Bausparen
Wissenswertes zum Bausparen
Bausparen kombiniert einen Sparvertrag mit einem späteren Darlehen. Der Bausparer spart zunächst einen Teil der Bausparsumme an, den anderen Teil erhält er als Darlehen. In der Regel spart der Kunde zwischen 30 und 50 Prozent der Bausparsumme an, der Restbetrag wird ihm nach Erreichen des Sparziels als Darlehens gewährt. Üblicherweise ist das Sparziel in etwa acht bis zehn Jahren erreicht. Bausparen ist sehr beliebt und so gab es nach Angaben des Portals „Statista“ im Jahr 2016 mehr als 28 Millionen Bausparverträge in Deutschland.
Ein Bausparvertrag gliedert sich also in verschiedene Phasen:
- Ansparphase
- Zuteilungsphase
- Darlehensphase
Während der Ansparphase zahlt der Bausparer die vereinbarten Sparraten in den Vertrag ein. Die genauen Modalitäten ergeben sich dabei aus den konkreten Vertragsdaten. Nach Erreichen des Sparziels ergeben sich verschiedene Optionen
- Auszahlung der Sparsumme
- Auszahlung der Sparsumme und Inanspruchnahme des Darlehens
Sollten Sie die Bausparsumme zu diesem Zeitpunkt noch nicht benötigen, können Sie die Inanspruchnahme des Darlehens in Absprache mit der Bausparkasse unter Umständen verschieben. Reicht die Summe für Ihre geplante Investition noch nicht aus, erhöhen Sie die Bausparsumme und zahlen weiter in Ihren Vertrag ein. Alternativ verzichten Sie auf das Darlehen und lassen sich Ihr Guthaben auszahlen. In diesem Fall müssen Sie auf die Zuteilung des Vertrages verzichten.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Darlehens ist die Zuteilungsreife der Vertrages. Die Gemeinschaft in einer Bausparkasse ähnelt einer Solidargemeinschaft: Alle Sparer zahlen in einen gemeinsamen Topf, aus dem die Darlehen bereitgestellt werden. Darum erfolgt die Zuteilung eines Vertrages erst wenn bestimmte Bedingungen erfüllt wurden: Eine Mindestsparzeit ist einzuhalten, darüber hinaus wird der Vertrag erst zugeteilt, wenn das Mindestsparguthaben, das häufig auch als Regelsparbeitrag bezeichnet wird, eingezahlt wurde. Zudem muss eine bestimmte Bewertungszahl erreicht sein. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen legen Bausparkassen die Bedingungen zur Zuteilung der Verträge fest. Hier erhalten Sie als Bausparer auch Auskunft über die Berechnung der Bewertungszahl, die bei jeder Bausparkasse individuell vorgenommen wird.
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Die Wahl der Bausparsumme
Wollen Sie mit dem Bausparvertrag später eine Wohnimmobilie finanzieren, sollten Sie zunächst prüfen, wie viel Geld sie dafür monatlich ansparen möchten. Auf Basis dieser Rate errechnen Sie die Bausparsumme, dabei sollten Sie von einer Laufzeit von rund sieben Jahren ausgehen. Das heißt: Sie sparen beispielsweise monatlich 100 Euro, das ergibt 1.200 Euro jährlich. In sieben Jahren kommen so 8.400 Euro zusammen. Schließen Sie einen Vertrag ab, der eine Sparleistung von 40 Prozent vorsieht, ergäbe sich eine Bausparsumme von 21.000 Euro. Den Anteil von 60 Prozent erhalten Sie nach Erreichen der Zuteilungsreife als Darlehen, das in diesem Beispiel 12.600 Euro ausmachen würde. In der Regel bringen Sie bei einem Immobilienkauf den Bausparvertrag ein und stellen den Rest über eine Baufinanzierung dar.
