Dienstunfähigkeitsversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung?
Während Angestellte und Selbstständige berufsunfähig werden, wenn sie nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben, werden Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute oder Richter als Beamte dienstunfähig und von ihrem Dienstherrn in den Ruhestand versetzt. Sofern sie seit mindestens fünf Jahren im Dienst des Staates stehen, erhalten sie bei diagnostizierter Dienstunfähigkeit dann ein staatliches Ruhegehalt, das zwar höher ausfällt als die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, aber meist dennoch nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard aufrecht zu erhalten.
Um Versorgungslücken zu stopfen, können Beamte eine zusätzliche private Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Diese Dienstunfähigkeitsversicherung ist quasi eine Berufsunfähigkeitsversicherung, die eine Dienstunfähigkeitsklausel, auch Beamtenklausel genannt, enthält. Diese Klausel sichert Beamten den Vorteil, dass sie bereits Ansprüche aus Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung geltend machen können, wenn sie als dienstunfähig gelten, aber noch nicht als berufsunfähig.
Der Unterschied der beiden Begriffe besteht darin:
Vor allem für
- Beamte auf Probe
- Beamte auf Widerruf
- Beamtenanwärter
- Beamte auf Zeit
- Beamte auf Lebenszeit, die die weniger als fünf Jahre als Staatsdiener Dienst geleistet haben
ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll. Müssen sie aus gesundheitlichen Gründen gleich welcher Art aus dem Dienst ausscheiden, haben sie keinen Anspruch auf ein Ruhegehalt und werden – anders als Beamte auf Lebenszeit – in den Ruhestand entlassen und nicht versetzt.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung mitversichert?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung leistet im Falle von körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen gleich welcher Art, sofern der Beamte nicht mehr in der Lage ist, seinem Dienst nachzugehen. Damit die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt, müssen die gesundheitlichen Beeinträchtigungen jedoch von seinem Dienstherren schriftlich attestiert worden sein.
Neben Beamten auf Lebenszeit können auch Beamtenanwärter, Beamte auf Probe oder Beamte auf Widerruf eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Dabei ist es jedoch möglich, dass der Leistungsumfang bei dieser Personengruppe reduziert ist und sich auch die Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung auf nur wenige Jahre beschränkt. Es lohnt sich daher, verschiedene Tarife einer Dienstunfähigkeitsversicherung miteinander zu vergleichen, da sie teilweise in Beitragshöhe, Laufzeit und Leistungsumfang sehr unterschiedlich ausfallen können.
Grundsätzlich kann bei der Dienstunfähigkeitsversicherung zudem unterschieden werden zwischen
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließe?
Bevor Sie eine private Dienstunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, sollten Sie unbedingt darauf achten, dass die sogenannte Beamtenklausel im Vertrag mit eingeschlossen ist. Bei der Beamtenklausel oder auch Dienstunfähigkeitsklausel gibt es jedoch einige Fallstricke zu beachten. So gliedert sich die Beamtenklausel einer Dienstunfähigkeitsversicherung in
- eine echte Beamtenklausel: Der Beamte hat Anspruch auf seine Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung unabhängig davon, ob er dienstunfähig in den Ruhestand versetzt oder entlassen wird.
- eine unvollständige Beamtenklausel: Der Beamte hat nur Anspruch auf Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn er in den Ruhestand versetzt wird.
- eine unechte Beamtenklausel: Der Beamte hat nur Anspruch auf eine Rente seiner Dienstunfähigkeitsversicherung, wenn eine Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden konnte.
Es ist auf jeden Fall zu empfehlen, einen Versicherer zu wählen, der eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer echten Beamtenklausel anbietet. Vor allem für Beamte auf Probe, Beamte auf Widerruf oder Beamte mit weniger als fünf Dienstjahren ist diese im Rahmen einer Dienstunfähigkeitsversicherung besonders wichtig, da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand entlassen werden. Für Beamte auf Lebenszeit mit mehr als fünf Dienstjahren reicht eine unvollständige Beamtenklausel aus. Von einer unechten Beamtenklausel ist allen Beamten abzuraten. In dem Fall haben Sie Anspruch auf Leistungen nur, wenn Sie als berufsunfähig und eben nicht als dienstunfähig gelten. Hierbei müssen nicht nur Gutachten von einem Arzt vorliegen, sondern auch die strengeren Kriterien einer Berufsunfähigkeit erfüllt sein. Da Beamte keinem klaren Berufsbild angehören, ist die Anerkennung einer Berufsunfähigkeit häufig schwierig, so dass Leistungen von der Dienstunfähigkeitsversicherung teilweise oder auch komplett abgelehnt werden können.
