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Pflegerentenversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Pflegerentenversicherung?

MoneyCheck | PflegerentenversicherungDie Wahrscheinlichkeit im Laufe seines Lebens pflegebedürftig zu werden, ist sehr hoch. Gemäß Statistiken liegt sie bei Männern bei 50 Prozent, bei Frauen sogar bei 70 Prozent – ein großes Risiko, das auch heute noch von vielen unterschätzt wird. Dabei ist jedem zu empfehlen, sich bereits in jungen Jahren Gedanken über eine mögliche Pflegebedürftigkeit zu machen. Denn wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, alltäglich notwendige Verrichtungen, wie essen, trinken oder die Körperpflege, allein zu bewältigen, der ist auf fremde Hilfe angewiesen. Und diese Hilfe – selbst wenn sie von nahen Angehörige geleistet wird – ist immer mit hohen Kosten verbunden. In den seltensten Fällen verfügt der Pflegebedürftige über ausreichend eigene finanzielle Mittel, um die entsprechenden Maßnahmen selbst zu finanzieren.

Unerlässlich und selbstverständlich sollte daher eine umfassende und vorzugsweise frühzeitige Absicherung für den Fall der möglichen Pflegebedürftigkeit sein. Um dem aufgrund der demografischen Entwicklung und einem entsprechend immer größer werdenden Anteil der älteren Bevölkerung zunehmenden Pflege-Risiko entgegenzuwirken, wurde bereits 1995 in Deutschland eine Pflegeversicherung als letzte Säule der insgesamt fünf gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtversicherungen eingeführt. Jeder sozialversicherungspflichtige Bundesbürger ist demnach verpflichtet, Beiträge für die Pflegeversicherung zu zahlen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung handelt – der Versicherungsschutz beider Versicherungen ist identisch.

Grundsätzlich kann die gesetzliche sowie die private Pflegeversicherung aber immer nur als eine Grundversorgung betrachtet werden: In den seltensten Fällen sind damit alle tatsächlich entstehenden Kosten abgedeckt. Ein zusätzlicher Versicherungsschutz ist daher jeder erwachsenen Person zu empfehlen. Eine mögliche Form der privaten Pflegezusatzversicherung ist die Pflegerentenversicherung.

Wer sich als Alternative zu einer Pflegetagegeld- oder einer Pflegekostenversicherung für eine Pflegerentenversicherung entscheidet, der erhält im Falle der eigenen Pflegebedürftigkeit eine garantierte monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht und die er entweder für die Betreuung der ambulanten oder stationären Pflege oder auch nicht zweckgebunden verwenden kann. Eine Pflegerentenversicherung ist vergleichbar mit einer Lebensversicherung und wird auch meist von Lebensversicherern angeboten. Im Unterschied zu den anderen Formen einer Pflegezusatzversicherung gilt die Pflegerentenversicherung als die flexibelste Absicherung für den Pflegefall: So erlaubt es die Pflegerentenversicherung beispielsweise, die Beiträge zeitweise auszusetzen und auch ein Hinterbliebenenschutz kann in die Pflegerentenversicherung integriert werden. Das Risiko einer Beitragserhöhung ist bei der Pflegerentenversicherung nicht gegeben.

 

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Welche Leistungen sind im Rahmen einer Pflegerentenversicherung versichert?

Wer sich für den Fall der eigenen Pflegebedürftigkeit mit einer Pflegerentenversicherung absichert, der erhält bei einer diagnostizierten Pflegebedürftigkeit Leistungen von der Pflegerentenversicherung in Form einer monatlichen Rente, die bis ans Lebensende ausgezahlt wird und über die der Versicherte frei verfügen kann. Möglich ist auch die Vereinbarung einer einmaligen Kapitalleistung oder eine Einmalzahlung zusätzlich zur monatlichen Rente mit Beginn der Pflegebedürftigkeit.

