Oberösterreichische Haftpflichtversicherung
Was ist in der Haftpflichtversicherung der Oberösterreichischen versichert?
Die Oberösterreichische Haftpflichtversicherung bietet ihre Versicherung auch für den bundesdeutschen Geltungsbereich an.
Versichert werden unter anderem:
- Sachschäden mit einer Deckung von 5 Mio. Euro oder 10 Mio. Euro
- Personenschäden in der gleichen Deckung
- Vermögensschäden mit einer Deckung von 1% der Versicherungssumme im Tarif Komfort und 10% im Tarif Superschutz
Darüber hinausgehend bietet sie weitere Leistungen, die den Rahmen der Privathaftpflicht auf den Verkehr im öffentlichen Raum und die Haftung aus Haus- und Grundbesitz, Wohnungsmiete und die Mitversicherung von deliktunfähigen Personen ausweitet.
Tarife der Oberösterreichischen Haftpflichtversicherung
Die Oberösterreichische unterscheidet in ihrer für den bundesdeutschen Raum angebotenen Haftpflichtversicherung 2 Tarife. Die Versicherungssumme kann in jedem der Tarife auf 5 Mio. Euro oder auf 10 Mio. Euro festgelegt werden. Die Tarifunterscheidung ergibt sich aus dem Leistungsumfang und der Deckung in den zusätzlich angebotenen Leistungen der jeweiligen Tarife.
Die Tarife sind:
Tarif Komfortschutz (Deckung über 5 Mio. Euro/ 10 Mio. Euro)
mit Leistungen in den Bereichen:
- Privathaftpflicht für mitversicherte Personen, auch Kinder, die noch nicht deliktfähig sind
- Mitversicherung der Ehepartner und Lebenspartner, auch in eheähnlichen Lebensgemeinschaften
- Vorsorge-Aspekte bei Änderung des Versichertenstatus auch bei Mitversicherten
- Bauherrenhaftpflicht, Vermieterrisiken und Grundstückshaftpflicht im Sinn der gesetzlichen Haftung aus der Verkehrssicherungspflicht
- Mietsachschäden bei gemieteten Unterkünften
- Internet-Police mit Geltung im europäischen Raum
- weitergehende Vorsorgeversicherung mit doppelter Jahresdeckung
Tarif Superschutz (5 Mio./10 Mio. Euro Deckung)
Leistungsbereiche im Tarif Superschutz
- erweiterter Kreis mitversicherter Personen, zum Beispiel auf alleinstehende Verwandte, die mit im Haushalt leben oder vorübergehend im Familienverband lebende Personen (zum Beispiel Austauschschüler)
- Mitversicherung von Haftpflichtaspekten bei selbstständiger nebenberuflicher Tätigkeit
- Sachschäden auch dem Arbeitgeber gegenüber und Arbeitskollegen mit einer Deckungsbeschränkung auf 10.000 Euro
- weitgehender Einschluss von Risiken aus alltäglicher Ausübung von Hobbys, zum Beispiel für Surf- und Kite-Surfing-Sport, Modellbau (sofern die Fahr- und Flugzeuge keine eigenen Zulassungs- und Versicherungspflicht unterliegen) oder andere Wassersporttätigkeiten
- Leistungen für die Bewegung von nicht zulassungspflichtigen Fahrzeugen, wie landwirtschaftliche Maschinen, kleine Elektrofahrzeuge und E-Bikes
- Mitversicherung häuslicher Wildtierhaltung (kleine Wildtiere, wie Schlangen oder Spinnen)
- Reiten fremder Pferde und Hüten fremder Hunde
Hausbesitz und Grundbesitzerhaftung
Der Bereich der Grundbesitzerhaftung wird im Tarif Superschutz bei der Oberösterreichischen Haftpflichtversicherung besonders ausgeweitet.
In diesen Bereich zählen besonders:
- Absicherung der Haftpflicht aus der Vermietung von Wohnungen und Ferienhäusern und Vermietung von Zimmern eines selbst genutzten Hauses
- Haftpflicht bei der eigenen Nutzung von Wohnraum als Eigentümer, sowohl einer Wohnung oder eines Hauses (bis zu Zweifamilienhäusern, wenn mindestens eine Wohnung darin durch den Versicherten selbst genutzt wird)
- Gültigkeit der Versicherung für das gesamte Grundstück, auch für unbebaute Grundstücke bis 2.000 qm Grundfläche, zum Haus gehörige Pools, Gärten und auch Schrebergartenhütten
- Einschluss von Garagen und Stellplätzen in den Versicherungsschutz, auch wenn diese Flächen nicht verbunden sind mit dem Grundstück
- Absicherung von Bauarbeiten bis 200.000 Euro Bausumme, auch bestimmte Ersatzleistungen für beschädigte Kfz durch die Baumaßnahmen und einschließlich der Absicherung von Bauhelfern
- Haftungseinschluss für Risiken aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, einschließlich der Einspeisung von Strom in öffentliche Netze
- Gewässerschäden sind mitversichert, ebenso Umweltschäden als Folge von defekten Heizöltanks, Flüssiggastanks und Abwassergruben
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Welche Leistungen sind von der Oberösterreichischen Haftpflichtversicherung ausgeschlossen?
