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Pflegeversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Pflegeversicherung?

MoneyCheck | PflegeversicherungDie Pflegeversicherung wurde in der Bundesrepublik Deutschland bereits im Jahre 1995 verbindlich eingeführt. Sie baut auf der gesetzlichen Grundlage des Sozialgesetzbuches und hier insbesondere konkret auf SGB XI.

Jede natürliche Person, die ihren ständigen Wohnsitz innerhalb der Bundesrepublik Deutschland unterhält, kann sich über eine entsprechende Pflegeversicherung, die rein inhaltlich und versicherungstechnisch zur großen Gruppe der Sozialversicherungen zählt, über einen Versicherungsträger im Rahmen der Pflegeversicherung gegen das Risiko der Pflegebedürftigkeit versichern.

Demzufolge sind es als Versicherungsträger auch gerade die Krankenkassen, welche die Pflegeversicherung anbieten. Im Versicherungsfall, also bei Eintritt der Pflegedürftigkeit bei einem Versicherungsnehmer, werden durch den zuständigen Versicherungsträger gegenüber dem Versicherungsnehmer Geld– und auch Sachleistungen erbracht, welche erforderlich sind, um die Pflege im häuslichen Rahmen realisieren und durchführen zu können.

Die Mehrzahl derjenigen Unfälle, welche zu einer Pflegebedürftigkeit eines Menschen führen, ereignen sich in der häuslichen Sphäre oder im privaten Bereich. Da Aufwendungen für Maßnahmen der Pflege jedoch teilweise mit recht erheblichen Aufwendungen verbunden sein können, ist jeder Bundesbürger gehalten, neben einer Krankenversicherung auch geeignete Maßnahmen zu treffen, um sich im Falle von Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern. Dies ist bereits seit dem Jahre 1995 in Gestalt der sogenannten Pflegeversicherung möglich.

Neben der gesetzlichen Krankenversicherung, der Unfall-, der Renten- und der Arbeitslosenversicherung, soll die im Jahre 1995 verbindlich eingeführte Pflegeversicherung als jüngste Form der Absicherung, die sogenannte fünfte Säule im modernen System der Sozialversicherungen in der Bundesrepublik Deutschland bilden.

In einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte können sich bei ihrem zuständigen Versicherungsträger, welcher bereits für ihre Krankenversicherung zuständig ist, gegen Pflegebedürftigkeit versichern. Die Mitglieder privater Krankenkassen können herzu jedoch auch die Leistungspakete ihrer jeweiligen privaten Krankenkasse in Anspruch nehmen.

Drüber hinaus ist es jedoch auch stets möglich, sich im Rahmen privater zusätzlicher Versicherungen freiwillig im Rahmen der Pflegeversicherung über das vom Gesetzgeber im Jahre 1995 bereits eindeutig festgeschriebene Maß gegen eine mögliche Pflegebedürftigkeit zu versichern.

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Welche Schäden sind im Rahmen eine Pflegeversicherung mitversichert?

Die Schäden, die im Rahmen der im Jahre 1995 verbindlich eingeführten Pflegeversicherung mitversichert sind, sind heute vielfältig. Die moderne Pflegeversicherung greift im Allgemeinen im Falle des Eintritts der Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers.

Die Pflegebedürftigkeit wird durch die Pflegeversicherung dabei stets in unterschiedliche Stufen eingeteilt, in welche der betreffende Versicherungsnehmer eingeordnet werden muss. Hierzu erfolgt bei der Antragstellung auf die Gewährung von Leistungen seitens der Pflegeversicherung zunächst erst einmal eine Begutachtung des entsprechenden Versicherungsnehmers und Antragstellers.

Im Anschluss daran wird gemäß § 18 Absatz 2 SGB XI ein sogenannter Pflegegrad für den Versicherungsnehmer und Antragsteller ermittelt.