Die Leistung der Pflegerentenversicherung setzt sich dabei aus einer Garantieleistung sowie einer möglichen Überschussbeteiligung zusammen. Der Betrag des Überschusses ist variabel und hängt von der jeweiligen Kapitalanlageform der Pflegerentenversicherung ab. Grundsätzlich ist daher davon auszugehen, dass die tatsächlichen Leistungen immer etwas höher als die garantierte Pflegerente ausfallen.

Für den Fall, dass der Versicherte der Pflegerentenversicherung vor dem Eintreten einer möglichen Pflegebedürftigkeit verstirbt, lässt sich bei der Pflegerentenversicherung variabel ein sogenannter Hinterbliebenenschutz vereinbaren, teilweise ist er auch automatisch in den Versicherungsumfang der Pflegerentenversicherung integriert. Im Todesfall des Versicherten erhalten die Angehörigen dabei einen Teil der Beiträge beziehungsweise der Leistungen ausgezahlt. So ist sichergestellt, dass in jedem Fall eine Leistung der Pflegerentenversicherung erfolgt. Die Pflegerentenversicherung muss demnach nicht als reine Risikoversicherung betrachtet werden, sondern ist vergleichbar mit einer Kapitallebensversicherung.

 

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pflegerentenversicherung abschließe?

Bevor Sie eine Pflegerentenversicherung abschließen, kann es sich lohnen, sich über die Vor- und Nachteile dieser Form der Pflegezusatzversicherung im Vergleich zu einer Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung zu informieren. Die wichtigsten Unterschiede im Überblick:

eine Pflegetagegeldversicherung im Vergleich zur Pflegerentenversicherung

Eine Pflegetagegeldversicherung zahlt ähnlich wie die Pflegerentenversicherung im Falle der Pflegebedürftigkeit einen fixen monatlichen Betrag, der sich aus einem festgelegten Tagessatz (multipliziert mit 30) errechnet. Genau wie bei der Pflegerentenversicherung steht dem Versicherten der ausgezahlte Beitrag zur freien Verfügung. Die Pflegetagegeldversicherung ist die am häufigsten gewählte Pflegezusatzversicherung. Sie ist vergleichsweise günstig im Beitrag und es besteht zudem die Option einer staatlichen Förderung mit dem sogenannten Pflege-Bahr. Dafür bietet sie aber wenig bis keine flexiblen Anpassungsmöglichkeiten, ein Hinterbliebenenschutz ist beispielsweise nicht vorgesehen, auch keine temporäre Beitragsfreistellung. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass der Anbieter die Beiträge im Laufe der Zeit erhöht.

eine Pflegekostenversicherung im Vergleich zur Pflegerentenversicherung

Eine Pflegekostenversicherung stellt immer eine zweckgebundene Zusatzabsicherung bei Pflegebedürftigkeit dar und leistet im Gegensatz zu den anderen Pflegezusatzversicherungen immer nur für die tatsächlich entstehenden Pflegekosten. Dabei trägt die Pflegekostenversicherung die verbleibenden Kosten, die nicht über die Pflegeversicherung abgedeckt sind, bis zu einem vorab festgelegten Prozentsatz. Da keine fixe Summe vereinbart wird, passt sich die Leistungssumme immer den reellen Kosten, die der Pflegebedürftige beansprucht, an. Eine Auszahlung erfolgt nur dann, wenn auch die Pflegeversicherung zahlt.

Wer sich nach einem Versicherungsvergleich für eine Pflegerentenversicherung entschieden hat, dem ist eine eingehende Bedarfsanalyse zum Beispiel anhand folgender Fragestellungen zu empfehlen:

  • Möchte ich meine Leistungen in Form einer monatlichen Rente oder als Einmalzahlung erhalten?
  • Wie hoch soll der Betrag sein, der mir im Falle einer Pflegebedürftigkeit zur Verfügung steht?
  • Möchte ich einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren?
  • Wieviel finanzielle Mittel stehen mir monatlich für die Beitragszahlung zur Verfügung? Gibt es möglicherweise Sparpotential durch die Reduzierung von Leistungen?
  • Wie hoch ist mein Risikopotential, zum Beispiel durch das Alter bei Vertragsabschluss oder durch mögliche Vorerkrankungen?

