicht nur äußerst empfehlenswert, sondern in sechs Bundesländern sogar gesetzlich verpflichtend. So besteht in Berlin, Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt die Pflicht für den Abschluss einer Hundehalterhaftpflicht für Hunde ab einem Alter zwischen drei bis sechs Monaten. In Nordrhein-Westfalen gilt die 40/20 Regel. Dementsprechend benötigen Hunde mit einer Körpergröße über 40 Zentimeter und einem höheren Gewicht als 20 Kilogramm zwingend eine Hundeversicherung. In vielen anderen Bundesländern unterliegen zumindest bestimmte Hunderassen der Versicherungspflicht. Darüber hinaus gibt es in einigen Ländern eine Maulkorb- und Leinenpflicht. Diese sind insofern relevant, als dass bei Missachtung der Vorschriften kein Versicherungsschutz über die Hundeversicherung besteht. Wer sich nicht an die Versicherungspflicht hält, riskiert hohe Geldbußen.
Vor dem Abschluss einer Hundeversicherung sollte zudem zwischen einer privaten und gewerblichen Hundeversicherung unterschieden werden. Wer beispielsweise als Hundesitter, Hundetrainer oder Jäger tätig ist oder ein Tierheim oder eine Hundeschule betreibt, benötigt eine betriebliche Hundeversicherung für den oder die Vierbeiner. Die Policen der betrieblichen Hundeversicherung unterscheiden sich meist in der Höhe der Deckungssummen und der Beitragshöhe von denen der privaten Hundeversicherung.
Wer mehrere Hunde besitzt, muss im Regelfall für jedes Tier eine eigene Hundeversicherung abschließen. Fragen Sie auf jeden bei Ihrem Anbieter nach, ob es in dem Fall Rabatte gibt. Unter Umständen besteht zudem die Möglichkeit, mehrere Hunde über eine Police zu versichern, sofern jedes Tier einzeln aufgeführt wird. Automatisch und meist kostenfrei mitversichert über die Hundeversicherung sind übrigens Welpen bis zu einem bestimmten Alter.
Zu beachten ist bei der Hundekrankenversicherung der Hundeversicherung, dass die Anbieter einige Aufnahmekriterien, wie ein Mindest- oder Höchstalter, voraussetzen. Unter Umständen muss zudem ein positives tierärztliches Gutachten vorliegen, damit Versicherungsschutz über die Hundeversicherung gewährt wird.
Hier einige Versicherungsbeispiele bei verschiedenen Hunderassen :
Welche Schäden sind über die Hundeversicherung abgedeckt?
Die versicherten Schäden der Hundeversicherung hängen im Wesentlichen von der Art der Hundeversicherung ab. Folgenden Versicherungsschutz erhält der Hundebesitzer bei
der Hundehalterhaftpflicht
Versichert sind Schäden, die der eigene Hund gegenüber Dritten schuldhaft verursacht. Dazu gehören:
- Sachschäden
- Personenschäden
- Vermögensschäden (resultierend aus einem Sach- oder Personenschaden)
Abhängig vom Anbieter können weitere Schäden mitversichert werden, teilweise gehören sie auch automatisch zum Versicherungsumfang:
- Schäden durch Welpen des versicherten Hundes für einige Wochen oder Monate
- Schäden beim Führen ohne Leine
- Schäden durch ungewollte Deckakte
- Schäden an beweglichen Sachen in Hotels oder Ferienwohnungen
- Schäden an der eigenen Mietwohnung (Mietsachschäden)
- Schäden, die in der Hundeschule entstanden sind
- Schäden, die beim Hüten durch Dritte entstehen (Fremdhüterrisiko)
- Schäden durch andere Hunde bei Nichtversicherung des Verursachers (Forderungsausfallrisiko)
der Hundekrankenversicherung und Hunde-OP-Versicherung
Wer sich für eine Hundekrankenversicherung und/oder eine Hunde-OP-Versicherung entscheidet, versichert sein Tier für den Fall einer Erkrankung oder eines Unfalls.