Bei einer geringen Sparrate sollten Sie auf keinen Fall eine zu hohe Bausparsumme wählen, da der Vertrag sonst unter Umständen nicht nach der kalkulierten Laufzeit zugeteilt wird. Mit dem Regelsparbeitrag sollte das Mindestsparguthaben innerhalb der kalkulierten Laufzeit erreicht werden.
Wer den Vertrag als reinen Renditesparvertrag abschließt, sollte eine Bausparsumme wählen, die etwa dem 100- bis 120-fachen der monatlichen Sparleistung entspricht. Legen Sie also monatlich 150 Euro zurück, sollte die Bausparsummezwischen 15.000 und 18.000 Euro liegen.
Idealerweise nutzen Sie einen Bauspar-Rechner, um die passende Bausparsumme zu ermitteln.
Bausparen – Angebote vergleichen
Wichtig ist, den Bausparvertrag an die eigenen Ansprüche anzupassen. So sollten
- die Dauer der Ansparphase
- die Höhe der Sparrate
- die Bausparsumme
genau geprüft werden. Will der Bausparer in acht Jahren über die Bausparsumme verfügen, ist die Sparrate entsprechend zu wählen. Die Bausparsumme darf daher nicht zu hoch sein, sonst dauert es zu lange, bis der Vertrag zuteilungsreif ist. Idealerweise lassen sich Kunden einen Spar- und Tilgungsplan vorlegen, aus dem der genaue Verlauf ersichtlich ist. Bei Abschluss des Vertrages wird in der Regel eine Bearbeitungsgebühr fällig. Üblich ist es, die ersten Sparraten auf die Gebühr anzurechnen.
Auch die Tarifwahl wird durch Ihre persönlichen Ansprüche beeinflusst. Wer sich für einen hohen Guthabenszins entscheidet, muss in der Regel mit einer recht hohen Rückzahlungsrate rechnen. Bei anderen Tarifen dauert es unter Umständen länger, bis der Vertrag zugeteilt wird. All diese Faktoren sollten Sie bei einem Vergleich berücksichtigen. Idealerweise entscheiden Sie sich zunächst für eine Bausparsumme und holen Angebote verschiedener Anbieter ein. Bereits bei den einzelnen Anbietern gibt es aufgrund der Tarifvielfalt zahlreiche Möglichkeiten. Achten Sie besonders auf die Laufzeit bis zur Zuteilung.
Moneycheck Verbraucher Tipp:
Das wichtigste Thema beim Bausparen: Wie effizient können Sie staatliche Zuschüsse nutzen und wie wirksam erfolgt der Aufbau von Kapital? Denn die Erträge sollen meist als Eigenkapital verwendet werden.
Bausparverträge laufen über einen immens langen Zeitraum. Das macht das Mitdenken dieser Dauerhaftigkeit schon beim Abschluss nötig.
Tipp: Planen Sie am besten schon vor dem Abschluss, was Sie mit dem erfüllten Bausparvertrag anfangen wollen. Denn natürlich müssen Sie die spätere Summe nicht zwangsläufig in eine Baufinanzierung stecken. Allerdings können Sie mit der richtigen Ausrichtung von Beginn an Ihre Anlage optimiert nutzen und möglicherweise auf andere Angebote zurückgreifen.
Abschluss des Bausparvertrages
Bei den meisten Anbietern ist ein Online-Abschluss des Vertrages problemlos möglich. Es besteht die Möglichkeit, zunächst verschiedene Varianten zu berechnen und Tarife zu vergleichen. Der Antragsteller gibt die erforderlichen Angaben in ein Formular ein und erhält die vorbereiteten Vertragsunterlagen von der Bausparkasse. Diese sind entsprechend zu unterzeichnen. Darüber hinaus muss eine Legitimationsprüfung mit einem amtlichen Ausweis erfolgen. Handelt es sich um einen Online-Abschluss übernimmt ein Mitarbeiter der Post im Rahmen des sogenannten Postident-Verfahrens diese Aufgabe.
