Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei
Warum lohnt sich der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei?
Zu der Berufsgruppe mit dem größten Risikopotential gehören Polizisten. In dienstlichen Einsätzen sind Polizeibeamte häufig gefährlichen Situationen ausgesetzt, die Leib und Leben bedrohen können. Sich in der Ausübung der beruflichen Tätigkeit zu verletzen, ist daher genauso ein allgegenwärtiges Risiko, wie starke psychische Belastungen resultierend aus schweren Einsätzen. Das Risiko für eine Dienstunfähigkeit ist daher bei Polizisten vergleichsweise hoch. Umso wichtiger ist eine entsprechende Absicherung in Form einer Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei beziehungsweise einer Polizeidienstunfähigkeitsversicherung.
Zwar hat ein Polizist als Beamter auf Lebenszeit mit mindestens fünf Jahren Dienstzeit Anspruch auf ein staatliches Ruhegehalt, dieses deckt sich jedoch nicht mit der Höhe der Besoldung, sondern beträgt maximal 70 Prozent davon – und das auch erst nach 40 Dienstjahren. Vor allem Beamte auf Probe sowie Beamte auf Widerruf haben nur einen verminderten beziehungsweise gar keinen Anspruch auf ein Ruhgehalt, vor allem dann nicht, wenn die Dienstunfähigkeit nicht auf einen Unfall im Dienst zurückzuführen ist. Der Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei ist daher vor allem jungen Polizistenanwärtern zu empfehlen.
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Worauf sollte vor dem Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei geachtet werden?
Der Zugang zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei ist ausschließlich Beamten vorenthalten. Hierbei handelt es sich im Grunde um eine Berufsunfähigkeitsversicherung für Beamte, sofern die Versicherung eine echte Dienstunfähigkeitsklausel enthält. Während eine Berufsunfähigkeitsversicherung dann zahlt, wenn der Beruf dauerhaft zu weniger als 50 Prozent ausgeübt werden kann, liegt eine Dienstunfähigkeit bereits dann vor, wenn der Beamte innerhalb eines halben Jahres mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und innerhalb der nächsten sechs Monate keine Aussicht besteht, dass er seinen Dienst wieder vollständig aufnehmen kann. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit unechter Beamtenklausel (die ausschließlich Berufsunfähigkeit absichert) würde in diesem Fall noch nicht zahlen.
Damit der volle Versicherungsschutz der Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei greift, sollten Polizeibeamte vor dem Abschluss der Polizeidienstunfähigkeitsversicherung daher auf die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel beziehungsweise echte Beamtenklausel achten. In dem Fall zahlt die Dienstunfähigkeitsversicherung übrigens unabhängig davon, ob der Beamte aus dem Dienst entlassen oder in den Ruhestand versetzt wird. Versicherungsschutz besteht daher sowohl für Beamte auf Lebenszeit als auch bereits für Beamte auf Probe und auf Widerruf.
Eine weitere Klausel, die bei der Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei Relevanz zeigt, ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung. Enthält die Polizeidienstunfähigkeitsversicherung diese Klausel, kann der Versicherer von dem Beamten nicht verlangen, ihn in einen anderen Beruf zu verweisen. Der Polizeibeamte würde demnach Leistungen von der Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten, auch wenn er beispielsweise noch eine beratende Tätigkeit (zum Beispiel einen „Schreibtischjob“) ausüben könnte.
Nicht zuletzt sollten sich Polizisten bewusst sein, dass sie zu einer Berufsgruppe mit erhöhtem Risikopotential gehören und die Dienstunfähigkeitsversicherung Polizei sie auch als solche einstuft. Nicht jeder Versicherer bietet daher eine Dienstunfähigkeitsversicherung an beziehungsweise falls doch, sollte mit Risikozuschlägen gerechnet werden.