Versichert sind im Prinzip die Ausführbarkeiten von entsprechenden Tätigkeiten der Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität und der hauswirtschaftlichen Versorgung. Für jeden, de hier aufgeführten Bereiche, gibt es in den Unterlagen der jeweils zuständigen gesetzlichen oder auch privaten Pflegekassen einheitliche Zeitkorridore. Können diese Zeitkorridore durch den Versicherten und Antragsteller nicht mehr eingehalten werden oder ist er im Extremfall überhaupt nicht mehr dazu in der Lage, die entsprechenden Maßnahmen der individuellen Körperpflege, der Ernährung, der Mobilität oder der hauswirtschaftlichen Versorgung ohne jegliche fremde Hilfe zu realisieren, so ist der konkrete Schadens- oder Versicherungsfall im Kontext der modernen Pflegeversicherung gegeben. Nun erst kann der Versicherungsnehmer und Antragsteller nämlich, je nach Ausmaß der aufgetretenen und verbindlich attestierten Schäden oder Einschränkungen, in einen der sogenannten Pflegegrade eingeteilt werden, welcher erforderlich ist, damit eine moderne Pflegeversicherung entsprechende Sach- und auch Geldleistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer gewähren kann.

Einschränkungen können beim Versicherungsnehmer zum Beispiel gegeben sein wegen körperlicher, geistiger oder auch wegen seelischer Gebrechen und entsprechender Leiden.

Die Pflegestufen, beziehungsweise neuerdings Pflegegrade, werden je nach dem ausmaß der Einschränkungen oder Ausfälle des Versicherungsnehmers unterteilt. Insgesamt 5 Pflegegrade werden dabei je nach der Schwere der entsprechenden ausfälle und Einschränkungen eines Versicherungsnehmers aufgeführt.

Versichert sind hierbei, wie bereits erwähnt, Schäden und Einschränkungen seitens des Versicherungsnehmer in Bezug auf die Bereiche der:

  • individuellen Körperpflege
  • Ernährung
  • Mobilität
  • hauswirtschaftlichen Versorgung.

MoneyCheck | PflegeversicherungZur individuellen Körperpflege eines im Kontext der modernen Pflegeversicherung Versicherten gehören heute nach allgemeingültiger Auffassung sämtliche Maßnahmen des Waschens, Duschens oder auch des Badens, der Zahnpflege sowie die Tätigkeiten des Kämmens, des Rasierens und der Blasen- sowie der Darmentleerung.

Die Ernährung umfasst das sogenannte mundgerechte Zubereiten und letztendlich natürlich auch die individuelle Aufnahme der entsprechend zubereiteten und portionierten Nahrung durch den jeweiligen Versicherungsnehmer.

Die Mobilität bezieht sich bei einem Versicherungsnehmer im Rahmen der modernen Pflegeversicherung stets auf die individuellen Fähigkeiten zum selbständigen Aufstehen und alleinverantwortlichen Zu-Bett-Gehen, ebenso auf das Vermögen, sich selbständig an- und auszukleiden, zu gehen, zu stehen, Treppen hinauf zu steigen, das eigene Haus oder die eigene Wohnung aus eigener Kraft verlassen und dann auch wieder aufsuchen zu können.

Die hauswirtschaftliche Versorgung beinhaltet im Sinne der modernen Pflegeversicherung Tätigkeiten und Maßnahmen, wie zum Beispiel das Einkaufen, das Kochen, das Waschen, das Reinigen von Haus oder Wohnung, das Wechseln der Wäsche und der Kleidung und auch das angemessene Beheizen der individuellen Wohnräume.

Versichert sind also im Kontext der modernen Pflegeversicherung grundsätzlich alle Arten von Schäden beim Versicherungsnehmer, die einen stets individuellen Zustand beschreiben, indem aufgrund von Krankheit oder alternativ auch von Alter oder von Behinderung des jeweiligen Versicherungsnehmers der Alltag mit seinen normalen Anforderungen nicht dauerhaft selbständig durch den Versicherungsnehmer bewältigt werden kann.

