Krankentagegeldversicherung
Warum lohnt sich der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung?
Im Lebensalltag gibt es vielfältige finanzielle Verpflichtungen, die nicht von heute auf morgen gekappt werden können. Selbst in einer Notsituation wäre es fatal, Mietzahlungen, Versicherungsbeiträge, Stromabschläge oder Kosten für Essen und Trinken auszusetzen. Die Krankentagegeldversicherung schützt vor finanziellen ausfällen im Lebensalltag bei Krankheit oder Unfällen.
Das Auto abmelden? Heizung herunterdrehen?
Um die Mobilität aufrecht zu erhalten, wären alternative Fortbewegungsmittel nötig. Die Amortisation (Verringerung der Kosten) macht sich nicht sofort bemerkbar, wenn stattdessen öffentliche Verkehrsmittel genutzt werden. Zudem wäre es fraglich, ob ein solches Fortbewegungsmittel im Krankheitsfall tauglich ist. Die Heizung in den Wintermonaten abzudrehen wäre bei der nächsten Abrechnung positiv im Portemonnaie spürbar, als sofortige Sparmaßnahme ist sie jedoch ungeeignet.
Finanzielle Einschnitte machen sich nicht sofort bemerkbar
Tritt ein Unfall oder eine Krankheit ein, die zu einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit führt, würden in den ersten sechs Wochen finanziell keine Änderungen auftreten. In diesem Zeitraum übernimmt der Arbeitgeber zu 100% die Lohnfortzahlung. Durch den damit einhergehenden, dauerhaften Aufenthalt in den eigenen vier Wänden entstünden jedoch meist höhere Lebenshaltungskosten.
- Essen und Getränke werden stärker verbraucht
- Der Energieverbrauch steigt
- In der Heizperiode erhöht sich der Verbrauch von Brennstoffen
- Zuzahlungen für Medikamente oder medizinische Hilfsmittel sind erforderlich
- Erhöhter Verbrauch von Genussmitteln
Natürlich stehen dem ein paar Kostenvorteile gegenüber:
- Verbrauch von Treibstoff oder Fahrtkosten entfallen
- Die Ausgaben für ein Mittagessen oder Zwischenmalzeiten
Nicht alle auftretenden Mehraufwendungen schlagen sich finanziell nieder. Strom- und Heizverbräuche könnten durch Abschläge in Ihrer Höhe in den ersten Wochen einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit keiner Schwankung unterliegen. Versicherungsbeiträge erfahren durch einen heimischen Aufenthalt auch keine Änderung.
Nicht zu unterschätzen ist die Möglichkeit, einen längeren Aufenthalt in einem Krankenhaus einplanen zu müssen. Die zusätzlichen Kosten für diesen Aufenthalt werden nicht direkt durch die Krankentagegeldversicherung getragen, jedoch bleiben alle anderen alltäglichen Kosten erhalten.
Nach sechs Wochen endet die Lohnfortzahlung
Nach sechs Wochen ändert sich die Situation komplett. Die Krankenkasse übernimmt die Lohnfortzahlung und erbringt wesentlich weniger Geldleistungen als das bisherige Nettoeinkommen. Beispielsweise rechnet die Gesetzliche Krankenkasse alle Einkünfte
- Regelmäßiges Arbeitseinkommen
- Sonderzahlungen (Zum Beispiel Weihnachtsgeld)
- Zuschläge (Schicht- oder Feiertagszuschläge)
- Sonstige Einmalzahlungen (Boni)
zusammen und ermittelt das Bruttojahreseinkommen. Daraus werden für die Berechnung des Krankengeldanspruchs 70% ermittelt, jedoch maximal 90% des Nettoeinkommens anerkannt.
Zu beachten ist bei Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, dass höchstens die Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgrundlage anerkannt wird. Liegt das eigene Einkommen weit darüber, wird dieses einfach gekappt.
Das Krankengeld ist beitragspflichtig zur Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung. Die Ermittlung des Nettokrankengelds kann dabei etwas kompliziert ausfallen und als Orientierungswert etwa 75% des Nettoeinkommens angenommen werden.