Bitte lesen Sie hierzu auch das Thema Zwingerhaftpflicht!
Welche Leistungen bietet eine Hundeversicherung?
Im versicherten Schadensfall bietet eine Hundeversicherung folgende Leistungen:
die Hundehalterhaftpflichtversicherung
- bei Sachschäden: Die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur bei zerstörten oder beschädigten Gegenständen
- bei Personenschäden: Die Kosten für die Wiederherstellung der Gesundheit, zum Beispiel Behandlungs-, Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen oder Arzneimittel
- bei Vermögensschäden: Die Kosten für finanzielle Einbußen, die der Geschädigte aufgrund eines Sach- oder Personenschadens erleidet
- die Kosten für die Prüfung im Hinblick auf die Berechtigung der Forderung
- die Kosten für die rechtliche Abwehr unberechtigter Forderungen (passiver Rechtsschutz)
die Hundekrankenversicherung
- die Kosten für Behandlungs- und Therapiemaßnahmen beim eigenen Tier
- die Kosten für Vorsorgemaßnahmen (zum Beispiel Impfungen)
- die Unterbringungskosten (bei Krankheit des Hundebesitzers)
die Hunde-OP-Versicherung
- die Kosten für Operationen unter Teil- oder Vollnarkose
- die Kosten für die stationäre Unterbringung in Tierkliniken
- die Kosten für die Nachsorge
- je nach Tarif: die Kosten für die Einäscherung
- je nach Tarif: die Kosten für Kastration oder Sterilisation
Für jede Hundeversicherung gilt ein weltweiter Versicherungsschutz. Je nach Anbieter ist der Hund für einen Zeitraum zwischen drei bis etwa sechs Monaten daher auch auf Reisen geschützt.
In welchen Fällen besteht kein Versicherungsschutz über die Hundeversicherung?
Grundsätzlich besteht bei der Hundeversicherung kein Versicherungsschutz, wenn der Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde. Auch grobe Fahrlässigkeit ist in der Regel vom Versicherungsumfang der Hundeversicherung ausgeschlossen.
Darüber hinaus ist es jedem Versicherungsnehmer zu empfehlen, die Versicherungsbedingungen der Hundeversicherung genau zu studieren, da meist bestimmte Prämissen an den Versicherungsschutz geknüpft sind. So kann der Anbieter beispielsweise die Leistung aufgrund von Missachtung der Aufsichtspflicht verweigern. Ebenfalls zu einem Leistungsausschluss führt, wenn sich der Hundehalter nicht an die Maulkorbpflicht bei seinem Tier hält. Sofern nicht explizit mitversichert, sind auch unangeleinte Hunde (in einer Region mit Leinenzwang) nicht versichert.
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Welche Deckungssumme ist bei der Hundeversicherung zu empfehlen?
Auch hinsichtlich der Deckungssumme gilt es bei der Hundeversicherung zu unterscheiden:
die Hundehalterpflichtversicherung
Grundsätzlich ist es sinnvoll, bei dieser Hundeversicherung eine möglichst hohe Deckungssumme zu vereinbaren, da der Hundehalter in der gesetzlichen Verpflichtung steht, dem Geschädigten den Schaden, den der eigene Hund verursacht hat, unbegrenzt in voller Höhe zu erstatten. Allgemein empfohlen werden Versicherungssummen von zwei bis fünf Millionen Euro. Vermögensschäden sind in der Regel mit etwa 50.000 bis 100.000 Euro abgedeckt.
Achtung: Sofern es sich um eine gesetzlich verpflichtende Hundeversicherung (in den genannten Bundesländern) handelt, werden Mindestversicherungssummen vorgeschrieben. Diese beziffern sich auf
- 500.000 Euro für Personenschäden
- 250.000 Euro bei Sachschäden
die Hundekrankenversicherung und Hunde-OP-Versicherung
Die Höhe der Versicherungssumme wird sowohl bei der Hundekrankenversicherung als auch bei der Hunde-OP-Versicherung vom Anbieter und dem jeweiligen Tarif vorgegeben. Meist gelten bestimmte jährliche Höchsterstattungsgrenzen oder Erstattungsgrenzen je Leistungsfall. Hier sollte im Vorwege gut überlegt werden, wie hoch das Risiko für eine Erkrankung des eigenen Hundes ist, so dass ein passender Basis- oder auch Premiumtarif gewählt werden kann.