Solche Schäden, beziehungsweise auch Ausfälle, müssen im Sinne der Pflegeversicherung mindestens jedoch für einen Zeitraum von 6 Monaten bestehen, damit seitens des zuständigen Versicherungsträgers eine entsprechende Pflegebedürftigkeit für den Versicherungsnehmer verbindlich attestiert werden kann. Der Schadensfall in Gestalt von Pflegebedürftigkeit des jeweiligen Versicherungsnehmers, kann jedoch auch dauerhaft sein.

Als Schadensursachen, die letztendlich eine Leistungspflicht der modernen Pflegeversicherung begründen, kommen Krankheit, Alter oder Behinderung des jeweiligen Versicherungsnehmers in Betracht. Hierbei werden üblicherweise sogenannte Regelwidrigkeiten oder Schädigungen des individuellen Stütz- und Bewegungsapparates, der inneren Organe oder auch des Zentralnervensystems, beziehungsweise des Nervensystems, nachgewiesen.

Können dadurch die sogenannten gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des normalen Alltags in Gestalt von Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung nicht mehr aus eigener Kraft realisiert werden, so liegen im Sinne der modernen Pflegeversicherung entsprechende Schäden beim Versicherungsnehmer vor, die einen Versicherungsfall begründen. In diesem Falle müssen durch den Träger der jeweils zuständigen Pflegeversicherung entsprechende Hilfen in Gestalt von Geld- oder auch von Sachleistungen gegenüber dem betreffenden Versicherungsnehmer gewährt werden.

Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pflegeversicherung abschließe?

Eine Pflegeversicherung sollte man heute nicht erst im Alter einschließen. Es entspricht leider der Realität des Lebens, dass eine Pflegebedürftigkeit praktisch in jedem einzelnen Lebensalter und in jeder beliebigen Phase des Daseins eintreten kann. Plötzliche Unfälle, akute Leiden oder auch lang andauernde chronische Leiden können auch bereits im jugendlichen Alter eine temporäre und nur zeitweise anhaltende Pflegebedürftigkeit des entsprechenden Versicherungsnehmers, im schlimmsten denkbaren Fall jedoch auch einen dauerhaften Zustand begründen. Über den Abschluss einer entsprechenden Pflegeversicherung nachdenken sollte man also möglichst bereits frühzeitig, um entsprechend abgesichert zu sein.

Besonders jedoch vor dem Abschluss einer freiwilligen, zusätzlichen und in privater Trägerschaft organisierten Pflegeversicherung hat es sich generell bereits bezahlt gemacht, sofern der betreffende potenzielle Versicherungsnehmer zunächst erst einmal akribisch genau die entsprechenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des Versicherungsträgers studiert und prüft. Dies sollte gegebenenfalls sogar mit der Hilfe eines versierten Experten geschehen. Allein diese hier kodifizierten Leitsätze regeln nämlich grundsätzlich die Leistungspflicht des jeweiligen privaten Versicherungsträgers einer modernen Pflegeversicherung.

MoneyCheck | PflegeversicherungIm schlimmsten Fall sehen nämlich einige dieser privaten Pflegeversicherungen beim einzelnen Versicherungsnehmer Warte-, beziehungsweise Karenzzeiten von durchaus bis zu insgesamt 3 Jahren vor, ehe auch im Falle einer attestierten Pflegebedürftigkeit überhaupt Geld seitens des Versicherungsträgers fließen kann oder entsprechende Sachleistungen gewährt werden können.

Es ist daher absolut sinnvoll und zweckmäßig, sofern solche Warte- oder auch Karenzzeiten beim Abschluss einer freiwilligen privaten und zusätzlichen Form der modernen Pflegeversicherung möglichst kurz dimensioniert werden können. Wichtig ist allerdings auch, was in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des zuständigen Versicherungsträgers über den Eintritt der Pflegebedürftigkeit nach einem Unfall geschrieben steht. Für diesen Fall sollte es grundsätzlich stets die Möglichkeit im Interesse des jeweiligen Versicherungsnehmers geben, dass seitens des Versicherungsträgers sofort und ohne Warte- oder Karenzzeit geleistet werden kann.