Der Einkommensverlust wird spürbar
Mit diesem Einkommensverlust machen sich alle Mehraufwendungen und die alltäglichen Kosten sofort bemerkbar. Auf ca. ein Viertel des Einkommens zu verzichten, kann schmerzliche Auswirkungen haben, wenn ziemlich das komplette Einkommen zur Lebensgestaltung notwendig ist.
Spar- und Versicherungsbeiträge, Vorsorgemaßnahmen kürzen?
Aber auch die Erbringung von Sparrücklagen, Versicherungsbeiträgen oder Vorsorgemaßnahmen kurzfristig auf null zurückzufahren funktioniert nicht ohne weiteres und ist auch nicht sinnvoll. Insofern infolge eines Unfalls oder einer Krankheit eine Prognose über die wahrscheinliche Dauer des Krankengeldbezugs nicht möglich ist, kann der Verlust von ca. 25% des Einkommens zu erheblichen Nachwirkungen führen.
Besonderheiten bei Selbständigen und Unternehmener
Selbständige und Unternehmer stehen bei einer privaten Krankenversicherung oder einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer Gesetzlichen Krankenkasse vor der Herausforderung, dass eine Krankentagegeldversicherung keine Pflichtversicherung ist. Jedoch wird im Krankheitsfall eine separate (oder als Zusatz) Krankentagegeldversicherung die einzige Möglichkeit sein, finanziell das Entfallen der Einnahmen zu kompensieren.
Zeitliche Verzögerungen verschleiern Einkommensverlust
Durch den krankheitsbedingten Ausfall werden jedoch mittelfristig und je nach Auftragsgrößen neue Einnahmen zeitversetzt wegbrechen. Erst mit der Erbringung neuer Umsätze und deren zeitlicher Verzögerung des Geldmittelzuflusses können neue Einnahmen erzielt werden.
Die Problematik bei Selbständigen findet sich daher oft nicht in sehr nahem oder kurzfristigem Zeithorizont, sondern in der Zeitspanne, wie die Akquisition und Erbringung sowie Rechnungsstellung inklusive Zahlungsziel der Leistung Zeit benötigen.
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Welche Schäden sind im Rahmen einer Krankentagegeldversicherung mitversichert?
Die Krankentagegeldversicherung erbringt Leistungen im Falle einer Krankheit oder eines Unfalls, insofern eine Arbeitsunfähigkeit daraus resultiert. Die Arbeitsunfähigkeit muss von einem niedergelassenen Arzt (Hausarzt) oder bei zahnmedizinischen Behandlungen durch einen Zahnarzt festgestellt werden.
Ursache einer Krankheit oder Unfalls spielt nur in wenigen Fällen eine Rolle
Die Ursache der Krankheit oder des Unfalls spielt insofern keine Rolle, dass selbst- oder fremdverschuldete gleichbehandelt werden. Bei mehreren Krankheiten oder einer zusätzlich auftretenden Krankheit infolge eines Unfalls werden diese als ein Versicherungsfall behandelt.
Rehabilitationsmaßnahmen nach einem Unfall oder infolge einer Krankheitsbehandlung oder Entziehungsmaßnahmen sind mitversichert. Es kann dafür zeitliche Beschränkungen oder Beschränkungen nach der Anzahl geben.
Für Selbständige gelten dieselben Rahmenbedingungen, wobei der Leistungsbezugsbeginn und die Dauer abweichen können.
Was sollte ich beachten, bevor ich eine Krankentagegeldversicherung abschließe?
Jede Personenversicherung, die in ihrer Leistungsbereitstellung von personenbezogenen Daten abhängt, ist mit einer gesundheitlichen Prüfung verbunden. Eine Ablehnung des Versicherungsschutzes ist bei einem Antrag bei anderen Versicherungsunternehmen anzugeben. Daher bietet sich an, vorab den gesundheitlichen Status zu ermitteln. Mit diesen Informationen kann eine Antragstellung bei mehreren Unternehmen erfolgen, um das bestmögliche Angebot einzuholen.
