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Haftpflichtversicherung Familie

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Haftpflichtversicherung für die ganze Familie

Warum ist es sinnvoll, eine Haftpflichtversicherung Familie abzuschließen?

MoneyCheck l Haftpflichtversicherung für FamilienKleine Missgeschicke können schnell passieren. Vor allem in Familien kommt es immer mal wieder zu kleineren oder größeren Schäden, wenn Kinder unbedacht handeln und beispielsweise ein Ball durch die Fensterscheibe fliegt, der Kakao auf dem neuen Sofa verschüttet wird oder das neue Smartphone auf den Boden fällt. Schlimm genug, wenn das Familieneigentum beschädigt oder zerstört wird, die Auswirkungen sind aber meist schwerwiegender, wenn es sich um fremdes Eigentum handelt. Denn verursachen Sie oder Ihre Kinder Dritten gegenüber einen Sach- oder Personenschaden, stehen Sie in der gesetzlichen Verpflichtung gemäß §823 BGB, dem Geschädigten eben diesen Schaden in voller Höhe und unbegrenzt zu ersetzen. Und das kann schnell teuer werden, vor allem dann, wenn Personen verletzt, im schlimmsten Fall sogar getötet werden.

Mit einer Haftpflichtversicherung Familie sind Sie auf der sicheren Seite. Im Fall der Fälle bewahrt Sie eine Haftpflichtversicherung Familie vor dem finanziellen Ruin: Sie kommt für Ihre Haftpflichtverpflichtungen auf und leistet dem Geschädigten Schadensersatzsatz. Darüber hinaus leistet sie passiven Rechtsschutz und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung Familie sollte daher für jede Familie eine Selbstverständlichkeit sein. Von Experten wird sie als eine der wichtigsten und unverzichtbarsten Versicherungen überhaupt empfohlen. Damit nicht jedes Familienmitglied eines Haushalts eine einzelne Police abschließen muss, bieten die meisten Versicherer spezielle Tarife für eine Haftpflichtversicherung Familie an. Diese sind wesentlich günstiger und erfordern deutlich weniger administrativen Aufwand als beim Abschluss mehrerer Einzel- beziehungsweise Singlepolicen.

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Wer ist über eine Haftpflichtversicherung Familie mitversichert?

Der Versicherungsschutz einer Haftpflichtversicherung Familie umfasst die gesamte Familie, die in einem Haushalt lebt. Dazu gehören immer

  • der Versicherungsnehmer selbst
  • der Ehepartner oder der Lebenspartner
  • die minderjährigen und unverheirateten Kinder, dazu gehören auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder
  • die volljährigen Kinder, sofern
    • sie sich noch in der Berufsausbildung befinden UND
    • sie nicht verheiratet sind UND
    • sie jünger als 30 Jahre alt sind
  • pflegebedürftige Angehörige mit mindestens Pflegestufe 2
  • Enkelkinder, sofern das eigene Kind noch mitversichert ist

Abhängig vom Anbieter und vom Tarif können auch folgende Personen im Versicherungsumfang einer Haftpflichtversicherung Familie eingeschlossen werden, wenn sie ebenfalls mit im Haushalt leben:

  • alleinstehende Eltern und Großeltern
  • Au-Pairs
  • Kindermädchen

Besonderheit: Deliktunfähige Kinder

Zu beachten ist, dass per Gesetz Kinder unter sieben Jahren deliktunfähig sind und damit für Schäden nicht haftbar gemacht werden können, die sie verursacht haben. Im Straßenverkehr erhöht sich das Alter der Deliktunfähigkeit sogar auf zehn Jahre. Sofern die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben, sind sie demnach nicht verpflichtet, den verursachten Schaden gegenüber Dritten zu ersetzen. Da sich Eltern häufig aber aus moralischen Gründen dazu gezwungen sehen, den entstandenen Schaden dennoch zu begleichen, vor allem dann, wenn es um Freunde und Bekannte geht, bieten viele Versicherer heute an, auch deliktunfähige Kinder mitzuversichern. In dem Fall werden Schäden bis zu einer bestimmten Summe ersetzt, die kleine Kinder verursacht haben. In der Regel wird dabei auf die Prüfung verzichtet, ob Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben oder nicht. Da der Zusatz deliktunfähige Kinder nicht automatisch zum Versicherungsumfang einer Haftpflichtversicherung Familie gehört, sollten Sie die jeweiligen Versicherungsbedingungen vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung Familie gut studieren und bei Bedarf den Versicherungsschutz entsprechend erweitern.

 

Welche Schäden sind über eine Haftpflichtversicherung Familie abgedeckt?