Leistungen sollte eine private Pflegeversicherung gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer insbesondere auch bei Demenz gewähren. Auch ein entsprechend niedriger Pflegegrad darf nicht zu Leistungsausschlüssen seitens des zuständigen Versicherungsträgers führen. Dies ist insbesondere deshalb für den Versicherungsnehmer von Relevanz, da statistisch gesehen die individuelle zeitliche Verweildauer in einem niedrigen Pflegegrad stets am längsten dimensioniert ist.

Grundsätzlich sollte jeder potenzielle Versicherungsnehmer die Police seines Versicherungsnehmers auf die gefürchtete Warte- oder auch Karenzzeit hin überprüfen. Angaben hierzu müssen sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des Versicherungsträgers befinden. Unter Warte- oder Karenzzeit ist dabei jener vertraglich zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer bei Vertragsabschluss fixierte Zeithorizont zwischen Attestierung einer Pflegebedürftigkeit durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) und dem ersten Zahlungsfluss seitens des Versicherungsträgers zu verstehen.

Sollten die Pflegekosten beim Versicherungsnehmer irgendwann einmal steigen, so sollte es bei einer modernen Pflegeversicherung stets grundsätzlich möglich sein, den bestehenden Versicherungsschutz auch nachträglich und vor allem ohne eine erneute Gesundheitsprüfung bedarfsgerecht anpassen zu können. Schließlich sollte sich der potenziell Versicherungsnehmer beim Vertragsabschluss einer Pflegeversicherung auch sehr genau darüber anhand der jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) darüber informieren, wann und wie überhaupt die Pflegebedürftigkeit seitens des entsprechenden Versicherungsträgers anerkannt wird.

Vorsicht und Genauigkeit sind jedoch bereits bei jeder Antragstellung durch einen potenziellen Versicherungsnehmer geboten. Die in jedem Antragsformular für gewöhnlich enthaltenen sogenannten Gesundheitsfragen müssen nämlich durch den Antragsteller penibel korrekt ausgefüllt werden, um spätere Leistungsausschlüsse oder Leistungsreduzierungen verhindern zu können. So ist Ehrlichkeit bei der Auflistung sämtlicher persönlicher Leiden geboten, u denen zum Beispiel nicht nur Allergien, sondern vor allem auch die gefürchteten Bandscheibenvorfälle zählen. Diese Ehrlichkeit kann jedoch zu den Risikozuschlägen des Versicherungsträgers bei der Prämienberechnung oder sogar zur vollständigen Ablehnung des betreffenden Versicherungsnehmers führen.

In welchen Fällen erbringt eine Pflegeversicherung ihre Versicherungsleistungen?

Damit eine moderne Pflegeversicherung gegenüber einem Versicherungsnehmer ihre Leistungen erbringen kann, muss die sogenannte Pflegebedürftigkeit vorliegen. Diese kann auf Unfälle, chronische Leiden, auf Behinderung oder auch auf das Alter des jeweiligen Versicherungsnehmers zurückzuführen sein.

Pflegebedürftigkeit wird durch die Versicherungsträger im Rahmen der Pflegeversicherung immer dann als gegeben anerkannt, sofern die Herausforderungen des normalen Alltags in Form von Ernährung, Körperpflege, Mobilität und hauswirtschaftlicher Versorgung durch einen Versicherungsnehmer nicht mehr selbst oder nur mit großen zeitlichen Einschränkungen realisiert werden können. Dieser Schadens- oder Versicherungsfall muss bei der modernen Pflegeversicherung jedoch stets durch eine gutachterliche Entscheidung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MdK) attestiert werden.