Grundsätzlich können Sie mit gewissen Zugangsvoraussetzungen bei der Pflegerentenversicherung rechnen, zum Beispiel im Hinblick auf das Alter bei Vertragsabschluss. Zwar gibt es ein Höchsteintrittsalter, dieses beträgt jedoch teilweise 70 oder sogar 80 Jahre. Damit ist sogar noch im hohen Alter im Gegensatz zu den anderen Formen der Pflegezusatzversicherung der Abschluss einer Pflegerentenversicherung möglich. Teilweise wird auch ein Mindestalter vorgegeben, welches zwischen 18 und 40 Jahren liegt. Als allgemeine Regel gilt: Je jünger das Alter bei Vertragsabschluss, desto günstiger wird der Beitrag der Pflegerentenversicherung ausfallen. In jungen Jahren ist die Wahrscheinlichkeit für eine Pflegebedürftigkeit noch relativ gering und es ist davon auszugehen, dass der Versicherte viele Jahre Beiträge einzahlt. Eine Gesundheitsprüfung ist daher vor allem bei älteren Personen wichtig, in aller Regel aber in jedem Alter eine Voraussetzung für den Abschluss einer Pflegerentenversicherung. Vorerkrankungen oder ein großes Risiko für eine Pflegebedürftigkeit werden meist entweder zu Risikozuschlägen oder zu Leistungsausschlüssen führen. Beachten Sie, die Fragen der Versicherungen stets vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Wer nachweislich falsche Angaben beim Gesundheitstest macht, riskiert eine fristlose Kündigung der Pflegerentenversicherung – und damit keinen Leistungsanspruch.

 

In welchen Fällen erbringt eine Pflegerentenversicherung ihre Versicherungsleistungen?

MoneyCheck | PflegerentenversicherungVoraussetzung, dass die Pflegerentenversicherung ihre Leistungen erbringt, ist eine diagnostizierte Pflegebedürftigkeit in Form eines medizinischen Gutachtens. Wie hoch die Leistung der Pflegerentenversicherung ausfällt, ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad. Galt bis dahin noch die Einstufung in drei Pflegestufen, wird seit Anfang 2017 mit Einführung des Pflegestärkungsgesetzes 2 zwischen fünf Pflegegraden unterschieden. Bei dieser größeren Differenzierung findet vor allem auch die Demenz Berücksichtigung.

Anspruch auf die maximal festgelegte Leistung der Pflegerentenversicherung gewährleisten die meisten Anbieter nur bei Pflegegrad fünf – und zwar dann, wenn der Pflegebedürftige besonders viel Hilfe benötigt. Bei allen anderen Pflegegraden erfolgt in der Regel nur eine prozentual anteilige gestaffelte Auszahlung. Teilweise werden für die Pflegegrade eins und zwei sogar Höchstalter für die Leistungsinanspruchnahme vorgegeben. Unter Umständen kann auch eine individuelle Gestaltung der Pflegerentenversicherung möglich sein, so dass bereits bei einem geringen Pflegegrad die volle Auszahlung erfolgt.

Einige Anbieter einer Pflegerentenversicherung bieten alternativ an, die Leistungen nicht an den offiziellen Pflegegrad zu koppeln, sondern an die sogenannten „Aktivitäten des täglichen Lebens“. Bestätigt ein Arzt offiziell, dass der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, mindestens drei Aktivitäten, wie essen, trinken oder sich waschen, allein zu bewältigen, liegt gemäß Vertragsbedingungen eine Pflegebedürftigkeit und damit ein Leistungsanspruch vor.

Neben der Pflegebedürftigkeit gibt es bei der Pflegerentenversicherung eine weitere Option eines Leistungsanspruchs – den Todesfall des Versicherten bei inkludiertem Hinterbliebenenschutz. Verstirbt der Versicherungsnehmer (ganz gleich durch welche Ursache mit Ausnahme von Suizid), erhalten die in der Police namentlich aufgeführten Angehörigen einen bereits eingezahlten Teil der Beiträge und damit eine Versicherungsleistung.