Usus bei der Hundeversicherung ist hier zudem die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung. Diese beziffert die Kostenhöhe, die der Versicherte im Falle einer Leistungsinanspruchnahme selbst zahlen muss. Je nach Tarif der Hundeversicherung wird die Selbstbeteiligung als fixer Betrag oder als prozentualer Anteil vorgegeben.
Wie hoch ist der Beitrag für die Hundeversicherung?
Die Beitragshöhe der Hundeversicherung hängt zunächst einmal davon ab, welche Versicherungen die Hundeversicherung beinhaltet. Wer seinen Hund rundum schützen möchte, der ist gut damit beraten, die Versicherungen in einem Kombipaket abzuschließen. Der Beitrag dafür ist meist deutlich geringer, als wenn Sie sich für drei Einzelpolicen einer Hundeversicherung entscheiden.
Darüber hinaus werden bei der Beitragskalkulation für die Hundeversicherung mehrere Faktoren berücksichtigt. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das Tier selbst. So erstellen die Versicherer für jeden Hund ein individuelles Risikoprofil, das sich aus der Rasse, dem Alter sowie dem (erwarteten) Gewicht des Hundes ergibt. Achtung: Nicht jeder Anbieter einer Hundeversicherung versichert jeden Hund, teilweise sind sogenannte Listenhunde vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Weitere Kriterien, die bei der Beitragskalkulation eine Rolle spielen, sind:
- die Höhe der Deckungssumme
- die Anzahl der versicherten Hunde
- die Vereinbarung von zusätzlichen Leistungen
- die Höhe der Selbstbeteiligung
- die Laufzeit
- die Zahlungsweise
- mögliche Rabatte (zum Beispiel Schadensfreiheitsrabatt oder ein Nachweis über den Besuch einer Hundeschule)
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Wann beginnt der Versicherungsschutz bei der Hundeversicherung?
Handelt es sich bei der Hundeversicherung um eine Hundehalterhaftpflicht, beginnt der Versicherungsschutz unmittelbar nach Vertragsabschluss. Für Schäden gegenüber Dritten ist der Hund daher bereits ab dem ersten Tag ausreichend geschützt.
Für die Hundekrankenversicherung hingegen gilt eine andere Regelung. Versicherte müssen meist mit einer Wartezeit von etwa drei Monaten rechnen. Während dieses Zeitraums werden zwar Beiträge fällig, es besteht jedoch kein berechtigter Leistungsanspruch. Hintergrund dieses zeitverzögerten Versicherungsbeginns bei der Hundeversicherung: Die Versicherer möchten sich davor schützen, dass ein bereits erkranktes Tier noch schnell versichert wird und direkt Leistungen beansprucht werden.
Sind die Beiträge für die Hundeversicherung steuerlich absetzbar?
Bei einer Hundeversicherung können zumindest die Beiträge für die Hundehalterhaftpflicht als Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend gemacht werden. Ein Steuervorteil besteht hier jedoch nur innerhalb bestimmter Grenzen. Die jährlichen Höchstbeiträge beziffern sich auf 1.900 Euro für Angestellte sowie auf 2.800 Euro bei Selbstständigen. Zu den Vorsorgeaufwendungen gehören unter anderem auch die Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherungen.
Bei der Hundekrankenversicherung ist ein steuerlicher Vorteil dahingegen nicht gegeben. Wurde daher eine Hundeversicherung als Versicherungspaket abgeschlossen, ist darauf zu achten, dass die Beiträge in der Police jeweils einzeln aufgeführt werden, damit zumindest der Anteil für die Hundehalterhaftpflicht vom Finanzamt anerkannt wird.