Ein weiterer Aspekt, auf den jeder Beamte vor Abschluss seiner Dienstunfähigkeitsversicherung unbedingt achten sollte, ist eine in den Vertragsbedingungen vereinbarte Klausel mit dem „Verzicht auf abstrakte Verweisung“. Hierbei verzichtet der Versicherer darauf, den Versicherungsnehmer für den Fall, dass er in seinem bislang ausgeübten Beruf nicht mehr arbeiten kann, zu anderen Nebentätigungen oder ähnlichen Beschäftigungen zu verpflichten. So muss ein Soldat, der nicht mehr zu körperlicher Arbeit fähig ist, beispielsweise keiner Bürotätigkeit in der Kaserne nachgehen.
Genau wie bei der Berufsunfähigkeitsversicherung erfolgt auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung eine umfangreiche Gesundheitsprüfung anhand eines Fragenkatalogs. Mögliche Vorerkrankungen oder ein derzeitiger beeinträchtigter Gesundheitszustand können dazu führen, dass der Versicherer der Dienstunfähigkeitsversicherung
- Risikozuschläge erhebt
- einen verminderten Leistungsumfang anbietet beziehungsweise einige Leistungen komplett ausschließt
- die Aufnahme verweigert.
Wer die Fragen unehrlich beantwortet oder die Antworten beschönigt, der geht das große Risiko ein, dass der Versicherer seine Leistungen im Falle einer eingetretenen Dienstunfähigkeit verweigern kann. Im Gegensatz zu Angestellten und Selbstständigen werden jedoch wesentlich weniger Beamte von einer Dienstunfähigkeitsversicherung abgelehnt. Der Grund: Zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn muss ihnen von einem Amtsarzt bereits ein guter allgemeiner Gesundheitszustand attestiert werden.
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Beamte brauchen keinen Schutz gegen Berufsunfähigkeit? Von wegen!
Das Problem: Oft liegen ihrer Tätigkeit keine konkreten Berufsbilder zugrunde. Eine gezielte Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht abgeschlossen werden.
Dieser Nachteil wird mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung gelöst. Sie sichert die Belange speziell von Beamten ab und springt mit monatlichen Rentenzahlungen ein, wenn der Beamte nicht mehr richtig arbeiten kann.
In welchen Fällen erbringt eine Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt immer dann, wenn der versicherte Beamte als dienstunfähig gilt und diese Dienstunfähigkeit vom Dienstherrn beziehungsweise von einem Amtsarzt bescheinigt wurde. Dabei ist der Begriff der Dienstunfähigkeit gesetzlich nach strengen Kriterien gemäß §44 des Bundesbeamtengesetzes geregelt. Darin heißt es in Absatz 1:
„Die Beamtin auf Lebenszeit oder der Beamte auf Lebenszeit ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie oder er wegen des körperlichen Zustandes oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung der Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) ist. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat, wenn keine Aussicht besteht, dass innerhalb weiterer sechs Monate die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist.“
Um die „anderweitige Verwendbarkeit“ in der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung auszuschließen, sollte darauf geachtet werden, in den Vertragsbedingungen den besagten „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ einzuschließen. In dem Fall zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung, selbst wenn der Beamte noch anderweitig einsetzbar wäre.
Mögliche Gründe, die zu einer Dienstunfähigkeit führen, sind vielfältig und können zum Beispiel sein:
- Krankheiten
- Unfälle
- psychische und psychosomatische Erkrankungen
- Schädigung infolge der Dienstausübung
In der Regel ist der Auslöser für eine Dienstunfähigkeit irrelevant, jedoch sollte bedacht werden0, dass einige Versicherer Ausschlüsse vertraglich festlegen. Dies kann dann der Fall sein, wenn der Beamte beispielsweise durch Vorerkrankungen vorbelastet ist.