Die Bewertungszahl
Bausparkassen nutzen eigenen Methoden zur Ermittlung der Bewertungszahl. Eine bestimmte Vorgabe zur Berechnung gibt es nicht. Die meisten Anbieter bewerten die Verträge an bestimmten Stichtagen. Die Sparer zahlen Ihre Beiträge in einen gemeinsamen Topf ein, aus dem auch die Darlehen vergeben werden – es entsteht also ein Kreislauf. Damit sich dieser Kreislauf stets im Gleichgewicht befindet, kann immer nur ein bestimmter Betrag für die Darlehen zur Verfügung gestellt werden. Auf Basis der Laufzeit und der Sparleistung wird daher die Bewertungszahl ermitteln, die Zuteilung der Verträge erfolgt erst, wenn ein Vertragsinhaber die Bewertungszahl erreicht hat. Die Mindestbewertungszahl, die für die Zuteilung des Vertrages erreicht werden muss, entnehmen Sie Ihren Vertragsunterlagen.
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Die Tarife beim Bausparen
Es gibt zahlreiche unterschiedliche Tarife bei den verschiedenen Anbietern. Die Wahl des Tarifs hat Einfluss auf die Laufzeit des Bausparvertrages. Entscheiden Sie sich für einen geringen Darlehenszins, dauert es länger, bis Ihr Vertrag zugeteilt wird. Wer das Bauspardarlehen besonders schnell in Anspruch nehmen möchte, muss mit einer hohen Rückzahlungsrate rechnen. Einige Anbieter haben sogenannte Schnellsparertarife im Portfolio, die eine beschleunigte Zuteilung versprechen.
Grundsätzlich gilt: Tarife mit einem geringen Darlehenszins bieten üblicherweise eine niedrige Guthabenverzinsung. Entscheiden Sie sich für eine Option mit einer hohen Verzinsung während der Ansparphase, ist auch der spätere Darlehenszins entsprechend höher. Einiger Anbieter haben Verträge als reise Renditeanlage im Angebot, wenn der Kunde auf das Darlehen verzichtet, erhält er am Ende der Laufzeit einen Bonus.
Zinsen beim Bausparvertrag
Welche Zinsen Sie für Ihr Guthaben erhalten, hängt von Ihrer Tarifwahl ab. Wenn Sie das Darlehen in Anspruch nehmen wollen, empfiehlt sich ein Tarif mit einer niedrigen Darlehensverzinsung, was in der Regel auch einen geringen Guthabenzins bedeutet. Sind Sie hingegen sicher, dass Sie bei Zuteilung nur das Guthaben abrufen werden, können Sie sich für einen Tarif mit einem höheren Guthabenzins entscheiden.
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Tarifwechsel beim Bausparen
Ändern sich Ihre Pläne während der Laufzeit des Vertrages, können sie einen Tarifwechsel bei Ihrer Bausparkasse beantragen. In der Regel berechnen die Bausparkassen Gebühren für einen Tarifwechsel, hier sollten Sie einen Blick in Ihre Vertragsbedingungen werfen. Unter Umständen unterbreitet Ihnen Ihre Bausparkasse auch während der Laufzeit ein Angebot, kostenlos in einen anderen Tarif zu wechseln. Ob sich der Wechsel tatsächlich lohnt, sollten Sie im Einzelfall genau prüfen.
Kosten und Gebühren beim Bausparen
Bei Abschluss eines Bausparvertrages fällt beim Vertragsabschluss eine Gebühr an. Die Abschlussgebühr beträgt in der Regel abhängig vom Anbieter zwischen 1 und 1,6 Prozent der Bausparsumme. Üblicherweise wird die Gebühr nicht direkt zur Zahlung fällig sondern mit den ersten Einzahlungen verrechnet. Alternativ entscheiden Sie sich für eine Einmalzahlung und die fällige Gebühr ist sofort zur Zahlung fällig. Wer sich für ein SEPA-Lastschriftmandat entschieden hat, muss keine Zahlung veranlassen, denn in diesem Fall wird die Abschlussgebühr direkt vom vereinbarten Konto abgezogen.