 

In welchen Fällen erbringt eine Pflegerentenversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Gemäß den Versicherungsbedingungen einer Pflegerentenversicherung besteht ein Leistungsanspruch immer nur bei einer attestierten Pflegebedürftigkeit sowie unter Umständen im Falle des Ablebens des Versicherungsnehmers. Bei einigen Anbietern erhalten Sie sogar dann keine Versicherungsleistung, wenn nur ein geringer Pflegegrad vorliegt, zum Beispiel Pflegegrad eins oder zwei. Prüfen Sie daher vor dem Abschluss der Pflegerentenversicherung Ihre Versicherungspolice. Beachten Sie darüber hinaus, dass eine schwere Erkrankung und ein Unfall nur dann einen Leistungsanspruch rechtfertigen, wenn diese zu einer Pflegebedürftigkeit führen.

Weiterhin können Sie mit einer Leistungsverweigerung der Pflegerentenversicherung rechnen, wenn folgende Fälle eintreten:

  • Sie haben unvollständige oder unwahre Angaben beim Gesundheitstest gemacht.
  • Sie haben gegen vertraglich vereinbarte Bedingungen verstoßen.
  • Sie haben Ihre Beiträge nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt.
  • Die Pflegebedürftigkeit ist während der optionalen Wartezeit eingetreten.

 

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Die Pflegerentenversicherung selbst kann als zusätzlicher Baustein einer gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung betrachtet werden. Mit der Pflegerentenversicherung wird demnach der Versicherungsschutz einer Pflegeversicherung ergänzt oder auch komplettiert.

Häufig bieten die Versicherer einer Pflegerentenversicherung aber an, den jeweiligen Leistungsumfang individuell und flexibel zu erweitern. So kann beispielsweise der Hinterbliebenenschutz als zusätzlicher Baustein gelten, sofern er nicht automatisch zum Versicherungsumfang gehört.

Darüber hinaus besteht meist die Möglichkeit, mehrere Versicherungen bei einem Anbieter zu bündeln zum Beispiel durch die Kombination der Pflegerentenversicherung mit einer Pflegetagegeld- oder einer Pflegekostenversicherung oder auch als Ergänzung zu einer Risiko- oder Kapitallebensversicherung. Wer mehrere Policen bei einem Anbieter zu einem Komplettversicherungspaket zusammenfasst, profitiert in der Regel von einem günstigeren Gesamtpreis sowie von einem geringeren administrativen Aufwand. Ein Versicherungspaket sollte jedoch niemals als pauschales Angebot abgeschlossen werden, sondern jede einzelne Police dem individuellen Bedarf gerecht werden.

 

Wann setzt der Versicherungsschutz der Pflegerentenversicherung ein?

Sobald die Versicherungspolice der Pflegerentenversicherung unterschrieben und die erste Beitragszahlung erfolgt ist, können Sie bei der Pflegerentenversicherung im Normalfall davon ausgehen, dass auch Versicherungsschutz besteht. Anders als bei den anderen Formen einer Pflegezusatzversicherung ist die Vereinbarung einer Wartezeit bei der Pflegerentenversicherung eher unüblich. Die Versicherer sichern sich vielmehr durch eine umfassende Gesundheitsprüfung vor dem Risiko ab, dass bei dem Versicherten unmittelbar eine Pflegebedürftigkeit eintritt, und vereinbaren entsprechende Risikozuschläge oder auch Leistungsausschlüsse. Auch eine Karenzzeit ist bei der Pflegerentenversicherung in der Regel nicht vorgesehen. Das bedeutet, dass nach offizieller Diagnose einer Pflegebedürftigkeit auch direkt Leistungen von der Pflegerentenversicherung ausgezahlt werden – meist zum Ablauf des Monats nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit.

 

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pflegerentenversicherung sein?