In welchen Fällen erbringt eine Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Auch wenn die Dienstunfähigkeitsversicherung ihre Leistungen unabhängig von der Art der Erkrankung beziehungsweise dem Grund des Dienstausfalls erbringt, hat der Versicherte in einigen Fällen keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen:
- Der Beamte ist für einen begrenzten Zeitraum und nicht langfristig krank. In diesem Fall ist er arbeitsunfähig und nicht dienstunfähig.
- Der Dienstherr oder der Amtsarzt haben dem Beamten keine Dienstunfähigkeit diagnostiziert, obwohl vom Arzt ein Attest vorliegt.
- Es wurde nur eine unechte oder unvollständige Beamtenklausel vereinbart und der Versicherte ist noch keine fünf Jahre im Dienst beziehungsweise ist er noch Beamter auf Probe oder Beamtenanwärter.
- Die Dienstunfähigkeitsversicherung enthält keine Klausel mit „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ und der Versicherte wird in einem ähnlichen Tätigkeitsfeld eingesetzt.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Eine Mitversicherung von zusätzlichen Bausteinen ist in der Dienstunfähigkeitsversicherung grundsätzlich möglich. Zu diesen Zusätzen können gehören:
- eine Nachversicherungsgarantie: Die Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung können den sich ändernden Lebensumständen angepasst werden. Veränderungen können beispielsweise eine Heirat, die Geburt eines Kindes oder ein Hausbau sein. In der Regel verzichtet der Versicherer dabei auf eine erneute Gesundheitsprüfung.
- ein Hinterbliebenenschutz: Im Fall des Ablebens des Versicherungsnehmers wird die Dienstunfähigkeitsversicherung an die im Vertrag genannten Angehörigen ausgezahlt.
- Verkürzung der Leistungsdauer oder sinkende Versicherungssummen: Der Leistungsumfang und damit verbunden die Beitragshöhe können reduziert und die Leistungsdauer gekürzt werden. Das kann Sinn machen, da sich das staatliche Ruhegehalt mit steigender Anzahl der Dienstjahre vergrößert und somit die Versorgungslücke, die über eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgedeckt werden soll, immer geringer wird.
- Zahlung auch bei teilweiser Dienstunfähigkeit
Weiterhin kann die Dienstunfähigkeitsversicherung für einen vergrößerten Risikoschutz auch mit anderen Versicherungen zur Vorsorge oder Rücklagemodellen, wie einer privaten Renten- oder Risikolebensversicherung, kombiniert werden.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung ein?
Der Versicherungsschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung beginnt generell mit Vertragsabschluss und der Zahlung der ersten Prämie. Während es beim staatlichen Ruhegehalt eine Wartezeit von fünf Jahren mit Beginn der Beamtenlaufbahn gibt, in der noch kein Leistungsanspruch besteht, beginnt der Versicherungsschutz der privaten Dienstunfähigkeitsversicherung sofort. Gerade aus diesem Grund ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung für junge Beamte und Beamtenanwärter besonders wichtig, da sie im Falle einer Dienstunfähigkeit ansonsten überhaupt keinen finanziellen Ausgleich bekommen würden. Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung zahlt jedoch nur, sofern eine „echte Beamtenklausel“ vereinbart wurde.
Wer eine Dienstunfähigkeit vorweisen kann und demnach leistungsberechtigt ist, sollte jedoch bei den meisten Anbietern einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer Karenzzeit rechnen. Diese Karenzzeit beschreibt den Zeitraum zwischen der Feststellung der Dienstunfähigkeit und der Zahlung der ersten Leistungsprämie und beträgt abhängig vom Anbieter etwa sechs Monate. Versicherer wollen damit sicher gehen, dass die Dienstunfähigkeit dauerhaft beziehungsweise längerfristig bestehen bleibt. Während dieser Karenzzeit werden in der Regel jedoch keine Beiträge mehr fällig.