Darüber hinaus stellen viele Anbieter eine Kontoführungsgebühr in Rechnung. Der Bundesgerichtshof entschied jedoch Anfang 2017, dass Kosten für die Kontoführung eines Darlehens unzulässig sind. Demnach dürfen Bausparkassen keine Gebühren für die Führung und Verwaltung von Darlehenskonten berechnen (Az: XI ZR 308/15). Die Entscheidung bezieht sich auf die Kostenerhebung während der Darlehensphase. Mit dem Urteil hat der BGH einer Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen stattgegeben. Ob die Kontoführungsgebühr, die von vielen Anbietern auch als Servicepauschale bezeichnet wird, während der Sparphase ebenfalls unzulässig ist, ist nach Angaben der Verbraucherzentrale noch ungeklärt.
Unzulässig ist ebenfalls die Berechnung einer Darlehensgebühr bei Auszahlung des Bauspardarlehens. Ende des Jahres 2016 erklärte der BGH die Gebühr als unzulässig (Az: XI ZR 552/15). Auch hier lag eine Klage der Verbraucherzentrale der Entscheidung zugrunde.
Staatliche Förderung beim Bausparen
Beim Bausparen haben Sie als Sparer die Möglichkeit, von verschiedenen staatlichen Förderungen zu profitieren:
- der Arbeitnehmersparzulage
- der Wohnungsbauprämie
- der Riester-Förderung
Erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen, können Sie diese auf Ihren Bausparvertrag einzahlen. Wer ein jährliches zu versteuerndes Einkommen von 17.900 Euro nicht überschreitet, erhält 9 Prozent des Betrages, den Sie und Ihr Arbeitgeber in den Vertrag einbezahlt haben als Arbeitnehmersparzulage. Für Alleinstehende gilt ein Maximalbetrag von 43 Euro. Für Verheiratete liegt die Grenze des zu versteuernden Einkommens bei 35.800 Euro jährlich. Als Arbeitnehmersparzulage werden bei Eheleuten maximal 86 Euro pro Jahr gewährt.
Damit Sie die Wohnungsbauprämie erhalten, dürfen nicht nur vermögenswirksame Leistungen in den Bausparvertrag fließen. Sie erhalten die Prämie auf Ihre Einzahlungen, der Staat leistet 8,8 Prozent auf Ihren jährlichen Einzahlungsbetrag. Maximal erhalten Sie als Single 45,05 Euro, für Verheiratete gilt ein Maximalbetrag von 90,11 Euro. Die Gewährung der Prämie ist an ein bestimmtes Einkommen gebunden. Nur wer bis zu 25.600 Euro jährlich als Alleinstehender verdient, erhält die Wohnungsbauprämie. Für Eheleute gilt eine Grenze von 51.200 Euro.
Für einen Wohn-Riester-Vertrag ist der Abschluss eines zertifizierten Vertrages erforderlich. Das Guthaben, das Sie auf dem Bausparvertrag ansparen, darf nur für eine eigengenutzte Immobilie verwendet werden. Auch das Darlehen dürfen Sie nur für die eigene Immobilie nutzen, um in den Genuss der Förderung zu kommen. Darüber hinaus muss das Darlehen bis zum 68. Lebensjahr getilgt sein. Wenn Sie die Riester-Förderung beim Bausparen nutzen, profitieren Sie von der Grundzulage in Höhe von 154 Euro jährlich sowie 185 Euro für Kinder. Für ab 2008 geborene Kinder erhalten Sie 300 Euro. Wichtig um die vollen jährlichen Zulagen zu erhalten, ist die Einzahlung von mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres. Bei einer geringeren Einzahlung wird die Förderung entsprechend reduziert.