Wie jede private Haftpflichtversicherung leistet eine Haftpflichtversicherung Familie bei folgenden Schäden, die Sie oder die Familienmitglieder schuldhaft gegenüber Dritten verursacht haben:

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

Je nach den Lebens- und Wohnverhältnissen der Familie kann es zudem empfehlenswert sein, weitere Bausteine mitzuversichern, teilweise gehören sie auch automatisch zum Versicherungsumfang einer Haftpflichtversicherung Familie:

Schlüsselverlust

Dieser Zusatz lohnt sich dann, wenn die Familie in einem Mietshaus wohnt. Die Haftpflichtversicherung Familie ersetzt beispielsweise die Kosten für den Austausch des Wohnungs- oder Türschlosses sowie der Schlüssel, sofern der Schlüssel verloren geht.

Mietsachschäden

Werden fest eingebaute Gegenstände, zum Beispiel Einbauschränke, Waschbecken oder Fliesen, in der Mietwohnung beschädigt, kommt die Haftpflichtversicherung Familie für die entstandenen Kosten auf.

Mietsachschäden für bewegliche Sachen in Ferienwohnungen und Hotels

Verursacht ein Familienmitglied einen Schaden an beweglichen Gegenständen (zum Beispiel Spiegel, Telefon oder Kaffeemaschine) in einem Hotelzimmer oder in einer Ferienwohnung, ersetzt die Haftpflichtversicherung Familie diesen Schaden.

Babysitting

Übernehmen die Eltern oder die eigenen Kinder einen Babysitterjob und passen auf fremde Kinder auf, sind mögliche Schäden (zum Beispiel eine Verletzung des zu betreuenden Kindes) mitversichert. Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung Familie greift sowohl im eigenen als auch im fremden Haus.

Tiersitting

Auch das Hüten von fremden Hunden oder anderen Tieren ist optional ähnlich wie das Babysitting in einer Haftpflichtversicherung Familie mitversicherbar.

Haushaltshilfen

Auch Haushaltshilfen, die im versicherten Haushalt arbeiten, können in den Versicherungsumfang einer Haftpflichtversicherung Familie inkludiert werden. Versichert sind hierbei die Schäden, die die Haushaltshilfe gegenüber Dritten verursacht.

Schäden durch Datenaustausch und Internetnutzung

Erleiden Dritte einen Schaden durch die Übermittlung oder Bereitstellung von elektronischen Daten (zum Beispiel einen Virus per E-Mail oder Download) können Schadensersatzansprüche über die Haftpflichtversicherung Familie reguliert werden.

Schäden deliktunfähiger Kinder

Schäden, die deliktunfähige Kinder unter sieben Jahren verursacht haben, sind nur bei explizitem Einschluss in die Haftpflichtversicherung Familie versichert. Da deliktunfähige Kinder grundsätzlich nicht haften, besteht daher ansonsten auch kein berechtigter Schadensersatzanspruch.

Forderungsausfalldeckung

Der Einschluss einer Forderungsausfalldeckung in die Haftpflichtversicherung Familie kann dann wichtig werden, wenn Sie selbst Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten stellen und diese den Schaden nicht ersetzen können, da sie keinen Haftpflichtschutz besitzen und nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um den Schaden zu ersetzen.

Schäden bei Gefälligkeitshandlungen

Grundsätzlich stehen Sie nicht in der Haftung, wenn Sie gegenüber einem Dritten einen Schaden während einer sogenannten Gefälligkeitshandlung verursachen. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Sie bei jemandem während seines Urlaubs die Blumen gießen und dabei versehentlich einen Einrichtungsgegenstand beschädigen. Ist dieser Zusatz mitversichert, kommt die Haftpflichtversicherung Familie dennoch für die Kosten auf und leistet quasi für Ihre moralische Verpflichtung. Nicht bei jedem Anbieter sind Gefälligkeitsschäden mitversicherbar.

Allmählichkeitsschäden

Auch Allmählichkeitsschäden können nicht bei jeder Haftpflichtversicherung Familie abgedeckt werden. Unter Allmählichkeitsschäden versteht man jene Schäden, die nicht sofort offensichtlich werden, sondern erst im Laufe der Zeit, zum Beispiel durch austretendes Leitungswasser, durch Gase, Dämpfe oder Rauch. Relevant ist die Absicherung von Allmählichkeitsschäden vor allem für Mieter.

Schäden an beweglichen Sachen, die geliehen sind

Versicherungsschutz besteht für Beschädigungen an gemieteten Gegenständen, die der Versicherungsnehmer schuldhaft verursacht hat, sofern ein Einschluss bei der jeweiligen Haftpflichtversicherung Familie möglich ist. Generell werden geliehene Objekte versicherungsrechtlich als Eigentum des Versicherungsnehmers betrachtet und sind demnach nicht versichert.