Wer einem besonders hohen Berufsrisiko ausgesetzt ist, für den gilt meist ein verkürzter Versicherungsschutz. Zu dieser risikobehafteten Gruppe gehören Feuerwehrleute, Soldaten, Polizisten und Lehrer. So erlischt der Versicherungsschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung bei vielen Versicherern bereits in einem Alter von 50 bis 55 Jahren, da die Wahrscheinlichkeit, ab diesem Zeitpunkt dienstunfähig zu werden, besonders hoch ist. Vor allem Lehrer erhalten meist keine echten oder unvollständigen Dienstunfähigkeitsklauseln, so dass sie Leistungen nur dann beziehen, wenn tatsächlich eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dahingegen profitieren Verwaltungsangestellte im öffentlichen Dienst, Richter oder Staatsanwälte von einem Schutz bis zum Beginn des Ruhestands, der meist mit 67 Jahren einsetzt.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Dienstunfähigkeitsversicherung sein?
Die in der Police festgelegte Deckungssumme entspricht dem Leistungsumfang, den der Beamte aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung bezieht und meist in Form einer monatlichen Rente ausgezahlt wird. Die Höhe dieser Deckungssumme der Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine individuell festlegbare Größe, die sich orientieren sollte
- am jeweiligen Lebensstandard und an der Familiensituation
- am aktuellen Gehalt
- an finanziellen Verpflichtungen
- an möglichen Risiken
- am Beamtenstatus (Beamter auf Lebenszeit, Beamtenanwärter, Beamter auf Probe)
- an den Ansprüchen auf das staatliche Ruhegehalt.
Da der Versicherte im Falle einer Dienstunfähigkeit bereits Leistungen aus dem Ruhegehalt bezieht, kann dieses bei der Kalkulation der optimalen Deckungssumme mit einbezogen werden. Dafür ist die Tatsache, dass sich das Ruhegehalt mit zunehmenden Dienstjahren erhöht, nicht ganz unerheblich, da die Versorgungslücke geringer wird und sich somit der Bedarf an Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung verringert. Es kann daher Sinn machen, die Deckungssumme und damit verbunden die Beiträge der Dienstunfähigkeitsversicherung mit steigendem Ruhegehalt zu reduzieren.
Im Allgemeinen, jedoch mit geringfügigen Abweichungen je nach Bundesland, erhalten Beamte folgenden prozentualen Anteil ihres Gehalts als Ruhegehalt:
- kein Ruhegehalt bei bis zu 5 Dienstjahren
- 35 Prozent bei 6 bis 19 Dienstjahren
- ab 35,88 Prozent ab 20 Dienstjahren
- ab 53,81 Prozent ab 30 Dienstjahren
- ab 71,75 Prozent ab 40 Dienstjahren
Die Mindestversorgung beläuft sich dabei ab sechs Dienstjahren auf 1.400 Euro monatlich. Vor allem für junge Beamte, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf ist der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer hohen Deckungssumme besonders sinnvoll, da sie keine Ansprüche auf ein Ruhegehalt haben. Wer sich in jungen Jahren versichert, kann darüber hinaus meist noch mit relativ niedrigen Beiträgen rechnen.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung berechnet?
Wie hoch der Beitrag für eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Vielmehr wird die Beitragshöhe von mehreren Faktoren beeinflusst, dazu gehören
- die Deckungssumme: Je höher der Leistungsumfang, desto höher auch der Beitrag. Sinkende Versicherungssummen sorgen auch für eine Reduzierung des Beitrags.
- die Leistungszeit: Je länger Leistungen aus der Dienstunfähigkeitsversicherung nach Feststellung einer Dienstunfähigkeit in Anspruch genommen werden möchten, desto höher der Beitrag.
- die Laufzeit des Vertrags: Wird ein Vertrag bereits im jungen Alter abgeschlossen und hat eine lange Laufzeit, wirkt sich das beitragsreduzierend aus.
- der Gesundheitszustand: Anhand der Gesundheitsprüfung vor Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung wird ein individuelles Gesundheitsrisiko erstellt. Je höher dieses ist, desto höher der Beitrag.