MoneyCheck | PflegerentenversicherungDie Höhe der Deckungssumme kann vom Versicherungsnehmer weitestgehend frei gewählt werden und sollte sich immer am eigenen Lebensstandard sowie den finanziellen Wünschen und Bedürfnissen orientieren. Auch wenn eine möglichst hohe Deckungssumme grundsätzlich immer sinnvoll ist, sollte berücksichtigt werden, dass bereits eine Leistungszahlung der Pflegeversicherung erfolgt. Außerdem erhalten Sie bei der Pflegerentenversicherung neben der garantierten Auszahlung meist auch noch eine variable Überschussbeteiligung, je nach Anlage am Kapitalmarkt. Dementsprechend fällt die Leistung der Pflegerentenversicherung meist etwas höher aus als festgelegt.

Es gilt weiterhin zu beachten, dass die Vereinbarung einer hohen Leistung im Falle von Pflegebedürftigkeit auch immer mit einem höheren Beitrag der Pflegerentenversicherung einhergeht. Der Versicherungsnehmer sollte daher gut kalkulieren, wieviel finanzielle Mittel er monatlich für die Beiträge der Pflegerentenversicherung zur Verfügung hat.

Weiterhin legen die Anbieter einer Pflegerentenversicherung meist Leistungsgrenzen fest, so dass der Versicherungsnehmer nur innerhalb dieses Spielraums frei über die Höhe der Absicherung entscheiden kann. Häufig muss die monatliche Mindestrente 250 Euro betragen und darf die Höchstgrenze von 3.000 Euro nicht überschreiten. Berücksichtigen Sie zudem, dass der volle Leistungsanspruch (sofern nicht individuell anders vereinbart) erst mit Erreichen von Pflegegrad fünf besteht. Bei den anderen Pflegegraden erfolgt nur eine Teilleistung, die durchschnittlich 50 bis 70 Prozent bei Pflegegrad drei und vier beträgt und unter 30 Prozent bei den ersten beiden Pflegraden.

Weitere Vereinbarungen im Hinblick auf die Leistungssumme sind dann erforderlich, wenn diese in Form einer Einmalzahlung erfolgen soll oder wenn zusätzlich zu der monatlichen Rente zu Beginn der Pflegebedürftigkeit eine einmalige höhere Summe ausgezahlt wird.

 

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pflegerentenversicherung berechnet?

Der Beitrag der Pflegerentenversicherung wird nicht pauschal angegeben, sondern errechnet sich anhand diverser Faktoren und hängt vor allem vom vereinbarten Leistungsumfang und den persönlichen Voraussetzungen des Versicherungsnehmers ab. So sind vor allem folgende Faktoren beitragsbeeinflussend:

  • die Deckungssumme der Pflegerentenversicherung

Wer als möglicher Pflegefall eine hohe monatliche Rente oder eine hohe Einmalzahlung wünscht, der sollte berücksichtigen, dass auch die monatliche Beitragszahlung höher ausfällt, als wenn Sie nur eine Mindestdeckung wünschen. Auch die Vereinbarung der vollen Leistung bei einem geringen Pflegegrad wird sich zu Ungunsten des Preises auswirken.

  • die Risikofaktoren bei der Pflegerentenversicherung

Je größer das Risiko einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten, desto höher wird auch der Beitrag der Pflegerentenversicherung ausfallen. Die Risikofaktoren werden vor allem anhand der Gesundheitsprüfung ermittelt. Bestehen beispielsweise Vorerkrankungen, erheben die Versicherer meist sogenannte Risikozuschläge. Auch das Alter bei Vertragsabschluss der Pflegerentenversicherung hat Auswirkungen auf die Beitragsprämie. Grundsätzlich gilt: Je jünger, desto günstiger der Beitrag.

  • die flexiblen Anpassungsmöglichkeiten und zusätzlichen Vereinbarungen

Wer zusätzliche Leistungen von seiner Pflegerentenversicherung wünscht, zum Beispiel einen Hinterbliebenenschutz, oder die Police flexibel den eigenen sich ändernden Anforderungen anpassen möchte, beispielsweise mit einer dynamischen Beitragsanpassung, kann mit einem höheren Beitrag der Pflegerentenversicherung rechnen.