Die Pflegebedürftigkeit eines Versicherungsnehmers kann temporär und zeitlich begrenzt vorliegen, es kann sich hingegen jedoch auch um einen Dauerzustand handeln. In beiden Fällen erbringt die Pflegeversicherung jeweils ihre Leistungen. Im erstgenannten Fall jedoch temporär und zeitlich begrenzt. Im zweiten Fall schließlich uneingeschränkt.

Leistungen im Kontext einer modernen Pflegeversicherung setzen jedoch grundsätzlich ein sogenanntes initiales Pflegegutachten voraus. Dieses kann heute inzwischen nicht nur vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK), sondern alternativ auch von sogenannten Medicproof-Gutachtern oder auch von unabhängigen medizinischen Gutachtern, meist im Kontext einer unmittelbaren Vor-Ort-Begutachtung, erstellt werden.

Meist werden ab der Antragstellung auf Gewährung von Leistungen aus der modernen Pflegeversicherung dem Antrag stellenden Versicherungsnehmer bis zu insgesamt drei unterschiedliche Gutachter zur Auswahl benannt, die dann im individuellen Wohnbereich des Versicherungsnehmers eine Begutachtung vornehmen können.

Ist die Aktenlage über die gesundheitliche Verfassung eines Versicherungsnehmers und Antragstellers jedoch eindeutig, so können gemäß § 18 Absatz 2 SGB XI die entsprechende Einstufung in einen der fünf Pflegegrade und die nachfolgende Gewährung von Geld- oder von Sachleistungen auch unmittelbar und ohne vorheriges Gutachten erfolgen. Stets ist der betreffende Versicherungsnehmer und Antragsteller auch berechtigt, das Gutachten hierzu zu erhalten und entsprechend einzusehen.

MoneyCheck | PflegeversicherungHinsichtlich der Entscheidung, ob und inwieweit beim Versicherungsnehmer der Schadens- und Versicherungsfall in Gestalt eines der fünf verfügbaren Pflegegrade bereits eingetreten ist, welcher dann eine Leistungspflicht der Pflegeversicherung begründen würde, stehen dem Gutachter unterschiedlichste Zeitkorridore zur Verfügung. Innerhalb dieser exakt durch den zuständigen Versicherungsträger definierten Zeitkorridore muss der jeweilige Versicherungsnehmer und Antragsteller dann die unterschiedlichsten Aufgabenstellungen des gewöhnlichen Alltags (Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung) verrichten können. Kann dies gar nicht mehr oder nur mit signifikant großen zeitlichen Einschränkungen durch den Versicherungsnehmer realisiert werden, so liegt in unterschiedlichsten Abstufungen und Umfängen Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers vor, welche eine Leistungspflicht der zuständigen Pflegeversicherung begründen würde.

Im Anschluss an die entsprechende Begutachtung im häuslichen Wohnumfeld des jeweiligen Versicherungsnehmers und Antragstellers wird durch die beauftragte Person schließlich ein Pflegegutachten zur Vorlage bei der jeweils zuständigen Pflegeversicherung erstellt. Dieses bietet stets die zwingende initiale Voraussetzung für die Gewährleistung entsprechender Gelder oder auch Sachleistungen aus der modernen Pflegeversicherung.

In welchen Fällen erbringt eine Pflegeversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

Wenn eine Pflegeversicherung ihre vertraglich für den Schadens- oder Versicherungsfall zugesicherten Leistungen gegenüber dem jeweiligen Versicherungsnehmer und Antragsteller nicht erbringt, so sind dafür meist zwei bereits erwähnte Gründe ausschlaggebend:

  • die entsprechend vertraglich in der jeweiligen Pflegeversicherung vorgesehene Warte- oder Karenzzeit ist noch nicht abgelaufen
  • die Begutachtung durch MdK oder Medicproof hat ergeben, dass beim Versicherungsnehmer und Antragsteller noch keine Pflegebedürftigkeit vorliegt.