- das Alter des Versicherten: Die Beiträge fallen geringer aus, je jünger der Versicherte ist.
- der ausgeübte Beruf des Versicherten: Beamte, die zu einer speziellen Risikokategorie gehören, sollten nicht nur mit Risikozuschlägen rechnen, sondern auch mit einem eingeschränkten Versicherungsschutz, der bereits in einem Alter von 50 bis 55 Jahren endet. Zu dieser Risikogruppe gehören Lehrer, Polizisten, Feuerwehrleute und Soldaten.
- Weiterzahlung der Prämie im Leistungsfall: Häufig wird der Beitrag weitergezahlt, obwohl der Versicherer bereits Leistungen nach Feststellung der Dienstunfähigkeit auszahlt. Dies erhöht den Beitrag auf die Gesamtbeitragssumme betrachtet. Möglich ist eine Vereinbarung auf verringerte Prämienzahlung oder gänzlichen Verzicht der Weiterzahlung nach Leistungseintritt.
Nachträglich kann sich der Beitrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung verändern durch:
- die Nachversicherungsgarantie
- eine sinkende Versicherungssumme
- eine vorübergehende Beitragsfreistellung
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Dienstunfähigkeitsversicherung für mich?
Der Vergleich verschiedener Anbieter einer Dienstunfähigkeitsversicherung lohnt sich immer! Schließlich möchten Sie garantiert einen Tarif erhalten, der Ihnen einen umfassenden Leistungsumfang mit den von Ihnen gewünschten Einschlüssen, wie beispielsweise einer echten Beamtenklausel oder dem Verzicht auf abstrakte Leistungen, zu möglichst günstigen Konditionen bietet. Für einen umfassenden Vergleich einer Dienstunfähigkeitsversicherung stehen zur Verfügung:
- ein kostenloser, unverbindlicher und anonymer Online Vergleichsrechner, der sämtliche, passend zu Ihren individuellen Angaben, in Frage kommenden Tarife im Hinblick auf Leistung und Beitragshöhe vergleichend gegenüberstellt.
- ein neutraler Versicherungsexperte, der sich nicht nur mit den Besonderheiten der jeweiligen Anbieter auskennt, sondern auch über die besonderen Fallstricke einer Dienstunfähigkeitsversicherung aufklären kann. Er kann eventuell auch Aussagen zur jeweiligen Finanzkraft des Versicherers treffen. Da der Vertrag zur Dienstunfähigkeitsversicherung über viele Jahre läuft, ist diese Tatsache nicht ganz unerheblich.
- die Tests von unabhängigen Ratingagenturen und Verbraucherorganisationen, zum Beispiel der Stiftung Warentest.
Auf diese Weise erhalten Sie schnell einen umfassenden Überblick über das Angebot am Markt, um langfristig den Versicherungsschutz mit dem optimalen Preis-Leistungsverhältnis zu erhalten.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung kann, wie jede andere Versicherung auch, an den jeweiligen Bedarf und die individuellen Voraussetzungen angepasst werden. Dafür können bereits bei Vertragsabschluss flexible Anpassungen vorgenommen werden, teilweise ist auch eine nachträgliche Änderung möglich. Grundsätzlich individualisiert jeder einzelne Zusatzbaustein die eigene Versicherungspolice zur Dienstunfähigkeitsversicherung.
Im Gegensatz zu anderen Versicherungen besteht speziell für die Dienstunfähigkeitsversicherung die wichtigste Anpassung in der Änderung der Leistungssumme sowie des Leistungszeitraums. Begründet durch die Tatsache, dass das Ruhegehalt mit zunehmenden Dienstjahren prozentual ansteigt, können daher die Deckungssumme und der Leistungszeitraum in der Dienstunfähigkeitsversicherung verringert beziehungsweise verkürzt und somit dem persönlichen Bedarf angepasst werden.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Grundsätzlich können die eingezahlten Beiträge für die Dienstunfähigkeitsversicherung bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden, sofern eine lebenslange Rentenauszahlung vereinbart wurde. Diese Beiträge gelten als Vorsorgeaufwendungen und werden unter der Rubrik „andere Versicherungen“ im Steuerformular eingetragen . Jedoch gibt es eine gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze, die sich für Beamte auf eine Gesamtsumme von 1.900 Euro jährlich beläuft. Da auch die Beiträge für die Kranken– und Pflegeversicherung zu diesen Vorsorgeaufwendungen gehören und geltend gemacht werden können, ist die absetzbare Summe häufig damit bereits voll ausgeschöpft.
