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Pflegegeldversicherung

Warum lohnt sich der Abschluss einer Pflegegeldversicherung?

MoneyCheck | PflegegeldversicherungDie Pflegegeldversicherung wird auch als Pflegetagegeldversicherung bezeichnet. Hierbei handelt es sich um eine privat finanzierte Versicherung, die der Versicherungsträger vorbeugend abschließt, um sich so prophylaktisch gegen den Eintritt des gefürchteten Pflegerisikos abzusichern.

Das Pflegerisiko kann nicht nur infolge von zunehmendem Alter eintreten und jeden beliebigen Menschen, auch aus völliger Gesundheit heraus, betreffen. Unfälle oder Krankheiten können zum Beispiel auch bei jungen oder gesunden Menschen von einem Tag auf den anderen dazu führen, dass nicht nur eine Erwerbstätigkeit zur Sicherung des Einkommens nicht mehr ausgeübt werden kann, sondern dass es außerdem auch nicht mehr möglich ist, den normalen Alltagsablauf in der häuslichen Umgebung ohne fremde Hilfe zu bewältigen.

Beides ist meist mit der Notwendigkeit zum Aufbringen erheblicher finanzieller Mittel verbunden, die im Rahmen von gesetzlichen Pflegeleistungen nicht realisiert werden können. Der Abschluss einer privat finanzierten Pflegegeldversicherung erweist sich vor diesem Hintergrund als absolut sinnvoll.

Wurde nämlich durch den entsprechend Versicherten gegenüber dem Versicherungsträger einer Pflegegeldversicherung der Nachweis der Pflegebedürftigkeit erbracht, so zahlt dieser einen zuvor fix vereinbarten täglichen Geldbetrag an den pflegebedürftig gewordenen Versicherungsnehmer aus. Dieser Geldbetrag wird sogar völlig unabhängig von den reale täglichen Kosten einer solchen Pflegebedürftigkeit an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.

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Was sollte ich beachten, bevor ich eine Pflegegeldversicherung abschließe?

Grundsätzlich sollte man vor jedem Abschluss einer privat finanzierten Pflegeversicherung einen fundierten Check der hierfür in Frage kommenden Anbieter vornehmen. Dies kann zum Beispiel mit der Hilfe eines unabhängigen Versicherungsexperten, zum Beispiel eines Maklers, erfolgen. Ebenfalls können jedoch auch die zahlreichen unabhängigen Vergleichsportale des Internets hierfür genutzt werden.

Um im Versicherungsfall bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit letztendlich nicht zum Sozialhilfeempfänger werden zu müssen, ist es stets wichtig, auf die entsprechende Höhe des Pflegetagegeldes zu achten, welches dann durch den Versicherungsträger ausgezahlt wird.

Hierbei ist besonders darauf zu achten, ab welchem Pflegegrad es das bei Abschluss des Vertrages vereinbarte Pflegegeld überhaupt gibt. Viele Versicherungsträger besitzen nämlich in ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) eine Klausel, wonach des gesamte, bei Vertragsabschluss vereinbarte Pflegetagegeld an den Versicherungsnehmer erst dann ausgezahlt werden darf, sofern dieser in den Pflegegrad 5 seitens des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen eingestuft worden ist. Dies kann sich dann schnell als finanzielles Fiasko erweisen, wenn der Versicherungsnehmer nämlich in einen niedrigeren Pflegegrad eingestuft wird.

Auch sollte bei Vertragsabschluss darauf geachtet werden, ob bei voll stationärer Pflege das vereinbarte Pflegetagegeld bereits ab Pflegegrad 1 gezahlt wird und ob die Auszahlung des Pflegetagegeldes von Vorleistungen der gesetzlichen Pflegekassen abhängig gemacht wird. Vor allem sollte jedoch vor Vertragsabschluss darauf geachtet werden, dass der Versicherte bei entsprechend niedrigen Pflegegraden (so zum Beispiel bei den Pflegegraden 1 und 2) und bei der Leistungsverweigerung durch die gesetzlichen Pflegegraden nicht allein finanziell für die Leistungen der Pflege aufkommen muss, sondern dass auch in diesen Fällen das Pflegetagegeld seitens des Versicherungsträgers fließen kann.

In welchen Fällen erbringt eine Pflegeversicherung ihre Versicherungsleistungen?