Das Bauspardarlehen
Nach Zuteilung des Bausparvertrages haben Sie die Möglichkeit, das Darlehen in Anspruch zu nehmen. Je nachdem, wie es die Bedingungen Ihres Vertrages vorsehen, erhalten Sie zwischen 40 und 60 Prozent der Bausparsumme als Darlehen. Das Darlehen wird für wohnwirtschaftliche Zwecke gewährt, das heißt, Sie erhalten das Geld für den Erwerb oder die Modernisierung einer Immobilie. Auch für das Wohnrecht in einem Seniorenwohnheim lässt sich der Darlehensbetrag verwenden. Anders als bei einem klassischen Baufinanzierungsdarlehen sind die Laufzeiten bei einem Bauspardarlehen vergleichsweise kurz. Üblicherweise zahlen Sie die Darlehensschuld in einem Zeitraum zwischen etwa sieben und zwölf Jahren zurück. In der Regel ergeben sich die Raten aus dem gewählten Tarif, so dass bereits bei Vertragsabschluss feststeht, welche Rückzahlungsmodalitäten gelten. Die Raten sind gleichbleibend hoch und setzen sich wie bei einem Annuitätendarlehen aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Um die Belastung möglichst gleichbleibend zu halten, können Sie die Sparrate und die Rückzahlungsrate so wählen, das die Beträge identisch sind, an Ihrer monatlichen Belastung ändert sich in diesem Fall nichts und Sie profitieren von einer hohen finanziellen Planungssicherheit. Während bei einer Baufinanzierung am Ende der Laufzeit in der Regel ein Restschuldbetrag verbleibt, haben Sie das Bauspardarlehen während der festgelegten Laufzeit vollständig getilgt.
Sicherheiten wie beispielsweise eine Grundschuld werden im Darlehensvertrag genau definiert. Ab welcher Darlehenssumme eine grundbuchliche Sicherung erforderlich ist, hängt von den Bedingungen der Bausparkasse ab. Unter Umständen erwartet die Bausparkasse den Abschluss einer Restschuldversicherung. Ob Sie diese Versicherung tatsächlich abschließen müssen oder eventuell eine alternative Risikolebensversicherung als Sicherheit nutzen, muss bei Beantragung des Darlehens direkt mit dem Kreditgeber geklärt werden.
Die Verwendung des Bauspardarlehens
Wie bereits erläutert, prüft die Bausparkasse die Verwendung des Darlehens. Sie erhalten den Kredit nur, wenn der Betrag zu wohnungswirtschaftlichen Zwecken eingesetzt wird. Die Finanzierung von Konsumgütern wie etwa einem neuen Auto ist mit einem Bauspardarlehen nicht möglich. Wichtig ist zwischen dem Bauspardarlehen und dem angesparten Guthaben zu unterscheiden: Während die Verwendung des Darlehensbetrages beschränkt ist, haben Sie freie Wahl, sofern Sie Sicherung das Guthaben auszahlen lassen. Mit dem Geld können Sie den nächsten Urlaub oder das neue Auto ohne Probleme finanzieren.
Die wohnwirtschaftliche Verwendung des Darlehens ermöglicht eine Vielzahl unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten. Fließt das Darlehen nicht in einen Kaufpreis, können Sie beispielsweise
- Renovieren oder Modernisieren
- eine Einbauküche finanzieren
- die Heizung erneuern oder instandsetzen
- die Außenanlagen fertigstellen oder anlegen
- Fenster erneuerten
- Bäder renovieren
- Carport oder Garage bauen
- einen Kamin einbauen
Haben Sie Ihren Bausparvertrag nach dem 01.01.2009 abgeschlossen und eine staatliche Förderung in Form der Wohnungsbauprämie erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie die Bausparsumme für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet haben. Bei Verträgen, die vor dem genannten Stichtag abgeschlossen wurden, gilt eine siebenjähriger Frist, das heißt, nach Ablauf dieser Zeit steht das Guthaben zur freien Verfügung.