 

Welche Schäden sind nicht über die Haftpflichtversicherung Familie versichert?

In folgenden Fällen können Sie nicht mit Versicherungsleistungen von der Haftpflichtversicherung Familie rechnen:

  • Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Schäden innerhalb der Familie und Schäden, die Familienmitglieder untereinander verursachen

 

Welche Leistungen erbringt die Haftpflichtversicherung Familie im Falle eines versicherten Schadens?

Wie jede gute Haftpflichtversicherung übernimmt die Haftpflichtversicherung Familie bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme die Kosten für entstandene Personen-, Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten, sofern Schadensersatzansprüche gestellt wurden. Bei Sachschäden zahlt die Haftpflichtversicherung Familie die Kosten für eine Reparatur bei Beschädigung oder jene für die Wiederbeschaffung bei Zerstörung oder Verlust. Die Leistungen bei Personenschäden beziehen sich auf die Kosten für notwendige Behandlungen und Therapien, für Medikamente, Kuren und Reha-Maßnahmen sowie für mögliche Renten- und Pflegezahlungen, Schmerzensgeld und Verdienstausfall.

Zu den Leistungen einer Haftpflichtversicherung Familie gehört zudem die Prüfung im Hinblick auf die Berechtigung der Forderung. Auch ein passiver Rechtsschutz ist in jeder Haftpflichtversicherung Familie enthalten. Diese beinhaltet eine Abwehr von unberechtigten Forderungen, bei Bedarf auch mit rechtlichen Mitteln.

 

Welche Deckungssumme wird für eine Haftpflichtversicherung Familie empfohlen?

Die Deckungssumme, auch Versicherungssumme genannt, gibt Aufschluss darüber, bis zu welcher Höhe die Haftpflichtversicherung Familie die Kosten im Schadensfall trägt. Da ein scheinbar kleines Missgeschick schnell große finanzielle Ausmaße annehmen kann, vor allem dann, wenn Personen verletzt werden, sollte stets auf eine ausreichend hohe Deckung geachtet werden. Experten empfehlen sowohl Sach- als auch Personenschäden mit mindestens 5 Millionen Euro pauschal zu versichern. Einige Versicherer bieten sogar Versicherungssummen bis zu 60 Millionen Euro an. Für Vermögensschäden kann eine geringere Summe von etwa 100.000 Euro ausreichend sein. Der Zusatz „deliktunfähige Kinder“ ist in der Regel immer nur bis zu einer bestimmten Deckungssumme zwischen etwa 5.000 und 30.000 Euro in der Haftpflichtversicherung Familie versicherbar.

 

Wie hoch ist der Beitrag für eine Haftpflichtversicherung Familie?

Der Beitrag für eine Haftpflichtversicherung Familie kann je nach Anbieter unterschiedlich hoch ausfallen und ist keine pauschale Größe. Weiterhin werden die monatlichen Kosten immer von mehreren Faktoren beeinflusst, dazu gehören:

  • die Höhe der Versicherungssumme
  • der Umfang der versicherten Schäden beziehungsweise die Versicherungsleistungen
  • die Höhe der Selbstbeteiligung
  • dem Zahlungsintervall
  • die Mindestversicherungsdauer

Grundsätzlich kann an dieser Stelle erwähnt werden, dass eine Haftpflichtversicherung Familie immer günstiger ist, als wenn für jede Person eine Single-Police abgeschlossen wird. Der Beitrag wird bei einer Haftpflichtversicherung Familie zudem nicht von der Anzahl der versicherten Personen beeinflusst. Ob über die Haftpflichtversicherung Familie demnach drei oder sieben Personen versichert sind, ist für die Beitragsbemessung nicht relevant.

 

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Wie verhalte ich mich im Falle eines Schadens?

MoneyCheck l Haftpflichtversicherung für FamilienIm Falle eines Schadens gegenüber einem Dritten sollten Sie diesen zunächst dokumentieren, zum Beispiel, indem Sie Fotos aufnehmen. Kennen Sie den Geschädigten nicht persönlich, dann empfiehlt es sich, die Kontaktdaten auszutauschen. Bei einem Personenschaden versteht es sich zudem von selbst, notfalls Erste Hilfe zu leisten und einen Krankenwagen zu verständigen.