  • die Bündelung mehrerer Policen

Werden mehrere Versicherungen bei einem Anbieter abgeschlossen und zu einem Versicherungspaket zusammengefasst, kann dies den Gesamtbeitrag in der Summe reduzieren.

Grundsätzlich ist bei der Pflegerentenversicherung aber immer gewährleistet – im Unterschied zur Pflegetagegeld- und Pflegekostenversicherung – dass der Beitrag während der gesamten Laufzeit konstant bleibt, sofern keine dynamische Beitragsanpassung vereinbart wurde.

 

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pflegerentenversicherung für mich?

Der Vergleich von Tarifen einer Pflegerentenversicherung ist unbedingt empfehlenswert – denn wer die diversen Angebote einer Pflegerentenversicherung zum Beispiel mit einem Online-Tarifrechner vergleicht, kann sich für einen bedarfsgerechten Tarif zu einem möglichst günstigen Beitrag entscheiden. Neben dem wirtschaftlichen Aspekt sollten bei einem Vergleich der Pflegerentenversicherung aber auch weitere Faktoren Berücksichtigung finden, zum Beispiel:

  • die Leistungshöhe
  • die Form der Auszahlung (monatliche Rente oder Einmalzahlung)
  • die Staffelungen der Leistungszahlungen je nach Pflegegrad
  • der Wunsch nach zusätzlichen Leistungen, zum Beispiel ein Hinterbliebenenschutz
  • die flexiblen Anpassungsmöglichkeiten
  • die individuellen Voraussetzungen, wie das eigene Alter oder Vorerkrankungen

 

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Eine Pflegerentenversicherung gilt als die flexibelste Pflegezusatzversicherung, so dass es auch eine Reihe an variablen Anpassungsmöglichkeiten sowohl im Hinblick auf die Beiträge als auch den Versicherungsschutz gibt. Dazu gehören:

  • eine dynamische Beitragsanpassung: Um dem Inflationsrisiko entgegenzuwirken, kann bereits von vornherein eine dynamische Beitragsanpassung vereinbart werden. Damit der Wert der ausgezahlten Leistungen stabil bleibt, erhöht sich der Beitrag der Pflegerentenversicherung dynamisch von Jahr zu Jahr.
  • eine Aussetzung der Beitragszahlung: Sollte der Versicherte für einen Zeitraum aufgrund von sich ändernden Lebensumständen (zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Scheidung) nicht in der Lage sein, seine Beiträge für die Pflegerentenversicherung zu zahlen, kann eine vorrübergehende Aussetzung der Beitragszahlung vereinbart werden, ohne dass der Versicherungsschutz verloren geht.
  • eine Einstellung der Beitragszahlung im Leistungsfall: Mit Eintreten einer Pflegebedürftigkeit und entsprechender Leistungszahlung kann festgelegt werden, dass keine weiteren Beiträge mehr beglichen werden müssen.
  • der Abschluss des Hinterbliebenenschutzes: Sofern nicht automatisch Bestandteil einer Pflegerentenversicherung, kann zusätzlich ein Hinterbliebenenschutz vereinbart werden, damit gewährleistet, dass in jedem Fall eine Leistung erfolgt – bei Pflegebedürftigkeit oder im Todesfall.
  • das Wahlrecht der Leistungsinanspruchnahme: Bei einigen Anbietern kann der Versicherte der Pflegerentenversicherung selbst entscheiden, unter welchen Voraussetzungen er Leistungen von der Pflegerentenversicherung erhalten möchte: entweder abhängig vom Pflegegrad oder von den täglichen Aktivitäten des Lebens.

 

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die gezahlten Beiträge für die Pflegerentenversicherung können Sie von der Steuer absetzen. Diese gelten gemäß §10 EStG als Vorsorgeaufwendungen, die dazu dienen, private Lebensrisiken abzudecken. Für diese Vorsorgeaufwendungen gelten jedoch jährliche Höchstbemessungsgrenzen, die für Angestellte, Beamte und Rentner 1.900 Euro und für Selbstständige 2.800 Euro betragen. Da auch andere Versicherungen, wie die Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung, zu diesen Vorsorgeaufwendungen gehören, kann dieser Betrag bereits voll ausgeschöpft sein und nicht mehr für die Absetzbarkeit der Beiträge der Pflegerentenversicherung zur Verfügung stehen. Eine steuerliche Vergünstigung ist daher meist nur in der Theorie möglich.