Sicherheiten beim Bausparvertrag
Ob Sicherheiten für das Bauspardarlehen erforderlich sind, ist von der Darlehenshöhe abhängig. Die meisten Anbietern verlangen die Sicherheiten ab einer Darlehenshöhe von 10.000 Euro oder 15.000 Euro. Eine Grundschuld in Höhe des Darlehensbetrages wird zu Gunsten der Bausparkasse eingetragen. Nehmen Sie das Darlehen in Kombination mit einer weiteren Baufinanzierung zum Erwerb einer Immobilie auf, überlässt die Bausparkasse in der Regel dem Baufinanzierer den ersten Rang im Grundbuch. Das Bauspardarlehen wird an zweiter Rangstelle grundbuchlich abgesichert. Neben einer Ermittlung des Beleihungswertes Ihrer Immobilie, nimmt die Bausparkasse eine Prüfung Ihrer Bonität vor. Der Anbieter stellt auf diese Weise sicher, dass Sie die monatliche Belastung aus Ihrem monatlichen Einkommen tragen können.
Darlehen mit geringeren Darlehensbeträgen gewähren die Bausparkassen gegen eine sogenannte Negativerklärung. Mit Unterzeichnung dieser Erklärung verpflichten Darlehensnehmer sich, ohne eine Einwilligung des Kreditgebers die Immobilie nicht veräußern oder ohne Zustimmung zu beleihen.
Die Vorteile des Bausparens
Während der Ansparphase bietet der Bausparvertrag Ihnen eine sichere Geldanlage. Die Höhe der Zinsen ist abhängig vom gewählten Tarif, in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen sind die Konditionen bei Bauspardarlehen recht gering.
Wenn Sie das Darlehen in Anspruch nehmen, profitieren Sie von besonders günstigen Darlehenszinsen. Anders als bei klassischen Baufinanzierung sind bei einem Bauspardarlehen auch Sondertilgungen möglich, so dass Sie als Kreditnehmer besonders flexibel sind. Bereits bei Abschluss des Bausparvertrages steht fest, mit welcher monatlichen Rückzahlungsrate Sie rechnen müssen. Als Bausparer profitieren Sie von einer ausgezeichneten Planungssicherheit.
Auch als Immobilienbesitzer liegen Sie mit dem Bausparen richtig. An einer Immobilie fallen im Laufe der Zeit Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an für die ein Bausparvertrag eine ausgezeichnete Wahl ist. Ob Sie sich für einen großen Vertrag mit einer höheren Summe oder mehrere kleine Verträge, die entsprechend schneller bespart werden können, hängt von Ihrer persönlichen Planung ab.
Die Nachteile des Bausparens
Wichtig ist, sich für den passenden Tarif zu entscheiden und genau zu planen. Für einen kurzfristigen Geldbedarf ist der Bausparvertrag nicht zu empfehlen, da zunächst die Mindestsumme angespart werden muss und einige Zeit bis zur Zuteilung vergeht. Bei Vertragsabschluss wird ein voraussichtlicher Zuteilungstermin genannt, der jedoch nicht verbindlich ist.
Die Raten für die Rückzahlung des Darlehens sind in der Regel recht hoch, so dass Sie mit einer hohen Belastung rechnen müssen, wenn Sie sich für eine hohe Bausparsumme entschieden haben. Die meisten Anbieter erwarten eine Rückzahlung innerhalb von maximal elf Jahren, die Raten bei einem hohen Darlehensbetrag sind dann entsprechend hoch und belasten das monatliche Budget.
Vorzeitige Auszahlung der Bausparsumme
Ändern sich Ihre Lebensumstände, kann es passieren, dass Sie vorzeitig über Ihr im Bausparvertrag angelegtes Kapital zugreifen möchten. Sie haben die Möglichkeit, Ihren Bausparvertrag vor der Zuteilung zu kündigen. In diesem Fall haben Sie keinen Anspruch mehr auf das Bauspardarlehen. Welche Kündigungsfrist für Ihren Vertrag gilt, entnehmen Sie idealerweise den Vertragsbedingungen. In der Regel liegt die Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten. Ihnen wird nach Ablauf der Frist Ihr Kapital zuzüglich aufgelaufener Zinsen ausgezahlt. Wollen Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist über Ihr Geld verfügen, berechnen die Banken Vorschusszinsen.