Leistungsunterschiede ermitteln
Schließt ein Unternehmen eine Leistung bei Eintritt einer Krankheit aus, so bietet möglicherweise ein anderer Versicherer mithilfe eines Mehrbeitrags (Risikozuschlag) Versicherungsschutz. Eine Antragsstellung während einer Krankheitsbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme führt häufig zu einer Ablehnung. Besser den Behandlungsabschluss abwarten und mit diesem Status quo Versicherungsschutz suchen.
Unterschiede in der Leistungserbringung finden sich in
- Der Dauer der Leistung. Von unbegrenzt bis für die Bezugsdauer des Krankengelds (Lohnersatzleistung) der Gesetzlichen Krankenkasse. Die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen enden nach 18 Monaten.
- Aufenthaltsort im Ausland.
Nicht grundsätzlich leistet die Krankentagegeldversicherung im Schadensfall bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt. Im europäischen Ausland gelten meistens die Regelungen der Reisekrankenversicherung. Die Leistungserbringung ist an das Auftreten von Notfällen gekoppelt.
Wichtig ist dieser Punkt, wenn ein Notfall zu einer längeren stationären Behandlung im Ausland mündet. Eine Leistung kann daher versagt werden, wenn eine bestehende Krankheit zu einer Arbeitsunfähigkeit führt, wenn sie nicht als Notfall eingestuft wird.
Bei einem vorübergehenden beruflichen Auslandsaufenthalt ist eine Rücksprache mit dem Versicherer sinnvoll, um die Versicherungsfähigkeit abzuklären.Bei außereuropäischem Aufenthalt ist unbedingt vorab der Versicherer zu kontaktieren. - Bei Selbständigen kann eine Krankentagegeldversicherung ohne die Krankenvollversicherung abgelehnt werden. In diesem Fall besteht für freiwillig gesetzlich Versicherte die Möglichkeit das Krankengeld mit der Hauptversicherung bei der Gesetzlichen Krankenkasse mitzuversichern und oder eine Ergänzung privatversichert vorzunehmen (ähnlich dem Arbeitnehmerstatus).
In welchen Fällen erbringt eine Krankentagegeldversicherung ihre Versicherungsleistungen?
Eine Arbeitsunfähigkeit ist unverzüglich dem Versicherer mitzuteilen, auch wenn nicht sofort ein Anspruch auf Leistung entsteht (Karenzzeit). Ist ein Krankentagegeld ab dem 43. Tag der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit versichert, so ist die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit mit Bekanntwerden der Arbeits- oder Berufsunfähigkeit mitzuteilen. Eine Meldung kurz vor dem Leistungsanspruch kann dazu führen, den Anspruch ganz oder teilweise zu verwirken.
Arbeitsunfähigkeit muss schriftlich bescheinigt werden
Voraussetzung für die Leistungserbringung ist eine ärztlich verordnete Arbeitsunfähigkeit. Diese kann aus einer Krankheit oder einem Unfall resultieren, die Arbeitsunfähigkeit muss auf alle Fälle schriftlich erfolgen. In einigen Tarifen für ein ergänzendes Krankentagegeld ist zu beachten, dass eine Leistung nur erbracht wird, wenn die eigene Krankenkasse Krankengeld erbringt.
Leistung bei Berufsunfähigkeit
Eine Leistung erfolgt auch bei festgestellter Berufsunfähigkeit, auch wenn nur eine befristete Prognose erfolgt. Die Berufsunfähigkeit (wie auch die Arbeitsunfähigkeit) ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Eine versicherte Leistung ist dabei eine medizinisch notwendige Heilbehandlung. Die Dauer der Leistung des Krankentagegelds bei einer Berufsunfähigkeit sollte vorab mit dem Versicherer geprüft werden.