MoneyCheck | PflegegeldversicherungEine privat finanzierte Pflegeversicherung erbringt ihre zuvor vertraglich vereinbarten Versicherungsleistungen grundsätzlich immer dann, sofern ein Versicherungsnehmer ihr gegenüber den Nachweis des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit erbracht hat. Dieser Nachweis gilt regelmäßig immer dann als erbracht, sofern der Medizinische Dienst der Krankenkassen der Eingruppierung des jeweiligen Versicherungsnehmers in einen der gesetzlich verbindlich verankerten sogenannten Pflegegrade zugestimmt hat.

Ferner darf der Versicherungsvertrag inzwischen nicht durch eine der beiden vertragschließenden Seiten aufgekündigt worden sein und der Versicherungsnehmer muss überdies auch die vertraglich vereinbarte Versicherungsprämie stets vollständig und auch fristgerecht an den Versicherungsnehmer abgeführt haben, wenn er entsprechende Leistungen in Gestalt von Pflegetagegeld in Anspruch nehmen möchte.

Es ist jedoch auch sinnvoll, bereits bei Vertragsabschluss die einzelnen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AGBs) eines Versicherungsträgers auf die Möglichkeit für Leistungseinschränkungen oder gar für Leistungsausschlüsse hin zu studieren, um im Falle des Eintritts einer Pflegebedürftigkeit letztendlich keine bösen Überraschungen erleben zu müssen.

Insbesondere sollte ein potenzieller Versicherungsnehmer jedoch noch vor Vertragsabschluss mit einem entsprechenden Versicherungsträger die folgenden Fragen final klären können:

  • Wie viel Tagegeld wird pro Pflegegrad durch einen Versicherungsträger ausgezahlt?
  • Wie viel Tagegeld zahlt ein Versicherungsträger jeweils bei der voll stationären Pflege?
  • Sind Kürzungen des Pflegetagegeldes zu erwarten, sofern ein Versicherungsnehmer durch Angehörige gepflegt wird?
  • Muss die Police bei Eintritt des Pflegefalles durch den Versicherungsnehmer weiterhin in Gestalt der regelmäßigen Prämienzahlungen bedient werden oder kann man sie beitragsfrei stellen lassen?
  • Wie lang ist die Warte- oder Karenzzeit nach dem eintritt der Pflegebedürftigkeit eines Versicherungsnehmers definiert, ehe dieser finanzielle Leistungen seitens des Versicherungsträger zu erwarten hat?

In welchen Fällen erbringt eine Pflegegeldversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?

MoneyCheck | PflegegeldversicherungWenn eine Pflegegeldversicherung ihre zuvor vertraglich zugesicherten Versicherungsleistungen nicht erbringt, so mag dies verschiedene Ursachen haben. Diese können zum Beispiel darin bestehen, dass der Versicherungsvertrag inzwischen aufgekündigt worden ist oder auch darin, dass der jeweilige Versicherungsnehmer seine Versicherungsprämie nicht, nicht vollständig oder auch nicht fristgemäß an den Versicherungsträger abgeführt hat.

Auch kann die Versicherungsleistung ausgeschlossen werden, sofern keine Pflegebedürftigkeit beim Versicherungsnehmer vorliegt. Manche Gesellschaften erbringen ihre vollen Versicherungsleistungen gegenüber einem Versicherungsnehmer außerdem nur dann, wenn dieser durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen in den Pflegegrad 5 eingestuft worden ist. Bei Vorliegen eines geringeren Pflegegrades kann der Bezug von Versicherungsleistungen wirksam ausgeschlossen worden sein.

Unterschiedliche Versicherungsgesellschaften machen den individuellen Bezug von Pflegetagegeld seitens eines ihrer Versicherten außerdem zwingend von der Voraussetzung abhängig, dass zuvor die gesetzlichen Pflegekassen bereits geleistet haben. Ist dies nicht der Fall, so können die entsprechenden Versicherungsträger oft auch die Erbringung der Versicherungsleistungen gänzlich ausschließen und die Kosten der individuellen Lebensführung sowie die Kosten der jeweiligen Pflegemaßnahmen wären dann in diesem Fall durch den Versicherungsnehmer ausschließlich privat zu finanzieren. Ein gründliches Studium der möglichen Leistungsreduzierungen oder gar Leistungsausschlüsse im Pflegefall ist am besten auch mit der sachkundigen Hilfe eines versierten Experten noch vor einem Vertragsabschluss über eine private Pflegegeldversicherung absolut sinnvoll und daher zu empfehlen.

