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Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte

Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte?

MC | Dienstunfähigkeit, BeamteEine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine private Absicherung, die ausschließlich von Beamten abgeschlossen werden kann und die das staatliche Ruhegehalt ersetzt. Sie sichert das Risiko ab, aus gesundheitlichen Gründen den Dienst nicht mehr ausüben zu können. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte stellt damit das Pendant zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung dar, die sich an Angestellte und Selbstständige richtet und kann neben Beamten auf Lebenszeit auch von Beamtenanwärtern, Beamten auf Probe, Beamten auf Zeit sowie von Beamten auf Widerruf abgeschlossen werden. Für diese Gruppen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte sogar besonders empfehlenswert, da sie noch keinen Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt haben.

 

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In welchen Fällen leistet die Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte?

Anspruch auf Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung besteht gemäß Bundesbeamtengesetz, wenn der Beamte als dienstunfähig gilt. Dies ist dann der Fall, wenn er weniger als drei Monate innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten in der Lage ist, seinem Dienst nachzugehen und auch das folgende halbe Jahr nicht arbeiten kann. Eine Bestätigung vom Dienstherrn oder im Bedarfsfall von einem Amtsarzt ist notwendig. Dahingegen liegt eine Berufsunfähigkeit erst dann vor, wenn der Beruf dauerhaft nicht mehr als 50 Prozent ausgeübt werden kann.

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung sollte jedoch immer auf die Beamtenklausel beziehungsweise die Dienstunfähigkeitsklausel geachtet werden, da diese genau festlegt, unter welcher Voraussetzung die Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte leistet. Zu unterscheiden ist hierbei zwischen

  • einer echten Beamtenklausel: Die Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte leistet bereits dann, wenn eine Dienstunfähigkeit vorliegt. Darüber hinaus besteht ein Leistungsanspruch unabhängig davon, ob der Beamte in den Ruhestand entlassen oder versetzt wird. Empfehlenswert ist diese Klausel besonders für Personen, die noch nicht auf Lebenszeit verbeamtet sind, da sie in den Ruhestand entlassen werden und ohne echte Beamtenklausel keinen Anspruch auf Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte hätten.
  • eine unvollständige Beamtenklausel: Ein Leistungsanspruch der Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte besteht ausschließlich dann, wenn der Beamte aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt wird. Diese Klausel macht daher nur Sinn für Beamte auf Lebenszeit, die im Falle einer Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden.
  • eine unechte Beamtenklausel: Die Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte leistet erst dann, wenn nachweislich eine Berufsunfähigkeit vorliegt.

 

Welche Leistungen erbringt eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte?

Der Versicherte erhält bei diagnostizierter Dienstunfähigkeit Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte in Form einer monatlichen Rente. Diese ergänzt das monatliche staatliche Ruhegehalt und kann in individueller Höhe nach eigenem Ermessen und Bedarf festgelegt werden. Da das staatliche Ruhegehalt mit Dauer der Dienstjahre proportional ansteigt, kann die Deckungssumme (analog der monatlichen Rente der Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte) den Bezügen des Ruhegehaltes angepasst werden und sich mit zunehmender Laufzeit verringern.

 

Was sollte vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte beachtet werden?

Vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung erfolgt immer eine Gesundheitsprüfung. Hierbei müssen Fragen zum allgemeinen Gesundheitszustand sowie zu Vorerkrankungen beantwortet werden. Gesundheitliche Beeinträchtigungen können dann zu Risikozuschlägen oder Leistungskürzungen führen. Unter Umständen kann eine Aufnahme auch verweigert werden.

Wer eine Dienstunfähigkeitsversicherung Beamte abschließen möchte, sollte zudem auf den Einschluss der Klausel „Verzicht auf abstrakte Verweisung“ achten. In dem Fall kann der Versicherer den Beamten im Falle einer Dienstunfähigkeit nicht zu anderen Tätigkeiten oder Nebenbeschäftigungen verpflichten.