Leistung bei Krankenhausaufenthalt
Ist ein Krankenhausaufenthalt infolge einer Krankheit oder eines Unfalls erforderlich, so gilt diese ebenfalls als versicherte Leistung. Die Leistungspflicht begrenzt sich bei einem Aufenthalt außerhalb des gewöhnlichen Wohnorts in einigen Tarifen auf eine Leistungspflicht, insofern eine Transportfähigkeit zum Heimatort nicht möglich ist. Eine Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren oder Sanatoriumsbehandlungen ermöglichen, erfolgt eine Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zusage durch den Versicherer. Abweichend hiervon ist für besondere Heilbehandlungen (wie etwa Tuberculose – TBC) ein Aufenthalt in Spezialkliniken versichert.
Leistung bei Auslandsaufenthalt
Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt besteht Versicherungsschutz insofern, wenn eine Transportfähigkeit oder ~möglichkeit nicht zumutbar oder ärztlich verantwortbar ist und der Versicherungsfall auf eine akut aufgetretene Krankheit oder einem Unfall beruht. Ein Krankenhausaufenthalt im Ausland ist in selben Sinn versichert, insofern eine Rückreise medizinisch ausgeschlossen ist.
In welchen Fällen erbringt eine Krankentagegeldversicherung ihre Versicherungsleistungen nicht?
Begründet sich eine Arbeits- oder Berufsunfähigkeit auf altersbedingten Kräfteverfall kann eine Leistung verweigert werden. Spielen keine anderen Krankheiten eine Rolle, die zu dem Kräfteverfall führten, kann von einer nicht medizinisch notwendigen Heilbehandlung ausgegangen werden.
Versicherungsfälle während einer Vorsorge- oder Rehamaßnahme sind ausgeschlossen, es sei denn eine Krankheit oder ein Unfall sind nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Maßnahme begründet.
Leistungsfälle in der Wartezeit
Versicherungsfälle während der Wartezeit sind von der Leistungspflicht ausgeschlossen. In den meisten Tarifen entfällt die Wartezeit bei Unfällen. Eine Wartezeit kann auch bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses über den aktuellen Gesundheitszustand verkürzt oder erlassen werden. Versicherte, die aus der gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung ausscheiden oder wechseln, erhalten bei Beantragung innerhalb einer festen Frist die Wartezeiten entsprechend nachgewiesener ununterbrochener Versicherungszeiten angerechnet und erlassen. Gleiches gilt für Versicherte mit bisherigem Anspruch auf freie Heilfürsorge. Versicherte können damit ohne Wartezeiten wechseln, was jedoch keinen Einfluss auf eine Gesundheitsprüfung und möglicher Risikozusatzbeiträge hat.
Kriegserreignisse und Wehrdienstbeschädigungen
Ein Leistungsanspruch besteht nicht, wenn eine Krankheit oder ein Unfall infolge eines Kriegsereignisses verursacht werden oder wurden. Einschränkungen dieses Ausschlusses gelten nur im Rahmen eines plötzlichen Auftretens eines Kriegsereignisses und der fehlenden Möglichkeit, diesen Ort rechtzeitig verlassen zu können.
Wehrdienstbeschädigungen führen nicht zu einer Leistungspflicht, solange diese nicht ausdrücklich in den Vertrag als versicherte Leistung aufgenommen wurden.
Alkoholgenuss und Drogenmißbrauch
Ausgeschlossen von der Leistungspflicht sind in den meisten Tarifen auf Vorsatz beruhende Krankheiten oder Unfälle. Nicht versichert in diesem Zusammenhang sind einschließlich deren Folgen medizinische Behandlungen durch Alkoholgenuss verursachte Bewusstseinsstörungen, Entziehungsmaßnahmen und ~kuren jeglicher Art.
Leistungen in der Schwangerschaft
Keine Leistung erbringt die Krankentagegeldversicherung beim gesetzlichen Beschäftigungsverbot für werdende Mütter und Wöchnerinnen sowie in der damit verbundenen Schwangerschaft auftretende Krankheiten, Schwangerschaftsanbruch, einer möglichen Fehlgeburt sowie Entbindung. Eine Leistungspflicht entsteht dann, wenn die Krankheit oder der Unfall in keinem Zusammenhang mit der Schwangerschaft steht.