Wichtig: Sehen Sie davon ab, vorzeitige Schuldeingeständnisse zu machen. Dies kann zu einer späteren Ablehnung der Haftpflichtversicherung Familie führen. Vielmehr ist es Aufgabe Ihrer Haftpflichtversicherung Familie, den Schaden eingehend zu prüfen und sozusagen Ihren Rechtsschutz zu übernehmen. Unberechtigte Forderungen wird sie abwehren.

Melden Sie den Schaden alsbald der Haftpflichtversicherung Familie. Die einfachste Möglichkeit ist es, die relevanten Daten mittels eines Online-Formulars zu übermitteln. Meist kann diese Meldung aber auch telefonisch erfolgen. Folgende Angaben, die Sie immer wahrheitsgemäß beantworten sollten, benötigt die Haftpflichtversicherung Familie:

  • den Ort und den Zeitpunkt des Schadens
  • die Art des Schadens
  • den Schadenshergang
  • mögliche Zeugen
  • beweisrelevante Dokumente

Erweist sich die Forderung als berechtigt, wir die Haftpflichtversicherung Familie den Schaden bis zur maximalen Deckungssummengrenze regulieren. Eine Überweisung erfolgt in der Regel direkt auf das Konto des Geschädigten.

 

Lohnt es sich, vor dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung Familie, Angebote zu vergleichen?

Ein Vergleich mehrerer Tarife einer Haftpflichtversicherung Familie lohnt sich in jedem Fall. Wer sich für das erstbeste Angebot entscheidet, kann unter Umständen zu viel zahlen oder aber nicht ausreichend versichert sein. Ein kurzer Vergleich kostet Sie weder Geld noch viel Zeit und hilft Ihnen schnell, übersichtlich und kostenlos den besten Tarif für eine Haftpflichtversicherung Familie zu finden. Wir empfehlen Ihnen einen Online-Tarifrechner, der anhand Ihrer persönlichen Angaben, direkt sämtliche Tarife einer Haftpflichtversicherung Familie ermittelt, die für Sie in Frage kommen. Je nach Wunsch können Sie die Angebote nach Preis, nach Leistung oder auch nach Preis-Leistungsverhältnis sortieren. Sie erhalten so nicht nur eine transparente Marktübersicht, sondern können schnell herausfiltern, was Ihnen wichtig ist und worauf Sie auch verzichten können. Versicherungsexperten stehen Ihnen für eine telefonische Beratung zur Verfügung. Und auch wenn der Service des Vergleichsrechners unverbindlich ist, kann die Haftpflichtversicherung Familie auch direkt online abgeschlossen werden.

 

Kann ich meine Haftpflichtversicherung Familie wechseln?

Die allgemeine Empfehlung von Experten lautet, den eigenen Versicherungsschutz regelmäßig auf den Prüfstand zu stellen. Vor allem bei bereits langjährig bestehenden Policen können die Leistungen der Haftpflichtversicherung Familie bereits überholt sein und auch der Beitrag ist nicht mehr zeitgemäß und deutlich zu hoch. Ein regelmäßiger Vergleich lohnt sich daher auch bei bestehendem Versicherungsschutz. Finden Sie dabei einen Tarif einer Haftpflichtversicherung Familie, der Ihren Vorstellungen sowohl was Preis als auch Leistung betrifft, eher entspricht, wird sich der Wechsel der Haftpflichtversicherung Familie lohnen.

Für einen möglichst übergangslosen Wechsel berücksichtigen Sie immer die Kündigungsfristen Ihres bestehenden Tarifs, damit Sie keine doppelten Beiträge zahlen müssen. In der Regel können Sie von einer Kündigungsfrist von drei Monaten ausgehen. Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei einer Beitragserhöhung des Anbieters, verkürzt sich diese auf einen Monat. Eine Kündigung der Haftpflichtversicherung Familie kann immer nur zum Ende einer Laufzeit erfolgen und bedarf der Schriftform.

 

Besteht eine steuerliche Vergünstigung für die Beiträge einer Haftpflichtversicherung Familie?

Die Beiträge, die Sie für Ihre Haftpflichtversicherung Familie zahlen, werden vom Gesetzgeber steuerlich als Vorsorgeaufwendungen zur notwendigen Absicherung von Lebensrisiken anerkannt und sind damit absetzbar. Zu beachten sind jedoch die jährlichen Höchstgrenzen. Eine steuerliche Vergünstigung wird maximal bis

  • 2.800 Euro für Selbstständige
  • 1.900 Euro für Angestellte, Rentner und Beamte

gewährt. Da auch die Beiträge für Kranken- und Rentenversicherungen zu den Vorsorgeaufwendungen zählen, kann diese Höchstgrenze schnell erreicht sein. Meist ist der Steuervorteil daher nur theoretisch möglich.