Eine weitere ganz wesentliche Voraussetzung für die Gewährung entsprechender Gelder oder alternativ auch Sachleistungen aus einer Pflegeversicherung ist jedoch die Erfüllung bestimmter Beitragszeiten und Anwartschaften seitens des Versicherungsnehmers und Antragstellers.

So sehen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) der Versicherungsträger der Pflegeversicherung heute vor, dass ein Antragsteller auf entsprechende Geld- und Sachleistungen mindestens innerhalb der letzten 10 Jahre 2 Jahre lang Gelder in einen Träger der Pflegeversicherung eingezahlt hat. Ist diese zwingende Voraussetzung zum Bezug von Leistungen der Pflegeversicherung nicht gegeben, so kann die Leistungspflicht durch den zuständigen Versicherungsträger erfolgreich ausgeschlossen werden.

Ein weiterer Moment, welcher die Ausschlüsse von Leistungen seitens eines Versicherungsträgers bei der Pflegeversicherung befördern kann, ist die voraussichtliche Dauer der Pflegebedürftigkeit eines Antragstellers. Sollen durch einen Versicherungsträger Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung gewährt werden, so muss der Antragsteller und Versicherungsnehmer für einen Zeithorizont von jeweils mindestens 6 Monaten nachweislich pflegebedürftig sein.

Eine entsprechende Pflegebedürftigkeit unterhalb eines Zeitraumes von minimal 6 Monaten begründet im Sinne des SGB XI keinerlei Anspruch auf Geld- oder auf Sachleistungen aus einer modernen Pflegeversicherung.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Auch die moderne Pflegeversicherung ist in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Baukastenprinzip oder in einem modularen System aufgebaut. Den Kern der modernen Pflegeversicherung bilden jeweils die Module zur Gewährung entsprechender Geld- und Sachleistungen, wie sie im Kontext jeder gesetzlichen oder auch privaten Krankenversicherung heute im Allgemeinen durch den Versicherungsnehmer abgeschlossen werden müssen.

Diese Module können jedoch jederzeit durch private zusätzliche und freiwillige Pflegeversicherungen durch einen Versicherungsnehmer ergänzt werden. Ebenso können durch die Träger einer Pflegeversicherung Leistungen zur sozialen Sicherung oder zur Wiedereingliederung in das Berufsleben und private häusliche oder auch teilstationäre Pflegemaßnahmen gewährt werden.

Module der zusätzlichen und privat finanzierten freiwilligen Pflegeversicherung, deklariert als sogenannte Pflegezusatzversicherung, gibt es meist auch ohne offizielle Gesundheitsprüfung für den jeweiligen Versicherungsnehmer. Sie können teilweise sogar durch die Inanspruchnahme staatlicher Förderung durch den jeweiligen Versicherungsnehmer finanziert werden. Sinnvoll sind sie jedoch vor allem zur Überbrückung der gefürchteten Warte- oder Karenzzeiten, da bei plötzlich eingetretener Pflegebedürftigkeit Leistungen aus diesen Versicherungsmodulen meist sofort und ohne Wartezeit durch den betroffenen Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden können.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Pflegeversicherung ein?

MoneyCheck | PflegeversicherungDer Versicherungsschutz der standardmäßigen modernen Pflegeversicherung setzt zwar grundsätzlich sofort als sogenannter formaler Versicherungsbeginn mit der Unterzeichnung der entsprechenden Versicherungspolice durch den Versicherungsnehmer ein, doch haben die meisten Versicherungsträger entsprechende Warte- oder Karenzzeiten vertraglich vorgesehen, die bis zur ersten Gewährung entsprechender Geld- oder auch Sachleistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer vergehen müssen.

Die Dauer und Dimensionierung dieser Warte- und Karenzzeiten sind von Versicherungsträger zu Versicherungsträger äußerst unterschiedlich gestaltet und ergeben sich stets aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des Versicherungsträgers, die daher bereits vor Vertragsabschluss gründlich zu studieren sind. So kann es beispielsweise geschehen, dass zwischen der initialen Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MdK) mit nachfolgender Attestierung einer entsprechenden Pflegebedürftigkeit und der Gewährung erster Geld- oder auch Sachleistungen gegenüber dem Versicherungsnehmer, je nach Police, zwischen 3 und 5 Jahre vergehen müssen.