Aufenthalt außerhalb des Heimatorts
Leistungsfrei bleibt die Krankentagegeldversicherung, wenn der oder die Versicherte sich nicht an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort befindet. Davon ausgenommen sind medizinisch notwendige Krankenhausaufenthalte. Bei Aufenthalt in Deutschland außerhalb des gewöhnlichen Aufenthaltsorts (Wohnsitz) besteht eine Leistungspflicht, insofern eine Rückreise aus medizinischen Gründen ausgeschlossen ist.
Gesundheitliche Leistungsausschlüsse
Grundsätzlich ausgeschlossen sind Leistungsfälle, die auf durch die Gesundheitsprüfung ausgeschlossene Versicherungsfälle beruhen. Treten Versicherungsfälle ein, die zum Teil auf ausgeschlossene Leistungsfälle beruhen, ist die Formulierung des Ausschlusses maßgebend.
Möglich könnte eine prozentuale Kürzung des Leistungsanspruchs sein, insofern eine solche Berechnung durchführbar ist. Ein solches Leistungsszenario könnte durch einen Unfall hervorgerufen werden, indem beispielsweise sämtliche Erkrankungen der Wirbelsäule ausgeschlossen sind, jedoch die Behandlungen nur einen Teil davon umfassen.
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Ist es möglich, zusätzliche Bausteine mitzuversichern?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine eigenständige Versicherung, welche gewöhnlich keine Ergänzungsbausteine vorsieht. Sie kann jedoch bei Beantragung einer privaten Krankenvollversicherung in diese als Bestandteil integriert werden. Meistens werden private Krankenvoll- und Krankentagegeldversicherung jedoch als eigenständige Versicherungsverträge behandelt.
Wann setzt der Versicherungsschutz der Krankentagegeldversicherung ein?
Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Beginndatum frühestens der Erstellung und Versendung der Versicherungspolice.
Die Krankentagegeldversicherung sieht eine allgemeine und eine besondere Wartezeit vor. Die allgemeine Wartezeit erstreckt sich auf jegliche Erkrankungen, die besondere Wartezeit auf bestimmte medizinische Felder (Psychotherapie, Zahnbehandlungen), nach dessen Ablauf der Versicherungsschutz in Kraft tritt.
In diesem Zeitraum auftretende Krankheiten sind auch nach Ablauf der Wartezeit nicht versichert, insofern sie dann noch andauern. Gleichwohl ist die versicherte Person verpflichtet, der Krankentagegeldversicherung den Versicherungsfall mitzuteilen.
Unfälle sind von Beginn an auch während der Wartezeit versichert und führen bei Eintritt eines solchen Ereignisses zu einem sofortigen Leistungsanspruch.
Zahlungspflicht nach Ablauf der Karenzzeit
In allen versicherten Fällen tritt die Zahlungspflicht der Krankentagegeldversicherung jedoch erst nach Ablauf der Karenzzeit ein. Karenzzeit ist der Zeitraum der zwischen Meldung des Krankheitsfalls und dem Beginn der Zahlung liegt.
Bei Arbeitnehmern zahlt der Arbeitgeber bis zu 42 Tage das Einkommen fort. Dann tritt die Krankentagegeldversicherung in die Zahlungspflicht ein. Diese 42 Tage sind die Karenzzeit und können vertraglich unterschiedlich festgelegt werden. Arbeitnehmer können diesen Zeitraum nicht verkürzen jedoch verlängern.
Selbständigen stehen Möglichkeiten offen, die Karenzzeiten meist ab 8. Tag relativ frei wählen. Dadurch sind nicht selten große Beitragsunterschiede anzutreffen.
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Wie hoch sollte die Deckungssumme der Krankentagegeldversicherung sein?