Leistungen im Sinne einer Rechtsschutzversicherung
Die Oberösterreichische trägt Rechtsschutzkosten nur insofern, als Forderungen an den Versicherten selbst vor dem Schadenausgleich geprüft werden. Unberechtigte Forderungen werden ohne Kosten für den Versicherten zurückgewiesen. Müssen bestimmte Sachverhalte gerichtlich geprüft werden, übernimmt die Haftpflichtversicherung auch diese Prüfung. Die Kosten dafür trägt der Versicherer. Die Deckungssumme wird nicht belastet.
Darüber hinaus gehende Ansprüche an einen Rechtsschutz erfüllt die Oberösterreichische Haftpflichtversicherung nicht. Insbesondere die aktive Durchsetzung eigener Interessen bedarf einer eigenen Rechtsschutzversicherung.
Schäden an eigenem Eigentum
Die Haftpflichtversicherung hält den Versicherten nur Dritten gegenüber schadlos im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und insofern, als berechtigte Haftpflichtforderungen an den Versicherungsnehmer bestehen. Schäden, die er selbst erleidet, werden darin nicht abgebildet. Dazu sind in beruflichem Kontext verschiedene gewerbliche Versicherungen geeignet, zum Beispiel eine Praxisausfallversicherung. Für private Zwecke ist hier vor allem eine ergänzende Hausratversicherung nötig, die eigenen Besitzstand nach einem Schaden ersetzen kann.
Tierhalterhaftpflicht
Hundehalter, Pferdebesitzer und Landwirte benötigen zur Absicherung ihrer teilweise gesetzlich bedingten Haftpflicht-Vorgaben eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Landwirte müssen je nach Sachlage noch über weitere Versicherungsformen nachdenken. Insbesondere der Umweltaspekt spielt eine Rolle. Eine Umweltschadenhaftpflicht muss hier besonders die mögliche Verunreinigung von Gewässern oder Grundwasser decken. Schäden durch austretende Schadstoffe müssen teilweise sehr aufwendig saniert werden. Die Kosten dafür muss der Verursacher tragen. Und diese Kosten können teilweise sehr hoch sein.
Schäden an zulassungspflichtigen Fahrzeugen
Kraftfahrzeuge – auch Wasserfahrzeuge – die eine eigene Zulassung und eine eigenständige Versicherung benötigen, sind nicht in der Oberösterreichischen Haftpflichtversicherung erfasst. Hier sind zwar bestimmte Kleinfahrzeuge und Bau- und landwirtschaftliche Maschinen abgesichert. Für den öffentlichen Verkehr sind jedoch weitere Versicherungen nötig. Nicht nur eine eigene Haftpflicht, vor allem auch die Absicherung von Eigenschäden im Sinne einer Kasko spielt eine Rolle.
Pluspunkte der Oberösterreichischen Haftpflichtversicherung
Übersichtliche Tarifgestaltung und damit leichte Auswahl
Die Oberösterreichische Haftpflichtversicherung hat eine klare und leicht verständliche Tarifzusammenstellung vorgelegt, deren Zusammensetzung gut mit den eigenen Ansprüchen an eine passende und vor allem bei den Beiträgen optimale Auswahl des richtigen Tarifs verglichen werden kann.
Ansprüche an Haus- und Grundbesitzer in beiden Tarifen erfüllt
In beiden Tarifen – Komfort und Superschutz – werden Bedürfnisse von Grundbesitzern und von Mietern bereits erfüllt. Das optimiert die Beiträge insofern, als das bestimmte Versicherungen schon in der Haftpflicht erfasst sind. So beispielsweise die Risikoabsicherung von Heizöltanks.
Nachteile der Oberösterreichischen Haftpflichtversicherung
Keine Forderungsausfallversicherung
An vielen Stellen bieten Versicherer bereits eine sogenannte Forderungsausfalldeckung an. Sie soll dann einspringen, wenn der Versicherte selbst einen Schaden erleidet, der Verantwortliche dafür aber nicht zahlen kann und nicht versichert ist. Bei der Oberösterreichischen fehlt das in der Haftpflichtversicherung.