Lediglich private Pflegezusatzversicherungen, die inzwischen auch mit staatlicher Förderung durch den interessierten Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden können, greifen sofort und bieten dem Versicherungsnehmer praktisch bereits ab Vertragsunterzeichnung entsprechende Geld- oder Sachleistungen.

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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pflegeversicherung sein?

Die private Pflegeversicherung, welche jeder Bundesbürger abschließen kann und sollte, um sich zusätzlich zur gesetzlichen Form der Pflegeversicherung für den Fall von plötzlich oder auch schleichend eintretender Pflegebedürftigkeit absichern zu können, sollte sich an folgenden Gegebenheiten orientieren:

Da ein sehr gutes Pflegeheim heute durchaus mit monatlichen Kosten zwischen 5.000 Euro und 6.000 Euro bei voll stationärer Pflege zu Buche schlagen kann, sollte sich die bei Vertragsabschluss entsprechend zwischen Versicherungsträger und Versicherungsnehmer zu vereinbarte Deckungssumme an diesem Monatssatz orientieren.

Eine aufwändige häusliche Versorgung gestalte sich aufgrund entsprechender Umbaumaßnahmen und anderem mehr sogar noch weitaus teurer. Auch dieser Gegebenheit sollte bereits bei der Vereinbarung der entsprechenden Deckungssumme im Rahmen einer privaten Pflegeversicherung stets Rechnung getragen werden, da die Krankenkassen Maßnahmen der voll stationären oder auch der ambulanten Pflege nur bis zu einem gewissen Grad bezuschussen oder nur in gewissen Grenzen voll finanzieren dürfen.

Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pflegeversicherung berechnet?

Die Beitraghöhe ist bei der Pflegeversicherung von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Dazu zählen Lebensalter, Alter bei Eintritt in die Versicherungsgemeinschaft, aber auch vorhandene Vorerkrankungen, Allergien oder sonstige Leiden.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pflegeversicherung für mich?

Er ermöglicht es mir letztendlich, denjenigen Anbieter mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis, dem größtmöglichen Maß an Kulanz und der besten Reputation heraus zu finden, den es derzeit am Versicherungsmarkt in der Bundesrepublik Deutschland gibt.

Ist es möglich den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Grundsätzlich ja. Dies hängt jedoch stets von den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) des jeweils zuständigen Versicherungsträgers ab.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Die Beiträge zur gesetzlichen und auch zu einer privaten Pflegeversicherung sind grundsätzlich von der Steuerlast absetzbar. Allerdings gibt es dabei stets enge Grenzen seitens des Gesetzgebers für die absetzbaren Höchstbeträge.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pflegeversicherung achten?

Man kann die Pflegeversicherung kündigen oder ruhen lassen. Ist die Pflegeversicherung an eine bestehende Krankenversicherung gebunden, so ist die entsprechende Kündigung grundsätzlich nur gemeinsam möglich. Eine Kündigung ist grundsätzlich in der Bundesrepublik Deutschland zum Ende des jeweils übernächsten Monats möglich. Hierzu sollte man die im Internet erhältlichen Formulare nutzen.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pflegeversicherung achten?

Es dürfen bei einem Wechsel von einer privaten Pflegeversicherung zum nächsten Versicherungsträger grundsätzlich keinerlei versicherungsfreie Zeiten entstehen. Jedem Wechsel einer Pflegeversicherung sollte ein fundierter Versicherungsvergleich voraus gehen. Hierbei sollte man insbesondere Karenzzeiten stets berücksichtigen. Da eine Nichtberücksichtigung dazu führen könnte, dass man zeitweise ohne eine Mitgliedschaft in der Pflegeversicherung sein könnte.