Die Berechnung des Krankentagegelds erfolgt auf Basis der letzten 12 Monate vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Die versicherte Person hat damit Nachweise zu erbringen, aus welchem die Höhe des Nettoeinkommens hervorgeht. Geht aus der Bescheinigung ein gesunkenes Nettoeinkommen hervor, so ist der Versicherer berechtigt in einer bedingungsgemäß festgeschriebenen Frist eine Absenkung der versicherten Leistung vorzunehmen. Der Beitrag sinkt dementsprechend ebenfalls.
Krankentagegeld auf Nettoeinkommen begrenzt
In der Summe dürfen erbrachtes Krankengeld der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung und das Krankentagegeld das Nettoeinkommen nicht übersteigen, da es sonst auf die Höhe des Nettoeinkommens gekürzt wird.
Die Deckungssumme beziehungsweise versicherte Leistung sollte die Differenz zwischen Krankengeld und Nettoeinkommen ausgleichen.
Berechnung bei Selbständigen
Es gilt der Gewinn vor Steuern als Berechnungsgrundlage bei Selbständigen. Bei Selbständigen ist in der privaten Versicherung nicht automatisch ein Krankentagegeld mitversichert. Bei Versicherungsschutz über eine gesetzliche Krankenkasse ist ebenfalls ein Krankentagegeld separat zu versichern.
Einschränkungen und Gestaltungsspielraum bei Selbständigen
Einige Tarife beziehungsweise Zusatzbedingungen privater Krankentagegeldversicherungen schließen eine gleichzeitige Versicherung durch eine gesetzliche Krankenversicherung und einer privaten Krankentagegeldversicherung aus. Das heißt, ein Krankentagegeld und eine ergänzende Zusatz-Krankentagegeld-Versicherung sind nicht möglich. Damit wäre zu wählen, welche Versicherungsleistung besser geeignet ist.
Die gesetzlichen Leistungen sind entsprechend der Bedingungen der Gesetzlichen Krankenkassen in Ihrer Höhe begrenzt. Es gelten dieselben Leistungsgrenzen wie für Angestellte. Bei höherem Leistungswunsch ist daher eine private Krankentagegeldversicherung sinnvoll.
Bei Selbständigen ist die Begrenzung der erzielte Gewinn und bietet damit gestalterischen Freiraum. Unter gewissen Umständen kann es sinnvoll sein, mit einem Teil des Krankentagegelds andere unternehmerische Pflichten mit abzugelten. Die Höhe ist aber auch bei der privaten Krankentagegeldversicherung begrenzt. Standartmäßig sind hier maximal 5000 bis 6000 Euro pro Monat versicherbar. Das schließt nicht grundsätzlich eine Sondervereinbarung mit dem Versicherer aus.
Nach welchen Faktoren wird der Beitrag zur Krankentagegeldversicherung berechnet?
Das Krankentagegeld wird mithilfe von fünf Faktoren berechnet:
- Das Eintrittsalter
- Beruf oder Arbeitstätigkeit
- Vorerkrankungen
- Die Höhe des versicherten Krankentagegelds
- Das Einkommen oder der vorsteuerliche Gewinn
Eine Unterteilung nach Geschlecht erfolgt nicht.
Der Beitrag ist entsprechend der gewählten Höhe des Krankentagegelds für jedes Eintrittsalter festgeschrieben. Die durchzuführende Prüfung des aktuellen Gesundheitszustands kann zu einer Erhöhung des Beitrags durch Risikozuschläge führen.
Die berufliche Tätigkeit birgt wiederum einige Risiken wie Berufskrankheiten oder Unfallgefahren. Diese finden in der Kalkulation Einzug ohne speziell auf die einzelne Person einzugehen.
Beitragsrelevant ist das Einkommen nicht, jedoch begrenzt es die Leistungshöhe und spielt damit indirekt bei der Kalkulation eine Rolle.
Ältere Bisex-Tarife
Ältere Tarife nach der getrennt geschlechtlichen Kalkulation unterschieden dabei noch nach erfahrungsgemäß geschlechtsbedingt auftretenden Krankheiten und führten zu unterschiedlichen Beiträgen bei gleichem Eintrittsalter.