Haben Sie eine Arbeitnehmersparzulage für Ihren Bausparvertrag erhalten, unterliegt das angelegte Guthaben einer siebenjährigen Bindungsfrist. Auch wenn Sie das Geld für wohnungswirtschaftliche Zwecke einsetzen, ist die Frist bindend. Eine Sparzulage, die Sie erhalten haben, müssen Sie bei einer vorzeitigen Kündigung zurückzahlen. Das gilt auch, wenn Sie eine Wohnungsbauprämie für Ihre Einzahlungen vom Staat erhalten haben. In der Regel zahlen Banken bei einer vorzeitigen Kündigung auch keine Bonuszinsen, diese erhalten Sie nur, wenn Sie bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit in den Vertrag einzahlen.
Rückzahlung während der Darlehensphase
Während der Darlehensphase können Sie das Darlehen jederzeit vorzeitig zurückzahlen. Anders als bei einer klassischen Baufinanzierung fällt bei einer vorzeitigen Rückzahlung des Bauspardarlehens keine Vorfälligkeitsentschädigung an. Wollen Sie nicht den gesamten Betrag ablösen, sondern nur einen Teilbetrag vorzeitig tilgen, ist das in der Regel auch ohne Probleme möglich. Ob es jedoch sinnvoll ist, das zinsgünstige Darlehen vor dem Ende der Laufzeit zurückzuzahlen, sollte im Einzelfall genau geprüft werden.
Bausparen als Vorsorge für Ihre Immobilie
Haben Sie bereits eine Immobilie, ist ein Bausparvertrag für Sie ideal. Auch wenn Sie gerade gebaut haben oder eine frisch renovierte Immobilie gekauft haben, in einigen Jahren sind die ersten Modernisierungsarbeiten fällig. Mit einem Bausparvertrag treffen Sie eine ausgezeichnete Vorsorge. Wenn Sie monatlich einen bestimmten Betrag in den Vertrag einzahlen, kommt in einigen Jahren eine ansehnliche Summe zusammen. Haben Sie einen Bausparvertrag über 10.000 Euro abgeschlossen, reicht es aus, rund 50 Euro monatlich an die Seite zu legen. Nach etwas mehr als sieben Jahren haben Sie rund 5.00 0 angespart, die andere Hälfte erhalten Sie als Darlehen. Mit 10.000 Euro lassen sich erste Renovierungs- oder Modernisierungsarbeiten problemlos durchführen. Mit einem Bauspardarlehen haben Sie also immer einen Notgroschen für unvorhergesehen Fälle. Schließen Sie mehrere kleine Verträge ab, werden diese im abstand von einem Jahr fällig und Sie haben stets neues Kapital für Arbeiten an Ihrem Eigenheim zur Verfügung.
Bausparen als Altersvorsorge
Da die gesetzliche Rente im Alter in der Regel nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern, ist eine eigene Altersvorsorge sinnvoll. Mit einem Bausparvertrag sorgen Sie für Ihren Ruhestand vor. Ihre angelegten Ersparnisse sind sicher und Sie profitieren von einer staatlichen Förderung. Wenn Sie Riester Förderung in Anspruch nehmen wollen, ist es wichtig, einen entsprechend zertifizierten Vertrag abzuschließen, denn nur dann erhalten Sie die staatlichen Zulagen. Im besten Fall ist Ihr Eigenheim zum Renteneintritt bereits komplett abbezahlt, so entfällt die Rückzahlungsrate passend zum Ruhestandsbeginn. Haben Sie einen Bausparvertrag in petto, können sie das Kapital beispielsweise für einen altersgerechten Umbau nutzen. Benötigen sie das Darlehen nicht, lassen Sie sich das Guthaben einfach auszahlen und erfüllen sich einen langgehegten Traum wie eine lange Reise oder eine größere Anschaffung.