Nicht vergessen werden sollte jedoch die Tatsache, dass im Leistungsfall die Auszahlung der monatlichen Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der Steuerpflicht unterliegt. Versicherte müssen jedoch nicht den gesamten Betrag versteuern, sondern lediglich einen Ertragsteil. Dieser errechnet sich aus dem Alter sowie der Laufzeit der Dienstunfähigkeitsversicherung. Je später die Leistung aus der Dienstunfähigkeitsversicherung in Anspruch genommen wird, desto geringer fällt auch der Ertragsteil aus.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
Wer aus finanziellen Gründen seine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, sollte vorher einige Überlegungen anstellen: Denn die Kündigung einer Dienstunfähigkeitsversicherung ist nur bedingt bis gar nicht zu empfehlen. Zum einen ist der Versicherungsschutz dann nicht mehr gegeben, zum anderen gehen auch die bislang eingezahlten Versicherungsbeiträge zu einem großen Teil oder vollständig verloren. Obwohl Sie ein Anrecht auf einen sogenannten Rückkaufswert ihrer Beiträge haben, fällt dieser in der Regel gering aus, im schlimmsten Fall erhalten Sie nicht einen Cent zurück. Es besteht jedoch bei fast allen Anbietern die Option, die Dienstunfähigkeitsversicherung beitragsfrei zu stellen. Dies bedeutet, dass für einen vorab festgelegten Zeitraum keine Beiträge gezahlt werden, der Versicherungsschutz aber ganz oder teilweise erhalten bleibt.
Wer aus dem öffentlichen Dienst austritt und ins Angestelltenverhältnis wechselt und daher seine Dienstunfähigkeitsversicherung kündigen möchte, sollte vorher bei seinem Versicherer nachfragen. In der Regel kann die Dienstunfähigkeitsversicherung in eine Berufsunfähigkeitsversicherung umgewandelt werden, so dass der Versicherungsschutz mit den bereits angezahlten Beiträgen erhalten bleibt. Häufig ist dabei keine Gesundheitsprüfung notwendig.
Wenn auch nicht empfehlenswert ist die Kündigung einer Dienstunfähigkeitsversicherung jederzeit möglich. Diese erfolgt mit einer Frist von einem Monat zum Ende einer jeden Zahlperiode, die entweder monatlich, vierteljährlich oder jährlich ist.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Dienstunfähigkeitsversicherung achten?
Wer den Anbieter seiner Dienstunfähigkeitsversicherung wechseln möchte, der muss zunächst seinen bestehenden Vertrag kündigen. Dies ist mit Nachteilen verbunden, so dass ein Wechsel immer gut durchdacht sein sollte. Wirtschaftlich betrachtet kann sich ein Anbieterwechsel der Dienstunfähigkeitsversicherung nur dann lohnen, wenn die Ersparnis der Beiträge für die neue Dienstunfähigkeitsversicherung die Verluste, die infolge der Kündigung entstanden sind, auffängt. Das kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die bestehende Dienstunfähigkeitsversicherung erst über einen sehr kurzen Zeitraum läuft. Vor einem Wechsel ist es auf jeden Fall ratsam, die unterschiedlichen Angebote einer Dienstunfähigkeitsversicherung zum Beispiel mithilfe eines kostenlosen Tarifrechners zu vergleichen und dabei nicht allein auf den Preis zu achten. Der Leistungsumfang sollte mindestens genauso hoch, wenn nicht umfassender ausfallen als bei der bestehenden Dienstunfähigkeitsversicherung. Ein unabhängiger Versicherungsexperte kann dabei wertvolle Ratschläge geben und bei der Auswahl der optimalen Absicherung einer Dienstunfähigkeitsversicherung beratend zur Seite stehen.