Welchen Nutzen hat ein Vergleich der Krankentagegeldversicherung für mich?
Die Krankentagegeldversicherung ist ein Vorsorgeinstrument, das finanzielle Einkommensverluste sehr kurzfristig ausgleicht. Durch diesen Ausgleich wird besonders bei höheren finanziellen Verpflichtungen wie etwa Konsumkrediten oder Haushypotheken ein solides Polster geschaffen, nicht zu einer Erkrankung noch finanzielle Sorgen schultern zu müssen.
Punktutelle Leistungsunterschiede finden
Ein Vergleich lohnt sich in diesem Zusammenhang, da – wenn auch nur punktuell – Leistungsunterschiede große Auswirkungen haben können. Als Vorstufe zur Absicherung einer langfristigen Berufsunfähigkeitsvorsorge ist die Krankentagegeldversicherung das kurzfristige Sicherheitsnetz. Der Vergleich insbesondere bei bestimmten Berufsgruppen bietet mit höheren Absicherungssummen größere Einsparpotentiale.
Einzelne Versicherer gewichten bestimmte Vorerkrankungen unterschiedlich, sodass mögliche Ausschlüsse bei einer Versicherungsgesellschaft durch Einschluss eines Risikozuschlags bein einem anderen versichert bleiben.
Ist es möglich, den Versicherungsschutz und die Versicherungsbeiträge flexibel an meine Bedürfnisse anzupassen?
Die Krankentagegeldversicherung ist eine einkommensabhängige Versicherungsleistung. Eine Bereicherung in diesem Sinne wird durch Prüfung des Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vorgebeugt. Selbst wenn ein sehr hohes Krankentagegeld versichert wurde und sich bei Anspruch auf eine Leistung herausstellt, dass das tatsächliche Einkommen unterhalb dessen liegt, kann und wird in den meisten Fällen die Leistung gekürzt.
Dabei kommt es mitunter auf eine kulante Auslegung von Seiten der Versicherungsgesellschaft in Bezug des Unterschiedsbetrags zwischen Anspruch und versichertem Krankentagegeld an, ob eine Kürzung direkt erfolgt oder für zukünftige Ansprüche besteht.
Anpassung nach unten erforderlich, nach oben möglich
Durch diese Begrenzung der Leistung ist eine Anpassung nach unten ohne weiteres möglich oder notwendig. Eine Aufstockung der Leistung ist mitunter mit einer Gesundheitsprüfung für den neu hinzukommenden Teil verbunden. Dabei können auch neue Wartezeiten in Kraft treten. Durch Vorlage eines Gesundheitszeugnisses durch einen Arzt (Hausarzt) kann diese Wartezeit erlassen werden.
Kann ich die Versicherungsbeiträge von der Steuer absetzen?
Die Beiträge zur Krankentagegeldversicherung zählen wie verschiedene Versicherungsarten steuerlich zu den Sonderausgaben. Diese sind in der Höhe begrenzt. Falls die Aufwendungen für die Kranken- und Pflegeversicherung den höchstmöglichen Absetzungsbetrag nicht überschreiten, werden Beiträge zur Krankentagegeldversicherung steuerlich berücksichtigt.
Worauf muss ich bei der Kündigung meiner Krankentagegeldversicherung achten?
Die Laufzeiten der Krankentagegeldversicherung werden von Versicherer zu Versicherer mitunter unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherungen gleichen nach einem Schrumpfjahr die Laufzeit dem Kalenderjahr an. Das heißt, die Versicherung beginnt unterjährig und endet zum 31.12. Dann beginnt das neue Versicherungsjahr, das wiederum bis zum Jahresende Bestand hat.
Andere Versicherer legen die Vertragslaufzeit des Jahres mit 12 Monaten bis zu einem Tag vor Beginn fest. Bei einer Kündigung ist daher zu prüfen, wie der Krankentagegeld-Versicherungsvertrag gestaltet ist. Die Kündigung ist dann in schriftlicher Form (Per Post, Fax oder Email) ein bis drei Monate vor Ablauf (je nach Versicherungsbedingung) zu zusenden.