Die Leistungen, die Sie von der Pflegerentenversicherung erhalten, sind Nettoeinnahmen, die Sie nicht versteuern müssen.

 

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pflegerentenversicherung achten?

MoneyCheck | PflegerentenversicherungEine Kündigung der Pflegerentenversicherung sollte immer reiflich überlegt sein und nur aus triftigen Gründen erfolgen. Denn eine Kündigung der Pflegerentenversicherung ist für den Versicherungsnehmer mit Nachteilen verbunden. Mit einer Kündigung verlieren Sie nicht nur den wertvollen Versicherungsschutz für den Fall der möglichen Pflegebedürftigkeit, sondern auch einen Großteil der bereits eingezahlten Beiträge. Zwar erhalten Sie bei einer Kündigung einen Teil dieser Beiträge über den sogenannten Rückkaufswert zurück, meist ist das aber nur ein Bruchteil des bereits angesammelten Kapitals. Es ist gängiger Usus, dass die Pflegerentenversicherung die bereits entstandenen Verwaltungsgebühren und weiteren Aufwendungen gegenrechnen wird. Als Alternative zu einer Kündigung kann eine temporäre Beitragsfreistellung, zum Beispiel bei einem zeitweisen finanziellen Engpass, die sinnvollere Variante sein.

Grundsätzlich ist eine Kündigung der Pflegerentenversicherung aber möglich, sofern Sie bestimmte Bedingungen einhalten: Da die Pflegerentenversicherung in aller Regel mit einer unbegrenzten Laufzeit abgeschlossen wird, erfolgt eine Kündigung nicht wie üblich zum Ende der Laufzeit, sondern zum Ende eines Versicherungsjahres (teilweise deckungsgleich mit dem Kalenderjahr). Einige Versicherer geben Mindestlaufzeiten von zwei oder drei Jahren vor: Während dieser Zeit ist eine Kündigung grundsätzlich nicht möglich. Für die Wirksamkeit einer Kündigung müssen zudem die jeweiligen Kündigungsfristen des Anbieters berücksichtig werden. Meist betragen diese drei Monate. Außerdem bedarf es für die Kündigung der Pflegerentenversicherung immer der Schriftform.

Eine Kündigung der Pflegerentenversicherung kann auch dann erfolgen, wenn besondere Kündigungsgründe vorliegen. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht ist dann gerechtfertigt, wenn der Anbieter nicht vereinbarte Leistungskürzungen vornimmt oder ein gegenseitig gestörtes Vertrauensverhältnis vorliegt. Während die Versicherer häufig auf ihr ordentliches Kündigungsrecht verzichten, können sie das außerordentliche durchaus auch selbst beanspruchen, zum Beispiel dann, wenn sich herausstellt, dass der Versicherte nachweislich falsche Angaben beim Gesundheitstest gemacht hat.

 

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pflegerentenversicherung achten?

Da einem Anbieterwechsel immer eine mit Nachteilen verbundene Kündigung der bestehenden Pflegerentenversicherung vorausgeht, sollte auch ein Wechsel nicht vorschnell erfolgen. Selbst wenn ein anderer Tarif womöglich bessere Konditionen im Hinblick auf die Beitragshöhe und den Umfang der Leistungen verspricht, gilt es zum einen zu bedenken, dass die bereits eingezahlten Beiträge der bestehenden Pflegerentenversicherung größtenteils verloren gehen und zum anderen, dass Sie bei der neuen Police von vorn beginnen, Kapital für die eigene Pflegebedürftigkeit anzusparen. Zu berücksichtigen sind zudem Faktoren, wie das nunmehr höhere Alter bei Vertragsabschluss sowie die erneute Gesundheitsprüfung, die unmittelbaren Einfluss auf den Beitrag der neuen Pflegerentenversicherung haben.