Auch spielt die sogenannte Warte- oder auch Karenzzeit bei der modernen Pflegegeldversicherung eine ganz erhebliche Rolle beim Leistungsbezug im konkreten Versicherungsfall. Bei den meisten Gesellschaften ist nämlich heute in der Regel eine Wartezeit von 3 Jahren ab Vertragsabschluss vorgesehen, ehe letztendlich überhaupt Leistungen im Falle des Eintretens der unfallbedingten Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden können. Es gibt heute praktisch kaum noch eine Gesellschaft auf dem bundesdeutschen Versicherungsmarkt, die bei der Pflegegeldversicherung auf diese Karenz- oder Wartezeit verzichtet. Weitere Karenzzeiten können in 91 Tagen ab Eintritt der Pflegebedürftigkeit bestehen oder sogar eine Wartezeit von mindestens 6 Monaten bei dauerhafter Pflegebedürftigkeit des Versicherungsnehmers vorsehen, ehe überhaupt Versicherungsleistungen bezogen werden können.

Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?

Ja, es ist zum Beispiel bei der Pflegegeldversicherung generell möglich, auch sogenannte Zusatzpolicen abschließen zu können. Solche zusätzlichen Bausteine der privaten Pflegegeldversicherung sind zum Beispiel auch immer dann sinnvoll, wenn der Versicherungsnehmer plant, seinen sogenannten gewöhnlichen Wohnsitz ins Ausland oder sogar auch ins außereuropäische Ausland zu verlegen.

Wann setzt der Versicherungsschutz der Pflegegeldversicherung ein?

Der Versicherungsschutz beginnt bei der Pflegegeldversicherung regelmäßig mit der ärztlichen Feststellung er Pflegebedürftigkeit des betreffenden Versicherungsnehmers (formaler Versicherungsbeginn gemäß Versicherungsvertragsgesetz aus dem Jahre 1990). Versicherungsschutz ist gemäß § 14 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland (SGB XI) immer dann gegeben:

  • wenn körperliche, geistige oder seelische Krankheit des Versicherungsnehmers oder seine Behinderung ärztlich festgestellt worden sind und eine entsprechende Pflegebedürftigkeit dauerhafter oder auch nur temporärer Natur attestiert worden ist
  • wenn die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens (u.a. Körperpflege, Einkäufe, Nahrungszubereitung, Reinigung von Haus oder Wohnung) nicht mehr selbstständig durch den Versicherungsnehmer realisiert werden können
  • wenn diese genannten Einschränkungen beim Versicherungsnehmer mindestens für einen zeitlichen Rahmen von jeweils 6 Monaten prognostiziert worden sind
  • wenn absehbar ist, dass der betreffende Versicherungsnehmer noch in einem weitaus höheren und erheblicherem Maße auf Hilfe angewiesen sein wird.

Wie hoch sollte die Deckungssumme der Pflegegeldversicherung sein?

Die Deckungssumme ist auch bei der modernen privaten Pflegegeldversicherung jene finanzielle Summe, bis zu welcher ein Versicherungsträger im Versicherungsfall maximal einstehen muss. Ist die Deckungssumme zu niedrig, um die entsprechenden Kosten bestreiten zu können, so liegt Unterdeckung oder Unterversicherung vor. Ist die Deckungssumme hingegen zu hoch, so liegt die teure Überversicherung vor.

Die Deckungssumme ist daher letztendlich bei der Pflegegeldversicherung stets abhängig vom Maß der gewünschten Leistungen und muss individuell durch einen sachkundigen Experten ermittelt werden.

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Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Pflegegeldversicherung berechnet?

Hier spielen die jeweils gewählte Tarifgruppe, der Leistungsumfang im Versicherungsfall und die Zahlungsweise der Versicherungsbeiträge eine entscheidende Rolle. Auch Faktoren wie zum Beispiel das Höchstalter des Versicherungsnehmers bei Vertragsabschluss und das Bestehen von Vorerkrankungen sowie Rabatte und Preisnachlässe seitens des Versicherungsträgers könne sich auf die Beitragshöhe im Rahmen einer Pflegegeldversicherung auswirken.

Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Pflegegeldversicherung für mich?

Er ermöglicht es dem Versicherungsträger letztendlich, diejenige Gesellschaft mit den günstigsten Konditionen und einem Maximum an Leistung eruieren zu können, um so optimal für den Eintritt des gefürchteten Pflegefalles abgesichert zu sein.

Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?

Aufgrund des modularen Aufbaus und der Tarifstruktur ist dies möglich.

Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?

Ja, als sogenannte Sonderausgaben.

Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Pflegegeldversicherung achten?

Auf Kündigungsfristen und Kündigungsmodalitäten. Kündigungsschreiben als Einschreiben mit Rückschein absenden. Um Kündigungsbestätigung des Versicherungsträgers bitten.

Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Pflegegeldversicherung achten?

Erst einen Versicherungsvergleich durchführen.