Fand eine Beitragserhöhung statt, dann gilt ein gesondertes Kündigungsrecht. Dieses kann ab Mitteilung binnen zwei Monate ausgeübt werden. Das außerordentliche Kündigungsrecht wird vom Versicherer auf der Beitragsrechnung ausgewiesen.
Worauf muss ich bei einem Wechsel meiner Krankentagegeldversicherung achten?
Mit der Vorsorge, im Krankheitsfall ein Einkommensdefizit auszugleichen, ist die Krankentagegeldversicherung den Versicherungen zuzuordnen, die mit einer Gesundheitsprüfung einhergehen. Daher ist bei einem Wechsel auf die richtige Reihenfolge der einzelnen Wechselschritte zur Vermeidung etwaiger Nachteile zu achten.
Schritt 1: Alternatives Angebot einholen und (Probe-) Antrag stellen
Bevor eine Kündigung für einen Wechsel vorgenommen wird, empfiehlt sich die Suche und Prüfung alternativer Angebote. Ist ein ansprechendes Angebot gefunden wurden, sollte hier ein Antrag (oder Probeantrag) zur Annahmefähigkeit und den Bedingungen der Annahme gestellt werden. Das ist besonders dann sinnvoll, falls Vorerkrankungen bestehen und mit einem Erschwerniszuschlag oder einer Ablehnung zu rechnen ist. Entspricht das Angebot der neuen Versicherung nicht der persönlichen Vorstellung, so kann einfach ein Widerruf gesendet werden. Bis hierhin bleibt der bisherige Versicherungsschutz in Kraft.
Schritt 3: Antrag stellen und Versicherungszusage abwarten
Ist das neue Angebot gut und entspricht den eigenen Vorstellungen, kann die bestehende Versicherung mit der entsprechenden Kündigungsfrist von einem bis drei Monaten bei der Versicherungsgesellschaft gekündigt werden. Es ist darauf zu achten, dass eine Annahmeerklärung der neuen Krankentagegeldversicherung vorliegt, nicht nur ein Angebot, selbst wenn dieses Zuschläge enthalten sollte.
Höchsteintrittsalter
Wichtig ist, dass Krankentagegeldversicherungen von vielen Gesellschaften nur bis zu bestimmten Eintrittsaltern angeboten werden. Handelt es sich um eine Zusatzversicherung liegt die Grenze häufig bei 50 bis spätestens 55 Jahren, bei einem Wechsel in eine private Krankenversicherung gewöhnlich bei maximal 55 Jahren.
Versicherungsgesellschaften bilden Rücklagen für den Leistungsfall und um steigenden Beiträgen mit fortschreitendem Alter vorzubeugen. Diese Rückstellungen können gewöhnlich bei Zusatzversicherungen nicht mitgenommen werden, sodass es bei einem späten Wechsel zu rapiden Beitragssteigerungen kommen kann.
Schritt 3: Kündigung bei der Vorversicherung
Liegt die Annahmeerklärung des neuen Versicherers vor, kann die Vorversicherung gekündigt werden. Die Kündigung ist schriftlich und unter Einhaltung der bedingungsgemäßen Kündigungsfrist zu zusenden. Liegt die Kündigungsbestätigung vor, benötigt diese oder eine Kopie die neue Versicherungsgesellschaft, da eine Doppelversicherung nicht zulässig ist.
Kein Anspruch auf Wechsel in einen Bisex-Krankentagegeldtarif
Besteht eine Krankentagegeldversicherung mit einem Tarif nach geschlechtsunterscheidender Kalkulation, so besteht bei einem Wechsel kein Anrecht auf die Aufnahme in einen solchen Tarif bei der neuen Versicherungsgesellschaft. Die Aufnahme erfolgt immer in sogenannte Unisex-Tarife. Das hat vordergründig rechtliche Ursachen. Seit Änderung der gesetzlichen Grundlagen dürfen Tarife mit geschlechtsunterscheidender Beitragskalkulation nicht mehr angeboten werden.